Die Darstellung der Entwicklung der Begründungen der Bundesregierung für die Beteiligung der Bundeswehr beim ISAF-Einsatz in Afghanistan

Vom Stabilisierungseinsatz zum Kriegseinsatz


Diplomarbeit, 2010

136 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Entwicklung des ISAF-Einsatzes
1) Das Petersberger Abkommen
2) Phase ISAF I - ISAF III (Kommando einzelner Führungsnationen)
3) III 2. Phase ISAF IV - ISAF XI (ISAF unter NATO-Kommando)

III. These 1
(1) Aufgaben- und Funktionswandel der Bundeswehr
(2) Verharmlosung der Politik
(3) Begründung des Bundeswehreinsatzes durch die Politik
1) Kultur der Zurückhaltung in der deutschen Gesellschaft
2) Gründe für die militärische Zurückhaltung in Deutschland
(4) Die „Salamitaktik" der Bundesregierung(en)
1) Phase 1:1992-1994
2) Phase II: 1994-1998
3) Phase III: 1998-2001
4) Phase IV: seit 2001
(5) Fazit These 1

IV. These 2
(1) Multilateralismus in der Deutschland
1) Multilateralismus in der Politikwissenschaft
2) Multilateralismus in der deutschen Außenpolitik
1. Die Bonner Republik
2. Die Berliner Republik
3) Vor- und Nachteile multilateraler Verpflichtungen
1. Deutschlands Außenpolitik in der „(doppelten) Multilateralismusfalle"
a) Bundeswehreinsatz in Bosnien-Herzegowina 1994 - 1995
b) Bundeswehreinsatz im Kosovo 1998-1999
c) Bundeswehreinsatz im Libanon seit 2006
d) Bundeswehreinsatz im Kongo seit 2006
e) Bundeswehreinsatz vor der Küste Somalias seit 2008
2. Ausweg aus der „doppelten" Multilateralismusfalle?
a) Deutsche Caveats in Afghanistan
b) NATO-Gipfel 2006 in Riga
c) NATO-Gipfel 2008 in Bukarest
4) Fazit These 2

V. These 3
(1) Die Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan
1) Allgemeine Lageentwicklung
2) Die Sicherheitslage im Norden Afghanistans
1. 2007
2. 2008
3. 2009
4. 2010
(2) Die Veränderung der Mediendarstellung in der postheroischen deutschen Gesellschaft
1) Einfluss der Medien?
2) Opfersensibilität in einer postheroischen Gesellschaft
3) Einfluss der Medien!
1. 2008 - 64% für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan
2. 2009 - 61% für Rückzug der Bundeswehr

VI. Fazit

VII. Literaturverzeichnis
(1) Internetquellen
(2) Zeitungs- und Zeitschriftenquellen

I. Einleitung

Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik - und damit auch der Auftrag der Bundeswehr - haben sich seit der Wiedervereinigung vor gut 20 Jahren schrittweise, aber radikal verändert.1 Dieser Wandel erfolgte dabei hauptsächlich als Reaktion auf Brüche im internationalen System und auf neue Herausforderungen der internationalen Politik. Dazu gehörten neben dem Ende des Ost-West-Konflikts und der Erweiterung von EU und NATO insbesondere auch der Wandel der Nordatlantischen Allianz zum Instrument der weltweiten Krisenreaktion und Prävention. Hinzu traten außerdem neue sicherheitspolitische Bedrohungen und Risiken wie instabile Länder und Regionen, gescheiterte Staaten, die Proliferation von Massenvernichtungswaffen und neue transnationale Akteure wie Terrorismusorganisationen.2 Das alles waren Bedrohungen, mit denen Deutschland vor 1989 nicht konfrontiert war. Hinzu kam, dass das wiedervereinigte Deutschland auf Grund gestiegener Leistungsanforderungen der internationalen Partner vor allem größere Verantwortung innerhalb der internationalen Gemeinschaftübernehmen sollte. Dies war jedoch nur durch die aktivere Ausrichtung seiner Außen- und Sicherheitspolitik möglich und das wiederum bedingte eine Neubestimmung des Auftrages der Bundeswehr. Um demnach international handlungsfähig und bündnisfähig zu werden und zu bleiben, musste die Bundesrepublik ihr Verhältnis zum Gebrauch militärischer Instrumente in der Außen- und Sicherheitspolitik neu bestimmen.3 Denn mit der tief verwurzelten „Kultur der Zurückhaltung"4 in der deutschen Nachkriegsgesellschaft war eine offensiv agierende Bundeswehr nur schwer vereinbar.

Dieses Dilemma prägt die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik seit der Wiedervereinigung bis zum heutigen Tage. Einerseits bestehen internationale Erwartungen, Forderungen und Verpflichtungen, die auf eine aktivere Außenpolitik und den verstärkten Einsatz militärischer Mittel abzielen. Andererseits gibt es gegen diese Ausweitung des Bundeswehrauftrags jedoch erhebliche Vorbehalte in der deutschen Bevölkerung.5 Dieser Grundsatzkonflikt konkretisiert sich seit mittlerweile acht Jahren in Afghanistan, wo sich die Bundeswehr an der ISAF-Mission der internationalen Gemeinschaft beteiligt und die Politik seit dem Beginn des Einsatzes einer Auseinandersetzung mit der Gesellschaft versucht aus dem Weg zu gehen. Zunächst flüchtete sie sich in die Zweiteilung einer getrennten Mandatierung von Operation Enduring Freedom einerseits und der International Security Assistance Force auf der anderen Seite,6 nachdem der damalige Bundeskanzler Schröder den USA eigentlich uneingeschränkte Solidarität zugesichert hatte.7 Während innenpolitisch die Zustimmung zur OEF nur mithilfe einer Verknüpfung an die Vertrauensfrage erreicht werden konnte, stellte sich die Frage nach der Beteiligung an der ISAF-Mission als wenig kontrovers dar.8 Kurz nachdem beide Mandate abgesegnet waren, setzte sich die Bundesregierung jedoch vehement für eine Trennung beider Missionen ein, um innenpolitische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Denn nur durch die strikte Trennung beider Mandate konnte die Bundesregierung den verschiedenartigen Charakter der Missionen - Friedensmission auf der einen Seite, Kampfeinsatz auf der anderen - betonen.9 Dass eine Trennung beider Mandate seit 2005 nicht mehr der Realität entsprach - die Bundesregierung dies trotzdem behauptete - spricht zusätzlich für die Angst vor einer Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit.

Des Weiteren verschrieb sich die Bundesregierung einem auf die Innenpolitik zugeschnittenen Stabilisierungsprojekt im Norden Afghanistans und betonte dabei die Verschiedenartigkeit vor allem gegenüber dem Einsatz der Amerikaner und Briten im Süden und Osten des Landes.10 Außerdem weigerte sich die politische Einsatzführung lange Zeit, die sich verschärfende auf Kampfeinsätze zulaufende Sicherheitslage zur Kenntnis zu nehmen, und entzog sich wiederholt den militärischen Unterstützungsanfragen der im Süden und Osten stationierten Bündnispartner.11 Als sich die zuspitzende Destabilisierung des ganzen Landes - auch des Nordens - nicht mehr missachten ließ, begann „rhetorische Gefechte"12 um die Zulässigkeit der Bezeichnung des Bundeswehreinsatzes als Stabilisierungseinsatz, Kampfeinsatz oder Krieg.

Öffentlich wurde von der Bundesregierung stets der Wiederaufbau des Landes und der Schutz der dazu entsandten zivilen Kräfte betont, obwohl allen Beteiligten von vornherein klar war, dass es auch zu Kampfhandlungen kommen könnte.13 Vor allem da es bereits 2003 zu einem ersten Selbstmordanschlag auf einen Bundeswehrkonvoi kam, der deutsche Stützpunkt in Kabul wiederholt von Raketen beschossen wurde, die Bundeswehr im Rahmen der OEF KSK-Einheiten mandatierte, die sich am Boden an Kampfeinsätzen beteiligten14 und 2007 Bundeswehr-Tornados zur Zielaufklärung und Zielbekämpfung zur Verfügung gestellt wurden.15 Die Bundesregierung hat sich viel zu lange hinter den Erfolgsgeschichten neu errichtetet Schulen und Krankenhäuser versteckt und wider besseren Wissens das Bild von einem risikofreien Einsatzraum im Norden Afghanistans aufrechterhalten,16 denn die Politiker kannten die ablehnende Einstellung der Deutschen gegenüber Kampfeinsätzen der Bundeswehr. Deshalb vermeidet es die Regierung, offensiv für den Afghanistan-Einsatz zu werben.17

Doch schon länger wird der Einsatz Bundeswehr in Afghanistan auch in der deutschen Öffentlichkeit nicht mehr als reiner Stabilisierungseinsatz gesehen - laut ARD- Politikbarometer bezeichneten im Dezember 2009 selbst 72% der Befragten den Einsatz mittlerweile als Krieg.18 Zu diesem Zeitpunkt, da der strategische Sinn des Einsatzes zweifelhafter ist denn je war, versuchten die gegenwärtige Bundesregierung und insbesondere der Verteidigungsminister durch eine Verlautbarungsoffensive noch einmal Unterstützung an der Heimatfront zu mobilisieren.19 Der Afghanistan-Einsatz wird nun ganz offiziell als Kriegseinsatz bezeichnet.20

