In dieser Arbeit wird die Rolle von Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe als Unterstützungspersonen für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Sexualität betrachtet. Letztere sind häufig auf Hilfe angewiesen, um selbstbestimmt ihre Sexualität leben zu können. Externe sexuelle Dienstleistungen, wie Prostitution oder Sexualbegleitung, sind oft nicht realisierbar. Dies führt in der Praxis dazu, dass Mitarbeitende häufig diese Rolle mit großer Unsicherheit einnehmen. Denn dabei stehen sie Barrieren gegenüber, die eine Umsetzung der aktiven Sexualassistenz für Menschen mit Behinderungen erschweren. Ziel ist es, die Barrieren zu identifizieren und Lösungen zur Überwindung der Barrieren zu erarbeiten. Mittels Literaturrecherche und qualitativer Sozialforschung konnten anhand von Interviews mit Expert:innen qualitative Ergebnisse gewonnen werden. Deren Analyse bestätigen die Hypothese, dass Barrieren, wie unklare gesetzliche Rahmenbedingungen, unzureichende Konzeptionen der Träger, fehlende Bildungsformate, unterschiedliche Haltungen im Team und der Fokus auf Gewaltschutz existieren. Die Ergebnisse zeigen zudem, dass eine Lösungsfindung bei sexuellem Assistenzbedarf nicht als alleiniger Auftrag bei den Mitarbeitenden zu platzieren gilt. Vielmehr müssen Gesetzgebung, Bildungseinrichtungen und Träger der Eingliederungshilfe hier Richtlinien und Handlungsempfehlungen schaffen, damit Sexualassistenz durch Mitarbeitende legitim im Alltag der Eingliederungshilfe umsetzbar ist. Darüber hinaus braucht es eine Differenzierung im Begriff der sexuellen Assistenz.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung mit Situationsanalyse und Zieldefinierung
- 2. Theoretische Grundlagen
- 2.1 Begriffserklärungen
- 2.1.1 Menschen mit Behinderung
- 2.1.2 Selbstbestimmte Sexualität
- 2.1.3 Wechselwirkung zwischen Behinderung und selbstbestimmter Sexualität
- 2.2 Gesetzgebung und Vereinbarungen zur Sexualität und sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
- 2.2.1 Internationale und nationale gesetzliche Defizite in Bezug auf Sexualität
- 2.2.2 Universal bedeutungsvolle Rechte hinsichtlich der Sexualität
- 2.2.3 Reformierung des BTHG - Der Assistenzbegriff als ein neues Verständnis
- 2.1 Begriffserklärungen
- 3. Sexualassistenz
- 3.1 Begriffserklärung passive und aktive Sexualassistenz
- 3.2 Möglichkeiten externer Sexualassistenz: Prostitution und Sexualbegleitung
- 3.3 Grenzen von externer Sexualassistenz
- 3.4 Aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende: eine Betrachtung
- 4. Barrieren und deren Lösungsansätze bei aktiver Sexualassistenz durch Mitarbeitende
- 4.1 Unklare Gesetzgebung
- 4.2 Unzureichende alltagswirksame sexualpädagogische Konzeptionen
- 4.3 Fehlende sexualfreundliche Haltung im Team
- 4.4 Unzureichende Bildungsangebote für Mitarbeitende
- 4.5 Gewaltschutz im Fokus: Vernachlässigung positiver Aspekte von Sexualität
- 5. Eine Gefahrenanalyse bei aktiver Sexualassistenz durch Mitarbeitende
- 5.1 Sexuelle Gewalt, professionelle Distanz und zwischenmenschliche Beziehungen
- 5.2 Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung bei Menschen mit Behinderungen
- 5.2.1 Sexualpädagogische Bildung der Menschen mit Behinderung
- 5.2.2 Professionelles Handeln einzelner Akteure und im Team
- 5.3 Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für Mitarbeitende
- 6. Empirischer Teil: Diskurs über ‚aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende‘ unter Einbeziehung von Personen mit Expertise in der Sozialforschung
- 6.1 Theoretische Vorüberlegungen
- 6.2 Qualitative Forschungsmethode
- 6.2.1 Bestimmung des Forschungsfeldes und methodologisches Format
- 6.2.2 Interviewleitfaden und Durchführung des Interviews
- 6.2.3 Auswertung mittels qualitativer Inhaltsanalyse
- 6.3 Darstellung der Ergebnisse
- 6.4 Interpretation der Ergebnisse
- 7. Fazit mit Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Anhangsverzeichnis
- Anhang A: Leitfadeninterview
- Anhang B: Beruflich relevante Vitas der Expert:innen
- Anhang C: Kategorienbildung
- Anhang D: Definition & Ankerbeispiele der Kategorien
- Anhang E1: Transkript Interview Frank Herrath am 18.02.2025
- Anhang E2: Transkript Interview Ralf Specht am 26.02.2025
- Anhang E3: Transkript Interview Tanja Hoyer am 10.03.2025
Zielsetzung & Themen
Diese Bachelorarbeit untersucht die ambivalente Rolle von Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe als Unterstützungspersonen für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Sexualität. Sie zielt darauf ab, die Barrieren zu identifizieren, die die Umsetzung aktiver Sexualassistenz erschweren, und lösungsorientierte Wege zu entwickeln, um eine selbstbestimmte Sexualität für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die zentrale Forschungsfrage lautet: "Welchen Barrieren stehen Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der aktiven Sexualassistenz als Unterstützungshandlung – und damit einer selbstbestimmten Sexualität - von Menschen mit Behinderungen gegenüber und wie kann diesen lösungsorientiert begegnet werden?"
