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Sollte die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes von erwachsenen Personen bei der Vornahme angeblicher sexueller Handlungen kriminalisiert werden?

Title: Sollte die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes von erwachsenen Personen bei der Vornahme angeblicher sexueller Handlungen kriminalisiert werden?

Seminar Paper , 2024 , 29 Pages

Autor:in: Valérie Lynne Stroech (Author)

Law - Miscellaneous
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Diese Arbeit beleuchtet die strafrechtliche Relevanz von Deepfakes, die erwachsene Personen während vermeintlicher sexueller Handlungen zeigen. Im Fokus steht die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichen, um Betroffene wirksam zu schützen, oder ob eine gezielte Kriminalisierung nötig ist, um den komplexen Herausforderungen solcher moderner KI-Technologien im Strafrecht gerecht zu werden.

Die fortschreitende Digitalisierung und die damit einhergehenden weitschreitenden technischen Möglichkeiten stellen eine der Herausforderungen dar, mit denen sich unsere heutige Gesellschaft vielfach konfrontiert sieht. Aus diesen Entwicklungen resultiert die potenzielle Gefahr, mithilfe der Nutzung von künstlicher Intelligenz Missbrauch zu betreiben. Insbesondere die komplexe rechtliche Behandlung von sogenannten „Deepfakes“ stellt das Strafrecht vor eine juristische Problemstellung von erheblichem Ausmaß. Seit 2017 fallen unter diesen Begriff „mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (Artificial Intelligence, AI) generierte oder modifizierte Foto-, Video- oder Audioaufnahmen“. Die Studie „The State of Deepfakes – Landscape, Trace and Impact“ des in Amsterdam ansässigen Cybersicherheitsunternehmens „Deeptrace“ hat gezeigt, dass „über 90% der verbreiteten Deepfakes solche mit pornografischen Inhalten“ sind. Dabei werden aus Fotoaufnahmen stammende Gesichter von Individuen auf die Körper von Mitwirkenden in pornografischen Filmen projiziert und dadurch „in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen nicht gewollten pornografischen Kontext gesetzt“. Das damit einhergehende Missbrauchsspektrum reicht „von individueller Erpressung bis hin zu breit angelegter konzentrierter Desinformation“. Juristisch sensibel ist es diesbezüglich insbesondere angemessene Vorschriften zu erlassen, „die zum einen die Verwendung von Deepfakes als Kunstwerke, in der Bildung, in der Wissenschaft und im Dienste der Sicherheitsbehörden offen und zugleich transparent

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

  • A. Eine Einführung in die rechtliche Problematik der digitalen Manipulation und ihre Auswirkungen
  • B. Analyse der Rahmenbedingungen, der bestehenden Sanktionierungsmöglichkeiten und der Zukunftsperspektive
    • I. Rahmenbedingungen für die Herstellung und Verbreitung pornografischer Deepfakes
      • 1. Entwicklung des Phänomens
      • 2. Begriffsbestimmung
    • II. Auswirkungen der erstellten pornografischen Deepfakes
      • 1. Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Opfers
      • 2. Verletzung der Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit des Täters
    • III. Bereits vorhandene Sanktionierungsmöglichkeiten?
      • 1. Strafrechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten
        • a) Auswirkungen der Einführung des 50. Strafrechtsänderungsgesetzes
        • b) § 201a Abs. 1 StGB
        • c) § 201a Abs. 2 StGB
        • d) §§ 184b Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4, 184c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 4 StGB
        • e) §§ 185 ff., 240, 253, 263 StGB
      • 2. Nebenstrafrechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten
        • a) § 33 KunstUrhG
        • b) § 42 Abs. 1. Nr. 1 BDSG
        • c) ) §§ 106 Abs. 2, 108 Abs. 1 Nr. 3, 7 UrhG
      • 3. Zivilrechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten
      • 4. Zwischenergebnis
    • IV. Sanktionierungsvorschläge
      • 1. 92. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister
      • 2. Billigung der KI-Verordnung
      • 3. Grundsätzliches Verbot der Herstellung
      • 4. Einbeziehung von Erwachsenen in die §§ 184b ff. StGB
    • V. Defizit der Durchsetzbarkeit
  • C. Dringender Handlungsbedarf bei der rechtlichen Behandlung pornografischer Deepfakes

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit befasst sich mit der dringenden rechtlichen Frage, ob die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes, die erwachsene Personen bei angeblichen sexuellen Handlungen darstellen, kriminalisiert werden sollte. Sie analysiert die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und identifiziert bestehende Lücken im Schutz von Opfern.

