Finanzplanung für Berufssportler

Aspekte einer individuellen Finanzplanung zur Minimierung von Einkommenseinbußen bei Berufssportlern


Libro Especializado, 2010

119 Páginas


Extracto


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1.Einleitung
1.1 Darstellung der Problematik
1.2 Darlegung des Handlungsbedarfes
1.3 Entwicklung der Fragestellung
1.4 Ziel und Aufbau der Arbeit
1.5 Stand der Forschung

2 Begriffliche und theoretische Grundlagen des Berufssportlers
2.1 Begriffsdefinition Berufssportler
2.2 Besonderheiten des Berufes
2.3 Die nachsportliche Karriere
2.4 Das vertragsrechtliche Einkommensverhältnis am Beispiel des Berufsfußballers
2.5 Relevanz des Arbeitsverhältnisses

3 Grundlagen individueller Finanzplanung
3.1 Auswahl der Bezugsplattform
3.1.1 Gebundene und ungebundene Berater
3.1.2 Aspekte der monetären Honorierung des Beraters
3.2 Zielsetzung und Bedeutung der Rendite
3.2.1 Verdeutlichung des Bedarfs einer hohen Verzinsung
3.3 Rahmenbedingungen
3.4 Produktauswahl
3.4.1 Was ist Sicherheit?
3.4.2 Grundlagen der Auswahl und Bewertung von Finanzprodukten
3.4.3 Bedeutung für festverzinsliche Anlagen
3.4.4 Klassische kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen
3.4.5 Investmentprodukte
3.4.5.1 Der Investmentgedanke
3.4.5.2 Das Fondsprinzip
3.4.5.3 Fondskategorien
3.4.5.4 Fondsauswahlkriterien
3.4.5.5 Verwandte Anlageformen
3.4.6 Fondsgebundene Rentenversicherungen
3.4.6.1 Qualitätsunterschiede bei fondsgebundenen Versicherungen
3.4.6.2 FRVoder Fondssparplan

4 Fremdbestimmung - Einfluss des Sportlermanagements

5 Methode
5.1 Beschreibung und Gegenüberstellung der Methoden
5.2 Zielsetzung und Vorüberlegungen
5.3 Schlussfolgerung der Vorüberlegungen
5.4 Die qualitative Befragung mittels Experteninterviews
5.4.1 Expertenauswahl und Durchführung
5.4.2 Verfahren der qualitativen Inhaltsanalyse
5.5 Untersuchungsdesign der quantitativen Sportlerberaterbefragung
5.5.1 Die Untersuchungsgruppe
5.5.2 Kontaktaufnahme und Distribution
5.5.3 Art und Aufbau des Fragebogens
5.5.4 Fragebogenrücklauf
5.5.5 Auswertung

6 Ergebnisse
6.1 Auswertung der qualitativen Expertenbefragung
6.2 Ergebnisse der quantitativen Sportlerberaterbefragung
6.2.1 Fragenbereich A - Allgemeine Daten und Einschätzung
6.2.2 Fragenbereich B - Einfluss des Beraters
6.2.3 Fragenbereich C - Umsetzung des Teilbereichs Finanzplanung
6.2.4 Fragenbereich D - Einstellung zum Themengebiet und Einschätzung

7 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Besonderheiten Berufssportler (eigene Darstellung)

Abbildung 2 - Vielfalt des Produktangebots (eigene Darstellung)

Abbildung 3 - Informationserhebung für die Finanzplanung (eigene Darstellung)

Abbildung 4 - Ablaufleistung verschiedener Anlageformen (Rühl, 2006, S. 30)

Abbildung 5 - grafische Darstellung des Zinseszinseffekts (Rühl, 2006, S. 30)

Abbildung 6 - Kapitalbedarf und Sparrate im Vergleich (eigene Darstellung)

Abbildung 7 - Kenndaten Entnahmeplan (www.zinsen-berechnen.de)

Abbildung 8 - Das Drei-Schichten-Modell (eigene Darstellung)

Abbildung 9 - Sicherheit (modifiziert nach Müntinga-Dahl et al., 1998, S. 173).

Abbildung 10 - Rendite und Portfolio der Allianz KLV (Kusitzky & Kowalski, 2009, S. 100)

Abbildung 11 - Investitionskleislauf (modifiziert nach Rühl, 2006, S. 25)

Abbildung 12 - Investmentvermögen pro Kopf - Anfang 2005 (Rühl, 2006, S. 23).

Abbildung 13 - DAX Rendite Dreieck (Quelle: Deutsches Aktieninstitut)

Abbildung 14 - Verhältnis der Rendite zur Schwankung (Köhler, 2000, S. 151)

Abbildung 15 - Carmignac Patrimoine (Quelle: FVBS)

Abbildung 16 - Goldpreis (Quelle: FVBS)

Abbildung 17 - Dynamisches Hybridprodukt (Bloed & Rose, 2008, S.55)

Abbildung 18 - Anzahl der betreuten Sportler

Abbildung 19 - Beruflicher Hintergrund der Befragten

Abbildung 20 - Dienstleistungsangebot neben dem Kerngeschäft

Abbildung 21 - Wichtigster Dienstleistungsbereich neben dem Kerngeschäft

Abbildung 22 - Schwierigkeiten im Qualifikationserwerb

Abbildung 23 - Anteil ausreichend qualifizierten Sportler für die Zeit nach dem Sport

Abbildung 24 - Anteil der zur Finanzplanung beratenen Sportler

Abbildung 25 - Hauptgründe Nichtinanspruchnahme

Abbildung 26 - Bezug der Finanzplanung über den Club

Abbildung 27 - Umsetzung Finanzplanung

Abbildung 28 - Interesse an Mitbewerberkonzepten

Abbildung 29 - Kriterien Kooperationspartnerauswahl

Abbildung 30 - Beurteilungskriterien der Dienstleistungsqualität

Abbildung 31 - Rolle der Bekanntheit bei der Auswahl

Abbildung 32 - Zufriedenheit und Änderungswünsche der Durchführung

Abbildung 33 - Interesse am Gebiet der Finanzen

Abbildung 34 - Vorkenntnisse der Befragten

Abbildung 35 - Beschäftigung des Sportlers mit ihrer Geldanlage

Abbildung 36 - Einschätzung zum Vermögensverlust

Abbildung 37 - Einschätzung zu ernsten Geldproblemen

Abbildung 38 - Hauptgründe der Problematik

Abbildung 39 - Einschätzung zum Handlungsbedarf

Abbildung 40 - Verbesserungsvorstellungen und -Wünsche

Abbildung 41 - Meinung zu verbesserten Rahmenmöglichkeiten

1.Einleitung

1.1 Darstellung der Problematik

Erst in den letzten Jahrzehnten hat es sich als Profisportler etabliert, ausschließlich durch die Bezüge aus dem Sport den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dabei erstreckt sich dieser Standard heutzutage sogar auf semi-professionelle Ligen und hat zu einer Bildung einer neuen Art der Arbeitnehmergruppen geführt (Jaeger, 2000). Alleine im Bereich des Berufsfußballs existieren rund 800 Profis in den vier höchsten Spielklassen, bei denen viele als „gut verdienend" angesehen werden. (Lepold, 2009).

Aktive Berufssportler leben von ihrem Einkommen als Sportler und sind von früh auf mit dem Sport verwachsen. Sie üben in diesem Zeitraum auch auf beruflicher Ebene aus, was sie talentbedingt am besten können. Als limitierender Faktor fungiert dabei jedoch meist die Dauer dieser beruflichen Tätigkeit; altersbedingte Gründe lassen den Leistungssport meist zu einer eher begrenzten beruflichen Tätigkeit werden. Demnach beschränkt sich parallel zum Alterungsprozess auch das mit dem Sport erwirtschaftete Einkommen in der Realität auf einen Zeitraum von 15, 10 und teilweise sogar nur 5 Jahren; ein Neuanfang inkl. beruflicher Neuorientierung wird nach Karriereende erforderlich (Hackfort, 1997).

Dabei scheint die Vorbereitung auf diese Zeit nach der aktiven Sportlerkarriere nahezu unmöglich: Tagesumfassende Trainingseinheiten, Wettkämpfe und das öffentliche Leben lassen wenig Raum für einen vorausschauend eingeleiteten „zweiten Bildungsweg" offen (ebd.), Gehaltseinbußen gegenüber der sportlich aktiven Zeit sind meist unumgänglich (Benner, 1992).

Das wohl prominenteste Beispiel schlechten Wirtschaftens nach Abschluss einer erfolgreichen Sportlerkarriere ist Eike Immel, der seine Tätigkeit als Torwarttrainer aufgrund eines verschlissenen Hüftgelenks nicht länger fortführen konnte und anschließend - in letzter Instanz - seine Geldprobleme durch die Teilnahme am RTL Dschungelcamp mit dem bezeichnenden Titel „Ich bin ein Star, holt mich hier raus!" öffentlich publik machte (Burkhardt, 2008) . Derartige Fälle des „Selbstverkaufs" an voyeuristisch angehauchte Fernsehshows und des offenen Bekennens zu privaten Geldproblemen sind hier oft der Auslöser für Debatten um ein oft auf dem öffentlichen Parkett verschwiegenes Thema: Der Geldmangel nach der aktiven Karriere (Burkhardt, 2008).

1.2 Darlegung des Handlungsbedarfes

Es existieren zahlreiche Fälle finanziell gescheiterter Berufssportler, auch wenn davon auszugehen ist, dass diese lediglich den öffentlichen Bruchteil aller gescheiterten Existenzen in diesem Bereich darstellen; viele führen unbemerkt und unerkannt ein Nischendasein (Hellmann, 2008).

Das Ausmaß und die Gründe dieser finanziellen Niedergänge im Bereich des Berufssports lassen sich wohl am besten durch einige Beispiele bebildern. Öffentlich wurde - neben dem einleitend erwähnten Eike Immel - zum einen der Fall des Martin Schneiders, welcher in 13 Jahren 379 Fußballbundesligaspiele absolvierte und letztlich durch die Scheidung von seiner Frau und die Investition von 2 Millionen DM in marode Ostimmobilien finanziell scheiterte. Zum anderen kann in diesem Kontext auch Jürgen Wegmann mit 203 Bundesligaspielen angeführt werden: Der ehemalige Fahrer und Lagerist im Fanartikelvertrieb von Borussia Dortmund ist zur Zeit arbeitslos und verlor den Überblick über seine Finanzen. Dieter Eckstein - Absolvent von 289 Bundesligaspielen - ist heute verschuldet durch den Kauf von Immobilien in Höhe von 1,2 Millionen DM. Seine Tilgungsraten von 15.000 Mark pro Monat überstiegen nach Karriereende deutlich sein Einkommen. Ewald Lienen dagegen investierte in den 80er Jahren in ein Bauherrenmodell, das in kurzer Zeit einen Großteil seines Vermögens verschlang (Wallrodt, Flohr & Schwickerath, 2008).

Der bekannte Torjäger der 70er Jahre, Erwin Kostedde, legte ebenfalls sein Geld unbedacht an, was eine weiterführende Berufstätigkeit erforderte, in der sich der Ex-Profisportler jedoch nicht zurechtfand und somit bis heute verarmt ist (Kaiser, 2007). Auch Stan Libuda halfen seine Dribbelkünste im regulären Berufsalltag ohne Ausbildung und Berufspraxis wenig. Nach Hellmann (2008) verspekulierte sich beinahe die halbe Mannschaft des Fußballbundesligisten Eintracht Frankfurt in den 80er Jahren mit Bauherrenmodellen - Norbert Nachtweih und Bum Kun Cah waren die bekanntesten Opfer. Andrzej Juskowiak verlor Millionen durch Investitionen in Ostimmobilienfonds, in deren Zuge das Geld veruntreut wurde; der ehemalige HSV-Profi Jimmy Hartwig ließ sich dreimal scheiden und lebte über seine Verhältnisse (ebd.); Ex-Dortmunder Günter Breitzke lebt heute von Sozialhilfe (Schallenberg, 2004).

Doch auch außerhalb des Fußballsektors sind Karrieren zu finden, deren Abschluss nicht durch Idealcharakter gekennzeichnet sind: Leichtathletik-Weltmeisterin Katrin Krabbe erhielt nach falschen Dopingvorwürfen des Weltverbandes IAAF nach Schätzungen Schadensersatzzahlungen für Einnahmeausfälle in Höhe von 700.000 Euro. Da diese fälschlicherweise nicht versteuert wurden, hat sie nun - nach Aufdeckung knapp acht Jahre später - Nachzahlungen von ca. 200.000 Euro zu leisten, die sie aufgrund schlechten Finanzmanagements nicht länger tragen konnte. Sie war gezwungen, Privat-Insolvenz anzumelden (Simon, 2009).

Dass diese Beispiele lediglich die Spitze eines mit Grauzonen umwobenen Eisbergs bilden, zeigen weitergehend folgende Sachverhalte:

Die Vereinigung der Vertragsfußballer (VdV) fand demnach heraus, dass die Hälfte des Bun- desliga-Kaders von Eintracht Brauchschweig aus dem Jahr 1985 inzwischen von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe lebt (Burkhardt, 2008).

Nach einer Studie von Daudert und Daudert in den Jahren 1997 bis 2004 haben nur 9 % der Profisportler nach ihrer Karriere finanziell ausgesorgt, mehr als ein Viertel aller Spieler stehen nach Abschluss der Sportlerdaseins vor dem Ruin. Die restlichen 61 % müssen in jedem Fall zukünftig in einem neuen Beruf Fuß fassen. (Schallenberg, 2004). lediglich 44 % verfügen über ein kleines finanzielles „Reservepolster". (Lepold, 2009).

Unterstrichen wird diese Entwicklung zudem durch eine Äußerung von Uli Hoeneß, dem ehemaligem Spieler, Manager und derzeitigem Präsidenten des Bundesligisten Bayern München, welcher im Interview mit der Zeitung „Die Welt" am 13.01.2004 die Summe der 26 % zum Karriereende verschuldeten Profis folgendermaßen kommentierte: „Ich bin überzeugt, dass die Zahl noch viel zu tief ist. Ich glaube, dass die Hälfte der Spieler mit 40 Jahren weniger Geld haben als mit 25." (Rumpf, 2004, o.S.)

Dabei gehört der Fußball noch zu den in der Masse gut bezahlten Sportarten, die Problematik und vergleichbare Bedingungen erstrecken sich über die gesamte Bandbreite der Sportbranche. Daraus ergibt sich eine hohe Relevanz, die Ursachen zu Ergründen und Lösungen zu finden.

Die Gründe für das finanzielle Scheitern sind dabei vielfältig vermutet: Sie reichen von inkompetenten Beratern, geringen Sparraten und ungeeigneten Finanzprodukten, über durch Sorglosigkeit ausgelöste fehlende Aufklärung, bis hin zu falschen Vorstellungen von der nachsportlichen Karriere und den Risiken in der Planbarkeit des Einkommens; die Ursachenforschung und die daraus resultierende professionelle Lösungsfindung scheinen demzufolge von hoher Relevanz zu sein.

Um diesem absehbaren und gewichtigen Risiko des Einkommens- und Vermögensverlusts entgegen zu wirken, stellen sich bei Berufssportlern ebenso spezielle wie auch anspruchsvolle Anforderungen an die persönliche Finanzplanung.

1.3 Entwicklung der Fragestellung

Im Bereich der Sportlervermittlung und allgemeinen Beratung und Betreuung wich im Laufe der Jahre das „Management in Eigenverantwortung" zunehmend professionellen Konzepten von Spezialisten (Boreatti, 2003).

Bemerkenswerterweise verfügt heutzutage annähernd jeder Berufssportler über einen persönlichen Manager oder Berater (Etzel, 2006), welcher sich auf der einen Seite um die aktive Karriere des Sportlers, zum anderen jedoch gleichermaßen um dessen finanzielle, rechtliche und private Belange kümmert (Jungheim, 2002), er agiert als ein dem Sportler nahestehender Einflussgeber, allerdings meist nur während dessen aktiver Sportlerzeit (Boreatti, 2003). Die Methoden der Durchführung und Dienstleistungsbeschaffung sind dabei sehr ambivalent (Tobschall, 2002). Es ist davon auszugehen, dass weder einheitliche Richtlinien, Anforderungen oder Umsetzungswege vorzufinden sind.

Fraglich ist somit, wieso dieser finanziellen Problematik nach dem aktiven Dasein des Sportlers nicht präventiv intensiver entgegengewirkt wird, und ob es nicht ebenso Aufgabe des Managers oder Beraters sein sollte, den Sportler auch für dessen Zukunft zu rüsten.

Die Beantwortung der Frage einer optimierten Umsetzung der Finanzplanung ist alleinig somit wenig erkenntnisreich ohne Einbezug ihrer Anwendung vom Sportlerberater. Genauso reichen Erkenntnisse zum Verhalten und der Einstellung der Sportlerberater alleinig nicht, um eine Hilfestellung zur Problemlösung zu leisten. Es wird daher eine kombinierte Fragestellung verwendet.

Die Untersuchung soll sich sowohl damit beschäftigen, unter welchen Aspekten die Möglichkeiten einer zielführenden Finanzplanung ausgewählt und bewertet werden. Gleichermaßen soll sie Antworten auf die Fragen geben, auf welche Weise Sportlerberater die Relevanz dieser Problematik sowohl bewerten als auch einstufen und wie eine Unterstützung des Sportlers aus ihrer Sicht in der Praxis geartet sein kann.

Daraus ergibt sich die Forschungsfrage:

Welche Aspekte der Finanzplanung minimieren bei Berufssportlern finanzielle Einbußen nach der aktiven Karriere und wo ergeben sich seitens der Sportlerberater Möglichkeiten zur Verbesserung?

1.4 Ziel und Aufbau der Arbeit

Zum einen soll mit dieser zentralen Fragestellung aufgezeigt werden, durch welche Aspekte sich das Risiko von erheblichen Einkommenseinbußen nach der aktiven Karriere bei Berufssportlern mittels einer individuellen Finanzplanung minimieren lässt.

Dies geschieht auf zwei Wegen

1a) Welche Faktoren müssen berücksichtigt werden, um das R]isiko des Kapitalverlusts zu minimieren?

1b) Wie kann im Zuge dessen den hohen Anforderungen eines effizienten Vermögensaufbaus Rechnung getragen werden?

Als zusätzlicher Faktor soll Folgendes erörtert werden:

2) Wie hoch ist der Einfluss des Sportlerberaters auf die Art der Finanzplanung und dessen unterstützender Anteil an der zielführenden Umsetzung ebendieser.

Es wird diskutiert, inwieweit sie sich die Sportlerberater der angesprochenen Problematik bewusst sind, welcher Stellenwert ebendieser zugerechnet wird und welches Wissen der späteren Finanzberatung zugrunde liegt.

Dabei wird die These überprüft, dass die persönliche Finanzplanung seitens der Spieler oftmals auf Vertrauensbasis an den jeweiligen Spielerberater ausgelagert wird, obwohl dieser meist nicht über das nötige Fachwissen verfügt und deshalb häufig selbst auf weitere Kooperationspartner zurückgreift. Die Auswahlfaktoren ebendieser Kooperationspartner stellen einen zusätzlichen zentralen Aspekt der vorliegenden Ausarbeitung dar und finden später ebenfalls Erwähnung.

