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Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen ergeben sich aus einem rechtmäßigen und einem rechtswidrigen Streik?

Título: Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen ergeben sich aus einem rechtmäßigen und einem rechtswidrigen Streik?

Trabajo de Seminario , 2023 , 23 Páginas , Calificación: 1,0

Autor:in: Martin Kaspar (Autor)

Derecho - Civil / Derecho laboral
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Diese Seminararbeit beschäftigt sich zunächst mit dem Begriff des Streiks und seinen verschiedenen Formen. Weiter werden die rechtlichen Grundlagen eines Streiks sowie die Herleitung des Streikrechts thematisiert. Ebenso werden die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Streiks betrachtet. Abschließend werden die Rechtsfolgen eines rechtmäßigen und unrechtmäßigen Streiks aufgezeigt. Abschließend erfolgt eine Stellungnahme. Nicht thematisiert werden können in dieser Arbeit dagegen die Rechtsschutzmöglichkeiten der Arbeitgeber sowie etwaige Rechtsfolgen des Streiks wie Haftungen etc. Darüber hinaus können auch die internationalen Regelungen und das Recht auf Streik bei Beamten nicht besprochen werden.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

  • I. INHALTSVERZEICHNIS
  • II. ABBILDUNGSVERZEICHNIS
  • III. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
  • 1 EINLEITUNG – EINFÜHRUNG IN DAS THEMA
  • 2 STREIKBEGRIFF
    • 2.1 RECHTSGRUNDLAGEN DES STREIKS
    • 2.2 STREIK IM EINKLANG MIT DER VERFASSUNG
    • 2.3 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DES STREIKS
    • 2.4 RICHTERRECHT
  • 3 RECHTMÄßIGER STREIK
    • 3.1 VORAUSSETZUNGEN EINES RECHTMÄẞIGEN STREIKS
    • 3.2 RECHTSFOLGEN DES RECHTMÄẞIGEN STREIKS
      • 3.2.2 MITARBEITER MIT STREIKBETEILIGUNG
      • 3.2.3 SOZIALVERSICHERUNG
      • 3.2.3 MITARBEITER OHNE STREIKBETEILIGUNG
    • 3.3 ZULÄSSIGE STREIKFORMEN
      • 3.3.1 WARNSTREIK
      • 3.3.2 UNBEFRISTETER STREIK
      • 3.3.2 VOLLSTREIK
      • 3.3.3 TEIL-/SCHWERPUNKTSTREIK
      • 3.3.4 WELLENSTREIK
      • 3.3.5 SYMPATHIESTREIK
      • 3.3.6 STREIKS GEGEN UNTERNEHMEN MIT OT-MITGLIEDSCHAFT
      • 3.3.7 FLASHMOB-AKTIONEN
      • 3.3.8 STREIK ZUR ERLANGUNG EINES SOZIALPLANES
  • 4. RECHTSWIDRIGER STREIK
    • 4.1 RECHTSFOLGEN EINES RECHTSWIDRIGEN STREIKS
      • 4.1.1 SCHADENSATZ
      • 4.1.2 VERZUG DER PFLICHT ZUR ARBEITSLEISTUNG
      • 4.1.3 KÜNDIGUNGSRECHT
    • 4.2 UNZULÄSSIGE STREIKFORMEN
      • 4.2.1 GENERALSTREIK
      • 4.2.2 POLITISCHER STREIK
      • 4.2.3 WILDER STREIK
      • 4.2.4 STREIK TROTZ FRIEDENSPFLICHT
      • 4.2.5 STREIK GEGEN UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGEN
  • 5. ZUSAMMENFASSUNG UND STELLUNGNAHME

Zielsetzung & Themen

Diese Seminararbeit untersucht die unterschiedlichen Rechtsfolgen, die sich aus einem rechtmäßigen und einem rechtswidrigen Streik ergeben. Das Hauptziel ist es, die komplexen Aspekte des deutschen Streikrechts, insbesondere dessen ungeschriebene Grundlagen und die durch Richterrecht entwickelten Voraussetzungen und Konsequenzen, detailliert darzulegen und somit die Forschungsfrage nach den konkreten Rechtsfolgen zu beantworten.

