In der Kulturpolitik wird oft von einer sogenannten Kulturhoheit der Länder gesprochen bzw. der kulturpolitische Auftrag oft als eine eher länderinterne Aufgabe verstanden. Die Länder besitzen einen relativ großen kulturpolitischen Kompetenzbereich. Deren Städte und Gemeinden müssen im Rahmen dieser Kompetenzen demnach dafür Sorge leisten, die wichtigsten Ziele des Kulturauftrages nämlich, die Förderung und Sicherung der künstlerischen und kulturellen Vielfalt und Qualität sowie den öffentlichen Zugang zu künstlerischen und kulturellen Aktivitäten in Deutschland zu erleichtern. Verfassungsrechtlich legitimiert ist diese mehr an den Länder orientierte Kulturpolitik durch Art. 5 Abs. 3 GG, der festschreibt, dass Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind, und durch Art. 28 Abs. 2 GG, welcher den Gemeinden das Recht gibt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Schließlich wird im Art. 30 GG festgelegt, dass die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben solange Ländersache ist, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Nachdem ganz offensichtlich die Länderebene mit einem weit gesteckten Kompetenzkatalog ausgestattet ist, bleibt nun zu hinterfragen wie es sich in der kulturpolitischen Praxis mit den Bundeskompetenzen verhält. Gibt es in der deutschen Kulturpolitik auch eine gewisse Kulturhoheit des Bundes und wie ist diese dann verfassungsrechtlich legitimiert?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die verfassungsrechtlichen Aspekte der Kulturpolitik
- 1. Warum schweigt das Grundgesetz zum Kulturstaatsbegriff?
- 2. Kulturpolitisch relevante grundgesetzliche Bundeskompetenzen und die grundgesetzliche Kompetenzverteilung
- III. Hauptteil: Stillschweigende Kompetenzen im Kultursektor
- 1. Arten stillschweigender Kompetenzen
- 1.1. Sachzusammenhang
- 1.2. Annexkompetenz
- 1.3. Natur der Sache
- 2. Positionen und Begründungsmuster zu „natürlichen“ Bundeskompetenzen
- 2.1. Positionen in Rechtsprechung, Literatur und Staatspraxis
- 2.2. Begründungsmuster für Kompetenzen kraft „Natur der Sache“
- a) Bundeskompetenz wegen „Unmöglichkeit einer Länderregelung“
- b) Bundeskompetenz für Gesamtstaatliche bzw. nationale Repräsentation
- c) Bundeskompetenz wegen „eindeutiger Überregionalität“
- d) Kompetenz kraft Analogie und mangels Anknüpfungspunkt im Inland
- e) Gemeinsame Bestimmung der Kompetenzen kraft Natur der Sache durch Bund und Länder
- 3. Gemeinsame Kompetenzauslegung und Kompetenzzuweisung in der kulturpolitischen Staatspraxis
- Beispiel 1: Das Flurbereinigungsabkommen
- Beispiel 2: Die Kulturstiftung der Länder
- 1. Arten stillschweigender Kompetenzen
- IV. Schluss
- V. Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die stillschweigenden Bundeskompetenzen im deutschen Kultursektor und die damit verbundene Gefahr einer Kompetenzverschiebung. Sie analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und beleuchtet verschiedene Argumentationsmuster für die Behauptung „natürlicher“ Bundeskompetenzen. Ein Schwerpunkt liegt auf der gemeinsamen Kompetenzauslegung durch Bund und Länder, um Konflikte zu vermeiden.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Kulturpolitik in Deutschland
- Arten und Begründungsmuster stillschweigender Bundeskompetenzen
- „Natürliche“ Bundeskompetenzen im Kultursektor
- Gemeinsame Kompetenzauslegung von Bund und Ländern
- Gefahr der Kompetenzverschiebung
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der stillschweigenden Bundeskompetenzen im Kultursektor ein. Sie stellt die Frage nach der Kulturhoheit des Bundes und ihrer verfassungsrechtlichen Legitimation. Die Arbeit fokussiert auf die Analyse stillschweigender Kompetenzen, insbesondere im Kontext der "Natur der Sache", und untersucht die Möglichkeit "natürlicher" Bundeskompetenzen. Die Einleitung skizziert den Aufbau der Arbeit und die Methodik der Untersuchung.
II. Die verfassungsrechtlichen Aspekte der Kulturpolitik: Dieses Kapitel beleuchtet die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Kulturpolitik in Deutschland. Es hinterfragt das Schweigen des Grundgesetzes zum Kulturstaatsbegriff und analysiert die kulturpolitisch relevanten Bundeskompetenzen im Kontext der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung. Es legt den Grundstein für die spätere Analyse stillschweigender Kompetenzen, indem es den Rahmen der expliziten verfassungsrechtlichen Regelungen absteckt.