Ziel dieser Arbeit soll es nun sein, zu erklären, warum sich die Bundesregierung so lange geweigert hat, den Afghanistan-Einsatz als das zu bezeichnen, was er ist - ein Kriegseinsatz - und was letztlich nun doch dazu geführt hat, die Begrifflichkeit der Realität anzupassen. Dazu wird zunächst die Entwicklung des ISAF-Einsatzes skizziert, um ein breites Verständnis für die Mi]ssion zu bekommen. Denn die einzelnen Entwicklungsstadien der Mission haben auch immer eine gewisse Rückwirkung auf die Situation der Bundeswehr und damit auch auf die Bundesregierung. Die Beantwortung der eigentlichen Frage erfolgt schließlich mithilfe drei verschiedener aber aufeinander aufbauender Thesen. In der ersten These wird der Frage nachgegangen, warum sich die deutsche Politiküberhaupt so schwer tat und tut, der deutschen Bevölkerung einen offensiven Einsatz seiner Armee zu vermitteln. Die zweite These greift die gewonnen Erkenntnisse auf und behauptet, dass die Bundesregierung das Afghanistan­Mandat immer weiter ausgeweitet hat, obwohl in der deutschen Gesellschaft eine starke Abneigung gegenüber Kampfeinsätzen besteht, weil sie auf Grund ihrer multilateralen Verpflichtungen nicht anders konnte. Um die innenpolitischen Restriktionen dennoch nicht zuüberschreiten, begrenzt die Bundesregierung den Einsatz der Bundeswehr auf das geringste militärische Niveau, das bündnispolitisch möglich ist. Dadurch gefährdet sie jedoch den Erfolg der gesamten ISAF-Mission, denn die Taliban haben sich zwischenzeitlich wieder im ganzen Land festsetzen können. Die dritte These behauptet schließlich, dass durch den Anstieg des Bedrohungspotenzials für die Bundeswehr, verbunden mit eine veränderten Darstellung der medialen Berichterstattung, die Ablehnung der Bevölkerung gegen eine Beteiligung der Bundeswehr immer größer wurde. Um letztlich dennoch die Unterstützung der Gesellschaft zu wahren, musste die Bundesregierung eingestehen, dass sich die Bundeswehr in einem Bürgerkrieg befindet.

II. Entwicklung des ISAF-Einsatzes

Als Folge auf die Terrorangriffe des 11. Septembers kam es zu direkten Reaktionen des UN-Sicherheitsrates und des NATO-Rates. Der VN-Sicherheitsrat verurteilte in seiner Resolution 136821 vom 12.09.2001 die terroristischen Akte als Bedrohung des Weltfriedens, betonte das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung und enthielt die Verpflichtung, alle Formen von Terrorismus zu bekämpfen. Der NATO- Rat stellte am selben Tag einen Angriff im Sinne des Art. 5 des NATO-Vertrages und somit zum ersten und bisher einzigen Mal den Bündnisfall fest. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Anschläge von außen gegen die USA gerichtet waren. Am 02.10. legten die USA im NATO-Rat dar, dass die Angriffe nachweislich von außen gegen die USA gerichtet waren. Daraufhin bekräftigte und präzisierte der NATO-Rat am 04. Oktober die Beistandsverpflichtung aus Art. 5.22

Am 07.10.2001 unterrichteten die USA, Großbritannien und Nordirland den Sicherheitsrat der VNüber ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gemäß Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF) 23 Der 07.10. gilt schließlich auch als der Beginn der militärischen Offensive in Afghanistan. Die OEF richtete sich gleichermaßen gegen Al-Qaida und das Taliban-Regime als unmittelbare Urheber der Anschläge und hatte das Aufspüren und Zerstören der Ausbildungs- und Trainingseinrichtungen sowie Waffenlager terroristischer Organisationen und des Taliban-Regimes zum Ziel. Um das zu ermöglichen gingen die USA ein militärisches Bündnis mit denjenigen afghanischen Oppositionsgruppen ein, die sich zur Nordallianz formierten und die Taliban bereits seit einiger Zeit bekämpften. Nachdem sich der Militäroffensive unter Führung der USA sukzessive zahlreiche Staaten anschlossen, eroberte die Koalition am 13.11.2001 schließlich die Hauptstadt Kabul. Dieser Tag galt als Ende der Taliban-Herrschaft und es stellte sich die Frage der Nachfolge für die Position, die bis dahin die de-facto Herrschaft der Taliban ausgefüllt hatte. Hier setzte das Engagement im Rahmen der Vereinten Nationen ein, welches später auch die ISAF-Mission beinhalten sollte.

Programmatischer Ausgangspunkt für die Arbeit der VN war der Bericht des damaligen Sondergesandten des Generalsekretärs für Afghanistan, Lakhdar Brahimi, der den Sicherheitsrat am 13.11.2001über die militärische und politische Situation in Afghanistan informierte und konkrete Maßnahmen vorschlug, die im Endeffekt auf die Unterstützung Afghanistans nach der Phase der Talibanentmachtung abzielten. Der Bericht vom Sonderbeauftragten steckte bereits die konkreten Eckpunkte für das weitere Vorgehen im Rahmen der VN ab24, denn in seiner Resolution 1378 vom 14.09.2001 reagierte der Sicherheitsrat direkt auf diesen Bericht, indem er dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs seine volle Unterstützung bei der Erfüllung seines Mandats aussprach und die Einrichtung einerübergangsverwaltung forderte.25

1) Das Petersberger Abkommen

Der erste Schritt sah dabei eine Konferenz verschiedener afghanischer Machthaber unter Schirmherrschaft der VN zur Frage der inneren Neuorganisation Afghanistans vor. Hierzu fand am 27.11.2001 unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf dem Petersberg in Bonn eine Konferenz unter entsprechender Beteiligung verschiedener Machthaber und politischer Persönlichkeiten statt. Am 05.12.2001 einigten sich die Teilnehmer auf das „Abkommenüber Provisorische Bestimmungen in Afghanistan zur Wiedererrichtung Dauerhafter Regierungsinstitutionen"26 - das sogenannte Bonner- oder Petersberger Abkommen.27 Mit diesem Abkommen wurde letztlich ein Prozess eingeleitet, der als politischer Rahmen dienen sollte, um in Afghanistan neue staatliche Strukturen aufbauen zu können. In seiner Resolution vom 08.12.200128 läutete dann auch der Sicherheitsrat denübergang von der reinen Bekämpfung der Taliban hin zur Etablierung einer Nachkriegsregelung ein und forderte die internationale Gemeinschaft und speziell Afghanistan auf, die Umsetzung des Bonner Abkommens zu unterstützen.29

Ein wichtiger Teil des Abkommens waren die festgelegten Maßnahmen zur Herstellung einer sicheren Umgebung als Voraussetzung für die Umsetzung des institutionellen Prozesses. Verortet wurde diese Sicherheitskomponente in einem eigenen Anhang zum Abkommen - in diesem wurde an die VN appelliert, eine internationale Schutztruppe einzurichten, welche die Interimsregierung während desübergangszeitraums bei der Herstellung eines sicheren Umfelds unterstützen sollte. Auf diese Bitte reagierte der Sicherheitsrat der VN in seiner Resolution 1386 vom 20.12.2001.30 In dieser wurde der sechsmonatige Einsatz einer Internationalen Sicherheits-Unterstützungstruppe - der ISAF - die 5000 Mann umfassen sollte, beschlossen, um die afghanischeübergangsregierung beim Erhalt der Sicherheit in Kabul und den benachbarten Regionen zu unterstützen. Darüber hinaus sollte die ISAF der afghanischenübergangsregierung beim Aufbau und bei der Ausbildung afghanischer Sicherheitsstrukturen und Sicherheitskräfte sowie beim zivilen Wiederaufbau Unterstützung bieten.31 Entsprechend dieser Resolution sollte sich das ISAF-Mandat auf die Charta der Vereinten Nationen stützen und gemäß Art. VII als robustes Mandat ausgeführt werden.32 Die ISAF-Mission wurde schließlich am 04.01.2002 durch das Militärtechnische Abkommen konkretisiert, dass der britische General McColl und der neue Innenminister der afghanischenübergangsregierung, Qanoni, ausgehandelt und unterzeichnet hatten.33 Dadurch wurden der Status und die Rechte von ISAF in Afghanistan im Einklang mit dem Petersberg-Abkommen und der UN-Sicherheitsratsresolution 1386 geregelt.34

2) Phase ISAF I - ISAF III (Kommando einzelner Führungsnationen)

In der Resolution 1386 hatte der Sicherheitsrat die Mitgliedsstaaten gebeten, Personal und Ausstattung bereitzustellen und die aktiv beteiligten Staaten dazu ermächtigt, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Mandat zu erfüllen. Außerdem wurden sie aufgefordert, bei der Erfüllung des Mandats eng mit der afghanischenübergangsregierung zusammenzuarbeiten. Die Führung und Organisation der ersten ISAF-Missionübernahm zu diesem Zeitpunkt Großbritannien. Sie umfasste Kontingente und Mittel von 18 weiteren Staaten und beschränkte sich auf Kabul und Umgebung.

Durch die Resolution 1413 vom 23. Mai 2002 kam es zur Verlängerung des ISAF­Mandats um weitere sechs Monate, welches von der Türkei geführt werden sollte.35 Unter Berücksichtigung der damaligen Sicherheitslage entschlossen sich die Gebernationen im Januar 2002 auf der Tokioter Geberkonferenz eine Arbeitsteilung im Sicherheitssektor durchzuführen, woraufhin dann im April 2002 auf der Geberkonferenz in Genf eine Sicherheitssektorreform - SSR - beschlossen wurde, die durch die VN in ihrer Resolution 1419 vom 26.06.2002 festgehalten wurde. Der Sicherheitssektor wurde in fünf Teilsektoren aufgeteilt, bei deren Reform jeweils ein Geberstaat die Rolle einer lead nationübernahm: den Aufbau der afghanischen nationalen Armeeübernahmen die USA, den Aufbau der afghanischen nationalen Polizeiübernahm Deutschland, die Reform des Justizsektors sollte von Italien vorangetrieben werden, die Drogenbekämpfung von Großbritannien durchgeführt werden und die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration sogenannter offizieller Armee-/Milizeinheiten sollte von Japanübernommen werden.

