Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publicación mundial de textos académicos
Go to shop › Derecho - Derecho público / Derecho constitucional / Derechos fundamentales

Der Präventivgewahrsam in Bayern. Rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Kritik an der Verhältnismäßigkeit

Título: Der Präventivgewahrsam in Bayern. Rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Kritik an der Verhältnismäßigkeit

Trabajo de Seminario , 2023 , 30 Páginas , Calificación: 15

Autor:in: Isabelle Bayreuther (Autor)

Derecho - Derecho público / Derecho constitucional / Derechos fundamentales
Extracto de texto & Detalles   Leer eBook
Resumen Extracto de texto Detalles

Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, praktischen Anwendungsfälle und verfassungsrechtlichen Grenzen des Präventivgewahrsams nach Art. 17 Polizeiaufgabengesetz (PAG) des Freistaats Bayern. Ziel ist es, die Vereinbarkeit dieser präventiven Freiheitsentziehung mit dem Grundgesetz, insbesondere Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG und Art. 104 GG, kritisch zu beleuchten.

Im Fokus stehen die gesetzlichen Voraussetzungen – etwa die drohende Begehung oder Fortsetzung erheblicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten – sowie die im Gesetz verankerten Prognosehilfen (lit. a–c), die der Polizei eine objektivierte Entscheidungsgrundlage bieten sollen.

Die Untersuchung geht ferner auf den Gewahrsamsvollzug, die Dauer der Freiheitsentziehung und den Richtervorbehalt ein und zeigt, wie diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Analyse aktueller Streitfragen zur Verhältnismäßigkeit, insbesondere im Kontext von Klimaaktivismus und präventiver Inhaftierung.

Ziel der Arbeit ist es, die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit aus juristischer Sicht herauszuarbeiten und die Anwendung des Präventivgewahrsams als Instrument staatlicher Gefahrenabwehr kritisch zu reflektieren.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

  • I. Bedürfnis nach einer effektiven Gefahrenabwehr
  • II. Gewahrsam
  • III. Form
  • IV. Präventivgewahrsam
  • V. Voraussetzungen nach Art. 17 PAG
    • 1. Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit
    • 2. Wirksamkeit
    • 3. Mehrere Betroffene
    • 4. Unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung
    • 5. Legislative Prognosehilfen
      • a) Bekenntnis zur Begehung der Tat (lit. a)
        • aa) Tatankündigung
        • bb) Aufforderung
        • cc) Mitführen von Transparenten oder sonstigen Gegenständen mit einer solchen Aufforderung
      • b) Fund von Waffen, Werkzeugen oder sonstigen Gegenständen (lit. b)
        • aa) Waffe
        • bb) Werkzeug
        • cc) sonstige Gegenstände
        • dd) Bestimmung oder erfahrungsgemäße Verwendung
        • ee) Auffinden beim Betroffenen oder seiner Begleitperson
      • c) Wiederholungsgefahr (lit. c)
        • aa) Störer
        • bb) mehrfach in der Vergangenheit aus vergleichbarem Anlass
        • cc) Betreffen
        • dd) zu erwarten
    • 6. Unerlässlichkeit
    • 7. Richtervorbehalt nach Art. 18 PAG
  • VI. Gewahrsamsvollzug
    • 1. Gewahrsamsvollzug nach Art. 19 PAG
    • 2. Dauer der Freiheitsentziehung nach Art. 20 PAG
  • VII. Kritik an der Verhältnismäßigkeit des Präventivgewahrsams

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit analysiert tiefgehend den Präventivgewahrsam im deutschen Polizeirecht, insbesondere seine rechtlichen Voraussetzungen, den Vollzug und die damit verbundene Kritik an seiner Verhältnismäßigkeit. Das primäre Ziel ist es, die Anwendung und die Grenzen dieser einschneidenden Maßnahme zur Gefahrenabwehr vor dem Hintergrund der Grundrechte und aktueller gesellschaftlicher Debatten zu beleuchten.

  • Die Definition und Abgrenzung von Gewahrsam und Freiheitsentziehung im Kontext des Grundgesetzes.
  • Die detaillierten Voraussetzungen für die Anordnung des Präventivgewahrsams gemäß Art. 17 PAG, einschließlich der Bedeutung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, der Wirksamkeit und des unmittelbaren Bevorstehens der Tat.
  • Die Rolle und Ausgestaltung der legislativen Prognosehilfen zur Erleichterung der polizeilichen Gefahrenprognose.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Dauer des Vollzugs des Gewahrsams sowie die Rolle des Richtervorbehalts.
  • Die kritische Auseinandersetzung mit der Verhältnismäßigkeit des Präventivgewahrsams, insbesondere in Bezug auf seine Anwendung bei bestimmten Personengruppen wie Klimaaktivisten.