Grundlegend wird davon ausgegangen, dass nach wie vor zu viele Fälle mit hohen Einkommenseinbußen und finanzieller Misswirtschaft - ausgelöst von mangelhafter Beratungsqualität - gerade in den unteren und mittleren Einkommensschichten der Berufssportler existieren; auch hierzu soll die Einschätzung der Berater untersucht werden.

In den theoretischen Grundlagen wird der Begriff des Berufssportlers in seinen Daseinskontext eingeordnet und definiert, bevor die Besonderheiten, welche dieses Berufsbild mit sich bringt, erläutert werden. Eingegangen wird auf die Perspektive der nachsportlichen Karriere als Alternative einer besonderen finanziellen Vorsorge und als Grundlage für die Finanzplanung auf das Arbeitsverhältnis des Sportlers und dessen Auswirkung auf ebendiese. Nachfolgend werden die wichtigsten Grundlagen der Finanzplanung aufgeführt, welche die Auswahl der Bezugsplattform und Bedeutung der Rendite, die gesetzlichen Rahmenbedingungen von verschiedenen Durchführungswegen sowie wichtige Aspekte zur Produktauswahl umfassen. Aufgrund der Komplexität dieser Thematik beschränkt sich die Darstellung im Zuge dessen lediglich auf jene Aspekte, welche die eingehend aufgeführte Fragestellung betreffen. Weiterhin wird auf die Berater der Berufssportler eingegangen.

Die Methodik beschreibt darauffolgend das Vorgehen der qualitativen und quantitativen Untersuchung.

Dem qualitativen Part dienlich wurden Interviews mit Experten aus dem Finanzsektor; in Hinblick auf die quantitative Untersuchung wurden Spielerberater befragt. Es soll - aus Sicht der Berater - analysiert werden, wie Berufssportler das Thema der persönlichen Finanzplanung bisher umsetzen, mit welchen Kriterien die Spezialisten dafür ausgewählt wurden und welche Bedeutung diesem Thema beigemessen wird.

In der vorliegenden Ausarbeitung werden die Ergebnisse dieser Befragungen präsentiert, interpretiert und diskutiert; führende Methoden dienen der Ergänzung und dem Abgleich der eigens ermittelten Erkenntnisse, bevor diese letztlich zusammengefasst und durch einen Ausblick erweitert werden.

1.5 Stand der Forschung

Bis zum Abschluss dieser Arbeit konnte keine gezielte wissenschaftliche Untersuchung im Themenbereich „Finanzplanung für Berufssportler" ausfindig gemacht werden.

Es wurden diesbezüglich folgende Datenbanken heran gezogen:

Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln, Online Katalog

Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, USB direkt

Deutsche Nationalbibliothek

SPORT Discus

Munzinger: Internationales Personenarchiv Sport

Spolit

Spofor

Sponet

SportPilot

Dabei wurden folgende Stichworte benutzt:

Finanzplanung

Vermögensplanung

Vermögensbildung

Berufssportler Finanzplanung

Berufssportler Finanzen

Berufssportler Vermögen

Profisportler Finanzplanung

Profisportler Finanzen

Profisportler Vermögen

Sportlerbetreuung

Sportlerberatung

Spielerberater

Spielerberatung

Sportlermanagement

Investmentfonds

Investmentgeschäft

Weiterhin wurde eine umfangreiche Literaturrecherche über den gemeinsamen Bibliotheksverbund (GBV) unter Zuhilfenahme dieser Schlagworte durchgeführt.

Während keine wissenschaftliche Ausarbeitung gefunden werden konnte, die das vorliegende Thema bereits explizit behandelt hätte, wurden durch die Zusammenführung der Begriffe „Sportler" und „Finanzen" hauptsächlich steuerrechtliche Themen untersucht. Einzig die eingangs bereits erwähnte Studie von Daudert und Dauert gibt Kennzahlen zur Situation der Sportler preis (Daudert & Daudert, 2003).

Im Zuge der vorliegenden Ausarbeitung wird demnach auf Literatur zurückgegriffen, die einerseits die Themen „Sportlerberatung" und „Sportlermanagement" behandelt, bzw. sich andererseits mit „Finanzplanung" und „Produkttechnischen Grundlagen" befasst. In beiden Themenschwerpunkten ist umfangreich Literatur vorhanden.

2 Begriffliche und theoretische Grundlagen des Berufssportlers

2.1 Begriffsdefinition Berufssportler

Der professionelle Leistungssport ist einer der Bereiche der sozialen Marktwirtschaft, die sich seit Jahren durch zunehmende Kommerzialisierungstendenzen auszeichnen. Durch das gestiegene mediale Interesse sind auch die Umsätze und der Cash-Flow im Bereich des Profisports gestiegen. Dies gilt auch für die damit zusammenhängenden Gehälter der aktiven Sportler, welche in den letzten Jahren und Jahrzenten immens angestiegen sind. (Jaeger, 2000). Deutlich wird dies nicht nur in den kontrovers diskutierten Bezügen der sogenannten „Fußball-Millionäre", sondern auch in der Etablierung tieferer Profiligen, wie beispielsweise der dritten Liga der DFL. Dies hat zu einer breiter werdenden Basis von Sportlern geführt, die hauptsächlich oder ausschließlich durch das Einkommen aus ihrem Sport leben (Lepold, 2009).

In der Literatur gibt es eine Vielzahl von Varianten des Profisports, welche jedoch Spielraum in der Definition von Berufssportlern zulassen. Daher soll im Folgenden darauf näher eingegangen werden.

Aus der Gleichsetzung von „Berufssportlern" mit „Profisportlern" resultieren gewisse Widersprüche, weswegen in dieser Arbeit eine klare Begriffstrennung notwendig erscheint.

Es gilt allgemein die Definition, dass sich „Profisportler" durch „Sport als Haupteinkommensquelle" auszeichnen (Klaus, 2006). Diese Definition ist zwar weitreichend gültig, wirft jedoch eine gewisse Problematik auf, welche mittels eines Beispiels aus dem Gebiet der Randsportarten veranschaulicht werden kann:

Die deutsche Bobfahrerin und Olympiasiegerin Susi Erdmann bekräftig, dass viele Hochleistungssportler bei der Bundeswehr sind und diese als offiziellen Arbeitgeber nutzen, da dem Athleten hier eine soziale Absicherung sowie großer Spielraum für Freistellungen in Bezug auf Training und Wettkampf offeriert wird (Schroeder & Kauffmann, 1972). Anders sei das Mitwirken im Spitzensport nur schwer denkbar.

Es gibt so etliche aktive Spitzensportler in dem Modell der Bundeswehr, der offizielle Beruf ist demnach Sportsoldat, der Arbeitgeber ist der Bund.

Anstatt unmittelbar aus dem Spitzensport beziehen demnach viele dieser Sportler, wie auch Susi Erdmann, ihre Haupteinkünfte durch ihre Tätigkeit als Sportsoldat im Arbeitsverhältnis bei der Bundeswehr, zu welchem in gewissem Maße auch Verpflichtungen im Sinne dieser gehören (Schroeder et al., 1972). Würde der Titel „Profisportler" durch Einkommen mit Profi-Verträgen im Sinne eines Arbeitgebers direkt aus dem Sport gewertet werden, wären viele Rodler und Bobfahrer - als Erfolgsgaranten für Medaillen bei olympischen Spielen und mit täglichem mehrstündigem Training - zwar Spitzen-, genau genommen jedoch keine Profisportler. Eine Aberkennung dieser Bezeichnung ist in den jeweiligen Lagern umstritten. Zum anderen gibt es ebenso viele Spitzensportler, welche bezüglich Trainingsleistung und Wettkampfteilnahme eine gleichwertige Dichte aufweisen wie definierte Profisportler. Im Volksmund werden sie deshalb zwar als Profis bezeichnet, da sie aber einen anderen Haupterwerb haben, dürfen sie offiziell „nur" als Spitzensportler tituliert werden.

Ebenfalls lässt sich in vielen Fällen der Amateur- und Profisport nicht klar voneinander trennen; die Grenzen sind hier fließend geworden (Schäflein, 16.04.2008, S. 9).

Als Beispiel lässt sich in diesem Kontext die Situation im Grenzbereich des Amateur- und Profifußballs in Deutschland heranziehen. Mit dem Umbau des Ligensystems in Deutschland wurde die eingleisige dritte Liga eingeführt. Ihr untergeordnet sind die drei Regionalligen als vierte Liga, welche ebenfalls als Profiklasse bezeichnet werden (Rybak, 1999).

Die Spieler in der Regionalliga erhalten in der Regel einen Profivertrag (Krumm, 2010), jedoch können im Mischbetrieb auch Amateure ohne einen solchen im Kader aufgestellt sein (Kellermann, 2008). Dies bedeutet gleichermaßen nicht zwingend, dass ein Spieler mit Profivertrag über eine höheres Einkommen verfügt als ein Spieler aus der Regional- oder Oberliga, welcher offiziell als Amateur gelistet ist. In einem finanzstarken Verein mit einem umfangreichen Sponsoring oder Mäzentum im Hintergrund kann dieser durch eine solche Unterstützung ein höheres Entgelt für sein Engagement beziehen. Es gibt bereits in der Regionalliga Amateurverträge im Fußball mit ausreichendem Verdienst für den Lebensunterhalt, da - nach dem Vorsitzenden des Bayernligisten FC Memmingen - der Sprung vom Amateur zum Profifußball bereits in der 5. Spielklasse, der Oberliga, vollzogen ist (Schales, 18.02.2009).

Es kann demnach Sportler geben, die zwar Ihre Haupteinkünfte aus dem Sport beziehen, jedoch nicht offiziell zu den Profis gehören oder in einer Profiliga aktiv sind.

Da der Begriff des „Amateurs" und der des „Profis" unscharf definiert sind und so immer wieder Anlass zur Diskussion gegeben ist, werden in der vorliegenden Arbeit jene Personen als „Berufssportler" bezeichnet, welche für eine bestimmte Zeit die direkten Bezüge aus dem aktiven Sport als Haupteinkommensquelle haben und welche im selbständigen oder Angestelltenverhältnis Ihr Einkommen verdienen.

Als Bezüge gelten hier ebenfalls Werbeeinnahmen und Gelder, deren Ursprung - wie beispielsweise durch Popularität - unmittelbar auf die Teilnahme am aktiven Sport zurückzuführen ist.

2.2 Besonderheiten des Berufes

Für einen Berufssportler ist in der Regel eine höhere Unsicherheit im Einkommen gegeben als bei Erwerbstätigen in konventionellen Berufen. Dies liegt wohl in den körperlichen Anforderungen - wie dem ständige Abrufen von Höchstleistungen - sowie der Einflussnahme zahlreicher externer Faktoren begründet, welche der Profisport zwangsläufig mit sich bringt. Die prägenden Merkmale sind hierbei zum einen das überproportional hohe Risiko, die Tätigkeit durch eine Verletzung nicht länger ausüben und somit nicht weiter im Profisport auf bisherigen Niveau aktiv sein zu können (Metreveli & Schmalz, 1984); zum anderen sind die hohen Schwankungen im Einkommen aufgrund befristeter Verträge mit vergleichsweise kurzer Laufzeit von nicht zu unterschätzender Relevanz.

Neben dem erhöhten Risiko der „Arbeitsunfähigkeit" im Hochleistungssport (Benner, 1992) bergen somit auch die kurzfristigen Verträge ein gesteigertes Veränderungspotential. Feste Zusagen gelten demnach oft bis maximal vier oder fünf Jahre (www.transfermarkt.de), Schwankungen im Einkommen sind meist prozentual sehr hoch (Kramer, 2002).

Begünstigt werden diese Schwankungen durch innere Einflüsse, wie z. B. volatile sportliche Leistung oder schwere sportliche Vergehen, wie Doping- oder Spielsperren. Auch soziale Verstöße können das Einkommen mindern, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird oder Werbepartner abspringen. Als Beispiel hierfür sei an dieser Stelle ein weiteres Mal die Leichtathletin Katrin Krabbe angeführt, die bei den Weltmeisterschaften 1991 in Tokio zweimal Gold erkämpfte. Aufgrund von Dopingvorwürfen musste sie nur ein Jahr später ihre Karriere beenden - zu Unrecht, wie sich später herausstellte, da sich die Vorwürfe als nicht haltbar erwiesen (Ziemons, 2009).

Nach Benner (1992) ist vor allem bei selbständigen Sportlern das Einkommen stark leistungsbezogen.

Externe Einflüsse, wie z. B. das Absteigen des Vereins, das Abspringen eines wichtigen Sponsors oder sonstige starke Einkommensveränderungen des Arbeitgebers, spielen ebenfalls eine immense Rolle, für welche der Sportler nicht alleinig oder hauptsächlich verantwortlich gemacht werden kann (ebd.).

Zudem gliedert sich die Haupterwerbsphase aufgrund physiologischer Möglichkeiten beim Profissportler in eine durchschnittliche Länge von 10-12 Jahren, was weit unter dem „Marktdurchschnitt" aller Beschäftigten von 40 Jahren liegt. Das Einkommen des Sportlers ist dagegen jedoch vergleichsweise hoch und gilt somit als eine Art Risikoprämie (Benner, 1992). Dabei ist der Anteil der ehemaligen Profisportler, die durch den Sport lebenslang finanziell ausgesorgt haben, gering. Für viele besteht die Notwendigkeit eines weiteren Folgeeinkommens, welches jedoch in vielen Fällen quantitativ nicht jenes aus der aktiven Zeit erreicht (Benner, 1992).

Ein zweites „Standbein" neben dem Berufssport spielt höchstens eine untergeordnete Rolle und ist nur selten als Sicherung im Moment des Ausstiegs aus dem aktiven Sport vorhanden (Hackfort et al., 1997). Auch dieser Aspekt fließt in die Bewertung der Problemstellung mit ein, da er eine fehlende finanzielle Vorsorge teilweise kompensieren kann.

Wählt ein Sportler den nach Benner benannten „Volleinstieg" in den professionellen Sport, verzichtet er damit auf eine konventionelle Aus- und Weiterbildung. Die Strategie des „Teileinstiegs" mit einer parallelen Schul- oder bürgerlichen Ausbildung geht oft nicht auf, da der potentielle Berufssportler bestrebt ist, seine Leistungspotentiale aufzubauen, aufrechtzuerhalten und somit das hieraus zu erwirtschaftende Einkommen zu maximieren. Einige entscheiden sich gleichsam für den Ausstieg, da sie glauben, ihre Ziele mit dem Berufssport nicht optimal erreichen zu können.

Durch die starke Fokussierung auf den Sport in jungen Jahren, vor allem mit der Aussicht auf eine Profilaufbahn, erlangen einige Spieler nicht das Abitur oder eine weiterführende Ausbildung. Dies erschwert den Einstieg in die „Karriere nach der Karriere" (Braun, 2006).

Eine weitere Besonderheit im Profisport ist eine hohe Ausländerquote, die besonders im Profifußball anzutreffen ist und welche nach dem Bosmann-Urteil stark zugenommen hat. Einer Studie der Universität Bielefeld zufolge stieg der Ausländeranteil in der ersten FußballBundesliga zwischen 1995 und 2001 von 19,1 auf 42,4 %, in der höchsten deutschen Eishockey-Liga hatten bereits im Jahr 1999 mehr als zwei Drittel der Spieler keinen deutschen Pass (Dorfer, 30.05.2008). Folgen dieser Entwicklung sind Barrieren, die bei der Finanzplanung eine entscheidende Rolle spielen, wie z. B. sprachliche Schwierigkeiten bei der Produkterklärung oder das Heranziehen deutscher Förderungen, Finanzprodukte und Gesellschaften bei eventuell kurzer Aufenthaltsdauer in Deutschland.

Auch besteht heutzutage im Profisport eine hohe Mobilität, wie die häufigen überregionalen Vereinswechsel belegen. Ungefähr zehn Transfers pro Saison sind nach der DFL-Statistik für einen Bundesligakader gängig (DFL, 2010). Für die „Fußballnomaden" ergeben sich hieraus beispielsweise Probleme beim Wohnraum in eigenen Immobilien.

Abbildung 1 veranschaulicht die Umfeld-Situation, welche bei den meisten Berufssportlern vorliegt. Aufgrund dieser Besonderheiten sollte eine Finanzplanung, welche die gelisteten Gegebenheiten bestmöglich berücksichtigt, ausschließlich individualisiert erfolgen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - Besonderheiten Berufssportler (eigene Darstellung)

2.3 Die nachsportliche Karriere

Nach Resch lässt sich von einer bezeichnenden Karriere danach sprechen: „Es gibt in der Tat typische Berufswege nach der Sportkarriere: Beispiele sind Trainer, Sportmanager, Vereinspräsident, Sportjournalist, Rundfunkkommentator und Werbeträger für Sportprodukte" (Grundei & Karollus, 2006, S. 162). Dies gelte sowohl für den Berufssport eines Fußballspielers als auch für einen Balletttänzer.

Es scheint in diesem Kontext redundant zu erwähnen, dass die typischen Berufswege nicht für alle zehn oder 22 Mitglieder eines Kaders ausreichen, oder wie das Handelsblatt tituliert: „Nicht jeder Spieler kann Trainer werden" (Sonnleiter, 2007). So kommen auf die Vielzahl der Spieler nur ein Trainer und ein Manager, es existieren jedoch theoretisch neun Teammitglieder, die nach ihrer aktiven Zeit eine derartige Anstellung anstreben würden. „Realistisch ist ein Trainerjob in der Landesliga" beschreibt Ulf Baranowsky, Geschäftsführer des VdV, die Lage. Auch im Bereich des Journalismus bewegt sich der Neu- oder Quereinsteiger auf dem Arbeitsmarkt zusammen mit einer Unmenge an freien, teilweise studierten Journalisten. Nach Frank Günzel, Laufbahncoach im VdV, bringen die meisten dieser Ex-Profis zum einen kaum berufliche Qualifikationen mit (ebd.). Zum anderen ist der Vorteil, bzw. die Möglichkeit, repräsentative Aufgaben für einen Verband, eine Werbemarke oder in anderen Bereichen aus dem Sport übernehmen zu können, meist jenen Kandidaten vorbehalten, die durch ihren aktiv erreichten Status bereits hohe Einkommen durch Werbung oder sportliche Erfolge erzielen konnten.

Es folgt die Erkenntnis, dass auch vergleichsweise niedrig entlohnten Aufgaben, wie die des Kinderfußballtrainers, Fanbetreuers des Vereins, Sachbearbeiters oder Platzwarts, eingebunden werden müssen, um den gesamten Kader ansatzweise in dem jeweiligen Branchenzweig unterzubringen - die Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse für die jeweilige Arbeit einmal vorausgesetzt.

Mit ihrem nach Benner durchschnittlich höheren Einkommen in der Haupterwerbsphase zwischen 20 und 30 Jahren ergibt sich eine besondere Schwierigkeit für die Berufssportler: Sie sind bestrebt, den gewohnt hohen Lebensstandard zu halten und nicht beispielsweise 80 % Einkommensverlust durch anschließende niedrig entlohnte Tätigkeiten zu verzeichnen. Es besteht kaum Gewissheit das bisherige Einkommen zu halten, daher muss in besonderer Form vorgesorgt werden (Benner, 1992).

