Kommunale Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset - Kritik und Verbesserungsvorschläge an den Kennzahlen

Ist die Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset ausreichend?


Trabajo Universitario, 2010

26 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


1. Jahresabschlussanalyse

Im Zuge des Neuen Steuerungsmodells werden die Gemeinden dazu angehalten, ihr kameralistisches Gemeindehaushaltswesen auf die Doppik umzustellen. So ist ein Gemeindehaushaltswesen entstanden, das den Ressourcenverbrauch (Aufwendungen und Erträge) periodisiert und dokumentiert und nicht nur die Ein - und Auszahlungen (kassenwirksame Vorgänge) einer Gemeinde. Zweck dieses neuen Gemeindehaushaltswesens ist das wirtschaftlichere und effizientere Verwaltungshandeln und die Einhaltung des Prinzips der intergenerativen Gerechtigkeit.

Mit der Einführung der Doppik werden die Kommunen erstmals auch Jahresabschlüsse erstellen. Der Jahresabschluss einer Kommune gibt einen periodenbezogen Überblick über das Vermögen und seine Zusammensetzung. Er dient dem Rechenschaftszweck und der Kapitalerhaltung.[1] Die Kommune muss bei der Erstellung die geltenden Normen (GoB, Detailvorschriften) beachten, um die Richtigkeit des Jahresabschlusses gewährleisten zu können.[2] Allerdings können die Informationsbedürfnisse und-ansprüche der einzelnen Adressaten nicht allein durch die Richtigkeit der vom Jahresabschluss wiedergegebenen Daten befriedigt werden.[3] Der Grund dafür ist, dass die Informationsziele der Anspruchsgruppen sehr unterschiedlich sind.[4] Die Gewährleistung der „Richtigkeit“ des Jahresabschlusses soll den Adressaten lediglich die Möglichkeit dazu geben, sich ein unabhängiges Urteil zu bilden und das auf Basis einwandfreier Jahresabschlussinformationen.[5]

Zur Urteilsbildung der Adressaten müssen nun die gegebenen Informationen verarbeitet werden. Diesen Verarbeitungsprozess nennt man Jahresabschlussanalyse (bzw. Bilanzanalyse).[6] Dabei werden Informationen aus der Bilanz, der Ergebnis-und Finanzrechnung und dem Anhang erhoben und verarbeitet.[7] Auch der Lagebericht kann zeitweise interessante Informationen enthalten.[8]

Der Urteilsbildung zuträglich sind dabei Kennzahlen. Mit ihrer „Hilfe können Jahresabschlussinformationen verdichtet, hervorgehoben oder überhaupt erst sichtbar gemacht werden.“[9] Dabei steht die Auswahl der Kennzahlen in starker Verbindung zum Analyseziel.[10]

Bei der Auswahl der Kennzahlen muss das Prinzip der Objektivierung befolgt werden.[11] Das bedeutet, dass für eine Kennzahl ein standardisiertes Berechnungsverfahren existieren muss.[12] Ziel einer Kennzahl ist es, einerseits möglichst knapp und andererseits sehr präzise die entsprechenden Sachverhalte darzustellen.[13] „Für die kommunale Haushaltswirtschaft bedeutet dies die Konzentration auf wenige Kennzahlen, die Stand, Risiken und Reserve der Haushaltswirtschaft abbilden können. Dabei ist eine gewisse Willkür und Vergröberung nicht zu vermeiden, wenn die Überschaubarkeit erhalten werden soll.“[14]

Was genau wird unter dem Begriff Jahresabschlussanalyse (bzw. Bilanzanalyse) verstanden?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

„Verfahren zur Gewinnung von Informationen über Finanz-und Ertragslage sowie Erfolgspotential eines Unternehmens aus den Daten des Jahresabschluss, des Lageberichtes sowie von verfügbaren Datenquellen über das marktliche Umfeld des Unternehmens. Dementsprechend wird zwischen der finanzwirtschaftlichen, der erfolgswirtschaftlichen sowie der strategischen Bilanzanalyse unterschieden.“[15]

