Die Arbeit untersucht, wie die Zweigeschlechterordnung trans und nicht-binäre Personen gesellschaftlich ausschließt und diskriminiert. Theoretische Grundlage bilden die Konzepte von Judith Butler, die auf die Regelungen zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) angewendet werden. Das TSG galt in Deutschland von 1981 bis 2024. Dennoch werden seine Regelungen – insbesondere die Gutachtenpflicht – weiterhin von Gegner/innen des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) eingefordert, das das TSG im Jahr 2024 abgelöst hat. Die gesellschaftlichen Narrative, die dem TSG zugrunde lagen, prägen bis heute die Kritik am SBGG und beeinflussen weiterhin die dominanten Perspektiven auf trans und nicht-binäre Personen.
Die Analyse zeigt zudem, dass diese gesellschaftlichen Narrative nicht-binäre Personen besonders stark negativ betreffen und zwar deutlich stärker als binäre trans* Personen, die ebenfalls erheblicher Diskriminierung ausgesetzt sind.
Die in der Arbeit verwendeten Begriffe sind aus heutiger Sicht teilweise veraltet. Der Begriff „nicht-binär“ war im Jahr 2013 kaum gebräuchlich. Entsprechend wären heute andere Bezeichnungen angebracht. Diese Entwicklung ist jedoch aus dem Textzusammenhang nachvollziehbar.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Transnormativität und Trans*
- 3 Der_die Transsexuelle des Transsexuellengesetzes
- 4 Von Subjekten, Autonomie und Toleranz
- 4.1 Kollektivsymbolik
- 4.2 Subjektivierung
- 4.3 Das Konzept der Toleranz
- 5 Transnormativität und ihre Folgen
- 5.1 Diskriminierung von Trans*-Personen
- 5.2 Diskriminierung der transnormativen Subjektposition
- 5.3 Diskriminierung der nicht-transnormativen Positionen
- 6 Diskussion
- 7 Fazit
- 8 Literaturverzeichnis
- Anhang
Zielsetzung & Themen
Diese Bachelor-Arbeit untersucht, warum das Phänomen Trans* die binäre Zweigeschlechterordnung nicht in Frage stellt und an vielen Stellen nicht stellen kann. Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Trans* durch rechtliche Regelungen und das Gesundheitssystem auf eine Weise organisiert und normiert wird, die es Trans*-Personen erschwert, diese Ordnung zu hinterfragen, und welche Folgen dies für ihre Lebensrealität hat.
- Analyse der Transnormativität und ihrer Auswirkungen auf Trans*-Personen.
- Kritische Untersuchung des deutschen Transsexuellengesetzes (TSG).
- Beleuchtung der Konzepte von Subjektwerdung, Autonomie und Toleranz im Kontext von Geschlechtsidentität.
- Identifizierung von Diskriminierungsformen und Prekarisierung von Trans*-Personen, insbesondere solcher, die nicht der transnormativen Definition entsprechen.
- Diskussion über das revolutionäre Potential von Trans* zur Dekonstruktion der Zweigeschlechterordnung.
Auszug aus dem Buch
2. Pathologisierung, Binarität und Dauerhaftigkeit
Die weiteren Voraussetzungen nach § 1 und § 8 TSG beziehen sich auf die Art und Weise, wie und seit wann sich das Trans*-Empfinden der antragstellenden Person zeigt und auswirkt. So fordern die beiden Paragrafen ein Zugehörigkeitsempfinden zum sogenannten anderen Geschlecht. Dieses muss seit mindestens drei Jahren bestehen. Zudem ist die hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich das geschlechtliche Zugehörigkeitsempfinden nach den Kenntnissen moderner Wissenschaft nicht (erneut) ändern wird, eine Voraussetzung. Diese drei im TSG formulierten Bedingungen haben Folgen für die antragstellenden Personen: Da sich diese Formulierungen mit den sogenannten Schlüssel- oder Leitsymptomen der Krankheitskategorie F 64.0 Transsexualismus, die im ICD 10 definiert wird, decken, fordern die rechtlichen Regelungen faktisch ein Erfüllen dieser Krankheitskategorie und eine Bejahung der Pathologisierung. Dies wird durch die beiden in § 1 und § 8 TSG geforderten Gutachten noch verstärkt, da diese bescheinigen sollen, dass die antragstellende Person in exakt dieser Weise an F 64.0 Transsexualismus erkrankt ist.
