Mit dem Grünbuch der Europäischen Kommission vom Oktober 2010 wurde die Lawine über die viel diskutierte Problematik der „Erwartungslücke“ erneut losgetreten. Im Lichte der Finanzkrise kam die Frage auf, ob die Rolle der Abschlussprüfer neu definiert werden müsse, um zukünftige Finanzrisiken abzuschwächen. Hintergrund ist die divergierende Erwartungshaltung der Interessengruppen eines geprüften Abschlusses. Die Erteilung eines uneingeschränkten Testats wird von der Öffentlichkeit häufig als vermeintliche Garantie für die finanzielle und wirtschaftliche Gesundheit des Unternehmens und damit einhergehend als Bescheinigung einer lückenlosen Prüfung angesehen. Umso größer ist daher die Verwunderung, dass Unternehmen, denen ein korrekter Abschluss testiert wurde, sich de facto in einer finanziellen Schieflage befinden oder gar kurze Zeit später deren dolose Handlungen offenkundig werden. Aus diesem Grund sollte der Frage nachgegangen werden, inwieweit die öffentliche Wahrnehmung mit der vorgesehenen Ausrichtung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung vereinbar ist.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Ausrichtung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung sowohl im Hinblick auf deren vorgesehene Funktionen als auch auf den handelsrechtlich regulierten Umfang. Im interessierenden Zusammenhang wird insbesondere untersucht, welchen Leistungsauftrag der Gesetzgeber dem Jahresabschlussprüfer auferlegt und an welcher Stelle dieser Auftrag seine Grenze findet. Anhand dieser Kriterien wird eine Abgrenzung zur forensischen Unterschlagungsprüfung vorgenommen. Hierbei ist es unerlässlich, auch relevante berufsständische Verlautbarungen ins Kalkül zu ziehen um festzustellen, inwieweit sich der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer eigene Maßstäbe im Hinblick auf die Ausrichtung seiner Prüfungstätigkeit setzt. Die Arbeit schließt mit einer Gesamtschau der gewonnenen Erkenntnisse und einem Ausblick auf die künftige Erwartungshaltung bezüglich den Anforderungen an die gesetzliche Jahresabschlussprüfung.
Inhaltsübersicht
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 DIE AUSRICHTUNG DER JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG ALS ERGEBNIS EINER BEGRENZTEN AUFGABENSTELLUNG
2.1 Funktionen der Jahresabschlussprüfung
2.2 Problematik der Erwartungslücke
2.3 Abgrenzung zur Unterschlagungsprüfung
3 DIE AUSRICHTUNG DER JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG ALS KONSEQUENZ DES LEISTUNGSAUFTRAGS NACH § 317 HGB
3.1 Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung
3.2 Intendierte Begrenzung des Leistungsauftrags
3.2.1 Erkennen von Unrichtigkeiten und Verstößen
3.2.2 Gewissenhafte Berufsausübung
4 DIE AUSRICHTUNG DER JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG BERUFSSTÄNDISCHER MAßSTÄBE
4.1 Relevanz berufsständischer Verlautbarungen
4.2 Konzept der kritischen Grundhaltung
4.3 Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsaspekte
5 FAZIT
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Seminararbeit analysiert die Ausrichtung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung unter Berücksichtigung ihrer rechtlichen Vorgaben und berufsständischen Maßstäbe. Ziel ist es, die spezifische Funktion der Abschlussprüfung von einer forensischen Unterschlagungsprüfung abzugrenzen und das Phänomen der Erwartungslücke im Kontext der aktuellen Finanzmarktsituation kritisch zu hinterfragen.
- Funktionen und Zielsetzung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung
- Analyse der sogenannten Erwartungslücke (expectation gap)
- Abgrenzung zwischen Abschlussprüfung und forensischer Unterschlagungsprüfung
- Leistungsumfang und Sorgfaltspflichten nach § 317 HGB
- Bedeutung der kritischen Grundhaltung und professioneller Skepsis
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeitsaspekte
Auszug aus dem Buch
2.3 Abgrenzung zur Unterschlagungsprüfung
Erwartungslücken entstehen aus der mangelnden Abgrenzung der Jahresabschlussprüfung zur zielorientierten Unterschlagungsprüfung. Diese fehlende Trennschärfe wird jedoch keineswegs durch überschneidende Zielsetzungen bedingt. Es lassen sich vielmehr erkennbare Abgrenzungskriterien feststellen.
