Diese Arbeit behandelt das Thema der konfessionsverschiedenen Ehe.
Um einen Einstieg in das Thema zu ermöglichen, wird zunächst eine Definition der konfessionsverschiedenen Ehe formuliert. Danach wird die rechtliche Entwicklung dieser Ehen untersucht, um schließlich genau auf die geltende Rechtslage eingehen zu können.
Diese Arbeit wird begleitet von der Frage nach der Problematik der
konfessionsverschiedenen Ehen: Gibt es Problem? Wenn ja, wie sehen sie aus und wodurch entstehen diese?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definition: „Konfessionsverschiedene Ehen“
- Die rechtliche Entwicklung der konfessionsverschiedenen Ehe seit dem Codex Iuris Canonici von 1917
- Die geltenden Rechte
- Die Erlaubnis des Eheschlusses
- Die Form der Eheschließung
- Die Taufe und die Erziehung der gemeinsamen Kinder
- Die Seelsorge
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der konfessionsverschiedenen Ehe und untersucht deren rechtliche Entwicklung. Die Arbeit analysiert die geltenden Rechte und beleuchtet die Problematik der konfessionsverschiedenen Ehen.
- Definition der konfessionsverschiedenen Ehe
- Rechtliche Entwicklung seit dem Codex Iuris Canonici von 1917
- Geltendes Recht zur Erlaubnis des Eheschlusses, Form der Eheschließung, Taufe und Erziehung der Kinder sowie Seelsorge
- Problematik der konfessionsverschiedenen Ehen
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung bietet einen Überblick über die Thematik der konfessionsverschiedenen Ehe und stellt die Zielsetzung der Arbeit dar.
Definition: „Konfessionsverschiedene Ehen“
Dieses Kapitel definiert den Begriff der konfessionsverschiedenen Ehe und erläutert die rechtlichen Voraussetzungen, die für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem nichtkatholischen Partner gelten.
Die rechtliche Entwicklung der konfessionsverschiedenen Ehe seit dem Codex Iuris Canonici von 1917
Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung der rechtlichen Bestimmungen zur konfessionsverschiedenen Ehe, beginnend mit dem Codex Iuris Canonici von 1917.
Die geltenden Rechte
Dieses Kapitel beschreibt die geltenden Rechte im Hinblick auf die Erlaubnis des Eheschlusses, die Form der Eheschließung, die Taufe und Erziehung der Kinder und die Seelsorge in konfessionsverschiedenen Ehen.
Schlüsselwörter
Konfessionsverschiedene Ehe, Ehehindernis, Dispens, katholische Kirche, nichtkatholische Kirche, Taufe, Kindererziehung, Seelsorge, rechtliche Entwicklung, Codex Iuris Canonici.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine konfessionsverschiedene Ehe?
Es handelt sich um eine Ehe zwischen einem katholisch getauften Partner und einem Partner, der einer anderen christlichen Konfession angehört.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für den Eheschluss?
Für eine solche Ehe ist kirchenrechtlich eine Erlaubnis (Dispens) der zuständigen kirchlichen Autorität erforderlich.
Wie wird die Erziehung der Kinder in solchen Ehen geregelt?
Der katholische Partner muss versprechen, sich nach Kräften um die katholische Taufe und Erziehung der Kinder zu bemühen.
Was hat sich seit dem Codex Iuris Canonici von 1917 geändert?
Die rechtliche Entwicklung zeigt eine Öffnung und Erleichterung der Bedingungen für konfessionsverschiedene Ehen im Vergleich zu den strengeren Regelungen von 1917.
Welche Rolle spielt die Seelsorge in konfessionsverschiedenen Ehen?
Die Seelsorge soll das Paar unterstützen, die konfessionellen Unterschiede zu überbrücken und ein gemeinsames christliches Leben zu führen.
- Quote paper
- Claudia Löb (Author), 2008, Die konfessionsverschiedene Ehe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168470