Mit der Resolution 1444 vom 27.11.2002 wurde beschlossen, dass das ISAF-Mandat ab dem 20.12.2002 für ein weiteres Jahr verlängert werden soll und dass das Kommando ab dem 10.02.2003 von Deutschland und den Niederlanden geführt werden soll.36 Als die kanadische Regierung erklärte, dass sie bereit sei, ab August 2003 den größten Teil der Streitkräfte für die ISAF IV bereitzustellen, aber nichtüber ein geeignetes nationales Führungskommando verfüge, wandte es sich an die NATO und forderte gemeinsam mit Deutschland und den Niederlanden das Bündnis dazu auf, die Führung der ISAF zuübernehmen.37 Am 16. 04.2003 beschloss der NATO-Rat dann schließlich, dass die NATO im Sommer die Verantwortung für die Führung, Koordinierung und Planung der ISAF-Mission in Afghanistanübernehmen würde, ohne deren Namen, Motto oder Zielsetzung zu verändern. Die NATO entsprach damit der Bitte Deutschlands, Kanadas und der Niederlande, weil sich keine weiteren ISAF-Mitglieder fanden, die politisch willens sowie organisatorisch und finanziell dazu in der Lage gewesen wären, die Mission zu führen.38

3) III 2. Phase ISAF IV - ISAF XI (ISAF unter NATO-Kommando)

Am 11.08.2003 übergaben Deutschland und die Niederlande dann schließlich das Kommandoüber die Internationalen Sicherheitstruppen an die NATO, was für die NATO den ersten Einsatz außerhalb Europas in ihrer Geschichte bedeutete. Das neue NATO-Oberkommando ebnete den Weg für eine grundlegende geografische und operative Ausweitung der Afghanistan-Mission. In der Resolution 1510 vom 13.10.2003 beschloss der Sicherheitsrat die Verlängerung des Mandats um zwölf weitere Monate und die Ausweitung des Mandats auf das gesamte afghanische Gebiet, um ihr zu erlauben, nach Maßgabe ihrer Ressourcen die Afghanischeübergangsverwaltung und ihre Nachfolger bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in Gebieten Afghanistans außerhalb Kabuls und seiner Umgebung zu unterstützen. Dadurch sollten die afghanischen Behörden ebenso wie das Personal der Vereinten Nationen und das sonstige internationale Zivilpersonal, das insbesondere mit Wiederaufbau- und humanitären Maßnahmen befasst war, ihre Tätigkeit in einem sicheren Umfeld ausüben können.39 Diese Ausweitung erfolgte auf Grund der Erkenntnis der beteiligten Regierungen, dass die ursprüngliche militärische Begrenzung des Einsatzes auf den Raum Kabul nicht ausreichte, um den Einfluss der schwachen afghanischen Regierung jenseits der Hauptstadt auszudehnen und damit auch den Rest des Landes zu stabilisieren.40 Über die Ausweitung des Mandats, die in vier Phasen erfolgen sollte, wurde dann letztlich auf dem NATO-Gipfel 2004 in Istanbul entschieden. Dort hatte man sich dazu entschlossen, das ISAF-Mandat in mehreren Schrittenüber ganz Afghanistan mit Hilfe von sogenannten Provincial Reconstruction Teams auszudehnen. Im Oktober 2004 wurde die erste Phase - die Ausdehnung auf Nordafghanistan - abgeschlossen. Das Regionalkommando für den Norden wurde Deutschlandübertragen. Die zweite Phase der Ausdehnung auf den Westen Afghanistans wurde im Mai 2005 begonnen und galt im September 2005 als abgeschlossen, als Italien das regionale Kommando für die vormaligen US Gebieteübernahm und sich dadurch das Einsatzgebiet der ISAF verdoppelte.

Am 19.12.2005 galt der Petersberger-Prozess als abgeschlossen, denn an diesem Tag wurde die erste Sitzung des neu gewählten afghanischen Parlaments feierlich eröffnet. Der Bonner Prozess, der im Jahr 2001 nach dem Sturz der Taliban eingeleitet worden war, konnte demnach im September 2005 durch die Abhaltung von Parlamentswahlen zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden.41 Um den Wiederaufbau Afghanistans auch nach Abschluss dieses Prozesses weiter voranzutreiben, fand vom 31.01. bis zum 01.02.2006 in London eine Afghanistan-Konferenz statt, an der die gewählte Regierung Afghanistans und ihre internationalen Partner teilnahmen. Am Ende der Konferenz einigten sich die Teilnehmer auf den sogenannten Afghanistan Compact und leiteten dadurch eine neue Phase der Zusammenarbeit zwischen Afghanistan und der internationalen Gemeinschaft ein, wodurch man vor allem die Legitimität der staatlichen Institutionen wiederherstellen wollte. Wichtige Punkte, auf die man sich geeinigt hatte, waren die Bestimmungen hinsichtlich der Sollstärke der Afghanischen Nationalarmee, verstärkte Maßnahmen in der Drogenbekämpfung und etliche Bestimmungen für die Wirtschaft und das soziale Leben.42 Der Afghanistan Compact stellte somit eine bis Ende 2010 angelegte Strategie dar, die sich auf die Säulen Sicherheit, gute Regierungsführung sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung stützte.43

Die Ausdehnung auf Südafghanistan wurde am 31.06.2006 beendet, als die Kanadier das Regionalkommandoüber sechs Provinzen im Süden Afghanistansübernahmen. Hierfür wuchs ISAF von rund 9.000 auf 18.500 Soldaten an. Am 28.09.2006 beschloss der NATO-Rat schließlich, die Ausdehnung auf 14 weitere Provinzen im Osten Afghanistans fortzusetzen, die am 05.10.2006 abgeschlossen wurde. Hierrüber erhielt die USA die Leitung und unterstellte dazu etwa die Hälfte ihrer OEF-Truppen der ISAF. Damit war die Ausdehnung des NATO-Kommandos auf das gesamte afghanische Territorium abgeschlossen.44

Vom 02.04. bis zum 04.04. 2008 fand der NATO-Gipfel in Bukarest statt. Auf diesem hatten sich die 26 Staats- und Regierungschefs der NATO zur Fortsetzung und Intensivierung der Anstrengungen für Sicherheit, Stabilität und Wiederaufbau in Afghanistan bekannt und in diesem Zusammenhang eine umfassende politisch­militärische Strategie - die ISAF Strategic Vision45 - entwickelt. Die Strategie zielte darauf ab, mittelfristig die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, selbst Verantwortung für die Sicherheit in Afghanistan zuübernehmen 46, wobei verstärkte Anstrengungen bei der Ausbildung der afghanischen Nationalarmee den Schwerpunkt bildeten.47 Am 12.06.2008 kam es zur International Conference in Support of Afghanistan in Paris, auf der die internationale Gemeinschaft ihren Anspruch, die afghanische Eigenverantwortung zu stärken, mit mehr politischem Inhalt gefüllt und der afghanischen Regierung die Führung für den auf fünf Jahre angelegten Implementierungsprozess der neuen Afghanistan National Development Strategy 2008-2013übertragen hatte. Mit der Annahme der Strategie auf der Pariser Konferenz begann die auf fünf Jahre angelegte Phase der Implementierung, die den Prozess bis zur vollenübergabe der politischen Verantwortung an die Kabuler Regierung voranbringen sollte.48 Am 28.01.2010 trafen sich Vertreter der 43 ISAF-Staaten mit dem afghanischen Präsidenten sowie Vertretern unmittelbarer Nachbarländer und internationalen Organisationen, um eine neue Strategie für Afghanistan zu beschließen. Die Teilnehmer legten sich darauf fest, die ausländischen Truppen und Finanzen aufzustocken, womit das Ziel verfolgt wird, die afghanische Armee, die Polizei und die Regierung so zu stärken, dass die Sicherheitsverantwortung schrittweise an die Afghanenübergeben werden kann. Dadurch soll ein Abzug der internationalen Truppen ab 2011 ermöglicht werden.49 Die Festlegungen dieser Konferenz stellten schließlich den Ausgangspunkt der Afghanistan-Konferenz in Kabul dar, die am 20.07.2010 abgehalten wurde. Auf der Konferenz sollte konkret geregelt werden, wie Afghanistan in den nächsten Jahren schrittweise die Sicherheitsverantwortung von der internationalen Gemeinschaftübernehmen kann. Dabei wurde von Karzai erklärt, dass die afghanischen Sicherheitskräfte ab 2014 die Verantwortung für alle Militäreinsätze und dieüberwachung der Gesetze wahrnehmen würden. Ein erster Schritt auf diesem Weg sieht nun vor, dass auf dem NATO-Gipfel in Lissabon am 19. und 20.11.2010 erste Provinzen ausgewählt werden, in denen die afghanischen Sicherheitskräfte ab 2011 die Verantwortungübernehmen sollen. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass dieübergabe der Sicherheitsverantwortung nicht ein sofortiges Ende des Engagements der internationalen Gemeinschaft bedeute. Vielmehr werde die internationale Gemeinschaft ihre Unterstützung fortführen bis die afghanischen Sicherheitskräfte vollständig in der Lage sind, die innere sowie äußere Sicherheit zu gewährleisten und die öffentliche Ordnung zu sichern.50

