Merkmale politischer Religion in Hitlerjugend und Freier Deutscher Jugend


Diploma Thesis, 2007

101 Pages


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Problembeschreibung
2.1 Relevanz
2.2 Untersuchungsgegenstand
2.3 Literaturlage und Forschungsstand

3 Methodisches Vorgehen
3.1 Die HJ
3.1.1 Organisation
3.2 Die FDJ bis 1961
3.2.1 Organisation
3.3 Das Konzept der politischen Religion

4. Analyse
4.1 Die Fahne
4.1.1 Die Fahne in der HJ
4.1.2 Die Fahne in der FDJ
4.1.3 Vergleich der Fahnen
4.2 Die Grußrituale
4.2.1 Der Gruß in der HJ
4.2.2 Der Gruß in der FDJ
4.2.3 Vergleich der Grußrituale
4.3 Das Liedgut
4.3.1 Das Liedgut in der HJ
4.3.2 Das Liedgut in der FDJ
4.3.3 Vergleich des Liedguts
4.4 Die Gelöbnisfeiern
4.4.1 Die Gelöbnisfeier in der HJ
4.4.2 Die Gelöbnisfeier in der FDJ
4.4.3 Vergleich der Gelöbnisfeiern
4.5 Der Personenkult
4.5.1 Der Personenkult in der HJ
4.5.2 Der Personenkult in der FDJ
4.5.3 Vergleich der Personenkulte
4.6 Massenveranstaltungen und Aufmärsche
4.6.1 Massenveranstaltungen und Aufmärsche der HJ
4.6.2 Massenveranstaltungen und Aufmärsche der FDJ
4.6.3 Vergleich der Massenveranstaltungen und Aufmärsche
4.7 Ferienlager und Fahrten
4.7.1 Ferienlager und Fahrten der HJ
4.7.2 Ferienlager und Fahrten der FDJ
4.7.3 Vergleich der Ferienlager und Fahrten

5. Ergebnis
5.1 Ausblick

6. Anhang
6.1 Abkürzungsverzeichnis
6.2 Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Im 20. Jahrhundert haben zwei deutsche Diktaturen von sehr unterschiedlichem Wesen ihre Macht gemäß ihrer Zielvorstellungen ausgeübt. Die nationalsozialistische Diktatur vernichtete Millionen von Menschen und scheute auch nicht davor zurück, Kinder und Jugendliche zur Machterhaltung des Regimes in den Krieg zu schicken. Eine physische Vernichtung in dieser kaum fassbaren Größenordnung hat es in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht gegeben. Doch auch hier wurden Menschen ermordet, eingesperrt, vor allem aber psychisch durch ein ausgefeiltes Bespitzelungssystem zersetzt.

Beide Systeme waren jedoch bemüht, dieses Vorgehen zu vertuschen, zu rechtfertigen und sich in einem möglichst positiven Licht darzustellen, um ihre Anhänger zu halten und neue zu gewinnen. Sie bedienten sich dabei verschiedener Instrumente, um die Gesellschaft in ihrem Sinne umzuformen. Zusammengefasst in verschiedene Organisationen sollten die Menschen unter ihre totale Kontrolle gelangen und mit einer Vielzahl von Mitteln beeinflusst werden. Hierzu gehörten unter anderem Aufmärsche und Lieder, deren Einsatz eng mit der Vermitt- lung der weltanschaulichen Botschaften verknüpft war und an eine Religion erinnernde Züge trug, obwohl gleichzeitig die Eliminierung religiöser Tendenzen angestrebt wurde.

Dieser nur scheinbare Widerspruch kann mit der Theorie, der politischen Religion aufgelöst und erklärt werden. Auf dieser Grundlage können die Gemeinsamkeiten, die für beide Re- gimes trotz ihrer Verschiedenheit festzustellen sind, in verschiedenen Bereichen analysiert werden.

Im Rahmen dieser Arbeit soll das am Beispiel der Jugendorganisationen beider Systeme ge- zeigt werden, die in Hitlerjugend (HJ)1 und Freier Deutscher Jugend (FDJ) ihren Nachwuchs heranziehen wollten.

2. Problembeschreibung

In beiden deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts spielten Massenorganisationen eine wichtige Rolle. Vereinigungen wie die Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), die Deutsche Arbeitsfront (DAF), ihre Unterorganisation Kraft durch Freude (KdF) und der Reichskolonialbund dienten den Nationalsozialisten zur Erfassung der „Volksgenossen“, um diese „nicht sich selbst [zu] überlassen und sie möglichst überhaupt nicht zur Besinnung kommen [zu] lassen.“2 Jegliche Selbständigkeit sollte auf diese Weise verhindert und alle Zusammenschlüsse privater Art unterbunden werden.

In der DDR bediente sich die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) u.a. des De- mokratischen Frauenbunds Deutschlands (DFD), des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB), Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) und der Volkssolidarität um alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situation, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Als „Transmissionsriemen“ der Partei sollten sie deren Politik propagieren, ihr durch öffentliche Zustimmungserklärungen ein scheinbar höheres Maß an Legitimität verleihen, ihre Mitglieder für die Umsetzung der Ziele des Parteiregimes mobilisieren und sie ideologisch indoktrinieren.3 Diesen sollte sie zudem die Möglichkeit bieten, ihre spezifischen Interessen organisiert und kontrolliert zu vertreten.4 In beiden Systemen bildeten die verschiedenen Massenorganisationen ein Kontrollinstrument und sollten helfen, einen neuen Menschen zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde versucht, die Menschen bereits von Kindesbeinen an zu erfassen und zu indoktrinieren.

Besonderes Augenmerk richtete sowohl die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) als die SED auf die Beeinflussung, Organisation und Kontrolle der heranwachsen- den Generation.5 Für die Sozialisation der Jugend außerhalb von Elternhaus und Schule waren daher in beiden Regimes eigene Organisationen vorgesehen. Im Nationalsozialismus sollten die Jungen und Mädchen in HJ bzw. BDM erfasst werden, in der DDR war die FDJ für die gemeinsame Sozialisation der Jugendlichen zuständig.

Schon der äußere Rahmen beider Verbände wies im Vergleich zu gewöhnlichen Jugendorga- nisationen offensichtliche Besonderheiten auf. Durch das Verbot anderer Jugendvereinigun- gen verhalfen beide Systeme ihnen zu einer Monopolstellung und verpflichteten die

Jugendlichen – in der DDR nicht formal, aber doch faktisch – zur Mitgliedschaft. Die auf diese Weise erfasste heranwachsende Generation sollte in den staatlichen Verbänden zentral im Sinne des Systems erzogen werden.

Die nationalsozialistische Schulung in der HJ sollte „den ganzen Menschen [erfassen], kör- perlich wie geistig seelisch“.6 Unter dem neuen Erziehungsgrundsatz „der Einheit von Kör- per, Geist und Seele“ sollte die HJ „den neuen nationalsozialistischen Menschen von der Ju- gend her von Grund auf [...] formen.“, da dann „der Mensch noch beeinflussbar“ sei.7

Die FDJ sollte auf Grundlage eines marxistisch-leninistischen Gesellschafts- und Menschen- bildes dazu beitragen „sozialistische Persönlichkeiten“ heranzubilden. Sie sollte nach dem Willen der SED die Jugend mit Inhalten und Zielen der jeweiligen Parteilinie vertraut machen und sie gleichzeitig in ein kollektives Organisationsgefüge einbinden.8 Im Rahmen eines gleichförmigen Sozialisationsprozesses sollten die Menschen von Jugend an mittels einer strikt normativen Erziehung kollektiv geformt und ideologisch gestählt werden.9

Heute wissen wir, dass die Fanatisierung der Nationalsozialisten so weit reichte, dass viele Ju- gendliche bereitwillig in den Krieg zogen und ihr Leben ließen. Für beide Organisationen gilt, dass sie Spuren im Leben ihrer Mitglieder hinterlassen haben. Die Erinnerungen der Betroffe- nen sind – verstärkt durch die Verklärung der Zeit – vielfach positiver Art und im Gedächtnis lange Zeit, wenn nicht gar dauerhaft, erhalten geblieben. Dies gilt nicht nur für überzeugte Anhänger der Systeme und „Ewiggestrige“.

Es stellt sich die Frage, worauf diese positiven Empfindungen, die über den Untergang der Systeme hinaus bestehen geblieben sind, fußen. Hier kann das durch Eric(h) Voegelin be- gründete Konzept der politischen Religion zur Erklärung herangezogen werden.10

Danach bedienen sich totalitäre Regimes politisch-religiöser Instrumente um ihre Herrschaft durchzusetzen, zu stärken und zu erhalten. Da dabei nicht die Vernunft, sondern die emotio- nale Ebene angesprochen wird, bleiben die verankerten Einstellungen auch nach dem Ende der Systeme in den Menschen bestehen, die sie verinnerlicht haben.

Die betroffenen Generationen haben so ihre Einstellungen teilweise weitergetragen, ohne un- belehrbare Anhänger ihres Systems gewesen sein zu müssen. In einigen Fällen wurden die Ansichten an die nachfolgende Generationen weitergegeben und verlöschen erst nach und nach. Da sie in der Gesellschaft auf diese Weise noch lange bestehen bleiben, sind sie noch nach dem Ende einer politisch-religiösen Herrschaft von Bedeutung. Dies lässt sich auch an überraschenden Positionen ablesen, die sich bei kritischen Auseinandersetzungen mit dem Nationalsozialismus finden.11

Die dem nationalsozialistischen Deutschland wie auch der DDR zugrunde liegenden Weltan- schauungen tragen politisch-religiöse Züge. Die nationalsozialistische Ideologie hat einen religiösen Gehalt, weil der Glaube im Gegensatz zu Wissenschaft und Philosophie für die Deutung von politischer Wirklichkeit maßgebend ist.12 Anstelle von Erarbeitung und Erfas- sung setzte der Nationalsozialismus auf emotionale Identifizierung mit seinen Ideen.13 Glau- ben statt Denken, Gefühl statt Intellektualität waren die Devise.