Diese Definition nennt das Ziel der Beurteilung des Erfolgspotentials eines Unternehmens. Gerade deshalb muss man vorweg auf die sich wesentliche unterscheidende Zielsetzung von privatwirtschaftlichen Unternehmen und Kommunen hinweisen. Ein privatwirtschaftliches Unternehmen hat zuallererst das Ziel der Gewinnmaximierung wogegen eine Gemeinde mit der Erfüllung der ihr auferlegten (hoheitlichen), freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben immer das Ziel „Maximierung des Gemeinwohls“ verfolgt.

Eine weitere Definition zur Bilanzanalyse liefert Gräfer.

„Unternehmen haben über den Erfolg ihrer Geschäftstätigkeit und über ihre wirtschaftliche Situation, insbesondere über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Rechenschaft abzulegen. Instrumente dieser Rechenschaftslegung sind der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in § 242 [HGB]“[16]

Auch aus dieser Definition lassen sich vereinzelt Unterschiede zum Zweck einer Bilanzanalyse in der Gemeinde und einem privatwirtschaftlichen Unternehmen ableiten. Während der Erfolg der Geschäftstätigkeit Aufschluss über den effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel gibt und an dem realisierten Gewinn gemessen wird, ist der Erfolg der Geschäftstätigkeit von Gemeinden im Gegensatz zu einem privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht allein aus rein monetären Messgrößen ableitbar. Bei einer Gemeinde resultiert der Erfolg im Wesentlichen aus dem Nutzen der den Einwohnern insgesamt durch etwaige Tätigkeiten und Handlungen generiert wird.

Eine Definition die vom allgemeinen Verständnis her auch auf eine Gemeinde zutreffen könnte ist die von Born. Dieser unterscheidet nach Zweck und Ziel der Bilanzanalyse:

„Zweck der Bilanzanalyse ist es zu erkennen, welche aus den Jahresabschlüssen ersichtlichen Faktoren die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens beeinflußten. Ziel einer Bilanzanalyse ist es, Aussagen über mögliche oder wahrscheinliche zukünftige finanzielle Entwicklungen des Unternehmens zu machen, um dadurch Hilfen für Kredit-, Investitions-, Personal- und Rationalisierungsentscheidungen zu geben.“[17]

Diese Definition der Bilanzanalyse kann aus meiner Sicht auch auf kommunale Ebene übertragen werden. Der Zweck widmet sich der vergangenheitsbezogenen Ursachenforschung. Das Ziel der Bilanzanalyse ist es, zukunftsorientierte Tendenzaussagen zu treffen, die Basis wichtiger Entscheidungen sein können. Wenngleich Kommunen nicht den Spielraum wie ein privatwirtschaftliches Unternehmen besitzen, da sie z.B. an die Erfüllung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, Pflichtaufgaben oder an strengere tarifrechtliche Regelungen bezüglich des Personals gebunden sind, sind sie auch in der Lage, sich auf eine Veränderung der Umwelt einzustellen (z.B. Reaktion auf schlechter werdende wirtschaftliche Gesamtsituation - zeitliche Verschiebung einer Investition und somit auch ihrer Folgebelastungen). Eines der primären Ziele ist dabei die Einhaltung der intergenerativen Gerechtigkeit.

2. NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfahlen – Kritiken und Verbesserungsvorschläge an den Kennzahlen

In einem Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfahlen vom 01.10.2008 (Nr.34-48.04.05/01-2323/08) wird das Kennzahlenset als Instrument der Aufsichtsbehörden bezeichnet, durch das Rechtmäßigkeit und Plausibilität der haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten einer Gemeinde erkennbar wird. Weiterhin ,und das ist ein wesentlicher Aspekt, kann die Nachhaltigkeit der Haushaltwirtschaft über die Jahresabschlussanalyse mithilfe der Kennzahlen bestimmt werden und somit ist die Möglichkeit für frühzeitige Eingriffe gegeben um eine absehbare finanzielle „Schieflage“ einer Gemeinde durch zielgerichtete Eingriffe abzuwenden.

