Medienethik - ein Überblick


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2010

78 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorgangsweise

3. Hinwendung zur Thematik
3.1. Definition grundlegender Begriffe
3.1.1. Begriff Medienethik
3.1.1.1. Begriff Medien
3.1.1.2. Begriff Ethik
3.1.1.3. Begriff Moral
3.1. Medienethik
3.2. Pressefreiheit

4. Ebenen der Medienethik
4.1. Der österreichische Pressekodex
4.2. Mediensystem
4.3. Ethik der kollektiven Verantwortung

5. Aporien der Medienethik

6. Grund- und Freiheitsrechte
6.1. Schrankenlegung

7. Politische Medienethik
7.1. Qualität im Journalismus

8. Medienvielfalt und Meinungspluralität

9. Medienkonzentration

10. Medienkommerzialisierung

11. Ethik des Nachrichtenhandels

12. Produktionsethik

13. Rezeptionsethik

14. Distributionsethik

15. Internet- und Informationsethik

16. Diskursethik

17. Prozessethik

18. Konklusion

19. Literaturverzeichnis
19.1. Onlinequellen

1. Einleitung

Der Begriff Medien bildet heute als multikonnotiertes Vokabel die Grundlage der modernen Informations- und Mediengesellschaft und ist damit für die aktuellen Diskurse verantwortlich. Ein Tag ohne mediale Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten ist unvorstellbar. Mit der Ausdehnung medialer Angebote und der Vervielfältigung der Endgeräte steigt auch die Anzahl der Anbieter und Formate. Mit der Informationsflut und der Quadrierung medialer Konsummöglichkeiten geht auch die Etablierung fragwürdiger Inhalte und Medienformate einher. Es scheint, dass mit der Ausdehnung des medialen Angebots die moralischen Anforderungen desselben sinken. Selbst Formate mit schockierenden, diffamierenden und rassistischen Inhalten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Ein Sender toppt die moralische Untergrenze des Anderen, von der Wettbewerbsshow mit einer Niere als Hauptgewinn bis hin zum ‚Livetod‘ im Big Brother Haus, muss die Frage gestellt werden wohin dieser Trend führen soll. Eine Schlagzeile toppt die nächste, einige prominente Personen sind damit beschäftigt sich vor der endgültigen Preisgabe ihrer Privatsphäre zu schützen, während sich anderen durch die Veröffentlichung ebendieser Informationen erst im medialen Diskurs etablieren konnten. Wo die Gründe für diese Trends liegen, wie man ihnen entgegenwirken kann und wo die Grenzen der moralischen Vertretbarkeit liegt wird versucht in der Medienethik zu klären.

2. Vorgangsweise

Folglich sollen in dieser Arbeit unterschiedliche Berichterstattungen im Hinblick auf verschiedene Teilgebiete der Medienethik hinterfragt werden. Für ein besseres Begriffsverständnis sollen im Sinne einer Hinwendung zur Thematik eingangs grundlegende Begrifflichkeiten der Medienethik geklärt werden. Anschließend

werden die unterschiedlichen Ebenen der Verantwortung im medienethischen Diskurs diskutiert, worauf die verschiedenen Themenbereiche jeweils anhand der Analyse konkreter Exemples bearbeitet werden, bevor zum Ende hin ein Fazit über die Entwicklungen und (möglichen) Lösungsvarianten gezogen werden soll. Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit und des besseren Verständnisses wird nachfolgend auf die weibliche und männliche Doppelform sowie auf den Einsatz von Wortverbindungen mit -Innen verzichtet. Die männliche Form erfasst somit jeweils auch die weibliche Form und umgekehrt.

3. Hinwendung zur Thematik

Eingangs sollen die für die Arbeit grundlegenden Begriffe per Definition festgelegt werden um eine Hinwendung zur Thematik zu schaffen bzw. die für die Arbeit wichtigen Begrifflichkeiten vorab anzuführen. Nach der Klärung der Begriffe werden die Grundzüge der Medienethik angeführt.

3.1 Definition grundlegender Begriffe

3.1.1. Begriff Medienethik

Um den Begriff Medienethik zu beschreiben ist es notwendig ihn in seine beiden Bestandteile Medien und Ethik zu zerteilen.

3.1.1.1. Begriff Medien

Der in zahlreichen Kontexten, Disziplinen und vielfachen Bedeutungen verwendete Begriff Medien kommt bzw. Medium kommt vom lateinischen Wort „medius“, dass mit Mittler, Mitte bzw. Vermittler übersetzt werden kann (vgl. www.duden.de)1 Medien sind „technische Mittel oder Instrumente, die der Verbreitung von Aussagen dienen“ (Wirtz 2009: S.9). Medien sind dabei nicht „unabhängig von der Art und Weise ihrer politischen, sozialen und ökonomischen Organisation und Implementation in das System der Massenkommunikation.“ (ebd.) Demnach verändern sie sich so wie die im Alltag gebräuchlichen Nutzungsweisen beständig fort. Medien, wie die in der vorliegenden Arbeit bearbeiteten Printmedien kennzeichnen sich des Weiteren durch eine „bestimmte Organisationsforen zB: das Zeitungsverlagshaus, die […] die medienspezifische Strukturierung publizistischer Leistungen gewährleisten.“ (ebd.).

