Kernanliegen dieser Bachelor-Arbeit ist die Weimarer Reichsverfassung in ihren Bestimmungen zu analysieren und das Verfassungswerk zu bewerten. Als Leitfrage dieser Analyse dient die Fragestellung:
„Die Weimarer Reichsverfassung – eine Verfassung mit Konstruktionsfehlern?“
Nach einer Einordnung der Verfassung in den historischen Kontext erfolgt eine Analyse des Verfassungswerkes. Dabei wird neben den Bestimmungen zum Reichspräsidenten und zum Reichstag auch auf weitere ausgewählte Artikel zum Reichsrat sowie den Grundrechten in der Weimarer Reichsverfassung eingegangen. Schließlich soll eine Würdigung der Reichsverfassung erfolgen und die Frage beantwortet werden, ob sie gravierende Fehlkonstruktionen aufweist und daher als ein Negativbeispiel für die Verfassungsväter des bundesdeutschen Grundgesetzes gelten konnte. Zum Verständnis der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland ist es unerlässlich auf die Reichsverfassung von 1918/1919 zu blicken, da an der Wiege der neuen Ordnung die alte Verfassung stand.
Die Einschränkungen des Mehrheitsprinzips und des Wählerwillens, die das Grundgesetz der Bundesrepublik enthält, waren nur möglich, weil die Verfassungsväter Erfahrungen vor Augen hatten, die 1919 nicht möglich waren: Das Scheitern von Weimar. „Nie wieder Weimar“ lautete daher konsequent die Devise bei der Ausarbeitung der neuen Verfassung. Die Weimarer Missstände und Erfahrungen leiteten folgerichtig die Verfassungsväter und –mütter im Parlamentarischen Rat. Nach dem Zusammenbruch von 1945 erhielt nur der westliche Teil Deutschlands nochmals die Chance, eine Demokratie aufzubauen. Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 war somit ein Versuch, aus Weimar zu lernen. Nie wieder sollte es möglich sein, die demokratische Ordnung auf legalem Weg zu beseitigen und niemals mehr sollte ein Staatsoberhaupt die Rolle eines Ersatzgesetzgebers übernehmen.
Daher sollen schlussendlich auch einige Bestimmungen des Grundgesetzes – vor allem zum Bundespräsidenten, zum Bundestag, aber auch andere ausgewählte Verfassungsartikel – im Mittelpunkt der weiteren Ausführungen stehen und Veränderungen herausgestellt werden, die aus den Erfahrungen der Reichsverfassung resultieren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einordnung in den historischen Kontext
3. Die Verfassungsgebung
4. Das Verfassungswerk von Weimar
4.1 Verfassungsbestimmungen
4.1.1 Der Reichspräsident
4.1.2 Der Reichstag
4.1.3 Der Reichsrat
4.1.4 Grundrechte
4.2 Bewertung der Weimarer Reichsverfassung
5. Das Grundgesetz – Abgrenzung von Weimar?
5.1 Der Bundespräsident
5.2 Der Bundestag und die Bundesregierung
5.3 Der Bundesrat
5.4 Die Grundrechte
6. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung, um zu bewerten, ob diese tatsächlich gravierende Konstruktionsfehler aufwies, die ihr Scheitern begünstigten, und zieht hierzu Vergleiche zum bundesdeutschen Grundgesetz.
- Analyse der Weimarer Reichsverfassung (WRV) und ihrer historischen Entstehungsbedingungen.
- Untersuchung der Kompetenzen des Reichspräsidenten und dessen Rolle in der Krise.
- Evaluation der parlamentarischen und plebiszitären Elemente der Weimarer Ordnung.
- Gegenüberstellung mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik zur Herausarbeitung von Lehren aus dem Scheitern von Weimar.
- Würdigung der verfassungspolitischen Kontinuität und Abgrenzung zwischen beiden Systemen.
Auszug aus dem Buch
4.1.1 Der Reichspräsident
Hugo Preuß wollte entscheidende exekutive Befugnisse des Reichs in dem Amt des Reichspräsidenten konzentrieren. Die machtvolle Stellung des Reichspräsidenten geht aber auch unter anderem auf Max Weber zurück. Er sah diesen als Kontinuitätsfaktor und Gegengewicht zum Parlament, um das Regieren nach außen gegen Partei- und Verbandszugriff sowie um eigenberechtigtes Handeln der Verwaltung abzuschirmen. Diese Ansichten teilten auch Friedrich Meinecke und Gerhard Anschütz.