III. Hauptteil: Stillschweigende Kompetenzen im Kultursektor: Der Hauptteil untersucht verschiedene Arten stillschweigender Kompetenzen, darunter Sachzusammenhang, Annexkompetenz und insbesondere die "Natur der Sache". Er analysiert Positionen und Begründungsmuster für "natürliche" Bundeskompetenzen in Rechtsprechung, Literatur und Staatspraxis. Ein besonderer Fokus liegt auf der gemeinsamen Kompetenzauslegung durch Bund und Länder als Mittel zur Vermeidung von Kompetenzverschiebungen. Anhand von Beispielen wie dem Flurbereinigungsabkommen und der Kulturstiftung der Länder wird die Praxis der gemeinsamen Kompetenzauslegung beleuchtet.
Schlüsselwörter
Stillschweigende Bundeskompetenzen, Kulturpolitik, Grundgesetz, Kompetenzverteilung, Natur der Sache, Kompetenzauslegung, Bundeshoheit, Länderhoheit, Kultursektor, Gesamtstaatliche Interessen, Rechtsprechung, Literatur, Staatspraxis.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Stillschweigende Bundeskompetenzen im deutschen Kultursektor
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht die stillschweigenden Bundeskompetenzen im deutschen Kultursektor und die damit verbundene Gefahr einer Kompetenzverschiebung. Sie analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und beleuchtet verschiedene Argumentationsmuster für die Behauptung „natürlicher“ Bundeskompetenzen. Ein Schwerpunkt liegt auf der gemeinsamen Kompetenzauslegung durch Bund und Länder, um Konflikte zu vermeiden.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Kulturpolitik in Deutschland, verschiedene Arten und Begründungsmuster stillschweigender Bundeskompetenzen (Sachzusammenhang, Annexkompetenz, Natur der Sache), die Frage nach „natürlichen“ Bundeskompetenzen im Kultursektor, die gemeinsame Kompetenzauslegung von Bund und Ländern und die Gefahr der Kompetenzverschiebung.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der Kulturpolitik, einen Hauptteil zu den stillschweigenden Kompetenzen im Kultursektor, und einen Schluss. Zusätzlich enthält sie ein Literaturverzeichnis und ein Inhaltsverzeichnis.
Was sind die zentralen Forschungsfragen?
Zentrale Fragen sind: Wie lassen sich stillschweigende Bundeskompetenzen im Kultursektor rechtfertigen? Welche Argumentationsmuster werden hierfür verwendet? Wie kann eine Kompetenzverschiebung vermieden werden? Welche Rolle spielt die gemeinsame Kompetenzauslegung von Bund und Ländern?
Welche Arten stillschweigender Kompetenzen werden untersucht?
Die Arbeit untersucht den Sachzusammenhang, die Annexkompetenz und insbesondere die Kompetenz aufgrund der „Natur der Sache“ als Arten stillschweigender Kompetenzen.
Welche Begründungsmuster für „natürliche“ Bundeskompetenzen werden analysiert?
Die Arbeit analysiert Begründungsmuster wie die Unmöglichkeit einer Länderregelung, die Notwendigkeit der Gesamtstaatlichen bzw. nationalen Repräsentation, die eindeutige Überregionalität, die Kompetenz kraft Analogie und mangels Anknüpfungspunkt im Inland sowie die gemeinsame Bestimmung der Kompetenzen kraft Natur der Sache durch Bund und Länder.
Welche Beispiele für die gemeinsame Kompetenzauslegung werden genannt?
Als Beispiele für die gemeinsame Kompetenzauslegung werden das Flurbereinigungsabkommen und die Kulturstiftung der Länder genannt.
Warum schweigt das Grundgesetz zum Kulturstaatsbegriff?
Diese Frage wird im zweiten Kapitel der Arbeit behandelt und im Kontext der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt?
Schlüsselwörter sind: Stillschweigende Bundeskompetenzen, Kulturpolitik, Grundgesetz, Kompetenzverteilung, Natur der Sache, Kompetenzauslegung, Bundeshoheit, Länderhoheit, Kultursektor, Gesamtstaatliche Interessen, Rechtsprechung, Literatur, Staatspraxis.
- Quote paper
- Marko Rossmann (Author), 2003, Stillschweigende Bundeskompetenzen im Kultursektor - Die Gefahr einer Kompetenzverschiebung kraft Natur der Sache, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16767