Die Arbeit untersucht das sachenrechtliche Problem des Überbaus aus rechtsvergleichender Perspektive anhand der deutschen und der britischen Rechtsordnung. Einleitend werden die wesentlichen drei Erscheinungsformen des Bauens auf fremdem Boden skizziert. Im Rahmen der Länderberichte wird die jeweilige Lösung des Problems ausführlich dargestellt. Dabei ist jeweils zunächst auf der sachenrechtlichen Ebene die Eigentumslage sowohl am Überbau als auch an dem überbauten Grundstücksteil zu beleuchten: Im deutschen Recht sind dabei die Regelungen der §§ 93 ff. BGB sowie die Figur des entschuldigten Überbaus gem. § 912 II 2 BGB zu behandeln. Im englischen Recht ist parallel zwischen "fixtures" und "chattels" zu unterscheiden. Auf der Ebene des finanziellen Ausgleichs wird im deutschen Recht die Sperrwirkung des Verwendungsregimes im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gem. §§ 994 ff. BGB gegenüber der ungerechtfertigten Bereicherung gem. §§ 951, 812 ff. BGB als zentrales Problem der Konstellation identifiziert. Darin zeigt sich eine strukturelle Schwäche der Ausgestaltung des EBV im deutschen Recht, welche an der unbilligen Rechtsfolge für den Erbauer in dieser Konstellation bildhaft deutlich wird. Im englischen Recht ist zunächst die Rechtsfigur der "estoppel" zu betrachten. Die Fälle Inwards v Baker (1965) und Taylors Fashion Ltd. v Liverpool Trustees Co. (1982) dienen als Anschauungsbeispiel. Weiterhin wird auf die Figur der "unjust enrichment" mit ihrem Anwendungsfall Blue Haven Enterprise Ltd v Tully (2006) beleuchtet. Die vergleichende Betrachtung der wesentlichen Eckpunkte der Lösung beider Rechtsordnungen führt schließlich zu der Frage ob das EBV in seiner gegenwärtigen Form noch sachgerecht ist und welche Konsequenzen sich aus einer möglichen Abschaffung ergeben.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Länderberichte
- I. Deutsches Recht.
- 1. Eigentum am Bauwerk
- a) Wesentliche Bestandteile §§ 93, 94 BGB
- b) Scheinbestandteile § 95 I BGB
- c) Überbau § 912 BGB
- d) Rechtsfolge
- 2. Gegenrechte.
- a) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
- aa) Kriterium der Bösgläubigkeit.
- bb) Enger Verwendungsbegriff.
- b) Ungerechtfertigte Bereicherung.
- aa) Sperrwirkung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
- bb) Ausnahme: Zweckverfehlungskondiktion
- c) Rechtsfolge
- a) Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
- 3. Kritik und alternative Ansätze.
- 1. Eigentum am Bauwerk
- II. Englisches Recht.
- 1. Eigentum am Bauwerk
- a) Fixtures und Chattels.
- b) Rechtsfolge
- 2. Gegenansprüche
- a) Estoppel.
- aa) Einordnung und Abgrenzung
- bb) Voraussetzungen und Entwicklung.
- cc) Anwendungsfälle.
- (1) Inwards v Baker (1965)
- (2) Taylors Fashion Ltd v Liverpool Trustees Co. (1982)
- dd) Rechtsfolge
- b) Unjust enrichment
- aa) Enrichment
- bb) Unjust.
- cc) Rechtsfolge.
- c) Adverse Possession
- a) Estoppel.
- 1. Eigentum am Bauwerk
- I. Deutsches Recht.
- C. Vergleich
- I. Eigentum am Bauwerk.
- II. Gegenrecht des Erbauers
- 1. Überbau als Sonderkonstellation.
- 2. Ausgleichsziel: Aufwendungsersatz
- a) Abstellen auf unbilliges Verhalten – Estoppel.
- b) Abstellen auf Redlichkeit des Besitzers – EBV.
- 3. Ausgleichsziel: Wertsteigerung.
- a) Einschränkung: 'unjust-factor'
- b) Einschränkung: Sperrwirkung des EBV
- 4. Rechtserwerb durch Zeitablauf
- D. Bewertung
- I. Ansatz innerhalb der ungerechtfertigten Bereicherung
- II. Gewährung eines Ausgleichs.
- 1. Abschaffung des EBV?
- 2. Fokus auf die subjektive Nützlichkeit.