Kennzahlensets sind umfangreiche alle Informationsinteressen und-ziele berücksichtigende Kennzahlenkataloge.[18]

Das Kennzahlenset besteht in derzeitiger Form aus insgesamt 19, als wesentlich empfundene Kennziffern, die sich zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage, zur Vermögenslage, zur Finanzlage und zur Ertragslage äußern. Im Laufe dieser Arbeit werden die Arbeitshypothesen der Kennzahlen und deren Zusammensetzung kritisch untersucht und in einzelnen Fällen wird versucht, Verbesserungsvorschläge zu machen.

2.1. Haushaltswirtschaftliche Gesamtlage

Das NKF-Kennzahlenset enthält zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Haushaltslage vier Kennzahlen. Hierbei handelt es sich um den Aufwandsdeckungsgrad, die Eigenkapitalquote I, die Eigenkapitalquote II und die Fehlbetragsquote. Diese Kennziffern sollen dem Adressaten lediglich einen ersten unspezifischen Eindruck vermitteln, der in den darauffolgenden Segmenten des Kennzahlensets (Kennzahlen zur Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage der Kommune) noch konkretisiert wird.

2.1.1. Aufwandsdeckungsgrad (ADG):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Aufwandsdeckungsgrad, RdErl. D. IM v. 1.10.2008, 34-48.04.05/01-2323/08, NKF-Kennzahlenset, S.2

Definition:

Der Erfolg eines Unternehmens setzt sich aus dem Saldo der Aufwendungen und Erträge zusammen. Aufwendungen stellen den periodisierten Ressourcenverbrauch, Erträge dagegen den periodisierten Ressourcengewinn eines Unternehmens dar. Es ist nach zahlungswirksam (z.B. Personalaufwand) und nach zahlungsunwirksam (z.B. Abschreibung) zu unterscheiden. Eine weiter Unterscheidung kann nach ordentlich und außerordentlich getroffen werden.

Der Saldo der Aufwendungen und Erträge einer Kommune sind der Ergebnisrechnung zu entnehmen.[19] Die Gliederung unterscheidet dabei in ordentliche Erträge bzw. Aufwendungen und außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen.[20] Ordentliche Erträge und Aufwendungen unterscheiden sich von den außerordentlichen durch ihre Periodenzugehörigkeit, Nachhaltigkeit und Verursachung durch das Kerngeschäft bzw. die Kernbetätigung des Unternehmens oder der Kommune.[21] Solche Erträge und Aufwendungen resultieren aus laufender Verwaltungstätigkeit bzw. aus der stetigen Aufgabenerfüllung. Als außerordentlich, können Erträge und Aufwendungen betrachtet werden, „die ungewöhnlich in ihrer Art und zugleich selten im Vorkommen und zugleich von einiger materieller Bedeutung sind.“[22]

Der Aufwanddeckungsgrad ist ein Quotient der angibt inwiefern die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden.[23] Hat der Quotient einen Wert von 100 kann daraus abgeleitet werden, dass die ordentlichen Erträge der Kommune die ordentlichen Aufwendungen decken. Die Kommune würde sich in diesem Fall weder ein positives noch negatives Ergebnis erwirtschaften. Liegt der Quotient über 100 ist es als positiv anzusehen, da die Kommune über ihre Kerntätigkeiten einen Überschuss erwirtschaftet. Bei einem Quotienten unter 100 würde die Kommune einen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis erwirtschaftet. Letztendlich soll diese Kennziffer eine Aussage über die wirtschaftliche Stabilität einer Kommune treffen. Ein nicht negatives Ergebnis aus dem Saldo ihrer ordentliche Erträgen und Aufwendungen bedeutet, dass sie finanziell nachhaltig arbeitet. Der Ressourcenverbrauch richtet sich nach dem Ressourcenaufkommen aus. Die Nachhaltigkeit resultiert hierbei aus der Regelmäßigkeit der ordentlichen Aufwendungen und Erträge. Nur Größen über die man eine relativ genaue Tendenzaussage (Einschätzung) treffen kann, können auch Gegenstand einer sorgfältigen Planung sein.