2.4 Das vertragsrechtliche Einkommensverhältnis am Beispiel des Berufsfußballers

Grundlegend für Entscheidungen in der Finanzplanung sind die tatsächlichen individuellen Voraussetzungen und rechtlichen Einkommensverhältnisse. Da diese maßgeblich das jeweilige Konzept beeinflussen sollten und demnach von immenser Relevanz für ein erfolgreiches Finanzkonzept sind, werden sie in diesem Kapitel gesondert behandelt. Als Beispiel dient jenes des Berufsfußballers, da diese Breitensportart wohl den größten Anteil im Berufssport verzeichnen kann.

Nach Bepler dürfte es eine Frage des Einzelfalles sein, inwieweit Berufssportler als Arbeitnehmer klassifiziert werden können, da dies von der jeweiligen Vertragsgestaltung abhängig ist. Tendenziell fallen nach seinen Ausführungen Tennisspieler eher nicht in diese Kategorie, während sich Wintersportler und Berufsboxer durch vertragliche Bindungen mit Ihrem Verband dazu zählen lassen können. In der Leichtathletik sind sogenannte Leistungsfördervereinbarungen vorzufinden, welche einer Arbeitnehmereigenschaft nahe kommt. Noch eindeutiger wird diese Divergenz am Beispiel des Radsports, der Formel 1 oder auch im Mannschaftssport (Grundei et al., 2006).

Da die Professionalisierungstendenzen im Fußball aufgrund des hohen Medieninteresses am umfangreichsten sind und dort eine vergleichsweise breite Masse an Berufssportlern vorzufinden ist (Jaeger, 2000), wird folgend das Einkommensverhältnis am Beispiel des Berufsfußballs dargelegt.

Wie auch für „normale" Angestellte kommt die Zusammenarbeit mit seinem Arbeitgeber für den Berufssportler einem rechtlichen Verhältnis gleich:

„Für den Fußballprofi ist Fußballspielen nicht Freizeitvergnügen, sondern Arbeit. Er lebt von jenem Einkommen, das er durch seine sportlichen Leistungen erwirtschaftet. Er bewegt sich nicht in einem gesetzesfreien Raum, sondern ist - wie jeder andere Dienstnehmer auch - der Rechtsordnung unterworfen." (Hollerer, 2003, S. 5)

Auch Bepler bestätigt in einer weiteren Thesis, dass die Arbeitnehmereigenschaft von Berufssportlern in Mannschaftssportarten vorherrschend als „Dogma" gilt (Bepler, 2000).

Seit der Verkündung des sogenannten Bosman-Urteils am 15.12.1995 durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, geführt unter der Rechtssache C-415/93, gibt es eine Anpassung im Arbeitsrecht der Profifußballer: Das Arbeitsverhältnis ist im Grunde bei allen Lizenzspielern gleich ausgestaltet, da sich Vereine und Spieler bei Vertragsschluss eines vom DFB zur Verfügung gestellten „Musterarbeitsvertrages für Lizenzspieler" (MuAV) bedienen und diesen individuell anpassen. (Rybak, 1999)

Hierbei handelt es sich um einen befristeten Vertrag mit eindeutigen Entgeltleistungen und Prämienoptionen für einen bestimmten Zeitraum, die grundsätzlich der Abgabefrist unterliegen. Durch das Bosman-Urteil hat sich ein Trend zum Abschluss langfristiger Verträge bzw. vorzeitiger Verlängerungen ergeben. Als „langfristig" werden hier beispielsweise Verträge mit einer Laufzeit von vier oder fünf Jahren bezeichnet (sid, 12.03.2010). Es kommen dafür befristete Verträge mit dem Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten in Betracht.

Diese Planungssicherheit kann lediglich durch § 6 Abs. 2 und Abs. 3 außer Kraft gesetzt werden, wonach der Vertrag vorzeitig durch einen von den Parteien geschlossenen Aufhebungsvertrag oder eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden kann. In der Praxis wird dieser Paragraf jedoch selten angewandt (Trommer, 1999).

In der aktuellen Fassung 03/2008 des DFB sind in § 2 Abs. 5 MuAV die Bestimmungen zu Nebenverdiensten aufgeführt, wonach dem Spieler die Ausschöpfungen anderer Verdienstmöglichkeiten nur nach vorheriger Zustimmung des Vereins gestattet ist; es handelt sich somit um ein Nebentätigkeitsverbot mit Zustimmungsvorbehalt (DFB, 03/2008).

Demnach sind die Spieler ausschließlich auf den Verein als Geldgeber angewiesen. Nach Untersuchung dieses Musterarbeitsvertrages kommt Rybak zwar zu dem Ergebnis, dass diese Klausel unwirksam ist (Rybak, 1999), muss jedoch gleichermaßen feststellen, dass sie trotzdem - aufgrund mangelndem rechtlichen Einspruch - in der Praxis Anwendung findet.

In der zum heutigen Tage aktuellen Fassung vom 03/2008 sind im Gegensatz zur älteren Fassungen aus dem Jahre 1999 keine Regelungen zum Krankheitsfall integriert; diese sind bei

Bedarf individuell auszuhandeln. Dem Spieler Arjen Robben wurden so beim FußballBundesligisten FC Bayern München beispielsweise volle Gehaltsfortzahlungen für drei Monate statt regulär sechs Wochen gewährt (o. V., 2010). Die Frage, ob ein Berufssportler im Fußball das Arbeitnehmerschutzrecht für sich in Anspruch nehmen kann, ist nach wie vor umstritten. Nach herrschender Meinung ist es sehr schwierig, die Anwendbarkeit des Arbeitnehmerschutzrechtes auf einen Berufssportler auszuschließen (Bepler, 2000). Der Arbeitnehmerschutz findet daher in aller Regel Anwendung.

Darüber hinaus wird der DFB-Mustervertrag stetig um zahlreiche Einzelheiten, wie z. B. Ausstiegsklauseln, festgeschriebene Ablösesummen und Einsatzgarantien, ergänzt oder angepasst (Tobschall, 2002). Auch finanzielle Aspekte, wie Gehalt, Vertragsstrafen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt oder Dienstfahrzeuge werden in diesen Angleichungen thematisiert (Klemm, 2001).

2.5 Relevanz des Arbeitsverhältnisses

Die Unterscheidung der Einkommensbezüge in Form eines Angestelltenverhältnisses oder einer Selbstständigkeit hat zudem Einfluss auf das persönliche Risikomanagement. Ein Berufssportler ist, wie in Kapitel 2.4 ausgeführt, in der Regel aufgrund seines Angestelltenstatus in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis und verzeichnet, im Vergleich zum selbständigen Sportler, Mehrleistungen durch die gesetzliche Sozialversicherung, von denen die wichtigsten folgend aufgeführt werden.

Sofern der Sportler als Arbeitnehmer gilt, greifen für ihn einerseits im Falle einer Arbeitsunfähigkeit die Bestimmungen des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetzes. Demnach ist der Arbeitgeber zu einer Lohnfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen verpflichtet, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht wiederholt innerhalb von sechs Monaten auftritt.

Normalerweise wird in diesem Fall bei Arbeitnehmern Krankengeld seitens der Krankenkasse gezahlt. Die Regelung zur Höhe und Dauer dieser Bezüge ist im SGB V § 45 bis § 48 (Sozialgesetzbuch) zu finden. Der Angestellte hat hier Anspruch auf 70 % des letzten monatlichen Bruttogehalts, maximal aber auf 90 % des Nettogehalts. Davon abgezogen werden Beiträge zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Dauer ist bei erstmaliger Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer bestimmten Krankheit auf 78 Wochen begrenzt; von dieser ist die Zeit der Lohnfortzahlung abzuziehen.

Fällt ein Spieler in Deutschland länger als sechs Wochen aus, greift in der Regel die Berufsgenossenschaft ab dem 43. Tag mit der Zahlung eines Verletztengeldes ein. Dies ist das „Krankengeld der Berufsgenossenschaft (BG)" und wird meistens von den Krankenkassen im

Auftrag der Berufsgenossenschaft an den Verletzten ausbezahlt, solange eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt festgestellt worden ist. Der Spieler erhält hierbei 186,67 Euro pro Tag; was in einem Monat mit 30 Kalendertagen einer Summe von 5600,10 Euro entspricht (o.V., in Sportbild, 2010).

Andererseits besteht Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch teilweise Erwerbsminderung (Möglichkeit von drei bis sechs Stunden Arbeit am Tag) und volle Erwerbsminderung (unter drei Stunden am Tag), wobei „zumutbare" Verweisungen in andere Berufe denkbar sind. Grundsätzlich errechnet sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente - ähnlich der Höhe der Altersrente - unter Hinzuziehung aller rentenrechtlichen Zeiten und beträgt ca. 20 bzw. 40 % des Bruttolohns.

Des Weiteren greifen nach Eintritt und Feststellung eines Arbeitsunfalls Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), u. a. in Form einer Verletztenrente, welche quantitativ dem bisherigen Bruttoverdienst unterlegen und deren Anerkennung weder gesichert noch problemlos ist (Benner, 1992).

Diese Gegebenheiten lassen im Zuge der Finanzplanung auf optionale Bausteine schließen, welche, wie beispielsweise das Tagegeld, im temporären Verletzungsfall die Verdienstausfälle kompensieren können; vor allem bei regelmäßigen hohen Zahlungsverpflichtungen, wie z. B. einer Hausfinanzierung, scheint dies von großer Relevanz. Darüber hinaus wird eine in der Höhe angemessene Invaliditäts- und Spielunfähigkeitsabsicherung speziell für Sportler empfohlen (Lepold, 2009).

Außerdem ist das Arbeitnehmerverhältnis bedeutsam für den Aspekt, dass Berufssportler - genau wie Arbeitnehmer - eine private Krankenversicherung erst nach drei Jahren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 49 950 Euro im Jahr erhalten können (Sozialgesetzbuch). Für junge Sportler, wie z. B. den neuen Star Thomas Müller vom Bundesligisten FC Bayern München, kann dies bedeuten, dass sie - trotz Profivertrag und mehreren Hunderttausenden oder sogar Millionen Euro Einkommen pro Saison - eventuell durch die starre Gesetzgebung des Staates weiterhin gesetzlich krankenversichert sind. Ihnen würden besondere Leistungen bzw. bestimmte Ärzte theoretisch nicht zur Verfügung stehen, bzw. müssten aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine Möglichkeit ist hier der Abschluss einer Zusatzversicherung mit Optionstarif noch vor der Profikarriere (ebd.).

3 Grundlagen individueller Finanzplanung

Aufgrund der Komplexität dieser Thematik können an dieser Stelle nicht alle Aspekte der Finanzplanung, wie z. B. die zu berücksichtigende Steuerplanung, vollständig und in aller Ausführlichkeit behandelt werden. Es soll daher lediglich gezielt auf die relevanten Aspekte hinsichtlich der zentralen Fragestellung eingegangen werden. Dies bedeutet keine umfassende Erläuterung der Grundlagen, sondern eine gezielte Darstellung von Aspekten, welche den Anlageerfolg maßgeblich beeinflussen. Dazu zählen eine kritische Betrachtung der Sicherheitsaspekte und der verborgenen Risiken, der Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung, der Effizienz sowie beispielhaft der Qualitätsunterschiede in wichtigen Produktlinien.

Zu diesen Punkten soll hier eine Auflistung der in der Literatur vorherrschenden Thesen erfolgen, welche Fachwissen und Hintergründe gezielt dort erörternd vertiefen,, wo in der Praxis bei Beratungen, in Werbeprospekten oder in der allgemeinen Volksmeinung Defizite in Bezug auf deren Bekanntheit, Nennung oder Beachtung bestehen.

Basierend auf der gesichteten Literatur lässt sich die individuelle Finanzplanung in vier Kategorien einteilen. Kapitel 3.1 stellt dar, über wen Produkte bezogen werden können und wie der passende Berater ausgewählt wird. Kapitel 3.2 behandelt die Zielsetzung und die Frage, wie sich die Sparrate ergibt. Kapitel 3.3 zeigt anschließend gesetzliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten auf, bevor Kapitel 3.4 darstellt, welche Produkte, aufgrund ihrer Besonderheiten in positiver und negativer Ausgestaltung, individuell geeignet sind.

3.1 Auswahl der Bezugsplattform

Nach (Tobschall, 2002) arbeitet z. B. die bekannte Agentur „Ans-Sport" unter der Leitung des „Urgesteins der Spielervermittler", Norbert Pflippen, mit der Deutschen Bank (Private Banking) als strategischem Partner zusammen. Eine der größten Agenturen ist des Weiteren „Rogon", die den Service eines Versicherungsmaklers im eigenen Haus abdeckt und ebenfalls durch die Deutsche Bank, eine Anlageberatung und ein Immobiliensegment unterstützt wird. Eine genaue Analyse dieser Beratung und der offerierten Qualität ist hier nicht durchführbar, da die Details ausschließlich den Kunden vorbehalten sind. Jedoch soll an dieser Stelle allgemein auf die unterschiedlichen Netzwerke, Konzepte und Vorgehensweisen der Beratung am Markt hingewiesen werden.

Auch wenn sich der Berufssportler selbst einen Anbieter auswählen müsste, würde sich oft die Frage stellen, welche Bezugsplattform eine geeignete und professionelle Beratung bietet und auf welche Art und Weise diese den Anforderungen des Berufssportlers in idealer Form gerecht wird.

Eine Verallgemeinerung und Pauschalisierung ist an dieser Stelle kaum möglich, da es innerhalb der Segmente zu viele Unterschiede und Besonderheiten in der Beratung gibt. Überschneidende Aspekte aus der Fachliteratur sollen dafür jedoch als Entscheidungshilfe zusammengefasst werden, um Unterschiede und Tragweite der einzelnen Anbieter zu verdeutlichen.

3.1.1 Gebundene und ungebundene Berater

Koehler (2000) merkt an, dass ein wesentliches Auswahlkriterium des Beraters die Qualität dessen Anlageberatung ist. Diese ist maßgeblich entscheidend für eine angemessene individuelle Aufstellung. Des Weiteren ist die Qualität der Produkte bedeutsam und infolgedessen auch die Höhe der Ablaufleistung, die der Sparer erhält.

So besteht die Möglichkeit des Bezugs von Finanzprodukten bei Banken (z. B. Kreissparkasse), bei Finanzunternehmen, wie Kapitalanlagegesellschaften (z. B. DWS Investment), oder unmittelbar bei Versicherungen bzw. deren Vertretern (z. B. Allianz).

Zum einen lassen sich die Bezugsquellen nach Instituten kategorisieren. Eine weitere Möglichkeit ist die Unterteilung nach Vielfalt der angebotenen Produkte, d. h. in sogenannte Einfachagenten, Mehrfachagenten oder Makler, wie es z. B. auch Vermögensberater sein können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 - Vielfalt des Produktangebots (eigene Darstellung)

Gebundene Anbieter arbeiten in einer exklusiven Partnerschaft oder als Firmenvertreter. Ungebundene Anbieter können dagegen aus dem breiten Angebot des Marktes auswählen. Makler und Mehrfachagenten beispielsweise zeichnen sich im Grundsatz durch das Prinzip der ungebundenen und Anbieter-übergreifenden Vermittlung in einer Produktsparte aus. Sie unterscheiden sich jedoch in Ihrer Arbeitsweise und rechtlichen Stellung, auf welche an dieser Stelle aufgrund begrenzten Umfangs nicht näher eingegangen werden kann (Beenken & Sandkühler, 2007).

Köhler argumentiert, dass Banken und Sparkassen „natürlich die nächstliegenden Ansprechpartner, wenn es ums Geld geht", sind. Im Vordergrund stehen dabei jedoch in der Regel hauseigene Produkte, die „nicht in allen Bereichen Spitze" sind (Koehler, 2000, S. 47). Agenten von Versicherungen befinden sich in einer ähnlichen Lage. Köhler kommt zu dem Schluss: „Eine wirklich unabhängige Beratung wird man deshalb von einem Versicherungsagenten genauso wenig erwarten können wie von einer Bank" (ebd.). Andreas Schmidt, ein ehemaliger Berufsfußballer und studierter Kaufmann, der heute aktive Profis zum Thema Finanzen berät und dementsprechend Einblicke verzeichnen kann, berichtet von Depots der Sportler bei deren Hausbank und bemängelt, dass diese alles andere als unabhängig beraten wurden (Lepold, 2009).

Sieper (1991, S. 322) meint hierzu, der Bankberater fungiere grundlegend vorrangig als „aktiver Verkäufer für seinen Arbeitgeber" und damit auch als Verkäufer der hauseigenen Anlageformen.

Den Grund für die hauseigenen Anlageformen beschreibt Rühl (2006) für die Finanzinstitute als absolut lebensnotwendig, da dies eine unabdingbare Finanzierungsquelle, die Bank also abhängig von deren Verkauf sei.

Die Banken kaufen das Kapital vergleichsweise billig ein, um damit Kredite oder Investitionen an Dritte zu finanzieren, Renditen zu erzielen und final so den eigenen Gewinn zu gewährleisten (Daudert et al., 2003).

Die Auswirkung dieser Aspekte schlagen sich folglich vor allem in der Dienstleistungsqualität nieder. Neben Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften über mangelhafte Beratung der Kunden durch ihre Hausbank, wie nach Tests von Verbraucherschützern bescheinigt wird (Hagelüken, 30.09.2009), haben vor allem Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest in diesem Kontext Gewicht. Das dazugehörige Magazin betitelt im aktuellen Bankentest im Zeitraum von 2009 bis 2010 die Beratungsqualität drastisch mit den bezeichnenden Worten „Die Blamage geht weiter". Selbst nach der harten Rüge durch die Defizitaufdeckung in der Finanzkrise bleibt die Beratungsqualität nach Meinung des Instituts fragwürdig: Nach 126 Testberatungen in 23 Banken gab es kein einziges Mal das Urteil „gut"; sechs Banken erzielten sogar ein „mangelhaft" (Stiftung Warentest, 2010).

Private Banking zielt darauf ab, sich vor allem bezüglich der Dienstleistungsqualität für Vermögende von regulären Banken abzuheben. Auch auf diesem Sektor existieren Modelle zur Qualitätsmessung, welche jedoch in Hinblick auf die normale Bankberatung wenige Anbieter und somit keine übergreifenden Vergleiche und Beurteilungen abbilden. Natürlicherweise sind jedoch auch hier individuelle Unterschiede hinsichtlich der Qualität vorhanden. Zudem besteht in diesem Fall die Hürde der zu leistenden Einstiegssumme. So ist diese als unabhängig geltende Beratung bei Banken oft erst bei einem größeren Anlagevolumen zugänglich, welches allerdings nicht für jeden Kunden realisierbar scheint (Horn, 2009). Es bleibt zu prüfen, inwieweit dies auf Berufssportler aus den unteren Einkommensschichten zutrifft. Abschließend bleibt jedoch festzuhalten, dass eine unabhängige Beratung generell für den Kunden geeigneter ist (Koehler, 2000). Das Grundprinzip scheint dabei klar und unbestritten: Unter einer Vielzahl von Anbietern zu wählen, macht die Auswahl des optimalen Produkts mit den meisten Vorzügen wahrscheinlicher.