III. These 1

Im Zuge des Aufgaben- und Funktionswandels der Bundeswehr zu einer Armee im (Auslands)-Einsatz, die einherging mit neuartigen Bedrohungslagen in vielen Teilen der Welt, kam es zwangsläufig auch zu Soldatentod und Soldatenverwundung. Für ein Land, dessen Armee jahrzehntelang auf die Verteidigung der eigenen Grenzen ausgerichtet war und höchstens mit Unfällen konfrontiert wurde, bedeutete das natürlich eine erhebliche Zäsur. Diese wirkte umso schwerer, da sich in Deutschland seit der Gründung der BRD eine Kultur der Zurückhaltung entwickelte, die jedem offensiven Einsatz des Militärs kritisch bis ablehnenden gegenüber stand und steht. Um den Funktionswandel der Bundeswehr dennoch vornehmen zu können, musste die Politik auf diese Vorbehalte Rücksicht nehmen und konnte daher die Gesellschaft nur Schritt für Schritt an eine Ausweitung des Aufgabenspektrums der Armee gewöhnen. Im Laufe dieser Gewöhnungsphase bildete die Afghanistan-Mission der Bundeswehr den bisher gefährlichsten Auftrag, bei dem es seit ihrem Beginn 2002 immer wieder tote Bundeswehrsoldaten zu beklagen gibt. Auf Grund der bestehenden innenpolitischen Restriktionen konnte die Bundesregierung die tatsächliche Relevanz dieses Einsatzes allerdings nicht öffentlich eingestehen. Deshalb wird in der ersten These behauptet, dass die antimilitaristische Grundhaltung der deutschen Gesellschaft und die Notwendigkeit der Politik, diese zu berücksichtigen ursächlich für die Verharmlosung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr durch die Bundesregierungen waren. Dazu wird nach der Darstellung der Gründe für den Aufgaben- und Funktionswandel der Bundeswehr die Verharmlosung des Afghanistan­Einsatzes durch die Politik anhand der Begründungen, die für diese Mission vorgebracht wurden, skizziert. Danach wird die Frage erläutert, warum die Politik auf diese Methodik zurückgreifen musste, um dann im Anschluss die Taktik der Bundesregierungen aufzuzeigen, mit denen die deutsche Bevölkerung langsam an gefährliche Auslandseinsätze gewöhnt werden sollte.

(1) Aufgaben- und Funktionswandel der Bundeswehr

„Die Bundeswehr beschreitet seit Jahren konsequent den Weg des Wandels zu einer Armee im Einsatz und verändert sich dabei tiefgreifend."51 So wurde es in dem im Jahr 2006 veröffentlichten Weißbuch52 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr vom Bundesministerium der Verteidigung festgehalten und von der Bundesregierung kommuniziert. Tatsächlich beteiligt sich die Bundeswehr momentan mit ungefähr 6.650 Soldaten an zwölf Missionen auf drei Kontinenten und zwei Weltmeeren53. Außerdem gibt es kaum noch eine Sitzungswoche im Bundestag, in der keine Verlängerung eines der vielen Einsätze auf der Tagesordnung steht.54 Dieser Ist- Zustand stellt jedoch keine Konstante in der außenpolitischen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dar, denn der angesprochene Wandel von einer Armee zur Verteidigung zu einer Armee im Einsatz vollzog sich erst innerhalb der letzten 20 Jahre.

Seit dem Beginn der 1990er Jahre setzte eine stetige Entwicklung weg von der Landes­und Bündnisverteidigung, welche für die Bundeswehr jahrzehntelang die Legitimationsgrundlage darstellte, hin zu einem häufig gebrauchten Instrument deutscher Außen- und Sicherheitspolitik ein.55 So benennt auch das Weißbuch 2006 die Sicherung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit als den vordergründigen Auftrag der Bundeswehr. Der ehemals primäre Auftrag der Sicherung und Verteidigung der nationalen Sicherheit folgt in dieser Auflistung erst an dritter Stelle, noch nach der Stabilitätssicherung im europäischen und globalen Rahmen.56 Ursächlich für den Wandel waren hauptsächlich die sich nach der Wiedervereinigung fundamental verändernde sicherheitspolitische Lage Deutschlands sowie der Aufgaben- und Funktionswandel der NATO.

Nach der Wiedervereinigung entfiel die jahrzehntelang bestehende bipolare Sicherheitsordnung und machte einem dezentralen, multipolaren und globalen Konfliktszenario Platz. Auseinandersetzungen entstanden entlang ethnischer, religiöser, ökonomischer oder territorialer Konfliktlinien in vielen Teilen der Welt. Auf Grund der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung sowie der fortschreitenden Globalisierung im Medien- und Kommunikationsbereich, wie auch der Verkehrs- und Transportwege, blieb kein westlicher Staat von direkten oder indirekten Folgen dieser Konflikte verschont.57 Folglich sah sich auch das wiedervereinte Deutschland mit vollkommen neuen Bedrohungen, wie instabilen Ländern und Regionen, gescheiterten Staaten und neuen transnationalen Akteuren wie Terrorismusorganisationen und organisierter Kriminalität konfrontiert.58

Nach dem Ende des Kalten Krieges formulierte außerdem die NATO ein neues strategisches Konzept59, welches auf dem NATO-Gipfel in Rom im November 1991 verabschiedet wurde. Darin wies es vor allem auf die multidimensionale Natur der zu erwartenden Sicherheitsrisiken hin und sah neben der kollektiven Verteidigung nun auch Maßnahmen zum Krisenmanagement und zur Konfliktprävention vor. Auf Grund neuartiger Bedrohungsszenarien wurde der Sicherheitsbegriff erweitert, wodurch neben militärische Aspekte verstärkt politische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimensionen sicherheitspolitischer Bedrohungen in Erscheinung traten.60

Die neuen Risiken ergaben sich für die NATO hauptsächlich aus Instabilitäten, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ballistischen Flugkörpern, dem Vorhandensein großer Militärarsenale aber auch aus der Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen sowie von Terror- und Sabotageakten. Regional verortete die NATO bereits 1991 die Risiken in Mittel- und Osteuropa, dem GUS-Raum sowie am südlichen Mittelmeer und im Nahen Osten, betonte aber zugleich, dass die Sicherheit des Bündnisses auch den globalen Kontext berücksichtigen muss. Schon 1991 war also die „out-of-area"-Ausrichtung der NATO und damit die Umorientierung auf Offensivaufgaben beschlossen worden.61

Den neuen Bedrohungen und dem Funktionswandel der NATO konnte die Bundesregierung nur mit einem Aufgaben- und Funktionswandel der Bundeswehr gerecht werden. Dazu sollte die Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee mit funktionaler Krisenreaktionsfähigkeit zu einer Einsatzarmee, die die internationalen Verpflichtungen Deutschlands vor allem gegenüber der NATO erfüllen kann, umgewandelt werden. Die Transformation der NATO verlangte folglich eine Transformation der Bundeswehr.62 Sowohl die Transformation der Bundeswehr auf Grund des veränderten sicherheitspolitischen Umfeldes als auch auf Grund der Neuausrichtung der NATO sorgten dafür, dass sich der Einsatz der Bundeswehr geografisch nicht mehr begrenzen ließ und dass Auslandseinsätze dadurch zur Struktur bestimmenden Hauptaufgabe deutscher Streitkräfte geworden sind.63

(2) Verharmlosung der Politik

Faktische Konsequenzen der veränderten Auftragslage der Bundeswehr waren jedoch auch Soldatenverwundung und Soldatentod im Einsatz. Dessen ungeachtet tat sich die Politik - und tut es eigentlich immer noch - sehr schwer damit, Tod und Verwundung der Soldaten im Auslandseinsatz anzuerkennen und gegenüber der Öffentlichkeit zu kommunizieren. So gibt es von Seiten der Bundesregierung z.B. keine transparenten Informationen zur Totenstatistik und auch nur eine sehr verhalten und langsam einsetzende, obwohl dringend notwendige, Anpassung des entsprechenden Vokabulars.64 Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung wird zwar von insgesamt 90 im Auslandseinsatz gestorbenen Bundeswehrsoldaten seit 1992 gesprochen. Jedoch erfährt man dort nur die puren Zahlen, welche den Einsatzgebieten zugeordnet sind aber nichtsüber Namen, Alter, Herkunft und Todesumstände der Soldaten65, wodurch der Soldatentod abstrakt gehalten werden kann. Die Verharmlosung spiegelt sich auch in der offiziellen Wortwahl der Politik wieder: deutsche Soldaten ziehen nicht in den Krieg, sondern sie „gehen in einen Auslandseinsatz". Und wenn das Umfeld feindlich ist und die Soldaten auch ihre Waffen einsetzen müssen, handelt es sich um eine „robuste Mission".66 Des Weiteren sucht man z.B. im Soldatenversorgungsgesetz vergeblich Begriffe, wie „Krieg", „Kampf", „Angriff", „gefallen" oder „verwundet".67 Außerdem wurde vom Verteidigungsministerium das Wort „Feind" durch das weicher klingende Wort „Gegner" ersetzt68, ebenso, wie der Begriff „Kampfgebiet" lange Zeit gemieden und stattdessen von „Verantwortungsbereich" gesprochen wurde.69 Daran wird erkenntlich, dass die deutsche Politik einer Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit hinsichtlich möglicher Gefahren zumeist ausweicht, denn „sie ist auf massive Kampfhandlungen und den zu befürchtenden Anstieg der Opferzahlen mental nicht vorbereitet."70

Offensichtlich ist die Zurückhaltung der Politik gegenüber der Öffentlichkeit geworden, als es während des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan um Tote und Verwundete oder generell um das Eingestehen von Kampfhandlungen mit Beteiligung der Bundeswehr ging. Besonders deutlich wird es, wenn man sich diesbezüglich die Berichterstattung in den USA anschaut. In einer Zusammenfassung eines einzigen Tages, die am Folgetag für jeden Interessierten zugänglich ist, wird von beschossenen Koalitionstruppen, feindlichen Kämpfern, Machtdemonstrationen zwecks Feindabschreckung oder von abgeworfenen Lenkbomben gesprochen.71