  • Definition und rechtliche Grundlagen des Streikbegriffs in Deutschland.
  • Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Streiks, abgeleitet aus der Koalitionsfreiheit und dem Richterrecht.
  • Analyse der Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks für beteiligte und unbeteiligte Arbeitnehmer, inklusive sozialversicherungsrechtlicher Auswirkungen.
  • Darstellung der Rechtsfolgen eines rechtswidrigen Streiks, wie Schadensersatzansprüche und Kündigungsrecht.
  • Identifizierung und Klassifizierung zulässiger und unzulässiger Streikformen.

Auszug aus dem Buch

3.2 Rechtsfolgen des rechtmäßigen Streiks

Sofern ein Streik rechtmäßig ist und die Mitarbeiter die Arbeit niederlegen, treten einige Rechtsfol- gen ein. Zunächst ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer bei dem Streik teilnimmt oder nicht, denn nicht alle Mitarbeiter müssen auch tatsächlich die Arbeit niederlegen. Davon hängen dann auch die Rechtsfolgen ab.

3.2.2 Mitarbeiter mit Streikbeteiligung

Nimmt ein Mitarbeiter an dem Streik teil, findet die sogenannte Suspendierungstheorie Anwendung. Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung, die die Hauptleistungs- pflicht des Arbeitnehmers ist, entfällt. Gleiches gilt jedoch auch für die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers, die Pflicht zur Zahlung der Vergütung (Hirdina 2014, S. 285). Der Arbeitgeber muss wissen, wer sich an dem Streik beteiligt und wer nicht, damit er die Vergütung an die Mitarbeiter, die an dem Streik teilnehmen, einstellen kann.

Die Arbeitnehmer müssen sich aus diesem Grund gegenüber dem Arbeitgeber entsprechend erklä- ren. Diese Erklärung kann konkludent oder auch ausdrücklich erfolgen (Däubler et al., 2014, Rn. 11). Konkludent kann der Arbeitnehmer dies erklären, in dem er seine Arbeitsleistung nach Streik- beginn nicht erbringt (Preis, 2012, S. 391). Ausdrücklich muss der Arbeitnehmer die Teilnahme dann erklären, wenn der Arbeitgeber nicht allein aus dem Fernbleiben vom Arbeitsplatz die Beteiligung schließen kann, bspw. bei genehmigtem Urlaub, Arbeitsunfähigkeit oder Schulung (Preis, 2012, S. 391).

Wie dargestellt muss der Arbeitnehmer mit Beteiligung am Streik nicht arbeiten und ist von seiner Hauptleistungspflicht befreit (Hirdina, 2014, S.285). Da die Arbeitsleistung eine sogenannte Fix- schuld ist, braucht der Arbeitnehmer diese Stunden nach beendetem Streik auch nicht nachzuholen (Preis, 2012, S. 429), die Arbeitnehmer sind einzig dazu verpflichtet, während des Streiks, damit dieser rechtmäßig bleiben kann (Däubler, 2014, S. Rn. 143), sogenannte Erhaltungsarbeiten sowie Notstandsarbeiten durchzuführen, da der Streik nicht auf die Vernichtung der Gegenseite gerichtet werden darf (Preis, 2012, S. 429).

3.2.3 Sozialversicherung

Wie dargestellt ist der Arbeitgeber von seiner Hauptleistungspflicht, das Gehalt zu zahlen, während des Streiks befreit. Die Mitarbeiter erhalten in der Zeit des Streiks von den Gewerkschaften ein Streikgeld. Dieses ist gekoppelt an die Beitragsleistung jedes einzelnen Mitgliedes bei der Gewerk- schaft. Bereits ab einer Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten erhält das Mittelglied ein höheres Streikgeld. Die Formel zur Berechnung des Streikgeldes lautet wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40/arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit (ver.di, 2023). Da die Teil- nahme an einem Streik Auswirkungen auf die Gehaltszahlung hat, weil der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet ist, das Gehalt zu zahlen, hat dies ebenfalls Folgen für die sozialversicherungsrechtli- chen Zahlungen wie Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung etc. Der Staat darf aufgrund seiner Neutralitätspflicht nicht in das Machtgleichgewicht der Parteien eingreifen (Preis, 2012, S. 350). Gerade vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie weit die Arbeitnehmer einen Anspruch auf etwaige Sozialleistungen während des Streiks haben (Däuber, 2014, Rn. 1).

