Das Thema dieser Hausarbeit bezieht sich auf die actio libera in causa, welche eine besondere Rechtsfigur im Strafrecht ist.
Das Ziel dieser Hausarbeit ist, die strafrechtliche Frage zu erläutern, wie sich das vorsätzliche Hervorrufen der Schuldunfähigkeit auf die Strafbarkeit auswirkt.
Infolgedessen wird der Zusammenhang der actio libera in causa zu der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und Vollrausch nach
§ 323a StGB dargestellt. Die actio libera in causa kann die Strafbarkeit einer Tat begründen, falls diese in einem vorsätzlich hervorgerufenen schuldunfähigen Zustand begangen wird.
Die besondere Rechtsfigur ist eine gesetzliche Regelung, wobei eine solche Norm im Strafgesetzbuch nicht existiert.
In der folgenden Seminararbeit wird der Fokus auf die detaillierte Beschreibung der actio libera in causa gelegt und in Bezug dazu, die verschiedenen Begründungsmodelle dargestellt. Abschließend wird aus den Fragestellungen ein Fazit gezogen, sowie eine strafrechtliche Stellungnahme der Erkenntnisse vorgenommen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Hauptteil
- 2.1 Voraussetzungen und Zweck der actio libera in causa
- 2.2 Vorsätzliche actio libera in causa
- 2.2.1 Vorsätzliche actio libera in causa
- 2.2.2 Modelle zur Beurteilung der Strafbarkeit
- 2.2.2.1 Ausnahmemodell
- 2.2.2.2 Ausdehnungsmodell
- 2.2.2.3 Tatbestandsmodell
- 2.2.3 Bei verhaltensgebundenen- und eigenhändigen Delikten
- 2.3 Fahrlässige actio libera in causa
- 2.4 Kritische Betrachtung der Begründungsmodelle
- 2.4.1 Ausnahmemodell
- 2.4.2 Ausdehnungsmodell
- 2.4.3 Tatbestandsmodell
- 2.5 Das Verhältnis der Modelle
- 2.5.1 Ansicht der Rechtsprechung
- 2.5.2 Ansicht der Literatur
- 3 Schluss
- 4 Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Rechtsfigur der actio libera in causa. Das primäre Ziel ist es, detailliert zu erläutern, wie sich das vorsätzliche Hervorrufen eines Zustands der Schuldunfähigkeit auf die Strafbarkeit auswirkt, und dabei den Zusammenhang mit der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB sowie dem Vollrausch nach § 323a StGB darzustellen. Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie diese besondere Rechtsfigur eine Strafbarkeit begründen kann, selbst wenn eine Tat in einem willentlich herbeigeführten schuldunfähigen Zustand begangen wird.
- Die Rechtsfigur der actio libera in causa und ihre Anwendung im Strafrecht.
- Der Zusammenhang zwischen selbst herbeigeführter Schuldunfähigkeit, § 20 StGB und § 323a StGB (Vollrausch).
- Detaillierte Analyse der Begründungsmodelle (Ausnahme-, Ausdehnungs- und Tatbestandsmodell).
- Die Unterscheidung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger actio libera in causa.
- Die kritische Bewertung der verschiedenen Begründungsmodelle hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Gesetzlichkeitsprinzip.
- Die Anwendbarkeit der actio libera in causa bei Erfolgsdelikten versus verhaltensgebundenen und eigenhändigen Delikten.
Auszug aus dem Buch
2.2.2 Modelle zur Beurteilung der Strafbarkeit
Wenn die Voraussetzungen der vorsätzlichen actio libera in causa vorliegen, können unterschiedliche Begründungsmodelle in Betracht kommen. Nach dem Ausnahmemodell stellt die actio libera in causa eine gewohnheitsrechtlich anerkannte Ausnahme vom Koinzidenzprinzip des § 20 StGB dar. Das Ausnahmemodell knüpft an die Strafbarkeit des tatbestandsmäßigen Verhaltens im Rauschzustand an, hält es aber für erlaubt, bei der Schuld eine Ausnahme von dem Koinzidenzprinzip zu machen, wonach die Schuld „bei Begehung der Tat" nach § 20 StGB vorliegen muss. Hier wird davon ausgegangen, dass die bei der Tatbegehung fehlende Schuld durch das schuldhafte Vorverhalten ausgeglichen wird. Darüber hinaus basiert man auf den Gedanken des Rechtsmissbrauchs und teilweise auch auf eine gewohnheitsrechtliche Anerkennung der besonderen Rechtsfigur.
