Die berufliche Zusammenarbeit von Rechtsanwälten ist seit mehreren Jahrzehnten etabliert. Dabei war es ihnen lange lediglich möglich, sich mit „artverwandten“ Berufen zu verbinden, wie mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern. Mit der scheinbaren Zunahme von Komplexität einzelner Rechtsfragen soll ein solcher Zusammenschluss an seine fachlichen Grenzen kommen. Folglich wurde die Forderung nach einer weitergehenden Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit anderen Berufsfeldern größer. Diese Stimmung und Bedarfe wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2016 bestätigt. Die darauffolgende BRAO-Reform von 2022 eröffnet Rechtsanwälten die Möglichkeit mit nahezu allen Berufsfeldern im Rahmen des § 59c BRAO zusammenzuarbeiten. Die Neufassung des § 59c ebnet eine weitreichende Formung sogenannter interdisziplinärer bzw. interprofessioneller Berufsausübungsgesellschaften.
Wie erforderlich war diese scheinbar überfällige Reform wirklich? Und welche Gefahren birgt die „Neuerfindung“ der Berufsausübungsgemeinschaften, hinsichtlich der Wahrung der Berufspflichten? Wie relevant ist diese Reform in der Praxis tatsächlich?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Begriff
- III. Reform der BRAO
- IV. Erforderlichkeit Berufsausübungsgesellschaften
- V. Gefahren interdisziplinärer Berufsausübungsgesellschaften
- 1. Berufspflichten
- a) Unabhängigkeit des Rechtsanwalts § 43a I
- b) Verschwiegenheitspflicht § 43a II
- c) Tätigkeitsverbot widerstreitender Interessen § 43 a IV 1
- 2. Sanktionierung von Berufsrechtsverstößen
- 3. Gebot der aktiven Mitarbeit
- 4. Ausblick
- 1. Berufspflichten
- VI. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Notwendigkeit und die potenziellen Gefahren interdisziplinärer Berufsausübungsgesellschaften im Kontext der anwaltlichen Gesellschaftsreform von 2022. Die zentrale Forschungsfrage dreht sich darum, inwiefern die Reform wirklich erforderlich war, welche Risiken sie für die anwaltlichen Berufspflichten birgt und welche praktische Relevanz ihr zukommt.
- Interdisziplinäre Berufsausübungsgesellschaften
- BRAO-Reform 2022
- Berufspflichten von Rechtsanwälten (Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Interessenkollision)
- Verfassungsrechtliche Grundlagen (Art. 12 GG)
- Praktische Relevanz und zukünftige Entwicklung
Auszug aus dem Buch
V. Gefahren interdisziplinärer Berufsausübungsgesellschaften
Trotz der Chance eines breiten Angebots für den Rechtssuchenden, könnte eine derartige Ausweitung von interdisziplinären Berufsausübungsgesellschaften auch erhebliche Gefahren hinsichtlich der anwaltlichen Berufspflichten bedeuten.
1. Berufspflichten
Mit der BRAO-Reform wurden die Berufspflichten in § 43a neu definiert. Im Rahmen der Ausweitung des Sozietätskreises auf alle freien Berufe wurde in § 59e I festgelegt, dass diese innerhalb der Berufsausübungsgesellschaft den anwaltlichen Berufspflichten unterworfen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einhaltung solcher nicht von der privatrechtlichen Gestaltung abhängig ist. Während das BVerfG bei einer Kooperation mit Ärzten und Apothekern keine Gefährdung der anwaltlichen „core values“ sah, könnte sich bei der Ausweitung auf sämtliche „freie Berufe“ ein anderes Bild ergeben.
a) Unabhängigkeit des Rechtsanwalts § 43a I
Die berufliche Unabhängigkeit des Rechtsanwalts ist eines der drei wesentlichen Bestandteile der sog. „core values“ und dient der funktionierenden Rechtpflege. Ein Anwalt muss nach § 43a I in alle Richtungen seiner Tätigkeit unabhängig bleiben. Also beispielsweise in wirtschaftlicher Hinsicht, dem Staat gegenüber sowie gegenüber seinen Mandanten, aber auch im Verhältnis zu den Mitgliedern innerhalb einer Berufsausübungsgesellschaft. Durch die Ausweitung auf alle „freien Berufe“ kann für die anwaltliche Unabhängigkeit allerdings eine Herausforderung bedeuten. So erkannte bereits das BverfG in dem Urteil vom 12.01.2016 die Gefahr, dass bei mehreren Berufsträgern die Unabhängigkeit in Folge von Machtstrukturen innerhalb der Berufsausübungsgesellschaft oder durch Konflikte und deren Klärung gefährdet sein könnte. Das BVerfG vertrat die Ansicht, dass die konkret zur Debatte stehenden Berufe, des Arztes und Apothekers, ähnliche Unabhängigkeitsanforderung hätten, wie die eines Rechtsanwalts. Verwiesen wird dabei auf die jeweiligen Berufsordnungen in den Landesärztekammern, wie auch die der Apothekerkammern. Daher sah das BVerfG kein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes. Dieser Begründung steht die Reform von 2022 allerdings entgegen. Die von nun an sozietätsfähigen Berufe sind von einer Verkammerung entkoppelt. Insofern ist das Argument, die Berufsordnungen der jeweiligen Kammern würden die Unabhängigkeit sichern, verwirkt. Als neues Argument wird die selbstständige und fachlich unabhängige Tätigkeit von Freiberuflern angeführt, wodurch die sozietätsfähigen Berufe erst gar nicht in Konflikt mit der anwaltlichen Unabhängigkeit geraten könnten. Gesichert werden soll dies außerdem durch § 59e I bzw. § 59d I 2, indem berufsfremde Mitglieder verpflichtet werden, das Berufsrecht der Rechtsanwälte zu achten. Fraglich erscheint aber dennoch, ob diese gesetzliche Unterwerfung und die Annahme, die Unabhängigkeit sei bei freien Berufen immanent, sich als ebenso effektiv und sicher erweist, wie es ein Sozietätsverbot jener Berufe, die nicht durch Kammern organisiert sind, gewährleisten würde.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der beruflichen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten ein, beleuchtet die historische Entwicklung, die 2022er BRAO-Reform und stellt die zentralen Forschungsfragen zur Erforderlichkeit und den Gefahren interdisziplinärer Berufsausübungsgesellschaften vor.
