Am Beispiel des Erbgesundheitsgesetzes nimmt die Arbeit eine Analyse des Einflussverhältnisses von Rassenhygiene und Sterilisationspolitik – als eine radikalisierte Entwicklungstendenz der staatlichen NS-Bevölkerungspolitik – vor. In diesem Bezugsrahmen wird die strategische Maßnahme der menschlichen Unfruchtbarmachung hinsichtlich seiner elementaren Funktion für diese Verbindung untersucht.
(...) Nach 1945 wurde, hauptsächlich von Rassenhygienikern, der Standpunkt vertreten, dass das Sterilisationsgesetz (Erbgesundheitsgesetz) kein politisches und folglich auch kein nationalsozialistisches Gesetz sei (...):
1. Das Gesetz enthalte keine nationalsozialistische Ideologie und sei allenfalls von Nationalsozialisten missbraucht worden. (...)
2. Das Gesetz könne nur als nationalsozialistisch gelten, wenn ausschließlich Hitler bzw. NSDAP-Mitglieder es formuliert und durchgesetzt hätten. Da aber die Forderung nach Sterilisationen „minderwertiger“ Menschen unter Zwang bereits vor 1933 existierte, wäre das Sterilisationsgesetz auch ohne die nationalsozialistische Bewegung zustande gekommen. (...)
3. Rassenhygiene und Sterilisationsgesetze, auch zwangsmäßige, habe es auch in Kulturstaaten des Auslandes, beispielsweise in Amerika gegeben, doch habe das amerikanische Militärtribunal das Sterilisationsgesetz 1947 nicht zu den nationalsozialistischen Verbrechen dazu gezählt.
(...)
In Kapitel 2 werde ich vorerst die begriffliche Klärung des Erbgesundheitsgesetzes vornehmen. (...) Dies ist eine notwendige Voraussetzung, um im folgenden, den Schwerpunkt dieser Arbeit bildenden Kapitel 3 schließlich das Einflussverhältnis von Rassenhygiene und Sterilisationspolitik zu diskutieren. (...) Einleitend wird in Kapitel 3.1 die sich um die Jahrhundertwende herausbildende Möglichkeit zur Sterilisation thematisiert, um nachvollziehen zu können, aus welchen Gründen dieser Maßnahme in der Folgezeit eine derartige Zentralität zukommen konnte. Anschließend wird in Kapitel 3.2 die Interaktion von Rassenhygienikern und Sterilisationspolitikern bei der gesetzlichen Umsetzung Betrachtung finden. (...) Das 4. Kapitel wird nach den Entwicklungen und Prozessen fragen, die zum Verständnis vom sterilisierten Körper geführt haben, folglich den Zugriff auf den Körper erst ermöglichten und dem sich Rassenhygieniker und Sterilisationspolitiker gleichermaßen bedienten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Erbgesundheitsgesetz
3. Einflussverhältnis von Rassenhygiene und Sterilisationspolitik
3.1 Die strategische Maßnahme der Unfruchtbarmachung des Menschen um 1900
3.2 Interaktion beim Erlass des Erbgesundheitsgesetzes
4. Das Verständnis vom sterilisierten Körper
5. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Diese Arbeit analysiert das komplexe Einflussverhältnis zwischen der Rassenhygiene und der nationalsozialistischen Sterilisationspolitik am Beispiel des Erbgesundheitsgesetzes. Dabei wird untersucht, inwieweit die Sterilisationspraxis als radikalisierte Entwicklungstendenz staatlicher Bevölkerungspolitik fungierte und welche Motive sowohl rassenhygienische Akteure als auch nationalsozialistische Entscheidungsträger bei der Gesetzgebung leiteten, um das Verständnis vom menschlichen Körper als steuerbares Objekt zu legitimieren.
- Historische Entstehung und Bedeutung des Erbgesundheitsgesetzes
- Wechselseitige Kooperation von Rassenhygienikern und Sterilisationspolitikern
- Die Sterilisation als strategisches Instrument der Bevölkerungspolitik
- Wandel des Körperbildes vom Individualkörper zum „Volkskörper“
- Legitimationsstrategien für den staatlichen Zugriff auf den menschlichen Körper
Auszug aus dem Buch
Die strategische Maßnahme der Unfruchtbarmachung des Menschen um 1900
Zu Beginn der 30er Jahre des 20. Jahrhunderts verlagerte sich die Zielsetzung auf die zweite strategische Maßnahme der Rassenhygiene, die Sterilisation, die nun oberste Priorität vor den Ehegesundheitszeugnissen einnahm. Diese Verlagerung bedingte sich zum einen durch die Ambitionen der Rassenhygieniker, denen die politische Durchsetzung der Sterilisation unproblematischer erschien als die der Ehetauglichkeitszeugnisse. Zum anderen war diese Wendung aber auch das Ergebnis öffentlicher Debatten über die Notwendigkeit von Sterilisationen, die im wissenschaftlichen Sektor lange vor 1933 und vor der Institutionalisierung der Rassenhygiene einsetzten.