Für die Strafbarkeitsprüfung folgt hieraus, dass hinsichtlich Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit auf die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangene Tathandlung abzustellen ist, während es für die Schuld auf den Zeitpunkt der Verursachung des Delikts ankommt. So wie sich der Täter einer fahrlässigen Tat bei zu vertretener Sorgfaltswidrigkeit nicht auf Unkenntnis der Tatbestandsverwirklichung berufen kann, so soll er sich nach dem Ausnahmemodell nicht auf seine mangelnde Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tatbegehung berufen können, wenn er aufgrund seines sorgfaltswidrigen Vorverhaltens die Herbeiführung des Defektzustandes zu vertreten hat.
Das Ausdehnungsmodell knüpft ebenfalls an das tatbestandsmäßige Verhalten im Rauschzustand an und versucht durch den Verzicht auf die Verwendung des Begriffs „der Tat“ nach § 20 StGB, die geäußerten Bedenken gegenüber dem Ausnahmemodell nach Art. 103 Abs. 2 GG und des Koinzidenzprinzip, auszuweichen. Die Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB wird im Sinne einer zeitlichen Frist verstanden, deren Beginn und Ende den Versuch und die Vollendung markiert. Dabei handelt es sich um ein verwerfliches und strafbares Verhalten, das über den Anwendungsbereich des § 17 S. 2 StGB und § 35 Abs. 1 Nr. 2 StGB hinausgeht und schuldhaftes Vorverhalten umfasst.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der actio libera in causa ein, erläutert ihre Bedeutung als besondere Rechtsfigur im Strafrecht und stellt das Hauptziel der Arbeit vor, welches die Auswirkungen des vorsätzlichen Hervorrufens von Schuldunfähigkeit auf die Strafbarkeit beleuchtet.
2 Hauptteil: Der Hauptteil widmet sich der tiefgehenden Analyse der actio libera in causa, beginnend mit ihren Voraussetzungen und ihrem Zweck, der Unterscheidung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Form sowie einer detaillierten Betrachtung und kritischen Würdigung der verschiedenen Begründungsmodelle.
2.1 Voraussetzungen und Zweck der actio libera in causa: Dieses Kapitel definiert die actio libera in causa als eine von Wissenschaft und Rechtsprechung entwickelte Rechtsfigur, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Handlungen begründet, deren Ursache im willensfreien Zustand gelegt wurde, sich aber in einem nicht willensfreien Zustand auswirken; ihr Zweck ist es, Strafbarkeitslücken insbesondere im Hinblick auf § 323a StGB zu schließen.
2.2 Vorsätzliche actio libera in causa: Hier wird die vorsätzliche Form der actio libera in causa erläutert, die einen "Doppelvorsatz" erfordert, also Vorsatz bezüglich der Herbeiführung des Rauschzustandes und der späteren Tatbegehung, und ihre Implikationen für die Strafbarkeit unter § 20 und § 323a StGB dargelegt.
2.2.2 Modelle zur Beurteilung der Strafbarkeit: Dieses Unterkapitel stellt die drei zentralen Begründungsmodelle (Ausnahmemodell, Ausdehnungsmodell, Tatbestandsmodell) vor, die zur dogmatischen Rechtfertigung der actio libera in causa dienen, indem sie unterschiedliche Ansätze zur Überwindung des Koinzidenzprinzips verfolgen.
2.3 Fahrlässige actio libera in causa: Das Kapitel untersucht die Frage, ob eine fahrlässige actio libera in causa existiert, die greift, wenn der Täter fahrlässig einen rechtswidrigen Zustand im schuldunfähigen Zustand herbeiführt, und erörtert, dass diese Form nur auf Basis des Ausnahmemodells begründbar ist.
2.4 Kritische Betrachtung der Begründungsmodelle: In diesem Abschnitt werden die zuvor dargestellten Begründungsmodelle einer kritischen Analyse unterzogen, wobei insbesondere deren Vereinbarkeit mit dem Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG und anderen strafrechtlichen Dogmen hinterfragt wird.
2.5 Das Verhältnis der Modelle: Dieses Kapitel vergleicht die Ansichten der Rechtsprechung und der Literatur zu den Begründungsmodellen der actio libera in causa, wobei die Rechtsprechung dem Tatbestandsmodell folgt und die Literatur unterschiedliche, teils verfassungsrechtliche Bedenken äußert.