Auch die Weltanschauung des Marxismus-Leninismus, die von der Sowjetunion auf die So- wjetische Besatzungszone (SBZ) übertragen wurde und der aus ihr hervorgegangenen DDR zugrunde lag, kann als politische Religion mit geschlossener Kirche und unumstößlichem

Dogma charakterisiert werden, das die Gläubigen auch unter ein entsprechendes Gemein- schaftsgefühl bannen sollte.14 An späterer Stelle wird auf die Theorie der politischen Religion näher einzugehen sein.

Vor diesem Hintergrund sollen in der vorliegenden Arbeit die Jugendorganisationen des Na- tionalsozialismus und der DDR, HJ und FDJ, hinsichtlich ihrer politisch-religiösen Merkmale untersucht werden. Dazu muss zunächst analysiert werden, ob es in der HJ und der FDJ politisch-religiöse Elemente gab. Da es sich um Jugendorganisationen in Systemen handelte, die auf einer politischen Religion beruhten, ist vom Vorhandensein politisch-religiöser Merkmale trotz der Unterschiedlichkeit der Ideologien auszugehen. Es soll daher gefragt werden, welche politisch-religiösen Instrumente verwendet wurden und ob es in dieser Hinsicht zwischen beiden Organisationen große Differenzen oder möglicherweise eher Übereinstimmungen gab.

Zudem ist zu klären, wo die Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten liegen. Wenn es in beiden Vereinigungen Instrumente politischer Religion gab, kann dann am Ende davon gesprochen werden, dass sich die beiden Verbände in dieser Hinsicht ähnelten? Versuchten sie mit den gleichen Mitteln ihre Ziele, nämlich die Kontrolle und Erziehung und Manipulation der Ju- gend im Sinne ihrer Ideologie, zu erreichen? Oder bedienten sich möglicherweise beide poli- tisch-religiöser Elemente, jedoch verschiedener Art und in ganz unterschiedlicher Intensität?

2.1 Relevanz

Die Untersuchung anhand der Jugendorganisationen durchzuführen, ist aus verschiedenen Gründen bedeutsam und interessant. Die Zukunft einer Gesellschaft, ihre Stabilisierung und ihr Erhalt, hängen wesentlich von der politischen Sozialisation der nachwachsenden Genera- tion ab, von der besonders nachhaltige Prägungen für die Entwicklung jedes Einzelnen und dadurch der Gesellschaft ausgehen.15 Gerade das Jugendalter ist zudem eine wichtige Lebens- phase für die Erlangung und Festigung von Einstellungen, die grundlegend für das gesamte Leben sein können; eine Erkenntnis, die sich auch in dem Ausspruch „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft“ widerspiegelt.16 Dies formulierten verschiedene Politiker – auch aus den hier im Mittelpunkt des Interesses stehenden Regimes – zu unterschiedlichen Zeiten.

Dementsprechend stand in der DDR die Jugend als Garant für das Fortbestehen des Sozialis- mus im Zentrum des staatlichen Interesses und sollte gemäß der Ideologie erzogen werden.17 Hitler bezeichnete sie ebenfalls als „Garant für die Zukunft“.18 In ihr sollte eine neue Stufe des Deutschen erscheinen, der über die Welt herrscht. Beide Systeme sahen ihre Jugendorga- nisationen auch als Reservoir für die Partei und ihre Organisationen, den Staatsapparat und die Wirtschaft.19

Zudem ist bisher keine der beiden Jugendorganisationen unter dem Aspekt der politischen Religion betrachtet worden. Eine vergleichende Analyse beider Vereinigungen fehlt komplett, so dass in dieser Hinsicht auch keine Untersuchung existiert. Die vergleichende Darstellung bei Niederdalhoff20 beschränkt sich auf die Mädchenarbeit, politische Religion bleibt hier unberücksichtigt.

Die Betrachtung beider Organisationen ist nicht nur interessant, um zu klären, aus welchen Gründen diese damals faszinieren konnten oder warum es ihnen nicht gelang. Sie kann auch dazu beitragen, grundsätzlich zu erkennen, was – nicht nur – Jugendliche an Gruppierungen fasziniert, die sich ähnlicher Elemente bedienen. Mögliche Ergebnisse können auch bei der Untersuchung von Vereinigungen der heutigen Zeit angewendet werden. Möglicherweise sind es politisch-religiöse Züge, welche auf die Klientel extremistischer Gruppierungen, wie etwa rechtsextremer Kameradschaften oder der populistischen Rechten in verschiedenen europäi- schen Ländern anziehend wirken. Darüber hinaus gibt es aktuelle Beispiele politischer Reli- gion in Ländern wie Turkmenistan und Nordkorea.

Parallelen zwischen politischen Religionen und Kirchen hinsichtlich Symbolik, Ritualen, usw. sind aufschlussreich. Neben der Frage nach dem Vorhandensein politischer-religiöser Ins- trumente stellt sich die Frage, inwieweit Rituale und andere politisch-religiöse Instrumente von den Kirchen abgeschaut wurden. Dies ist vor dem Hintergrund eigener kirchlicher Arbeit für die Verfasserin auch von persönlichem Interesse.

2.2 Untersuchungsgegenstand

Die Analyse der politisch-religiösen Merkmale soll für die jeweilige Regierungszeit der Re- gimes durchgeführt werden. Für die HJ ergibt sich daraus ein Untersuchungszeitraum vom

30. Januar 1933 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945.

Die FDJ soll im Folgenden im DDR-Kontext betrachtet werden, die FDJ in Westdeutschland und vor Gründung der DDR bleibt daher unbeleuchtet. Während des Bestehens der DDR las- sen sich verschiedene Phasen ausmachen und auch in der FDJ hat es im Laufe ihres Bestehens einige Veränderungen gegeben.21 Die Betrachtung des Jugendverbands für die gesamte DDR- Zeit ist im Rahmen dieser Arbeit aus Platzgründen nicht durchführbar. Zuviel Informationen könnten dann nicht oder nur sehr oberflächlich berücksichtigt werden. Daher soll der Abgren- zung Skybas gefolgt werden und die Untersuchung für die FDJ auf den Zeitraum von der DDR-Gründung am 7. Oktober 1949 bis zum Bau der Mauer am 13. August 1961 eingegrenzt werden.22

Durch diesen Schritt ergibt sich für beide Organisationen ein identischer Untersuchungszeit- raum von jeweils zwölf Jahren. Für das Gesamtverständnis ist es erforderlich, die grundlegenden Informationen über die Organisation nicht auf diesen Zeitraum beschränkt zu lassen, sondern auch kurz auf die Zeit davor einzugehen.

Zudem soll sich die Untersuchung zwecks besserer Vergleichbarkeit auf die FDJ selbst kon- zentrieren, so dass auch die vormilitärische Ausbildung in der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) ausgeklammert bleibt. Auch für die HJ findet die vormilitärische Ausbildung keine Berücksichtigung, soweit sie nicht zur Klärung politisch-religiöser Elemente beiträgt.

Zwischen den Vorfeldorganisationen Deutsches Jungvolk bzw. Jungmädel und HJ bzw. BDM sowie der Pionierorganisation und der FDJ gab es auch Unterschiede bezüglich ihrer poli- tisch-religiösen Merkmale.23 Aus den oben genannten Relevanzgründen für die Lebensphase Jugendlicher soll sich die Analyse in dieser Arbeit daher auf die Altersgruppe 14- bis 18jähriger beziehen.

Die Einschränkung auf die Jugendorganisationen wie auch die zeitliche Beschränkung haben jedoch zur Folge, dass bestimmte interessante Aspekte einer politischen Religion nicht be- rücksichtigt werden können, die in anderen Bereichen des nationalsozialistischen Deutsch- lands und in der DDR vorhanden waren. Hierzu gehören etwa die Bestrebungen beider Re- gimes, kirchliche Feiern im Lebenslauf, die gleichzeitig wichtige Lebensabschnitte darstell- ten, zu ersetzen.24

2.3 Literaturlage und Forschungsstand

Bei der wissenschaftlich fundierten Information über das Dritte Reich ist die Frage nach dem Leben der Jugend „unterm Hakenkreuz“ in der letzten Zeit vergleichsweise zu kurz gekom- men.25 Die wesentlichen Veröffentlichungen zur HJ sind durchweg älteren Datums. Klönne26 untersucht Organisation und Erziehung der Jugend durch die HJ in ihrer Entwicklung und ihrer soziologischen, sozialpsychologischen und pädagogischen Wirklichkeit und geht der Frage nach, welche Funktion dieser Erziehung in der Gesellschaft zugemessen war und wie und in welchem Maß sie diese erfüllte. Weitere Informationen liefert er gemeinsam mit Matthias von Hellfeld27, der sich in seiner Monographie mit der Thematik Jugendbünde und

Hitlerjugend befasst.28 Die Veröffentlichung von Klose29 bringt kaum Ergänzendes. Branden- burg30 geht besonders ausführlich auf die Hitlerjugend vor 1933 ein und liefert auch Informationen zur Mädchenarbeit, die in den anderen Publikationen relativ wenig Beachtung findet. Umso aufschlussreicher sind hierzu Kinz31 und Klaus32, die sich ausschließlich mit dem BDM beschäftigen. Bei letzterem findet sich auch eine Reihe Dokumente. Gamm33 er- gänzt seine Zusammenstellung von Quellentexten um eigene Erläuterungen. Speziell dem HJ- Liedgut und insbesondere dessen psychologischer Seite wendet sich Klopffleisch34 zu, auf dessen Untersuchung an entsprechender Stelle zurückgegriffen werden soll. Biographien wie von Maschmann35 und Sternheim-Peters36 vermitteln Eindrücke ehemaliger BDM-Mitglieder. Für die FDJ kann auf mehrere umfangreiche Darstellungen zurückgegriffen werden, wie sie unter anderem Freiburg und Mahrad37 liefern. Aus der Zeit nach dem Ende der DDR stammen die Monographien von Wensierski38 sowie Mählert39, der sich mit den Gründungsjahren der FDJ befasst und Skyba40, der sich mit der FDJ bis 1961 beschäftigt. Verschiedene Beiträge sind bei Gottschlich41 veröffentlicht. Die Mitgliederentwicklung steht bei Zilch im Vorder- grund. Zur Musikkultur der FDJ gibt es einen ausführlichen Beitrag von Schäfer42, dessen Ergebnisse an entsprechender Stelle aufgegriffen werden. Auch Schroeders43 umfangreiche Publikation über die DDR liefert Informationen zur FDJ.

