Beschreibung der Maßnahmen der strategischen Unternehmensführung zur Verbesserung des Unternehmensrating


Diplomarbeit, 2003

115 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Abbildungsverzeichnis

2. Abkürzungsverzeichnis

3. Einleitung
3.1 Aktualität der Thematik
3.2 Abgrenzung der Thematik
3.3 Gang der Untersuchung

4. Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
4.1 Grundlagen
4.1.1 Die Rolle des Eigenkapitals
4.1.2 Der Begriff des Ratings
4.1.3 Quantifizierung des Risikos
4.1.4 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
4.1.5 Eckpunkte von Basel I
4.1.6 Von Basel I zu Basel II
4.2 Die drei Säulen von Basel II
4.2.1 Säule I: Die Mindestkapitalanforderung
4.2.2 Säule II: Das Aufsichtliche Überprüfungsverfahren
4.2.3 Säule III: Die Marktdisziplin

5. Wissensbasis Rating
5.1 Definition Mittelstand
5.2 Wirtschaftliche Situation und Bedeutung
5.3 Der Begriff des Ratings
5.4 Mindestanforderungen an den Inhalt eines Ratingsystems
5.5 Rating-Arten
5.5.1 Das Emissionsrating
5.5.2 Unsolicited und Solicited Ratings
5.5.3 Debt-Rating und Equity-Rating
5.5.4 Unternehmensrating
5.6 Rating-Symbolik und ihre Bedeutung
5.7 Nutzen von externen Ratings und deren Kosten
5.7.1 Interner Nutzen eines Ratings
5.7.2 Externer Nutzen eines Ratings
5.8 Internes versus externes Rating

6. Das DSGV-Ratingsystem der Naspa
6.1 Die erste Stufe des DSGV-Rating, das Finanzrating
6.1.1 Kennzahlen der Finanzlage
6.1.2 Kennzahlen zur Ertragslage
6.1.3 Kennzahlen zur Vermögenslage
6.1.4 Die Gewichtung der Kennzahlen
6.1.5 Die Gewichtung von qualitativen und quantitativen Faktoren
6.2 Die zweite Stufe des DSGV-Rating, das Qualitative Rating
6.2.1 Gewichtung der qualitativen Faktoren
6.3 Die dritte Stufe des DSGV-Rating, Warnsignale
6.3.1 Die Masterskala des Standardrating
6.4 Die vierte Stufe, Haftungsverbünde
6.5 Arten der Verflechtung und rechtliche Strukturen

7. Strategische Maßnahmen
7.1 Verbesserung der quantitativen Faktoren durch Cash-Flow-Management
7.1.1 Einordnung des Begriffes Cash-Flow
7.1.1.1 Das idealisierte Zahlungsmodell
7.2 Instrumente und Handlungsfelder des Cash-Flow-Managements
7.2.1 Weitere Handlungsfelder und Instrumente
7.2.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation
7.2.2.1 Stammkapitalerhöhung als Maßnahme der Eigenkapitalerhöhung
7.2.2.2 Nachschüsse durch die Gesellschafter
7.2.2.3 Nebenleistungen
7.2.2.4 Venture Capital als Form der Eigenmittelbeschaffung
7.2.2.5 Private-Placement zur Beschaffung von Eigenkapital
7.2.2.6 Genussrechte
7.2.2.7 Das „Börner Modell“
7.3 Maßnahmen zur Verbessern der qualitativen Faktoren
7.3.1 Implementierung eines Controllingsystems
7.3.1.1 Strategische Planung und Kontrolle
7.3.1.2 Operative Planung und Kontrolle
7.3.2 Implementierung eines Risikomanagementsystems
7.3.2.1 Die Risikomanagement-Organisation
7.3.2.2 Der Risikomanagement-Prozess
7.3.3 Implementierung eines Forderungsmanagementsystems
7.3.4 Qualifikationen der Unternehmensleitung
7.3.5 Personalmanagement im Hinblick auf das Rating
7.3.6 Produkt-Markt-Strategien
7.3.6.1 Marktdurchdringung
7.3.6.2 Marktentwicklung
7.3.6.3 Produktentwicklung
7.3.6.4 Diversifikation

8. Zusammenfassung und Ausblick

9. Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

1. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Quantifizierung des Risikos

Abbildung 2 Die drei Säulen von Basel II

Abbildung 3 Berechnung des Eigenkapitalkoeffizienten

Abbildung 4 Bonitätsbeurteilung und Risikogewichte im Standardansatz

Abbildung 5 Unterschied zw. IRB – Ansatz und fortgeschrittener IRB - Ansatz

Abbildung 6 Die vier zentralen Prinzipien des aufsichtlichen Überprüfungsverfahren

Abbildung 7 Abgrenzung der Unternehmen

Abbildung 8 Insolvenzen in Deutschland von 1996 bis 2003

Abbildung 9 Klassische Ratingskalen für langfristige Ratings

Abbildung 10 Ratingnotation der EuroRatings AG

Abbildung 11 Adressaten eines Mittelstandsratings

Abbildung 12 Gegenüberstellung Externes versus Internes Rating

Abbildung 13 Aufbau des Ratingverfahrens der Sparkassen – Finanzgruppe

Abbildung 14 Berechnung der Kreditorenlaufzeit

Abbildung 15 Berechnung des ROI

Abbildung 16 Berechnung der Lagerdauer

Abbildung 17 Berechnung der Kennzahl Fremdkapitalstruktur

Abbildung 18 Berechnung der Kennzahl Kapitalbindung

Abbildung 19 Gewichtung der Kennzahlen

Abbildung 20 Masterskala Standardrating des DSGV – Rating

Abbildung 21 Handelt es sich um eine Muttergesellschaft oder nicht?

