Die Seminararbeit befasst sich mit Betriebsschließungen im Rahmen der Covid 19 Pandemie.
Die Corona-Pandemie ist eine Ausnahmesituation, in der der Staat mit angeordneten Betriebsschließungen in die wirtschaftliche Betätigung von Gewerbetreibenden eingegriffen hat. Dabei hat der Gesetzgeber bereits beim Entwurf zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erkannt, dass die angeordneten Betriebsschließungen zu massiven Verlusten führen.
Diese Seminararbeit widmet sich deshalb der Frage, ob das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Hinblick auf die ergangenen Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie durch das Staatshaftungsrecht, nach momentaner Rechtslage hinreichend geschützt wird, oder ob der Gesetzgeber in der Pflicht ist, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Seminararbeit
- A. Einleitung
- B. Hauptteil
- I. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und das Staatshaftungsrecht
- 1. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- a) Begriffliche Klärung und Herleitung
- b) Schutz im Rahmen des Art. 14 GG
- 2. Das Staatshaftungsrecht
- a) Überblick
- b) Verfassungsrechtliches Fundament
- 1. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- II. Entschädigungsansprüche bei Betriebsschließungen
- 1. Verfassungskonforme Eingriffsgrundlage
- a) Eingriffsgrundlage für Betriebsschließungen
- b) Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsgrundlage
- 2. Ansprüche nach dem IfSG
- a) Entschädigungstatbestände des IfSG
- b) §56 IfSG
- c) §65 IfSG
- d) Analoge Anwendung der §§56, 65 IfSG
- e) Zwischenergebnis
- 3. Rechtmäßigkeit der Betriebsschließungen
- a) Eingriff und gesetzliche Grundlage
- b) Verhältnismäßigkeit
- 4. Amtshaftungsanspruch, §839 BGB iVm Art. 34 GG
- a) Rechtswidrige Maßnahme / Drittbezogenheit der Amtspflicht
- b) Verschulden
- c) Vorrang des Primärrechtsschutzes
- d) Zwischenergebnis
- 5. Sperrwirkung des IfSG für polizeirechtliche Entschädigungsansprüche
- 6. Ansprüche aus enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff
- a) Anwendbarkeit
- b) Enteignender Eingriff
- aa) Unmittelbarer Eingriff in das Eigentum
- bb) Sonderopfer bei Betriebsschließungen
- cc) Zwischenergebnis
- c) Enteignungsgleicher Eingriff
- 7. Befund
- 1. Verfassungskonforme Eingriffsgrundlage
- III. Regelungspflicht des Gesetzgebers
- 1. Unzumutbarkeit der Inhalts- und Schrankenbestimmung
- a) Maßstab
- b) Unzumutbarkeit
- aa) Ausnahmecharakter
- bb) Unüberschaubare Fallzahl
- cc) Wesen der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung
- dd) Dogmatische Wurzeln
- ee) Rechtsprechung
- ff) Seitenblick auf andere Rechtsgebiete
- gg) Zwischenergebnis
- c) Eine gerechte Lösung?
- 1. Unzumutbarkeit der Inhalts- und Schrankenbestimmung
- I. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und das Staatshaftungsrecht
- C. Schluss
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit untersucht, ob das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Kontext von Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie durch das geltende Staatshaftungsrecht ausreichend geschützt wird, und ob der Gesetzgeber möglicherweise gesetzgeberisch tätig werden muss. Die zentrale Forschungsfrage ist, wie der Schutz von Gewerbebetrieben in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie gewährleistet werden kann und welche rechtlichen und politischen Implikationen dies hat.
- Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und dessen Schutz durch Art. 14 GG.
- Das deutsche Staatshaftungsrecht und seine Anwendung im Kontext von hoheitlichen Eingriffen.
- Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und deren Grenzen für Gewerbetreibende.
- Rechtmäßigkeit von Betriebsschließungen und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit.
- Ansprüche aus enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff bei staatlichen Maßnahmen.
- Die gesetzgeberische Pflicht zur Normierung von Entschädigungstatbeständen bei unzumutbaren Eingriffen.