3.1.1.2. Begriff Ethik

„Unter Ethik versteht man die Lehre von den sittlichen Werten und Forderungen, eine Morallehre, die als <<praktische Philosophie>> bezeichnet werden kann. Ethik meint also das Nachdenken über unsere (moralisch bedingten und moralisch zu bewertenden) Handlungen.“ (Pürer 2003: S.143)

In Bezug auf den Journalismus meint das Prinzip Ethik „den Spielraum des rechtlich nicht Verbotenen auf das moralisch Verantwortbare einzugrenzen“ (Wilke 1998: S.292 in Pürer 2003: S.143)

3.1.1.3 Begriff Moral

Der Begriff Moral, der vom lateinischen Wort mos für Gewohnheit, Sitte und Brauch kommt bezeichnet das „dem Menschen anerzogene Werte-, Sitten- und Normengeflecht auf dessen Basis wir täglich bewusst oder unbewusst Handlungen vollziehen.“ (Pürer 2003: S.143).

3.1.2. Medienethik

Zusammenfassend beschreibt der Begriff Medienethik demnach die moralischen Grundlagen publizistischer Leistungen. Sie erfasst den „technischen und inhaltlichen Bereich der Kommunikationsmittel […], die handelnden und interagierenden Personen, sowie auch die vielschichtigen und komplexen [Innen- und Außen-] Auswirkungen der Medien.“ (Scherenberg 2006: S.20). Die Medienethik ist eine normative Form der Ethik, ihr Gegenstandsbereich sind die mit den Medien verbundenen Verhaltensnormen. „Der Gegenstandsbereich der Medienethik sind […] Kommunikationsmittel, soweit sie die Institutionen für die Vermittlung von Informationen, Meinungen und Kulturgütern darstellen.“ Das Feld der Medienethik umfasst den „Zusammenhang zwischen medialem Ausdruck und menschlichen Verhalten“ (Wiegerling 1998: S.2 in Scherenberg 2005: S.29). Die Medienethik ist „der Versuch, medienbedingtes Verhalten auf seine Verantwortbarkeit hin zu untersuchen.“ (ebd.)

Unter Bezug auf Perzl, 1998:. S.98 meint Siegfried Weischenberg, dass sich die Medienethik „gegen Mißbräuche [sic] der Problemlösungsinstitution Journalismus [richten muss] und eine kritisch-rationale Legitimation zur Aufrechterhaltung der Problemlösungskapazitäten des Mediensystems in Demokratien gegenüber unerwünschten Nebenfolgen und realen Verfehlungen des gegenwärtig praktizierenden Journalismus“ (Weischenberg 2004: S.177) richten soll. Somit dient eine moderne Medienethik der normativen Kontrolle und Steuerung des publizistischen Systems. Dieses bezog sich bis vor wenigen Jahren noch auf die traditionellen Massenmedien, zu denen das Fernsehen, der Hörfunk und die Presse zählen. Nach der Etablierung des Internets und der damit verbundenen Ausbildung eines ausgeprägten Onlinejournalismus bezieht sie sich gegenwärtig ebenso auf Formen moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (vgl. Schernberg 2006: S.20). Für diesen Bereich haben sich die Bezeichnungen „Informationsethik“ (Capurro 2008: S.1) bzw. „Cyberethik“ (ebd.) herausgebildet.

Demnach bezieht sich die Medienethik heute auf on- und offline Bereiche des Journalismus. Diese und weitere Entwicklungen führen zu einer erhöhten Relevanz der Etablierung einer Medienethik, die die publizistische Freiheit aufrechterhält und die Produktion bzw. Rezeption sowie die inhaltlichen Komponenten der Medien auf einer für alle Beteiligten trag- und akzeptierbaren Berichterstattung erhält.