Abbildung 22 Auswirkungen der Bonität einer übergeordneten Mutter

Abbildung 23 Zahlungsströme im Unternehmen

Abbildung 24 Instrumente und Handlungsfelder des Cash-Flow-Managements

Abbildung 25 Schematischer Aufriss des strat. Managementprozesses

Abbildung 26 Stärken-Schwächen-Profil

Abbildung 27 SWOT-Analyse

Abbildung 28 Prüfungstabelle Cash-Flow

Abbildung 29 Prüfungstabelle Liquidität

Abbildung 30 Unternehmensrisiken

Abbildung 31 Risikomanagement-Stile

Abbildung 32 Risikomanagement-Prozess

Abbildung 33 Beispiel für ein Risikoportfolio

Abbildung 34 Darstellung des IKS

Abbildung 35 Produkt-Markt-Matrix

2. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3. Einleitung

3.1 Aktualität der Thematik

„Cash ist Fakt – Gewinn ist Ansichtssache“[1]. Diese Meinung ist bei Kredit-analysten häufig anzutreffen. In der Analyse der Jahresabschlüsse deutscher Unternehmen, die gemäß den Bilanzierungsvorschriften des HGB erstellt wurden, wird diese Einschätzung weiter untermauert. In diesem Zusammenhang sind immer wieder die neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung, nachfolgend Basel II genannt, und die sogenannten Ratings im Gespräch.

Sie haben bei einem Großteil der mittelständischen Unternehmer Befürchtungen bezüglich steigender Kreditzinsen, Kreditknappheit und Kreditvergabe ausgelöst. Ein Großteil der Unternehmen steht vor einer völlig neuen Problematik: Wie sehen die Hausbanken das Unternehmen? Wie wird das Unternehmen bankintern geratet und kann die Unternehmensleitung positiv darauf Einfluss nehmen? Welche Kriterien sind für die Bank bei der Kreditvergabe von entscheidender Bedeutung? Wie funktioniert ein solches Ratingverfahren und haben die neuen Baseler Eigenkapitalanforderungen Einfluss auf die Finanzierungskosten?

Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht eindeutig feststellen, ob bzw. in welchem Ausmaß diese Befürchtungen gerechtfertigt sind.

3.2 Abgrenzung der Thematik

Diese Arbeit soll der Unternehmensleitung mittelständischer Unternehmen zunächst die Neuerungen von Basel II gegenüber Basel I aufzeigen sowie die Grundlagen und den Ablauf des Ratings erläutern. Dabei werden auch die Anforderungen, die an die Kreditinstitute gestellt werden, betrachtet.

3.3 Gang der Untersuchung

Im Hauptteil der Arbeit wird erläutert, welche Faktoren in ein Rating einfließen. Dem Unternehmer wird eine Art Handlungsempfehlung aufgezeigt, anhand derer die Unternehmensführung das Unternehmen durchleuchten kann und somit einen Einblick in die derzeitige wirtschaftliche Lage des Unternehmens erhält. Dabei aufgedeckte Schwachstellen können durch eine gezielte Einsetzung von strategischen Handlungsalternativen der Unternehmensführung, die die Kreditinstitute in der Regel als Voraussetzungen ansehen, eliminiert werden. Dadurch kann das Rating positiv beeinflusst werden.

4. Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung

4.1 Grundlagen

Im dynamischen und komplexen Finanzsystem von heute kann Sicherheit und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden.

Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 konzentriert sich auf das gesamte Eigenkapital einer Bank, das für die Begrenzung des Insolvenzrisikos einer Bank und der möglichen Kosten für die Einleger beim Konkurs der Bank entscheidend ist. Darauf aufbauend zielt die neue Regelung auf größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems ab, indem die internen Kontrollsysteme, die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten.

Der Schwerpunkt von Basel II bezieht sich auf international tätige Banken, ihre Grundsätze sollen sich aber auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen. Der Bankenausschuss hat bei der Erarbeitung der neuen Regelung Aufsichtsinstanzen in aller Welt kontaktiert und erwartet, dass Basel II von sämtlichen wichtigen Banken eingehalten werden wird.

Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 sieht für die Bemessung des angemessenen Eigenkapitals international tätiger Banken im wesentlichen nur eine Möglichkeit vor: wie Risiken optimal gemessen, gehandhabt und begrenzt werden. Allerdings variiert dies von einer Bank zur anderen. 1996 trat eine Änderung in Kraft, die sich auf Handelsrisiken bezieht und einigen Banken erstmals gestattete, ihre eigenen Verfahren zur Messung des Marktrisikos einzusetzen. Basel II sieht bei der Bestimmung der Eigenkapitalquote, nachfolgend EKQ genannt, eine Reihe von einfachen und fortgeschritteneren Ansätzen zur Messung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos vor. Sie gibt einen flexiblen Rahmen vor, innerhalb dessen eine Bank, unter Vorbehalt der aufsichtlichen Überprüfung, einen Ansatz verwenden kann, der ihrer Komplexität und ihrem Risikoprofil am besten entspricht. Außerdem werden die Banken in der neuen Regelung für strengere und präzisere Risikomessung gezielt belohnt.

