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Der Gewerbebegriff im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Analyse positiver und negativer Merkmale nach der Gewerbeordnung

Titel: Der Gewerbebegriff im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Analyse positiver und negativer Merkmale nach der Gewerbeordnung

Seminararbeit , 2024 , 23 Seiten

Autor:in: Daniel Riehl (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Gewerbebegriff ist in vielfacher Hinsicht von Bedeutung. So ist er für die steuerliche Einordnung von Tätigkeiten erheblich. Gewerbetreibende unterliegen der Gewerbesteuer, während andere Tätigkeiten, wie z. B. freiberufliche Tätigkeiten, anderen steuerlichen Regelungen unterliegen. Zudem ist eine arbeitsrechtliche Relevanz zu attestieren. Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen bestimmten arbeitsrechtlichen Vorschriften, die den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten. Dazu gehören Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und Kündigungsschutz. Gewerbetreibende müssen zudem Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter abführen.
Diese Arbeit befasst sich allein mit den Auswirkungen dieses Begriffes auf das öffentliche Wirtschaftsrecht. Hierbei handelt es sich um ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Vorrangig geht es hierbei um Ordnungsrecht zur Regulierung gewerblicher Tätigkeiten. Dies umfasst beispielsweise auch den Brandschutz, den Umweltschutz und den Schutz vor gesundheitlichen Gefahren. Somit hat der Begriff eine erhebliche Relevanz, u. a. deshalb, weil viele gewerbliche Tätigkeiten auch einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Dies ermöglicht eine präventive Kontrolle.
Die präzise Feststellung, wann ein „Gewerbe“ vorliegt, mithin die klare Analyse, was der Gewerbebegriff umfasst, ist entscheidend für die Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden. Dies verhindert Diskriminierung und schafft gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer. Eine einheitliche Anwendung des Gewerbebegriffs sorgt also für Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • A. Einleitung
  • B. Begriff des Gewerbes
    • I. Positive Merkmale
      • 1. Erlaubte und nicht sozial unwertige Tätigkeit
      • 2. Gewinnerzielungsabsicht
      • 3. Dauerhafte Tätigkeit
      • 4. Selbstständigkeit
    • II. Negative Merkmale
      • 1. Urproduktion
      • 2. Freie Berufe
      • 3. Verwaltung eigenen Vermögens
  • C. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Seminararbeit widmet sich der detaillierten Untersuchung des Gewerbebegriffs, insbesondere seiner Auswirkungen und seiner Rolle im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Das primäre Ziel ist es, eine präzise Feststellung zu treffen, wann eine Tätigkeit als "Gewerbe" einzustufen ist, und die einzelnen Tatbestandsmerkmale dieses unbestimmten Rechtsbegriffs umfassend zu analysieren, um so Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen zu gewährleisten.

  • Detaillierte Analyse der Definition des Gewerbebegriffs
  • Untersuchung der positiven Merkmale wie Erlaubtheit, Gewinnerzielungsabsicht, Dauerhaftigkeit und Selbstständigkeit
  • Betrachtung der negativen Abgrenzungskriterien: Urproduktion, freie Berufe und Verwaltung eigenen Vermögens
  • Rolle und Bedeutung des Gewerbebegriffs im Kontext des öffentlichen Wirtschaftsrechts
  • Die dynamische Entwicklung und Auslegung des Begriffs durch Rechtsprechung und Literatur
  • Herausforderungen durch Digitalisierung und neue Geschäftsformen

Auszug aus dem Buch

Der Gewerbebegriff

Der Gewerbebegriff ist in vielfacher Hinsicht von Bedeutung. So ist er für die steuerliche Einordnung von Tätigkeiten erheblich.

Der Gewerbebegriff aus der GewO bildet die zentrale Grundlage für die Definition des Gewerbebegriffes im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Im sonstigen öffentlichen Wirtschaftsrecht (z. B. im Handwerks-, Reise- oder Gaststättenrecht) wird hierauf jeweils Bezug genommen und ggf. um geringfügige Modifikationen ergänzt bzw. abgewandelt. Somit ist es sinnvoll, ausführlich den Gewerbebegriff der GewO zu untersuchen. Der Schwerpunkt der Seminararbeit liegt daher in der Analyse der einzelnen Tatbestandsmerkmale dieses Begriffes im Sinne des Gewerberechts. Auffällig ist, dass der Gewerbebegriff an keiner Stelle legal definiert ist. Um der Vielseitigkeit der gewerblichen Veränderungen und Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber bewusst hierauf verzichtet. Der Gewerbebegriff ist somit ein unbestimmter Rechtsbegriff, das heißt, dass er der Auslegung durch die Exekutive bedarf, wobei der Begriff der anschließenden vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt. Aus der Rechtsprechung und der Literatur lässt sich die folgende Definition ableiten: „Gewerbe ist jede erlaubte und nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit ausgenommen Urproduktion, freie Berufe, bloße Verwaltung eigenen Vermögens, wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Berufe sowie persönlicher Dienstleistungen höherer Art. Diese inzwischen allgemein anerkannte Definition des Gewerbes besteht aus vier positiven sowie drei negativen Merkmalen.