Beim Aufwandsdeckungsgrad sollte man allerdings berücksichtigen, dass hier sowohl ordentliche Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben, als auch Zuwendungen und allgemeine Umlagen bzw. sonstigen Transfererträgen zusammengefasst sind. Während hohe Steuererträge auf eine gute gesamtwirtschaftliche Lage innerhalb des Hoheitsgebietes einer Kommune hinweisen, kann gleiche Schlussfolgerung aus hohen Erträgen aus Zuwendungen, Umlagen und sonstigen Transfererträgen nicht gezogen werden. Diese weisen darauf hin, dass die Kommune abhängig ist von Finanzierung durch Bund und Länder. Deshalb kann bei einem hohen Anteil aus solchen Erträgen nicht die Rede von stabiler und nachhaltiger Finanzpolitik sein. Demnach kann ein positiver Aufwandsdeckungsgrad, der eine gute Deckung der ordentlichen Aufwendungen anzeigt, irreführend sein und demzufolge darf auf die Offenlegung der Zusammensetzung der Quote nicht verzichtet werden.

2.1.2. Eigenkapitalquote 1 (EKQ I)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2: Eigenkapitalquote I, RdErl. D. IM v. 1.10.2008, 34-48.04.05/01-2323/08, NKF-Kennzahlenset, S.2

„Eine hohe Eigenkapitalquote misst den Anteil des [nach den zuvor beschriebenen Spezifikationen ermittelten bilanzanalytischen] Eigenkapitals am Gesamtkapital Ein hoher Eigenkapitalanteil sichert also die Dispositionsfreiheit, schützt vor Unternehmenszusammenbrüchen in Folge von Überschuldung, vermindert das Risiko für die Gläubiger, stellt somit eine gute Grundlage für neue Kreditaufnahmen dar und reduziert die Gefahr kurzfristiger Liquiditätsengpässe.“[24]

Diese Definition beschreibt die Funktion der EKQ I privatwirtschaftlicher Unternehmen. Um festzustellen, inwiefern diese Definition der EKQ I sich auch als Definition für eine kommunale EKQ eignet, muss man kommunales Eigenkapital erst einmal erörtern bzw. einem Vergleich mit privatwirtschaftlichem Eigenkapital unterzeihen. Als Eigenkapital privatwirtschaftlicher Unternehmen wird Kapital definiert, das von den Unternehmenseigentümern überlassen wird und keine Fristigkeit, d.h. keine begrenzte Überlassungsdauer besitzt (Einzahlungen von Gesellschaftern, Einnahmen aus Aktienverkäufen).[25] Das Eigenkapital einer Gemeinde dagegen ist ein rein fiktiver Wert dem nicht, wie bei einer Kapitalgesellschaft Einzahlungen von Kapitalgebern (Aktionären, Gesellschaftern) zugrunde liegen.[26] Es ist lediglich der Unterschiedsbetrag der sich ergibt wenn man das Fremdkapital und die Sonderposten vom Gesamtvermögen bzw. von der Summe des Anlage- und Umlaufvermögens abzieht. Demnach stellt das Eigenkapital im kommunalen Bereich lediglich eine Residualgröße dar.[27]

Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen dient die Höhe des Eigenkapitals u.a. als Indikator für Bonität.[28] Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts ist dies nicht der Fall, da diese selbst beim Ausweis eines negativen Eigenkapitals nicht Insolvent gehen können.[29] Vergleichbar ist dagegen die Schlussfolgerung aus der Höhe des Eigenkapitals. Je höher das Eigenkapital desto größer die Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern. Zusätzlich resultiert aus dem aufgenommenen Fremdkapital auch eine Belastung für Unternehmen und Kommunen. Aus langfristigen Verbindlichkeiten wie Darlehen resultieren immer Zinszahlungen, die das Ergebnis beeinflussen und ebenso Tilgungszahlungen die i.d.R. über einen längeren Zeitraum Kapital binden. Generell kann man sagen, dass es umso positiver für eine Kommune oder ein Unternehmen ist, je niedriger ihr Fremdkapitalanteil ist.[30]