Die in der neuen Regelung vorgesehenen Ansätze sollen sowohl umfassender als auch risikogerechter sein als die Vereinbarung von 1988. Der Gesamtumfang des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals soll jedoch unverändert bleiben. Mit Eigenkapitalanforderungen, die den zugrundeliegenden Risiken besser entsprechen, werden die Banken ihre Geschäfte effizienter führen können.

Basel II enthält weniger Vorschriften als die geltende Regelung. In ihren Grundzügen ist sie zwar etwas komplexer als die alte Regelung, jedoch bietet sie Banken, die in der Lage sind, risikogerechtere Analysemethoden einzusetzen, verschiedene Ansätze zur Auswahl an. Für ihre Anwendung sind zwangsläufig mehr Einzelheiten und somit mehr Vorgaben nötig.

Der Bankenausschuss vertritt die Ansicht, dass die Vorteile eines Systems, in dem sich das Eigenkapital stärker an die Risiken anlehnt, wesentlich größer sind als der Aufwand und dazu führen werden, dass das Bankensystem an Sicherheit, Solidität und Effizienz gewinnt[2].

4.1.1 Die Rolle des Eigenkapitals

Ein wesentlicher Punkt bei der Betrachtung von Basel II ist das Eigenkapital , nachfolgend EK genannt.

Eine ausreichende Eigenkapitaldecke entfaltet eine Art Schutzfunktion, welche der Bank als Schutzpuffer dienen kann und somit zur Beständigkeit des gesamten Bankensystems beiträgt.

Ein wichtiger Punkt stellt hier die Unterscheidung zwischen dem regulatorischen und dem ökonomischen Eigenkapital dar. Das regulatorische Eigenkapital stellt die von dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgegebene Mindestanforderung an die Kreditinstitute dar, während es sich bei dem ökonomischen Eigenkapital um einen Betrag handelt, welchen die Kreditinstitute im Rahmen ihres Risikomanagements als notwendig erachten. Es ist daher auch verständlich, dass es keine Deckungsgleichheit zwischen dem regulatorischen und dem ökonomischen EK gibt. Ein Grund hierfür ist die unterschiedliche Messung bzw. Quantifizierung der mit EK zu unterlegenden Risiken.

Kernziel des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht ist es, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig zu machen und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen. Vorgaben zur qualitativen Aufsicht mit intensiven Kontakten der Prüfer zu den Banken sowie erweiterte Offenlegungspflichten kommen als ergänzende Elemente hinzu[3].

4.1.2 Der Begriff des Ratings

„Ein Rating ist letztlich nichts anderes als eine Bonitätsbeurteilung. Im Zuge von Basel II wird das bankinterne Rating einerseits bei der Kreditvergabe an Bedeutung gewinnen, andererseits ist ein externes Rating Voraussetzung für den Gang an den Kapitalmarkt.“[4]

Seinen Ursprung hat das Ratinggeschäft in den USA und alle namenhaften international tätigen Ratingagenturen sind angelsächsisch geprägt. Bei einem von einer internationalen Ratingagenturen vergebenen Rating kann sich die Meinung auf die Bestandsfestigkeit und Zahlungsfähigkeit des Unternehmens als Ganzes beziehen oder auf eine bestimmte Emission bzw. auf einen genau definierten Finanzierungstitel[5].

Ratings geben Meinungen über Ausfallwahrscheinlichkeiten wieder[6]. Aufbauend auf historische Erfahrungen drücken sich diese in einem Prozentwert aus, wie viele Kunden einer Ratingkategorie innerhalb einer Periode ausgefallen sind.

Ein „Ausfall“ tritt je nach dem ein, wie er definiert wird. So stellen Ratingagenturen bei ihren Ausfalldefinitionen auf einen Zahlungsverzug ab, Banken hingegen auf den Zeitpunkt, in dem der Kunde „unangenehm auffällt“, mithin problematisch wird[7].

In Folge dessen kann es zu einer Erhöhung, Bestätigung oder Reduzierung der Kreditbereitschaft, einer Anpassung der Kreditmarge oder einer Bestellung zusätzlicher Sicherheiten kommen.[8]

Oliver Everling beschreibt zusammenfassend das Wesen des Ratings als:

- ein auf den Finanz- und Kapitalmärkten etabliertes Instrument zur Bewertung der Bonität,
- eine wichtige Entscheidungshilfe für Investoren bei Investments,
- ein modernes Kommunikationsinstrument, das auf verschiedenen Kanälen eingesetzt werden kann, oder als
- das professionell aufbereitete und unabhängige Urteil einer Agentur über die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer anderen Organisation, seine Schulden fristgerecht und vollständig, inklusive Zinsen zu tilgen.[9]

Grundlegend wird bei der Betrachtung von Ratings eine Differenzierung zwischen internen und externen Ratings vorgenommen. Die durch Kreditinstitute erstellten Ratings werden als interne, während durch Ratingagenturen ermittelte Ratings als externe Ratings bezeichnet werden.

