Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Parlamentarismus in der Weimarer Republik
2.1 Das Parlament
2.2 Die Weimarer Republik
2.3 Die Zusammensetzung und Veränderungen des Parlaments in der Weimarer Republik
3. Frauen in der Weimarer Republik
3.1 Frauen – Eine Definition
3.2 Veränderungen im Parlament durch die Frauen
3.3 Das Leben der Parlamentarierinnen
4. Möglichkeiten und Grenzen des politischen Einflusses der Frauen am Beispiel der SPD
5. Fazit
6. Quellenverzeichnis
7. Literaturverzeichnis
1. Einführung
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Reichstag der Weimarer Republik unter besonderer Berücksichtigung der Anwesenheit der Frau in dem Reichstag.
Es wird ein Versuch unternommen, die Frage zu klären, inwieweit sich der Weimarer Reichstag durch die Verfassung veränderte und wie speziell die Anwesenheit der Frau zu einer Veränderung beigetragen hat.
Zunächst wird ein Blick auf das Parlament im Allgemeinen und dann speziell auf das Parlament der Weimarer Republik geworfen. Dann wird auf allgemeine Veränderungen eingegangen und dann auf die Veränderungen des Reichstags, welche die Anwesenheit der Frauen mit sich brachte.
Zuletzt wird auf das Leben Parlamentarierinnen eingegangen und auf die Möglichkeiten und Grenzen derer geschaut. Letzteres wird am konkreten Beispiel der SPD-Frauen deutlich gemacht.
2. Parlamentarismus in der Weimarer Republik
2.1 Das Parlament
Das Parlament ist eine Volksversammlung, die aus einer oder zwei Kammern besteht. Die Zugehörigkeit zur Ersten Kammer kann durch Erblichkeit, Ernennung oder auch eine indirekt, bzw. direkt Wahl erlangt werden.[1] Die Zugehörigkeit zur Zweiten Kammer kann nur durch Wahlen erreicht werden. Die Zuständigkeit des Parlaments war unterschiedlich. Zum einem vollentwickelten Parlament gehörte das Gesetzgebungs- und Budgetrecht, in freien Staaten auch das Diskussions-, Interpellations- und Petitionsrecht.[2] Ist das Parlament auf eine rein beratende Tätigkeit beschränkt, so ist dies ein Kennzeichen für eine unentwickelte oder Schein-Verfassung.[3] Hat das Parlament jedoch einen entscheidenden Einfluss auf die Regierungsbildung, so entsteht der Parlamentarismus.
Dem Parlament gehören Abgeordnete an, welche durch Wahlen bestimmt werden und deren Anzahl gesetzlich festgelegt ist. Abgeordnete derselben Partei bilden eine Fraktion.[4]
In Deutschland gibt es zunächst eine Ständeversammlung, in denen der Adel, Klerus und der Stadtpatriziat versammelt waren. Doch konnte war der Reichstag bei Fragen dem gemeinsamen Landsherren unterworfen.[5] Durch den Absolutismus verloren die Ständeversammlungen weitgehend ihre Bedeutung.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden teilweise (z.B. in Preußen) die landstädtischen Vertretungen wiederhergestellt, allerdings unter der Aufnahme der Bauern.[6] Erst durch die Verfassung von 1848/50 bekam Preußen ein Parlament im modernen Sinn. In den süddeutschen Ländern entstand durch die Übernahme in das britische Zweikammersystem der Konstitutionalismus.[7] Hier war das Parlament gemeinsam mit den Monarchen für die Gesetzgebung zuständig. Das erste deutschweite Parlament entsteht durch die Nationalversammlung von 1848/49. Diese Versammlung hatte allerdings nur eine verfassungsgebende Funktion.[8]
2.2 Die Weimarer Republik
Die Weimarer Republik war das Deutsche Reich unter der Weimarer Verfassung in den Zeitraum von 1919 bis 1933. Die Weimarer Republik umfasste die Grenzen des Versailler Vertrages, allerdings ohne das Saargebiet.[9]
Die Weimarer Republik entstand nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs, welches aufgrund der Novemberrevolution 1918 aufgelöst wurde. Am 9.11.1918 wird das unter hohen politischen Druck das Abdanken des Kaisers durch Max von Baden verkündet.[10] Im Reich entstehen Arbeiter- und Soldatenräte, welche die bestimmende Gewalt für sich beanspruchen. Schließlich entscheiden sich im Dezember 1918 genau dies Räte für eine parlamentarisch-demokratische Republik und eine Ausschreibung von Wahlen für eine neue verfassungsgebende Nationalversammlung.[11]
Die Weimarer Republik steht jedoch schnell unter dem Problem, dass die staatsbejahenden Parteien politisch auseinander gehen und die zentralen Kräfte der staatsgegnerischen Parteien wachsen (Kommunisten, Deutschnationale und Nationalsozialisten). Nach der Auflösung des Reichstags werden neue Wahlen angesetzt, bei denen ein Aufstieg der Nationalsozialisten deutlich wird.[12] Dies führte später zu dem Zusammenbruch der Weimarer Republik.
2.3 Die Zusammensetzung und Veränderungen des Parlaments in der Weimarer Republik
Der Reichstag der Weimarer Republik weist große Unterschiede auf zu dem Reichstag des Kaiserreiches. Diese werden im Folgenden geschildert.
Der Weimarer Reichstag besteht aus achtzig Abgeordneten, welche den Reichstag des Kaiserreichs noch erlebt haben. Dies entspricht siebzehn Prozent der Abgeordneten.[13] Dieser Anteil sinkt jedoch immer weiter, sodass 1930 nur noch sieben Prozent der Abgeordneten den Reichstag des Kaiserreichs kannten. Es wird also deutlich, dass nur noch wenige Erinnerungen an den Reichstag des Kaiserreichs haben, sodass dieser immer mehr verblasst. Auch entwickelt sich in der Republik eine „Stammbelegschaft der Abgeordneten“[14] Die Wahlen von 1930 bringen vierzig Prozent neue Abgeordnete in den Reichstag, wobei vor allem die NSDAP und die KPD Zuwachs bekommen. So haben nur noch wenige Abgeordnete Erfahrungen in anderen parlamentarischen Institutionen sammeln können und konnten somit auch nicht auf Erfahrungen über parlamentarisches Handeln zurückgreifen.[15]
[...]
[1] Unbekannter Verfasser: Art. Parlament, in: Brockhaus Enzyklopädie 14 (197417), S. 251.
[2] Ebenda.
[3] Ebenda.
[4] Unbekannter Verfasser: Art. Parlament, in: Brockhaus Enzyklopädie 14 (197417), S. 251.
[5] Unbekannter Verfasser: Art. Parlament, in: Brockhaus Enzyklopädie 14 (197417), S.252.
[6] Ebenda.
[7] Ebenda.
[8] Ebenda.
Unbekannter Verfasser: Art. Weimarer Republik, in: Brockhaus Enzyklopädie 20 (197417), S.132.
[10] Ebenda.
[11] Unbekannter Verfasser: Art. Weimarer Republik, in: Brockhaus Enzyklopädie 20 (197417), S.132.
[12] Unbekannter Verfasser: Art. Weimarer Republik, in: Brockhaus Enzyklopädie 20 (197417), S.135.
[13] Thomas Mergel: Parlamentarische Kultur in der Weimarer Republik. Politische Kommunikation, symbolische Politik und Öffentlichkeit im Reichstag, Düsseldorf 20052, S.98.
[14] Thomas Mergel: Parlamentarische Kultur in der Weimarer Republik, S.99.
[15] Ebenda.