Im Mittelpunkt der Medienethik stehen die traditionellen Massenmedien, zu denen das Fernsehen, der Hörfunk und die Presse gehören (vgl. Scherenberg 2006: S.20). Unter der Presse versteht man die Gesamtheit aller „Druckerzeugnisse von regelmäßig erscheinenden Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, wissenschaftliche Abhandlungen bis hin zu Plakaten, Reklamebroschüren, Flugblättern, Handzetteln.“ (Risch 2009: S.242) Gegenwärtig wurde der Pressebegriff „ausgedehnt auf alle „auf mechanischem oder chemischem Weg hergestellten körperhaften Massenvervielfältigungen geistigen Sinngehalts.“ (Rauhe 1994: S.481)

3.2. Begriff Pr]essefreiheit

Die Pressefreiheit ist ein Eckpfeiler moderner Demokratie. Als Grundrecht schützt die Pressefreiheit die „individualrechtliche als auch die institutionelle Seite der Presse. [Sie ist ein] Recht des Einzelnen, Pressetätigkeit ohne staatliche Einflussnahme ausüben zu dürfen. Darüber hinaus stellt die Einrichtungsgarantie das Institut <<freie Presse>> als solches unter Schutz, woraus sich staatliche Schutzpflichten für ein freies Pressewesen ergeben.“ (Fechner 2009: S.217) Die Pressefreiheit umfasst „den gesamten Herstellungsprozess von der Beschaffung der Information bis hin zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen.“ (Branahl 2009: S.75) Es gilt für alle Presseerzeugnisse.

4. Ebenen der Medienethik

Das die Medienethik eine grundlegende Determinante für den Bestand eines modernen Mediensystems darstellt braucht an dieser Stelle nicht weiter geklärt zu werden. Demnach ist sie eine wichtige Komponente für die Funktionsfähigkeit des Mediensystems und unterliegt bestimmten Werten. Die Medienethik kümmert sich also darum Normen und Werte, die jedoch in der Gesellschaft und damit in den Medien als Spiegel der Gesellschaft stark divergieren, zu entwickeln (vgl. Faulstich 2004: S.81). Geltende Werte für die Medienethik sind: Wahrheit, Freiheit, Öffentlichkeit, Verantwortung und Medienkompetenz (vgl. ebd.). Daraus haben sich Handlungsnormen für die Medienmacher ausgebildet. Zu diesen zählen:

Objektivität, Neutralität, Fairness, Freiheit, Ausgewogenheit und Toleranz (vgl. ebd.). Die gelisteten Normen gelten für alle Beteiligten des Mediensystems.

Ethik und Verantwortung im Journalismus betreffen aber nicht nur die Produktionsseite der Medien (die Medienschaffenden), sondern es gibt eine Vielzahl an Theorien der Verantwortlichkeit medialer Ethik. Grundlegend lassen sich drei unterschiedliche ‚Typen‘ von Theorien unterscheiden:

1. journalistische Individualethik
2. Mediensystemethik
3. Ethik der kollektiven Verantwortung (vgl. Pürer 2003: S.144).

Neben Pürer unterscheidet auch Werner Faulstich selbige Ebenen und bezeichnet diese als nach ihren Rollenträgern als: „Journalistenethik, Organisationsethik [und] Publikumsethik.“ (Faulstich 2004: S.81). Diese Unterteilung lässt sich vergleichen mit der Segmentierung der Medienethik anhand ihrer Herstellungs- und Verteilungsstufen. Unterschiede lassen sich nur in den begrifflichen Bezeichnungen finden. Zu diesen Ebenen zählen die Produktionsethik, Distributionsethik und Rezeptionsethik (vgl. Scholz 2006: S.32).

Die Journalistenethik bezieht sich auf die „Methoden der Beschaffung von Nachrichten, aber auch auf ihre Verbreitung bzw. die journalistische Meinungsmache.“ (Faulstich 2004: S.81) „Dabei wird ethisches Handeln von den Machern abverlangt.“ Auf dieser Ebene ist die Medienethik eine Art „Individualethik“ die sich auf Einflussgrößen wie „informelle Normen wie Hierarchie, Politik, Markt oder Publikumsbedürfnisse“ (Faulstich 2004: S.82) bezieht. Daneben unterliegen Journalisten bestimmten Berufsnormen die sich aus ihren Fähigkeiten, Erfahrungen und Motivationen ergeben und mit den formellen Normen des Journalismus wie „Recht, Statuten [des Blattes] und Standesregeln“ (Faulstich 2004: S.82) entstehen. Dennoch merkt Faulstich an, dass diese Handlungsnormen unbrauchbare Maximen für die Praxis darstellen, da sie die Recherchearbeit erheblich behindern würden einerseits, ökonomische Ziele im Mediensystem dominieren andererseits. Mit Pürer wird an dieser Stelle eingesehen, dass die Einhaltung der Kodizes außerdem stark der persönlichen Interpretation des Journalisten unterliegt. Dadurch werden diese zu dehnbaren Variablen und die journalistische Individualethik zu einer Gesinnungs- und Verantwortungsethik, da der handelnde Journalist in jedem Einzelfall über die Verhältnismäßigkeit der Berichterstattung zu entscheiden hat (vgl. Pürer 2003: S.145).