4.1.3 Quantifizierung des Risikos

Risiko bedeutet die Möglichkeit, ein angestrebtes Ziel nicht zu erreichen. Im betrieblichen Bereich heißt das hingegen einen Verlust zu erleiden. Ein Risiko wohnt jeder unternehmerischen Tätigkeit bei, kann aber durch geeignete Maßnahmen, wie genaue Rechnungsführung, Marktbeobachtung, Vertragsgestaltung beim Ein- und Verkauf oder durch Abschluss entsprechender Versicherungen verringert werden. Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen versicherbaren und nicht versicherbaren Risiken zu treffen. Während die versicherbaren Risiken direkt durch Versicherungen gedeckt sind, werden die nicht versicherbaren Risiken in Form von kalkulatorischen Wagniszuschlägen in die Kalkulation eingestellt. Man spricht dann von den kalkulatorischen Kosten. In der Unternehmensführung werden dementsprechend zwei Arten von Risikomanagement unterschieden. Das spezielle Risikomanagement zielt auf die Absicherung reiner Risiken, d.h. Wagnisse in einer Firma, die meist durch eine Fremdversicherung abgedeckt werden können, ab. Das generelle Risikomanagement bezieht sich auf die allgemeinen Risikoregeln in einem Unternehmen. Welche Wagnisse können auf welchen Leitungsebenen verantwortet werden? Beim Risikomanagement helfen Analysen und Prognosen, das Risiko auf ein vertretbares Maß zu beschränken.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Quantifizierung des Risikos[10]

4.1.4 Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

Der Hauptanstoß für die Baseler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 war die Besorgnis der Zentralbankpräsidenten der G10-Länder, dass das Eigenkapital der wichtigsten Banken weltweit aufgrund des anhaltenden Verdrängungskampfes auf einen gefährlich tiefen Stand gefallen war. Banken benötigen Eigenkapital, um Verluste abzufedern. Weiterhin wird ein Anreiz geschaffen, die Geschäfte auf umsichtige Weise zu tätigen.

4.1.5 Eckpunkte von Basel I

Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 verlangt von den international tätigen Banken in den G10-Ländern, dass sie im Verhältnis zu einem Korb von Aktiva, die je nach Risikogehalt unterschiedlich gemessen werden, zumindest 8 % EK halten. Das EK wird in zwei Klassen unterteilt:

EK der Klasse 1 sind das Aktienkapital

und die einbehaltenen Gewinne,

EK der Klasse 2 sind zusätzliche interne und externe Ressourcen der Bank.

Das ausgewiesene EK einer Bank muss mindestens zur Hälfte aus Kapital der Klasse 1 bestehen. Bei der Risikomessung wird ein Ansatz nach einzelnen Portfolios gewählt, wobei die Forderungen entsprechend ihrer Schuldnerkategorie vier Risikogewichten (0 %, 20 %, 50 % und 100 %) zugeteilt werden. Dies bedeutet, dass für einige Forderungen (v.a. Bankforderungen gegenüber Staaten, d.h. Bestände an Schatzwechseln und Staatsanleihen) keine Eigenkapitalanforderungen bestehen, während Forderungen gegenüber Banken ein Risikogewicht von 20 % haben, was eine erforderliche Eigenkapitalunterlegung von 1,6 % darstellt. Für praktisch alle Forderungen gegenüber dem privaten Nichtbankensektor gilt jedoch die Standardanforderung von 8 % Eigenkapitalunterlegung.

Es gibt auch eine Reihe von Anforderungen für außerbilanzielle Engagements mittels Garantien, Zusagen, Terminforderungen usw.. Hier handelt es sich um den einzigen komplexen Abschnitt der Eigenkapitalvereinbarung von 1988, in dem ein Ansatz in zwei Schritten erforderlich ist. Dabei rechnen die Banken ihre außerbilanziellen Positionen mit Hilfe einer Skala von Konvertierungsfaktoren in einen kreditäquivalenten Betrag um; die Positionen werden anschließend auf der Basis der Risikogewichtung der Gegenpartei gewichtet.

Die Eigenkapitalvereinbarung von 1988 wurde einige Male ergänzt, wobei die Änderungen zumeist die Behandlung der außerbilanziellen Tätigkeiten betrafen. 1996 gab es eine wichtige Änderung, als der Ausschuss eine Messgröße einführte, wonach Handelspositionen in Anleihen, Aktien, Devisen und Rohstoffen aus der Regelung zum Kreditrisiko herausgenommen und mit ausdrücklichen Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf die offene Position der Bank in jedem Instrument versehen wurden.[11]

4.1.6 Von Basel I zu Basel II

Obwohl sich der Baseler Akkord zunächst nur an die international tätigen Banken richtete, hat er sich mittlerweile zum weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken entwickelt und findet in über 100 Ländern Anwendung. Auch die entsprechenden Richtlinien auf EU-Ebene sind maßgeblich vom Baseler Akkord beeinflusst. Deshalb ist die Baseler Eigenkapitalvereinbarung auch Basis für die entsprechenden deutschen bankenaufsichtlichen Regelungen.