In seinem Verfassungsentwurf nahm das Parlament somit nicht den Rang des beherrschenden politischen Machtzentrums ein, sondern Preuß stellte ihm die präsidiale Gewalt als Konkurrenz an die Seite. Dahinter verbarg sich das tiefe Misstrauen gegen das Parlament als den Austragungsort der Interessengegensätze einer pluralistischen Gesellschaft und damit die Furcht vor einem Parlamentsabsolutismus.
Preuß bevorzugte daher ein Präsidentenamt, dessen Inhaber als überparteilicher Wahrer des Gemeinwohls moderierend, das heißt in der Rolle eines neutralen Mittlers, schlichtend in den politischen Prozess eingreifen sollte. Für die Mehrzahl der Abgeordneten dürften solche Überlegungen eher hintergründig gewesen sein. Vielmehr vertraten sie die Auffassung, dass jemand die Staatsgewalt und ihre Einheit gegenüber Volk, Parteien und dem Parlament repräsentierte. Die konstitutionelle Tradition des Deutschen Reichs und der Einzelstaaten pflegte das Bild eines überparteilichen Staates, indem politische Parteien auf die Kontrolle und legislative Begleitung der Regierung beschränkt, aber von der Teilhabe an der Regierungsgewalt ferngehalten werden sollten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Fragestellung zur Weimarer Reichsverfassung und ihre zeitgenössische sowie historische Wahrnehmung als mögliche Fehlkonstruktion.
2. Einordnung in den historischen Kontext: Darstellung der politischen Entwicklungen und des Verfassungswandels in der Endphase des Ersten Weltkriegs sowie der anschließenden Novemberrevolution.
3. Die Verfassungsgebung: Beschreibung des Prozesses der Verfassungsschöpfung 1918/1919 unter Federführung von Hugo Preuß.
4. Das Verfassungswerk von Weimar: Analyse der Struktur und Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung, insbesondere hinsichtlich des Reichspräsidenten, Reichstags, Reichsrats und der Grundrechte.
5. Das Grundgesetz – Abgrenzung von Weimar?: Untersuchung, wie die Verfassungsväter der Bundesrepublik aus den Erfahrungen von Weimar lernten und welche strukturellen Veränderungen im Grundgesetz vorgenommen wurden.
6. Schluss: Zusammenfassende Würdigung der Weimarer Verfassung und Reflexion über die Bedeutung von Verfassungsnormen im Vergleich zur politischen Praxis.
Schlüsselwörter
Weimarer Reichsverfassung, Grundgesetz, Reichspräsident, Parlamentarischer Rat, Konstruktionsfehler, Ausnahmezustand, Artikel 48 WRV, Plebiszit, Gewaltenteilung, Demokratie, Parlamentarismus, Verfassungsschutz, Krisenmanagement, Politische Kultur, Gewaltmonopol.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der Weimarer Reichsverfassung hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer vermeintlichen Konstruktionsfehler und deren Bedeutung für das Scheitern der ersten deutschen Demokratie.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Befugnisse des Reichspräsidenten, die Rolle des Reichstags, die Einbettung plebiszitärer Elemente sowie der Vergleich der Weimarer Verfassung mit dem späteren Bonner Grundgesetz.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es zu klären, ob die Weimarer Reichsverfassung tatsächlich gravierende Fehlkonstruktionen aufwies und inwieweit diese das Scheitern der Weimarer Republik unweigerlich herbeiführten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine verfassungsgeschichtliche Analyse, die historische Kontexte mit einer systematischen Untersuchung einzelner Verfassungsartikel und deren politischer Umsetzung verknüpft.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Untersuchung der Weimarer Verfassungsbestimmungen und eine vergleichende Analyse der entsprechenden Regelungen im Grundgesetz der Bundesrepublik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind Weimarer Reichsverfassung, Grundgesetz, Konstruktionsfehler, Reichspräsident, Artikel 48, Parlamentarismus und Gewaltenteilung.
Welche Rolle spielte der Artikel 48 WRV in der Untersuchung?
Der Artikel 48 wird als zentrales Instrument der Notverordnungsgewalt analysiert, dessen extensive Auslegung unter Hindenburg maßgeblich zur Schwächung der parlamentarischen Demokratie beitrug.
Inwieweit diente Weimar als Negativbeispiel für das Grundgesetz?
Das Grundgesetz wurde gezielt als bewusste Abgrenzung entworfen, insbesondere durch die Schwächung des Staatsoberhauptes, das konstruktive Misstrauensvotum und die Ewigkeitsklausel, um die in Weimar identifizierten strukturellen Defizite zu vermeiden.
- Citation du texte
- Christian Töreki (Auteur), 2008, Die Weimarer Reichsverfassung - Verfassung mit Konstruktionsfehlern?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167999