Die einzige Veröffentlichung, die ihren Blick auf beide Jugendorganisationen richtet, stammt von Niederdalhoff, die sich jedoch auf den Mädchenbereich beschränkt.

Grundlegend für das Konzept der politischen Religion ist Voegelins Schrift aus den 30er Jah- ren. Andere Publikationen zur Theorie der politischen Religion bauen zumeist darauf auf.

Dabei steht weniger die politische Religion an sich – wie bei Maier44 und Gentile45 – im Vordergrund als die Analyse des Nationalsozialismus, wie bei neueren Arbeiten von Vondung46, Bärsch47, Ley,48 Mosse49 und Rohrwasser50. Gamm51 erkennt eine Ersatzreligion, nimmt aber keinen Bezug auf die politische Religion. Da es zur HJ keine Analyse vor diesem Hintergrund gibt, muss auf diese Arbeiten zurückgegriffen werden.

Die DDR findet unter dem Gesichtspunkt der politischen Religion in der Literatur bisher keine Beachtung. Die einzige Ausnahme in dieser Hinsicht bildet die Veröffentlichung von Wensierskis52, der die Mythologie der staatlichen DDR-Jugendkultur betrachtet und dabei auch auf das rote Halstuch, den Ursprungsmythos und das Vorbild des charismatischen Hel- den eingeht. Mit politischer Religion bringt jedoch auch er dies nicht in Verbindung.

Stellenweise klingen in Publikationen über die DDR politisch-religiöse Merkmale an, ohne dass diese als solche benannt und mit dem Konzept der politischen Religion in Verbindung gebracht werden. Dies beruht möglicherweise auch darauf, dass dem theoretischen Konzept insgesamt nicht die Beachtung geschenkt wird, die ihm gebührt und erst nach dem Ende der DDR viele Veröffentlichungen erschienen, die sich mit politischen Religionen befassen. Zudem stand nach der Wende zunächst die Frage nach dem Totalitarismus der DDR im Vor- dergrund. Die für diese Arbeit relevanten Veröffentlichungen über die DDR bzw. die FDJ stammen zumeist aus der Zeit vor 1989. Eine Betrachtung der FDJ unter dem Gesichtspunkt der politischen Religion liegt aber bisher nicht vor. Auch die DDR insgesamt wurde unter diesem Gesichtspunkt noch nicht betrachtet.

3. Methodisches Vorgehen

Im Folgenden sollen mittels eines diachronen Vergleichs die HJ zwischen 1933 und 1945 und die FDJ von 1949 bis 1961 untersucht werden. Diese Analyse soll vor dem theoretischen Hintergrund des Konzepts der politischen Religion erfolgen. Zunächst soll ein Überblick über beide Organisationen im jeweiligen Untersuchungszeitraum gegeben werden. Anschließend ist auf den Begriff der politischen Religion einzugehen. Es gilt zu klären, was in dieser Arbeit darunter verstanden werden soll. Mit Hilfe der entsprechenden Literatur von Voegelin, Maier, Vondung, Bärsch, Rohrwasser und Gentile sollen die Merkmale herausgearbeitet werden.

Auf den theoretischen Betrachtungen aufbauend, können dann die entsprechenden Indikatoren des Analyserahmens festgelegt werden. Diese sollen soweit möglich, sowohl für die HJ wie auch die FDJ jeweils nacheinander mittels qualitativer Analyse ausgewertet werden. Aus chronologischen Gründen soll zuerst immer auf die HJ und dann auf die FDJ eingegangen werden. Soweit vorhanden, ist auf Differenzen zwischen BDM und männlicher HJ hinzuweisen.

Zunächst gilt es zu überprüfen, ob das jeweilige Merkmal sowohl in der HJ als auch der FDJ vorhanden und in welcher Form es ausgeprägt war. Hierzu soll eine Quellenanalyse anhand entsprechender Primärliteratur, wie Quellen der Organisationen und der Zeit, Dokumenten- sammlungen und Liederbücher durchgeführt werden. Auch Biographien und Erinnerungs- schriften sollen genutzt werden, wobei hier berücksichtigt werden muss, dass die wiedergegebenen Erinnerungen und Empfindungen nicht unbedingt verallgemeinert werden, aber zumindest einen Eindruck der Wirkung auf Einzelne geben können. Sekundärquellen und in diesem Zusammenhang abgedruckte Dokumente, Zitate und andere sollen ebenfalls als Materialquellen genutzt werden.

Bei Liedern und Gedichten ist für die Analyse weniger relevant, ob sie im Untersuchungs- zeitraum entstanden sind, als dass sie in dieser Zeit veröffentlicht und verwendet wurden. Dies zeigt, dass die Verantwortlichen mit den Inhalten einverstanden waren.

In einem weiteren Schritt sollen für jedes analysierte Merkmal die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Organisationen herausgearbeitet werden.

Abschließend soll mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse über die einzelnen politisch-reli- giösen Instrumente, derer sich beide Organisationen bedienten, ein Gesamtblick erfolgen. Hier gilt es, herauszufinden, ob sich eine einheitliche Tendenz erkennen lässt, wonach sich beide Organisationen im gleichen Maße analoger politisch-religiöser Instrumente bedienten oder ob die Untersuchung andere Ergebnisse zutage fördert. Mit diesen Ergebnissen sollen Antworten auf die eingangs formulierte Fragestellung gefunden werden.

3.1 Die HJ

53Nach Neugründung der Partei entstanden um 1925/26 NSDAP-Jugendgruppen, von denen sich einige zur „Großdeutschen Jugendbewegung“ zusammenschlossen.54 Diese wurde auf dem Parteitag im Juli 1926 in Hitler-Jugend, Bund Deutscher Arbeiterjugend umbenannt und vom Parteiführer als einzige offizielle Jugendorganisation der Partei anerkannt. Einige Zeit später wurde sie der obersten SA-Führung unterstellt. Ende 1926 wurde die NSDAP- Mitgliedschaft aller 18jährigen HJ-Mitglieder bestimmt. Ein Jahr später legte ein Erlass der

Parteileitung den Übertritt aller 18jährigen Hitlerjungen in die Sturmabteilung (SA) fest. Etwa ab diesem Zeitpunkt wurde größeres Gewicht auf in anderen Jugendorganisationen übliche Heimabende, Fahrten usw. gelegt, um Jugendliche anzuziehen. NSDAP-Schülergruppen entwickelten sich und wurden 1929 im „NS-Schülerbund“ zusammengeschlossen.

Ende der 20er Jahre entstanden auch Mädchengruppierungen („Schwesternschaften“) sowie Mädchengruppen des NS-Schülerbundes und Jungmädchengruppen des NS-Frauenordens. Im Juli 1930 wurden sie im BDM zusammengefasst, der zwei Jahre später zur einzigen Mädelorganisation der NSDAP erklärt wurde. Alle nationalsozialistischen Mädchenverbände wurden aufgelöst und in ihn überführt. Die Entwicklung des BDM als Teilorganisation der HJ steht in engem Zusammenhang mit deren grundlegenden Entwicklungsprozessen.

1930 trat Kurt Gruber, der erste Reichsführer der HJ, zurück. Die Reichsführung wurde von Plauen nach München verlegt und die Lenkung der nationalsozialistischen Jugendarbeit im folgenden Jahr stärker zentralisiert. Am 30. Oktober 1931 ernannte Hitler den bisherigen Füh- rer des NS-Studentenbundes Baldur von Schirach zum „Reichsjugendführer der NSDAP“, der dann im Rahmen der Obersten SA-Führung die drei NSDAP-Jugendorganisationen führte. Nach Aufhebung des SA-Verbots, von dem die HJ im April 1932 betroffen war, wurde er zum Reichsleiter der NSDAP ernannt. Der NS-Schülerbund wurde nach Ausscheiden seines Leiters Adrian von Renteln in die HJ eingegliedert. Diese wurde neu strukturiert, ihre Füh- rung zentralisiert und die Gesamtleitung der NS-Jugendarbeit von Schirach übertragen.

In den letzten Jahren vor 1933 lagen die Arbeitsschwerpunkte von HJ und SA in Demonstrations- und Agitationstätigkeiten, die HJ gewann jedoch mehr Selbständigkeit gegenüber der SA-Führung. Sie gehörte der Dachorganisation „Reichsausschuss deutscher Jugendverbände“ nicht an, ihre Zusammenarbeit beschränkte sich auf seltene Propagandaak- tionen mit kleinen, extrem nationalistischen Jugendgruppen.

