Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf kommunaler Ebene


Seminar Paper, 2007

26 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Begrifflichkeiten und Begriffsabgrenzungen
2.1 Der Begriff der Arbeitsmarktpolitik
2.2 Der Begriff der aktiven Arbeitsmarktpolitik
2.3 Der Begriff der passiven Arbeitsmarktpolitik
2.4 Der Begriff des Kombilohns

3 Aktive Arbeitsmarktpolitik
3.1 Entwicklungsstufen in der Arbeitsmarktpolitik
3.2 Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik
3.3 Kombilohn-Modelle

4 Modellprojekte auf kommunaler Ebene
4.1 Überblick
4.2 Das Mainzer Modell
4.3 Die Magdeburger Alternative

5 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Konzepte der Kombilohn-Modelle

Tabelle 2: Niedriglohnprogramme in Deutschland

1 Einleitung

Trotz in jüngster Zeit rückläufiger Arbeitslosenzahlen ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach wie vor ein Hauptziel auf der Agenda der Politik in Deutschland. In den Medien werden ständig neue Instrumente und Ansätze zur weiteren Reduktion der Arbeitslosigkeit ins Gespräch gebracht und zum Teil kontrovers diskutiert. Begriffe wie Kombilohn, Mindestlohn etc. sind an der Tagesordnung.

Nach Meinung verschiedener Vertreter der Politik führen fehlende Anreize für Arbeitnehmer, eine Beschäftigung aufzunehmen sowie für Arbeitgeber, Arbeitskräfte nachzufragen dazu, dass sich die Arbeitslosigkeit in Deutschland auf einem relativ hohen Niveau bewegt. Der Faktor Arbeit sei in Deutschland zu teuer, weshalb es einer Subvention zur Anreizsetzung bedürfe. Dies könnte z. B. durch die Einführung eines „Kombilohn- Modells“ realisiert werden.1

Um diese komplexen Hypothesen zu überprüfen, soll in der vorliegenden Arbeit zunächst in Kapitel 2 ein Überblick über die verschiedenen Begrifflichkeiten zur Thematik der Arbeitsmarktpolitik gegeben werden. Zudem erfolgt eine Abgrenzung von zum Teil unscharf verwendeten Begriffen.

Im 3. Kapitel wird vorab die historische Entwicklung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland umrissen. Schließlich werden die Instrumente einer aktiven Arbeitsmarktpolitik kurz dargestellt und das Kombilohn-Modell einer theoretischen Kategorisierung unterzogen. Zudem werden die notwendigen Veränderungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Zuge der „Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit“2 erläutert.

In Kapitel 4 werden darauf aufbauend exemplarisch zwei Modellprojekte eines Kombilohns vorgestellt.

Abschließend wird im letzten Kapitel ein Fazit zu den bisherigen Ergebnissen gezogen sowie auf aktuelle Entwicklungen eingegangen.

2 Begrifflichkeiten und Begriffsabgrenzungen

2.1 Der Begriff der Arbeitsmarktpolitik

Da der Themenbereich der Arbeitsmarktpolitik ein recht komplexer ist, sollen dem Leser vorab einige Begriffe, die zum Verständnis der Thematik erforderlich sind, erläutert werden.

Dabei ist zunächst der Begriff der Arbeitsmarktpolitik zu bestimmen. In der Literatur finden sich hierzu verschiedene Definitionsansätze. So beschreibt Kath (1999) Arbeitsmarktpolitik als „diejenigen wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungen und Maßnahmen, mit denen die Funktionsweise des Arbeitsmarktes geregelt, dessen Funktionsprobleme verringert und die mit ihnen verbundenen sozialen Folgen abgewendet werden sollen“3.