Die zweite formulierte Bedingung ist die der Selbstverortung im Rahmen des Zweigeschlechtersystems: Der Gesetzestext fordert das Zugehörigkeitsempfinden zum sogenannten anderen Geschlecht. In diesem Moment stehen mehrere nur implizit formulierte Grundannahmen im Raum. Eine ist die Binarität, denn nur wenn diese unterstellt wird, kann vom sogenannten anderen Geschlecht gesprochen werden. Das heißt, dass das TSG davon ausgeht, dass es Männer in Frauenkörpern und Frauen in Männerkörpern gibt, die diesen Umstand beheben möchten. Hierbei wird nicht nur davon ausgegangen, dass es zwei Geschlechter gibt – nämlich Mann und Frau –, die einander gegenübergestellt werden, sondern es wird auch davon ausgegangen, dass Mann oder Frau sein etwas Normales, jedem Menschen innewohnendes ist. Damit wird das Konstrukt Mann und Frau nicht als etwas gesellschaftlich Konstruiertes, sondern als etwas Naturgegebenes angesehen.
Als dritte Bedingung formuliert das TSG an diesem Punkt die Dauerhaftigkeit der transsexuellen Prägung: Die Gutachten sollen darlegen, ob nach den Kenntnissen moderner Wissenschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sich das geschlechtliche Zugehörigkeitsempfinden der antragstellenden Person nicht (erneut) ändern wird. Diese Bedingung steht in Referenz zu dem Identitätsbegriff, der dem TSG zugrunde gelegt wird: Hierbei geht es um eine essentialistische Konstruktion von Identität, die davon ausgeht, dass einem jeden Menschen eine Identität innewohnt, die erkannt werden muss. Was hier gefordert wird, ist die Suche nach der wahren geschlechtlichen Identität der antragstellenden Person. Da es eine Wahrheit aber nur dann gibt, wenn es eine Lüge oder ein sich über etwas irren gibt, produziert das TSG Lügner_innen oder Menschen, die sich irren: Antragstellende Personen, die der von der Medizin und der Psychologie ins Recht gegossenen Transsexuellendefinition nicht entsprechen oder die das in den Augen der Gutachter_innen nicht glaubhaft darstellen können, werden als nicht transsexuell im Sinne des Transsexuellengesetz betrachtet. Ihre Anträge werden abgelehnt. Als annehmbare Beweise für die Rechtmäßigkeit eines Angleichungswunsches gelten die im Leben der antragstellenden Person verankerten Geschlechterstereotype. Diese können in der Vergangenheit wie auch in der Zukunft der antragstellenden Person liegen und müssen im Begutachtungsprozess glaubhaft gemacht werden. Es werden also nur Anträge von Personen positiv beschieden, die eine passende Vergangenheit oder eine der als wahren Kern identifizierten Identität entsprechende Zukunft vorweisen können. So zeigt sich, dass dem TSG nicht nur eine essentialistische Sichtweise auf Identität zugrunde liegt, sondern auch Binarität unterstellt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Forschungsfrage ein, warum Trans* die Zweigeschlechterordnung nicht grundlegend in Frage stellt, und kündigt die Untersuchung der Transnormativität durch Medizin und Recht an.
Kapitel 2 Transnormativität und Trans*: Es beleuchtet, wie das Transsexuellengesetz entstand und wie die medizinisch-psychologische Definition von Transsexualität die Grundlage für gesellschaftliche Anerkennung bildet, während nicht-transnormative Positionen dabei ausgeschlossen werden.
Kapitel 3 Der_die Transsexuelle des Transsexuellengesetzes: Hier werden die expliziten und impliziten Anforderungen des TSG analysiert, die die gesetzliche Definition von Transsexualität prägen, einschließlich Staatsangehörigkeit, Pathologisierung, Binarität, Dauerhaftigkeit und Heteronormativität.
Kapitel 4 Von Subjekten, Autonomie und Toleranz: Dieses Kapitel erörtert, wie rechtliche Rahmenbedingungen kulturelle Annahmen widerspiegeln, und nutzt Judith Butlers Subjektivierungstheorie sowie das Konzept der Kollektivsymbolik, um die Bedingungen für gesellschaftliche Anerkennung von Trans*-Personen als Subjekte zu erklären.