Mit Übertragung der Regierungsgewalt auf die NSDAP am 30. Januar 1933 und ihrer Festi- gung nach den Reichstagswahlen vom 5.3.1933 begann die Reichsjugendführung (RJF), ihren totalitären Führungsanspruch offensiver und aggressiver zu vertreten. „Die HJ will sowohl die

Gesamtheit der Jugend, wie auch den gesamten Lebensbereich der jungen Deutschen erfas- sen.“55 Im Juni 1933 wurde von Schirach zum „Jugendführer des Deutschen Reiches“ ernannt und schaltete mit Auflösung des Großdeutschen Bundes die legale Konkurrenz bündischer und freier Jugendorganisationen aus. Viele Institutionen, Betätigungsfelder und Beeinflus- sungsmittel der Jugenderziehung, wie etwa Jugendherbergen, wurden übernommen. Ende 1933 wurde die evangelische Jugend formal eingegliedert und auf seelsorgerische Arbeit be- schränkt. Die katholischen Jugendverbände blieben aufgrund des Reichskonkordats zunächst erhalten, wurden aber schließlich in den kirchlichen Raum zurückgedrängt und verboten. Die Übernahme der Landjugend war bis Juli 1935, die der Sportjugend bis Juli 1936 endgültig abgeschlossen. Der Erfolg der HJ zwischen 1933 und 1935 ging vor allem auf die staatlich verschaffte Monopolstellung und den Druck auf Eltern, in der Schule und am Arbeitsplatz zurück.

In Zusammenhang mit der zahlenmäßigen Erweiterung der HJ wurden Mitte 1933 ihr vertika- ler Aufbau in Gebiete, Gaue und untere Einheiten endgültig festgelegt, die Uniformen vereinheitlicht und eine zentrale Führerschule geschaffen.

Mit dem „Gesetz über die Hitlerjugend“ vom 1.12.1936 wurde sie von der Partei- zur Staats- jugend erklärt. Als einzige und umfassende Institution außer Elternhaus und Schule sollte sie für die „körperlich[e], geistig[e], sittlich[e]“ Erziehung der Jugend zuständig sein. Diese Aufgabe wurde dem Reichsjugendführer übertragen, der die Stellung einer Obersten Reichs- behörde erhielt und Hitler unmittelbar unterstellt wurde. Das Gesetz wurde im März 1939 um drei Durchführungsverordnungen ergänzt. Zur Durchsetzung der Jugenddienstpflicht, die der Arbeitsdienst- und Wehrdienstpflicht gleichgeordnet wurde, konnten Polizei und andere staatliche Organe eingesetzt werden. Die Verordnungen verrechtlichten jedoch nur die be- stehende Praxis.

Die Mädelarbeit gewann um 1938 ihre endgültige Gestalt, die „hauswirtschaftliche Ertüchti- gung“ in BDM-Landdienst und -Haushaltungsschulen wurde durch das Pflichtjahr ergänzt. Für die Jungen trat die vormilitärische Ertüchtigung stärker in den Vordergrund.

Während des Krieges wurden die Jugendlichen auch für Propagandaveranstaltungen, „Techni- sche Nothilfe“, Hilfsdienste bei Post, Polizei und Bahn, in Wirtschaftsbetrieben und Arbeits- kommandos, Sammlungen, im Ernteeinsatz und im NSV-Dienst eingesetzt. Einen bevorzug- ten Platz nahm in dieser Zeit die Wehrertüchtigung (WE) ein. 1942 wurde sie durch obligato- rische Wochenkurse für die älteren Jahrgänge in „WE-Lagern“ intensiviert. In den letzten Kriegsjahren wurde die männliche HJ verstärkt eingesetzt, u.a. in Luftschutzdienst, Flakhel- fereinheiten, besonderen HJ-SS-Divisionen und – auch der BDM – im „Osteinsatz“. Der Ein- satz als „Drittes Aufgebot“ des „Volkssturms“ war z.T. von echter Bereitschaft getragen. Auch Mädchen wurden an Waffen ausgebildet und wie Soldaten mit Wehrpass und Soldbuch rekrutiert. Dem gleichzeitig wachsenden Unwillen gegenüber der HJ-Dienstpflicht begegnete die HJ-Führung u.a. mit stärkeren Disziplinarmitteln und Zuhilfenahme der Gestapo. „Nichtgemeinschaftsfähige“ Jugendliche wurden ab 1940 zum Schutz der Gesellschaft vor „Aso- zialen und Kriminellen“ in Jugend-Konzentrationslagern inhaftiert.56 Obwohl die HJ ver- suchte sie auszutilgen, gab es während der gesamten NS-Zeit von der Jugend getragene Op- positionskreise, die sich der HJ widersetzten.

3.1.1 Organisation

Beim Reichsjugendführer an der Spitze der HJ liefen alle Befugnisse zusammen.57 Die HJ war hierarchisch aufgebaut, eine Verantwortung der Führerschaft gab es nur nach oben, die Betrauung mit Führerstellungen erfolgte mit gestaffelter Zuständigkeit von der Spitze des Führungssystems aus. Alles war nach militärischem Vorbild geregelt. Den tragenden Teil der HJ-Führerschaft bildete das „Führerkorps“. Durch eine Verfügung von Schirachs wurden die HJ-Führungspositionen im Februar 1938 zum „Beruf“ erklärt und die Bedingungen geregelt. Bis auf das Alter der HJ-Führer, das in der Regel wenig über dem der Schützlinge lag, konnte vom propagierten Grundsatz, dass „Jugend von Jugend geführt“ wurde, keine Rede sein.

Politisch, organisatorisch und finanziell war die HJ von der Partei abhängig, und diente ihr, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden ab 1933 als Nachwuchsorganisation; eine engere Verschränkung ging die HJ gerade in späteren Jahren mit der Schutzstaffel (SS) ein. Sie stellte eines der wesentlichsten Mittel zur Herrschaftserhaltung des NS-Regimes dar. Zu Jahresbeginn wurde eine Parole verkündet, auf die sich in dem Jahr die Kräfte vorwiegend konzentrieren und ihrer „Verwirklichung zum ersten großen Durchbruch“ verhelfen sollten.58 Jungen- und Mädchengruppen waren strikt getrennt. Die HJ-Erziehung enthalte „die Entwick- lung von Persönlichkeitswerten, solange diese nicht mit dem Gemeinschaftsgedanken kolli- dieren – an dieser Grenze aber ist Einordnung, notfalls auch durch Zwang, nötig.“59 Die Mäd- chen sollten „zu starken und tapferen Frauen“ und „zu Trägerinnen der nationalsozialistischen Weltanschauung“60 erzogen und auf ihre Rolle als „deutsche Mutter“ vorbereitet, die Jungen zu „politischen Soldaten“ und uneingeschränkter Selbstaufopferung herangebildet werden.61

Um die Hitlerjungen schon vor Eintritt in die Wehrmacht zu sicheren Schützen zu machen, wurde im Jungvolk mit Luftgewehrschießen begonnen. Es gab entsprechende Wettkämpfe mit Schießauszeichnungen u.a. den Reichsschießwettkampf beim Reichsparteitag. Den eigentlichen Inhalt der Jungenarbeit bildeten Wehrertüchtigung und Lager mit der weltan- schaulichen Schulung. Diese wurde auch mit anderen Tätigkeiten, vor allem sportlicher und beruflicher Art, und den hier zu erwerbenden Auszeichnungen verquickt. Die größte Bedeu- tung hatte die körperlichen Ertüchtigung. Beim BDM sollte ein Drittel der Zeit mit geistiger Schulung und zwei Drittel mit körperlicher Betätigung und Leibeserziehung zugebracht wer- den. Bis zu einem gewissen Grad gab es wie bei den Jungen zur Durchsetzung einer militär- ähnlichen Formaldisziplin u.a. quasi-militärische Appelle, Ordnungs-, Marsch- und Exerzier- übungen. Die Tendenz der letzten Jahre der Weimarer Republik, wo viele deutsche Jugendbünde straff organisierte Lager mit Dienstcharakter durchgeführten, wurde von der HJ mit militärähnlicher Disziplin fortgesetzt. Die Erziehungsarbeit sollte den „Rassesinn und das Rassegefühl“ in „Herz und Gehirn der ihr anvertrauten Jugend“ hineinbauen und gesunde

Körper heranzüchten.62 Dies stand vor der Ausbildung geistiger Fähigkeiten, wie Parolen wie

„Du hast die Pflicht, gesund zu sein“ betonten. 1934 wurde der Reichsberufswettkampf einge- führt, der neben Sportarbeit einen der gewichtigsten Bereiche der HJ-Arbeit ausmachte, die Teilnahme wurde faktisch obligatorisch. Im folgenden „Jahr der Ertüchtigung“ wurde der Reichssportwettkampf, der zweite große HJ-Wettkampf, eingeführt. Die „Leistungserzie- hung“ in der HJ zeigte sich vor allem in zahllosen Wettkämpfen und verschiedenen Leistungsabzeichen, die sportliche Bedingungen beinhalteten. Die Sondereinheiten der männ- lichen HJ – Marine-, Flieger- und Motor-HJ – garantierten die Verbindung des Sports als Teil des HJ-Pflichtdienstes.