Mehrfach aufgegriffen wird in der Literatur die traditionelle bzw. weite Definition nach Mertens/Kühl (1977).4 Darin ist Arbeitsmarktpolitik bezeichnet als „die Summe aller Regelungen, Einrichtungen und Aktivitäten, welche die generellen Beziehungen zwischen Angebot und Nachfrage auf den externen und betriebsinternen Arbeitsmärkten und zwischen ihnen beeinflussen soll“5. In dieser weiten Form umfasst der Begriff u. a. auch Teile der Struktur-, Regional-, Migrations- und Gleichstellungspolitik.6 Dies zeigt vor allem, dass die Arbeitsmarktpolitik nicht isoliert betrachtet werden kann, da sie ihre Wirkungen durch Interdependenzen mit Maßnahmen anderer Politikbereiche entfaltet.

Für die Abgrenzung in dieser Arbeit ist zum besseren Verständnis die staatliche Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) als „Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne“7 zu definieren. Hier lassen sich wirtschaftspolitische Maßnahmen in zwei Leistungsbereiche aufteilen, in aktive und passive Arbeitsmarktpolitik.

2.2 Der Begriff der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Als Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik ist die „Gesamtheit der Aktivitäten der Arbeitsministerien von Bund und Ländern und der diesen angeschlossenen Verwaltungsapparate […], bei deren Einsatz ein Ermessensspielraum besteht“8 zu verstehen.9 Dabei soll gezielt auf eine Vermeidung weiterer und Reduzierung bestehender Arbeitslosigkeit in Form von Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und Wiedereingliederung Arbeitssuchender hingewirkt werden. Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik können in sofern vereinfachend als Instrumentarium zur Arbeitslosigkeits- und Armutsbekämpfung bezeichnet werden.10 Gemäß § 5 SGB III haben Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Vorbeugung der Langzeitarbeitslosigkeit Vorrang vor den passiven Maßnahmen.11

2.3 Der Begriff der passiven Arbeitsmarktpolitik

Unter dem Begriff der passiven Arbeitsmarktpolitik sind die Maßnahmen der „Organe der Arbeitsmarktförderung“12 zusammenzufassen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht, bei denen also kein Ermessensspielraum im Sinne einer aktiven Gestaltungsmöglichkeit vorliegt. Darunter ist die existenzielle Absicherung im Sinne der Arbeitslosenunterstützung zu verstehen, die vor allem aus der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (Alg) und der bedürftigkeitsgebundenen Leistung Arbeitslosengeld II (Alg II) besteht.13 Sie dient vor allem der Kompensation von Einkommensausfällen in Folge von Arbeitslosigkeit. Vollkommer (2004) misst diesen passiven Maßnahmen keinen direkten Einfluss auf den Arbeitsmarkt bei, weist jedoch auf mögliche Einflüsse auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot sowie Sekundäreffekte hin.14

2.4 Der Begriff des Kombilohns

Im Folgenden soll in dieser Arbeit der Fokus auf die aktive Arbeitsmarktpolitik gerichtet werden. Dabei kommt den Kombilohn- Modellen eine besondere Rolle zu. Eine einheitliche und allgemein anerkannte Definition für Kombilöhne liegt bislang nicht vor.15 Generell sind hierunter diverse, zum Teil in der Praxis bereits erprobte Varianten für Subventionen an Geringverdiener zu verstehen.16 Die Begriffsfassung kann ebenfalls weit bzw. eng erfolgen. In der weiten Fassung finden sich in der Literatur Vertreter, die u. a. auch Mini- und Midi-Jobs17 zu den Kombilohn- Modellen zählen, da hier Sozialversicherungsbeiträge vom Staat vollständig übernommen bzw. subventioniert werden und dadurch Anreize zur Arbeitsaufnahme in diesem Lohnbereich gesetzt werden.18 Hier sei aber eine etwas engere Fassung betrachtet, nach der sich der Kombilohn aus Arbeitseinkommen und staatlichen Transferleistungen zusammensetzt.19 Dabei sind „unter Kombilöhn en […] solche staatlichen Transfers an Arbeitnehmer zu verstehen, die an die Aufnahme oder Ausübung einer abhängigen Beschäftigung gebunden sind“20. Zudem sollen auch arbeitgeberseitige Subventionen, die die Ausweitung von Niedriglohnjobs als Ziel haben, in die Betrachtung der Kombilohn-Modelle einbezogen werden, da sie letztendlich denselben Effekt haben, die Kosten des Faktors Arbeit für die Unternehmen zu senken.21