Bereits 1889 hatte der Medizinalrat und Psychiater Paul Naecke die Unfruchtbarmachung „entarteter“ Personengruppen gefordert. 14 Jahre später, 1903, sprach sich der später als Rassenhygieniker bekannt gewordene Ernst Rüdin als Erster öffentlich für operative Eingriffe vor der Eheschließung bei gesonderten Personengruppen aus. Die Bevölkerung reagierte auf diese Äußerungen überwiegend mit Skepsis und Ablehnung. Dennoch wurde 1912 auf der Tagung der „Deutschen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin“ die Kontroverse über die Notwendigkeit eines Sterilisationsgesetzes um das Kriterium des Zwangs erweitert. Zu diesem Zeitpunkt trugen die Diskussionen noch ausnahmslos den Charakter einer aktuellen und damit begrenzten Gültigkeit.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Kontext der Arbeit, stellt die Forschungsfrage zur Beziehung zwischen Rassenhygiene und Sterilisationspolitik vor und thematisiert den sogenannten „Missbrauchsmythos“ als kritischen Ausgangspunkt der Untersuchung.
2. Das Erbgesundheitsgesetz: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933, definiert die betroffenen Personengruppen und beleuchtet die medizinisch-ideologischen Begründungen sowie die Entstehungstradition des Gesetzes.
3. Einflussverhältnis von Rassenhygiene und Sterilisationspolitik: Das Kapitel untersucht die Konvergenz zwischen rassenhygienischer Forschungslogik und staatlicher NS-Bevölkerungskontrolle, wobei die gegenseitigen Abhängigkeiten bei der gesetzlichen Realisierung analysiert werden.
3.1 Die strategische Maßnahme der Unfruchtbarmachung des Menschen um 1900: Hier wird die historische Entwicklung der Sterilisationsdebatte seit der Jahrhundertwende nachgezeichnet und aufgezeigt, wie diese in den 30er Jahren zur zentralen rassenhygienischen Priorität wurde.
3.2 Interaktion beim Erlass des Erbgesundheitsgesetzes: Dieser Abschnitt analysiert die konkrete Zusammenarbeit von Rassenhygienikern und NS-Politikern und zeigt auf, dass der schnelle Erlass des Gesetzes durch bereits vorliegende Entwürfe und gegenseitige Machtinteressen begünstigt wurde.
4. Das Verständnis vom sterilisierten Körper: Das Kapitel widmet sich dem Wandel des Körperbildes, bei dem der Einzelkörper zugunsten des abstrakten „Volkskörpers“ entwertet wurde, um den staatlichen Zugriff mittels medizinischer Eingriffe zu rechtfertigen.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, widerlegt die These der strikten Trennung zwischen Wissenschaft und NS-Politik und ordnet die Sterilisationspraxis als Vorstufe einer eskalierenden Radikalisierung ein.
Schlüsselwörter
Erbgesundheitsgesetz, Rassenhygiene, Sterilisationspolitik, Nationalsozialismus, Körpergeschichte, Volkskörper, Zwangssterilisation, Bevölkerungspolitik, Eugenik, Erbpsychiatrie, Biopolitik, medizinisches Handeln.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen der rassenhygienischen Bewegung und der nationalsozialistischen Sterilisationspolitik unter Berücksichtigung des Erbgesundheitsgesetzes.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Geschichte der Eugenik, die Umsetzung nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik, der Wandel des Körperverständnisses und die Rolle der Medizin im NS-Staat.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt nach dem Einflussverhältnis zwischen Rassenhygiene und Politik und ob das Erbgesundheitsgesetz als ein rein politisches, vom Nationalsozialismus instrumentalisiertes Produkt betrachtet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen körpergeschichtlichen Ansatz, orientiert an der Methodik von Daniel Siemens, um die rassenhygienische Körpervorstellung mit dem realen staatlichen Zugriff auf den Körper zu verknüpfen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung des Erbgesundheitsgesetzes, die Interaktion zwischen Wissenschaftlern und Politikern sowie die diskursive Transformation des Menschen vom Individuum zum bloßen Träger von Erbgut.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den Schlüsselwörtern zählen insbesondere Erbgesundheitsgesetz, Rassenhygiene, Sterilisationspolitik, Biopolitik und Volkskörper.
Welche Rolle spielte der sogenannte „Missbrauchsmythos“?
Der Missbrauchsmythos beschreibt die nach 1945 verbreitete Behauptung, das Sterilisationsgesetz sei kein NS-Gesetz gewesen, sondern von der Politik missbraucht worden – eine Annahme, die die Autorin kritisch hinterfragt.
Wie veränderte sich das Verständnis vom menschlichen Körper?
Das Verständnis verschob sich von der individuellen Intimsphäre hin zu einem „Volkskörper“, bei dem der einzelne Mensch nur noch als eine „vorübergehende Hülle“ für die genetische Anlage der Volksgemeinschaft wahrgenommen wurde.
- Citation du texte
- Lisa Sofie Mros (Auteur), 2010, Der Körper im Kontext der Sterilisationspraxis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168189