II. Begriff: Hier wird der Begriff der Berufsausübungsgesellschaften gemäß § 59b I BRAO definiert und von anderen Kooperationsformen abgegrenzt, wobei der Unterschied zwischen monoprofessionellen und interprofessionellen Gesellschaften erläutert wird.
III. Reform der BRAO: Das Kapitel beschreibt detailliert die weitreichende BRAO-Reform vom 1. August 2022, deren Ursprung im BVerfG-Urteil von 2016 liegt und die die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit weiteren Berufsfeldern ermöglichte.
IV. Erforderlichkeit Berufsausübungsgesellschaften: Dieses Kapitel hinterfragt, inwieweit die neuen interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften tatsächlich notwendig waren und ob sie dem Rechtssuchenden, wie vom BVerfG angenommen, einen Mehrwert bieten können.
V. Gefahren interdisziplinärer Berufsausübungsgesellschaften: Der Abschnitt analysiert die erheblichen potenziellen Risiken, die eine solche Ausweitung für die anwaltlichen Berufspflichten, wie Unabhängigkeit, Verschwiegenheitspflicht und das Verbot widerstreitender Interessen, sowie deren Sanktionierung und das Gebot der aktiven Mitarbeit, mit sich bringen könnte.
VI. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Reform zwar neue Chancen für die Rechtsberatung eröffnet, aber gleichzeitig die anwaltlichen Kernpflichten gefährden könnte und daher klare Grenzen zum Schutz dieser "core values" erforderlich sind.
Schlüsselwörter
Interdisziplinäre Berufsausübungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaftsrecht, BRAO-Reform 2022, Berufspflichten, Unabhängigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Interessenkollision, Rechtsanwälte, Freie Berufe, BVerfG-Urteil, Sozietätsfähigkeit, Rechtssuchende, Berufsrecht, Professionalität, Kooperation
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Erforderlichkeit und den potenziellen Gefahren von interdisziplinären Berufsausübungsgesellschaften im anwaltlichen Gesellschaftsrecht nach der BRAO-Reform von 2022.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themenfelder sind die Erweiterung der Sozietätsfähigkeit von Rechtsanwälten auf alle freien Berufe, die Auswirkungen dieser Reform auf die anwaltlichen Kernpflichten (Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Interessenkollision) und die praktische Relevanz sowie zukünftige Herausforderungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es zu analysieren, ob die BRAO-Reform wirklich erforderlich war, welche Gefahren sie für die Berufspflichten birgt und wie relevant sie in der juristischen Praxis tatsächlich ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet eine rechtswissenschaftliche Methode, die sich auf die Analyse gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere der BRAO), Gerichtsentscheidungen (BVerfG-Urteil 2016) und juristischer Fachliteratur stützt, um die Reform und ihre Auswirkungen zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Begriffsbestimmung von Berufsausübungsgesellschaften, die Details und Auslöser der BRAO-Reform, die vermutete Erforderlichkeit solcher Gesellschaften sowie die identifizierten Gefahren für die anwaltlichen Berufspflichten wie Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Tätigkeitsverbot widerstreitender Interessen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
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Welche spezifischen "core values" des Rechtsanwalts stehen bei der interdisziplinären Zusammenarbeit im Fokus?
Im Fokus stehen insbesondere die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts, seine Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, die als wesentliche Kernwerte der anwaltlichen Berufsausübung gelten.
Warum wurde das Verbot der beruflichen Verbindung von Ärzten und Apothekern mit Rechtsanwälten für verfassungswidrig erklärt?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Verbot als verfassungswidrig, da es die Berufsfreiheit unangemessen einschränkte und keine hinreichenden Gefahren für die anwaltlichen Kernpflichten bei einer Zusammenarbeit mit diesen Berufen sah, unter anderem aufgrund der ähnlichen Unabhängigkeitsanforderungen.
Welche Rolle spielt das Soldan Institut bei der Bewertung der Notwendigkeit interprofessioneller Gesellschaften?
Das Soldan Institut führte 2018 eine Studie durch, deren Ergebnis zeigte, dass sich nur ein geringer Prozentsatz der befragten Rechtsanwälte eine interprofessionelle Zusammenarbeit vorstellen konnte, was die diskutierte Notwendigkeit in der Praxis hinterfragt.
Wie beeinflusst das Tätigkeitsverbot widerstreitender Interessen den Wechsel von Mitgliedern zwischen Berufsausübungsgesellschaften?
Das Tätigkeitsverbot, das bei Ausscheiden eines Rechtsanwalts dessen Kenntnisse in der ehemaligen Gesellschaft bestehen lässt und auch neue Gesellschaften "infiziert", erschwert den Wechsel von Mitgliedern, da dies zu kollidierenden Mandaten führen und die Berufsfreiheit einschränken könnte.
- Citar trabajo
- Kristian Arvid Werhahn (Autor), 2024, Erforderlichkeit und Gefahren von interdisziplinären Berufsausübungsgesellschaften i.R.d. anwaltlichen Gesellschaftsrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1669866