Die positiven Merkmale werden bezeichnet als Gewerbsmäßigkeit und beschäftigen sich mit der Frage, wie die Tätigkeit ausgeübt wird. Die positiven Merkmale sind objektiver und subjektiver Natur. Die positiven Merkmale sind: Erlaubte und nicht sozial unwertige Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Dauerhaftigkeit sowie Selbstständigkeit. Die negativen Merkmale bestimmen die Gewerbsfähigkeit, die wiederum bestimmt, ob die ausgeübte Tätigkeit als Gewerbe anzusehen ist. Zu den negativen Elementen zählen: Urproduktion, freie Berufe sowie bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die vielschichtige Bedeutung des Gewerbebegriffs ein und erläutert seine Relevanz, insbesondere im Kontext des öffentlichen Wirtschaftsrechts und der Notwendigkeit einer präzisen Definition für Gleichbehandlung und Transparenz behördlicher Entscheidungen.

B. Begriff des Gewerbes: Dieser Hauptteil analysiert ausführlich die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Gewerbebegriffs, der als unbestimmter Rechtsbegriff keiner gesetzlichen Legaldefinition unterliegt und daher der Auslegung bedarf.

I. Positive Merkmale: In diesem Unterkapitel werden die positiven Eigenschaften einer gewerblichen Tätigkeit beleuchtet, die umfassen, dass die Tätigkeit erlaubt und nicht sozial unwertig sein muss, eine Gewinnerzielungsabsicht, Dauerhaftigkeit und Selbstständigkeit aufweist.

II. Negative Merkmale: Hier werden die Merkmale erörtert, die eine Tätigkeit vom Gewerbebegriff ausschließen, namentlich die Urproduktion, die Ausübung freier Berufe sowie die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

C. Fazit: Das Fazit resümiert die erarbeiteten Definitionen und Abgrenzungen des Gewerbebegriffs, hebt seine zentrale Rolle im Wirtschaftsrecht hervor und weist auf zukünftige Herausforderungen durch gesellschaftliche und technologische Entwicklungen hin.

Schlüsselwörter

Gewerbebegriff, öffentliches Wirtschaftsrecht, Gewerbeordnung (GewO), Tatbestandsmerkmale, Gewinnerzielungsabsicht, Selbstständigkeit, freie Berufe, Urproduktion, Verwaltung eigenen Vermögens, unbestimmter Rechtsbegriff, Gewerblichkeit, Regulierung, Rechtsprechung, Gesetzgebung, Wirtschaftsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Diese Arbeit befasst sich grundsätzlich mit dem Gewerbebegriff und dessen weitreichender Bedeutung, insbesondere im Kontext des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themenfelder umfassen die Definition des Gewerbebegriffs, die Analyse seiner positiven und negativen Tatbestandsmerkmale sowie seine Relevanz und Auslegung im öffentlichen Wirtschaftsrecht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, eine präzise Feststellung zu treffen, wann eine Tätigkeit als "Gewerbe" anzusehen ist, und die einzelnen Tatbestandsmerkmale umfassend zu analysieren, um so Transparenz und Gleichbehandlung zu fördern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit analysiert den Gewerbebegriff hauptsächlich durch die Aufarbeitung und Interpretation der Rechtsprechung und Literatur, um dessen Status als unbestimmter Rechtsbegriff zu erfassen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die detaillierte Untersuchung der positiven Merkmale (Erlaubtheit, Gewinnerzielungsabsicht, Dauerhaftigkeit, Selbstständigkeit) und der negativen Merkmale (Urproduktion, freie Berufe, Verwaltung eigenen Vermögens) des Gewerbebegriffs.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Schlüsselwörter wie Gewerbebegriff, öffentliches Wirtschaftsrecht, Gewerbeordnung, Tatbestandsmerkmale, Gewinnerzielungsabsicht und Selbstständigkeit charakterisiert.

Warum verzichtet der Gesetzgeber auf eine legale Definition des Gewerbebegriffs?

Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine starre legale Definition verzichtet, um der Vielseitigkeit und den ständigen Veränderungen sowie Entwicklungen im gewerblichen Bereich Rechnung tragen zu können.

Welche Ausnahmen vom Gewerbebegriff werden im Hinblick auf die Verwaltung eigenen Vermögens gemacht?

Die Verwaltung eigenen Vermögens fällt aus dem Gewerbebegriff heraus, solange sie sich in einem angemessenen und üblichen Rahmen bewegt und nicht primär dem Erwerb des Unterhalts dient oder an einen größeren Kreis gerichtet ist, um Gewerbsmäßigkeit zu bejahen.

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Gewerbebegriff im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Analyse positiver und negativer Merkmale nach der Gewerbeordnung
Hochschule
Universität Siegen
Autor
Daniel Riehl (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2024
Seiten
23
Katalognummer
V1667667
ISBN (PDF)
9783389161494
ISBN (Buch)
9783389161500
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gewerbebegriff wirtschaftsrecht analyse merkmale gewerbeordnung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Daniel Riehl (Autor:in), 2024, Der Gewerbebegriff im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Analyse positiver und negativer Merkmale nach der Gewerbeordnung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1667667
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Leseprobe aus  23  Seiten
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