3 Aktive Arbeitsmarktpolitik

3.1 Entwicklungsstufen in der Arbeitsmarktpolitik

Da eine vollständige Auseinandersetzung mit sämtlichen in Bezug auf die aktive Arbeitsmarktpolitik diskutierten Instrumenten im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist, wird im Folgenden der Schwerpunkt der Betrachtung auf die Kombilohn-Modelle gelegt und deren verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten dargestellt. An entsprechender Stelle sollen jedoch auch andere, sich in der Diskussion befindliche Instrumente und Modelle Erwähnung finden.

Zunächst sei jedoch zum besseren Verständnis des Lesers ein kurzer Abriss über die Epochen der Arbeitsmarktpolitik gegeben. Dabei wird eine grobe Schematisierung in Anlehnung an Bach (1997) und Zerche et al. (2000) vorgenommen.22 Die Zeit bis zum ersten Weltkrieg zu Beginn des letzten Jahrhunderts ist durch Liberalismus, einen „Laizzez-Faire-Kapitalismus 23 gekennzeichnet, in Folge dessen es zu Ausbeutung, mangelnder Seriosität und geringer Marktübersicht kam. Hieraus erwuchsen erste gemeinnützige Selbsthilfeeinrichtungen zum Stellennachweis sowie Bemühungen kommunaler Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Rahmen der Armenpflege. Die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen war durch enorme Arbeitsmarktprobleme gekennzeichnet. In der Arbeitsmarktpolitik kam es zu einem „Paradigmenwechsel hin zu therapeutisch-kompensatorischen Maßnahmen“24, wie Notstandsarbeiten und staatlicher Arbeitsbeschaffung, die auch in ersten Rechtsnormen25 kodifiziert wurde.

Ein erneuter Paradigmenwechsel wurde mit der Einführung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) im Jahre 1969 vollzogen, d m Durchbruch zu einer präventiven Gestaltung des Arbeitsmarktes durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik unter Berücksichtigung des sich abzeichnenden Strukturwandels und durch Konzentration auf am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen.26

Das AFG mit seinem Instrumentarium war vorrangig auf den Ausgleich temporärer Ungleichheiten am Arbeitsmarkt ausgelegt, um friktioneller, saisonaler und konjunktureller Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, nicht jedoch zur Bekämpfung lang anhaltender struktureller Massenarbeitslosigkeit. Daher konnten die hochgesteckten Ziele nicht erreicht werden, es fehlte schlichtweg das methodische Instrumentarium.27 Im Zuge weiterer Reformen kam es zu einer Dezentralisierung der Arbeitsverwaltung.28 Gründe dafür liegen vor allem in dem zuvor bereits erwähnten strukturellen Wandel. Dieser hat dazu geführt, dass eine bundesweit ausgerichtete aktive Arbeitsmarktpolitik regionale Besonderheiten nicht oder nur unzureichend berücksichtigen kann. Vielmehr ist auf regionale bzw. lokale Spezifikationen einzugehen, beispielsweise auf die Abkehr von regionalen Industrien, wie dem Bergbau im Ruhrgebiet oder spezifische Probleme in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung Deutschlands.29

Als Reaktion auf knapper werdende Mittel, erhöhte finanzielle Bedarfe und drohende Finanzierungsprobleme durch wachsende arbeitsmarktbedingte Sozialhilfelasten und ein breiteres Aufgabenfeld, verbunden mit der Einführung des SGB II, waren die Kommunen gezwungen, ihre Bemühungen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu forcieren.30 In den vergangenen Jahren ist zusätzlich der Europäische Sozialfonds (ESF) zu nennen, durch den in Form von Kofinanzierung ergänzende Mittel für Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik bereitgestellt werden.31 Auf diese Entwicklungen wird noch einmal hinsichtlich der kommunalen Arbeitsmarktpolitik in diesem und dem folgenden Kapitel Bezug genommen.