Auszug aus dem Buch
Das „Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ im Staatshaftungsrecht – unter besonderer Berücksichtigung von Betriebsschließungen in der COVID-19-Pandemie
Die Corona-Pandemie ist eine Ausnahmesituation, in der der Staat mit angeordneten Betriebsschließungen in die wirtschaftliche Betätigung von Gewerbetreibenden eingegriffen hat. Dabei hat der Gesetzgeber bereits beim Entwurf zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erkannt, dass die angeordneten Betriebsschließungen zu massiven Verlusten führen.
Diese Seminararbeit widmet sich deshalb der Frage, ob das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Hinblick auf die ergangenen Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie durch das Staatshaftungsrecht, nach momentaner Rechtslage hinreichend geschützt wird, oder ob der Gesetzgeber in der Pflicht ist, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Dabei soll zunächst erläutert werden, was das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb umfasst und inwiefern es verfassungsrechtlich von Art. 14 GG geschützt wird (I.1.). Sodann erfolgt eine überblickartige Darstellung des Staatshaftungsrechts (I.2.).
Im darauffolgenden Abschnitt wird untersucht, ob Gewerbetreibenden für Betriebsschließungen nach geltendem Recht Entschädigungsansprüche gegen den Staat für Eingriffe in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zustehen (II.). Dabei verfolgt diese Arbeit das Ziel aufzuzeigen, ob das Staatshaftungsrecht im Allgemeinen dazu geeignet ist, für eine Vielzahl von Fälle Entschädigungen zu leisten, weshalb der Verfasser klarstellen möchte, dass die Wertung im Einzelfall durchaus anders ausfallen kann und bei den entsprechenden Ansprüchen hauptsächlich Bezug auf die flächendeckenden Betriebsschließungsanordnungen genommen wird.
Sodann soll die Frage beantwortet werden, ob die ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung ein Rechtsinstitut ist, das auf Betriebsschließungen Anwendung finden kann und ob es geeignet ist, sowohl für den Staat als auch für die Gewerbetreibenden eine gerechte Lösung zu finden, um die Folgen der Betriebsschließungen zu bewältigen (III).
B. Hauptteil I. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und das Staatshaftungsrecht
Im Folgenden Abschnitt soll erläutert werden, was unter dem Begriff des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu verstehen ist und inwiefern es in der Rechtsordnung geschützt wird. Sodann erfolgt eine überblickartige Darstellung über das Staatshaftungsrecht.
1. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb a) Begriffliche Klärung und Herleitung
Unter dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb versteht man eine vom Inhaber geschaffene Organisation persönlicher und sachlicher Mittel, die sich als eine bestimmte Sach- und Rechtsgesamtheit darstellt. Mithin geht es um den Schutz des gegenständlich verkörperten Unternehmens.
Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist von der Rechtsprechung entwickelt worden, um gesetzliche Schutzlücken zu schließen und dient als Auffangtatbestand.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Problematik der Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach dem Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch das Staatshaftungsrecht.
B. Hauptteil I. Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und das Staatshaftungsrecht: Hier wird der Begriff des Gewerbebetriebs geklärt, dessen Schutz im Rahmen des Art. 14 GG erörtert und ein Überblick über das Staatshaftungsrecht gegeben.
B. Hauptteil II. Entschädigungsansprüche bei Betriebsschließungen: Dieser Abschnitt analysiert verschiedene Anspruchsgrundlagen für Entschädigungen bei Betriebsschließungen, darunter das IfSG, Amtshaftungsansprüche sowie Ansprüche aus enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff.
B. Hauptteil III. Regelungspflicht des Gesetzgebers: Das Kapitel untersucht, ob der Gesetzgeber eine Pflicht hat, Entschädigungstatbestände für unzumutbare Eingriffe in das Recht am Gewerbebetrieb zu normieren und diskutiert die Angemessenheit einer solchen Lösung.
C. Schluss: Das Fazit fasst zusammen, dass das Recht am Gewerbebetrieb derzeit unzureichend geschützt ist und der Gesetzgeber handeln sollte, um verfassungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und zukünftige Klagen zu vermeiden.