Wichtigstes Strukturprinzip war der ab 1936 streng jahrgangsweise Aufbau: Die Zehnjährigen traten schuljahrgangsweise an Hitlers Geburtstag in das „Deutsche Jungvolk“ (DJ) bzw. die

„Jungmädel“ (JM) ein. Die 14jährigen wechselten gemeinsam in die männliche HJ bzw. den BDM, wobei das angegliederte Werk „Glaube und Schönheit“ ab 1938 die 17- bis 21jährigen Mädchen erfasste. Die Jungen wurden mit 18 Jahren in die Partei und deren Gliederungen überwiesen. Jeder Deutsche sollte im Sinn des Nationalsozialismus sozialisiert werden.63

Die Organisation der HJ war starr und lückenlos. Die Jugendlichen wurden von einem „Plan wohldurchdachter Schulung...und Ertüchtigung“64 erfasst, der beim Eintritt wie ein Schullehr- plan feststand. Für die einzelnen HJ-Gliederungen gab es ähnlich der Wehrmacht Dienstbücher („HJ im Dienst“, „Mädel im Dienst“). Der Inhalt der Heimabende war in vier- zehntäglich erscheinenden Mappen für die weltanschauliche Schulung festgelegt und umfass- te ausschließlich „deutsche“ Themen. Zur Vereinheitlichung der „weltanschaulichen Ausrich- tung“ wurde im Rundfunk der zentrale von der RJF gestaltete wöchentliche Heimabend

„Stunde der jungen Nation“ ausgestrahlt. Neben der Rundfunk-, wurden auch Presse- und Filmarbeit zur Beeinflussung genutzt. Alle Jugendpublikationen außerhalb der HJ wurden verboten. Zu den größten und wichtigsten von der RJF herausgegebenen Publikationen zählte das HJ-Zentralorgan, die Wochenzeitung „Die HJ“, ab 1938 in die Monatszeitschrift „Junge Welt“ umgewandelt. Das Führungsorgan „Wille und Macht“, „Das Deutsche Mädel“, „Das Junge Deutschland“ für den sozialpolitischen Bereich und für die Landjugend „Junge Dorf- gemeinschaft“.

Durch die beschriebenen Maßnahmen und den Zustrom bisher Nicht-Organisierter wuchs die gesamte HJ laut Klönne von etwa 108 000 Ende 1932 auf zirka 3 578 000 Mitglieder Ende 1934. Durch den „Anschluss“ Österreichs gliederte sie die seit 1933 illegale österreichische HJ (35 000 Mitglieder) und durch die Besetzung des Sudetenlandes die nationalsozialistisch beeinflusste „Jung-Turnerschaft“ (200 000 Mitglieder) ein. Ende 1938 hatte die HJ insgesamt

8,7 Millionen Mitglieder. Durch die territorialen Eroberungen Deutschlands während der ersten Kriegsjahre wurden große Teile der „volksdeutschen Jugend“ eingegliedert.

3.2 Die FDJ bis 1961

Von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurde ab Sommer 1945 die Gründung antifaschistischer Jugendausschüsse in der sowjetischen Zone genehmigt und die Gründung anderer Jugendverbände verboten. Die Initiative für die Ausschüsse ging von der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) aus, deren Führung organisatorisch nicht an den kommunistischen Jugendverband der Weimarer Republik anknüpfen wollte, da dann auch andere Parteien und Organisationen ihre traditionellen Jugendorganisationen wiedergegründet hätten.65

Der Zentrale Jugendausschuss unter Vorsitz von Erich Honecker und Edith Baumgarten (beide KPD) bereitete die Gründung der FDJ vor, die sich am 7. März 1946 konstituierte. Sie verstand sich als „überparteiliche, einige, demokratische Jugendorganisation“, die sich für den Frieden und die Einheit Deutschlands einsetzen wollte. Am Entstehungsprozess waren auch die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) in der SBZ sowie Vertreter der evangelischen Kirche beteiligt, jedoch war die FDJ von Beginn an kommunistisch dominiert. Schon der auf dem I. Parlament im Juni 1946 gewählten provisorischen Leitung gehörten mehrheitlich SED-Mitglieder an. Als die Vertreter anderer Parteien ihre Alibi-Funktion erkannten und 1947 ein CDU-Vertreter verhaftete wurde, zogen sie ihre Mitglieder aus den Führungsgremien zurück.

Die FDJ verstand sich zunächst als gesamtdeutsche Organisation, konnte aber in West- deutschland, wo sie 1951 verboten wurde, keine größere Bedeutung erlangen. In der SBZ entwickelte sie sich immer stärker zur Unterorganisation der SED. Dabei berief sie sich zu- nächst nicht offiziell auf „sozialistische Prinzipien“, richtete jedoch ihre Aktivitäten und Ziele nach denen der Partei aus. Schon im Oktober 1948 bezeichnete der SED-Vorstand sie als

„Instrument der Partei zur Beeinflussung auf die Jugend“.66 Mit Gründung der eigenen

Kinderorganisation „Junge Pioniere“ am 13.12.1948 (ab 1952 „Pionierorganisation ,Ernst Thälmann‘“) konnte der Einfluss ausgeweitet werden. Diese wirkte im Gegensatz zur FDJ ausschließlich an Schulen und erreichte 1949 fast die gleiche Mitgliederzahl wie diese, ihre Leitung lag in SED-Händen.

Auf dem III. Parlament der FDJ im Mai 1949 wurde der freie und unabhängige Deckmantel endgültig aufgegeben. Die von den Delegierten verabschiedete Statut entsprach weitgehend den SED-Zielen. Sie erkannte die führende Rolle der Partei und das Organisationsprinzip des Demokratischen Sozialismus an, die geheime Wahl wurde abgeschafft und ein straffes Schu- lungssystem eingeführt. In Folge der Veränderungen waren nur noch drei der 112 Zentralratsmitglieder keine SED-Angehörigen, die Gremien wurden von Mitgliedern der Jun- gen Gemeinde und anderen Nichtkommunisten „gesäubert“. Die Entwicklung zur sozia- listischen Massenorganisation war vollzogen. Immer deutlicher stellten Partei und Regierung die Weichen für die gesellschaftliche Entwicklung in Richtung Sozialismus. Parallel dazu kam es zu intensiven Indoktrinationsversuchen, gefolgt von Kampagnen, die beispielsweise der Werbung für die vormilitärische GST, die Kasernierte Volkspolizei, später für die Nationale Volksarmee, für Arbeitseinsätze an wichtigen Investitionsvorhaben, in der Landwirtschaft oder im Uranbergbau der Wismut dienten.

Ab Frühjahr 1952 fand die Militarisierung der FDJ statt. Ulbricht erklärte vor ihrem Parla- ment im Mai: „Ich spreche auch den Wunsch aus, dass aus der Freien Deutschen Jugend recht viele Jugendliche hervorgehen, die die Auszeichnung als tüchtige Scharfschützen erhalten werden.“67 Die FDJ bekannte sich zur führenden Rolle der SED in der Gesellschaft, verpflich- tete sich zur Verteidigung der DDR und zur Freundschaft mit der Sowjetunion. Im August wurde von der SED der planmäßige Aufbau der Grundlagen des Sozialismus beschlossen. Die FDJ sollte nun offiziell als „Helfer und Reserve der Partei“ beim sozialistischen Aufbau fungieren und statt der bisher einseitigen Ausrichtung auf die werktätige Jugend, alle Mädchen und Jungen ansprechen und gewinnen. Als „sozialistische Jugendorganisation der DDR“ und

„Kaderreserve der SED“ wurde sie offiziell erst 1957 bezeichnet.68

3.2.1 Organisation

Nach den von 1946 bis 1949 gültigen Statuten stand die FDJ, mit Ausnahme ehemaliger be- soldeter HJ-Führer oder BDM-Führerinnen, allen Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren offen. Später wurde die obere Altersgrenze abgeschafft, eine Trennung von Mädchen und Jungen gab es nicht. In Abgrenzung zur Hitlerjugend wurde die Freiwilligkeit des Beitritts ebenso wie die Möglichkeit des Austritts explizit in die Statuten aufgenommen. In der Reali- tät konnte sich der FDJ aber nur entziehen, wer Ausbildung und Wehrdienst abgeschlossen hatte. Sie war in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen mit Sekretären vertreten und entschied beispielsweise mit über die Zulassung zum Studium.

Das Aktionsfeld der FDJ war auf alle Lebensbereiche der DDR-Jugend gerichtet. Durch ihre Monopolstellung besaß sie alle formalen und inhaltlichen Möglichkeiten, die Freizeitgestal- tung der Jugendlichen zu organisieren und zu kontrollieren. Die kulturelle und sportliche Massenarbeit wurde von der FDJ-Führung immer wieder in den Blickpunkt gerückt, die poli- tische Erziehung dominierte jedoch die Verbandsarbeit. Im FDJ-Studienjahr, dass 1951 einge- führt wurde, sollte in monatlichen Zirkeln Grundwissen über sozialistische Theorie in Ver- bindung mit aktuellen politischen Fragestellungen vermittelt werden, um die Herausbildung sozialistischer Werte und Normen unter den Jugendlichen zu fördern. Für eine erfolgreiche Prüfung wurde am Ende das Abzeichen „Für gutes Wissen“ verliehen.

Die FDJ sollte die Jugend zu konformen Staatsbürgern erziehen, im Sinne der marxistisch- leninistischen Lehre schulen und den Nachwuchs für Staat, Partei und Gesellschaft heranzie- hen. Für den Produktionsprozess war wichtig, dass die FDJ die Jugendlichen zu verstärktem Einsatz in Ausbildung und Beruf motivierte. Daneben sollte auf alle Erziehungsinstanzen, vor allem die Schule, Einfluss genommen werden, um die totale Erfassung und Beeinflussung der Jugend zu gewährleisten. Für den Besuch einer Oberschule war die FDJ-Mitgliedschaft in der Regel Voraussetzung.

Bis zur Einführung der Wehrpflicht 1962 gehörte auch die Rekrutierung von Freiwilligen für Armee und Polizei zu den zentralen Aufgaben der FDJ. Die vormilitärische Ausbildung der Jugendlichen erfolgte bis zum Ende der DDR durch die 1952 gegründete GST. In den Betrie- ben unterstützte die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte, um die Jugendlichen frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken.

Eine wichtige Funktion war der FDJ beim Umerziehungsprozess in den „Jugendwerkhöfen“ zugedacht. Ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten konnten „schwererziehbare“ und

„sozial fehlentwickelte“ Jugendliche in diese „Spezialheime“ eingewiesen werden um sie dort „wieder zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft“ heranzubilden und „zu gesellschaftlich aktiven Menschen im Sinne des Erziehungszieles der antifaschistisch-demokratischen Ord- nung“ zu erziehen.69 Die FDJ sollte darauf hinwirken, Heimleben und Beziehungen der Jugendlichen im Kollektiv dem FDJ-Statut entsprechend zu fördern sowie politisch- ideologische und moralische Erziehung zu einer sozialistischen Lebensweise zu unterstützen. Organisatorisch und inhaltlich richtete sie sich nach dem Vorbild des sowjetischen Jugend- verbandes Komsomol aus.