Vergleicht man das mit Deutschland, wird ersichtlich, dass eine ernsthafte Vermittlung der gefährlichen Begleitumstände des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan von politischer Seite weitestgehend ausblieb, wodurch in der Öffentlichkeit der Eindruck verfestigt wurde, dass die Soldaten in Afghanistan lediglich zivile Aufbauhilfe leisten würden.72 Denn in Plenardebatten des Bundestages oder in Anträgen zur Mandatsverlängerung aber auch in Veröffentlichungen in den Medien73 stellte die Bundesregierung zwar umfangreich dar, dass sich die deutschen Soldaten in Afghanistan um den Aufbau staatlicher Institutionen, um Rechtsstaatlichkeit, um die Verbesserung der Lebensbedingungen und um die Achtung der Menschenrechte kümmern.74 Auch bei einer Betrachtung der Afghanistankonzepte oder der Regierungsanträge wird deutlich, dass die Politik den Krieg aus Afghanistan heraushalten möchte. Schaut man sich z.B. das aktuelle Afghanistan-Konzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2008 an, wird dem Leser vermittelt, dass sich die Bundeswehr in Afghanistan lediglich auf Wiederaufbaumission befindet. Mit Bildern wird die Arbeit und der entsprechende Erfolg der Bundeswehr bei der Ermöglichung einer Schulausbildung für Mädchen75, beim Wiederaufbau der Infrastruktur76 oder bei der Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte77 hervorgehoben. Bezug zum Einsatz der Bundeswehr nimmt das Konzept, indem es erklärt, dass mittlerweile fast 75% aller Jungen und 35% aller Mädchen eingeschult wurden, dass 85% der Bevölkerung jetzt Zugang zu medizinischer Basisversorgung haben und dass ein verbessertes öffentliches Finanzmanagement geschaffen wurde78 - wobei speziell die Erfolge im Finanzsystem aus aktuellem Anlass hinterfragt werden sollten.79 Wenn es jedoch um das Eingeständnis einer Sicherheitsbedrohung in Afghanistan geht, wird selbst im September 2008 noch betont, dass dies in erster Linie den Süden und Osten des Landes betrifft, auf den sich 90% aller sicherheitsrelevanten Vorfälle konzentrieren80, mit denen der Norden nichts zu tun hat.überdies gibt es im Afghanistan-Konzept kein einziges Bild eines Bundeswehrsoldaten mit einer Waffe in der Hand. Auch beim aktuellsten Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des ISAF-Mandats vom 09.02.2010 findet sich in der Aufgabenbeschreibung der Bundeswehr kein Hinweis darauf, dass sich Bundeswehrsoldaten in einem gefährlichen Einsatz befinden.81

Eine öffentliche Auseinandersetzung damit, dass es tagtäglich zu Bombardements kommt, dass jede Woche ein Vielzahl von Taliban, Zivilisten und NATO-Soldaten in Gefechten verwundet oder getötet werden und dass sich die Sicherheitslage seit 2005, nachdem die Ausweitung des NATO-Einsatzes auf das ganze Land begonnen hat, zusehends verschlechtert hat findet letztlich nicht statt. Wenn es zu dementsprechenden offiziellen Berichten kommt, stehen diese unter dem Vorbehalt, dass dies in erster Linie den Süden und Osten Afghanistans betrifft.

(3) Begründung des Bundeswehreinsatzes durch die Politik

Anhand dieser Diskrepanz wird das Grundsatzproblem deutlich, dem sich die deutsche Regierung ausgesetzt sieht. Sie versucht die Diskussion zu umgehen, ob sich die Bundeswehr in Afghanistan in einem Kriegseinsatz befindet. Wenn dies so wäre, müsste die Bundesregierung nämlich erklären, wie sich dieser Kriegseinsatz zu der offiziell in den Vordergrund gestellten Missionsaufgabe der Stabilisierung und des Wiederaufbaus verhält.82 Illustrieren lässt sich dieses Dilemma anhand der Entwicklung, die die Begründung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr seit ihrem Beginn im Jahr 2002 genommen hat.

Vom Beginn des deutschen Engagements 2002 bis in den Spätherbst 2009 vermieden es die politisch Verantwortlichen den Einsatz der Bundeswehr am Hindukusch beim Namen zu nennen. Bis einschließlich 2006 galt es, das Wort „Kampfeinsatz" nach Möglichkeit aus der öffentlichen Diskussion herauszuhalten und den Einsatz der Soldaten stattdessen mit semantischen Surrogaten83, wie „Hilfe beim Aufbau" (Merkel), „Stabilisierung" (Jung) oder „Unterstützung der Afghanischen Regierung" (Steinmeier) zu verharmlosen.84 Als dann schließlich von einem Kampfeinsatz gesprochen wurde, sollte jedoch von einem Krieg weiterhin nicht die Rede sein. So sagte Verteidigungsminister Jung, dass es unverantwortlich sei, eine Diskussion darüber zu führen, ob sich deutsche Soldaten in Afghanistan im Krieg befänden. Er gestand zwar ein, dass die Bundeswehr an Kampfsituationen beteiligt sei und insofern auch von einem Kampfeinsatz gesprochen werden kann. Er weigerte sich jedoch, von einem Krieg zu sprechen und betonte stattdessen erneut, dass die Bundeswehr dort einen Stabilisierungsauftrag ausführe.85 Die Einordnung als „robuste Stabilisierungsmaßnahme", die vor allem dazu dienen sollte, die deutschen Bürger zu beruhigen, lässt sichübrigens auch nicht in die völkerrechtlichen Konfliktordnungen nicht einordnen. Vielmehr wäre darunter eine niedrige Gewaltstufe zu verstehen, wobei dann nicht mehr das Recht der Genfer Konventionen gelten würde, da es sich lediglich um Rechtsdurchsetzungen - also Polizeimaßnahmen - handeln würde.86 Die Konsequenz der Haltung der Bundesregierung war, dass erheblich strengere Maßstäbe - nämlich die eines Polizeieinsatzes - für die in Afghanistan stationierten Soldaten galten, was für ehebliche Rechtsunsicherheit bei den Beteiligten sorgte.87

Bis Anfang dieses Jahres wurde durch das Verteidigungsministerium also noch die Meinung vertreten, dass man sich lediglich in einem Kampfeinsatz befinde. Zwar hatte Verteidigungsminister zu Guttenberg direkt nach seinem Amtsantritt im November 2009 festgestellt, dass es in Teilen Afghanistans kriegsähnliche Zustände gebe - einen völkerrechtlichen Krieg gestand er in diesem Zusammenhang jedoch nicht ein - und dadurch mit der bisherigen Strategie des Verteidigungsministeriums, den Konflikt in Afghanistan rhetorisch zu verharmlosen, gebrochen.88 Doch er nutzte zum damaligen Zeitpunkt auch noch den Begriff des Kampfeinsatzes undübernahm ebenso die Argumentation seines Vorgängers hinsichtlich der völkerrechtlichen Begrifflichkeit eines Konflikts.89 Schließlich wurde erst seit der Neubewertung durch Außenminister Westerwelle im Februar90 der deutsche Afghanistaneinsatz juristisch als Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts eingestuft.91 Erst seit diesem Zeitpunkt ist es den deutschen Bundeswehrsoldaten in Afghanistan erlaubt, militärisch relevante Ziele zu zerstören und feindliche Kämpfer gezielt zu töten, ohne dafür strafrechtlich von der deutschen Justiz verfolgt zu werden.92

Selbstverständlich waren die Betonung des Zivilen und die Zurückhaltung gegenüber allem militärischen durch die Bundesregierung nicht vollkommen unbegründet, denn gemäß seiner ersten beiden Resolutionen (Resolution 1378, Resolution 1383)93 ermächtigte der VN-Sicherheitsrat seine Mitglieder lediglich dazu, Gebäude und Personal der Vereinten Nationen und internationaler Hilfsorganisationen in Kabul zu schützen, sowie der neuen afghanischen Regierung physischen Schutz zu gewähren. Resolution 1378 rief dazu auf, einen politischen Prozess einzuleiten, um die Nachfolge des zusammengebrochenen Taliban-Regimes zu regeln und Resolution 1383 läutete denübergang von einer reinen Bekämpfung des Taliban-Regimes zur Etablierung einer Nachkriegsregelung ein. Die Lizenz zu einem robusten Mandat erteilte dann schließlich erst die dritte Resolution (Resolution 1386)94 des UN-Sicherheitsrates vom 20.12.2001.95 In dieser wurde die Entsendung der zukünftigen ISAF geregelt - das genaue Mandat wurde schließlich am 04.01.2002 durch das Militärtechnische Abkommen konkretisiert.96 Das Mandat der Bundeswehr gemäß der Resolution 1386 war demnach nicht nur auf Beiträge für mehr Sicherheit und Stabilität beschränkt. Vielmehr wurden die ISAF und demnach auch die Bundeswehr ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um den Auftrag gemäß Resolution 1386 durchzusetzen.97

Ein weiterer vorgebrachter Grund der Politik, der ihrer Meinung nach gegen die Bezeichnung als Kriegseinsatz sprechen sollte, war, dass der Gebrauch des Wortes „Krieg" völkerrechtlich nicht korrekt sei, weil damit, so die Argumentation, auf eine Situation zwischen Staaten verwiesen würde. Dazu ist zu sagen, dass der Begriff „Krieg" völkerrechtlich seit Inkrafttreten der Genfer Abkommen - seit mehr als 60 Jahren also - keine Bedeutung mehr spielt. Die einzigen völkerrechtlich relevanten Begriffe sind der internationale bewaffnete Konflikt und der nicht-internationale bewaffnete Konflikt98, wobei ersterer vorliegt, wenn es zu Auseinandersetzungen zwischen zwei Staaten kommt. Von einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt spricht man hingegen dann, wenn es zu langanhaltender bewaffneter Gewalt zwischen Regierungsbehörden und organisierten bewaffneten Gruppen kommt." Auf Afghanistan bezogen bedeutet es, dass sich die afghanische Regierung in einem nicht­internationalen bewaffneten Konflikt mit den Aufständischen befindet. Die ausländischen Streitkräfte - also auch die Bundeswehr - die unter dem Dach von OEF und ISAF in Afghanistan stationiert sind, werden an der Seite der afghanischen Regierung zu einer Partei in diesem Konflikt, sobald sie in Kampfhandlungen eingreifen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Truppen verteidigen oder ob sie offensiv gegen Aufständische vorgehen. Entscheidend ist allein, dass militärische Gewalt angewendet wird.99 100 Ebenso ist es aus Sicht des Völkerrechts irrelevant, wie der jeweilige Einsatz offiziell bezeichnet wird101, deswegen handelt es sich bei den Statements der deutschen Politik, die den Einsatz als Stabilisierungseinsatz bezeichnen, um „juristische Lyrik"102, da seit Ende 2001 völkerrechtlich sowie juristisch von einem bewaffneten Konflikt ergo von einem Krieg ausgegangen werden muss.