4.1. Der österreichische Pressekodex

Die österreichischen Kodizes sind im Pressekodex geregelt, der die Grundsätze publizistischer Produktion in Österreich beinhaltet und die notwendige Freiheit der Massenmedien regelt. Er ist eine „freiwillig, auf […] nationaler Ebene festgehaltene

Übereinkunft von Journalisten- und Verlegerverbänden, Presse- und Medienräten.“ (Pürer 2003: S.144). Grundlagen sind die Achtung der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit (vgl. www.mediamanual.at)3.

In Österreich wurde die Wahrung und Einhaltung des Pressekodexes durch den österreichischen Presserat kontrolliert und realisiert, bis dieser im Jahr 2002 aufgelöst wurde.

Geregelt wurden die „Grundsätze für die publizistische Arbeit“ (Publikation des Österreichischen Presserats 1999: S.1). Regelungen sind:

- Freiheit der Berichterstattung
- Genauigkeit der Berichterstattung
- Korrektheit der Recherche
- möglichst wortlaute Wiedergabe von Zitaten
- es dürfen keine Beschuldigungen erhoben werden
- sofortige und freiwillige Richtigstellung falscher Sachverhalte
- Unterscheidbarkeit von Tatsachen und journalistischer Kommentare
- Unzulässigkeit der Einflussnahmen auf die Berichterstattung
- Persönlichkeitsschutz
- Würde und Identität der Person müssen geschützt werden
- Unzulässigkeit von Diskriminierungen aller Art
- Verbot der Veröffentlichung entstellender Photographien
- Schutz der Intimsphäre
- Redaktionelle Spezialbereiche (wie Menschen-, Umwelt- und Verkehrsrechte sollen in jeweiligen Berichten Platz finden)
- Öffentliches Interesse (vgl. Ehrenkodex der österreichischen Presse S.2ff)4

4.2. Mediensystemethik

In den Makroansätzen, die die publizistische Verantwortung seitens der Produzentenebene suchen, werden neben rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne verfassungsrechtlicher Grundlagen, Gesetze und inter- sowie nationalen Kontrollorgane hauptsächlich die Selbstbestimmungen der betreffenden Institutionen gefordert (vgl. www.kthf.uni-augsburg.de)5. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass jedwede Eingriffe in das System Medien seitens der Politik gegen das demokratische Prinzip und die Presse als vierte Gewalt einer funktionierenden Demokratie sprechen. Folglich wird „Moralität [dabei] als Teil der Systemfunktionalität“ (ebd.) gefasst, die der normativen Eigenverantwortung der Produzenten unterliegt. Bislang hat sich die Systemethik jedoch hauptsächlich an der informationellen Komponente der Medien orientiert und ihrerseits eine Ethik der Journalisten gefordert. In diesem Zusammenhang ist jedoch anzumerken, dass die Verantwortung hier nicht rein am Journalist liegen kann der seinerseits den Richtlinien seines Arbeitgebers unterliegt, die im Kontext der Presse als Blattlinien bezeichnet werden. Demnach muss von einer großen Verantwortung seitens der Produzenten gesprochen werden, die als Verantwortliche über die inhaltliche und moralische Qualität ihrer Berichte entscheiden. Die Realisation moralischer Qualität stellt im Hinblick auf Einschaltquoten, Verkaufszahlen und ökonomische Maßzahlen eine schwierige Aufgabe dar, da „das Unternehmen […] nicht nur einen Ausgleich zwischen individuellen Einkommens- und Profitinteressen [...], sondern auch einen Ausgleich in ethischer und ästhetischer Hinsicht“ (Karmasin 1999: S.201) schaffen muss. So sieht Karmasin Medienunternehmen als „Mediator[en] zwischen unterschiedlichen Qualitätsvorstellungen“ (ebd. S.202), die die institutionellen Ziele wie Gewinne, Umsätze und Marktanteile zu sichern haben einerseits, dem moralischen Anspruch publizistischer Qualität gerecht werden sollten andererseits (vgl. ebd. S. 202f).

