Leseprobe
Inhalt
I Einleitung
II Eine kurze Einführung
A Von der Idee einer Kritik der praktischen Vernunft
B Gliederung und Aufbau
C Klärung einiger notwendiger Begriffe
A priori und a posteriori
Maximen
Imperative
III Erstes Buch der Elementarlehre: Die Analytik der reinen praktischen Vernunft
Erstes Hauptstück: Von den Grundsätzen der reinen praktischen Vernunft
Darstellung der Argumentation
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§7 – Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft
§ 8
IV Anmerkungen
V Quellenverzeichnis
I Einleitung
Es wird in dieser Arbeit nicht meine Absicht sein den „kategorischen Imperativ“ Kants kritisch zu besprechen, sondern lediglich der Versuch seine Gedankengänge in eigenen Worten wiederzugeben und somit möglicherweise leichter fasslich zu machen. Mit Bezug auf den kategorischen Imperativ sollen insbesondere die Begriffe der „Autonomie“ und der „Heteronomie“ besprochen werden. Zu dieser Absicht wird erfordert, dass man zuerst eine grobe Skizze des Gesamtwerkes gebe, um eine gewisse Orientierung zu verschaffen und eine allgemeine Einsicht in die Argumentationsstruktur des Werkes zu ermöglichen.
Bevor jedoch der kategorische Imperativ besprochen werden kann, ist es auch notwendig von vornherein gewisse Begriffe zu erläutern, ohne deren Klärung kein Verständnis der Argumentation möglich ist. Unser Zweck, was allein im Verständnis der Argumentation und in der Annäherung an die Denkungsart Kants liegt, erfordert es, dass man den Schritten Kants folge und sich zum kategorischen Imperativ erst hocharbeite, wonach es erst möglich und überhaupt sinnvoll ist, die Begriffe der Autonomie und Heteronomie zu besprechen.
Da jedoch jede wissenschaftliche Arbeit einen bestimmten Zweck verfolgt, scheint es angemessen vor jeder Beschäftigung mit dem Inhalt des Werkes sich zuerst dem „Warum“ zu widmen und das Werk in den Schöpfungskontext des Autors zu stellen.
II Eine kurze Einführung
A Von der Idee einer Kritik der praktischen Vernunft
Kant unterscheidet drei Teile der Philosophie, nämlich die theoretische Philosophie, die Teleologie und die praktische Philosophie. Kant ging es in seinem kritischen Schaffen stets darum apriorische Prinzipien in diesen drei Gebieten systematisch festzustellen, so dass mit ihrer Hilfe die Philosophie vom Wirrsal der Meinungen befreit „den sicheren Gang der Wissenschaften“ zu gehen vermag. Die zweite Auflage des Hauptwerks seines kritischen Schaffens, nämlich die „Kritik der reinen Vernunft“ erschien nur knapp ein Jahr vor dem im Jahre 1788 veröffentlichten ethischen Hauptwerk Kants, der „Kritik der praktischen Vernunft“. Das zuletzt erschienene Buch, welches doch das Mittelglied zwischen der reinen und praktischen Vernunft bildet, ist die „Kritik der Urteilskraft“, welcher für das Gefühl der Lust und Unlust ein Prinzip a priori entdeckt.
„Wie ist Metaphysik als Wissenschaft möglich?“[i] Dies war die Hauptfrage, welche Kant in seiner „Kritik der reinen Vernunft“ beschäftigte und dessen Klärung das Hauptanliegen seines Werkes war. Während dort der theoretische Gebrauch der Vernunft besprochen wurde und die „Kritik derselben (…) nur das reine Erkenntnisvermögen (betraf)“[ii], beschäftigt sich die „Kritik der praktischen Vernunft“ mit den Bestimmungsgründen des Willens.
„Hier ist also die erste Frage: ob reine Vernunft zur Bestimmung des Willens für sich allein zulange, oder ob sie nur als empirisch – bedingte ein Bestimmungsgrund desselben sein könne.“[iii]
Der Wille wird von Kant als ein Vermögen beschrieben, dass fähig ist Gegenstände hervorzubringen, die den Vorstellungen entsprechen. Das will sagen, dass allein der Wille uns befähigt, dass Die Möglichkeit in einer Vorstellung zur Wirklichkeit hervorgehoben werden kann. Das man also etwas begehrt, oder anstrebt ruft die Vorstellung von diesem erstrebten Gegenstand in mir herauf. In dieser Vorstellung jedoch ist die Wirklichkeit (sprich: der tatsächliche Besitz des Gegenstandes) nur möglich. Damit diese reine Möglichkeit zur Wirklichkeit werden kann, dazu bedarf es des Willens; also kurz, dass man wolle und durch diesen Willen angetrieben entsprechenderweise handle.
Die Frage aber läuft daraufhin aus zu klären was den Willen selbst bestimmt. Was also macht, dass ich etwas, oder eben gerade dieses, oder jenes, will? Ob nun reine Vernunft für sich allein zulange, oder ob nur die von der Sinnlichkeit affizierte Vernunft, also als selbst „empirisch-bedingte“ Vernunft, der Bestimmungsgrund meines Willens ist.
Diese Frage kann zugunsten der reinen Vernunft aufgelöst werden, wenn man den „durch die Kritik der reinen Vernunft gerechtfertigte(n)“ Begriff der Freiheit in die Betrachtungen mit einbezieht und zeigt, dass sie „dem menschlichen Willen (…) in der tat zukomme“.[iv] Somit wäre bewiesen, dass reine Vernunft praktisch sein kann, womit der empirisch–bedingten Vernunft sein Anspruch unbedingterweise abgesprochen wird praktisch und somit der alleinige Bestimmungsgrund des Willens zu sein.