Die Klassifizierung eines Konflikts ist deswegen wichtig, weil soweit es sich um einen bewaffneten Konflikt handelt, in erster Linie das humanitäre Völkerrecht103 maßgebend ist. Durch dessen primäre Anwendung soll die Schadenswirkung bewaffneter Konflikte begrenzt werden und jene Personen geschützt werden, die nicht an den Feindseligkeiten beteiligt sind.104 Vor allem aber bedeutet es mehr Rechtssicherheit für die Soldaten vor Ort. Falls Einsätze als Maßnahmen niedrigstufiger Gewalt beurteilt werden - wie dies bei der Klassifizierung als Stabilisierungs- oder Kampfeinsatz der Fall ist - würden nicht die Genfer Konventionen greifen, sondern die menschenrechtlichen Maßstäbe für den Einsatz von Gewalt. Für deutsche Soldaten in Afghanistan bedeutete das bis Februar dieses Jahres demnach, dass sie theoretisch strafrechtlich in Deutschland verfolgt werden hätten können.105

1) Kultur der Zurückhaltung in der deutschen Gesellschaft

Dass die Bundesregierung und die Politik trotzdem an einem Bild des Einsatzes als „bewaffnete Entwicklungshilfe" festgehalten haben, lag daran, dass dadurch einer Diskussion um Terrorismusbekämpfung und Kampfeinsätze ausgewichen und eine Rechtfertigung gegenüber der Gesellschaft vermieden werden sollte.106 Den Grund dafür bildet, entsprechend meiner Ausgangsthese, die antimilitaristische Grundeinstellung der deutschen Bevölkerung und die Notwendigkeit der Politik, diese zu berücksichtigen.

Zwar reagieren alle modernen Gesellschaften auf die Realitäten einer globalisierten Welt zunehmend in Form eines Rückzugs auf Bekanntes und Vertrautes und stehen daher sicherheitspolitischen Engagements in internationalen Einsätzen eher skeptisch gegenüber. In der Forschung wird angenommen, dass Krieg als Mittel der Politik in demokratischen Gesellschaften jenseits von unmittelbarer Selbstverteidigung aus eigennützig-materiellen wie aus moralischen Gründen abgelehnt wird.107 Davon ist auch nicht nur die Sicherheitspolitik betroffen, sondern generelle Veränderungen im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kontext. Jedoch kommt in der deutschen Gesellschaft neben seiner isolationistischen Haltung in Bezug auf wirtschafts-, außen- und sicherheitspolitische Entscheidungen erschwerend hinzu, dass sie einer unzureichenden Informations- und Kommunikationspolitik der Politik ausgesetzt ist. Die Hauptursache dafür ist, dass die Politik mehr Angst vor der Entscheidung des Wählers bei der nächsten Wahl hat als vor einer offenen Auseinandersetzung in politisch sensiblen Themenfeldern.108 Woher diese „Angst" der deutschen Politik rührt, soll im Folgenden gezeigt werden.

In keinem westlichen Land ist die Skepsis gegenüber der militärischen Lösung von Konflikten so groß wie in Deutschland.109 In der Bundesrepublik lehnen es knapp 64% der Bundesbürger ab, dass Krieg unter bestimmten Umständen unvermeidlich sein kann. Außerdem sind fast zwei Drittel der Deutschen davonüberzeugt, dass sich Konflikte auf der Welt immer friedlich lösen lassen.110

Zwar unterstützt die Mehrheit der Deutschen generell die Art, in der die Bundesrepublik ihre internationale Verantwortung wahrnimmt und die Bundeswehr als Institution ist auch weiterhin vom Großteil der Gesellschaft akzeptiert.111 Die verschiedenen Aufgaben der Bundeswehr werden jedoch nur teilweise unterstützt. Ihre Unterstützung bezieht sich vor allem auf solche Rollen, die den Einsatz von Waffengewalt ausschließen.112 Dies spiegelt auch die Befürwortung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr mit friedenserhaltendem Charakter durch 81% der Befragten wieder.113 Wenn es jedoch um die Beteiligung der Bundeswehr an Kampfeinsätzen geht, wird dies von einer deutlichen Mehrheit der Deutschen skeptisch gesehen. Gegenwärtig ist die Zustimmung zu Kampfeinsätzen nicht höher als Mitte der 1990er Jahre, und je konkreter ein Szenario wird, desto geringer ist die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung, Bundeswehrsoldaten in Gefechte zu entsenden. So wurde der Bundeswehreinsatz im Kongo nur von 47% und der Libanon­Einsatz sogar nur von 32% der Befragten befürwortet. Noch prekärer zeigt sich die Ablehnung der deutschen Bevölkerung gegenüber einer Beteiligung der Bundeswehr an Kampfeinsätzen in einer Umfrage 2008, bei der gefragt wurde, ob die Bundeswehr Kampfeinsätze in Afghanistanübernehmen sollte oder ob sie sich an diesen grundsätzlich nicht beteiligen sollte. Dabei sprachen sich lediglich 13% für die Teilnahme an Kampfhandlungen aus - 86% der Befragten waren jedoch grundsätzlich gegen eine Beteiligung.114 Hinzu kommt, dass mittlerweile selbst die komplette ISAF­Mission nur noch von rund 40% der Bürger unterstützt wird.115

Die Angst der Politik(er) speist sich folglich aus der Befürchtung, bestimmte „rote Linien" beim Einsatz der Bundeswehr zuüberschreiten, denn in den skizzierten Umfrageergebnissen spiegelt sich die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine ausgeprägte „Kultur der Zurückhaltung" in der deutschen Bevölkerung wider, mit der eine prinzipielle Abneigung gegenüber Kampfhandlungen in der Außenpolitik dokumentiert wird.116 Erkennbar ist die Angst z.B. daran, dass die Bundesregierung „alles tun wird, um das Thema Afghanistan aus den Wahlkämpfen herauszuhalten".117 Auf Grund der Erfahrungen aus dem Wahlkampf 2002, dass sich mit dem Thema Krieg und Frieden Wahlen gewinnen lassen - und der Angst davor politischen Selbstmord zu begehen118 - haben sich Bundesregierung, Abgeordnete des Bundestages und die militärische Führung wie in einem „Schweigekartell"119 zusammengefunden und das Thema parteiübergreifend aus dem Wahlkampf 2009 herausgehalten.120

Die Angst schlägt sichüberdies auch in der Bereitstellung militärischer Mittel für die Bundeswehr nieder, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Auftrag der Armee steht. Das war in der Vergangenheit so - als im kalten Krieg die Verbände ausgerüstet werden mussten, die den Warschauer Pakt von einem Angriff auf Westeuropa abschrecken sollten - es ist aber auch noch heute so, wo trotz betriebener Transformation der Bundeswehr der Verteidigungsetat stetig gesenkt wird und dadurch letztlich eine nur unzureichend auf den Einsatz ausgerichtete und dafür ausgestattete Armee nach Afghanistan entsandt wird.121 Als einer der größten NATO- Staaten verfügt Deutschland zwarüber umfangreiche Streitkräfte und ist einer der größten Truppensteller in Afghanistan, doch die von allen politischen Parteien tolerierte Unterfinanzierung der Bundeswehr hat inzwischen zu einer massiven Ausrüstungslücke geführt, die sich in Afghanistan sichtbar auswirkt.122 Da sowohl Engpässe bei Hubschraubern und gepanzerten Transportfahrzeugen als auch bei deren Schutz vor Panzerabwehrraketen und Granaten bestehen, ist die Bundeswehr auf die Lageverschlechterung in Afghanistan materiell nicht vorbereitet.123 Neben den mangelnden Schutzmaßnahmen für die eigenen Soldaten wirken sich auch die fehlenden strategischen Transportkapazitäten negativ aus, da die Bundeswehr dadurch von der Leistungsfähigkeit anderer Verbündeter abhängig ist.124 Neben der akuten Problematik in Afghanistan, ist die generelle Folge der Unterfinanzierung, dass die Bundeswehr in Bereichen der wichtigsten Fähigkeiten - Aufklärung, Kommunikation, Führung, Präzisions- und Abstandswaffen - inzwischen deutlich hinter vergleichbaren Bündnispartnern zurückliegt125 und im Vergleich zu den Streitkräften Frankreichs und Großbritanniensüber die am wenigsten einsatz- und durchhaltefähigen Streitkräfte verfügt.126

2) Gründe für die militärische Zurückhaltung in Deutschland

Die Aversion in Politik und Gesellschaft gegenüber hochintensiven Kampfeinsätzen am Boden und die Vorliebe für die Tugenden weicher Macht lassen sich nicht zuletzt durch die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges erklären.127 Beim Wort Krieg schwingt in Szandar, A. (2008). Das böse К-Wort. In: Spiegel, 4, S. 40.

[...]


1 Staack. Außenpolitik und Bundeswehrreform. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2005, S. 32)

2 Theiler. Deutschland und die NATO /2009, S. 313)

3 Staack. Außenpolitik und Bundeswehrreform. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2005, S. 32)

4 Weisswange. Von der Kultur der Zurückhaltung zu einer (Un-)Kultur des Desinteresses? In: Österreichische militärische Zeitschrift (2006)

5 Biehl. Bürger und Sicherheitspolitik - Auf der Suche nach einem sicherheitspolitischen Konsens /2010, S. 169)

6 Naumann. Wie strategiefähig ist die deutsche Sicherheitspolitik? In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2009, S. 12)

7 Holländer. Die politischen Entscheidungsprozesse bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr 1999 - 2003 /2007, S. 115)

8 Overhaus. Die deutsche NATO-Politik: Vom Ende des Kalten Krieges bis zum Kampf gegen den Terrorismus /2009, S. 271) 538 von 581 abgegebenen Stimmen waren für die Beteiligung.