  • Rechtliche Problematik digitaler Manipulation und ihrer Auswirkungen, insbesondere Deepfakes.
  • Analyse der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Opfern durch Deepfakes.
  • Übersicht und Bewertung der bereits vorhandenen strafrechtlichen, nebenstrafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten.
  • Diskussion verschiedener Sanktionierungsvorschläge, darunter neue Straftatbestände und die EU-KI-Verordnung.
  • Beleuchtung des Defizits bei der Durchsetzbarkeit von Sanktionen und Identifizierung von Hindernissen.
  • Erörterung des dringenden Handlungsbedarfs zur Kriminalisierung pornografischer Deepfakes von Erwachsenen.

Auszug aus dem Buch

II. Auswirkungen der erstellten pornografischen Deepfakes

Die pornografischen Deepfake-Videos zeigen die Opfer insbesondere bei der Vornahme, beziehungsweise der Duldung, gewalttätiger und erniedrigender sexueller Handlungen. In Folge dessen können „die Betroffenen in einen sie diskreditierenden, sie bloßstellenden oder für sie als peinlich empfundenen situativen Kontext gesetzt werden“, was zu einer starken Schädigung des „sozialen oder beruflichen Ansehens“ führen kann. Durch die schnellen und weitreichenden Verbreitungsmöglichkeiten über die sozialen Medien wird das Schadensausmaß zusätzlich erhöht und intensiviert. Besonders häufig betroffen sind dabei vor allem prominente Personen. Durch die sogenannte „Demokratisierung“ der Deepfakes, welche aufgrund der weitreichenden Zugänglichkeit zu solchen Technologien mittels frei im Internet verfügbaren Apps und Websites entstanden ist, ist es mittlerweile jedoch „für jedermann möglich, aus Bildern und Videos seiner Wahl von jeder erdenklichen Person eigene Deep Fakes zu erstellen oder erstellen zu lassen“. Weltweit waren stand September 2019 über 14.000 Deepfakes im Internet abrufbar. Laut dem KI-Experten Henry Ajder seien im Jahre 2022 jedoch wahrscheinlich bereits Deepfakes in Milliardenhöhe erstellt worden. Grundsätzlich sind die Opfer dabei laut der Studie von „Deeptrace“ jedoch weiblichen Geschlechts. Täter sind oftmals Männer aus dem Bekanntenkreis des Opfers, welche durch die Erstellung der Deepfakes zum einen „ihre pornografischen Fantasien befriedigen“ und zum anderen diese durch Verbreitung oder durch Androhung einer Verbreitung als gezielte Waffe gegen die Frauen einsetzen wollen. Laut der Beraterin Anna Lehmann vom Verein „Frauen helfen Frauen“ würden viele Opfer jedoch gar nicht gegen die von ihnen erstellten Deepfakes angehen, weil sie befürchten würden, dass sich ihre Situation dadurch verschlimmern könnte. Zu den Betroffenen des pornografischen Deepfake-Missbrauchs zählt beispielsweise die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Diese erhob Klage auf Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro gegen zwei Männer, welche ihr Gesicht auf den Körper einer Pornodarstellerin kopiert und dieses Video auf einer US-Website hochgeladen haben sollen. Das Deepfake war in Folge dessen mehrere Monate lang abrufbar und wurde millionenfach angesehen. Durch ihre Klage wolle sie eine Botschaft senden „an alle Frauen, die Opfer einer solchen Art von Machtmissbrauch sind, keine Scheu davor zu haben, Anzeige zu erstatten“.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Eine Einführung in die rechtliche Problematik der digitalen Manipulation und ihre Auswirkungen: Dieses Kapitel führt in die rechtliche Problematik digitaler Manipulation durch Deepfakes ein, definiert den Begriff und beleuchtet deren weitreichende Auswirkungen, insbesondere im Kontext pornografischer Inhalte.

B.I. Rahmenbedingungen für die Herstellung und Verbreitung pornografischer Deepfakes: Hier werden die Entstehungsgeschichte des Deepfake-Phänomens und eine präzise Begriffsbestimmung dargelegt, um das rechtliche Problemfeld einzuordnen.

B.II. Auswirkungen der erstellten pornografischen Deepfakes: Das Kapitel untersucht die Folgen von Deepfakes aus Opferperspektive, insbesondere die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, und wägt dies gegen die Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit des Täters ab.

B.III. Bereits vorhandene Sanktionierungsmöglichkeiten?: Dieses Kapitel analysiert die derzeitigen Sanktionierungsmöglichkeiten im Strafrecht, Nebenstrafrecht (z.B. KunstUrhG, BDSG, UrhG) und Zivilrecht, wobei die Anwendbarkeit auf Deepfakes kritisch beleuchtet wird.