B Gliederung und Aufbau
Die Gliederung der praktischen Vernunft orientiert sich im gemeinen an der Gliederung der Kritik der reinen Vernunft, um zu betonen, dass die praktische Vernunft nun nicht etwas ganz anderes als die theoretische ist und um somit den Parallelismus der beiden deutlich hervorzuheben; denn „es (ist) immer noch reine Vernunft, deren Erkenntnis hier dem praktischen Gebrauche zum Grunde liegt“.[v] So zerfällt die Kritik der praktischen Vernunft in zwei Hauptteile, nämlich in die Elementarlehre und die Methodenlehre, wobei der Umfang der Methodenlehre im Vergleich durchaus spärlich ausfällt.
Die Elementarlehre zerfällt in sich wiederum in eine Analytik und eine Dialektik. Die Analytik liefert hierbei, mit Kant gesprochen, die „Regel der Wahrheit“, wonach sich die Dialektik um die „Darstellung und Auflösung des Scheins in Urteilen der praktischen Vernunft“ kümmern muss.[vi] Die Dialektik soll hierbei verhindern, dass man in Vertrauen auf die Regel der Analytik nicht (wenn auch unbeabsichtigt) lauter Scheinwahrheiten produziere, sondern dass man in dieser Regel nur durch die Dialektik geprüfte und beglaubigte Aussagen bearbeite.
Im Vergleich zur Kritik der reinen Vernunft ist jedoch zu bemerken, dass in der Analytik selbst eine andere, nämlich genau die umgekehrte Ordnung herrscht. Während die reine Vernunft von den Sinneseindrücken anfangend sich erst zu den Grundsätzen hocharbeiten musste, wird hier der Anfang von den Grundsätzen genommen, um hernach zu den „ Begriffen und von diesen allererst, wo möglich, zu den Sinnen (zu) gehen“. [vii]
C Klärung einiger notwendiger Begriffe
Die im vorab zu klärenden Begriffe sind nicht nur notwendig, da ohne ihre Rechte Erfassung kein gesundes Verständnis der Ausführungen möglich ist, sondern auch und besonders darum, weil Kant die wichtigen Begriffe mit denen er operiert stets selbst bestimmt, daher es für unsere Zwecke angemessen scheint sie vorab zu erläutern.
A priori und a posteriori
Eine Erkenntnis heißt a priori, wenn sie unabhängig von Erfahrung und Sinneseindrücken ist, also schon vor jeder Erfahrung irgendeines Gegenstandes, von dem es hätte gewonnen werden können, in uns anzutreffen ist.
Ihnen entgegengesetzt sind die Erkenntnisse a posteriori, welche empirisch sind, also auf Erfahrung gründen. Erkenntnisse also, die wir von einem Gegenstand erst nach dem wir seine Erfahrung gemacht haben von ihm gewinnen.
Maximen
Maximen sind praktische Grundsätze, die jedoch keine Allgemeingültigkeit behaupten können, sondern nur subjektiv gültig sind. Praktische Grundsätze sind Regeln, die die Handlungen des Menschen bestimmen und begrenzen, um nicht zu sagen regulieren. Der Satz z.B.: „Ich will Reich werden.“ ist ein praktischer Grundsatz, den ich aber nicht allgemein zwingend formulieren kann und somit also nur eine subjektive Maxime.
Imperative
„Die praktische Regel ist jederzeit ein Produkt der Vernunft (…) Diese Regel ist aber für ein Wesen, bei dem Vernunft nicht ganz allein Bestimmungsgrund des Willens ist, ein Imperativ (…)“[viii]
Während Maximen nur subjektive Gültigkeit besitzen, haben Imperative objektive Geltung, d.h. sie formulieren eine praktische Regel die ein allgemeines Sollen ausdrückt. Dieses „Sollen“ jedoch würde alles, was es an Bürde ausdrückt verlieren und wäre somit nichts weiter als ein einziges wollen und tun, wäre Vernunft der alleinige Bestimmungsgrund des Willens des vernünftigen Wesens. Solch ein Wesen, dessen Wille allein durch die Vernunft bestimmt wird, wäre ein aus Natur pur-vernünftiges, somit heiliges Wesen.
Die Imperative aber teilen sich in hypothetische und kategorische, wobei die hypothetischen Imperative zweckgerichtet, also bedingt sind. D.h., dass sie nur ein Sollen in Bezug auf einen materiellen Zweck ausdrücken und sagen was man klugerweise tun solle, um es zu erlangen. Die hypothetischen Imperative „sind zwar praktische Vorschriften, aber keine Gesetze.“[ix]
Die kategorischen Imperative hingegen sind „allein praktische Gesetze“[x] und bestimmen „den Willen schlechthin als Willen“[xi], ohne darauf zu schauen, was und ob man damit etwas gewinne. Sie drücken ein reines Sollen aus, dass man befolgen muss einfach aus dem Grunde, weil es das vernünftige ist.
[...]
[i] Kant, Immanuel; Kritik der reinen Vernunft; S. 5
[ii] Kant, Immanuel; Kritik der praktischen Vernunft; S. 18
[iii] Ebd., S. 18
[iv] Ebd., S. 18
[v] Ebd., S. 19
[vi] Ebd., S. 19
[vii] Ebd., S. 19
[viii] Ebd., S. 24
[ix] Ebd., S, 25
[x] Ebd., S. 24
[xi] Ebd., S. 25