Arbeitslosenversicherung

Grundsätzlich muss aus dem Bruttolohn der Arbeitnehmer die Arbeitslosenversicherung gem. § 342 SGB III abgeführt werden. Aufgrund der fehlenden Gehaltszahlung des Arbeitgebers während der Streikphase werden auch keine Beträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Demzufolge erhal- ten unmittelbare und auch mittelbare Beteiligte eines Streiks, sofern diese den gleichen Tarifverträ- gen unterliegen, kein Arbeitslosen- oder auch Kurzarbeitergeld, da der Staat der Neutralitätspflicht unterliegt (Hirdina, 2014, S. 288).

Krankenversicherung

§ 226 Abs. 1 Nr. SGB V setzt für die Zahlung der Beträge in die Krankenversicherung voraus, dass ein Gehalt bezogen wird. Wie bei der Arbeitslosenversicherung bereits erläutert, wird dieses auf- grund des fehlenden Gehaltsbezuges nicht gezahlt (Däubler, 2014, Rn. 35). In Deutschland herrscht eine Pflichtversicherung für die gesetzliche Krankenkasse, sofern die Beitragsbemessungsgrenze gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nicht überschritten wird (Däubler, 2014, Rn. 31). Aufgrund dieser Pflichtversicherung werden die Beträge für die Dauer des Streiks ausgesetzt, gleichzeitig besteht jedoch weiterhin die Versicherung in der Krankenversicherung fort (Preis, 2012, S. 435). Sofern die Beitragsbemessungsgrenze bei Streikenden überschritten wird, sind diese entweder freiwillig oder privat in einer Krankenversicherung versichert. Diese Beiträge müssen von den Arbeitnehmern wäh- rend des Streiks weiter in voller Höhe an die Versicherung gezahlt werden, sie werden nicht bei- tragsfrei gestellt (Däubler, 2014, Rn. 49).

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung – Einführung in das Thema: Das Kapitel führt in die aktuelle Streiklandschaft Deutschlands ein, beleuchtet historische Streiks und die wirtschaftlichen Auswirkungen von Arbeitskämpfen, um die Relevanz der Untersuchung von Streikrecht und seinen Folgen zu unterstreichen.

2 Streikbegriff: Hier wird der Begriff des Streiks definiert und die rechtlichen Grundlagen des Streikrechts dargelegt, wobei betont wird, dass dieses in Deutschland primär durch Richterrecht geprägt ist, da es keine explizite gesetzliche Regelung gibt.

3 Rechtmäßiger Streik: Dieses Kapitel erläutert die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik, die daraus resultierenden Rechtsfolgen für beteiligte und unbeteiligte Arbeitnehmer sowie die Auswirkungen auf Sozialversicherungsleistungen und stellt verschiedene zulässige Streikformen vor.

4. Rechtswidriger Streik: Das Kapitel behandelt Streiks, die die Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit nicht erfüllen, und beschreibt die schwerwiegenden Rechtsfolgen für Arbeitnehmer und Gewerkschaften, wie Schadensersatzansprüche und Kündigungsrecht, sowie verschiedene Formen unzulässiger Streiks.

5. Zusammenfassung und Stellungnahme: Die Abschlusszusammenfassung betont die Verankerung des Streikrechts im Grundgesetz und seine Gestaltung durch das Richterrecht, die Schutzfunktion für Dritte und die Rolle der Gewerkschaften, während sie auch Bereiche für zukünftige Forschung aufzeigt.