Kapitel 5 Transnormativität und ihre Folgen: Es zeigt die Konsequenzen der Transnormativität für Trans*-Personen auf, insbesondere im Hinblick auf Diskriminierung, Prekarisierung und soziale Isolation, und differenziert zwischen den Erfahrungen transnormativer und nicht-transnormativer Positionen.
Kapitel 6 Diskussion: Dieses Kapitel hinterfragt, ob die Arbeit Trans*-Personen zu Opfern stilisiert, und kritisiert die Wirksamkeit von Identitätspolitiken im Kampf gegen Diskriminierung, indem es für eine tiefgreifende strukturelle Veränderung jenseits des Toleranzdiskurses plädiert.
Kapitel 7 Fazit: Die abschließenden Gedanken fassen die Untersuchung der Transnormativität zusammen, kritisieren den Toleranzdiskurs als ungeeignetes politisches Mittel und fordern die Sichtbarmachung der gesellschaftlichen Strukturen, die Kategorien von Mensch und Nicht-Mensch schaffen.
Schlüsselwörter
Trans*, Transnormativität, Transsexuellengesetz (TSG), Zweigeschlechterordnung, Heteronormativität, Subjektivierung, Diskriminierung, Toleranz, Geschlechtsidentität, Gender, Recht, Medizin, Pathologisierung, Binarität, Judith Butler
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Trans*-Personen in Deutschland, insbesondere wie das Transsexuellengesetz (TSG) und die vorherrschende Transnormativität ihre Lebensrealität beeinflussen und Diskriminierung verursachen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themenfelder sind die Analyse der Transnormativität, die Rolle des Transsexuellengesetzes, die Konzepte von Subjektwerdung und Toleranz sowie die Formen und Folgen der Diskriminierung von Trans*-Personen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es zu analysieren, warum das Phänomen Trans* die binäre Zweigeschlechterordnung nicht in Frage stellt und an manchen Punkten auch gar nicht in Frage stellen kann, da Trans* auf eine Weise organisiert und normiert wird, die dies fast unmöglich macht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit bedient sich einer kritischen Analyse des Transsexuellengesetzes und zieht theoretische Konzepte heran, insbesondere Judith Butlers Subjektivierungstheorie und Ansätze zur Kollektivsymbolik und zum Toleranzdiskurs.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition und den Implikationen der Transnormativität und des Transsexuellengesetzes, der Subjektwerdung von Trans*-Personen unter heteronormativen Bedingungen und den vielfältigen Diskriminierungsfolgen für transnormative und nicht-transnormative Trans*-Positionen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter wie Trans*, Transnormativität, Transsexuellengesetz (TSG), Zweigeschlechterordnung, Heteronormativität, Subjektivierung, Diskriminierung, Toleranz, Geschlechtsidentität, Gender, Recht, Medizin, Pathologisierung, Binarität und Judith Butler charakterisieren die Arbeit.
Wie wird im Buch der Begriff "Trans*-Person" von "Transsexuelle_r" abgegrenzt?
In der Arbeit wird "Trans*-Person" als Überbegriff für alle denkbaren Trans*-Definitionen verwendet, während "Transsexuelle_r" spezifisch Personen bezeichnet, die ihr Trans*-Sein auf eine transnormative Weise, also gemäß den medizinischen und rechtlichen Normen, füllen.
Warum wird der Ruf nach Toleranz in dieser Arbeit kritisch bewertet?
Die Arbeit argumentiert, dass Toleranz als Konzept eine Logik in sich trägt, die die Unterscheidung zwischen "Menschen" und "Nicht-Menschen" aufrechterhält und lediglich die Situation mancher Gruppen verbessert, während andere weiterhin ausgeschlossen bleiben.
Was ist das "revolutionäre Potential" von Trans* laut der Diskussion?
Das revolutionäre Potential von Trans* liegt in der Möglichkeit, die diskursive Unterscheidung zwischen Mensch und Nicht-Mensch sichtbar zu machen und dadurch die Legitimation für diese Trennlinie aufzuheben, um eine gleichberechtigte Anerkennung aller Lebensformen zu ermöglichen.