B.IV. Sanktionierungsvorschläge: Es werden verschiedene Vorschläge zur Anpassung des Rechtsrahmens vorgestellt und diskutiert, darunter die Schaffung neuer Straftatbestände durch die Justizministerkonferenz, die Billigung der KI-Verordnung und die Einbeziehung Erwachsener in bestehende StGB-Paragraphen.

B.V. Defizit der Durchsetzbarkeit: Dieses Kapitel thematisiert die Herausforderungen bei der tatsächlichen Durchsetzung von Sanktionen gegen Deepfake-Hersteller und -Verbreiter, insbesondere aufgrund von Anonymität und globaler Verbreitung im Internet.

C. Dringender Handlungsbedarf bei der rechtlichen Behandlung pornografischer Deepfakes: Das Fazit unterstreicht die Notwendigkeit einer Kriminalisierung der Herstellung und Verbreitung pornografischer Deepfakes von Erwachsenen und fordert die Gesetzgeber zu schnellen präventiven Maßnahmen auf.

Schlüsselwörter

Deepfakes, Künstliche Intelligenz (KI), Kriminalisierung, Strafrecht, Persönlichkeitsrecht, sexuelle Selbstbestimmung, digitale Manipulation, Rechtsrahmen, Sanktionen, Verbreitung, Opfer, Täter, Urheberrecht, Datenschutz, Durchsetzbarkeit

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, ob die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes erwachsener Personen, die an angeblichen sexuellen Handlungen beteiligt sind, kriminalisiert werden sollte, und analysiert die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themenfelder sind die rechtliche Einordnung von Deepfakes, die Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Opfern, bestehende und vorgeschlagene Sanktionierungsmöglichkeiten sowie das Defizit bei deren Durchsetzbarkeit.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, ob die Herstellung und Verbreitung pornografischer Deepfakes von erwachsenen Personen kriminalisiert werden sollte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit verwendet eine umfassende rechtliche Analyse, indem sie bestehende Gesetze und vorgeschlagene Regelungen im Kontext der digitalen Manipulation von Bildern und Videos bewertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Rahmenbedingungen des Deepfake-Phänomens, seine Auswirkungen auf Opfer und Täter, bestehende straf-, nebenstraf- und zivilrechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten, sowie verschiedene Sanktionierungsvorschläge und die Problematik der Durchsetzbarkeit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Schlüsselwörter wie Deepfakes, Künstliche Intelligenz, Kriminalisierung, Strafrecht, Persönlichkeitsrecht, sexuelle Selbstbestimmung, digitale Manipulation, Rechtsrahmen, Sanktionen, Verbreitung, Opfer und Täter charakterisiert.

Warum werden Deepfakes überwiegend für pornografische Inhalte missbraucht?

Die Studie „The State of Deepfakes – Landscape, Trace and Impact“ zeigt, dass über 90% der verbreiteten Deepfakes pornografischen Inhalt haben, wobei Gesichter von Individuen auf Körper in pornografischen Filmen projiziert werden, um einen unerwünschten Kontext zu schaffen.

Welche Defizite der Durchsetzbarkeit werden identifiziert?

Ein wesentliches Defizit ist die Schwierigkeit, die Hersteller und Verbreiter von Deepfakes aufgrund der Anonymität im Internet und oft unterschiedlicher Jurisdiktionen ausfindig zu machen, was die effektive Anwendung bestehender Gesetze behindert.

Inwiefern könnte die EU-KI-Verordnung zur Lösung des Problems beitragen?

Der Entwurf der EU-KI-Verordnung sieht eine Kennzeichnungspflicht für Deepfakes vor, wodurch sie leichter als Manipulationen erkennbar wären, allerdings wird kritisiert, dass dies primär die Verwender, nicht die Hersteller, verpflichtet.

Welche Bedeutung hat der Wandel im Sexualstrafrecht durch das 50. Strafrechtsänderungsgesetz für Deepfakes?

Obwohl es keinen direkten Einfluss hatte, führte der Wechsel zum „Nein-heißt-nein“-Modell im § 177 StGB zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs sexueller Übergriffe, wodurch der Opferwille stärker in den Fokus rückt und indirekt die Diskussion über die Kriminalisierung von Deepfakes beeinflusst.

Excerpt out of 29 pages  - scroll top

Details

Title
Sollte die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes von erwachsenen Personen bei der Vornahme angeblicher sexueller Handlungen kriminalisiert werden?
Author
Valérie Lynne Stroech (Author)
Publication Year
2024
Pages
29
Catalog Number
V1665780
ISBN (PDF)
9783389159910
ISBN (Book)
9783389159927
Language
German
Tags
Deepfakes Sexualstrafrecht Strafrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Valérie Lynne Stroech (Author), 2024, Sollte die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes von erwachsenen Personen bei der Vornahme angeblicher sexueller Handlungen kriminalisiert werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1665780
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