Das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme bildet die EKQ I. Beide Größen können dabei Wirkung auf diese Quote entwickeln. Zum einen ist denkbar, dass sich das Eigenkapital erhöht oder verringert. Daraus würde ein Anstieg bzw. ein Sinken der Eigenkapitalquote folgen (bei gleichbleibendem Gesamtkapital). Umgekehrt verhält es sich mit einer positiven bzw. negativen Entwicklung des Gesamtkapitals. Ein Zuwachs im Gesamtkapital würde sich negativ auf die EK-Quote und eine Verringerung positiv auf die EK-Quote auswirken (bei gleichbleibendem EK). Bei sinkendem Eigenkapital und bei der gleichzeitigen Verringerung des restlichen Gesamtkapitals ist sogar denkbar, dass die EK-Quote sich nicht verändert. In dem Fall würde sie dem Adressaten widersprüchliche Informationen liefern, denn eine Verringerung des Eigenkapitals bedeutet eine Verletzung der intergenerativen Gerechtigkeit.[31]

In der Privatwirtschaft ist es üblich brancheninterne Untersuchungen durchzuführen. Dadurch werden Vergleichswerte von Unternehmen ermitteln. Diese dienen der „Festlegung“ einer brancheninternen Mindesteigenkapitalquote. Diese kann kategorisch feststellen ob es sich um ein „gesundes“ Unternehmen oder ein „krankes“ Unternehmen handelt. Solche festgesetzte Richtwerte bzw. Vergleichswerte werden im kommunalen Bereich auch benötigt, existieren allerdings momentan nicht (bis jetzt sind keine landesspezifischen Regelungen zur „Mindesteigenkapitalquote“ getroffen).[32] Ohne diese Vergleichswerte ist ein interkommunaler Vergleich (Benchmarking) nicht möglich.

2.1.3. Eigenkapitalquote II

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.3: Eigenkapitalquote II, RdErl. D. IM v. 1.10.2008, 34-48.04.05/01-2323/08, NKF-Kennzahlenset, S.3

Eine weitere Kennziffer zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Haushaltslage ist die EK-Q II. Diese enthält noch eine weitere Größe im Nenner, die Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge. Sonderposten sind auf der Passivseite ausgewiesene, i.d.R. investitionsbezogene Einzahlungen.[33] Sonderposten stellen Kapital dar, dass Aufgrund eines Investitionsvorhabens gezahlt wurde und sozusagen keine Fristigkeit (muss nicht zurück gezahlt, nur Zweckgerecht verwendet werden) besitzt. Diese Einnahmen sind nicht regelmäßig wiederkehrend und erhöhen zwar die EK-Quote, sagen aber lediglich aus, dass ein gewisser Anteil des Vermögens durch Dritte finanziert wurde.

Weiterhin ist kritisch anzumerken, dass eine investitionsbezogene Bezuschussung auch die Umsetzung der Investition verlangt und ein wesentlicher Anteil von der investierenden Kommune zu tragen ist. Aus einem hohen Anteil an Sonderposten kann u.U. auch ein Investitionsvorhaben geschlussfolgert werden. Dies gilt ebenso für einen stetigen Anstieg der EKQ I und II.[34] Im Falle eines stetigen Absinken der EKQ II muss berücksichtigt werden, dass Sonderposten im Verhältnis zur Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden und somit ein Absinken der EKQ II auch auf die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten zurückzuführen sein kann.[35]

Diese Quote ist von der Aussagekraft her genauso zu beurteilen wie die EKQ I. Zusätzlich muss man berücksichtigen, dass Sonderposten aus Beiträgen (und Grabnutzungsentgelten) Umsatzsteueranteile enthalten können und deshalb vorsichtig, mit lediglich 50% des Gesamtwerts, anzusetzen sind.[36] Wenn das nicht berücksichtigt wird und nicht bereinigten Sonderposten in die Berechnung der die Eigenkapitalquote II eingehen, wird diese zu hoch ausgewiesen.