- E. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit befasst sich mit den komplexen rechtlichen Problemen, die entstehen, wenn ein Bauwerk auf fremdem Boden errichtet wird. Sie untersucht, wie dieser Konflikt im deutschen und englischen Recht gelöst wird, kritisiert die jeweiligen Rechtsprechungen und bewertet die Lösungen aus rechtsvergleichender Sicht, um Lösungsansätze zu identifizieren.
- Analyse des Prinzips "superficies solo cedit" in beiden Rechtsordnungen.
- Erörterung verschiedener Fallkonstellationen des Bauens auf fremdem Grund.
- Detailbetrachtung des deutschen Rechts, insbesondere des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses und des Überbaurechts.
- Erläuterung relevanter englischer Rechtsinstitute wie 'Estoppel' und 'Unjust Enrichment'.
- Rechtsvergleich der deutschen und englischen Lösungsansätze und deren Bewertung.
- Diskussion über mögliche Reformen und alternative Ansätze im Kontext der aufgedrängten Bereicherung.
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Der römischrechtliche Grundsatz „superficies solo cedit“, welchem zufolge ein Grundstück das Eigentum an damit verbundenen Bestandteilen bestimmt,¹ wird sowohl in der deutschen als auch in der englischen Literatur zitiert, wenn der Lebenssachverhalt der Errichtung eines Gebäudes auf fremdem Boden aus rechtlicher Perspektive beleuchtet wird.2 Das macht deutlich, dass sowohl der tatsächliche Vorgang, als auch die daraus entstehenden rechtlichen Probleme bereits seit sehr langer Zeit besprochen werden. Dennoch sind sie in beiden Rechtsordnungen noch immer umstrittener Gegenstand aktueller Literatur.
Dabei können im Wesentlichen drei Erscheinungsformen beschrieben werden: Erstens kann B auf dem Land des E ein Bauwerk errichten, weil er glaubt, das Grundstück gehöre ihm, und es stünde zu seiner Disposition darauf zu bauen. Zweitens kann B zwar wissen, dass das Grundstück dem E gehört, zugleich aber annehmen, er werde in absehbarer Zeit Eigentümer des Grundstücks und damit des errichteten Bauwerks werden. Drittens kann B auf einem Grundstück bauen, das tatsächlich ihm gehört, sich dabei aber über den Verlauf der Grenze im Unklaren sein und daher das Gebäude teilweise auf dem Grundstück des Nachbarn E errichten.
In allen drei Fällen kann zudem danach unterschieden werden, welche subjektiven Vorstellungen und Verhaltensweisen der Parteien zu dem nun aufzulösenden Ergebnis beigetragen haben. Einerseits kann der Erbauer in Kenntnis des (dauerhaft) fremden Eigentums an dem Grundstück gebaut haben. Jedoch wird in diesem Fall das Motiv schwer nachvollziehbar sein und die intuitive Auflösung des Konflikts deutlich zulasten des Erbauers gehen. Interessanter sind daher die Fälle, in denen der Grundstückseigentümer mitbekommen hat, dass auf seinem Grundstück gebaut wird oder er dazu sogar ermutigt hat.
Am problematischsten ist schließlich der Fall, in dem beide Parteien vollständig unwissend und daher am Ergebnis unschuldig sind. Es fällt schwer zu bestimmen, ob in diesem Fall der Grundstückseigentümer verpflichtet werden soll, dem Erbauer einen Ersatz für das Bauwerk zu leisten und infolgedessen gezwungen ist, das Grundstück zu verkaufen, um eine unerbetene Veränderung zu kompensieren oder ob der Erbauer das gutgläubig errichtete Bauwerk verlieren soll und am Ende eine finanzielle Investition in der Dimension einer baulichen Maßnahme unkompensiert bleibt, obwohl dem Grundstücksinhaber dadurch eine Wertsteigerung seines Eigentums zugutekommt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik des Bauens auf fremdem Boden ein, beleuchtet deren historische und aktuelle rechtliche Problematik und stellt die Forschungsfrage der Arbeit vor.
B. Länderberichte I. Deutsches Recht: Hier werden die Regelungen des deutschen Rechts bezüglich des Eigentums an Bauwerken, insbesondere §§ 93, 94, 95, 912 BGB, sowie mögliche Gegenrechte des Erbauers, wie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und die ungerechtfertigte Bereicherung, detailliert dargestellt.
B. Länderberichte II. Englisches Recht: Dieses Kapitel widmet sich dem englischen Recht und erläutert die Konzepte von 'Fixtures und Chattels' für das Eigentum am Bauwerk sowie die Gegenansprüche des Erbauers, insbesondere 'Estoppel' und 'Unjust Enrichment', einschließlich relevanter Fallbeispiele.