Angesichts der wachsenden Bedeutung der Handelsaktivitäten der Banken wurden im Jahr 1996 auch die Marktpreisrisiken von Banken in

die Kapitalunterlegungspflicht einbezogen. Seitdem können Banken auch ihre internen Modelle zur Steuerung des Marktrisikos für die bankenaufsichtliche Eigenkapitalberechnung verwenden, soweit diese von der Bankenaufsicht anerkannt worden sind. Der Baseler Akkord von 1988 ist in den letzten Jahren zunehmend kritisiert worden, da die von Seiten der Aufsicht vorgegebene standardisierte Berechnung der Kreditrisiken die ökonomischen Risiken der Institute nur sehr grob und daher ungenau abbildet. Neue Finanzinstrumente und Methoden der Kreditrisiko-steuerung, wie Kreditderivate, der globale Einsatz von Sicherheiten, die Verbriefung von Aktiva sowie Kreditrisikomodelle werden bisher praktisch nicht berücksichtigt. Im übrigen entspricht die Ausrichtung der Eigenkapitalanforderungen lediglich den Kredit- und Marktpreisrisiken und nicht dem tatsächlichen Gesamtrisikoprofil einer Bank.

Der Baseler Ausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, die genannten Schwächen der bankenaufsichtlichen Kreditrisikomessung in einem revidierten Kapitalakkord soweit wie möglich zu beseitigen und die Messung der Kreditrisiken in den Eigenkapitalregelungen den Risikosteuerungsmethoden der Banken anzunähern. Damit wird die mit der Anerkennung von internen Modellen für Marktpreisrisiken im Jahr 1996 begonnene Entwicklung fortgesetzt[12]

4.2 Die drei Säulen von Basel II

Entscheidend ist das von der Geschäftsleitung bestimmte Risiko- und Ertragsprofil einer Bank in Verbindung mit deren Fähigkeit, die eingegangenen Risiken zu steuern und dauerhaft zu tragen. Der Baseler Ausschuss will daher darauf hinwirken, dass die bankeigenen Risikosteuerungssysteme weiter verbessert und diese durch die zuständigen Aufsichtsinstanzen überprüft werden. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Offenlegungspflichten für Banken vorgesehen, um die disziplinierenden Kräfte der Märkte komplementär zu den regulatorischen Anforderungen zu nutzen.

Basel II besteht daher aus drei sich gegenseitig ergänzenden Säulen, um die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 Die drei Säulen von Basel II[13]

Die erste Säule von Basel II stellt das zentrale Element des neuen Regelwerkes dar.

Bisher wird die Einhaltung der Eigenkapitalanforderung anhand des sogenannten Kapitalkoeffizienten gemessen, was sich auch durch die Neuregelungen von Basel II nicht ändert. Der Kapitalkoeffizient wird wie folgt berechnet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 Berechnung des Eigenkapitalkoeffizienten[14]

Während bei der Definition des Kapitalbegriffes derzeit keine Änderungen vorgesehen sind und auch der Mindestkapitalkoeffizient von 8% unverändert bleibt, werden die bisherigen Risikoarten, Kreditrisiko und Marktrisiko, um das operationelle Risiko ergänzt, das künftig explizit mit Kapital zu unterlegen sein wird. Die Bemessung der Mindest-kapitalanforderungen ist auf eine Durchschnittsbetrachtung hinsichtlich der Risikoverteilung im Bankensektor abgestellt. Es kann also durchaus möglich sein, dass den individuellen Verhältnissen einzelner Institute nicht in jedem Fall gerecht werden wird. Wenn es ihre individuelle Risikosituation erfordert, wird daher von den Kreditinstituten erwartet, dass sie über die Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen hinaus EK vorhalten.

Für die Bewertung der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken empfiehlt der Baseler Ausschuss einen Standardansatz sowie einen bankinternen auf Risikoeinstufung basierenden Ansatz, dem International Rating Based Aproach, nachfolgend IRB-Ansatz genannt.

4.2.1 Säule I: Die Mindestkapitalanforderung

Im Standardansatz werden für Kreditforderungen Risikogewichtungssätze vorgegeben. Bisher waren die Gewichtungssätze 0%, 20%, 50% und 100%. Durch die Neuregelungen von Basel II wird nun um einen weiteren Risikogewichtungssatz von 150% erweitert. Dieser ist für Kreditnehmer mit einer schlechten Bonität, einem schlechten Rating bzw. für überfällige Kredite[15] anzusetzen. Sämtliche Aktiva sowie außerbilanzielle Positionen werden in fünf Risikokategorien eingeteilt. Ein Risikogewicht von 100% bedeutet z.B., dass ein Kredit mit seinem vollen Wert in die Berechnung der risikogewichteten Aktiva eingeht und entsprechend zu 8% mit Eigenkapital zu unterlegen ist. Im Gegensatz dazu erfordert ein Risikogewicht von 20% nur eine Eigenkapitalunterlegung von einem Fünftel der sonst angesetzten 8%, d.h. nur 1,6% des Kredites muss als Eigenkapital unterlegt werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 Bonitätsbeurteilung und Risikogewichte im Standardansatz[16]

Die Risikoanrechnung im Standardansatz wird künftig in den einzelnen Risikogruppen wie Staaten, Banken und Unternehmen wesentlich von der Einschätzung externer Bonitätsbeurteilungsinstitute, hier vor allem von Ratingagenturen, bei Staaten auch die Exportkreditversicherungs-agenturen der OECD, abhängen.