4.3. Ethik der kollektiven Verantwortung

Unter der klingenden Phrase ‚Ethik der kollektiven Verantwortung‘ verbirgt sich der unter unterschiedlichen Bezeichnungen bekannte Begriff der Publikumsethik, die auch als Rezipienten-, Konsumenten-, oder User/Nutzerethik bezeichnet wird (vgl. Funiok 2007: S.156). Hierbei geht es um die Verantwortung die der einzelne Mediennutzer bzw. die daraus entstehende Gesamtheit an Nutzern trägt, die sich aus verschiedenen ethnischen Verpflichtungen zusammensetzt (vgl. ebd. S.157). Diese Verpflichtungen entstehen aus den Rollen die wir als Nutzer haben, die Rüdiger Funiok in „unsere Rolle als Staatsbürger, unsere Rolle als Gestalter unserer eigenen Freizeit und unserer Rolle als Erzieher“ (ebd. S.158) unterteilt, aus welchen sich jeweils unterschiedliche Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten ergeben. Demnach sind die Rezipienten dazu angehalten einen kritischen, der modernen Medienpädagogik entsprechenden Umgang mit Medienformaten und Inhalten zu entwickeln. Demnach haben (ideale) Rezipienten ihrer „staatsbürgerlichen Mitverantwortung für die Medien“ (ebd.) gerecht zu werden indem sie (nur) relevante Informationen konsumieren um handlungsfähig im demokratischen Diskurs zu sein (vgl. ebd.). Dazu gehört Funioks Ansicht nach auch die Ablehnung bestimmter (inhaltsqualitativ minderwertiger) Inhalte und Formate um medienpädagogisch wertvoll zu handeln und Kindern und Jugendlichen einen sinn- und maßvollen Medienumgang vorzuleben (vgl. ebd. S.160ff). Die Perspektive der Publikumsethik spricht demnach von einer geteilten Verantwortung im regulativen Prinzip der Konsumgesellschaft: „Produziert wird, was konsumiert wird“. Demnach liegt in der Konsumfreiheit die Macht des Publikums.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die Verantwortlichen im Sinne der ethischen Vertretbarkeit den Ball der Schuld gegenseitig zuwerfen. Demnach kann nur eine geteilte Verantwortung zielführend sein, in der alle Beteiligten Selbstverantwortung übernehmen. Erschwerend kommen die unterschiedlichen Motivlagen der jeweiligen Personen oder Institutionen hinzu. Außerdem kann gesamtgesellschaftlich nicht von einem ausgeglichenen Bildungsniveau gesprochen werden, von dem jedoch in vielen Diskussionen ausgegangen wird. Demnach ist das Publikum keine homogene Masse, die sich ‚demokratisch korrekt‘ verhält, sondern setzt sich aus verschiedensten Teilnehmern, die ihrerseits jeweils mit gänzlich variierenden Motivlagen, Werten und Weltbildern ausgestattet sind, zusammen. Aus dieser heraus ergeben sich verschiedene Präferenzen des Medienkonsums die die Medienpluralität rechtfertigen.

5. Aporien der Medienethik

Das Schlagwort in der Medienethik ist journalistische bzw. mediale Qualität. Was jedoch genau darunter zu verstehen ist, darüber scheint bis dato kein ‚qualitativer‘ Ansatz gefunden worden zu sein. Mit Karmasin wird eingesehen, dass „ebensowenig […] Konsens über die Qualität medialer Produkte in kommunikativer, ethischer, ökonomischer, politischer, journalistischer und publizistischer Hinsicht“ (Karmasin 1999: S.193) herrscht. Christian Schicha merkt an, dass die Umsetzung medialer Qualität aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Medienherstellung, die Produktion einer medienethisch angemessenen Berichterstattung ohnehin fraglich sei (vgl. Schicha 2003: S.1). Demnach sollen an dieser Stelle die Funktionen der Massenmedien angeführt werden von denen die Medienqualität abgeleitet wird. „Zu den normativen Aufgaben der Massenmedien [zählen]:

- die Informationsfunktion (Nachrichtenvermittlung)
- die Bereitstellung relevanter Themen für den öffentlichen Diskurs (Agenda- Setting),
- die Bildungs- und Sozialisationsfunktion (Vermittlung von Werten),
- die Integrationsfunktion (Suchen gemeinsamer Ziele),
- die Korrelationsfunktion (Meinungsbildung),
- die Artikulationsfunktion (aller gesellschaftlichen Kräfte),
- sowie die Kritik und Kontrollfunktion“ (Schicha 2003: S.2) (des politischen Systems in einer Demokratie).

Demnach wird Qualität hergestellt, wenn die genannten Aspekte miteinander verknüpft und dauerhaft erfüllt werden. Karmasin unterteilt die mediale Qualität in Kriterien zu denen er „Funktion, Form, Inhalt bzw. Wirkung“ (Karmasin 1999: S.195) der Medien zählt. Unter dem Aspekt der Funktion von Information versteht