9 Holländer. Die politischen Entscheidungsprozesse bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr 1999 - 2003 /2007, S. 117) 0 Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung, September 200812, S. 12. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/ Anlagen/2008/09/2008-09-23-broschuere-afghanistan- konzept,property=publicationFile.pdf [9.9.2010].

11 Naumann. Wie strategiefähig ist die deutsche Sicherheitspolitik? In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2009, S. 12)

12 Naumann. Wie strategiefähig ist die deutsche Sicherheitspolitik? In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2009, S. 12)

13 Techau und Skiba. Volles Engagement in Afghanistan!: Redliche Debatte daheim! /2008, S. 1). Verfügbar unter: http://www.dgap.org/publikationen/view/1dcd334b20e2480d33411dcb70565afd31b4c854c85.html [10.8.2010].

14 Weisswange. Von der Kultur der Zurückhaltung zu einer /Un-)Kultur des Desinteresses? In: Österreichische militärische Zeitschrift /2006, S. 44)

15 Meiers. Die roten Linien der deutschen Sicherheitspolitik. In: Österreichische militärische Zeitschrift /2007, S. 296)

16 Bauer und Seeger. Politische Kommunikation zwischen politischen Eliten und Bevölkerung - Leitfaden für eine sicherheitspolitische Debatte in Deutschland /2008, S. 10). Verfügbar unter: http://www.cap.lmu.de/download/2008/CAP-Analyse-2008-01.pdf [2.8.2010].

17 von Hammerstein et al. Vordem Showdown, 2008. In: Der Spiegel.

18 Gebauer et al. Obama lockt, Merkel zockt, 02.12.2009. In: Spiegel.

19 Bahners. Als wäre es unverständlich, dass vom Krieg die Rede ist, 15.04.2010. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung.

20 Schmid. Merkel zeigt Flagge, 09.04.2010. In: Neue Zürcher Zeitung. 1 Resolution 1368 vom 12.September 2001, 2001. Verfügbar unter: http://www.un.org/depts/german/sr/sr_01-02/sr1368.pdf [15.9.2010].

22 Holländer. Die politischen Entscheidungsprozesse bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr 1999 - 2003 (2007, S. 85)

23 Holländer. Die politischen Entscheidungsprozesse bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr 1999 - 2003 (2007, S. 91)

24 Er sah z.B. konkrete Schritte zur Einberufung eines provisorischen Rats und der Ausarbeitung einer Verfassung unter Beteiligung aller Verantwortlichen vor

25 Resolution 1378 vom 14. November 2001, 2001. Verfügbar unter: http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr1378.pdf [24.8.2001]. 6 Wortlautauszüge aus dem Petersberg-Abkommen (2001, 05. Dezember). In: Handelsblatt.

27 Allgemeine Bestimmungen des Abkommens waren die Errichtung einer Interimsregierung; innerhalb von sechs Monaten nach Einsetzung der Interimsverwaltung sollte eine außerordentliche Loya Jirga einberufen werden, die eineübergangsverwaltung beschließen sollte, bis eine in vollem Umfang repräsentative Regierung in freien und fairen Wahlen gewählt werden kann. Außerdem machte das Bonner Abkommen qualitative Vorgaben für die zukünftige Außenpolitik Afghanistans und bestimmte, dass das afghanische Rechtssystem nicht nur internationalen Standards und allgemeinen rechtsstaatlichen Erfordernissen genügen, sondern auch mit den Prinzipien des Islam und afghanischen Rechtstraditionen vereinbar sein sollte.

28 Resolution 1383 vom 6. Dezember 2001, 2001. Verfügbar unter: http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr1383.pdf [24.8.2001].

29 Maaß. Die Afghanistan-Mission der Bundeswehr (2007, S. 80)

30 Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001, 2001. Verfügbar unter: http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr1386.pdf [24.8.2001]. 1 Ruiz Palmer. Der Weg nach Kabul. In: NATO Brief (2003)

32 „[..,]Authorizes the Member States participating in the International Security Assistance Force to take all necessary measures to fulfill its mandate[...], vgl.

33 Maaß. Die Afghanistan-Mission der Bundeswehr (2007, S. 80)

34 Military Technical Agreement, 2002. Verfügbar unter: http://www.operations.mod.uk/isafmta.pdf.

35 Resolution 1413 vom 23. Mai 2002, 2002. Verfügbar unter: http://www.un.org/depts/german/sr/sr_01-02/sr1413.pdf [15.9.2010]. 6 Resolution 1444 vom 27. November 2002, 2002. Verfügbar unter: http://www.un.org/depts/german/sr/sr_02-03/sr1444.pdf [15.1.2010].

37 Ruiz Palmer. Afghanistan als Herausforderung für die Umgestaltung. In: NATO Brief (2005)

38 Maaß. Die Afghanistan-Mission der Bundeswehr (2007, S. 81) 9 Resolution 1510 vom 13. Oktober 2003, 2003. Verfügbar unter: http://www.un.org/depts/german/sr/sr_03-04/sr1510.pdf [15.9.2010].

40 Maaß. Die Afghanistan-Mission der Bundeswehr /2007, S. 82)

41 Carp. Die Stabilisierung Afghanistans. In: NATO Brief /2006) 2 Bowman und Dale. War in Afghanistan: Strategy, Military Operations, and Issues for Congress /2009). Verfügbar unter: http://www.fas.org/sgp/crs/row/R40156.pdf [15.9.2010].

43 Brzoska und Ehrhart. Kriegsbeendigung in Afghanistan? Konsequenzen für das deutsche Engagement /2009, S. 62)

44 Maaß. Die Afghanistan-Mission der Bundeswehr /2007, S. 83) ISAF's Strategic Vision: Declaration by the Heads of State and Government of the Nations contributing to the UN-mandated NATO-led International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan, 03.04.2008. Verfügbar unter: http://www.nato.int/cps/en/natolive/official_texts_8444.htm [15.9.2010].

45 Maaß. Die Afghanistan-Mission der Bundeswehr /2007, S. 83) ISAF's Strategic Vision: Declaration by the Heads of State and Government of the Nations contributing to the UN-mandated NATO-led International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan, 03.04.2008. Verfügbar unter: http://www.nato.int/cps/en/natolive/official_texts_8444.htm [15.9.2010].

46 Afghanistan is the Alliance's key priority. Verfügbar unter: http://www.ag- friedensforschung.de/regionen/Afghanistan/nato3.html [15.9.2010].

47 Morelli. NATO in Afghanistan: A Test of the Transatlantic Alliance (03.12.2009). Verfügbar unter: http://www.fas.org/sgp/crs/row/RL33627.pdf [15.9.2010].

48 Schmidt. Das internationale Engagement in Afghanistan (2008, S. 22). Verfügbar unter: http://www.swp-berlin.org/common/get_document.php?asset_id=5196 [15.9.2010].

49 Afghanistan-Konferenz in London, 28.01.2010. Verfügbar unter: http://www.bpb.de/themen/AOW676,0,AfghanistanKonferenz_in_London.html [14.9.2010].

50 Afghanistan-Konferenz in Kabul, 20.07.2010. Verfügbar unter: http://www.bpb.de/themen/YYU5M8,0,0,AfghanistanKonferenz_in_Kabul.html [14.9.2010]. Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr, 200618, S. 18. Verfügbar unter:

51 http://www.bmvg.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W26UYEPT431INF0DE/WB_2006_dt_ mB.pdf [18.8.2010].

52 Der Begriff Weißbuch geht auf die englische Bezeichnung „white paper" für ein regierungsamtliches programmatisches Dokument zurück. Im Weißbuch 2006 werden von Seiten der Bundesregierung die strategischen Rahmenbedingungen deutscher Sicherheitspolitik zu Beginn des 21. Jahrhunderts, einschließlich der ihr zugrunde liegenden Werte, Ziele und Interessen, erläutert und die Bundeswehr als Instrument deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik in ihrer Struktur und Einsatzorientierung dargestellt, vgl. Meyer. Von der Entgrenzung nationaler deutscher Interessen: Die politische Legitimation weltweiter Militäreinsätze /2007, S. 3); Meier. Vom Verteidigungsauftrag des Grundgesetzes zum Begriff Vernetzter Sicherheit - Zur politischen Einordnung des Weißbuchs 2006 /2010, S. 55)

53 Einsatzzahlen - Die Stärke der deutschen Einsatzkontingente. Verfügbar unter: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/einsaetze [18.8.2010].

54 Chauvistré. Wir Gutkrieger: Warum die Bundeswehr im Ausland scheitern wird /2009, S. 153)

55 Vgl. Gareis. Militärische Beiträge zur Sicherheit /2009, S. 99) http://www.bmvg.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W26UYEPT431INFODE/WB_2006_dt_ mB.pdf [18.8.2010].

57 Vgl. Gareis. Militärische Beiträge zur Sicherheit /2009, S. 104)

58 Theiler. Deutschland und die NATO /2009, S. 313)

59 The Alliance's New Strategic Concept, 1991. Verfügbar unter: http://www.nato.int/cps/en/natolive/official_texts_23847.htm?selectedLocale=en [24.8.2010].