Der Baseler Ausschuss ist sich bewusst, dass die Bewertungen der Ratingagenturen und anderer Einrichtungen weltweit unterschiedlich sind. Daher werden weitere Schritte unternommen werden müssen, die unter anderem darauf abzielen, Bandbreiten von Ausfallwahrscheinlichkeiten für externe Ratings als Basis für die Zuordnung zu den einzelnen Gewichtungsklassen zu definieren[17]. Diese Ausfallwahrscheinlichkeiten müssen zudem konsistent mit den Vorgaben im Bereich bankinterner Ratings sein.

Von den jeweils zuständigen nationalen Bankaufsichtsbehörden wird entschieden, ob eine Ratingagentur als geeignet für die Ableitung von bankenaufsichtlichen Risikogewichten anerkannt wird.

Einer der innovativsten Aspekte der Neuen Eigenkapitalvereinbarung ist der zur Berechnung des Kreditrisikos verwendete International Rating Based Aproach, von dem es zwei Varianten gibt: einen Basisansatz und einen fortgeschrittenen Ansatz[18]. Der IRB-Ansatz unterscheidet sich stark vom Standardansatz, da bankinterne Beurteilungen der wichtigsten Risiken als Grundlage für die Berechnung des Eigenkapitals verwendet werden. Da der Ansatz auf bankinternen Einschätzungen beruht, ist das Potential für risikosensitivere Eigenkapitalanforderungen enorm. Der IRB-Ansatz erlaubt es den Banken jedoch nicht, alle notwendigen Faktoren zur Ermittlung ihrer eigenen Kapitalanforderungen selbst festzusetzen. Statt dessen werden die Risikogewichtungen und damit die Eigenkapital-unterlegung auf der Grundlage einer Reihe von quantitativen Angaben der Bank und von Formeln, die der Ausschuss festgelegt hat, bestimmt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 Unterschied zw. IRB – Ansatz und fortgeschrittener IRB - Ansatz[19]

Beim IRB-Ansatz schätzt eine Bank die Bonität sämtlicher Schuldner und überträgt die Ergebnisse in Schätzungen der zukünftigen potentiell anfallenden Verlustbeträge, die die Grundlage für Mindesteigenkapital-anforderungen darstellen[20]. Die neue Regelung lässt sowohl eine Basisversion als auch eine fortgeschrittene Methode für Engagements gegenüber Wirtschaftsunternehmen, Staaten und Banken zu.

Bei der Basisversion schätzt die Bank in Bezug auf jeden Schuldner die Ausfallwahrscheinlichkeit, und die Aufsichtsinstanz liefert die übrigen Datenangaben. Bei der fortgeschrittenen Methode wird es einer Bank mit einem ausreichend entwickelten Verfahren für die interne Kapitalallokation gestattet, weitere notwendige Datenangaben selbst zu ergänzen. Sowohl bei der Basisversion als auch beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz ist die Palette der Risikogewichte viel breiter als bei der Standardmethode, wodurch diese Ansätze risikogerechter werden.

In der Eigenkapitalvereinbarung von 1988 wurden Eigen-kapitalanforderungen lediglich mit Blick auf das Kreditrisiko festgelegt, obwohl die gesamten Eigenkapitalanforderungen, d.h. die 8%-Quote, auch die anderen Risiken abdecken sollten. 1996 wurden die Marktrisiken herausgenommen und mit eigenen Eigenkapitalquoten versehen.

In seinen Bemühungen um eine bessere Berücksichtigung des Kreditrisikos hat der Ausschuss mit dem Bankgewerbe zusammengearbeitet, um eine angemessene Eigenkapitalanforderung für das operationelle Risiko zu formulieren, genannt seien hier z.B. das Verlustrisiko aufgrund von Computerfehlern, ungenügender Dokumentation oder auch Betrug. Viele Banken sehen nun 20 % ihres ökonomischen Kapitals oder mehr zur Deckung des operationellen Risikos vor. Die genaue Definition in Bezug auf das operationelle Risiko befindet sich noch in der Entwicklungsphase, es wurden jedoch drei unterschiedliche Ansätze mit zunehmendem Komplexitätsgrad, dem Basisindikator, dem Standardmass und der bankinternen Messung, formuliert. Beim Basisindikatoransatz wird für das operationelle Risiko der gesamten Geschäftstätigkeit einer Bank, ein einziger Indikator eingesetzt. Bei der Standardmethode kommen unterschiedliche Indikatoren für die jeweiligen Geschäftsbereiche zur Anwendung. Bei dem auf internen Messverfahren beruhenden Ansatz müssen die Banken zur Berechnung des erforderlichen Eigenkapitals ihre internen Verlustdaten einsetzen[21]. Nach gegenwärtigem Stand der Dinge erwartet der Ausschuss, dass das operationelle Risiko in der neuen Eigenkapitalvereinbarung durchschnittlich rund 20 % der gesamten Eigenkapitalanforderungen ausmachen wird[22]. Es wird wichtig sein, in den kommenden Monaten genügend Verlustdaten zu sammeln, damit die Eigenkapitalunterlegung des operationellen Risikos korrekt bestimmt werden kann – eine Voraussetzung für fortgeschrittenere Ansätze.

4.2.2 Säule II: Das Aufsichtliche Überprüfungsverfahren

Aus einer Reihe von richtungsweisenden Grundsätzen besteht die 2. Säule von Basel II. All diese Grundsätze verdeutlichen, dass Banken ihre Eigenkapitalausstattung in einer Relation zu ihrem Gesamtrisiko beurteilen und die Aufsichtsinstanzen diese Beurteilung überprüfen und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen ergreifen sollen[23].