Karmasin den ökonomischen Anspruch eines medialen Produkts, d.h. Informationen sind dann ökonomisch funktionell wenn sie profitabel vertrieben werden können (vgl. ebd.). Heute findet man zunehmend eine Ausrichtung der Medien auf ökonomische Ziele, was (leider) meist mit einer Minderung der journalistischen Qualität einhergeht. Demnach hat das Prinzip der ökonomischen Marktwirtschaft längst den Medienbereich getroffen. Das heißt für Medienunternehmen, dass der Markt darüber entscheidet was als qualitativ gilt und die Medienunternehmen produzieren was der Werbemarkt, also Hauptfinancier, akzeptiert (vgl. Karmasin 1999: S.196). Dadurch wird der bisherige Qualitätsbegriff der Medien durch den Modus „Marktauglichkeit“ in Frage gestellt. Qualitativ sind die Inhalte, die konsumiert werden. Als weiteres Kriterium medialer Qualität nennt Karmasin die mediale Ästhetik unter der er die möglichst anschauliche und publikumstaugliche, zeitgemäße Gestaltung der Informationen versteht (vgl. ebd. S.197f). Unter dem Punkt inhaltliche Qualität erfasst Karmasin die ethischen Grundlagen der Medienherstellung, die sich an den auf Seite 29 genannten Werten eines qualitativen Journalismus orientieren soll.

Die zentrale Schwierigkeit der Medienethik besteht somit darin, dass die Medienunternehmen ihre ökonomischen Ziele mit den ethischen Grundlagen eines Qualitätsjournalismus abwägen müssen, wodurch Karmasin Medienunternehmen als „Mediatoren zwischen unterschiedlichen Qualitätsvorstellungen“ (Karmasin 1999: S.203) sieht.

Die Britin Jade Goody hat ihr Privatleben bei "Big Brother" exponiert, hat öffentlich gelebt und geliebt. Jetzt stirbt die 27-Jährige an Krebs und verkauft ihre Geschichte an Presse und Fernsehen - ihre Landsleute nehmen Teil an einer Orgie aus Vermarktung, Ausbeutung und Voyeurismus.

Hamburg - Jade Goody hat keine Wahl. Sie wird sterben, bald schon, nach Schätzungen der Ärzte wird sie den Sommer nicht überleben. Der Krebs hat ihren Körper zerfressen, infolge der Therapie sind ihr die Haare ausgefallen. Goody versteckt ihre Glatze nicht, sie trägt ihre Kahlköpfigkeit zur Schau, ihr Gesicht prangt auf den Titelseiten britischer Zeitungen.

Die 27-Jährige leidet und stirbt nicht isoliert in einem sterilen und abgeschiedenen Krankenhauszimmer. Goody stirbt einen öffentlichen Tod - und Goody steigert die Auflage.

Von ihrer Diagnose erfuhr Goody vor laufenden Kameras, als sie das tat, was sie in Großbritannien zu einer "Celebrity", einem Promi, werden ließ: Sie aß, schlief, palaverte, knutschte, pöbelte im "Big Brother"-Container, immer begleitet von Kameras.

[…] Und so nahm eine Geschichte ihren Lauf, die dazu geführt hat, dass die sterbende Jade Goody in Großbritannien zu einem Medienphänomen avancierte. Die Boulevardzeitungen verdienen ihr Geld mit Goody - Death sells. Doch auch die seriösen Medien und die altehrwürdige BBC beschäftigen sich mit dem öffentlichen Tod Goodys, zeigen sie im Krankenhaus, im Rollstuhl, bei den Übungen, einen Schal zum Turban zu wickeln, auf der Bahre, auf der sie zum Sterben nach Hause gebracht wird. Die Medien begleiten ihren körperlichen Verfall in Echtzeit.

Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,druck-611833,00.html

Das Medienformate wie diese einem qualitativen, inhaltlichen Journalismus widersprechen braucht an dieser Stelle nicht länger geklärt zu werden. Vielmehr muss der Vorwurf erhoben werden, dass mittels solchen Berichterstattungen die ethisch-moralischen Grenzen des menschlichen Lebens gravierend überschritten werden. Wir befinden uns mitten im Spannungsfeld des ökonomisch- medienethischen Diskurses. Wo liegt die Grenze zwischen Quote und Moral? An

dieser Stelle muss mit Bernhard Debatin eingesehen werden, dass „systematische Imperative wie Rentabilität, Markt- und Zielgruppenorientierung, Konkurrenz-, Zeit und Erfolgsdruck […] einem an medienethischen Werten und Normen ausgerichteten Handeln entgegenstehen.“ (Debatin 1997: S.284). Folglich hat die Quote bzw. die Verkaufszahl über den ethischen Diskurs gesiegt. Diese (traurige) Tendenz muss v.a. in Bezug auf Boulevardmedien festegestellt werden, wie auch der beschriebene Fall einmal mehr beweist. So wurden die Film- und Fotorechte der im Rahmen der Dokumentation stattfindenden Hochzeit für mehr als eine Million Euro an Hochglanzmagazine verkauft (vgl. www.focus.de)6. Einen weiteren Beweis für die Popularität moralisch fragwürdiger Angebote lieferte in diesem Zusammenhang auch die Bild-Zeitung, die dem öffentlichen Tod von Jade Goody sogar einen Aufmachungsartikel widmete (vgl. www.aerzteblatt.de)7.