Unabhängige Mehrfachagenten oder Makler ermöglichen schlussendlich bei einem Produkt den Bezug von mehreren Anbietern. Sie unterscheiden sich hauptsächlich durch verschiedene Berufsbezeichnungen, Spezialisierungen und die Art der Vergütung (Deckers, 2003).

3.1.2 Aspekte der monetären Honorierung des Beraters

Neben dem Aspekt der Auswahl des individuell optimalen und angemessenen Anbieters ist auch die Art der Vergütung ein oft kontrovers diskutierter Punkt, auf den daher kurz eingegangen werden soll. Gängig sind in diesem Kontext die Provisions- und die Honorarberatung.

Nach Böckhoff & Stracke (1999) sind i. d. R. Provisionszahlungen üblich, die dem Berater nach erfolgter Vermittlung zustehen. Diese Vergütungsart wird aufgrund des erhöhten Verkaufsinteresses und einer Umsatzmaximierung als Ziel jeder kaufmännischen Tätigkeit in der Literatur kritisiert (Klöckner & Uppena, 1995). Bei Fondsverwaltern oder Vermögensmanagern ist laut Koehler (2000 #20) ein Bezug von 2 % des angelegten Vermögens pro Jahr üblich, was bei einer Anlagesumme von 200.000 € pro Jahr für den Anleger Kosten in Höhe von 1000 € verursacht. Diese Kosten müssen folglich zunächst ohne Erhöhung des Risikos durch das aktive Management erwirtschaftet werden.

Oder es handelt sich um eine Kapitalanlage, die häufig den Veränderungen am Markt angepasst werden muss. Das Umschichten erzeugt hierbei ebenso Mehrkosten in Form von Vertriebsgebühren, was einen Großteil des Verdienstes von Vermögensverwalter ausmachen kann. Da diese Gebühren bei Umschichtung von der Anlagesumme abgezogen werden, vermindert dies schussendlich die laufende Rendite bzw. den Zinseszinseffekt (Sieper, 1991).

Ein per Provision vergüteter Makler bietet in der Regel lediglich spezielle Verträge mit den gängigen Anbietern an und ist so nicht in der Lage, den kompletten Markt abzudecken; es handelt sich hier, wie auch bei vielen Mehrfachagenten, -nur um einen Teilbereich. Darüber hinaus wird häufig Kritik an den unterschiedlichen Vergütungssätzen verschiedener Anbieter geübt. In diesem Falle wäre der Berater durch unterschiedliche Honorierung nicht „frei" in seiner Auswahlempfehlung (Baumann, 1998).

Nach Böckhoff et al. (1999) führt jedoch gleichermaßen die Honorarberatung zu Problemen. Die Honorierung kann bei entsprechender Qualität im höheren vierstelligen Bereich liegen. Bei dieser pauschalen Abgeltung für die Beratung unterscheidet der Autor zwischen der grundlegenden Finanzplanung hinsichtlich sinnvoller übergreifender Produktlinien in der vorgefundenen Situation zum einen und der Produktauswahlberatung zum anderen, bei der es z. B. um einen konkreten Fonds geht. In der Regel resultiert aus der Honorarberatung die Empfehlung bestimmter Produktlinien. Gleichzeitig folgt daraus aber auch, dass die Produktauswahl ein weiterer arbeitsintensiver Schritt ist, für den bei der Bearbeitung eine separate Honorierung notwendig wird.

Fast jedes Finanzprodukt geht mit einem Selbstkostenblock einher, in welchem auch Gebühren für die Vermittlung inkludiert sind, unabhängig davon, durch wen dieses Produkt vermittelt wird (Wiehle, Diegelmann & Deter, 2005). Ein Investmentfonds beinhaltet beispielsweise einen Ausgabeaufschlag (AA) mit Kosten für die Vermittlung, sofern dieser nicht auf 0 % rabattiert ist. Die Bezugsplattform, wie z. B. das Internet, ist dabei irrelevant; die im AA enthaltenen Kosten bleiben bestehen (sofern keine Rabattierung gegeben ist) und fließen in diesem Fall an die vermittelnde Plattform (ebd.).

Problematisch wird es zudem, sobald der Finanzplaner ein Honorar für die finanzplanerische Beratung sowie gleichermaßen eine Provision für die Produktauswahl erhält und somit unterschiedlichen Anreizstrukturen unterworfen wird.

„Als pauschal oder nach Stunden vergüteter Berater muss und kann er Produktverkaufsinteressen völlig in den Hintergrund stellen, als provisionsabhängiger Produktauswahlberater stehen die eigenen Einkommensinteressen des Beraters u.U. im Konflikt mit den Interessen des Kunden. Dieser Wandel der Motivationslage des Beraters innerhalb einer Kundenbeziehung ist nicht von Vorteil für den Beratungsprozess." (Böckhoff et al., 1999, S. 48)

Eine Produktvermittlung durch Honorarberater kommt somit einer provisionsgestützten Vermittlung unter Berücksichtigung von Fixkosten gleich. Andernfalls bleibt der entscheidende und schwierige Punkt der Produktauswahl offen.

Bei der Empfehlung eines Produktes, wie z. B. eines Investmentfonds oder einer Versicherung, und dessen Erwerb im Internet oder bei der Hausbank werden die im Produkt enthaltenen Kosten, wie Vermittlungsprovisionen, weiterhin fällig. Dies bedeutet eine doppelte Kostenbelastung für den Anleger.

Eine optimierte Möglichkeit ist die „gedeckelte Provision" bei Mehrfachagenten, bei welcher der Vermittler das gleiche Entgelt für alle Anbieter erhält, somit keine persönliche Präferenz entwickelt und in der Auswahl objektiv bleibt (Pöpsel, 2009).

Ebenso vorteilhaft ist laut Karl Matthäus Schmidt, Vorstand der Quirin-Bank, eine reine Honorarberatung, bei der alle Provisionen bei Produktabschluss an den Anleger zurückfließen. Diese ist jedoch eher eine Seltenheit und ab 150 Euro pro Stunde buchbar (Gneuss,

20.06.2010).

Als bedeutende Faktoren sind neben dem legitimen Aspekt der Bezahlung demnach folgende Punkte festzuhalten:

a) Bewahrung der Unabhängigkeit in der Beratung, sowohl bez. Der Auswahl als auch in der Vergütung
b) Hohe Qualität der Beratung und der Produkte, welche durch entsprechende Spezialisierung des Beratungsbereiches und Kompetenz in der Produktauswahl erreicht wird.
c) Zu erwartende Ablaufleistung, also das Ergebnis des Sparens (Daudert et al., 2003).

3.2 Zielsetzung und Bedeutung der Rendite

Ein wichtiger Schritt zu Beginn der Finanzplanung ist die Ermittlung der Ziele und Wünsche des Anlegers. Nach Koehler (2000) verlangt die Vorsorge vor allem nach einem konkreten Ziel unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Situation. Auch ermittelt ein guter Berater die Risikobereitschaft, die persönliche Situation des Sparers und die Produktanforderungen in Form von Anlagedauer und Verfügbarkeit. Ohne diese Informationen lassen sich kaum die optimalen Strategien ermitteln und eine Planung aufstellen. Oft scheitert das Finanzkonzept daran, dass kein konkretes Ziel ausgegeben wurde und sowohl „ziel-" als auch „planlos" Kapital angelegt wird. Dadurch wird selten effizient Vermögen aufgebaut, da nicht die individuell angemessenen Produkte herangezogen werden (ebd.). Zudem sollte bei der Analyse der Ist-Situation neben bestehenden Produkten auch eine „Privat-Bilanz" mit Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in Form aller Einnahmen, Ausgaben, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten erstellt werden (Schmidt, 2006). Die Faktoren der Informationserhebung für die Aufstellung einer Strategie und zur Produktauswahl sind folgend grafisch zusammengefasst

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 - Informationserhebung für die Finanzplanung (eigene Darstellung)

Weiterhin sollte bei der Finanzplanung die Inflationsrate berücksichtigt werden. Den durchschnittlichen Kaufkraftverlust beziffern Müntinga-Dahl, Herbeck, Hessling & Wolff (1998) langfristig auf 3 %.

Es gilt die Zinseszinsformel x*(1+z/100)J mit z = Zinssatz und j = Anzahl der Jahre.

In 40 Jahren, bzw. im Jahre 2050, liegt der Bedarf demnach ungefähr 3.200 Euro, um nach heutiger Kaufkraft 1.000 Euro zu besitzen (1.000 EUR x 1,0340 ; vergleiche auch www.zinsen- berechnen.de).

Um den Einfluss der Inflation auf die Produktwahl zu verdeutlichen, führt der Autor folgendes Beispiel an: Bei einem Sparplan von 6 % Zinsertrag werden drei Prozentpunkte für die Inflationsrate abgezogen. Bei angenommenen 30 % Steuerbelastung auf 6 % Zinsertrag (1,8 Prozentpunkte) ergibt sich so eine reelle Sparrate von 1,2 % und damit die Frage, nach dem tatsächlichen Nutzen der Investition.

In Zahlen ausgedrückt:

Sparvolumen 10.000 EUR

Zinsertrag 6 % 600 EUR /J (ohne Zinseszins)

Kaufkraftverlust der Sparanlage 3 % 300 EUR /J (Inflationsrate 3 %)

Reinertrag 300 EUR /J

Abzüglich 30 % Steuern v. 600 EUR 180 EUR

Verfügbare liquide Mittel 120 EUR

Daher geht Müntinga-Dahl et al.( 1998) davon aus, dass jener Anleger, der mit 2 % Rendite spart, „Armsparen" betreibt und auf Vermögen verzichtet; er betreibt real Vermögensverlust.

Es muss demnach unterschieden werden, wie die individuelle Zielsetzung der Kapitalanlage ist: Bedarf es eines AUFBAUS von Vermögen, oder schlichtweg dessen ERHALTS?

Da oft nicht klar ist, welches Vermögen überhaupt benötigt wird und welche Strategie somit geeignet ist, sollte dies an dieser Stelle eingehender untersucht werden.

Ein Beispiel soll folgend das Ziel, also die Anforderungen zum Vermögensaufbau, darstellen. Es wird davon ausgegangen, dass ein Berufssportler nicht nur in der Lebensphase nach dem aktiven Sport von seinem früheren hohen Einkommen profitieren, sondern auch bei Renteneintritt mit 67 Jahren seinen Lebensstandard halten möchte.

Müntinga-Dahl et al. (1998) führt die Problematik an, dass Hochverdiener über der sog. „Beitragsbemessungsgrenze", bis zu welcher Rentenbeiträge prozentual erhoben werden, liegen. Da sie nur bis zu dieser Höchstgrenze Rentenbeiträge zahlen, erhalten sie später auch nur Altersrente aus dem durchschnittlichen Höchstbetrag der Einzahlungsjahre. Somit wirkt sich ihr volles Einkommen nicht auf die spätere Rentenhöhe aus. Zudem weist sie auf die Rentenlücke und das durch den demografischen Wandel ungünstige Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern hin, welche sich durch erhöhte Lebensdauer und niedrige Geburtenrate weiter zuspitzen. Nach einer Studie von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen an der Universität Freiburg im Jahre 2009 beträgt die zukünftige Rente im Schnitt unter 40 % des Bruttoeinkommens, bei überdurchschnittlich verdienenden Beitragszahlern wird das Gefälle noch drastischer sein (Raffelhüschen, 2009).

Vor mit diesem Hintergrund betrachtet, ergibt sich demnach folgende Szenerie: Will ein Sparer bei einer Lebenserwartung von weiteren 20 Jahren nach Renteneintritt im Jahr 2050 über eine zusätzliche Rente von 1.000 Euro monatlich nach heutiger Kaufkraft verfügen, müsste er unter Berücksichtigung der oben genannten 3 % Inflationsrate ein Auszahlungskapital von 3200 Euro pro Monat * 12 Monate * 20 Jahre = 768.000 Euro besitzen.

Nun existieren verschiedene Wege, dieses Kapital aufzubauen. Für Rühl (2006) ist zunächst die Frage entscheidend, welcher Anteil vom monatlichen Einkommen gespart werden soll, welche Rendite erwartet wird und welcher Zeitraum dafür zur Verfügung steht.

Köhler (2000) vertritt folgende These: Je länger der Sparzeitraum ist, desto höher sollte im Anlagemix beispielsweise der Aktienanteil sein, da deren Schwankungen dadurch an Einfluss verlieren und diese langfristig die höchste Rendite abwerfen. Aus diesen drei Einflussfaktoren - Einkommen, Renditeerwartung und Ansparzeit - wird nach der Höhe der gewünschten Summe die Sparrate berechnet (Köhler, 2000).

Der Einfluss der Verzinsung und des Zinseszins wird in folgender Tabelle mit den Beispielen Sparbuch, Lebensversicherung und Aktienfonds mit entsprechend angenommenen Renditen veranschaulicht; es wird von einer Einmalanlage in Höhe von 10.000 Euro ausgegangen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 - Ablaufleistung verschiedener Anlageformen (Rühl, 2006, S. 30)

Der Verlauf eines Sparplans mit einer Einzahlung von 100 Euro monatlich wird in folgender Grafik mithilfe des Programms FVBS dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 - grafische Darstellung des Zinseszinseffekts (Rühl, 2006, S. 30)

Vereinfacht dargestellt ohne den Einfluss von Kosten, Steuervergünstigungen und -abgaben, und mit einer Wiederanlage des Auszahlungskapitals zu Inflationszinsniveau hieße das demnach:

Um das Ziel von 1.000 Euro zusätzlicher Rente nach heutiger Kaufkraft - also 768.000 Euro in 40 Jahren unter Einfluss von 3 % Inflationsrate - zu erreichen, müssten bei 5 % Verzinsung monatlich gerundet 516 Euro eingezahlt werden. Bei einer Verzinsung von 9 % wären es lediglich 181 Euro

Die Frage danach, welches Produkt für den Sparer geeignet ist, hängt folglich auch stark von dessen möglichen oder gewollten Aufwendungsbeträgen und Zielanforderungen ab.

Da niedrig verzinste Anlagen oft als „sicher" und „schwankungsarm" angesehen werden, sollte beim Vermögensaufbau der Aspekt der knapp dreimal höheren Ausgaben bzw. niedrigeren Ablaufleistungen berücksichtigt werden; es gilt herauszufinden, ob deren Verwendung zielerreichend sein kann. Das Ziel, eine zusätzliche Monatsrente in Höhe von 1000 Euro unter gängigen 3 % Inflationsrate zu „ersparen", scheint für niedrigverdienende Anleger lediglich mittels eines Produkts mit 5 % Verzinsung und dadurch mit vergleichsweise schmerzhaften Ausgaben erreichbar zu sein.

So sollte tendenziell eine eher schwankungsarme Variante gewählt werden, sobald der Sparer entsprechend vermögend ist. Steht nicht derart viel Kapital zum Sparen zur Verfügung, sollte die Sparform entsprechend renditeorientiert gewählt werden (Köhler, 2000). Auf die Risiken und deren Minimierung geht Kapitel 3.4 folgend näher ein.

Entsprechend dieses Grundsatzes sind parallel dazu die individuelle Zielsetzung, die Wünsche bezüglich der Höhe der Aufwendungen und die persönlichen Neigungen zu bestimmten Anlageformen miteinander in Einklang zu bringen (Böckhoff et al., 1999).

Übereinstimmend dazu wird nach obigem Beispiel die Strategie sowie die Produktauswahl nach Zielstellung angepasst. Auf die einzelnen Produkte und Sparformen, welche auf dieser Grundlage in Betracht gezogen werden können, geht Kapitel 3.4 ein.

3.2.1 Verdeutlichung des Bedarfs einer hohen Verzinsung

Es dient als Beispiel ein Berufssportler im Alter von 22 Jahren und einer weiteren Haupteinkommenszeit in seiner aktiven Sportlerkarriere von 13 Jahren. Das durchschnittlich verfügbare Nettogehalt (Nach Abgaben für Steuern, Sozialversicherung und persönlicher Absicherung) beträgt während diesen 13 Jahren durchschnittlich 5.000 € monatlich. Es werden wie in Kapitel 3.2 die in den letzten 30 Jahren vorzufindende durchschnittliche Inflation von 3 % für die Zukunft veranschlagt.

Der Sportler möchte nach der aktiven Zeit über ein zusätzliches passives Einkommen von 1.500 € pro Monat vom 35. bis zum 65. Lebensjahr aus seinen Ersparnissen verfügen, um die zu erwartenden Einkommenseinbußen abzufedern.

Zur Berechnung wurden der Sparrechner und der Entnahmerechner auf der Seitewww.zinsen-berechnen.de heran gezogen. Unter Annahme eines Steuersatzes der Abgeltungssteuer von 26,375 % und eines jährlichen Steuerfreibetrages von 801 Euro ist für den Entnahmeplan ein Kapital von 532.903 € (bei 4 % laufender Verzinsung des Kapitals) bzw. 359.556 € (bei 8 % laufender Verzinsung des Kapitals) nötig.

Die Sparraten zur Zielerreichung betragen 2.791 € (4 %) bzw. 1.531 € (8 %).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6 - Kapitalbedarf und Sparrate im Vergleich (eigene Darstellung)

Da die Höhe und Dauer des Einkommens ungewiss ist, wird empfohlen, eine degressive Sparrate zu wählen. D. h. zu Beginn der Ansparphase höhere Beitrag, die mit dem Laufe der Zeit auf ein etwas unterdurchschnittliches Niveau angepasst werden. Dadurch ergibt sich zudem eine positive Ausnutzung des Zinseszinseffekts.

Die genauen Kenndaten des auf www.zinsen-berechnen.de verwendeten Entnahmerechners für die Variante mit 8 % Verzinsung sind wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7 - Kenndaten Entnahmeplan (www.zinsen‐berechnen.de)

Daraus ergibt sich, dass bei einer Verzinsung von 8 % im Zeitraum von 13 Jahren ca. 1/3 des Nettoaufkommens aufgewendet werden muss, um nach Ende der Karriere mit 35 Jahren für weitere 30 Jahre ein passives Einkommen von ca. 1/3 des damaligen Nettoeinkommens zu haben.

Bei einer Geldanlage mit 4 % Verzinsung ist dagegen mehr als die Hälfte des Nettoeinkommens als Sparrate zu entrichten, um später 1/3 des damaligen Nettoeinkommens zur Verfügung zu haben.

Es kann angenommen werden, dass nur wenige Sportler bereit sind, während ihrer aktiven Zeit mehr als die Hälfte ihres verfügbaren Einkommens anzusparen. Sportler, die nicht dazu bereit sind, haben entweder deutlich umfangreichere Einkommenseinbußen nach der aktiven Karriere, oder es stellt sich keine andere Alternative dar, als eine möglichst effiziente Sparform mit einer Prognose von 8 % Verzinsung zu wählen.

Die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit dieser Prognose wird im Fortlauf dieser Arbeit eingehend behandelt.

3.3 Rahmenbedingungen

Durch den Staat werden im Rahmen der „Durchführungswege" verschiedene Möglichkeiten zur Verwendung von Sparprodukten vorgegeben, welche in den gesetzlichen Rahmenbedingungen verankert sind. Dazu gehören u. a. das Schichtenmodell der Altersvorsorge und steuerliche Aspekte, aus welchen sich mitunter auch Vor- und Nachteile für die Produkt- und Strategiewahl ergeben.