[...]


1 Vgl. Koalitionsvertrag (2005), S. 32; Vgl. auch: Jaehrling et al. (2006), S. 9.

2 Bertelsmann Stiftung (2002), S. 3.

3 Kath (1999), S. 494.

4 Vgl. Knapp (2004), S. 2; Kromphardt (1992), S. 224; RWI et al. (2005), S. 26.

5 Mertens/Kühl (1977), S. 279.

6 Vgl. Knapp (2004), S. 2f.

7 Knapp (2004), S. 2.

8 Schmidt (2000), S. 1.

9 Vgl. auch: Zerche et al. (2000), S. 138f.

10 Vgl. Schmidt (2000), S. 5.

11 Vgl. SGB III, § 5. Hinsichtlich der Formulierung im § 5 SGB III ist anzumerken, dass „als langzeitarbeitslos gilt, wer länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos ist“ [Bass/Ernst-Siebert (2005), S. 1364].

12 Schmidt (2000), S. 2.

13 Vgl. Funk (2006), S. 474; Knapp (2004), S. 2; Vollkommer (2004), S. 11. Zur detaillierten Abgrenzung sei der Leser auf die gesetzlichen Regelungen im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SBG III) verwiesen (ins Besondere auf § 4 SGB II und § 3 SGB III).

14 Vgl. Vollkommer (2004), S. 12.

15 Vgl. Jaehrling et al. (2006), S. 11.

16 Vgl. Bonin et al. (2002), S. 6; Franz (2006), S. 421.

17 Unter Mini-Jobs sind Beschäftigungsverhältnisse mit einem Einkommen von derzeit bis zu 400,00 € monatlich zu fassen, die im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV versicherungsfrei sind. Midi-Jobs sind Beschäftigungsverhältnisse in der sog. Gleitzone, d. h. mit einem

Einkommen von derzeit 400,01 - 800,00 € pro Monat, bei denen

Sozialversicherungsbeiträge in verminderter Höhe zu zahlen sind (Vgl. § 20 Abs. 2 SGB

IV). Erst ab einem monatlichen Einkommen von 800,01 sozialversicherungspflichtig.

18 Vgl. Jaehrling et al. (2006), S. 14f.

19 Vgl. Satilmis (2006), S. 98.

20 Dietz et al. (2006), S. 1. € ist das Einkommen voll

21 Vgl. Jaehrling et al. (2006), S. 11.

22 Vgl. Bach (1997), S. 455; Zerche et al. (2000), S. 123 - 127.

23 Bach (1997), S. 455.

24 Bach (1997), S. 455.

25 Genannt seien hier das Arbeitsnachweisgesetz von 1922 und das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) von 1927.

26 Vgl. Bach (1997), S. 455.

27 Vgl. Keller (1999), S. 378.

28 Vgl. Schmidt (2000), S. 3.

29 Vgl. Zerche et al. (2000), S. 132; Molitor (1999), S. 17.

30 Vgl. Bosch et al. (1999), S. 9.

31 Vgl. Bosch et al. (1999), S. 9.

Excerpt out of 26 pages

Details

Title
Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf kommunaler Ebene
College
Ruhr-University of Bochum  (Fakultät für Wirtschaftswissenschaft)
Course
Übung Wirtschaftspolitik
Grade
1,3
Author
Year
2007
Pages
26
Catalog Number
V169015
ISBN (eBook)
9783640875344
File size
438 KB
Language
German
Keywords
Arbeitsmarktpolitik, Kombilohn-Modell, Mainzer Modell, Magdeburger Alternative
Quote paper
Diplom-Ökonom, Diplom-Verwaltungswirt (FH) Ralf Lindert (Author), 2007, Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf kommunaler Ebene, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169015

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf kommunaler Ebene



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free