Die FDJ verfügte über zwei Verlage. Bei „Junge Welt“ erschienen u.a. die Tageszeitung

„Junge Welt“70, das Funktionärsorgan „Junge Generation“, die Zeitschrift „Forum“ für Stu- denten und die junge Intelligenz. Der Verlag „Neues Leben“ veröffentlichte vor allem Jugendliteratur und Belletristik.

Die Attraktivität des Verbandes wechselte im Laufe der Zeit. Die Angaben der FDJ-Zentrale zu den Mitgliederzahlen in den 50er Jahren sind ebenso wie die der „bewaffneten Organe“ vermutlich stark überhöht. Schon aufgrund der Monopolstellung des Verbandes war jedoch ein Großteil der Jugendlichen in der FDJ organisiert. Bis Ende der 40er Jahre stiegen die Mit- gliederzahlen nach Zilchs Angaben auf eine halbe Million, 1959 sollen es 1,2 Millionen gewesen sein.

3.3 Das Konzept der politischen Religion

Politische Religionen sind eng mit dem Begriff des Totalitarismus verknüpft. Aktuelle Bei- träge finden sich hierzu bei Emilio Gentile und Juan J. Linz. Gentile definiert die von Hannah Arendt als bisher unbekannt bezeichnete „Staatsform“71 des Totalitarismus als

„Experiment politischer Herrschaft, initiiert von einer revolutionären Bewegung mit einem vereinnahmenden Politikkonzept, die nach dem Monopol der politischen Macht strebt und, nachdem sie dieses auf legalem oder nichtlegalem Weg erobert hat, das vorgefundene politi- sche System entweder zerstört oder transformiert und so einen neuen Staat schafft, der auf einem Einparteiensystem basiert und der als Hauptziel die Eroberung der Gesellschaft hat, d.h. die Unterdrückung, Integration und Gleichschaltung der Regierten auf Grundlage der verein- nahmenden Politisierung der individuellen und kollektiven Existenz, welche nach den Kategorien, Mythen und Werten einer Erneuerungsideologie interpretiert wird, institutionali- siert als politische Religion, die das Individuum und die Massen durch eine anthropologische Revolution formen will, um einen neuen Menschen zu schaffen, der Körper und Seele den re- volutionären und imperialistischen Zielen der totalitären Partei widmet, um am Ende eine neue supranationale Zivilisation zu schaffen.“72

Linz findet eine dynamische Definition, nach der sich totalitäre von autoritären Diktaturen v.a. durch den Grad des politischen Pluralismus, der ideologischen Ausrichtung, der gelenk- ten politischen Mobilisation sowie der politischen Repression unterscheiden.73 Ein totalitäres System zeichnet sich demnach durch ein Machtzentrum aus und macht sich eine exklusive und ausgearbeitete Ideologie zu eigen. Es forciert die Mobilisierung der Massen und wird durch systematische, willkürliche Verletzung der Menschenrechte bestimmt.

Den Begriff der „politischen Religionen“ hat Eric Voegelin 1938 in seinem gleichnamigen Buch entwickelt, ein Jahr darauf gebrauchte auch Raymond Aron den Ausdruck „réligion politique“ (später: „réligion séculière“).74 Bereits 1937 hatte Arthur Feiler für den sowjeti- schen Bolschewismus und den Faschismus – worunter er Italien und Deutschland fasste – erkannt, dass diese „die Organisationsmethoden und Machtmechanismen der Religionsge- meinschaften [benutzen] und [so] versuchen [...], ihr neues Credo an die Stelle der herkömm- lichen Kirchen und Glaubensrichtungen zu setzen.“75 Nicht nur hinsichtlich der äußeren Erscheinung, sondern auch wegen ihrer Inhalte seien beide trotz ihrer gegensätzlichen „Glau- bensbekenntnisse“ wie Kirchen.76

Bis heute gibt es jedoch keine allgemein anerkannte Definition der politischen Religion, so dass im Folgenden zunächst dargelegt wird, was hier darunter verstanden werden soll.77

Bei Voegelin heißt es über die politische Religion: „[...] wenn Gott hinter der Welt unsichtbar geworden ist, dann werden die Inhalte der Welt zu neuen Göttern [...].“78 Er definiert

„Geistreligionen, die das Realissimum im Weltgrund finden“ als „überweltliche Religionen“, alle, „die das Göttliche in Teilinhalten der Welt finden“, bezeichnet er als „innerweltliche Religionen“.79 Damit sind zwei wesentliche Merkmale genannt: Im Gegensatz zu den transzendenten Weltreligionen hat die politische Religion immanenten Bezug.80 Hier findet sie ihr „Realissimum“, ihr Allerheiligstes, verwirklicht.81

Da sie Anspruch auf absolute Wahrheit erhebt, ist die politische Religion mit anderen Weltan- schauungen unvereinbar.82 Sie versucht, mit existierenden Religionen zu konkurrieren, sie zu ersetzen, und wenn möglich zu zerstören: „Die neue Ekklesia steht im Kampf mit der alten christlichen und hat sich als gottgewollte gegen Ansprüche durchzusetzen, die nur als Teu- felswerk verstanden werden können.“83 Trotz dieser Auseinandersetzung lebt aber „in der Forderung der spirituellen Konformität die Grundform des mystischen, durch das Pneuma zur Einheit gebundenen Korpus weiter“84, die Wesenszüge einer transzendenten Religion werden übernommen. Im Gegensatz zu dieser besteht eine politischen Religion nicht auf Dauer, son- dern verschwindet mit der weltlichen Macht, an die sie geknüpft ist.85

An die Stelle Gottes tritt „als Legitimierungsquelle der Gemeinschaftsperson die Gemein- schaft selbst“, die Voegelin als „innerweltliche Kollektivexistenz“ bezeichnet.86 Sie ist das Realissimum, in dem der politisch-religiöse Mensch Antwort auf die Fragen nach dem Grund des Seins findet.87 „[S]ie ist irdisch geschlossen, nur als Ganzes schreitet sie fort[...].“88 Dabei wird die einzelne Person „zum dienenden Glied des sakralen Weltinhaltes“, der Sinn ihrer Einzelexistenz ist „das instrumentale Wirken zum kollektiven Fortschritt“ der „umfassenden Gemeinschaft“.89 Der innerweltlich-religiöse Mensch akzeptiert dies.

„[E]r nimmt sich selbst [...] als Hegelschen Maschinenteil des großen Ganzen, und unterwirft sich willig den technischen Mitteln, mit denen die Organisation des Kollektivums ihn einglie- dert. Das Wissen um die Weltinhalte und die darauf begründete Technik sind [...] das Lebensblut des innerweltlichen Gottes [...]; sie bauen das corpus mysticum des Kollektivums und verbinden die Glieder zu der Einheit des Leibes; [...] sie werden gefordert und ersehnt als Methoden religiös-ekstatischer Verbindung des Menschen mit seinem Gott.“90

Dies reiche so weit, dass der Mensch von seiner Tätigkeit für das Kollektivum keinen Gewinn habe, sondern erst „die späten Geschlechter in die Vollkommenheit des irdischen Paradieses“ eingingen.91

Die politische Religion steht fest im Dienst der Politik und erfasst die Menschen bis in ihre Privatsphäre. Charakteristisch ist nach Linz, dass die Entwicklung der „religiösen“ Mani- festation in der politischen Sphäre beginnt und von politischen Aktivisten, Funktionären und einer besonderen Art Intellektueller fortgesetzt wird.92 Akademiker, Lehrer, Schriftsteller und Künstler werden in den Prozess einbezogen.

Sie dient der Legitimation der Macht oder, wie Linz sagt, sie ist ein Glaubenssystem bezüg- lich Autorität, Gesellschaft und Geschichte, eine Ersatzreligion, die helfen soll, ein politisches System zu legitimieren. Linz spricht vom religiösen Gebrauch der Politik in autoritären Re- gimes, nach Voegelin lassen sich in totalitären Regimes religionsähnliche Elemente nachweisen.93 Um den Nachweis dieser Elemente in den Jugendorganisationen der beiden deutschen totalitären Systeme des 20. Jahrhunderts soll es in dieser Arbeit gehen.94

Wie die christliche, so hat auch die innerweltliche Gemeinschaft ihre Apokalypse.95 Den Symbolismus der Reichsapokalypse sieht Voegelin im Symbolismus des 19. und 20. Jahr- hunderts weiterbestehen und benennt hier unter anderem die drei Reiche der Geschichtsphilo- sophie Marx’ und Engels und das dritte Reich des Nationalsozialismus.96

Die neuen Apokalyptiker bestünden darauf, dass ihre Symbolschöpfungen wissenschaftliche Urteile seien.97 Der politisch-religiöse Mensch erkenne den nichtwissenschaftlichen Charakter der Symbole an; lasse sie aber nicht fallen, sondern halte mit Rücksicht auf den massen- bindenden Wert daran fest. „[A]n die Stelle des Systems, das sich als vernunfttheoretisches, nationalökonomisches oder soziologisches gibt, [tritt] der „Mythus“; der [...] bewusst erzeugt [wird], um Massen affektuell zu binden und in politisch wirksame Zustände der Heilserwar- tung zu versetzen.“98 Da er sich nicht durch überweltliche Offenbarung legitimiere und wissenschaftlicher Kritik nicht standhalte, entwickele sich ein neuer Wahrheitsbegriff. Die politische Religion wird über Wissen gehoben und zur Wahrheit erklärt. „Wenn das, was die Gemeinschaft fördert, wahr ist, dann sind auch die Mittel, die den gemeinschaftsfördernden Mythus durchsetzen, nicht nur die richtigen im technischen Sinn, sondern auch die erlaubten und sogar gebotenen im gemeinschaftsreligiösen Sinn.“99 Auf der Suche nach Antworten auf die Fragen des Seins gelte die Auffassung, dass „wahr sei, was das Dasein der organisch ge- schlossenen innerweltlichen Volksgemeinschaft fördere“, etwa Erkenntnis und Kunst, Mythus und Sitte.100

[...]