Schlüsselwörter

Streikrecht, Arbeitskampf, Tarifvertragsrecht, Rechtsfolgen, Rechtmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Koalitionsfreiheit, Richterrecht, Suspendierungstheorie, Sozialversicherung, Schadensersatz, Kündigungsrecht, Streikformen, Warnstreik, Politischer Streik, Wilder Streik

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen von Arbeitskämpfen in Deutschland, insbesondere den Unterschieden zwischen den Rechtsfolgen eines rechtmäßigen und eines rechtswidrigen Streiks.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themenfelder umfassen die Definition des Streiks, seine verfassungsrechtliche Verankerung, die Rolle des Richterrechts bei der Ausgestaltung des Streikrechts, die Voraussetzungen für rechtmäßige Streiks und die konkreten Rechtsfolgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowohl bei rechtmäßigen als auch bei rechtswidrigen Arbeitsniederlegungen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, die unterschiedlichen Rechtsfolgen zu analysieren und darzustellen, die sich aus einem rechtmäßigen und einem rechtswidrigen Streik ergeben. Die Forschungsfrage lautet: "Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen ergeben sich aus einem rechtmäßigen und einem rechtswidrigen Streik?"

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Literaturanalyse und der Auswertung von Fallrecht (Richterrecht), um die ungeschriebenen Regeln und Konsequenzen des deutschen Streikrechts zu systematisieren und darzulegen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden der Streikbegriff, die rechtlichen Grundlagen des Streiks, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtmäßigen Streiks (inklusive sozialversicherungsrechtlicher Aspekte und zulässiger Formen) sowie die Rechtsfolgen eines rechtswidrigen Streiks (inklusive Schadensersatz, Verzug und Kündigungsrecht sowie unzulässiger Formen) ausführlich behandelt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselwörter wie Streikrecht, Arbeitskampf, Tarifvertragsrecht, Rechtsfolgen, Rechtmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Koalitionsfreiheit, Richterrecht, Suspendierungstheorie und Sozialversicherung charakterisieren die Arbeit.

Warum ist das Streikrecht in Deutschland hauptsächlich durch Richterrecht geprägt?

Das Streikrecht ist in Deutschland nicht explizit durch ein Streikgesetz geregelt. Stattdessen füllen die Entscheidungen der Gerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die gesetzlichen Lücken und prägen die Zulässigkeitsvoraussetzungen, Folgen und Durchführungsbestimmungen von Streiks.

Welche Rolle spielt die Verhältnismäßigkeit bei der Beurteilung eines Streiks?

Die Verhältnismäßigkeit ist eine zentrale Anforderung an die Rechtmäßigkeit eines Streiks. Ein Streik muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen, ohne das Gemeinwohl offensichtlich zu verletzen oder auf die Vernichtung des Arbeitgebers abzuzielen.

Was bedeutet die "Suspendierungstheorie" im Kontext eines rechtmäßigen Streiks?

Die Suspendierungstheorie besagt, dass bei einem rechtmäßigen Streik die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien – die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Lohnzahlung des Arbeitgebers – für die Dauer des Streiks ausgesetzt werden. Sie entfallen nicht vollständig, sondern ruhen.

Was sind "Flashmob-Aktionen" als Streikform und warum sind sie umstritten?

Flashmob-Aktionen sind eine Streikform, bei der ein Geschäftsbetrieb durch gleichförmige Handlungen, oft in Verkleidung als Kunden, praktisch zum Erliegen gebracht wird. Das BAG hat diese Streikform zwar für rechtmäßig erklärt, dies wurde aber aufgrund des sehr weiten Verständnisses der Verhältnismäßigkeit und der möglichen Beeinträchtigung Unbeteiligter stark kritisiert.

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Detalles

Título
Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen ergeben sich aus einem rechtmäßigen und einem rechtswidrigen Streik?
Calificación
1,0
Autor
Martin Kaspar (Autor)
Año de publicación
2023
Páginas
23
No. de catálogo
V1689109
ISBN (PDF)
9783389173305
ISBN (Libro)
9783389173312
Idioma
Alemán
Etiqueta
welche rechtsfolgen streik
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Martin Kaspar (Autor), 2023, Welche unterschiedlichen Rechtsfolgen ergeben sich aus einem rechtmäßigen und einem rechtswidrigen Streik?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1689109
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