In weitläufiger Literatur wird den Rahmenbedingungen mehr Aufmerksamkeit zugeteilt, als dem eigentlichen Produkt und dem Sparkern selbst (PriceWaterhouseCoopers & Deutsche Rentenversicherung Bund, 2009). Hier sollte eine ausgewogene Betrachtung zwischen Durchführungsweg im Sinne von gesetzlichen Rahmenbedingungen und den dahinterstehenden Produkten sowie deren Qualität stattfinden.

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes von 2005 ist in Deutschland das „3-Säulen-Modell" hin zum „Drei-Schichten-Modell" überarbeitet worden. (Alterseinkünftegesetz, 2005). Langfristig ausgelegte Finanzprodukte lassen sich im Schichten-Modell stets einer Kategorie zuordnen. Der Aufbau gestaltet sich wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8 - Das Drei-Schichten-Modell (eigene Darstellung)

Vorab ist festzuhalten, dass es keinen „Königsweg" der Durchführungswege zu geben scheint. Durch die persönlichen Bedürfnisse des Sparers ergeben sich aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen Vor- und Nachteile, die individuell zu bestimmen sind (Müntinga-Dahl et al., 1998).

In der ersten Schicht befindet sich sowohl die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), welche heutzutage für die spätere Generation als unzureichend angesehen wird (ebd.), als auch die Rürup-Rente. Darüberhinaus sind als Zusatzversorgung die Riesterrente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) vorgesehen. Als dritte Schicht gelten flexible Kapitalanlageprodukte, wie z. B. private Rentenversicherungen (PriceWaterhouseCoopers et al., 2009).

Gedanklich kann zwischen der zweiten und dritten Schicht eine Linie gezogen werden, da die Schichten „Basis" und „Zusatz'" vom Staat in Form von Steuererstattungen bei den Beiträgen, staatlichen Zulagen bei Riester und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge in der bAV gefördert werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Beiträge vom Bruttoeinkommen in den Spartopf fließen und nachträglich steuerlich absetzbar sind. Somit sind Rückzahlung in Höhe des persönlichen Einkommenssteuersatzes plus Zulagen bzw. Sozialversicherungsfreiheit des Beitrags möglich. Da diese Schichten zur Verrentung gedacht sind, ist ein förderungsunschädlicher Zugriff erst ab Vollendung des 60. Lebensjahrs möglich (PriceWaterhouseCoopers et al., 2009).

Ein weiterer Vorteil neben der staatlichen Förderung liegt durch den persönlichen Zugriff ab einem Alter von 60. Jahren auch in der darin enthaltenen Hartz-IV-Sicherheit; die Zugriffsverweigerung gilt gleichermaßen auch für den Staat. Nach heutigem Stand beträgt das Schutzvermögen bei Langzeitarbeitslosigkeit unter Anspruch von Hartz-IV 250 Euro pro Lebensjahr für die Altersvorsorge, maximal jedoch 16.250 € (Brand, Künkele & Friedrich, 2008). Dieser Anteil ist als Altersvorsorge verschwindend gering. Damit das aufgebaute Kapital im Falle von Hartz-IV nicht angetastet werden muss, sollte zumindest ein Teil des Vermögens vor staatlichem Zugriff geschützt sein. Dies muss von einer gefährdeten Berufsgruppe, wie jene ehemaliger Profisportler (vgl. Kapitel 2.3), beachtet werden.

Produkte in einem Riestermantel oder einer bAV verpflichten den Anbieter zur Garantie der eingezahlten Beiträge als Ablaufleistung, welche je nach Produkt jedoch unterschiedlich effizient abgebildet wird (PriceWaterhouseCoopers et al., 2009). Aufgrund des hohen Einflusses auf die Rendite wird diese in Kapitel 3.4.6 Punkt 6) gesondert erläutert.

Steuerlich bedeutsam ist bei der ersten und zweiten Schicht, dass neben der umfangreichen Förderung der Beiträge zu beachten ist, dass die Rente der „nachgelagerten" Besteuerung unterliegt und im Alter im Gegensatz zur dritten Schicht voll versteuert wird (Haufe, 2008).

Es ist jedoch anzunehmen, dass der Steuersatz im Rentenalter aufgrund des in der Regel geringeren Einkommens bei Weitem geringer ist als noch während der Haupteinkommenszeit (Moritz, 2004).

In der dritten Schicht greift keine staatliche Förderung der Beiträge. Versteuert werden diese, wie jede „normale" Kapitalanlage, bei Zugriff vor dem 60. Lebensjahr mit der Abgeltungssteuer. Bei Kapitalauszahlung ab dem 60. Lebensjahr erfolgt dies z. B. bei Rentenversicherungen nach dem sogenannten „Halbeinkünfteverfahren". Hier wird die Hälfte der Zinserträge zum persönlichen Einkommenssteuersatz des Zugriffszeitpunktes versteuert. Bei lebenslanger Verrentung nach von der Versicherung vorgegebenem Umwandlungsfaktor erfolgt die Versteuerung nach dem „Ertragsanteil", welcher mit 65 Jahren bei beispielsweise 18 % liegt. Das bedeutet, dass 18 % der Rente zum jeweiligen persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden müssen, was in der Regel geringfügig ausfällt (Götz, Holthausen & Schlinck, 2002). Bei einem persönlichen Steuersatz von beispielsweise 25 % im Rentenalter wären 4,5 % der Rente als Steuern an den Staat abzuführen.

Auf die genauen Details und Besonderheiten der Durchführungswege soll an dieser Stelle aufgrund der Komplexität der Thematik nicht näher eingegangen werden. Zur weiterführend Bearbeitung sind in diesem Kontext die Ausführungen des Rentenversicherungsbunds zu empfehlen (PriceWaterhouseCoopers et al., 2009).

Zu den Durchführungswegen sind abschließend noch folgende Punkte hervorzuheben:

1) Geprüft werden sollten Einschränkungen, wie z. B. Obergrenzen der Förderung, welche für Großverdiener evtl. - gemessen am jeweiligen Lebensstandard und Bedarf - zu gering ausfallen könnten. Eine Kombination aller Förderungswege hebt diese jedoch soweit an, um eine grundlegende Absicherung im Alter zu gewährleisten. Entscheidend ist hier auch eine frühzeitige Einzahlung (PriceWaterhouseCoopers et al., 2009).

2) Der Durchführungsweg bildet immer nur den „Mantel" um das jeweilige Produkt ab. Das heißt, die gesetzlichen Bedingungen und steuerlichen Vorteile sind immer gleich (Haufe, 2008). Entscheidend für die Höhe des später zur Verfügung stehenden Geldes ist hier der Zinseszinseffekt - und damit die Qualität des verwendeten Produkts und dessen Rendite, beispielsweise 5 oder 9 %. Die Auswirkungen der Rendite wurden in Kapitel 3.2 dargestellt, somit besitzt die Rendite die gleiche Bedeutung wie die Förderung und sollte sorgfältig geprüft, also keinesfalls vernachlässigt werden (Rühl, 2006). Auschlaggebende Kriterien für z. B. eine fondsgebundene Rentenversicherung werden in Kapitel 3.4.6 aufgeführt.

3.4 Produktauswahl

An dieser Stelle geht es konkret um die Frage, „mit was" gespart werden soll. Dazu erfolgt ein Überblick darüber, nach welchen Prinzipien eine Auswahl möglich ist, welche Produktkategorien herangezogen werden können und was bei den gängigsten dieser zu beachten ist. Generell ist darauf hinzuweisen, dass es für die richtige Anlageform kein Patentrezept gibt. Alle Produkte haben Vor- und Nachteile, und die jeweiligen Merkmale müssen auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden (Müntinga-Dahl et al., 1998). Es soll an dieser Stelle auf einige weit verbreitete Produkte und Kategorien eingegangen und die wichtigsten Hinweise in Hinblick auf die Fragestellung dargestellt werden.

3.4.1 Was ist Sicherheit?

Der Wunsch nach Sicherheit besteht bei fast allen Sparern, deswegen sollte diese eine besondere Beachtung finden. Zuerst stellt sich die Frage, was versteht der Sparer unter Sicherheit: Sicherheit vor Totalverlust, vor Wertschwankungen, oder jene des erwarteten Ertrages.

Ein Totalverlust des Geldes ist das Worst-Case-Szenario, welches bei schlechter Verteilung der Anlagesummen so mancher Existenz bereits das finanzielle „Genick" gebrochen hat (Wallrodt et al., 2008).

Insbesondere sollte deshalb auf den Schutz des eingezahlten Geldbetrages im Falle einer Insolvenz des Anlageinstituts Wert gelegt werden, wobei auch relevant ist, bei welchen Vorkommnissen eventuelle Auffanggesellschaften ebenfalls überfordert sind (Grandt, 2009).

Bei Fondsvermögen, wie offenen Immobilienfonds oder fondsgebundenen Policen, gilt das Kapital bilanziell als Sondervermögen und fällt somit nicht in die Insolvenzmasse (Dembowski, 2007). Dieser Umstand ist bei vielen anderen Anlageformen nicht gegeben. Auch der Aspekt des „Sachwertes" ist an dieser Stelle anzuführen und geht mit eindeutigen Fragestellungen einher: Ist ausschließlich das nominelle Kapital garantiert, das bei einem Staatsbankrott, einer Währungsreform oder einer hohen Inflation wertlos wird? Oder empfiehlt sich eine Investition in materielle Güter und Anlagen, die aufgrund anhaltender Nachfrage ihren Substanzwert beibehalten (Böckhoff et al., 1999)? Dieser Aspekt wird oft bei festverzinslichen Anlagen wie Bausparen, Tagesgeld, Festgeld oder dem Sparbuch vernachlässigt.

Ist darüberhinaus das Geld für den Vermögensaufbau und die Rente Hartz-IV-sicher investiert (vgl. Kapitel 3.3)? Wurde als Grundlage jeden Sparens an die Absicherung des eigenen Einkommens im Falle einer Berufsunfähigkeit gedacht (vgl. Kapitel 2.5)?

Weniger dramatisch wie ein Totalverlust, jedoch ebenfalls finanziell schmerzlich sind Wertminderungen des Kapitals oder Ertragsverluste, deren Eintrittswahrscheinlichkeit aus diesem Grund ebenfalls minimiert werden sollte.

Viele Sparer wiegen sich in Sicherheit, wenn die Anlage bei Banken zum gängigen Leitzinssatz festverzinst ist. Für die meisten Anleger hat dies aufgrund des vergleichsweise geringen Zinssatzes zur Folge, langfristig mit dieser Anlage zu wenig Ertrag zu generieren, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können (Müntinga-Dahl et al., 1998). Auf die Frage, wie sich Sicherheit mit höher verzinsten Anlagen verbinden lässt, gehen im weiteren Verlauf der vorliegenden Ausarbeitung insbesondere die Kapitel 3.4.2 und 3.4.5.4 ein.

Sicherheit kann nur rekurrierend auf andere Faktoren bewertet werden. Die Faktoren Rendite, Liquidität und Schwankung können, wechselseitig zusammenhängend, als Dreieck abgebildet werden; deren gleichzeitige Maximierung schließt sich gegenseitig aus. Der Faktor des Anlagehorizonts spielt bei jeder Anlage eine Rolle (ebd.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 9 - Sicherheit (modifiziert nach Müntinga-Dahl et al., 1998, S. 173).

Aufgrund der Schwierigkeit, die Karriere eines Berufssportler bedingt durch deren Besonderheiten (vgl. Kapitel 2.2), exakt zu planen, steht die Verfügbarkeit des angesparten Kapitals im Sinne eines ständigen Zugriffs unter besonderer Beachtung (Lepold, 2009).

Die nächsten Kapitel gehen detailliert darauf ein, wie die Kapitalsicherheit durch Einbeziehung wichtiger Aspekte und Qualitätsmerkmale diverser Produkte und -Kategorien erhöht wird. Dazu werden grundlegende Prinzipien in Kapitel 3.4.2 aufgeführt..

Ferner erläutert Kapitel 3.4.5 die Erhöhung der Sicherheit bei Investmentprodukten durch Diversifizierung, eine Aufteilung der Anlageklassen unter Verwendung mehrerer Fonds (As- set-Allocation) sowie die Auswahl von Top-Fonds durch entsprechende Kriterien und die Bedeutung des Zeitfaktors.

3.4.2 Grundlagen der Auswahl und Bewertung von Finanzprodukten

Das Angebot an Finanzprodukten ist außerordentlich komplex, weswegen eine Filterung nach entsprechenden Grundprinzipien des Sparers sinnvoll und notwendig ist (May & May, 2009).

Um die Auswahl einzugrenzen, werden hier folgende gängigen Prinzipien beachtet:

1) Sicherheit und explizite Vermeidung von Totalverlust
2) Transparenz der Geldanlage
3) Rendite über Inflationsniveau

Das Thema Sicherheit wurde in Kapitel 3.4.1 erörtert. Entscheidend für die Bewertung einer Geldanlage sind deren verfügbare Informationen, welche umfangreich vorhanden und einsehbar sein müssen. Daher ist ebenfalls Transparenz ein hier als bedeutsam anzusehendes Merkmal im Auswahlprozess. (Demuth, 1993). Es ist beispielsweise relativ kompliziert zu erfahren, wie die detaillierte Kapitalverwendung bei einer klassischen kapitalbildenden Lebensversichrung aufgeteilt ist (Grandt, 2009), während umfangreiche Fondsinformationsprospekte und Quartalsberichte bei Investmentfonds im Internet öffentlich verfügbar sind (Moritz, 2004).

Die Rendite ist entscheidend für den Aufbau des Vermögens. Hier muss, wie in Kapitel 3.2 bereits erläutert, unterschieden werden, was die Zielstellung des Anlegers ist.Da bis auf wenige sehr wohlhabende Klienten die Mehrheit der Sparer nicht nur auf Gelderhalt, sondern auf Kapitalaufbau angewiesen ist, soll die Rendite über dem Inflationsniveau liegen (Müntinga-Dahl et al., 1998).

Welche Produkte in der Literatur demnach entsprechend kategorisiert werden, kann aufgrund der Vielfalt nicht vollständig abgebildet werden, es soll jedoch folgend auf die gängigsten und populärsten Varianten eingegangen werden.

3.4.3 Bedeutung für festverzinsliche Anlagen

Die Verwendung von festverzinslichen Anlagen, wie Sparbüchern, Festgeldern, Tagesgeldern oder Bausparverträgen, gilt sowohl als konservativ wie auch stabil und erfreut sich gerade zu Zeiten turbulenter Kapitalmärkte stetiger Beliebtheit. Auch herrscht hierbei die Meinung vor, dass, im Vergleich zum Kapitalmarkt, die Möglichkeit einer Fehlinvestition weitgehend ausgeschlossen werden kann (Baur, 2008).

Diese Sichtweise ist jedoch nur bedingt richtig. Die Schattenseite einer festverzinslichen Anlage ist, wie in Kapitel 3.2 angeschnitten, deren niedrige Verzinsung. Liegt diese sogar unter Inflationsniveau, wird real eine Negativrendite erzeugt und damit final einen Vermögensverlust. Demuth (1993, S. 51) nennt das Sparbuch sogar drastisch eine „Geldvernichtungsmaschine".

Daher ist bei dieser im Allgemeinen als sicher geltenden Variante (solange nicht in einer Krise mehrere Banken insolvent werden, vgl. Grandt, 2009) davon auszugehen, dass das benötigte Kapital langfristig entweder nicht oder nur durch enorm hohe Aufwendungen effektiv aufgebaut werden kann. Im aufgeführten Beispiel in Kapitel 3.2 muss so für die Grundsicherung der Rente dreimal mehr Kapital eingezahlt werden.

Abschließend kann also zusammengefasst werden, dass sich festverzinsliche Anlagen vor allem für bereits vermögende Anleger, bei denen der Kapitalerhalt vordergründig ist, eignen. Für niedriger verdienende Sparer ist diese Anlageform nur als Zwischenlösung zu empfehlen, etwa um kurzfristig Geld "zu parken" oder eine liquide Rücklage zur stetigen Verfügbarkeit i. S. eines „Notgroschens" aufzubauen (Sieper, 1991).

Dies gilt in gleicher Weise für Bausparverträge. Dem Argument eines günstigen Kredites im Rahmen einer Finanzierung steht die zeitlich ungewisse Zuteilung des Bauspardarlehens oder eine Vergleichsrechnung mit einem alternativen Sparplan gegenüber (Lobner, 1995). Nach Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale lohnt sich ein Bausparvertrag als Anlageform nicht (Oberhauser, 05.08.2008). Eine Vergleichsrechnung der Alternativen

a) Bausparvertrag - geringe Rendite - günstige Darlehenszinsen versus
b) Alternative Anlage (bspw. Banksparplan) - höhere Zinsen - höhere Ablaufleistung fällt laut Gottschalk meistens zugunsten der alternativen Anlage aus. Sie zeigt auch, ob das durch die Vergleichsanlage höhere Eigenkapital später nicht nur eine bessere Verhandlungsbasis bei der Kreditaufnahme des restlichen Kapitals schafft, sondern auch kostengünstiger ist. Laufzeit und Kosten der Tilgung eines „freien" Kredites zu leicht höheren Zinskonditionen werden ausgeglichen, indem der benötigte Kredit durch das höhere angesparte Eigenkapital um einiges niedriger ausfällt (Lobner, 1995).

3.4.4 Klassische kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen

Sowohl bei der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung als auch bei der kapitalbildenden Rentenversicherung leistet der Sparer während der Berufszeit Beiträge in einen Vermögensstock. Der Unterschied zwischen Lebens- und Rentenversicherung liegt hauptsächlich in deren Kapitalauszahlung. Während die Lebensversicherung den Todesfall abdeckt und auf eine Einmalauszahlung zum Laufzeitende abzielt, wird bei der Rentenversicherung das Kapital nach einem Umrechnungsfaktoraktor in eine lebenslange Rente umgewandelt. Aus steuerlichen Vorteilen werden heutzutage fast ausschließlich Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen. Das als Vorzug gewertete Prinzip einer Rentenversicherung ist außerdem die Absicherung des „Langlebigkeitsrisikos" in Form eines Auszahlungsplans einer lebenslangen Rente (Baur, 2010). Des Weiteren gibt es die Unterscheidung zwischen klassischen und fondsgebundenen Versicherungspolicen (PriceWaterhouseCoopers et al., 2009) . Da letzere besonders große Unterschiede unter den Anbietern und deren Vertragswerk vorzuweisen hat, wird darauf in Kapitel 3.4.6 gesondert eingegangen.

Einfach dargestellt ist die Funktionsweise der klassischen kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung eine laufende Einzahlung des Sparers an ein Versicherungsunternehmen, welches das Kapital zur Gewinnerwirtschaftung am Kapitalmarkt verwendet. Der Sparer erhält für die Bereitstellung seines Kapitals eine Garantieverzinsung von derzeit 2,25 % und zusätzliche Überschussbeteiligungen, welche nicht garantiert und variabel sind. Zusätzlich wird in der Lebensversicherung das Todesfallrisiko abgesichert. (Goll & Steinhaus, 1992)

Sie gilt als gängige, lukrative und sichere Geldanlage. Mit derzeit 70 Mio. laufenden Verträgen spielt sie als Anlageform eine große Rolle (Grandt, 2009).