Nach der Feststellung dieser Tendenzen muss die Frage gestellt werden, wo die Schuld an diesen zu suchen ist bzw. wer die ethische Haftung für Berichte dieser Art zu tragen hat. Mit Christian Schicha wird eingesehen, dass im Sinne einer modernen Medienethik, in der von einer geteilten Verantwortung ausgegangen wird, von vier Ebenen der ethischen Verantwortung im publizistischen Diskurs gesprochen werden muss. Diese sind erstens: „individualethische Maximen“ (Schicha 2003: S.4). Darunter versteht der Autor die Verantwortung des einzelnen Journalisten für seine Berichterstattung (vgl. ebd. S.5). Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Journalisten sich am Kollegium orientieren einerseits, und einer Mediensystemethik unterliegen andererseits. Diese Maßstäbe führen dazu, was der Journalist für moralisch verantwortbar hält und was nicht. Diese bezeichnet Schicha unter Punkt zwei der Verantwortungsebenen als: „professionsethische Maßstäbe“ (ebd. S.5). Er meint damit das eben beschriebene berufliche Verhalten sowie die Standesethiken der Presse (vgl. ebd.). So besagt der elfte Punkt des deutschen Pressekodex: »Die Presse verzichtet auf eine unange- messen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität. Der Schutz der Jugend ist in der Berichterstattung zu berücksichtigen«. In den dazu gehörenden Richtlinien heißt es: (11.1) »Unangemessen sensationell ist eine Darstellung, wenn in der Berichterstattung der Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, herabgewürdigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn über einen ster- benden oder körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausgehenden Art und Weise berichtet wird«.7 Somit sprechen Berichte und Sendungsformate wie die ‚mediale Sterbebegleitung‘ gegen die Richtlinien des Presskodex, wenngleich dieser nach deutschem Recht gültig ist und England Urheber des Formates ist, ist auch der deutschsprachige Raum nicht vor derartigen ethisch fragwürdigen Formaten gefeit.

In diesem Zusammenhang muss angemerkt werden, dass die Auflösung des österreichischen Presserats im Jahr 2002 im Sinne der moralischer Kontrolle bedenklich ist. Die dritte Ebene stellt die „System- bzw. Institutionenethik“ (ebd.) dar, die die Verantwortung den publizierenden Unternehmen zuschreibt und somit den Vorwurf gegen die Medienunternehmen erhebt, die eine gesteigerte Ökonomie zuungunsten einer Medienethik zu präferieren.

Schließlich lässt auch Schicha die vierte Ebene, die Publikumsethik nicht außer Acht. Er meint „ein mündiger Zuschauer soll durch die Verweigerung der Rezeption moralisch fragwürdiger Programminhalte dazu beitragen, das Qualitätsniveau der Programminhalte auf dem Mediensektor anzuheben.“ (Schicha 2003: S.5). Die Gründe für diese Entwicklung der Publikumsethik sind und wurden in dieser Arbeit an anderer Stelle thematisiert und werden deshalb hier nicht weiter ausgeführt.

Die Feststellung der geteilten Verantwortung kann jedoch nicht zu einer Verbesserung der medialen Inhalte beitragen. Somit bedürfe es vielmehr einer Regelung dessen was moralisch veröffentlichbar ist. Einschränkungen dieser Art8 wiedersprächen jedoch völlig der Pressefreiheit einerseits sowie der medialen Konsumfreiheit des Rezipienten andererseits (vgl. ebd. S.7). Freilich ist im Kontext derart menschenentwürdigender Darstellungen auch anzumerken, dass die mediale Verbreitung von den Betroffenen freiwillig war. Dennoch muss auch der Kinder- und Jugendschutz in diesem Zusammenhang angesprochen werden.

Somit ist zu fragen, wo die Gründe für die Popularität solcher Formate liegen. Wie auch die Gesellschaft selbst unterliegt das Mediensystem Wandlungstendenzen. Außerdem bringen neue Technologien und die Veränderung der alltäglichen Praxis neue Trends mit sich die Einfluss auf Normen und Ethiken haben. Dennoch dürfen durch eine Art ‚grenzenlose Sensationslust‘ des Einzelnen nicht die moralischen Standards derart gravierend verschoben werden. Hierbei hat die Qualitätspresse den öffentlichen Diskurs über die Auswirkungen derartiger Formate anzusprechen, damit ein sinnvoller Mediendiskurs und ernsthafte Auseinandersetzungen mit der Thematik realisiert entstehen. Schon im Sinne des angesprochenen Kinder- und Jugendschutz muss für einen differenzierten medialen Umgang mit Themen dieser Art gesorgt werden.