3 Schluss: Das Schlusskapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zusammen, bestätigt die actio libera in causa als bedeutsame Rechtsfigur und hebt hervor, dass nach herrschender Meinung das Tatbestandsmodell die Strafbarkeitslücke bei Erfolgsdelikten schließt, die durch § 323a StGB allein nicht adäquat erfasst werden.
Schlüsselwörter
actio libera in causa, Strafrecht, Schuldunfähigkeit, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Vollrausch, § 20 StGB, § 323a StGB, Begründungsmodelle, Ausnahmemodell, Ausdehnungsmodell, Tatbestandsmodell, Koinzidenzprinzip, Erfolgsdelikte, Verhaltensgebundene Delikte, Prinzip der Gesetzlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die actio libera in causa, eine besondere Rechtsfigur im deutschen Strafrecht, die die Frage klärt, wie sich das vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführen von Schuldunfähigkeit auf die Strafbarkeit einer später in diesem Zustand begangenen Tat auswirkt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themenfelder sind die Definition und der Zweck der actio libera in causa, die Unterscheidung zwischen ihrer vorsätzlichen und fahrlässigen Form, die verschiedenen Begründungsmodelle (Ausnahme-, Ausdehnungs- und Tatbestandsmodell) sowie deren kritische Bewertung und das Verhältnis zur Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) und dem Vollrausch (§ 323a StGB).
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, die strafrechtliche Frage zu erläutern, wie das vorsätzliche Hervorrufen der Schuldunfähigkeit die Strafbarkeit beeinflusst, und ob die actio libera in causa eine Strafbarkeitslücke schließen kann, wenn Taten in einem selbst herbeigeführten schuldunfähigen Zustand begangen werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet eine dogmatische Analyse juristischer Konzepte, indem sie die verschiedenen Begründungsmodelle der actio libera in causa darstellt, kritisch betrachtet und die Ansichten der Rechtsprechung sowie der Rechtsliteratur vergleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Voraussetzungen und der Zweck der actio libera in causa, die Merkmale der vorsätzlichen und fahrlässigen actio libera in causa, die drei dogmatischen Begründungsmodelle zur Beurteilung der Strafbarkeit sowie deren kritische Würdigung und das Verhältnis der Modelle in Rechtsprechung und Literatur ausführlich behandelt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird charakterisiert durch Schlüsselwörter wie actio libera in causa, Strafrecht, Schuldunfähigkeit, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Vollrausch, § 20 StGB, § 323a StGB, Begründungsmodelle, Koinzidenzprinzip und Gesetzlichkeitsprinzip.
Was bedeutet der "Doppelvorsatz" im Kontext der vorsätzlichen actio libera in causa?
Der "Doppelvorsatz" bedeutet, dass der Täter sowohl den Vorsatz haben muss, sich in einen Zustand der Schuldunfähigkeit zu versetzen, als auch den Vorsatz, in diesem Zustand eine bestimmte Straftat zu begehen.
Warum wird die actio libera in causa bei verhaltensgebundenen und eigenhändigen Delikten kritisch gesehen?
Die Anwendung der actio libera in causa bei verhaltensgebundenen und eigenhändigen Delikten wird kritisch gesehen, da bei diesen der Unrechtsgehalt in der höchstpersönlichen Vornahme einer bestimmten Tätigkeit liegt, und das "Sich-Berauschen" nicht als "Führen eines Kraftfahrzeugs" oder ähnliche, spezifisch umschriebene Tathandlung gleichgesetzt werden kann.
Welches der Begründungsmodelle wird von der herrschenden Meinung bevorzugt und warum?
Die herrschende Meinung und Rechtsprechung bevorzugen das Tatbestandsmodell, da es das "Sich-Versetzen" in den schuldunfähigen Zustand als Teil der Tatbegehung bewertet und somit mit dem Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar ist.
Welche verfassungsrechtlichen Bedenken werden gegen das Ausnahme- und Ausdehnungsmodell vorgebracht?
Gegen das Ausnahme- und Ausdehnungsmodell werden verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht, da sie als unvereinbar mit dem Gesetzlichkeitsprinzip des Art. 103 Abs. 2 GG gelten, indem sie den Wortlaut des § 20 StGB übergehen und keine gesetzliche Grundlage für eine solche Ausnahme bieten.
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- Anonym (Auteur), 2023, Die "actio libera in causa". Wie wirkt sich das vorsätzliche Hervorrufen der Schuldunfähigkeit auf die Strafbarkeit aus?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1668088