1 Mit HJ wurde im Nationalsozialismus sowohl die Gesamtheit der Jugendorganisation als auch ihre Untergliederung für die 14- bis 18jährigen Jungen bezeichnet. Um Missverständnisse zu vermeiden, soll im Rahmen dieser Arbeit mit HJ nur die Gesamtorganisation, die auch den Bund Deutscher Mädel (BDM) umfasste, bezeichnet werden. Wenn die Unterorganisation für die Jungen gemeint ist, wird sie als „männliche“ HJ bezeichnet oder vom BDM abgegrenzt.

2 Deutschlandberichte der Sopade über die Gewinnung der Arbeiter durch Zwangsorganisation und soziale Bestechung, November 1935. In: Wolfgang Michalka (Hg.): Das Dritte Reich. Bd. 1. München 1985, S. 95f. Hier zit. nach: Informationen zur politischen Bildung: Nationalsozialismus II. Bonn 2000, S. 26

3 Vgl. Skyba, Peter: Vom Hoffnungsträger zum Sicherheitsrisiko. Jugend in der DDR und Jugendpolitik der SED 1949 - 1961. Köln 2000, S. 12.

4 Vgl. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (Hg.): DDR-Handbuch. Köln 1975, S. 554.

5 Vgl. Schroeder, Klaus: Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR. München 1998, S. 418.

6 Verordnungsblatt der Reichsjugendführung vom 15. März 1934 (Institut für Zeitgeschichte, München DB. 44.). Zit. nach: Hellfeld: Bündische Jugend und Hitlerjugend, S. 102.

7 Ebd.

8 Vgl. Schroeder: Der SED-Staat, S. 419.

9 Ebd. S. 556.

10 Vgl. Voegelin, Erich: Die politischen Religionen. Wien 1938. Nach der Emigration in die USA änderte Voegelin seinen Vornamen von Erich in Eric. Im Folgenden wird daher die Schreibweise Eric Voegelin verwendet.

11 Wie bspw. Klose, Werner: „Bei dem Massenbedarf an Führern war es gar nicht zu vermeiden, dass minderwertige Leute eindrangen. Recht gefährlich waren homosexuelle Verführer, die in Jugendbünden verheerend wirken können.“, Ders.: Generation im Gleichschritt: Die Hitlerjugend. Ein Dokumentarbericht. Oldenburg; Hamburg; München 1982, S. 62.

12 Vgl. Bärsch, Claus-Ekkehard: Die politische Religion des Nationalsozialismus. Die religiösen Dimensionen der NS-Ideologie in den Schriften von Dietrich Eckart, Joseph Goebbels, Alfred Rosenberg und Adolf Hitler. München 2002, S. 370.

13 Vgl. Klopffleisch, Richard: Lieder der Hitlerjugend. Eine psychologische Studie an ausgewählten Beispielen. Frankfurt/Main 1995, S. 105.

14 Vgl. Bracher, Karl Dietrich: Zeit der Ideologien. Eine Geschichte politischen Denkens im 20. Jahrhundert. München 1985, S. 182f.

15 Vgl. Schlegel, Uta; Peter Förster (Hg.): Ostdeutsche Jugendliche: Vom DDR-Bürger zum Bundesbürger. Opladen 1997, S. 23.

16 Vgl. Gotschlich, Helga: Aufbruch in ein „anderes“ Deutschland. In: Dies.: „Das neue Leben muss anders werden …“: Studien zur Gründung der FDJ. Berlin 1996, S. 71.

17 Vgl. Niederdalhoff, Friederike: Im Sinne des Systems einsatzbereit. Mädchenarbeit im „Bund Deutscher Mädel“ (BDM) und in der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ); ein Vergleich. Münster 1997, S. 75.

18 Vgl. Bude, Heinz : Deutsche Karrieren. Lebenskonstruktionen sozialer Aufsteiger aus der Flakhelfer- Generation. Frankfurt/Main 1987, S. 88.

19 Vgl. Skyba: Vom Hoffnungsträger zum Sicherheitsrisiko, S. 12.

20 Vgl. Niederdalhoff, Friederike: Im Sinne des Systems einsatzbereit, Münster 1997.

21 Vgl. Zilch, Dorle: Mitgliederbewegung der FDJ von 1946 bis 1989, Millionen unter der blauen Fahne. Rostock 1994, S. 52ff.

22 Vgl. Skyba: Vom Hoffnungsträger zum Sicherheitsrisiko, S. 16. In dieser Zeit waren die wesentlichen Rahmenbedingungen der Jugendpolitik nur geringen Wandlungen unterworfen. Mit der Staatsgründung konnte die SED ihre Machtposition konsolidieren und in den folgenden Jahren weiter ausbauen. Vor dem Mauerbau waren der Parteiführung in der Wahl ihrer Mittel Grenzen gesetzt, da sich Jugendliche wie Erwachsene den Anforderungen des Regimes durch Abwanderung über die offene Sektorengrenze in Berlin relativ leicht entziehen konnten. Die Abriegelung der Sektorengrenze am 13. August 1961 schuf auch für jugendpolitische Maßnahmen neue Voraussetzungen.

23 Etwa hinsichtlich Gruß und Liederbuch bei der FDJ.

24 Vgl. Kinz, Gabriele: Der Bund Deutscher Mädel. Frankfurt am Main; New York 1991, S. 265 und Thomas, Ulrich: Staatsallmacht und Ersatzreligion. Pseudosakrale Handlungen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. München 1961. An die Stelle der christlichen Taufe sollten beispielsweise Namensweihen und im Nationalsozialismus zusätzlich Geburtsweihen treten. Die christliche Trauzeremonie wurde durch die Eheweihe bzw. die sozialistische Eheschließung ersetzt.

25 Vgl. Hellfeld: Bündische Jugend und Hitlerjugend, S. 13.

26 Vgl. Klönne, Arno: Hitlerjugend. Die Jugend und ihre Organisation im Dritten Reich. Hannover und Frankfurt/Main 1955.

27 Vgl. Hellfeld, Matthias von; Arno Klönne: Die betrogene Generation. Jugend in Deutschland unter dem Faschismus. Quellen und Dokumente. Köln 1987².

28 Vgl. Hellfeld: Bündische Jugend und Hitlerjugend. Köln 1987.

29 Vgl. Klose: Generation im Gleichschritt: Die Hitlerjugend, München 1982.

30 Vgl. Brandenburg, Hans-Christian: Die Geschichte der HJ. Wege und Irrwege einer Generation. Köln 1982.

31 Vgl. Kinz, Gabriele: Der Bund Deutscher Mädel. 1991.

32 Vgl. Klaus, Martin: Mädchen in der Hitlerjugend. Die Erziehung zur „deutschen Frau“. Köln 1980.

33 Vgl. Gamm, Hans-Jochen: Führung und Verführung. Pädagogik des Nationalsozialismus. München 1990.

34 Vgl. Klopffleisch: Lieder der Hitlerjugend, Frankfurt/Main 1995.

35 Vgl. Maschmann, Melita: Fazit. Mein Weg in die Hitler-Jugend. München 1980³.

36 Vgl. Sternheim-Peters, Eva: Die Zeit der großen Täuschungen. Eine Jugend im Nationalsozialismus. Bielefeld 1987.

37 Vgl. Freiburg, Arnold; Christa Mahrad: FDJ: Der sozialistische Jugendverband der DDR. Opladen 1982.

38 Vgl. Wensierski, Hans-Jürgen von: Mit uns zieht die alte Zeit. Biographie und Lebenswelt junger DDR- Bürger im gesellschaftlichen Umbruch. Opladen 1994.

39 Vgl. Mählert, Ulrich: Die Freie Deutsche Jugend 1945-1949: Von den „Antifaschistischen Jugendausschüssen“ zur SED-Massenorganisation; die Erfassung der Jugend in der Sowjetischen Besatzungszone. Paderborn 1995.

40 Vgl. Skyba: Vom Hoffnungsträger zum Sicherheitsrisiko, Köln 2000.

41 Vgl. Gotschlich, Helga (Hg.): „Links und links und Schritt gehalten …“: Die FDJ. Konzepte - Abläufe - Grenzen. Berlin 1994. Gotschlich, Helga (Hg.): „Das neue Leben muss anders werden …“. Berlin 1996.

42 Vgl. Schäfer, Olaf: Pädagogische Untersuchungen zur Musikkultur der FDJ: Ein erziehungswissenschaftlicher Beitrag zur Totalitarismusforschung. Berlin 1998.

43 Vgl. Schroeder: Der SED-Staat. München 1998.

44 Vgl. Maier, Hans: „Politische Religionen“. Ein Konzept des Diktaturvergleichs. In: Lübbe, Hermann (Hg.): Heilserwartung und Terror. Politische Religionen des 20. Jahrhunderts. Düsseldorf 1995, S. 94-112.

45 Vgl. Gentile, Emilio: Die Sakralisierung der Politik. In: Maier, Hans (Hg.): Wege in die Gewalt. Die modernen politischen Religionen. Frankfurt/Main 2002, S. 166-182.