Die Beurteilung der Risiken und des angemessenen Eigenkapitals darf sich nicht ausschließlich darauf stützen, ob eine Bank die Mindestanforderungen erfüllt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6 Die vier zentralen Prinzipien des aufsichtlichen Überprüfungsverfahren[24]

Eine weitere Aktualisierung der zweiten Säule betrifft die sogenannten Stresstests[25]. Um sich gegen eine ungünstige oder unsichere Konjunkturlage abzusichern, ist es für Banken, die den IRB-Ansatz zur Messung des Kreditrisikos verfolgen, wichtig, Eigenkapital in angemessener Höhe zu halten. Diese Banken werden dazu angehalten, einen selbst konzipierten, angemessenen konservativen Stresstest durchzuführen, um einschätzen zu können, in welchem Umfang sich die IRB-Eigenkapitalanforderungen während eines Krisenszenarios erhöhen könnten. Banken und Aufsichtsinstanzen sollten die Ergebnisse solcher Test als Mittel nutzen, um zu gewährleisten, dass Banken über ein angemessenes Eigenkapitalpolster verfügen. Bei einem Mangel an Eigenkapital kann die Aufsichtsinstanz zum Beispiel von einer Bank verlangen, ihre Risiken zu reduzieren, so dass das verfügbare Eigenkapital ausreicht, um die Mindestkapitalanforderungen sowie das Ergebnis eines neu kalkulierten Stresstests zu decken.

4.2.3 Säule III: Die Marktdisziplin

Die dritte Säule von Basel II soll eine Ergänzung zur Mindestkapital-anforderung und des aufsichtlichen Überprüfungsverfahren der zweiten Säule darstellen. Durch die Entwicklung einer Reihe von Offen-legungspflichten will der Ausschuss die Marktdisziplin fördern. Den Marktteilnehmern soll es ermöglicht werden, wichtige Informationen über das Risikoprofil und die Eigenkapitalausstattung einer Bank zu beurteilen. Dadurch wird bei der Bestimmung des Eigenkapitalbedarfes einer Bank, unter Rückgriff auf interne Methoden zur Eigenkapitalsbestimmung, ein grösserer Ermessensspielraum eingeräumt.

Ziel ist es aber nicht, den Markt mit Informationen zu überschwemmen, die schwer zu interpretieren oder für die Einschätzung des aktuellen Risikoprofils einer Bank wenig hilfreich sind[26]. Daher wurden die Offenlegungsvorschriften nach dem dritten Konsultationspapier, vor allem in Bezug auf die IRB-Ansätze und die Verbriefungen, gegenüber dem zweiten Konsultationspapier erheblich reduziert.

Die Abstimmung der Offenlegungspflichten von Basel II mit den nationalen Rechnungslegungsvorschriften war ein weiterer wichtiger und notwendiger Aspekt. Es wurden große Anstrengungen unternommen, um zu gewährleisten, dass die Offenlegungspflichten von Basel II sich auf die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung von Banken konzentrieren und nicht mit den für die Banken verbindlichen weiter gefassten Offenlegungspflichten für die Rechnungslegung in Konflikt stehen.

5. Wissensbasis Rating

5.1 Definition Mittelstand

Der Begriff des „wirtschaftlichen Mittelstandes“ ist ausschließlich in Deutschland gebräuchlich. In allen übrigen Ländern spricht man von „kleinen und mittleren Unternehmen“, kurz KMU genannt. Im deutschen Sprachgebrauch existieren für den Begriff „Mittelstand“ eine Vielzahl anerkannter Definitionen. Die Abgrenzung mittelständischer Unternehmen erfolgt in der Regel anhand quantitativer sowie qualitativer Kriterien.

Die Auswahl der zur Abgrenzung von KMU herangezogenen Kriterien reicht von der Beschäftigtenzahl über den Jahresumsatz, die Bilanzsumme, die Bruttowertschöpfung, das Anlagevermögen bis hin zu einer Kombination aus mehreren dieser Kriterien[27]. Neben diesen quantitativen sind u.a. qualitative Merkmale zur Abgrenzung von KMU von entscheidender Bedeutung.

So legt zum Beispiel das Bundeswirtschaftsministerium die Grenze zwischen Mittelstand und Großunternehmen bei einer Mitarbeiterzahl von 500 und einem Jahresumsatz von 50 Millionen EUR fest. Auch die Gesetzgebung bedient sich der oben erwähnten quantitativen Kriterien. So definiert das Handelsgesetzbuch die mittelständischen Unternehmen als

Unternehmen mit weniger als 13,75 Millionen EUR Bilanzsumme, weniger als 27,5 Millionen EUR Umsatz sowie weniger als 250 Mitarbeitern.[28]

Die Europäische Union grenzt Unternehmen nach folgenden Kriterien ab:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7 Abgrenzung der Unternehmen[29]

Neben der Abgrenzung der Unternehmen über Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigtenzahl sind für KMU auch qualitative Faktoren charakteristisch: Die Einheit von Eigentum, Haftung und Führung und die weitgehende Verantwortlichkeit des Inhabers für alle unternehmensrelevanten Entscheidungen.