Schlüsselwörter
Staatshaftungsrecht, Gewerbebetrieb, COVID-19, Betriebsschließungen, Entschädigungsansprüche, Infektionsschutzgesetz (IfSG), Art. 14 GG, Eigentumsgarantie, Amtshaftung, enteignungsgleicher Eingriff, Sonderopfer, Verhältnismäßigkeit, Regelungspflicht des Gesetzgebers, Inhalts- und Schrankenbestimmung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwiefern Gewerbetreibende für erlittene Verluste aufgrund staatlich angeordneter Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie entschädigt werden können und ob das deutsche Staatshaftungsrecht dafür einen ausreichenden Schutz bietet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themenfelder sind das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, das Staatshaftungsrecht, spezifische Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz und das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) im Kontext von Pandemie-Maßnahmen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist zu klären, ob das Recht am Gewerbebetrieb durch das Staatshaftungsrecht im Hinblick auf die Corona-bedingten Betriebsschließungen hinreichend geschützt wird, oder ob der Gesetzgeber gesetzgeberisch tätig werden muss, um eine gerechte Lösung zu finden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet eine juristisch-analytische Methode, indem sie bestehende Gesetze, Rechtsprechung und juristische Literatur analysiert und auf den konkreten Fall der Betriebsschließungen in der COVID-19-Pandemie anwendet, um Rechtsfragen zu beantworten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition und dem verfassungsrechtlichen Schutz des Gewerbebetriebs, einer Darstellung des Staatshaftungsrechts, einer detaillierten Analyse möglicher Entschädigungsansprüche (z.B. nach IfSG, Amtshaftung) und der Frage nach einer gesetzgeberischen Regelungspflicht bei unzumutbaren Eingriffen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Schlüsselwörter wie Staatshaftungsrecht, Gewerbebetrieb, COVID-19, Betriebsschließungen, Entschädigungsansprüche, Infektionsschutzgesetz, Art. 14 GG und Verhältnismäßigkeit charakterisiert.
Warum werden Entschädigungsansprüche nach dem IfSG für Gewerbetreibende in der Regel verneint?
Ansprüche nach §56 IfSG erfassen primär natürliche Personen und Verdienstausfälle, nicht aber Gewerbetreibende direkt. §65 IfSG gilt für Maßnahmen zur Verhütung, nicht zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, und eine analoge Anwendung wird aufgrund fehlender planwidriger Regelungslücken und der Systematik des IfSG abgelehnt.
Welche Rolle spielt Art. 14 GG für den Schutz des Gewerbebetriebs?
Art. 14 GG schützt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als Eigentum. Massiven und unzumutbaren Eingriffen in dieses Recht muss durch entsprechende Ausgleichsregelungen begegnet werden, da staatliche Hilfen allein oft nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.
In welchen Ausnahmefällen könnten Gewerbetreibende dennoch Ansprüche geltend machen?
Gewerbetreibende könnten in Ausnahmefällen Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff geltend machen, insbesondere wenn die Betriebsschließungen rechtswidrig waren oder wenn es sich um Einzelfälle handelt, bei denen ein Sonderopfer angenommen werden kann, das über die allgemeine Sozialpflichtigkeit hinausgeht.
Warum ist der Gesetzgeber nach Ansicht des Verfassers in der Pflicht, gesetzgeberisch tätig zu werden?
Der Verfasser argumentiert, dass das Recht am Gewerbebetrieb nach geltendem Recht unzureichend geschützt ist und die bestehenden Wirtschaftshilfen die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 14 GG nicht vollständig erfüllen. Daher ist der Gesetzgeber verpflichtet, Entschädigungstatbestände für unzumutbare Eingriffe zu normieren, um eine gerechte Lösung zu schaffen und Klagenfluten abzuwenden.
- Citar trabajo
- Sebastian Ohnemus (Autor), 2022, Das "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" im Staatshaftungsrecht – unter besonderer Berücksichtigung von Betriebsschließungen in der COVID-19-Pandemie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1671592