2.1.4. Fehlbetragsquote

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.4: Fehlbetragsquote, RdErl. D. IM v. 1.10.2008, 34-48.04.05/01-2323/08, NKF-Kennzahlenset, S.3

Diese Kennziffer trifft eine Aussage darüber, „[…]wie oft der in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Fehlbetrag durch die Vorhandene Ausgleichsrücklage […] ausgeglichen werden kann, d.h., in welchem Zeitraum bei unveränderter Ertragslage die vorhandene Ausgleichsrücklage […] aufgezehrt sein wird.“[37] Diese Quote ist vergleichbar mit der Quote der Eigenkapitalreichweite, die Bundesländer, in denen keine gesetzliche Ausgleichsrücklage existiert, anwenden könnten. Vergleichbare Kennziffern existieren in der Privatwirtschaft nicht. Der Aussagewert einer solchen Quote ist allerdings auch für den kommunalen Bereich diskutabel. Sie könnte den Anschein erwecken, dass die Erwirtschaftung von Fehlbeträgen nicht negativ sei, solange man genug Mittel in der Ausgleichsrücklage hat[38]. Doch faktisch gesehen ist jeder Fehlbetrag ein Verstoß gegen das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit.[39]

[...]


[1] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.253

[2] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.253

[3] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.253

[4] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.253

[5] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.253

[6] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.253

[7] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.253

[8] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.253

[9] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.253

[10] Vgl.: Baetge, Kirsch, Thiele, „Bilanzanalyse“, 2.Aufl., 2004, IDW Verlag, Düsseldorf, S.44

[11] Vgl.: Baetge, Kirsch, Thiele, Bilanzanalyse, 2.Aufl., 2004, IDW Verlag, Düsseldorf, S.44

[12] Vgl.: Baetge, Kirsch, Thiele, Bilanzanalyse, 2.Aufl., 2004, IDW Verlag, Düsseldorf, S.44

[13] Vgl.: Schwarting, Gunnar, der Kommunale Haushalt-Haushaltswirtschaft, Haushaltssteuerung, Kameralistik und Doppik, 3.Aufl., Erich-Schmidt-Verlag, Berlin, 2006, S.241

[14] Schwarting, Gunnar, der Kommunale Haushalt-Haushaltswirtschaft, Haushaltssteuerung, Kameralistik und Doppik, 3.Aufl., Erich-Schmidt-Verlag, Berlin, 2006, S. 241

[15] Coenenberg, Adolf, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 20. Auflage, 2005, Schäfer/ Pöschel, S.1266

[16] Gräfer, Horst, Bilanzanalyse, 8.wesentlich überarbeitete Auflage, Herne/Berlin, 2001, Verlag neue Wirtschafts-Briefe, S.17

[17] Born, Karl, Bilanzanalyse international, 2. Auflage, Stuttgart, 2001, Schäfer & Pöschel, S.4

[18] [18]Vgl.: Baetge, Kirsch, Thiele, Bilanzanalyse, 2.Aufl., 2004, IDW Verlag, Düsseldorf, S.44

[19] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.185

[20] Vgl: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.187-188

[21] Vgl.: Baetge, Kirsch, Thiele, Bilanzanalyse, 2.Aufl., 2004, IDW Verlag, Düsseldorf

[22] Kußmaul Kußmaul, Dr. Heinz/Henkes, Dr. Jörg, Haushalts- und Jahresabschlussanalyse in der kommunalen Doppik, Elemente von kommunalem Haus und Jahresabschluss als Analysebasis (I), In: StuB 12/2008, 12/2008, S.468