In den letzten Jahren ist vermehrt Kritik an dieser Sparform aufgekommen. Anlageexperten werfen dieser Variante große Schwächen in den Punkten Rendite, Sicherheit, Flexibilität und Transparenz vor. Da dieses Modell stark verbreitet ist, jedoch neben großer Bewerbung seitens der Unternehmen von Fachexperten stark kritisiert wird, soll aus diesen Gründen genauer auf die Kritikpunkte eingegangen werden.

Ein wichtiges Merkmal ist die Höhe der Gesamtverzinsung. Der Branchendienst „Map- Report" bescheinigt der durchschnittlichen Lebensversicherung seit dem Jahre 2002 eine durchschnittliche jährliche Rendite von ca. 4 % (Kusitzky & Kowalski, 2009). Dies ist nach Abzug der Inflationsrate kein großer Zinsgenerator und etwa auf dem Niveau zwischen Festgeld und Staatsanleihen angesiedelt, welche jedoch durchaus kostengünstiger zu erhalten sind. Der Grund wird in der Zusammensetzung der Geldanlage gesucht, da diese hauptsächlich aus festverzinslichen Wertpapieren wie Staatsanleihen, Schuldscheindarlehen, Hypotheken und Pfandbriefen besteht. Sowohl Aktien, als auch Immobilien spielen nur eine untergeordnete Rolle (ebd.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10 - Rendite und Portfolio der Allianz KLV (Kusitzky & Kowalski, 2009, S. 100)

Grandt (2009) sieht die Problematik detailliert in der Aufteilung des Kapitals, da in Krisenzeiten diese Wertpapiere, wie auch z. B. Staatsanleihen, längst nicht mehr als sicher oder rentabel zu klassifizieren sind. Die zu erwartende längerfristige, allgemeine Niedrigzinsphase mindert die Rendite erheblich. Hohe Garantien aus der Vergangenheit sind jedoch weiterhin zu bedienen. Die drängt die Versicherer durch immer geringeren Ertrag an den Rand des Verlustes. Die versichernden Unternehmen wirtschaften bereits heute teilweise aus ihren Reserven, weshalb nach Grandt in den nächsten Jahren auch nicht mit einer höheren Rendite, sondern mit einer ernst zu nehmenden Gefahr für die Versicherungen zu rechnen ist.

Zur Täuschung der Anleger trägt der Garantiezins von derzeit 2,25 % bei, da dieser, wie oft lediglich im Kleingedruckten erwähnt, ausschließlich auf den „Sparanteil" gilt, welcher lediglich ca. 70 % des Beitrages ausmacht. Den Rest des Beitrages bilden Kosten für Verwaltung und Todesfallabsicherung, welche sogar in besonderen Fällen, wie bei Insolvenzgefahr, angepasst werden dürfen. Somit fällt der Garantiezins je nach prozentualem Anteil des Sparkerns real auf ca. 1 % aus und ist durch die Variation des Kostenblocks sowie des Sparanteils in seiner Höhe weiter variabel (Grandt, 2009).

Des Weiteren bemängelt Grandt (2009), dass alle Sparer in den gleichen Topf sparen und dies keine individuelle Geldanlage ermöglicht. Eine persönlicher Einflussnahme oder ein Wechsel der Anlageform ist weder möglich, noch ist die Verwendung des Geldes in der Regel im Detail einsehbar, was seitens des Sparers einer Art „Black Box" gleichkommt. Die gesamte Anlageform gilt als unflexibel (Baur, 2010), was in Krisenzeiten inkl. der sich schnell ändernden Markt- und Lebenssituationen alternativen Möglichkeiten nachsteht (vgl. Kapitel 3.4.6).

Die Rendite über dem Garantiezins wird durch Überschüsse des Versicherungsunternehmens erwirtschaftet. Somit kommt dies dem Prinzip einer Unternehmensbeteiligung, also einer Aktie, gleich und hängt wiederum vom Kapitalmarkt ab. (Klöckner et al., 1995)

Die angesparten Beiträge werden durch die direkte Verwaltung des Versicherers bilanziell nicht als Sondervermögen ausgewiesen, wie es beispielsweise bei fondsbasierten Versicherungen der Fall ist, und fallen somit bei Konkurs in die Insolvenzmasse. Eine Rettung durch eine Auffanggesellschaft wäre nach Grandt (2009) bei mehreren Insolvenzen, beispielsweise in einer großen Krise, nicht mehr zu gewährleisten.

Ebenso besteht das Risiko, dass nur reine Geldwerte garantiert sind, welche das Inflationsrisiko nicht berücksichtigen. Im Falle einer hohen Inflation wird der aufgedruckte Wert auf dem Versicherungsschein entweder stark gemindert oder gar wertlos (Böckhoff et al., 1999).

Zentral wird häufig kritisiert, dass die bei Abschluss horrenden Kosten durch die Verzinsung erst nach teilweise 15 oder 20 Jahren amortisiert sind, wenn der Rückkaufwert wieder dem eingezahlten Kapital gleich kommt (Shahin, 2009).

Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb eine Kapital-Lebensversicherung nach Urteil des Landgerichts in Hamburg „legaler Betrug" sei. Darüber hinaus heißt es in dessen Begründung „Durch die Einstufung dieser Versicherung als legaler Betrug wird vor dem Abschluss solcher Verträge abgeraten." (Gerichtsurteil, AZ 74 047/83)

Dies bestätigt auch die Stiftung Warentest, welche aufgrund von besseren Alternativen im Bereich der Rendite, Kosten, Flexibilität oder Transparenz von solchen Verträgen abrät. (Baur, 2010)

Verglichen mit anderen Industrienationen ist das hier anzutreffende Prinzip der klassischen kapitalbildenden Variante in Deutschland einmalig und hat sich in dieser Version international - im Gegensatz zu anderen Produkten - nicht durchgesetzt (Grandt, 2009).

3.4.5 Investmentprodukte

3.4.5.1 Der Investmentgedanke

Die Finanzexperten Daudert (Daudert et al., 2003, S. 43) nennen den Banksparer „Geldverleiher", sobald dieser sein Geld bei Banken zu Festzins anlegt. Die Bank kauft das Kapital hier vergleichsweise billig ein, um damit Kredite oder Investitionen an andere zu finanzieren, Renditen zu erzielen und den eigenen Gewinn zu ermöglichen. Gleichzeitig führen die beiden Autoren folgende Thesis an: „Meist sind die freiwilligen Geldverleiher so naiv, dass sie glauben, mit Sparbuchzinsen einen wirklichen Vermögenszuwachs erzielen zu können."

Rühl (2006, S. 25) meint diesbezüglich unterstützend: „Ihre Tätigkeit als Großhändler im Kreislauf des Geldes lassen sich die Banken fürstlich bezahlen". Die Gewinnspanne betrage bei der Verzinsung ca. 100 %. Sinnvoller wäre es für den Anleger, diese Gewinne selbst einzunehmen und wie die Banken unmittelbar in Sachwerte der Produktionswirtschaft zu investieren.

Der modifizierte Wirtschaftskreislauf nach Rühl (2006) veranschaulicht dies grafisch:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 11 - Investitionskleislauf (modifiziert nach Rühl, 2006, S. 25)

So müssen die Gelder nicht unbedingt in Unternehmensbeteiligungen in Form von Aktien fließen, sondern können ebenfalls in Immobilien, oder festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten, wie Staaten oder Unternehmen, fließen. Grundlegend ist der Verzicht auf Zwischenhändler wie Banken und Versicherungen, welche satte Margen einbehalten würden (ebd).

3.4.5.2 Das Fondsprinzip

Da die direkte Geldanlage neben Chancen auch Risiken birgt, gilt es die allgemeinen Risiken soweit wie nur möglich zu eliminieren (Rühl, 2006). Nach Böckhoff et al. (1999) sollte aufgrund der Wahrung der Sicherheit eine Risikostreuung und damit Verteilung des Kapitals nach Anlageformen, geografischen Regionen, Währungen, Kapitalisierungen, Laufzeiten, Branchen, Emittenten/ Gesellschaften und Nutzern erfolgen. Wer dies nicht beherzigt, muss sich andernfalls über herbe Verluste nicht wundern.

Um diese Streuung mittels Einzeltiteln, z. B. Aktien, zu erreichen, bedarf es einer Vielzahl von Titeln. Dies erfordert nach Müntinga-Dahl et al. (1998) einen enormen Aufwand an Verwaltung, Kosten, Zeit und entsprechender Kompetenz in allen Anlagebereichen sowie ein hohes Vermögen, um die Verteilung überhaupt zu ermöglichen. Die wenigsten Sparer bringen all diese Voraussetzungen in ihrer Gesamtheit mit.

Für Privatanleger wird daher eine Kapitalanlage in Investmentfonds empfohlen. Der Sparer profitiert hier vom Wissen professioneller Experten, die die Titelzusammenstellung stellvertretend übernehmen (ebd). Auch Rühl (2006) ist überzeugt, dass die optimale Vermögensbildung über Investmentfonds erfolgt - jedoch wird bei ihm die Betonung auf exzellent gemanagte Fonds gelegt. Auf die Auswahl geht Kapitel 3.4.5.4 ein.

Deutschland ist in Bezug auf Fonds im internationalen Vergleich ein „Entwicklungsland", da der größte Teil des Geldes in Banken und Versicherungen investiert ist. Rühl veranschaulicht dies in folgendem Schaubild.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 12 - Investmentvermögen pro Kopf - Anfang 2005 (Rühl, 2006, S. 23).

3.4.5.3 Fondskategorien

Mittlerweile lassen sich Fonds beinahe unzählig klassifizieren und kategorisieren.. Aufgrund der vielfältigen Varianten sollen die gängigsten Grundformen in Kürze vorgestellt werden. Dazu gehören nach Otter (2003)

Geldmarktfonds,

offene Immobilienfonds,

Rentenfonds,

Mischfonds und

Aktienfonds.

Weitergehende Informationen zu anderen Arten oder Abwandlungen, wie z. B. Indexfonds, Garantiefonds, Reitsfonds, AS-Fonds, High-Yield-Fonds oder Venture-Capital-Fonds, finden sich im Literaturverzeichnis dieser Ausarbeitung.

Nach Otter (2003) funktionieren Geldmarktfonds durch Investitionen in festverzinsliche Darlehen, Termingelder oder Anleihen mit kurzen Laufzeiten. Sie gelten als absolut wertstabil und eignen sich besonders, um Geld kurzfristig zu „parken". Sie sind somit ähnlich zum Tagesgeldkonto, bieten jedoch etwas mehr Zinsen. In der Regel sind diese Fonds ausgabeaufschlagfrei.

Offene Immobilienfonds sind Investmentfonds, die es Kapitalanlegern ermöglichen, sich mit verhältnismäßig kleinen Beträgen an Immobilien zu beteiligen. Es handelt sich dabei meist um Gewerbeimmobilien, bei welchen der Zinsertrag durch langfristige Mietverträge erfolgt. Diese sind ebenfalls sehr schwankungsarm; aufgrund des aktiven Managements wird in der Regel ein Agio in Form eines Ausgabeaufschlags von 4-5 % erhoben. Ein Investment wird hier ab einem Zeitraum von drei Jahren sinnvoll; die Rendite beträgt bei einem gut gemanagten Fonds nach Abzug laufender Kosten 4 bis 6 % pro Jahr.

Rentenfonds dagegen investieren in festverzinsliche Wertpapiere wie Staats- oder Unternehmensanleihen. Sie unterliegen Schwankungen, weswegen der Mindestanlagezeitraum je nach Fonds bei drei bis fünf Jahren liegt. Die Rendite nach Kosten wird im Schnitt mit 5 bis 7 % p. a. beziffert.

Aktienfonds schwanken je nach Ausrichtung und Risikoklasse erheblich, daher sind sie erst ab einem Mindestanlagezeitraum von sieben bis zehn Jahren zu empfehlen.

Mischfonds kombinieren diese Anlageformen und existieren in diversen Varianten. Allgemein ist ein Investment ab fünf Jahren Haltedauer empfehlenswert; in der Vergangenheit konnte mittels dieser eine durchschnittliche Rendite von 5 bis 8 % erzielt werden.

Wesentlicher Vorteil dieser fünf Arten von Investmentfonds ist das Grundprinzip der breiten Streuung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der direkten Partizipation am volkswirtschaftlichen Wachstum in allen Regionen der Welt. Der Einbezug der Sachwerte gibt Inflationsschutz, die Geldanlage ist transparent, für jeden jederzeit nachvollziehbar und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwacht (Rühl, 2006).

Müntinga-Dahl et al. (1998) wertet insbesondere Aktienfonds in der Rendite langfristig als unschlagbar. Da diese jedoch stärkeren Schwankungen ausgesetzt sind, sind sie für kurz- bis mittelfristige Anlagen weniger geeignet.

Das DAX-Rendite-Dreieck (Deutsches Aktieninstitut, 2008) veranschaulicht, dass die Investition in Aktien nur lange genug erfolgen muss, um durch die teils hohen Schwankungen im Zuge von Krisen und Aufschwüngen keine Nachteile zu erfahren. In den letzten 48 Jahren war wurde ab einer zehnjährigen Haltedauer trotz aller Krisen bis auf zwei Jahre stets positive Rendite erzielt. Wertschwankungen gleichen sich demnach mit der Zeit aus (Müntinga- Dahl et al., 1998).

Das Ziel eines Managements in Form eines mehrköpfigen Expertenteams ist, den der Titelauswahl zugrunde gelegten Marktdurchschnitt zu schlagen (Outperformance) (Otter, 2003).

Ein Hinweis an dieser Stelle gibt Natter (2002), dass es sich in Krisenzeiten nicht um Verluste handelt, da diese bei einer guten Anlage nicht realisiert werden, es liegen vielmehr temporäre Wertminderungen vor. Wichtig ist hierbei das antizyklische Handeln. Wer in Zeiten von Höchstkursen einsteigt und bei fallenden bzw. Tiefstkursen aussteigt, begeht den wohl gängigsten Fehler.

3.4.5.4 Fondsauswahlkriterien

In Deutschland sind derzeit ca. 8000 Fonds zugelassen, nur die wenigsten davon zählen zu den „exzellent gemanagten". Die Auswahl ist hierbei an komplexe Kriterien gebunden und es existieren zahlreiche Verfahren, um diese zu treffen (Schirmacher, 2009). Nach Rühl (2006) reicht eine einzig an den Faktor der Rendite gebundene Bewertung hier längst nicht aus.

Auch die Einbeziehung der Ergebnisse von Bewertungsagenturen ist sinnvoll, aber als alleiniges Kriterium nicht optimal. Die Ratings im Allgemeinen sind oft eine rein quantitative Ermittlung bisheriger Fondsperformances. Die Einstufungen ergeben sich aus zahlreichen unterschiedlichen Verfahren, was bei den Ergebnissen verschiedener Agenturen zwangsläufig zu Abweichungen führt. Daher sollten Bewertungsverfahren und Ergebnisse entsprechend sorgfältig begutachtet und ausgewertet werden (Weber, 2008).

Ein einzelnes Rating oder eine Kombination aus rein quantitativ ermittelter bisheriger Fondsperformance als alleiniges Qualitätsmerkmal ist aufgrund der Bewertungsansätze nicht zu empfehlen. Die externen Ratings sollten miteinander verglichen sowie kombiniert und als Ergänzung zur Fondsbewertung herangezogen werden. Zudem muss zwischen quantitativen und qualitativen Kriterien unter Einbezug der Anlageart und des Risikos unterschieden werden (Köhler, 2000).

Die quantitativen Kriterien nach Köhler (2000) und Lau (2000) sind für jedermann objektiv einsehbare Messzahlen, wie z. B.:

1) Die absolute Rendite eines Fonds, idealerweise in einem rollierenden Zeitraum
2) Die Volatilität als Schwankungsindikator des Fonds
3) Der maximale prozentuale Verlust sowie die längste Verlustphase
4) Das Fondsvolumen und dessen Bestehenszeitraum
5) Die Kapitalaufteilung nach den oben genannten Diversifizierungskriterien
6) Die Indikatoren „Alpha" und „Beta", die die Performance mit dem zugrunde liegenden Markt bzw. Index vergleichen und bewerten (zur detaillierten Erläuterung vgl. Lau, 2000)

Da die Faktoren Rendite und Risiko meist miteinander korrelieren, empfiehlt es sich, einen Fonds auf dessen „Effizienzlinie" oder mithilfe des „Sharp Ratio" zu betrachten, also dem Verhältnis der Rendite zur Schwankung (Dembowski, 2007).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 14 - Verhältnis der Rendite zur Schwankung (Köhler, 2000, S. 151)

Alle Fonds oberhalb dieser Linie - also mit rollierend guter Rendite bei wenig Schwankung - sind Teil der erstklassigen Kategorie, die darunter eingestuften sollten vermieden werden. Dies kann auf alle Anlageklassen entsprechend übertragen werden.

Die quantitative Bewertung erfolgt immer über Werte aus der Vergangenheit, aus denen auf die Zukunft geschlossen wird. Um diese Erwartung zu vertiefen, werden qualitative Analysen angewandt. Diese sind in der Literatur unterschiedlich definiert und beinhalten z. B. Faktoren wie die Herkunft der Fondsmanager, deren Ausbildung, Ziele, Hintergrundwissen, Strategie- und Stilbewertung der Anlageform, Wahrscheinlichkeit von Übernahmen, Organisationsstruktur der Investmentabteilung, Entscheidungsspielraum des Portfolio Managers, Teambeschaffenheit hinter dem Fondsmanager und ähnliche. Diese Art der bedeutsamen Untersuchung, welche es zum Ziel hat, Prognosen für die Zukunft herauszubilden, bleibt ausschließlich großen Firmen vorbehalten. Dies liegt entweder in der Aussagekraft ihrer Bewertung oder ihrer großen Vertriebsstärke begründet, weswegen sich die Investmentgesellschaften in diesen Fällen zur Offenlegung bereit erklären (Dembowski, 2007).

Demuth(1993) bestätigt, dass eine Einzelperson zwangsläufig nicht in der Lage sein wird, alle gängigen Analyseverfahren anzuwenden. Es bedarf eines kompetenten und mehrköpfigen Teams von Experten, meist ehemalige Fondsmanager, oder des Zugangs zu einer professionellen Auswahlplattform.

Ein heutiger Erfolgsfaktor führender Fonds liegt neben hervorragender Auswahlarbeit der Fondsmanager in Absicherungsmechanismen, wie der unterstützenden Verwendung von speziellen Finanzinstrumenten. Zu diesen zählen beispielsweise Derivate oder computergestützte Trendfolgemodelle, die Gewinne in Boomphasen ermöglichen und Verluste in Krisen begrenzen (Platt, 2010).