6. Grund- und Freiheitsrechte

Unter Grund- und Freiheitsrechten versteht man den „grundgesetzlich verankerten Schutz der individuellen Rechte. Zu den wesentlichen Prinzipien der marktwirtschaftlichen Ordnung gehört insbesondere das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf individuelles Eigentum und das Recht der freien wirtschaftlichen Betätigung [sowie] z.B. die freie Konsumwahl.“ (www.woerterbuch.babylon.com)8 Im Kontext der Medienethik müssen die Grundrechte beider Seite thematisiert werden. So verfügen die Medien wie ihre Nutzer über bestimmte Recht und auch Pflichten. Seitens der publizistischen Gestalter werden die rechtlichen Grundlagen unter dem „Medienrecht“ (Branahl 2009: S.13) zusammengefasst. Darunter werden die „Teile der Rechtsordnung verstanden, die die Rechte und Pflichten des Journalisten im Berufsalltag betreffen.“ (ebd.).

Es besteht aus den Rechtsnormen verschiedener Gebiete und regelt: § die Medienfreiheit,

- den Auskunftsanspruch,
- erlaubte und unerlaubte Handlungen,
- urheberrechtliche Grundlagen sowie § den Staats- und Ehrenschutz und
- das Recht der Zeugnisverweigerung (vgl. ebd.).

Udo Branahl merkt an, dass es für die Geltung des Medienrechts eine „juristische Dogmatik“ (ebd.) gibt, unter der er die alltagspraktischen Auslegungen des Medienrechts versteht (vgl. ebd.). Zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Medienrechts zählen die Meinungsfreiheit sowie die die Informationsfreiheit, die die Informationsbeschaffung aus „allgemein zugänglichen Quellen“ (ebd.) sichert. Diese geht mit dem „Schutz der Recherchefreiheit“ (ebd. S.16) einher, die Medienmitarbeiter bei Recherchetätigkeiten vor staatlichen Eingriffen schützt womit eine öffentliche Meinungs- und Willensbildung gesichert werden soll (vgl. ebd.). Umgangssprachlich wird diese als Pressefreiheit bezeichnet. Sie umfasst alle Stufen der Beschaffung und Verbreitung medialer Informationen und auch die Entscheidungsfreiheit über einen bestehenden Rechercheanlass sowie die Form der Produzierten Informationen, gilt demnach auch für die Herstellung von Fotos, Zeichnungen und Filmmaterial (vgl. ebd. S.17).

6.1. Schrankenregelung

Unter den Schranken der Informationsfreiheit versteht man die gesetzliche Regelung die es staatlichen Stellen untersagt in die mediale Informationsbeschaffung regulativ bzw. gesetzlich einzugreifen (vgl. ebd.). Laut der Schrankenregelung „stellen staatliche Behinderungen der Recherche von Medienmitarbeitern grundsätzlich einen Eingriff in die Presse-, Rundfunk- oder Filmfreiheit dar.“ (ebd.) Demnach wird die Pressefreiheit beispielsweise durch die Persönlichkeitsrechte eingeschränkt.

Der Standard Online: 03. März 2010 Gericht erlaubt Text über Haiders Sex

[...]


1 http://www.duden.de/suche/index.php?suchwort=Medium&suchbereich=mixed&btnSearch.x=0&bt nSearch.y=0

2 http://www.mediamanual.at/mediamanual/workshop/lo/0105_pressekodex.php

4 http://www.radiofabrik.at/fileadmin/radiofabrik/user/verein/PR_Ehrenkodex.pdf

5 http://www.kthf.uni-

augsburg.de/de/prof_doz/sys_theol/hausmanninger/online_bib/medienethik/was_ist_medienethik/ index.html

6 http://www.focus.de/kultur/medien/jade-goody-sterben-vor-laufenden- kameras_aid_374970.html

7 http://www.mediamanual.at/mediamanual/workshop/lo/downloads/lm_01/pressekodex_deutschl and.pdf

8 http://woerterbuch.babylon.com/Freiheitsrechte 17

Fin de l'extrait de 78 pages

Résumé des informations

Titre
Medienethik - ein Überblick
Université
Klagenfurt University
Note
1,0
Auteur
Année
2010
Pages
78
N° de catalogue
V169066
ISBN (ebook)
9783640873357
Taille d'un fichier
955 KB
Langue
allemand
Mots clés
Medienehtik, Ethik & Medien, Medienmoral, Ebenen der Medienethik, Pressekodex, Mediensystemethik, Ethik der kollektiven Verantwortung, Aporien der Medienethik, Qualität im Journalismus, Grund & Freiheitsrechte, Politische Medienethik, Medienvielfalt, Meinungspluralismus, Ethik des Nachrichtenhandels, Produktionsethik, Rezeptionsethik, Distributionsethik, Internetethik, Informationsethik, Diskursethik, Prozessethik
Citation du texte
MMag. Catrin Neumayer (Auteur), 2010, Medienethik - ein Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169066

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