[23] Vgl.: RdErl. D. IM v. 1.10.2008, 34-48.04.05/01-2323/08, Zuwendungsquote, NKF-Kennzahlenset

[24] Gräfer, Horst, Bilanzanalyse, 8.wesentlich überarbeitete Auflage, Herne/Berlin, Verlag neue Wirtschafts-Briefe, S.135

[25] Vgl.: Coenenberg, Adolf, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 20. Auflage, Schäfer/ Pöschel, S.283

[26] vgl.: Schwarting, Gunnar, Haushaltskonsolidierung, Konsolidierung in der Doppik – geht jetzt alles leichter?, In: der Gemeindehaushalt, 8/2004, S.170

[27] vgl.: Mühlenkamp, Holger/ Magin, Christian, Zum Eigenkapital von Gebietskörperschaften – populäre Irrtümer und Missverständnisse, In: der Gemeindehaushalt, 1/2010, S.9

[28] vgl.: Owczarzak, Herbert, Kennzahlen der kommunalen Jahresabschlussanalyse, In: Gemeindehaushalt 1/2007; S.10

[29] Vgl.: Fischer, Prof. Edmund, Neues Haushalts-und Rechnungswesen in der Diskussion, In: ZKF 2008 Nr.1, S.6

[30] Vgl.: Mühlenkamp, Holger/ Magin, Christian, Zum Eigenkapital von Gebietskörperschaften – populäre Irrtümer und Missverständnisse, In: der Gemeindehaushalt, 1/2010 S.10

[31] Vgl.: Mühlenkamp, Holger/ Magin, Christian, Zum Eigenkapital von Gebietskörperschaften – populäre Irrtümer und Missverständnisse, In: der Gemeindehaushalt, 1/2010 S.9

[32] Vgl.: Owczarzak, Herbert, Kennzahlen der kommunalen Jahresabschlussanalyse, In: Gemeindehaushalt 1/2007; 1/2007; S.9

[33] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.24

[34] Vgl.: Owczarzak, Herbert, Kennzahlen der kommunalen Jahresabschlussanalyse, In: Gemeindehaushalt 1/2007, S.10

[35] Vgl.: Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen, Bilanzierung und Jahresabschlüsse in der Kommunalverwaltung – Grundsätze für das Neue kommunale Finanzmanagement, 2.Aufl., 2008, Erich Schmidt Verlag, S.24

[36] Vgl.: Matz, Jürgen, Die Analyse kommunaler doppischer Jahresabschlüsse, In: der Gemeindehaushalt, 9/2007, S.196

[37] Owczarzak, Herbert, Kennzahlen der kommunalen Jahresabschlussanalyse, In: Gemeindehaushalt 1/2007, S.11

[38] Vgl.: Christian Magin, Kommunale Doppik: (Miss-)Verständnisse und Weiterentwicklungen, In: der Gemeindehaushalt 8/2007, S.175

[39] Vgl.: Christian Magin, Kommunale Doppik: (Miss-)Verständnisse und Weiterentwicklungen, In: der Gemeindehaushalt 8/2007, S.175

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Título
Kommunale Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset - Kritik und Verbesserungsvorschläge an den Kennzahlen
Subtítulo
Ist die Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset ausreichend?
Universidad
University of Applied Sciences Nordhausen
Calificación
2,0
Autor
Año
2010
Páginas
26
No. de catálogo
V167216
ISBN (Ebook)
9783640836321
ISBN (Libro)
9783640836475
Tamaño de fichero
647 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
kommunale, jahresabschlussanalyse, nkf-kennzahlenset, kritik, verbesserungsvorschläge, kennzahlen, jahresabschlussanalyse, nkf-kennzahlenset
Citar trabajo
Matthias Arzt (Autor), 2010, Kommunale Jahresabschlussanalyse mit dem NKF-Kennzahlenset - Kritik und Verbesserungsvorschläge an den Kennzahlen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167216

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