Das wohl populärste Beispiel aus der Vielzahl gelisteter Fonds zeigt deutlich die Effizienz und Sicherheit ebendieser. Es ist die Erfolgsgeschichte des in der folgenden Grafik blau eingezeichneten „Carmignac Patrimoine" mit der Wertpapierkennnummer (WKN) A0DPW0, der unter allen Vorteilen eines Investmentfonds in einem Zeitraum von über 20 Jahren nach laufenden Kosten bis Mitte 2010 über 9 % Rendite bei einer Volatilität von unter 9 % erwirtschaften konnte. Dabei wurden die hohen Schwankungen des DAX geglättet und der Einbruch bei Krisen fast vollständig vermieden; die Rendite wurde erhöht. Ebenfalls erwähnenswert ist in diesem Kontext der Aspekt, dass der DAX beim Einstiegszeitpunkt im Jahr 1989 und entsprechender Haltedauer trotz aller Schwankungen so gut wie nie unter der Rendite einer Anlage mit 5 % Verzinsung lag (und damit dem Niveau beispielsweise einer guten kapitalbildenden Lebensversicherung) (Quelle: FVBS).

Die Transparenz der Geldanlage wird auch in diesem Investmentfonds durch öffentliche Rechenschaftsberichte, die Vermeidung von Totalverlust durch die Einordnung des Kapitals als bilanzielles Sondervermögen erreicht (Dembowski, 2007). Die Sicherheit erfolgt durch breite Diversifikation wie von Böckhoff et al. (1999) gefordert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 15 - Carmignac Patrimoine (Quelle: FVBS)

3.4.5.5 Verwandte Anlageformen

(Müntinga-Dahl et al., 1998) erkennt, dass Investitionen mit Totalverlustrisiko keine Anlagen sind, sondern Spekulationen. Auch nach oben genannten Kriterien stehen die Sicherheit und Transparenz an erster Stelle. Demnach müssen alternative Anlageformen, wie z.B. Hedgefonds, Zertifikate und geschlossene Fonds, kritisch betrachtet werden.

1) Hedgefonds

Hedgefonds bergen eine erhöhte Risikobereitschaft und sind deshalb erst seit 2004 in Deutschland erlaubt. Per Gesetzgebung dürfen sie als Instrument „short gehen" (Aktien verkaufen, die sie nicht oder zu einem anderen Zeitpunkt besitzen) und den „leverage effekt" nutzen (Kredite aufnehmen, um die Investitionshöhe zu steigern). Dies erhöht, trotz strenger Reglements, teilweise das Risiko sowie die Intransparenz der Investmentpolitik. Da hier jedoch zahlreiche unterschiedliche Ausführungen existieren, müssen diese individuell beurteilt werden (Rühl, 2006).

2) Zertifikate

Von obigen Kriterien ausgehend lassen beispielsweise auch Zertifikate in den Punkten Transparenz und Sicherheit zu wünschen übrig. So gibt Rühl (2006) folgende Aspekte zu bedenken: Die Kosten sind bei Zertifikaten im Vergleich zu anderen Produkten nicht günstiger, sondern nur besser versteckt. Oft sind sie intransparent und für den Investor nicht nachvollziehbar. Des Weiteren bestimmt der Emittent die An- und Verkaufspreise, nicht der freie Markt. Zwischen An- und Verkaufspreis herrscht auch immer eine vom Anbieter frei bestimmte Differenz, der sogenannte „spread". Rühl betitelte bereits im Jahre 2008 das Risiko der „Emittentenpleite" - noch vor der medienwirksamen Insolvenz der amerikanischen Bank Lehman Brothers Inc. und der darauffolgenden öffentlichen Ausfälle vieler Anleger von Zertifikaten, deren Totalausfall lange in den Medien kursierte und ausgiebig thematisiert wurde. Demnach entspricht diese Anlageform nicht den obigen Kriterien. Ein moderater Kriterienkonformer Einsatz ist aufgrund der breiten Streuung lediglich in Investmentfonds als Absicherungsmechanismus weniger problematisch (Weng, 2006).

3) Immobilienerwerb und geschlossene Fonds

Nach Demuth (1993) gehört der Immobilienbesitz als fester Teil in jede ausgewogene Vermögensstreuung.

Bezüglich der Gruppe der Berufssportler geben Daudert und Daudert (2003) jedoch in diesem Zusammenhang Folgendes zu bedenken: Aufgrund der in Kapitel 2.2 bereits thematisierten häufigen Umzüge durch Vereinswechsel ist ein Hauskauf für den Eigenbedarf meist nicht sinnvoll. Auch lange Tilgungslaufzeiten von beispielsweise 30 Jahren, die den Banken und Bauträgern gute Renditen bescheren, tragen dem vergleichsweise kurzen Haupteinkommenszeitraum von ca. zehn Jahren keine Rechnung; praktische Beispiele für diese Art der Fehlplanung sind im Berufssport bereits bekannt (Schürmann, 2007).

Zudem werden bei Bekanntwerden einer vermögenden Persönlichkeit als Interessent der Immobilie oft überhöhte Preise aufgerufen. Der Erwerb von minderwertigen Immobilien und der damit verknüpfte Vermögensverlust wird im Falle des Scheitern meist als zentrales Defizit angegeben (Daudert et al., 2003).

Eine Alternative zum Immobilienkauf sind offene und geschlossene Fonds. Oft werden im Zuge dessen beispielsweise Immobilienfonds, oder - lediglich bei der geschlossenen Variante auch Schiffsfonds oder sonstige Beteiligungen genannt. Immobilienfonds bieten somit eine geeignete Möglichkeit, ein inflationsgeschütztes Investment aufzubauen und dabei dessen Verwaltung und Management professionellen Händen zu überlassen. Trotz der Namensähnlichkeit unterscheiden sich offene und geschlossene Fonds stark voneinander; auf die bedeutendsten Unterscheidungskriterien soll im Folgenden definitorisch näher eingegangen werden (Demuth, 1993).

Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um eine Kapitalsammlung zur Objektfinanzierung. Da diese Anlagen im Gegensatz zu obigen Fonds nicht staatlich geprüft und überwacht sind, werden sie auch Produkte des „grauen Kapitalmarktes" genannt. Aufgrund vieler verschiedener Modelle sind diese nur schwer eindeutig fassbar. Alle Varianten haben jedoch gemeinsam, dass der Investor „leicht hinein, [sic] schwer wieder raus" kommt (Demuth, 1993, S. 80). Es stellt sich zudem die Frage, inwieweit eine Objektuntersuchung, bez. Lage, Umsetzung, Bonität und unerwarteter Probleme, für den Laien überhaupt möglich und zugänglich ist. Im Gegensatz zu offenen Fonds ist hier in der Regel kein Kapitalzugang oder -abzug möglich. Zudem existiert ein Risiko, da - im Gegensatz zum offenen Fonds - hier kaum Objektstreuung vorliegt. Wird der Fondsinitiator insolvent, kann das investierte Kapital in die Insolvenzmasse übergehen (ebd.). (Sieper, 1991) ergänzt, dass die Anteile evtl. schwer zu veräußern sind. Es existiert weder eine Rücknahmegarantie noch ein funktionierender Markt, wie es bei offenen Immobilienfonds der Fall ist. Des Weiteren besteht ebenfalls keine fortlaufende Preisbekanntgabe; die Preisbildung ist grundsätzlich Verhandlungssache.

Ein weiteres fehlendes Sicherungskriterium innerhalb der geschlossenen Fonds ist der Anlegerschutz. Im Gegensatz zu den offenen Fonds wird das Kapital demnach nicht bilanziell als Sondervermögen geführt und somit auch nicht von der Insolvenzmasse ausgeschlossen.

Auch unterliegen offene Immobilienfonds genaueren Gesetzgebungen und Bestimmungen zum Schutze der Anleger, z. B. durch das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) bezüglich der Risikostreuung. Die Objektbewertung erfolgt hier über unabhängige Sachverständige; genaue rechtliche Konstruktionen sind vorgeschrieben (Demuth, 1993).

Beim Vertrieb eines geschlossenen Immobilienfonds steht dem Berater oftmals eine sehr hohe, dem Anleger verborgene Provision in Aussicht, die gerne zwischen 5 und 15 % der Anlagesumme beträgt (Buchholz, 2008). Das BGH rügte demzufolge in einem Grundsatzurteil von 2009 die oft intransparenten und versteckten Provisionen und Kosten dieser Anlagevariante (BGH XI ZR 510/07).

Der einzige Vorteil eines geschlossenen Fonds ist rein steuerlicher Natur und beschränkt sich meist nur auf die ersten Jahre. Natürlich wird dieses Argument gerade bei Besserverdienern vorgebracht (Sieper, 1991). Dirk Petersmann, ehemaliges Vorstandsmitglied bei MLP, warnte diesbezüglich bereits vor Jahren vor „überteuerten Immobilien, die mit dem Argument der Steuerersparnis verkauft werden" (Demuth, 1993, S. 255). Ein Gütesiegel ist aufgrund obiger Punkte bei geschlossenen Fonds nur schwer möglich. Daher kann Fehlberatung auch nicht ausgeschlossen werden (ebd.).

Ob solch eine Anlageform empfehlenswert ist, ist sehr umstritten, und eine Investition aufgrund der Steuervorteile ist im Einzelfall unter Beachtung obiger Punkte zu prüfen.

Die Abgeltungssteuer von „normalen" Fonds birgt jedoch ebenfalls Vorteile, z. B. einen für Besserverdiener vergleichsweise geringen und einheitlichen Steuersatz (PriceWaterhouse- Coopers et al., 2009).

1) Gold und andere Rohstoffe Die Vorteile von Gold und anderen Rohstoffen werden oft propagiert. Laut Sieper(1991) ist Gold ein Sachwert, der zu Krisenzeiten ein sicherer Hafen ist, sich bestens zur Absicherung von wirtschaftlichen und politischen Risiken eignet und ständiger Nachfrage unterliegt; der Preis wird niemals gegen Null gehen. Neben etlichen wirtschaftlichen und politischen Einflüssen, welche den Wert des Goldes beeinflussen, gibt er allerdings auch zu bedenken, dass große Schwankungen möglich sind und daher der Einstiegszeitpunkt zu beachten ist. Als häufigsten Fehler beschreibt er prozyklisches Handeln, also eine Investition zu jenem Zeitpunkt, an dem die Kurse gestiegen sind und der Wert des Rohstoffes auf hohem Niveau angesiedelt ist; ein erhöhtes Verlustrisiko ist gegeben.

Als Beispiel lässt sich dies im langfristigen Verlauf des Goldwertes grafisch darstellen (Quelle: fvbs).

Seit der Aufzeichnung im Jahre 1970 hat Gold im Schnitt eine Rendite von 6 % pro Jahr erwirtschaftet. Derzeit befindet es sich in einem sogenannten „all-time-high". Wäre eine Investition also zu dem früheren Höchstpunkt im Jahre 1980 erfolgt, hätte es ca. 25 Jahre gedauert, um die Verluste auszugleichen. Zum Zeitpunkt Ende 2009 hätte der Sparer - trotz des „all-time-high" - unter 2 % Rendite und damit aufgrund der Inflation einen Vermögensverlust erlitten.

Im Vergleich zum Weltdurchschnitt aller Aktien, dem MSCI World, ist die Rendite im historischen Verlauf bei Gold in dessen „all-time-high" niedriger als zu Krisenzeiten im AktienWeltdurchschnitt. Investmentfonds mit „Outperformance", also dem schlagen des zugrunde gelegten Index, wie der in Kapitel 3.4.5.4 beispielhaft dargestellte Mischfonds „Carmignac Patrimoine", schlugen beispielsweise den Weltdurchschnitt in oben dargestellten Zeitraum um ca. 3 %. Ein Investment zu Hoch-Zeiten ist natürlich mit den zu erwartenden zukünftigen wirtschaftlichen und politischen Einflüssen abzuwägen, aber auch in Bezug auf Gold bei Experten nicht unumstritten (Sieper, 1991).

3.4.6 Fondsgebundene Rentenversicherungen

Generell wird zwischen der klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen (KRV bzw. FRV) unterschieden. Beide sind fast den gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Hinsicht der Versteuerung und der Möglichkeit der Einsetzung unterworfen. Diese Versicherungen können sich in verschiedenen Durchführungswegen manifestieren, wie beispielsweise als flexible Vorsorge, als Riester-zertifiziertes Produkt oder im Rahmen einer betriebliche Altersvorsorge (Baur, 2010).

Der Hauptunterschied zwischen der fondsgebundenen und der klassischen Variante liegt in der Ausgestaltung des Sparkerns, welcher nicht durch die Anlagepolitik der Gesellschaft, sondern durch eine vorangehende Bestimmung bei der Fondsauswahl gestaltet wird (Götz et al., 2002).

Während der Ansparphase wird in diesem Sparkern Kapital gebildet, welches zur Ablaufzeit zur Verfügung steht. Das dortige Kapitalwahlrecht ermöglicht eine Kapitalisierung des Betrags, also eine Einmalauszahlung, zum einen, oder eine lebenslange Verrentung, deren Höhe nach einem von der Versicherung gewählten Faktor umgerechnet wird, zum anderen. Aus steuerlichen Gründen wird oft die Variante der Verrentung gewählt (PriceWaterhouseCoopers et al., 2009).

Anderweitige Eigenschaften können zudem individuell ausschlaggebend sein, z. B. die Kapitalgarantie, die bestehende Rechtssicherheit durch das Vertragswerk oder steuerliche Vorteile, wie beispielsweise eine Sparkernumschichtung ohne Zahlung der Abgeltungssteuer, auf welche weiter unten näher eingegangen wird.

Kritisiert wird bei diesen Modellen einerseits der Aspekt der Kosten. Dessen Auswirkung wird in Kapitel 3.4.6.1 Punkt 7) genauer erörtert. Andererseits erfahren das Risiko eines uneffizienten Sparkerns und einer unsicheren Rentenhöhe sowie die Weitergabe des Kapitalmarktrisikos an den Versicherten regelmäßig Kritik (Baur, 2010). Letzterem wird in der Literatur zumindest im Vergleich mit der klassischen Variante widersprochen, da die Überschüsse der klassischen kapitalbildenden Versicherungen ebenfalls vom Kapitalmarkt abhängen und die Garantiemöglichkeiten hierbei nahezu identisch ausfallen können (Klöckner et al., 1995).

3.4.6.1 Qualitätsunterschiede bei fondsgebundenen Versicherungen

Bei der fondsgebundenen Versicherungspolice herrschen am Markt seitens der Anbieter enorme Unterschiede in den einzelnen Ausgestaltungen des Vertragswerkes. Aufgrund der immer immenseren Verbreitung und steigenden Beliebtheit in Deutschland und der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten in verschiedenen staatlichen Förderungskonzepten werden an dieser Stelle die Qualitätskriterien genauer aufgezeigt, mit denen obige Kritikpunkte unhaltbar gemacht werden können.

1) Sparkernvariation

Ganz entscheidend für die Rendite und die Bildung des Kapitals ist die Effizienz des Sparkerns und damit der jeweilig hinterlegte Fonds. Dieser variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft; der Sparkern ist somit im Gegensatz zur klassischen kapitalbildenden Variante genau definiert und einsehbar.

Bedeutsam ist, aus wie vielen Fonds jeweils ausgewählt werden kann, um die Möglichkeit, einen qualitativ hochwertigen Sparkern zu erzeugen, zu erhöhen. (Demuth, 1993). Es gibt am Markt Anbieter mit einer Auswahl aus bis zu 50 verschiedenen Fonds (Die Stuttgarter, Tarif 53oG). Darüber hinaus ist es außerordentlich bedeutsam, ob diese jederzeit (idealerweise ohne Kosten) getauscht bzw. gewechselt werden können, um die Anlagestrategie stets den gegebenen persönlichen, marktökonomischen oder fondstechnischen Änderungen anzupassen (Demuth, 1993).

2) Unabhängige Topfonds

Hierbei gilt der Grundsatz, dass die Fonds von unabhängigen Experten zusammengestellt wurden, also verschiedene Investmentgesellschaften als Fondsanbieter zur Option stehen und die Fonds qualitativ hochwertig sind. Letzteres kann z. B. durch Ratings externer Agenturen überprüft werden (Dembowski, 2007).

3) Umfang und Diversifizierung des Sparkerns

Es ergibt sich ein zusätzlicher Sicherheitszuwachs, wenn der Sparkern diversifiziert werden kann: Eine Verteilung auf beispielsweise mehrere Kontinente, Länder, Währungen und Branchen kann in diesem Sinne dienlich sein. Zwar sollte ein einzelner Fonds mit entsprechender Ausrichtung dies standardisiert gewährleisten, nichtsdestotrotz bleibt dessen Abhängigkeit von der Qualität, den Entscheidungen und der Strategie eines Fondsmanagements als unsichere Komponente bestehen. Dem kann durch eine Verteilung auf mehrere Fonds mit unterschiedlichen Anlagestrategien, welche sich gegenseitig angemessen ergänzen, entgegengewirkt werden (Rühl, 2006). Bei manchen Gesellschaften ist wahlweise eine Verteilung auf bis zu zehn Fonds möglich (Nürnberger, Tarif NFR2507S).

Zusammenfassend lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass es für die Wahrscheinlichkeit der Erreichung der geplanten Rendite bedeutende Faktoren gibt, über die sich die Zielerreichung steuern bzw. sogar positiv beeinflussen lässt.

Langfristig (z. B. über eine Laufzeit von 30 Jahren) auf nur einen, nicht variierbaren Fonds zu vertrauen, birgt mehr Gefahren, die Zielrendite nicht zu erreichen, als ein Investment in zehn zueinander passende, diversifizierte Top-Fonds unter regelmäßiger Überprüfung und kostenloser Variation (Rühl, 2006).

4) Rentenfaktor

Bei der lebenslangen Verrentung ist die Höhe des Umwandlungsfaktors von dem gebildeten Kapital in eine monatliche lebenslange Rente entscheidend, was als „Rentenfaktor" bezeichnet wird. Dieser ist entweder „hart", d. h. unter allen Umständen im Vertragswerk festgeschrieben, oder „weich". Im zweiten Fall ist ein entsprechender Vermerk im Kleingedruckten des Bedingungswerkes vorzufinden, welcher besagt, dass dieser nicht unter allen Umständen garantiert ist (Gerards, 2001). Ebenfalls bedeutsam ist der Verzicht der Versicherungsgesellschaft auf § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), der in besonderen Umständen eine Leistungsminderung ermöglicht. (Versicherungsvertragsgesetz, 08.07.2010) Allerdings bieten nur die wenigstens Gesellschaften einen Verzicht auf diesen Paragrafen an (Arag, Tarif FRAB08)

5) Rentengarantiezeit

Ein weiteres Qualitätsmerkmal einer fondsgebundenen Versicherung ist die Rentengarantiezeit. Diese legt fest, in welcher Höhe die Leistungen bei frühzeitigem Versterben des Versicherten an die Erben weiter ausbezahlt werden. Das im Rahmen dieser Arbeit im Markt aufgefundene Spektrum reicht hier beispielsweise von fünf bis 20 Jahre nach Renteneintritt bzw. -bezug.

Folgendes Beispiel soll diesen Sachverhalt verdeutlichen: Geht der Versicherte bei Gesellschaft A mit fünf Jahren Rentengarantiezeit im Alter von 65 Jahren in den Rentenbezug und stirbt mit 69 Jahren, erhalten die Erben aus dem gesamten angesammelten Kapital weit weniger Auszahlung als bei Gesellschaft B mit 20 Jahren Rentengarantiezeit (Gothaer, Tarif FR09-2).