5.2 Wirtschaftliche Situation und Bedeutung

Die fortschreitende Globalisierung, die Erschließung neuer Absatz- und Einkaufsmärkte, der steigende Wettbewerbsdruck, aber auch veränderte Informations- und Kommunikationswege stellen für den Mittelstand eine Herausforderung dar. Gesamtwirtschaftlich bildet ein wirtschaftlich starker und investitionsfreudiger sowie -fähiger Mittelstand den Motor für Wachstum und Beschäftigung.

Die folgende Übersicht zeigt, welches Ausmaß die Insolvenzentwicklung in den letzten Jahren angenommen hat:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 8 Insolvenzen in Deutschland von 1996 bis 2003[30]

„In Deutschland rollte die Pleitewelle.“[31], konnte man in der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“ vor einiger Zeit lesen. Mehr als 32.000 mittelständische Unternehmen mussten im Jahre 2001 ihre Insolvenz einreichen, Schätzungen für das laufende Jahr liegen bei rund 40.000 insolventen Unternehmen.[32]

Die zunehmende Zahl an Insolvenzen, gerade im Bereich des Mittelstandes, stellen für Deutschland zukünftig ein enormes Problem dar. Rund 90% aller umsatzsteuerpflichtigen Betriebe in Deutschland sind mittelständige Unternehmen. Sie erwirtschaften knapp die Hälfte aller steuerpflichtigen Umsätze und ca. 50% des BIP. Doch nicht nur die steuerliche Seite ist hier von Relevanz, angesichts immer weiter steigender Arbeitslosenzahlen spielen KMU eine entscheidende Rolle, denn gut 69% aller Arbeitnehmer sind in KMU beschäftigt. Noch gravierender spiegelt sich die Situation anhand neuer Ausbildungsplätze wieder. Ca. 80% aller in Deutschland zur Verfügung stehender Ausbildungsplätze stammen aus kleinen und mittelständischen Unternehmen.[33]

[...]


[1] Vgl. Rating Aktuell Ausgabe 02/2003, S.2

[2] Vgl. Erläuternde Angaben zur Basler Eigenkapitalvereinbarung, S. 1-2

[3] Vgl. Deutsche Bundesbank 04/2001, S. 15

[4] Vgl. http://www.hvb-rating-advisory.de/469.htm

[5] Vgl. Judith Eigermann, S.29

[6] Vgl. Berblinger, Marktakzeptanz , S.25 und Stur, EuroRatings, S.2

[7] Vgl. Judith Eigermann, S.31

[8] Vgl. Vits 2002, F. 30.

[9] Vgl. Speicher 2001, S. 8.

[10] Vgl. Hofmann 2001, S. 67

[11] Vgl. Erläuternde Angaben zur Basler Eigenkapitalvereinbarung, S.11

[12] Vgl. Deutsche Bundesbank 04/2001, S. 16

[13] Vgl. Deutsche Bundesbank 04/2001, S.17

[14] Vgl. Deutsche Bundesbank 04/2001, S.17

[15] Vgl. Bank for International Settlement, S.4

[16] Vgl. Deutsche Bundesbank 04/2001, S. 20

[17] Vgl. Deutsche Bundesbank 04/2001, S.18

[18] Vgl. Bank for International Settlement, S.5

[19] Vgl. Bank for International Settlement, S.6

[20] Vgl. Erläuternde Angaben zur Basler Eigenkapitalvereinbarung, S.4

[21] Vgl. Erläuternde Angaben zur Basler Eigenkapitalvereinbarung, S.5

[22] Vgl. www.deloitte.de

[23] Vgl. Bank for International Settlement, S.11

[24] Vgl. Rating, Finanzierungen für den Mittelstand, S. 35

[25] Vgl. Bank for International Settlement, S.12

[26] Vgl. Bank for International Settlement, S.12

[27] www.uni-mannheim.de

[28] Vgl. o.V. § 267(2)

[29] Vgl. Europäische Union 1998

[30] Vgl. Hermes Business Service, Insolvenzprognose 2003

[31] Horsch/Paul/Stein 2002, S. 578.

[32] Vgl. Horsch/Paul/Stein 2002, S. 578.

[33] Vgl.www.kskbb.de

Ende der Leseprobe aus 115 Seiten

Details

Titel
Beschreibung der Maßnahmen der strategischen Unternehmensführung zur Verbesserung des Unternehmensrating
Hochschule
Fachhochschule Erfurt  (Wirtschaftswissenschaften)
Note
1.7
Autor
Jahr
2003
Seiten
115
Katalognummer
V16831
ISBN (eBook)
9783638215602
Dateigröße
898 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Im Hauptteil der Arbeit wird erläutert, welche Faktoren in ein Rating einfließen. Dem Unternehmer wird eine Art Handlungsempfehlung aufgezeigt, anhand derer die Unternehmensführung das Unternehmen durchleuchten kann und somit einen Einblick in die derzeitige wirtschaftliche Lage des Unternehmens erhält. Dabei aufgedeckte Schwachstellen können durch eine gezielte Einsetzung von strategischen Handlungsalternativen der Unternehmensführung, die die Kreditinstitute als Voraussetzungen ansetzen.
Schlagworte
Beschreibung, Maßnahmen, Unternehmensführung, Verbesserung, Unternehmensrating
Arbeit zitieren
Frank P. Schowanek (Autor:in), 2003, Beschreibung der Maßnahmen der strategischen Unternehmensführung zur Verbesserung des Unternehmensrating, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16831

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