C. Vergleich: In diesem Abschnitt werden die deutschen und englischen Rechtsansätze zum Eigentum am Bauwerk und den Gegenrechten des Erbauers gegenübergestellt, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten.
D. Bewertung: Dieses Kapitel bewertet die diskutierten Rechtsansätze und mögliche Reformvorschläge, insbesondere im Hinblick auf die Integration bereicherungsrechtlicher Gedanken und die Abschaffung des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses.
E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der rechtsvergleichenden Analyse zusammen und gibt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen in der juristischen Betrachtung des Problems.
Schlüsselwörter
Bau auf fremdem Boden, deutsches Recht, englisches Recht, Rechtsvergleichung, Zivilrecht, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Überbau, Estoppel, Unjust Enrichment, superficies solo cedit, Immobilienrecht, Verwendungen, Bereicherungsrecht, Common Law, Civil Law, Grundstücksrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Diese Arbeit analysiert die rechtlichen Konflikte, die entstehen, wenn ein Bauwerk auf fremdem Grund und Boden errichtet wird, und vergleicht dabei die Lösungen des deutschen und englischen Rechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder sind das Sachenrecht, insbesondere das Eigentumsrecht an Immobilien, das Bereicherungsrecht sowie die rechtsvergleichende Untersuchung zwischen dem deutschen BGB und dem englischen Common Law.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, die Konfliktlösung bei Bauten auf fremdem Boden im deutschen und englischen Recht darzustellen, kritisch zu beleuchten und mögliche Reformansätze im Sinne einer rechtsvergleichenden Bewertung zu finden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit bedient sich einer rechtsvergleichenden Methode, um die unterschiedlichen dogmatischen Ansätze und Lösungen beider Rechtssysteme zu analysieren und gegenüberzustellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt zunächst detailliert die Regelungen und Problemfelder des deutschen und englischen Rechts getrennt, gefolgt von einem umfassenden Vergleich und einer kritischen Bewertung der jeweiligen Lösungsansätze.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird charakterisiert durch Schlüsselwörter wie Bau auf fremdem Boden, deutsches Recht, englisches Recht, Rechtsvergleichung, Zivilrecht, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Überbau, Estoppel, Unjust Enrichment, superficies solo cedit, Immobilienrecht, Verwendungen, Bereicherungsrecht, Common Law, Civil Law, Grundstücksrecht.
Wie unterscheiden sich die Ansätze des deutschen und englischen Rechts in Bezug auf das Eigentum am Bauwerk?
Das deutsche Recht folgt primär dem Grundsatz "superficies solo cedit" über die §§ 93 ff. BGB, wobei ein Bauwerk grundsätzlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Das englische Recht unterscheidet zwischen 'fixtures' und 'chattels', wobei die Zugehörigkeit zum Grundstück stark vom Grad und Zweck der Verbindung abhängt und auch subjektive Elemente berücksichtigt werden können.
Welche Rolle spielt die Doktrin des 'Estoppel' im englischen Recht?
Im englischen Recht dient 'Estoppel' als Gegenrecht des Erbauers, um formale Eigentumsrechte abzumildern. Es ermöglicht Gerichten, den Eigentümer an der Ausübung seiner Rechte zu hindern, wenn sein Verhalten als 'unconscionable' (unbillig) empfunden wird, insbesondere bei Zusicherung oder Ermutigung zum Bau.
Welche Kritik wird am engen Verwendungsbegriff des BGH geübt?
Der enge Verwendungsbegriff des BGH wird in der Literatur stark kritisiert, da er dazu führt, dass dem Erbauer auch bei gutgläubiger Errichtung eines wertsteigernden Bauwerks kein Ersatzanspruch zugestanden wird. Dies schützt den Grundstückseigentümer vor "aufgedrängter Bereicherung", kann aber für den Erbauer ungerechte Ergebnisse zur Folge haben.
Warum wird im deutschen Recht die Anwendung des Bereicherungsrechts bei Bau auf fremdem Boden oft ausgeschlossen?
Im deutschen Recht geht von den Regelungen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses (§§ 994 ff. BGB) eine Sperrwirkung gegenüber bereicherungsrechtlichen Ansprüchen aus. Dies dient der Privilegierung des gutgläubigen Besitzers und soll verhindern, dass der Grundstückseigentümer eine "aufgedrängte Bereicherung" ausgleichen muss.
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- Lisa-Marie Kunze (Author), 2025, Der Bau auf fremdem Boden im deutschen und englischen Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1669925