Ausgangspunkt für die Abschlussprüfung ist § 317 Abs. 1 S. 3 HGB, nach dem Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag und Satzung, die sich auf die Darstellung des sich nach § 264 Abs. 2 HGB ergebenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden müssen. Die Unterschlagungsprüfung unterscheidet sich bereits dahingehend von der gesetzlichen Abschlussprüfung, dass Verstöße nicht im Rahmen der Beurteilung des Rechnungswesens aufdeckt werden müssen, sondern dass hingegen Unterschlagungssymptome oder das Vorliegen eines begründeten Tatverdachts die Unternehmensleitung zur Durchführung der Prüfung veranlassen. Die Tatsache, dass Unternehmensabschlüsse geprüft werden, bedeutet also nicht, dass der Abschlussprüfer konkret auf die Aufdeckung fraudulenter Handlungen hinarbeiten muss, wenngleich er die Möglichkeit wesentlich falscher Angaben aufgrund von Verstößen jederzeit in Betracht zu ziehen hat.
Die Durchführung der Unterschlagungsprüfung ist abhängig vom konkreten Verdachtsmoment, der die Prüfung veranlasst hat und daher jeweils an die Erfordernisse des Einzelfalls anzupassen. Die Aufgabenschwerpunkte können hierbei von der Identifizierung des bzw. der Täter(s) über die Fundierung der Schadenshöhe bis zur Sicherstellung von Fakten und urteilsrelevanten Tatbeständen zum Zwecke der Durchsetzung strafrechtlicher Maßnahmen reichen. Damit einher geht zwangsläufig, dass die einzelnen Prüfungsschritte und die verwendeten Hilfsmittel so ausgewählt werden müssen, dass ggf. eine spätere Gerichtsverwertbarkeit der Prüfungsergebnisse sichergestellt ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Einführung in die Problematik der Erwartungslücke vor dem Hintergrund der Finanzkrise und Darlegung der Zielsetzung sowie des Untersuchungsweges.
2 DIE AUSRICHTUNG DER JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG ALS ERGEBNIS EINER BEGRENZTEN AUFGABENSTELLUNG: Erläuterung der Funktionen der Abschlussprüfung und Diskussion der Diskrepanz zwischen öffentlicher Erwartungshaltung und dem gesetzlichen Auftrag.
3 DIE AUSRICHTUNG DER JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG ALS KONSEQUENZ DES LEISTUNGSAUFTRAGS NACH § 317 HGB: Analyse des gesetzlichen Rahmens und Klärung der Anforderungen an den Prüfer hinsichtlich der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten.
4 DIE AUSRICHTUNG DER JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG BERUFSSTÄNDISCHER MAßSTÄBE: Betrachtung der Bedeutung von IDW-Standards, des Konzepts der kritischen Grundhaltung sowie ökonomischer Aspekte wie Wesentlichkeit.
5 FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und kritischer Ausblick auf die Rolle des Bestätigungsvermerks im Spannungsfeld der Prüferhaftung.
Schlüsselwörter
Jahresabschlussprüfung, Unterschlagungsprüfung, Erwartungslücke, HGB, Wirtschaftsprüfer, IDW, Abschlussprüfung, Risikoorientierter Prüfungsansatz, Fraud, Ordnungsmäßigkeit, Bestätigungsvermerk, professionelle Skepsis, Wesentlichkeit, Rechnungslegung, Prüfungshandlungen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche und funktionale Ausrichtung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung und grenzt diese von der spezifischen Unterschlagungsprüfung ab.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die gesetzlichen Aufgaben des Abschlussprüfers, die sogenannte Erwartungslücke bei Externen sowie die berufsständischen Anforderungen an die Prüfungsqualität.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuklären, dass eine Jahresabschlussprüfung keine Garantie für die Aufdeckung sämtlicher doloser Handlungen darstellt und warum dies systembedingt ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse rechtlicher Vorschriften (HGB) sowie der Auswertung relevanter Prüfungsstandards (IDW PS) und fachwissenschaftlicher Publikationen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den gesetzlichen Leistungsauftrag nach § 317 HGB, die operative Umsetzung durch den Prüfer sowie die Abgrenzung zu forensischen Sonderuntersuchungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist primär durch Begriffe wie Jahresabschlussprüfung, Erwartungslücke, Prüfungsmethodik und rechtliche Sorgfaltspflichten geprägt.
Warum reicht der Bestätigungsvermerk oft nicht aus, um die Öffentlichkeit zufrieden zu stellen?
Da der Bestätigungsvermerk lediglich die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung nach gesetzlichen Normen bescheinigt, aber keine wirtschaftliche Erfolgsgarantie für das Unternehmen bietet.
Ist der Wirtschaftsprüfer dazu verpflichtet, Straftaten aufzudecken?
Nein, der Prüfer ist nur dazu verpflichtet, im Rahmen eines risikoorientierten Ansatzes Wesentlichkeitsverstöße zu prüfen, die das Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage maßgeblich verfälschen.
- Citation du texte
- Kathrin Rienecker (Auteur), 2011, Die Ausrichtung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung unter Abgrenzung zur Unterschlagungsprüfung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167787