Auszug aus dem Buch

Voraussetzungen nach Art. 17 PAG – Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit

Straftaten sind gemäß der Legaldefinition in Art. 11 Abs. 2 S. 2 PAG rechtswidrige Taten, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen. Das Verschulden des Betroffenen ist unerheblich, da für das polizeirechtliche Einschreiten nur das Vorliegen einer objektiven Gefahr maßgeblich ist25. Ob jemand hierfür letztlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist polizeirechtlich nicht entscheidend und kann allenfalls im Rahmen der Ermessensausübung bei den Verhältnismäßigkeitserwägungen berücksichtigt werden26. Ordnungswidrigkeiten sind gem. Art. 11 Abs. 2 S. 3 PAG rechtswidrige Taten, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwirklichen.

Nach dem Wortlaut von Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 PAG sind grundsätzlich alle Straftaten erfasst27. Vor der PAG-Novelle 2017 war umstritten, ob Straftaten ebenfalls von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit sein müssen28. Durch das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen bezieht sich das Merkmal nun eindeutig nur auf die Ordnungswidrigkeiten29. Allerdings ist auch bei Straftaten zu berücksichtigen, welches Gewicht dem Straftatbestand abstrakt zukommt. Der Freiheitsentzug ist im Polizeirecht die ultima ratio und im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat einer der tiefsten möglichen Eingriffe in die Grundrechte. Bei geringfügigen Straftaten, wie Leistungserschleichung, Ladendiebstahl oder Verkehrsdelikten, wäre die Maßnahme als unverhältnismäßig zu werten30. Während dies bei Straftaten erst im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geprüft wird, konkretisiert die Einschränkung der „erheblichen Bedeutung für die Allgemeinheit“ bei Ordnungswidrigkeiten bereits tatbestandlich das Gebot der Verhältnismäßigkeit31.

Ein Gewahrsam wegen der bloßen Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten soll höheren Anforderungen genügen müssen32. Teilweiße wird wegen einer abschließenden bundesrechtlichen Regelung in den § 53 Abs. 1 S. 2 OWiG, § 46 Abs. 3 S. 1 OWiG bezweifelt, ob die Abwehr von Ordnungswidrigkeiten für eine Gewahrsamsanordnung überhaupt ausreichen soll33. Danach sind Verhaftungen und vorläufige Festnahmen zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten unzulässig. Überzeugender ist die Annahme, dass auch Ordnungswidrigkeiten im Einzelfall zu empfindlichen Störungen der öffentlichen Sicherheit führen können34. Daher braucht der Staat Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich nicht zu dulden und soll ihnen mit rechtsstaatlichen Mitteln begegnen können35. Es ist die Aufgabe der Polizei, dem Einzelnen und der Allgemeinheit Rechtsgüterschutz zu gewähren und liegt daher auch im Interesse der Bürger36. Außerdem würde eine Duldung von Ordnungswidrigkeiten die Vorstellung der effektiven Durchsetzung des Rechtsstaats konterkarieren37. Gerade wenn sich die Betroffenen bewusst und hartnäckig der Rechtsordnung widersetzen, ist es unbedenklich, wenn deren Einhaltung höher eingestuft wird als das Freiheitsrecht der Betroffenen38.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Bedürfnis nach einer effektiven Gefahrenabwehr: Dieses Kapitel erläutert die Notwendigkeit wirksamer polizeilicher Handlungsinstrumente zur Gefahrenabwehr angesichts steigender Kriminalität, wobei der Präventivgewahrsam als effektives, aber einschneidendes Mittel hervorgehoben wird.

II. Gewahrsam: Hier wird der Begriff des Gewahrsams als Freiheitsentziehung durch die Polizei definiert und von bloßen Freiheitsbeschränkungen abgegrenzt, mit Fokus auf die verfassungsrechtliche Einordnung nach Art. 104 Abs. 2 GG und Art. 17 PAG.

III. Form: Das Kapitel beschreibt, dass für den Gewahrsam keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, sondern es auf die tatsächliche Einschränkung der allseitigen körperlichen Bewegungsfreiheit ankommt, wobei auch ein Polizeikessel als Ingewahrsamnahme gilt.

IV. Präventivgewahrsam: Dieser Abschnitt erklärt den Unterbindungsgewahrsam gemäß Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 PAG, der es der Polizei ermöglicht, Personen zur Verhinderung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung in Gewahrsam zu nehmen.

V. Voraussetzungen nach Art. 17 PAG: In diesem umfangreichen Kapitel werden die spezifischen rechtlichen Bedingungen detailliert, unter denen Präventivgewahrsam zulässig ist, einschließlich der Relevanz der Tat, der Wirksamkeit, des unmittelbaren Bevorstehens und der legislativen Prognosehilfen.

VI. Gewahrsamsvollzug: Das Kapitel behandelt die Vorschriften zur Art und Weise der Behandlung von Betroffenen nach der Ingewahrsamnahme und die Dauer des Freiheitsentzugs, wobei die Rechtmäßigkeit des Vollzugs von der Rechtmäßigkeit der Anordnung getrennt betrachtet wird.

VII. Kritik an der Verhältnismäßigkeit des Präventivgewahrsams: Dieser Abschnitt erörtert die Bedenken und Kritikpunkte bezüglich der Verhältnismäßigkeit des Präventivgewahrsams, insbesondere im Hinblick auf seine Anwendung in Fällen wie bei Klimaaktivisten oder langen Freiheitsentziehungen, und fordert eine restriktive Auslegung der Norm.

Schlüsselwörter

Präventivgewahrsam, Polizeirecht, Gefahrenabwehr, Freiheitsentziehung, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Verhältnismäßigkeit, Art. 17 PAG, Richtervorbehalt, Prognosehilfen, Grundrechte, bayerisches Polizeirecht, Massenveranstaltungen, Klimaaktivisten, Rechtsstaat.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Präventivgewahrsam im deutschen Polizeirecht, insbesondere mit den rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und der Kritik an seiner Anwendung zur Gefahrenabwehr.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themenfelder sind die Definition von Gewahrsam, die Voraussetzungen nach Art. 17 PAG, die Rolle der legislativen Prognosehilfen, der Gewahrsamsvollzug sowie die Verhältnismäßigkeit und Kritik des Präventivgewahrsams.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, die rechtliche Ausgestaltung und die praktischen Anwendungen des Präventivgewahrsams umfassend zu analysieren und dessen Vereinbarkeit mit den Grundrechten unter Berücksichtigung aktueller Debatten zu bewerten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit verwendet eine juristisch-analytische Methode, indem sie Gesetzesnormen, Kommentare, Rechtsprechung und Literatur zum Polizeirecht auswertet, um die Rechtslage und ihre Anwendung detailliert zu beleuchten.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden detailliert die Voraussetzungen für den Präventivgewahrsam nach Art. 17 PAG besprochen, einschließlich der Arten von Taten, der Wirksamkeit der Maßnahme, der zeitlichen Nähe des Schadenseintritts und speziellen Prognosehilfen des Gesetzgebers.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselwörter sind: Präventivgewahrsam, Polizeirecht, Gefahrenabwehr, Freiheitsentziehung, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Verhältnismäßigkeit, Art. 17 PAG, Richtervorbehalt, Prognosehilfen, Grundrechte, bayerisches Polizeirecht, Massenveranstaltungen, Klimaaktivisten, Rechtsstaat.

Welche Rolle spielen "legislative Prognosehilfen" im Kontext des Präventivgewahrsams?

Legislative Prognosehilfen in Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 PAG wurden eingeführt, um der Polizei und den Gerichten die Feststellung des unmittelbaren Bevorstehens einer Straftat oder erheblichen Ordnungswidrigkeit zu erleichtern, indem sie objektive Anhaltspunkte für typische Situationen normieren, bei denen von einem Bevorstehen der Tat auszugehen ist.

Inwiefern wird die Anwendung des Präventivgewahrsams auf Klimaaktivisten kritisch gesehen?

Die Anwendung auf Klimaaktivisten wird kritisch gesehen, da bei Straßenblockaden nicht immer eindeutig feststeht, ob eine strafbare Nötigung vorliegt, und die ursprüngliche Zielrichtung des PAG-Änderungsgesetzes auf die Abwehr schwerster Straftaten abzielte, was eine restriktivere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei diesen Fällen impliziert.

Was sind die Kriterien für eine "Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit"?

Die erhebliche Bedeutung für die Allgemeinheit muss nach den Umständen des Einzelfalls ermittelt werden, wobei die Schwere der möglichen Auswirkungen auf schützenswerte Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder die Unversehrtheit der Rechtsordnung sowie die Höhe der angedrohten Sanktion als Indizien dienen.

Was sind die Anforderungen an die "unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung" einer Tat?

Es werden Tatsachen vorausgesetzt, wonach der Schadenseintritt sofort und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Bloße Vermutungen oder vage Verdachtsgründe genügen hierfür nicht, jedoch können die Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsgrad bei schwereren erwarteten Taten geringer ausfallen.

Final del extracto de 30 páginas  - subir

Detalles

Título
Der Präventivgewahrsam in Bayern. Rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Kritik an der Verhältnismäßigkeit
Universidad
University of Regensburg
Calificación
15
Autor
Isabelle Bayreuther (Autor)
Año de publicación
2023
Páginas
30
No. de catálogo
V1669798
ISBN (PDF)
9783389163726
ISBN (Libro)
9783389163733
Idioma
Alemán
Etiqueta
Präventivgewahrsam Polizeiaufgabengesetz Bayern (PAG) Gefahrenabwehr Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Freiheitsentziehung Grundrechte Polizei- und Ordnungsrecht PAG Polizeiaufgabengesetz Bayern Polizeiaufgabengesetz
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Isabelle Bayreuther (Autor), 2023, Der Präventivgewahrsam in Bayern. Rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Kritik an der Verhältnismäßigkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1669798
Leer eBook
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
  • Si ve este mensaje, la imagen no pudo ser cargada y visualizada.
Extracto de  30  Páginas
Grin logo
  • Grin.com
  • Envío
  • Contacto
  • Privacidad
  • Aviso legal
  • Imprint