- Die Rolle von Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe als sexuelle Unterstützungspersonen.
- Die Bedeutung sexueller Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen.
- Identifizierung und Überwindung von Barrieren bei der aktiven Sexualassistenz.
- Analyse gesetzlicher Rahmenbedingungen, organisatorischer Konzepte und Bildungsformate.
- Die Rolle von Teamhaltungen und Gewaltschutz im Kontext sexueller Assistenz.
- Qualitative Sozialforschung durch Expert:inneninterviews zur Problematik.
Auszug aus dem Buch
Barrieren und deren Lösungsansätze bei aktiver Sexualassistenz durch Mitarbeitende
„Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf steht häufig ein eingeschränktes Repertoire an Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sich und ihren sexuellen Wünschen Ausdruck zu verleihen“ (De Vries Folie: 97). Eine Umfrage von Ortland (2016: 130) zu spezifischen sexualitätsbezogenen Themen von Bewohnern und Bewohnerinnen ergab, dass sie sich vor allem „Unterstützung bei Selbstbefriedigung oder konkrete Hilfe beim Geschlechtsverkehr“ wünschen. Basierend auf persönlichen Erfahrungen kann gesagt werden, dass Mitarbeitende im Bereich der Eingliederungshilfe bereit sind, hier unterstützend zu agieren. Doch die genannten Unterstützungsformen werden der aktiven Sexualassistenz zugeordnet und könnten nach der aktuellen juristischen Sachlage strafbar sein. Diese und andere Barrieren erzeugen bei Mitarbeitenden eine Handlungsunsicherheit. Somit „bleiben die Barrieren für sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ hoch (Specht 2025: 69). Welche Barrieren in der Umsetzung der aktive Sexualassistenz einflussnehmend sind und welche Möglichkeiten der Überwindung es gibt, soll folgend aufgezeigt werden.
Nach dem Juristen Kestel (vgl. 2008: 202) umfasst das Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ist allgemeingültig. „Die rechtliche Fragen knüpfen sich jedoch an, wenn Menschen mit Behinderungen von diesem Recht Gebrauch machen wollen, es jedoch – behinderungsbedingt – selbst nicht können und hierbei […] auf Unterstützung angewiesen sind“ (ebd.). Unterstützungen können eine Form der passiven oder auch aktiven Sexualassistenz beinhalten. Laut Zinsmeister (2025: 41 f.) werden die Hilfen „beim Solosex, die Anleitung bei der Benutzung von Sextoys oder die Unterstützung eines mobilitätsbehinderten Paares bei der sexuellen Begegnung“ der aktiven Sexualassistenz zugeordnet. Dabei können „in einem laufenden Aufsichts-, Beratungs-, Betreuungs-, und Behandlungsverhältnis […] diese Handlungen den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs nach §§ 174“ erfüllen, so Zinsmeister weiter (2025: 42). Der hier zu diskutierende Paragraf ist im Zentrum des 13. Abschnittes des Strafgesetzbuches zu finden - mit der Überschrift „Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ (BMJ). Dort steht unter § 174c: „Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch [sic] des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt [sic], wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“. (BMJ)
Menschen mit Behinderungen zählen zu dem anvertrauten und zu schützenden Personenkreis (vgl. Kestel 2008: 204). Laut Zinsmeister (vgl. 2025: 42) richtet sich die Strafbarkeit nach dem Charakter der Assistenz. Diese könne nach der Autorin nur überwunden werden, wenn Menschen mit Behinderungen, ähnlich einem Arbeitgeberverhältnis, „tatsächlich die Auswahl-, Anleitungs- und Organisationskompetenz über ihre Assistenz erlangen (ebd.). Einige Positionierungen in der Literatur halten, wie bereits erwähnt, den Abhängigkeits- und Machtaspekt als ein wesentliches Argument gegen aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende. Doch mit der Umkehrung von einem Betreuungsverhältnis, das durch Fürsorge und Versorgung geprägt war und ein deutliches Macht– und Abhängigkeitsgefälle charakterisierte, hin zu einem Assistenzverhältnis auf Augenhöhe, kann überlegt werden, inwiefern dieses Argument noch greift. Sehr deutlich muss an dieser Stelle gesagt werden, dass die Thematik des Machtmissbrauchs und der sexualisierten Gewalt im institutionellen Bereich eine erschreckend große Relevanz aufzeigt. Somit soll betont werden, dass der Schutz vor Gewalt in jeglicher Form ein priorisiertes Ziel sein muss. Doch nicht weniger gilt es, Leitlinien einer positiv orientierten Sexualität zu formulieren. So sollte die aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende, wie Jeschonnek bereits zitiert wurde, als eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Eingliederungshilfe betrachtet werden. Diese Aussage würde aber den zuvor genannten Paragrafen in Frage stellen, denn die angeführte Rechtsprechung stuft sexuelle Handlungen durch assistierendes Personal als strafwürdig ein. Zur rechtlichen Situation schreibt Jeschonnek (2025: 304) „auch wenn im Diskurs zum Thema »Sexualassistenz« menschenrechtliche, ethische und sexualpädagogische Aspekte im Vordergrund stehen, kann selbstverständlich von rechtlichen Fragen nicht abgesehen werden – der Einsatz für die sexuellen Forderungen der Menschen mit Behinderung sollte in Kenntnis der Rechtslage geschehen“. Doch leider, so Jeschonnek weiter „muss festgestellt werden, dass sexuelle Assistenz juristisch nicht klar gefasst bzw. abgegrenzt ist“ (ebd.). Commandeur & Krott (2008: 214) sagen aus, „dass der Gesetzgeber nicht an Menschen mit Behinderung gedacht hat, die, um ihre Sexualität überhaupt (er)leben zu können, auf die Hilfe von anderen angewiesen sind“. Der Schutzauftrag für Menschen mit Behinderung scheint eine Vorrangigkeit zu erfahren – wie an den starken Impulsen des Gewaltschutzkonzeptes zu bemessen ist. „Wohl aufgrund dieser Bemühungen […] ist jedoch die Frage der – strafrechtlichen – Behandlung der Sexualassistenz überhaupt nicht in den Blick genommen worden“, so der Jurist Kestel (2008: 202).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung mit Situationsanalyse und Zieldefinierung: Erörtert die Ausgangssituation bezüglich sexueller Assistenz für Menschen mit Behinderungen, identifiziert bestehende Unsicherheiten bei Mitarbeitenden und definiert die Zielsetzung der Arbeit, nämlich Barrieren und Lösungsansätze zu untersuchen.
2. Theoretische Grundlagen: Definiert zentrale Begriffe wie "Menschen mit Behinderung" und "selbstbestimmte Sexualität" und analysiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie deren Defizite in Bezug auf sexuelle Selbstbestimmung.
3. Sexualassistenz: Differenziert zwischen passiver und aktiver Sexualassistenz, beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen externer Sexualassistenz (Prostitution, Sexualbegleitung) und betrachtet die aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende der Eingliederungshilfe.
4. Barrieren und deren Lösungsansätze bei aktiver Sexualassistenz durch Mitarbeitende: Identifiziert und diskutiert spezifische Hindernisse wie unklare Gesetzgebung, fehlende Konzepte, mangelnde sexualfreundliche Haltung im Team und unzureichende Bildungsangebote, sowie mögliche Lösungsansätze.
5. Eine Gefahrenanalyse bei aktiver Sexualassistenz durch Mitarbeitende: Analysiert Risiken sexueller Gewalt, die Herausforderung professioneller Distanz und zwischenmenschlicher Beziehungen und stellt Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung vor.