46 Vgl. Vondung, Klaus: Magie und Manipulation. Ideologischer Kult und politische Religion des Nationalsozialismus. Göttingen 1971. Ders.: Die Apokalypse in Deutschland. München 1988. In: Ley, Michael; Schoeps, Julius H. (Hg.): Der Nationalsozialismus als politische Religion. Bodenheim 1997.

47 Vgl. Bärsch: Die politische Religion des Nationalsozialismus. München 2002².

48 Vgl. Ley, Michael: Genozid und Heilserwartung. Zum nationalsozialistischen Mord am europäischen Judentum. Wien 1995.

49 Vgl. Mosse, George Lachmann: Die Nationalisierung der Massen. Politische Symbolik und Massenbewegung in Deutschland von den napoleonischen Kriegen bis zum Dritten Reich. Frankfurt/Main 1976. Ders.: Der nationalsozialistische Alltag. Meisenheim 1993.

50 Vgl. Rohrwasser, Michael: Religions- und Kirchenähnliche Strukturen im Kommunismus und Nationalsozialismus und die Rolle des Schriftstellers. In: Lübbe, Hermann (Hg.): Heilserwartung und Terror, S. 35-58.

51 Vgl. Gamm: Führung und Verführung. Pädagogik des Nationalsozialismus. 1990. Ders.: Der braune Kult. Das Dritte Reich und seine Ersatzreligion. Ein Beitrag zur politischen Bildung. Hamburg 1962.

52 Vgl. von Wensierski: Mit uns zieht die alte Zeit, S. 62ff.

53 Diesem Teil liegen zugrunde: Klönne: Hitlerjugend. Hellfeld: Bündische Jugend und Hitlerjugend. Brandenburg: Die Geschichte der HJ. Köln 1982. Kinz: Der Bund Deutscher Mädel. Klaus: Mädchen in der Hitlerjugend. Ergänzungen aus Gamm: Führung und Verführung.

54 Wenig erfolgreiche Versuche nationalsozialistische Jugendgruppen, darunter auch Mädchengruppierungen, aufzubauen, gab es Anfang der 20er Jahre. Zur 1922 in München gegründeten ersten Jugendvereinigung der Partei „Jugendbund der NSDAP“ soll Hitler die Initiative gegeben haben. Sie kam nicht über das Anfangsstadium hinaus und entfiel mit Verbot und Auflösung der NSDAP 1923. In Wien existierte ab 1923 eine „Nationalsozialistische Arbeiterjugend“.

55 Dietze, Hans Helmut: Die Rechtsgestalt der HJ. Berlin 1939, S. 88. Zit. nach: Klönne: Hitlerjugend, S. 12.

56 Vogt, H.: KZ-Moringen, Männer-Lager – Frauen-Lager – Jugendschutzlager, eine Dokumentation. Göttingen 1983. Zit. nach Hellfeld: Bündische Jugend und Hitlerjugend, S. 298.

57 Nach von Schirachs Ernennung zum Gauleiter von Wien im September 1940 wurde Artur Axmann Reichsjugendführer der NSDAP und Jugendführer des Deutschen Reiches.

58 Axmann, Artur: Das kann doch nicht das Ende sein. Hitlers letzter Reichsjugendführer erinnert sich. Koblenz 1995, S. 261. 1934 Jahr der Schulung, 1936 J. d. Deutschen Jungvolks, 1937 J. d. Heimbeschaffung, 1938 J. d. Verständigung, 1939 J. d. Gesundheit, 1940 J. d. Bewährung.

59 Rudolf Heß auf der Reichstagung der HJ in Wien 1941, zitiert bei Karl-Otto Paetel: Das Bild vom Menschen in der deutschen Jugendführung. Bad Godesberg 1954, S. 45. Hier nach Klönne: Hitlerjugend, S. 69f.

60 Aussprüche Hitlers und Schirachs. Vgl. Reichsreferentin Trude Bürkner: Der Bund Deutscher Mädel in der Hitler-Jugend, Berlin 1937, S. 5-7. Zit. nach: Gamm: Führung und Verführung, S. 28.

61 P.D. Stachura: Das Dritte Reich und Jugenderziehung: Die Rolle der Hitler-Jugend 1933-39, in: M. Heine- mann (Hg.), Erziehung und Schulung im Dritten Reich, Stuttgart 1980, S. 99. Zit nach Hellfeld: Bündische Jugend und Hitlerjugend, S. 75f.

62 Hitler, Adolf: Mein Kampf, u.a. S. 444, 452, 476ff. Zit. nach: Klönne: a.a.O., S. 28.

63 Bude: Deutsche Karrieren, S. 15. „Der Knabe, er wird eintreten in das Jungvolk, und der Pimpf, er wird kommen zur Hitlerjugend, er wird dann einrücken zur SA, in die SS und in die anderen Verbände, und die SA- Männer und die SS-Männer werden eines Tages einrücken zum Arbeitsdienst, und in den Organisationen wird er zum Soldat des Volkes reifen...“ Hitler auf dem Reichsparteitag 1935. Zit. nach: Schulze, Hagen: Kleine deutsche Geschichte. München 1996, S. 206.

64 HJ-Führerdienst, Gebiet Mecklenburg, November 1938. Zit. nach: Klönne: Hitlerjugend, S. 27.

65 Dieser Abschnitt greift zurück auf: Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen: DDR Handbuch. Köln 1975. Mählert: Die Freie Deutsche Jugend 1945-49, S. 38ff. Niederdalhoff: Im Sinne des Systems einsatzbereit. Schroeder: Der SED-Staat. Zilch: Mitgliederbewegung der FDJ von 1946 bis 1989. Für die Jugendwerkhöfe: Jörns, Gerhard: Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR. Göttingen 1995.

66 Vgl. Zilch: Mitgliederbewegung der FDJ von 1946 bis 1989, S. 16.

67 Zit. nach: Niederdalhoff: Im Sinne des Systems einsatzbereit, S. 61.

68 Ebd., S. 58.

69 Mannschatz, E. 1951, S. 4. Zit. nach: Jörns: Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR, S. 99.

70 Vgl. HJ!

71 Arendt, Hannah: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Frankfurt/Main 2003, S. 672.

72 Gentile: Die Sakralisierung der Politik, S. 166.

73 Vgl. Linz, Juan J.: Totalitarian and Authoritarian Regimes, in: Greenstein, Fred I.;Nelson W. Polsby (Hg.): Handbook of Political Science, Bd. 3: Macropolitical Theory, Reading/Mass. u.a. 1975, S. 175-411. und Ders.: Types of Political Regimes and Respect for Human Rights: Historical and Cross-national Perspectives, in: Asbjørn/Bernt Hagtvet (Hg.), Human Rights in Perspectives. A Global Assessment, Oxford 1992, S. 177-221, S. 299-312. Hier nach: Jesse, Eckhard: War die DDR totalitär? In: APuZ B40/94, S. 12-23.

74 Vgl. Maier, Hans (Hg.) ,Totalitarismus‘ und ,Politische Religionen‘. Paderborn 1996, S. 242.

75 Feiler, Artur: Der totalitäre Staat, S. 59. In: Jesse, Eckhard (Hg): Totalitarismus im 20. Jahrhundert. Eine Bilanz der internationalen Forschung, Bonn 1996, S. 53-69 und S. 66.

76 Ebd. S. 59.

77 Vgl. Linz, Juan: Politische Religion. In: Maier, Hans (Hg.): Totalitarismus und politische Religionen, S. 130.

78 Voegelin: Die politischen Religionen, 48f.

79 Ebd., S. 16. Deutlicher ist Vondungs Formulierung, der für die Geistreligionen von „transzendentem Weltgrund“ spricht. Vgl. ders.: Die Apokalypse in Deutschland, S. 35.

80 Vgl. Linz: Politische Religion. S. 130.

81 Im Folgenden soll dieser von Voegelin eingeführte Begriff verwendet werden.

82 Vgl. Linz: S. 130f.

83 Voegelin: Die politischen Religionen, S. 46.

84 Ebd., S. 33.

85 Vgl. Linz: Politische Religion, S. 129ff.

86 Vgl. Voegelin: Die politischen Religionen, S. 54.

87 Ebd., S. 15.

88 Ebd., S. 48f.

89 Ebd. Zum für die Heilsgeschichte notwendigen innerweltlichen Fortschritt vgl. Vondung: Die Apokalypse in Deutschland. In: Ley; Schoeps (Hg.): Der Nationalsozialismus als politische Religion.

90 Voegelin: a.a.O., S. 53f.

91 Ebd., S. 48f. Da die Heilserwartung möglicherweise schon in der Generation der heranwachsenden Jugend wahr wird, muss diese zum Glauben erzogen werden.

92 Vgl. Linz: a.a.O., S. 130ff.

93 Vgl. Vondung: Die Apokalypse des Nationalsozialismus, S. 129ff.

94 Die DDR ist nach Jesse zumindest für die ersten Jahre als totalitär zu bezeichnen. Vgl. ders.: War die DDR totalitär?

95 Voegelin: Die politischen Religionen, S. 48f.

96 Ebd., S. 40. Zur Naherwartung der Apokalypse vgl. Vondung: Die Apokalypse in Deutschland. München 1988.

97 Voegelin: a.a.O., S. 48ff.

98 Ebd. S. 51.

99 Ebd., S. 52.

100 Ebd.

Excerpt out of 101 pages

Details

Title
Merkmale politischer Religion in Hitlerjugend und Freier Deutscher Jugend
College
Free University of Berlin
Author
Year
2007
Pages
101
Catalog Number
V166443
ISBN (eBook)
9783640825394
ISBN (Book)
9783640825639
File size
898 KB
Language
German
Keywords
Politische Religion, Eric Voegelin, FDJ, HJ, Nationalsozialismus, Jugend, Jugendorganisationen, Diktatur, DDR
Quote paper
Stephanie Walter (Author), 2007, Merkmale politischer Religion in Hitlerjugend und Freier Deutscher Jugend, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166443

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