60 Rühle. Das neue Strategische Konzept der NATO und die politische Realität /2000); Kaim. Die deutsche NATO-Politik /2007, S. 90)

62 Vgl. Meiers. Die Transformation der Bundeswehr. In: Österreichische militärische Zeitschrift /2004)

63 Meiers. Die Transformation der Bundeswehr. In: Österreichische militärische Zeitschrift /2004)

4 Vgl. Mannitz. Weltbürger in Uniform oder diensbare Kämpfer? Konsequenzen des Auftragswandels für das Soldatenbild der Bundeswehr /2007, S. 108)

65 Jörges. Unsere versteckten Toten, 2007. In: Stern. Im Gegensatz z.B. zu den USA, die auf den Seiten des Verteidigungsministeriums ausführliche Informationen bereitstellen. Mittlerweile gibt es diese Informationen auch in Deutschland, z.B. auf den Seiten von Spiegel-Online: http://www.spieeel.de/flash/flash-23114.html

66 Wiegold. Bloß kein Kampfeinsatz!: Wie Krisenberichterstattung die Politik beeinflusst /2008, S. 288)

67 Ehrhart. Innere Führung und der Wandel des Kriegsbildes. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2009,

S. 28)

68 Lindemann. Unter Beschuss: Warum Deutschland in Afghanistan scheitert /2010, S. 126)

69 Kornelius. Der unerklärte Krieg: Deutschlands Selbstbetrug in Afghanistan /2009, S. 64)

70 Weiss. Deutschland am Hindukusch. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2008, S. 10)

72 Bauer et al. (2008, S. 7)

73 Szandar. Das böse K-Wort, 2008. In: Spiegel.

74 Vgl. Chauvistré. Robuste Illusionen: Nicht schießen, wir sind Deutsche: Was einer Debatteüber die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Wege steht. In: Internationale Politik /2009, S. 85)

75 Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung, September 20088, 22, 40, S. 8, 22, 40. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/ Anlagen/2008/09/2008-09-23-broschuere- afghanistan-konzept,property=publicationFile.pdf [9.9.2010].

76 Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung, September 200829, 32, S. 29, 32. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/ Anlagen/2008/09/2008-09-23-broschuere-afghanistan- konzept,property=publicationFile.pdf [9.9.2010].

77 Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung, September 200835, 45, 46, S. 35, 45, 46. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/ Anlagen/2008/09/2008-09-23-broschuere- afghanistan-konzept,property=publicationFile.pdf [9.9.2010].

78 Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung, September 200811, S. 11. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/ Anlagen/2008/09/2008-09-23-broschuere-afghanistan- konzept,property=publicationFile.pdf [9.9.2010].

79 Kazim. Bankenkrise in Afghanistan: Casino Kabul, 10.09.2010. In: Spiegel.

80 Das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung, September 200812, S. 12. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/ Anlagen/2008/09/2008-09-23-broschuere-afghanistan- konzept,property=publicationFile.pdf [9.9.2010].

81 Vgl. Bundestagsdrucksache 17/654, 2 4. Auftrag, S. 2 4. Auftrag. Verfügbar unter: http://www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1700654.pdf [9.9.2010]. 2 Naumann. Scheitern an der ganzen Front: Das Versagen deutscher Politik torpediert die Auslandseinsätze der Bundeswehr. In: Internationale Politik (2008, S. 83)

83 Dedial. Dämmert es am Hindukusch?, 30.12.2009. In: Neue Zürcher Zeitung.

84 Szandar. Das böse K-Wort, 2008. In: Spiegel.

85 Bundesregierung fordert Ende der Kriegsdebatte (2009, 02. Juli). In: Spiegel.

86 Kreye. Juristische Lyrik, 04.11.2009. In: Süddeutsche Zeitung.

88 Schörnig. In der Opferfalle: Die Bundesregierung und die zunehmenden Gefallenen der Bundeswehr in Afghanistan (2009, S. 2). Verfügbar unter: http://www.hsfk.de/fileadmin/downloads/Standpunkte_2_2009_web.pdf [10.8.2010].

89 Schörnig (2009, S. 2)

90 Berlin wirbt für Hindukusch-Einsatz: Westerwelle bewertet Lage als «bewaffneten Konflikt» (2010,10. Februar). In: Neue Zürcher Zeitung.

91 Fiebig und Pietsch. Der Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan. In: Europäische Sicherheit (2010, S. 25)

92 Kreye. Juristische Lyrik, 04.11.2009. In: Süddeutsche Zeitung.

93 Resolution 1378 vom 14. November 2001, 2001. Verfügbar unter: http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr1378.pdf [24.8.2001].; Resolution 1383 vom 6. Dezember 2001, 2001. Verfügbar unter: http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr1383.pdf [24.8.2001].

94 Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001, 2001. Verfügbar unter: http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr1386.pdf [24.8.2001].

95 Pehrke. Afghanistankrieg: Justiz im Kampfeinsatz? In: Blätter für deutsche und internationale Politik /2009, S. 9)

96 Maaß. Die Afghanistan-Mission der Bundeswehr /2007, S. 80)

97 Chauvistré. Wir Gutkrieger: Warum die Bundeswehr im Ausland scheitern wird /2009, S. 10)

98 Kreye. Juristische Lyrik, 04.11.2009. In: Süddeutsche Zeitung.

99 Schaller. Rechtssicherheit im Auslandseinsatz: Zum völkerrechtlichen Charakter des Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan /2009, S. 2). Verfügbar unter: http://www.swp- berlin.org/common/get_document.php?asset_id=6634 [10.8.2010].

100 Schaller (2009, S. 3)

101 Schaller (2009, S. 3)

102 Kreye. Juristische Lyrik, 04.11.2009. In: Süddeutsche Zeitung.

103 Den Kern des humanitären Völkerrechts bilden die vier Genfer Abkommen von 1949 und die beiden Zusatzprotokolle von 1977.

104 Schaller (2009, S. 1)

105 Gießmann und Wagner. Auslandseinsätze der Bundeswehr. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2009

106 Rühle. Afghanistan, Deutschland und die NATO. In: Sicherheit und Frieden /2009, S. 4)

107 Vgl. dazu die Zusammenfassung des Forschungsprogramms zum „demokratischen Frieden" (DF) bei Geis. Andere, Fremde, Feinde: Bedrohungskonstruktionen in der Demokratie /2009, S. 169)

108 Vgl. Bauer et al. (2008, S. 11)

109 Hacke. Deutsche Außenpolitik unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2006, S. 36)

110 Meiers. Die roten Linien der deutschen Sicherheitspolitik. In: Österreichische militärische Zeitschrift /2007, S. 297)

111 Vgl. Biehl. Zustimmung unter Vorbehalt. Die deutsche Gesellschaft und ihre Streitkräfte /2007, S. 108) „In aktuellen Umfragen äußern teilweiseüber 80 Prozent der Befragten, dass sie eine positive Haltung zu den Streitkräften haben..."

112 Gießmann und Wagner. Auslandseinsätze der Bundeswehr. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2009, n34)

113 vgl. Flechtner. In neuer Mission: Auslandseinsätze und die deutsche Sicherheitspolitik /2007, S. 12). Verfügbar unter: http://www.fes.de/kompass2020/pdf/Auslandseinsaetze.pdf [2.8.2010]. und auf eine Infratest Dimap-Umfrage von 2008, vgl. Biehl. Bürger und Sicherheitspolitik - Auf der Suche nach einem sicherheitspolitischen Konsens /2010, S. 173-174)

114 Biehl. Bürger und Sicherheitspolitik - Auf der Suche nach einem sicherheitspolitischen Konsens /2010, S. 173-174)

115 Reeb. Die "neue" Bundeswehr. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2009, S. 20)

116 Reeb. Die "neue" Bundeswehr. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2009, S. 20)

117 Hickmann et al. An allen Fronten. In: Spiegel.

118 Germany Faces Political Dilemma in Afghanistan: The gap between German rhetoric and reality is likely to increase as election near, 2008. Verfügbar unter: http://www.cap- lmu.de/aktuell/pressespiegel/2008/afghanistan.php [2.8.2010].

119 Kornelius. Der unerklärte Krieg: Deutschlands Selbstbetrug in Afghanistan /2009, S. 11)

120 Gießmann et al. Auslandseinsätze der Bundeswehr. In: Aus Politik und Zeitgeschichte /2009, S. 4)

121 Noetzel und Schreer. Ende einer Illusion: Keine "Friedensdividende", nirgends: Die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland macht einen großen Bogen um die Wirklichkeit. In: Internationale Politik (2008, S. 99)

122 Rühle. Afghanistan, Deutschland und die NATO. In: Sicherheit und Frieden (2009, S. 5)

123 Weiss. Deutschland am Hindukusch. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (2008, S. 13)

124 Theiler. Bundeswehr und NATO: Multilateralismus und Integration als Grundlagen deutscher Sicherheitspolitik (2009, S. 190)

125 Rühle. Afghanistan, Deutschland und die NATO. In: Sicherheit und Frieden (2009, S. 5)

126 Meiers. Die roten Linien der deutschen Sicherheitspolitik. In: Österreichische militärische Zeitschrift (2007, S. 292)

127 Meiers. Die roten Linien der deutschen Sicherheitspolitik. In: Österreichische militärische Zeitschrift (2007, S. 297)

Ende der Leseprobe aus 136 Seiten

Details

Titel
Die Darstellung der Entwicklung der Begründungen der Bundesregierung für die Beteiligung der Bundeswehr beim ISAF-Einsatz in Afghanistan
Untertitel
Vom Stabilisierungseinsatz zum Kriegseinsatz
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Note
2,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
136
Katalognummer
V166875
ISBN (eBook)
9783640832453
ISBN (Buch)
9783640832040
Dateigröße
1457 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bundesrepublik;, Politik;, Bundeswehr;, Auslandseinsatz;, Afghanistan;, Multilateralismus;, Krieg;, Salami-Taktik
Arbeit zitieren
Matthias Linke (Autor:in), 2010, Die Darstellung der Entwicklung der Begründungen der Bundesregierung für die Beteiligung der Bundeswehr beim ISAF-Einsatz in Afghanistan, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166875

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