6. Empirischer Teil: Diskurs über ‚aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende‘ unter Einbeziehung von Personen mit Expertise in der Sozialforschung: Beschreibt die qualitative Forschungsmethode, die Durchführung von Expert:inneninterviews und präsentiert sowie interpretiert die daraus gewonnenen Ergebnisse zu Barrieren und deren Überwindung.
7. Fazit mit Ausblick: Fasst die Haupterkenntnisse der Arbeit zusammen und gibt Handlungsempfehlungen für die Praxis, insbesondere zur Klärung von Begrifflichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Schlüsselwörter
Aktive Sexualassistenz, Menschen mit Behinderungen, sexuelle Selbstbestimmung, Eingliederungshilfe, Barrieren, Lösungsansätze, Gesetzgebung, sexualpädagogische Konzepte, Teamhaltung, Bildungsangebote, Gewaltschutz, professionelle Distanz, Expert:inneninterviews, Rollenkonflikte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Diese Bachelorarbeit untersucht die Rolle von Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe bei der aktiven Sexualassistenz für Menschen mit Behinderungen und die damit verbundenen Herausforderungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit konzentriert sich auf sexuelle Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, Barrieren bei der Umsetzung aktiver Sexualassistenz, gesetzliche Rahmenbedingungen, sexualpädagogische Konzepte, Teamdynamiken und Gefahrenanalysen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, Barrieren zu identifizieren, denen Mitarbeitende der Eingliederungshilfe bei der aktiven Sexualassistenz begegnen, und lösungsorientierte Wege zu ihrer Überwindung aufzuzeigen. Die Forschungsfrage lautet: "Welchen Barrieren stehen Mitarbeitenden der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der aktiven Sexualassistenz als Unterstützungshandlung – und damit einer selbstbestimmten Sexualität - von Menschen mit Behinderungen gegenüber und wie kann diesen lösungsorientiert begegnet werden?"
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet eine Kombination aus Literaturrecherche und qualitativer Sozialforschung, insbesondere Expert:inneninterviews, um qualitative Ergebnisse zu gewinnen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt theoretische Grundlagen, eine detaillierte Auseinandersetzung mit passiver und aktiver Sexualassistenz, Barrieren und deren Lösungsansätze, eine Gefahrenanalyse sowie den empirischen Teil mit der Darstellung und Interpretation der Forschungsergebnisse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind Aktive Sexualassistenz, Menschen mit Behinderungen, sexuelle Selbstbestimmung, Eingliederungshilfe, Barrieren, Lösungsansätze, Gesetzgebung, sexualpädagogische Konzepte, Gewaltschutz, professionelle Distanz.
Warum wird aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende oft als problematisch angesehen?
Aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende wird aufgrund des Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses zwischen assistierenden und assistenznehmenden Personen kritisch betrachtet, sowie wegen der Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen (z.B. § 174c StGB).
Welche Rolle spielt die unklare Gesetzgebung für die Umsetzung aktiver Sexualassistenz?
Die aktuelle Gesetzgebung formuliert sexuelle Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen nicht explizit positiv und kriminalisiert sexuelle Handlungen durch Betreuungspersonal. Dies führt zu großer Unsicherheit bei den Mitarbeitenden und hemmt die Umsetzung aktiver Sexualassistenz.
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen Gewaltschutz und der Diskussion um Sexualität für Menschen mit Behinderungen?
Die Debatte um Gewaltschutz hat dazu geführt, dass positive Aspekte von Sexualität oft in den Hintergrund geraten oder tabuisiert werden, aus Sorge vor Missbrauch. Die Arbeit betont die Notwendigkeit, Gewaltschutz und sexualpädagogische Bildung konzeptionell zu verknüpfen, um beidem gerecht zu werden.
Was ist die "Megabarriere" laut Expert:innenmeinung?
Laut den befragten Expert:innen ist die unklare Gesetzeslage eine "Megabarriere", da sie Unterstützende in Unkenntnis über rechtliche Zulässigkeiten lässt und aus Angst vor Konsequenzen aktive Sexualassistenz meiden lässt.
- Citation du texte
- Sylvia Nestler (Auteur), 2025, Aktive Sexualassistenz durch Mitarbeitende der Eingliederungshilfe als Unterstützungsform für Menschen mit Behinderungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1665342