6) Garantieabbildung

Bei Abschluss einer entsprechenden Police kann vereinbart werden, dass am Ende der Laufzeit zumindest die eingezahlten Beiträge als Kapital garantiert sind. Nicht alle Anbieter bieten eine derartige Option, und dies kann für den Versicherten unter ungünstigen Abbildungsmodellen sehr teuer werden. Die Art der Garantieabbildung ist nicht nur entscheidend für die Sicherheit, sondern auch für die Rendite. Dies liegt an den jeweiligen Modellen zur

Erreichung dieser Garantie, welche am Markt ebenfalls sehr unterschiedlich geartet sein können (Bloed & Rose, 2008).

Generell muss ein Teil des Geldes so angelegt werden, dass durch dessen Verzinsung das Kapital der summierten Beiträge erreicht wird. Dies erfolgt meist in schwankungsarmen und niedrig verzinsten Anlagen und ist das Prinzip des „klassischen Deckungsstocks". Wird dieses verwendet, schmälert dies die Rendite erheblich, da nur ca. 70 % des Beitrages nach Abzug der Kosten zur Investition in renditeorientierten Anlagen zur Verfügung stehen (ebd.).

In etlichen Entwicklungsstufen hat sich bis heute der „dynamische Dreitopfhybrid" als führendes Garantiemodell durchgesetzt. Dieser ermöglicht durch stetiges computergestütztes Umschichten zwischen Spartopf, Deckungsstock und Wertsicherungsfonds eine erhöhte Spartopfquote. Verliert ein Fonds stark an Wert, kommt der Deckungsstock zum Einsatz, in den das Kapital umgeschichtet und sicher weiter verzinst wird. In guten Börsenzeiten wird das Kapital wieder in zinsreichere Anlagen umgeschichtet (HDI Gerling, Tarif FRWX08).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 17 - Dynamisches Hybridprodukt (Bloed & Rose, 2008, S.55)

Ein weiterer Ansatz wäre der „Kauf" der Garantie durch Einbehaltung eines gewissen Prozentsatzes am Kapitalvermögen (Axa, Tarif TwinStar).

Generell sollte der Aspekt der Garantie jedoch nicht überbewertet werden. Werden auf einen Zeitraum von beispielsweise 35 Jahren die Kapitalhöhe nur als Summe der eingezahlten Beiträge berechnet, also mit 0 % Verzinsung, erhält der Sparer höchstens ein Fünftel des Betrages an Ablaufleistung als bei einer Rendite mit 8 % (www.zinsen-berechnen.de). Werden davon noch eine Inflationsrate von 3 % und die Steuern subtrahiert, läge die garantierte Ablaufleistung voraussichtlich enorm unter dem geplanten Bedarf. Sollte der Fall der Inanspruchnahme der Garantie erfolgen, käme dies einem „Tropfen auf den heißen Stein" gleich. Entscheidend für das passende Modell der Garantieabbildung ist hauptsächlich die Vermeidung von großen Renditeschmälerungen durch die Garantie sowie die Beeinträchtigung oder Anfälligkeit durch Krisen. Den benötigten Kapitalbedarf erhält der Sparer nach obiger Rechnung nur über einen sicheren und effizienten Sparkern.

7) Kosten

Die Kosten sind lediglich unter bestimmten Umständen von Bedeutung. Zwar wird bei langfristigen Policen in Testergebnissen oder Vergleichen das Hauptaugenmerk oft auf das Thema Kosten gelenkt (Müncher, 29.03.2008), jedoch sind diese im Vergleich zur Rendite eher unwesentlich (Sandscheper, 2003). Die Begründung liefert Univ.-Prof. Dr. Finsinger in einer Studie des Lehrstuhls für BWL an der Universität Wien (Finsinger, 2003), wonach eine höhere Kostenbelastung von 33 % bei einer Police mit 30 Jahren Laufzeit gerade mal eines Renditeunterschieds von 0,3 % zur Kompensation bedarf. Der Grund dafür ist der Zinseszinseffekt, denn nichts wächst stärker als dessen zugrundeliegende Exponentialfunktion. Nachrechnen lässt sich dieser Aspekt ganz einfach an einem ähnlichen Beispiel im Zinseszinsrechner: Wenn 95 Euro Sparanteil (aus 100 Euro monatlichem Beitrag nach Abzug von 5 % Kosten) im Sparrechner mit einer angenommenen Kostenbelastung von 10 % und somit 90 % Sparanteil verglichen werden, bedarf es bei einer Laufzeit von 30 Jahren genau 0,3 % mehr Rendite, um die selbe Ablaufleistung zu erreichen und die doppelten Kosten zu kompensieren (www.zinsen-berechnen.de).

Für langfristige Anlagen sollte somit den Wahrscheinlichkeiten der zu erreichenden Rendite mehr Beachtung als den Kosten geschenkt werden. (Finsinger, 2003)

Anders verhält es sich bei nur sehr geringen Verzinsungen, kurzen Laufzeiten, horrenden Kosten oder einer Kombination all dieser Faktoren. Demnach muss die Auswahl immer individuell unter Berücksichtigung obiger Kriterien beurteilt werden. Allgemein ist dieser Sachverhalt natürlich auch auf andere Produktlinien übertragbar.

8) Weitere Merkmale

Weiterhin sind Kennzahlen, wie Alter der Versicherung oder deren Finanzstärke, von Bedeutung. Es empfiehlt sich, hierzu die Bewertungsvergleiche verschiedener Ratingagenturen heranzuziehen (Gerards, 2001), wie z. B. jene von Fitch Ratings, Standard & Poor's, Franke & Bornberg und Morgen & Morgen.

Darüber hinaus existieren etliche unterschiedliche Innovationen und kleinere Vertragsgegebenheiten, auf welche an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden soll. Die Begriffe hören sich ähnlich innovativ an wie deren zugrundeliegende Absicht: „Rebalancing", „Life- Cycle-Garantie", „Renditetresor" oder „Höchststandsgarantie". Sie können den im Literaturverzeichnis gelisteten Vertragswerken entnommen werden, die Aufzählung wird aufgrund der Komplexität nicht vollständig erhoben, da sie neben oben genannten Faktoren nur nachrangig - wenn auch unterstützend - einen Einfluss auf die Kapitalbildung ausüben.

3.4.6.2 FRVoder Fondssparplan

Die Gründe dafür, eine Police z. B. einem Fondssparplan vorzuziehen, sind individuell abzustimmen. Dem Nachteil der höheren Kostenbelastung stehen Vorteile bei der Rechtssicherheit gegenüber. Falls steuerliche Aspekte zu Ungunsten des Sparers verändert werden sollten, gilt bei Versicherungsverträgen im Gegensatz zu Sparplänen das geltende Recht zum Abschlusszeitpunkt (PriceWaterhouseCoopers et al., 2009). Bei langfristigen Anlagen ergeben sich viele Vorteile: Eine flexiblere und umfangreichere Sparkerngestaltung und damit Erhöhung der Wahrscheinlichkeit auf die gewünschte Rendite, oder Vermeidung von Risiken durch Diversifikation sind im Zuge dessen zu nennen. Auch bei einem globalen Dachfonds wird das Risiko beispielsweise auf nur ein Management verteilt (Rühl, 2006). Es ist ein gängiges Vorgehen, bei Fondssparplänen alle fünf bis zehn Jahre den aktuellen Veränderungen am Markt Rechnung zu tragen und den Sparkern anzupassen. Die ständige Umschichtung kostet bei Fondssparplänen im Gegensatz zu entsprechenden Fondspolicen neben der Abgeltungssteuer auch neue Abschluss- und Vertriebskosten in Form von Ausgabeaufschlägen, weswegen die Rendite vermindert wird und im langfristigen Vergleich bei Fondssparplänen geringer ausfällt (Bloed et al., 2008).

Steuerlich kann eine Fondspolice nach dem Halbeinkünfteverfahren oder verteilten Auszahlungen günstiger sein, falls nach dem 60. Lebensjahr darauf zurückgegriffen wird; vor dem 60. Lebensjahr bleibt die Besteuerung unverändert. In jedem Falle ist die Fondspolice steuerlich vorteilhaft, sobald aus dem Kapital eine Verrentung gewählt wird. Zudem wird somit ebenfalls das Langlebigkeitsrisiko abgedeckt (Baur, 2010).

Die oben beschriebenen Möglichkeiten einer Beitragsgarantie und Innovationen, wie Höchststandsgarantie oder aktives Ablaufmanagement, sind in dieser Form beim standardisierten Fondssparplan nicht anzutreffen (PriceWaterhouseCoopers et al., 2009).

Bei kurzen Laufzeiten ist eine Police aufgrund der „gezillmerten" Kostenstruktur nicht zu empfehlen. Der „break-even-point" liegt - je nach Ausführung und Alternativen - in der Regel zwischen 10 - 20 Jahren (Reents, 2008), muss aber immer individuell bestimmt werden. Auch sehr häufig variierende Beitragshöhen können nachteilig sein (Götz et al., 2002); dieser Negativaspekt kann jedoch durch die Möglichkeit geringer fixer monatlicher Beiträge und hoher flexibler Einmaleinzahlungen mit separater Kostenverrechnung umgangen werden (Arag, Tarif FRAB08).

4 Fremdbestimmung - Einfluss des Sportlermanagements

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit dem Aspekt, auf welche Art und Weise der Sportler in der Regel an die Leistungen zu seiner individuellen Vorsorge herangeführt wird. Nach Schürmann (2007) arbeiten viele Sportler mit Banken zusammen, da Spielerberater mit diesen exklusiv kooperieren, oder die Banken die Sportler durch die hohen Kontenbewegungen aktiv ansprechen. Oft hat ein Verein auch einen festen Sponsor als Partner, der eine Art ersten Zugriff auf die Beratung der Spieler hat (Lepold, 2009).

Des Weiteren wird angenommen, dass sich viele Spieler über Ihr jeweiliges Management zu diesem Thema beraten lassen oder die Beratung über ebendieses vermittelt wird.

Das Sportlermanagement und die damit verbundene Beratung hat in den letzten Jahren im professionellen Sport einen immer bedeutenderen Stellenwert erreicht. Berufssportler sind durch Training, Wettkampf und Pflichten rund um ihren Beruf derart absorbiert, dass sie sich weder intensiv um Alltagsprobleme, noch um berufliche Veränderung kümmern können (Scherrer, 2000).

Ebenso existiert an erfolgreichen Sportlern ein erhöhtes mediales Interesse, welches teilweise repräsentative Aufgaben bedingt, die immer mehr Planungs-, Abwicklungs- und Verwaltungsaufgaben mit sich bringen, und für welche ein spezialisierter Dienstleister in Form eines Managers herangezogen wird (Krohn, 2007).

„Diese Dritten, die Manager, Agenten, Spielerberater und/oder Spielervermittler genannt werden, stellen für viele Spitzensportler den Kontakt zu potentiellen Vertragspartnern her. In einer Vielzahl der Fälle werden über die Herstellung des Kontakts hinaus auch die Vertragsverhandlungen im Namen der Sportler geführt und schließlich die Verträge geschlossen" (Bovelett, 2000, S. 1)

Dabei gilt laut Limberger (in Grundei et al., 2006) „Die Namensgebungen sind vielfältig, die angebotenen Leistungen ebenfalls."

Daher soll an dieser Stelle eine Begriffsabgrenzung zum besseren Verständnis der folgenden Ausführungen sowie der Strukturen innerhalb dieser heterogenen Branche folgen. Es werden „drei Begriffe idealtypisch unterschieden, die im Volksmund immer wieder synonym verwendet werden - Spielervermittler, Spielerberater und Spielerbeobachter." (Krohn, 2007, S. 42). Letzterem soll an dieser Stelle jedoch keine Beachtung zukommen.

Während der Spieler bzw. Sportlervermittler darauf konzentriert ist, durch die Suche und Auswahl von geeigneten Vertragspartnern eine Beschäftigung zu vermitteln, also Sportler und Club zur Begründung von Vertragsverhältnissen zusammenzubringen (Ferrari, 2000), ist der Sportlerberater als Manager des Berufssportlers anzusehen (Limerger in Grundei et al., 2006). Nach Fritzweiler (2000) folgend ist es seine Aufgabe, „den Athleten in dem besonderen ,Sportsystem' zu sehen, ihn zu betreuen und zu koordinieren", insbesondere fallen ihm die Bereiche des Sportlerleistungstrainings mit der wirtschaftlichen Vermarktung, sowie die Organisation des gesamten Lebensbereichs zu. Die Tätigkeitsbereiche sind wie erwähnt vielfältig und umfassen nach Jungheim (2002) und Plein (2001):

Die Gewinnung von Sponsoren und Ausrüstern,

- die Beratung beim Abschluss von Werbeverträgen,
- die Durchführung von PR-Maßnahmen und öffentlichen Auftritten,
- die langfristige Karriereplanung,
- die psychologische Analyse des einzelnen Spielers,
- die Besorgung der rechtlichen und steuerlichen Beratung sowie
- die Beratung der Vermögensanlagen.

In der Praxis verschwimmen die Grenzen zwischen Sportlervermittler und Sportlerberater zusehends und oft werden die Dienstleistungen aus einer Hand angeboten, bzw. in Kooperation eines rechtlich lizensierten Vermittlers mit Beratern offeriert.

Es ist durchaus an der Tagesordnung, dass sich lizensierte Spielervermittler nicht auf ihre Vermittlertätigkeit beschränken. Vielmehr zeigen sie sich darüber hinaus für weitere Beratungsaufgaben verantwortlich (Boreatti, 2003).

Da die Tätigkeitsbereiche ungemein vielfältig sind und neben optimaler PR, Problemlösung im Alltag und Karriereplanung auch umfangreiches Wissen in den Bereichen Recht, Steuern und Finanzplanung vorausgesetzt wird, kann dies unmöglich von einer Person abgedeckt werden (Olsson, 2001).

Stoßen sie an die Grenzen ihrer individuellen Kompetenz oder ihres Fachwissens, so bedienen sich die Vermittler/ Berater in der Regel entsprechender Experten. Es geht also folglich um die Auswahl der jeweiligen Spezialisten als Zusammenschluss zu einem „Netzwerk", nicht um den Einzelfall (Jungheim, 2002). Bei den meisten Beratern handelt es sich so um ehemalige Sportler oder Trainer (Ferrari, 2000), was einerseits den Vorteil birgt, dass diese sich besser mit den Bedürfnissen des „Klienten" aus der eigenen Erfahrung heraus identifizieren und über viele Kontakte verfügen, zum anderen jedoch selten selbst über Fachwissen verfügen und dafür externe Kontakte nutzen müssen.

Nach Limberger (in Grundei et al., 2006) können sogar nur größere Agenturen einen Organisationsgrad aufweisen, der eine qualitativ hochwertige Tätigkeit im internationalen Rahmen ermöglicht.

„Im professionellen Fußballgeschäft finden sich allerdings hauptsächlich Agenten, die allein und oftmals ohne jede Organisation bzw. Infrastruktur tätig sind und ihren Klienten eine große Bandbreite von Serviceleistungen anbieten." (Ferrari, 2000, S. 16).

Gerade die letzten beiden aufgeführten Punkte der rechtlichen und steuerlichen Besorgung, also jene der Finanzplanung in Kombination mit der Tätigkeit des Beraters und der dargelegten, in der Praxis anzutreffenden Beratungssituation, bescheinigen eine gewisse Problematik bezüglich der Professionalität der Tätigkeitsbereiche.

„Es handelt sich um komplexe, "Know-How" erfordernde Entscheidungen von großer Tragweite. Deswegen werden DLs in Anspruch genommen. Der Sportler trägt jedoch die Konsequenz seiner - wenn auch durch Dritte vorbereiteten und beeinflußten - Entscheidungen selbst. Der bezieht diese Planung oft über seine Berater (Berufsbild).

Er kann sich so auf seinen Sport konzentrieren und überlässt - überspitzt formuliert - sämtliche Probleme, von denen er nichts versteht, seinem "Freund und Manager". (Benner, 1992, S. 288)

Hier bestehe nach Benner die Gefahr einer Abhängigkeit des Sportlers von seinem Manager und der Verselbstständigung von dessen Aufgaben und Kompetenzen; eine Situation, die vom Sportler möglicherweise nicht mehr kontrolliert werden kann.

Folglich erkennt Ferrari (2000, o.S.): „Da sich die Rahmenbedingungen im Fußball stetig und immer schneller ändern, müssten die konventionellen Berater das Feld „zugunsten moderner Manager und Finanz-Controller räumen" sowie allgemein „top-spezialisierte Dienstleistungen anbieten" um weiterhin erfolgreich zu sein.

Bezieht man sich nun auf einen Teilbereich - die Finanzplanung - stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien und mit welcher fachlichen Durchsicht bei einem kleinen Zusammenschluss für eine ganze Reihe von Berufssportlern die bisher angesammelten Kontakte herangezogen werden. Der Berater bedient sich folglich oft weiterer Institutionen, wie Maklern, Banken oder Anlageberatern.

Grundlegend bleibt also fraglich, inwieweit ein ehemaliger Spieler einem aktiven Kollegen die Entscheidung darüber abnehmen kann, mit welchem Partner er in der Finanzplanung zusammenarbeitet; eine Entscheidung, die große Auswirkungen auf seine Lebensstellung nach der aktiven Karriere vom 35. - 85. Lebensjahr haben wird. Da diese Frage kaum allgemeingültig beantwortet werden kann und nicht Hauptgegenstand dieser Arbeit ist, sollen zumindest Anstöße und gängige Wege zur Partnerauswahl aufgezeigt werden.

[...]

Final del extracto de 119 páginas

Detalles

Título
Finanzplanung für Berufssportler
Subtítulo
Aspekte einer individuellen Finanzplanung zur Minimierung von Einkommenseinbußen bei Berufssportlern
Universidad
Sport Academy Cologne  (Institut für Sportmanagement und Sportökonomie)
Autor
Año
2010
Páginas
119
No. de catálogo
V167187
ISBN (Ebook)
9783640835737
ISBN (Libro)
9783640836093
Tamaño de fichero
5824 KB
Idioma
Alemán
Notas
Als erste wissenschaftliche Untersuchung in diesem noch wenig behandeltem Spezialbereich ist die vorliegende Arbeit ein wichtiger und richtungsweisender Grundstein zur Professionalisierung des Teilbereichs Finanzplanung im Sportlermangement, und somit ein Muss für jeden Sportlerberater. Aber auch Sportler und Privatpersonen erlangen durch die umfassende Erläuterung oft verschwiegener Aspekte über Finanzprodukte neue Erkenntnisse und Sicherheit im Umgang mit Geldanlagen und Beratern.
Palabras clave
Profisportler, Finanzen, Finanzplanung, Berufssportler, Sportmanagement, Spielerberater
Citar trabajo
Andreas Wendeberg (Autor), 2010, Finanzplanung für Berufssportler, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167187

Comentarios

  • visitante el 19/2/2011

    Ein ganz hervorragendes Thema & eine prima Veröffentlichung: Ein Desiderat!
    Da staunt der Redakteur ;o)

Leer eBook
Título: Finanzplanung für Berufssportler



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona