Reflexion auf Prävention, Frühe Hilfen und den Fall Kevin


Hausarbeit, 2011

33 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung und Begriffsklärung

Der Fall Kevin - eine Fallrekonstruktion

Über die Konstruktion von Risiken in der Gesellschaft

Auf welchen rechtlichen Rahmenbedingungen basieren Prävention und Frühe Hilfen?

Kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff Prävention.

Einklang zwischen Kooperation und Datenschutz? - Über die Probleme der Verzahnung

Ohne Datenschutz keine gelingende Kooperation und Kommunikation

Das Modellprojekt „Soziale Frühwarnsysteme“ - Definition und inhaltliche Leitlinien

Bausteine eines „sozialen Frühwarnsystems“: Wahrnehmen - Warnen - Handeln

Das „soziale Frühwarnsystem“ in der Stadt Bielefeld - das Konzept und die

Überprüfung der Umsetzbarkeit am Fall Kevin

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Kindeswohlgefährdungen, Risiken, Frühe Hilfen oder Frühwarnsysteme sind Begriffe, die immer öfter in öffentlichen, politischen oder fachlichen Kreisen (Jugendämter, Polizei, Justiz, Pädagogik/sozialer Arbeit, Psychologie usw.) umso intensiver diskutiert werden, je aktueller ein Fall eines vernachlässigten, gestorbenen oder ermordeten Kindes ist. Mit dieser Ausarbeitung zum Thema „Reflexion auf Prävention, Frühe Hilfen und der Fall Kevin“ möchten wir den Versuch unternehmen den Fall Kevin genauer zu betrachten, um mögliche Fehler im Umgang mit dem Fall zu entdecken und ggf. Ansätze zu formulieren, die dieses Verbrechen (alle Delikte die mit einer mindest Androhung von einem Jahr Freiheitsstrafe belegt sind1 ; z.B. Raub, schwere Körperverletzung mit und ohne Todesfolge) hätten vermeiden können. Es soll aufgezeigt werden, wie Datenschutz bei präventiven Maßnahmen Berücksichtigung finden sollte und muss und wie Risiken konstruiert werden. Aus diesen Konstruktionen werden dann präventive Maßnahmen abgeleitet. Außerdem soll gezeigt werden, wie u.U. diese Maßnahmen - wie im Fall Kevin - scheitern können. Im ersten Teil dieser Arbeit gibt Herr Rahn eine kurze Fallrekonstruktion des „Fall Kevin“, die als Basis für den Leser dieser Arbeit dienen soll, da sich diese immer wieder auf den Fall beziehen wird. Anschließend beschäftigt sich Frau Christ damit, wie Risiken konstruiert werden, bevor sie unterbrochen von dem Beitrag vo über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Prävention und Frühe Hilfen fußen sollen sowie dem Versuch sich mit dem Begriff „Prävention“ kritisch und hinterfragend auseinanderzusetzen, auf das Thema Datenschutz, Kooperation und deren Gelingen eingeht. Außerdem soll in dieser Arbeit ein Teil des Focus´ auf den Zeitpunkt sowie den Grad, respektive den Umfang von Prävention bzw. Intervention gelegt werden. Im Schlussteil der Arbeit stellt Herr Nikolaev Modellprojekte „Sozialer Frühwarnsysteme“, deren Bausteine (Wahrnehmen, Warnen, Handeln) und exemplarisch das “soziale Frühwarnsystem“ der Stadt Bielefeld vor. Zunächst lohnt es sich jedoch, die Begriffe Prävention sowie Frühe Hilfen bzw. Frühwarnsysteme näher zu erläutern und genauer zu bestimmen, damit ein leichteres Verstehen der folgenden Arbeit gewährleistet werden kann.

Prävention:

„Als Prävention (vom lateinischen praevenire für„zuvorkommen, verhüten“) bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden. Ganz allgemein kann der Begriff mit „vorausschauender Problemvermeidung“übersetzt werden.“2

Prävention hat demnach das Ziel, negative Ereignisse zu vermeiden und die Voraussetzung zu schaffen, das Risiko oder die Risiken, die möglicherweise Nachteile oder Schaden für die einzelne Person entstehen lassen, frühzeitig respektive rechtzeitig wahrzunehmen und zu benennen, um dann gezielt entgegenzuwirken. Prävention per se straft und belohnt, droht und ermutigt, schreckt ab und belehrt, sammelt und sondert aus, entzieht Ressourcen und teilt sie zu, installiert technische Kontrollsysteme und nutzt soziale Netzwerke3.

Frühe Hilfen:

„(…) sind präventive Unterstützungs- und Hilfeangebote, die ab Beginn einer Schwangerschaft bis etwa zum Ende des dritten Lebensjahres eines Kindes angeboten werden und sich vorwiegend an Familien in belastenden Lebenslagen mit geringen Bewältigungsressourcen richten.“4

Außerdem geht es darum, Eltern passende Angebote zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz anzubieten. Im engeren Sinne sollen demnach Kinder vor späteren Vernachlässigungen und /oder Misshandlungen geschützt werden5.

Frühwarnsystem (sozial):

Unterschiedliche Probleme in verschiedenen Lebenslagen - oder das, was darunter verstanden wird - sollen durch Frühwarnsysteme rechtzeitig erkannt werden. Sie sollen Kindern, Eltern und Familien „niederschwellige Hilfen“ zugänglich machen um die Qualität, Effektivität und Effizienz durch eine Kooperation aller potenziell beteiligten Fachkräfte und Institutionen zu verbessern6. Allein der Begriff „Frühwarnsystem“ impliziert, dass es darum geht früh und systematisch zu warnen und bereits vorhandene Risiken und/oder Gefahren zu erkennen und vor ihrem Eintritt zu eliminieren. Armin Laschet - nordrhein-westfälischer Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration mit dem erklärten Ziel Nordrhein-Westfalen zum Kinderfreundlichsten Land zu machen7 - erklärt und rechtfertigt die Frühwarnsysteme folgendermaßen:

„Wir wollen damit rechtzeitig kompetente Hilfe bereitstellen, sobald Konflikte drohen.“8

Im Allgemeinen setzen soziale Frühwarnsysteme auf eine Symmetrie von Wahrnehmen, Warnen und Handeln9. Das Institut für soziale Arbeit e.V. differenziert diesen Dreischritt im folgenden Zitat weiter aus:

„Differenzierte Beobachtung von Verhaltensauffälligkeiten (Wahrnehmen),

Kontaktaufnahme bzw. Gespräch mit den Eltern (Warnen) und Einbindung bzw.

Vermittlung geeigneter Fachdienste, in diesem Fall der KinderärztInnen (Handeln)

[dabei handelt es sich um die Installation und Nutzung von Frühwarnsystemen in Kindertageseinrichtungen, Anm. d..Verf. ],sind Bestandteile des Verfahrens. Ein soziales Frühwarnsystem in einer Kindertageseinrichtung muss in der Lage sein,

Hinweise auf gesundheitliche, psychische oder soziale Gefährdungen so frühzeitig zu erfassen, dass Hilfsmaßnahmen rechzeitig eingeleitet werden und zum Erfolg führen können. Gesundheitliche, psychische und soziale Risken sind oftmals miteinander verwoben oder bedingen einander wechselseitig. Dies erfordert eine multidisziplinäre, ganzheitliche Betrachtungsweise, um wirklich alle Frühzeichen wahrnehmen zu können, denn diese sind nicht nur aus pädagogischer, sondern auch aus medizinischer Perspektive bedeutsam.“10

Diese Definition von einem sozialen Frühwarnsystem - hier am Beispiel Kindertagesstätte - beschreibt das möglicherweise richtige Vorgehen bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und deren Vorbeugung oder Beseitigung. Sie wirft allerdings auch einige Fragen auf. So z.B. die Frage, wer eigentlich bestimmt, ab wann man von Risiko oder Kindeswohlgefährdung sprechen kann? Nimmt nicht jeder Risiken individuell wahr oder hält man sich an konkrete Beschreibungen, ab wann man von Risiken sprechen darf? Ist eine Kindertagesstätte und deren MitarbeiterInnen genügend ausgebildet und finden sie neben ihrer täglichen Arbeit überhaupt Zeit, um medizinische, physische oder psychologische Risiken diagnostizieren zu können oder handelt es sich um reine Verdachtsäußerungen?

Vielleicht gelingt es uns mit dieser Arbeit, Antworten auf einige dieser Fragen zu finden oder wenigstens den Leser zum Nachdenken anzuregen, damit er sich ein eigenständiges Bild machen oder einen eigenen Standpunkt bilden kann.

Der Fall Kevin - eine Fallrekonstruktion

Als Kevin am 23.01.2004 in Bremen geboren wurde, wurde umgehend das Jugendamt informiert, da es sich um ein Kind drogenabhängiger Eltern handelte (Frühwarnsystem wurde aktiviert)11. Anschließend wurde das weitere Vorgehen mit verschiedenen Personen (u.a. Klinikärzten, Sacharbeitern des Jugendamtes, Methadon-Arzt des Vaters, Drogenberater und Kevins Eltern) diskutiert, und man einigte sich auf eine Entgiftung der Eltern, die diese auch antraten. Weitere Hilfen wurden im Mai 2004 angeboten, von den Eltern allerdings abgelehnt. Im August des gleichen Jahres erhielt die Polizei einen Notlagebericht, und es wurde ein Hausbesuch im Oktober vereinbart, der auch stattfand. Kevin kam dann im Oktober mit mehreren Knochenbrüchen ins Krankenhaus. Nun überlegten die Beteiligten, wie weiter(e) Hilfen an die Eltern herangetragen werden könnten. Im November folgten dann die Strafanzeige gegen die Mutter, die Inobhutnahme Kevins sowie erste B]eratungen der invol- vierten Institutionen und Ämter.

Nachdem dann im ersten Quartal 2005 die Frühen Hilfen angelaufen waren und es erste Mitteilungen über Probleme in der Familie gab, wurden die Hilfen am Ende des Quartals allerdings schon wieder eingestellt. Mitte des Jahres 2005 hatte Kevins Mutter eine Todgeburt, was eine psychiatrische Behandlung zur Folge hatte. Außerdem wurde der Vater verurteilt, und es wurde eine weitere Entgiftung geplant und durchgeführt. Des Weiteren fand ein polizeilicher Hausbesuch statt, bevor im Herbst 2005 der Umzug zur Oma sowie neuerliche Frühe Hilfen geplant wurden.

Mitte November starb Kevins Mutter, woraufhin der Vater in eine Psychiatrie eingewiesen wurde. Kevin wurde in Obhut genommen und unter Vormundschaft des Jugendamtes gestellt12.

Ende November wurde Kevin allerdings wieder nach Hause „entlassen“. Zum Jahreswechsel 2005/06 wurden Mitteilungen der Bewährungshelferin des Vaters gemacht, sowie das Familiengericht kontaktiert und eine Tagespflege für Kevin beschlossen. Allerdings wurde die Person vom Vater abgelehnt, bevor mit der Tagespflege begonnen wurde, die allerdings wiederum durch den Vater abgebrochen. Es wurde ein alternativer Plan, Kevin in eine Spielgruppe zu geben, diskutiert. Im Frühjahr 2006 steht allerdings fest, dass Kevin nicht in die Spielgruppe gehen wird, und es folgten weitere Mitteilungen des Amtskinderarztes. Im Juni 2006 folgen weitere Berichte des Kinderarztes wegen versäumter Termine und auch Berichte an die Amtsleitung. Die Hilfsangebote sowie die Spielgruppe wurden immer noch nicht angenommen. Demzufolge wurden weitere Berichte angefordert und erstellt. Im September und Oktober wurden die gravierenden Probleme auch innerhalb der Behörden und Ämter im Umgang mit diesem Fall bekannt. Kevin sollte nun erneut in Obhut genommen werden.

Doch Kevin war schon seit ca. 5 Monaten, also Ende April, Anfang Mai 2006 tot. Bei der Obduktion wurden 24 Brüche (Schädel, Arme, Beine, Rippen) an der Leiche entdeckt. Fünf Brüche wurden Kevin allein in den letzten 24 Stunden seines Lebens zugefügt, und es wurden Folgen stumpfer Gewalt auf Schädel sowie Hoden diagnostiziert.

Es stellt sich nun die Frage, ob dieser tragische Fall hätte verhindert werden können? Nach dem Bekanntwerden des Falls wurde der Ruf in der Öffentlichkeit nach Frühwarnsystemen neu entfacht. Doch gab es nicht bereits ein Frühwarnsystem? Denn direkt nach der Geburt wurde das Jugendamt über die elterliche Vorgeschichte informiert, um das Wohl des Kindes bei der elterlichen Fürsorge zu überprüfen. Und wurden nicht immer wieder Berichte an die zuständigen Gerichte, Behörden, Ämter und Institutionen gereicht? Die Antwort lautet ja. Viel mehr müsste die Frage lauten: Wie kann die Kooperation und die Vernetzung zwischen allen Beteiligten verbessert, beschleunigt und nachhaltiger gestaltet werden, und sollte man nicht bei derartigen Gefahren oder Risiken auch gegen den elterlichen Willen z.B. eine Tagespflege einrichten? Denn es darf nach meiner Meinung nicht sein, dass die Eltern die Tagespflege abbrechen oder nicht annehmen, weil ihnen möglicherweise die Person nicht passt. Die Frage: entweder elterliches Interesse oder Kindeswohl darf nicht aufkommen13.Vielmehr müsste eine Sowohl-als-auch-Lösung gefunden werden. Es geht doch immerhin um eine Gefahrenabwendung und um den Schutz des Kindes. An diesem Defizit muss zukünftig gearbeitet werden!

Über die Konstruktion von Risiken

Um das Phänomen der Risikokonstruktion zu beschreiben, lohnt sich ein kurzer Blick darauf, was als Risiko definiert wird. Das Zitat stammt zwar aus einem Buch zum Risiko- Über die Konstruktion von Risiken Svenja Christ Management, jedoch kann man es in die sozialpädagogische Welt übertragen oder übersetzten.

„Ein Risiko ist eine nach Häufigkeit (Eintrittserwartung) und Auswirkung bewertete Bedrohung eines zielorientierten Systems. Das Risiko betrachtet dabei stets die negative, unerwünschte und ungeplante Abweichung von System-Zielen und deren Folgen.“14

Ein Risiko ist nach dieser Definition ein Ereignis, dass mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintreffen und sich negativ auf eine Person oder Personengruppe aus- wirken kann, sofern diese nicht präventiv, also vorbeugend und abwehrend, gehandelt haben. Doch wir leben nicht nur in einer Risikogesellschaft, sondern auch in einer Versicherungsgesellschaft, die versucht, alles Unberechenbare doch auf eine Art und Weise zu steuern und damit auch zu kontrollieren15. Der Soziologe Ulrich Beck sieht die Risiken in der Gesellschaft eher in atomaren, genetischen, chemischen Großgefahren und generell in den Technologien der heutigen Zeit16. Während der französische Philosoph und Doktor Francois Ewald die Risiken viel mehr in der Gesellschaft und ihren Individuen selbst sieht17. Ob nun die Menschen selbst oder ihre Erschaffungen Risiken oder Gefahren hervorrufen, so liegt es doch ganz eindeutig in der Natur eines jeden Menschen, möglichst viel Schaden abzuwenden. Dies kann in der modernen Gesellschaft mit Hilfe von Versicherungen oder Absicherungen gegen bestimme Risiken geschehen18.

Exsistieren in der Realität wirklich Risiken oder lassen wir sie entstehen, so dass wir sie versichern und kontrollieren können, somit unseren eventuell vorhandenen Kontrollzwang befriedigt haben? Wir würden doch alle eine Menge Geld sparen, hätten wir keine Versicherungsbeiträge zu zahlen. Bedauerlicherweise arbeitet der Staat und teilweise die Mitarbeiter in dieser Hinsicht gegen uns, indem sie in der Gesellschaft werden mehr und mehr Risiken konstruieren, an die vor einiger Zeit noch niemand in dieser Form gedacht hat.

Ein eindrucksvolles Gebiet stellen Schwangerschaft bzw. Geburt und die kindliche Entwicklung dar. Thomas Lemke geht in einem Kapitel seines Buches „Gouvernementalität und Biopolitik“, auf einen Artikel von Lorna Weir, einer kanadischen Soziologin ein, die beschreibt, dass durch die vorgeburtliche Diagnostik mit ihren unzähligen Screening- Verfahren, jede Schwangerschaft tendenziell als Risikoschwangerschaft gesehen werden kann. Durch all diese Untersuchungen und Methoden wird Schwangerschaft mehr und mehr pathologisiert19. Schon allein schwanger zu werden stellt eine Art Risiko dar, denn es ist heute durch die verschiedensten Verhütungsmittel möglich nicht schwanger zu werden, also Kinder zu verhüten20. Beispiele finden sich in der Einstufung zur Risikoschwangerschaft, die auch von Ärzten im Mutterpass notiert werden. Darunter fallen unter anderem das Alter der Mutter selbst, ob sie unter bestimmten Erkrankungen leidet oder ob sie bereits eine Geburt per Kaiserschnitt hatte21. All dies können Risiken darstellen, die dann später zu Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen führen können. Während der Schwangerschaft und in der Säuglingszeit, so beschreibt Corina Wustmann in ihrem Buch über Resilienz, befindet sich das Individuum in so rascher Entwicklung, dass es besonders anfällig ist und nur über geringe Schutzmöglichkeiten verfügt22. Oft wird zwischen biolo- gischen Risiken, bspw. Frühgeburt oder einer Erkrankung des Säuglings, und familiären Risiken unterschieden. Die familiären Risiken bestehen u.a. durch familiäre Gewalt oder Mobbing23.

Bei den aktuellen Präventionsprogrammen und Frühen Hilfen wird versucht, Risikoindikatoren für Kindeswohlgefährdungen dokumentarisch zu erfassen und zu sammeln, so dass diese mit Hilfe von bestimmten Verfahren und Beurteilungen schneller und besser erkannt werden können24. Indikatoren für frühe Vernachlässigung können sein: Lebenssituation der Familie, psychische Gesundheit der Mutter bzw. des Vaters oder auch die Fürsorgeanforderungen, die das Kind selbst oder eventuelle Geschwister stellt25. Wie bereits erwähnt, kann man durch frühe Intervention spätere Störungen oder Krankheiten minimieren oder ihnen gänzlich entgegenwirken. So wird in Programmen, Initiativen oder Modellprojekten zur Prävention oder den Frühen Hilfen versucht, möglichst vor der Geburt Fachkräfte und Eltern zur Zusammenarbeit zu motivieren, so dass die Familien und die Kinder selbst durch Angebote unterstützt werden können26. Prävention

„bezeichnet den Wunsch, das Vermögen, die Strategie, einer Zukunft zuvorzukommen, die, wenn man ihr nicht zuvorkäme, anders und schlechter ausfiele, als wenn man ihr zuvorgekommen wäre.“27

[...]


1 http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/verbrechen/

2 Wilhelm Kirch & Bernhard Badura, „Prävention - Ausgewählte Beiträge des Nationalen Präventionskongresses Dresden 1. und 2. Dezember 2005“, S. 7

3 Ulrich Bröckling, „Vorbeugen ist besser…Zur Soziologie der Prävention“, S. 38

4 Inga Wagenknecht, Uta Meier-Gräwe, Jörg M. Fegert, „Frühe Hilfen rechen sich“, S. 83

5 Ebenda.

6 Institut für soziale Arbeit e.V., „Soziale Frühwarnsysteme in Nordrhein-Westfalen“, S. 8 Absatz 1:1

7 Armin Laschet, Ebenda., S. 2

8 Ebenda.

9 Institut für soziale Arbeit e.V., „Soziale Frühwarnsysteme in Nordrhein-Westfalen“, S. 92 Absatz 1:85

10 Ebenda.

11 Brigitta Goldberg, „Der Fall Kevin - Analyse und Diskussion“, S. 11 ff

12 Ebenda. S. 20 ff

13 Lydia Schönecker, „Kooperation und Vertrauensschutz bei Frühen Hilfen - ein Entweder - Oder?“, S. 62

14 Hans-Peter Königs, „IT-Risiko-Management mit System“, S. 9

15 Thomas Lemke, „Neoliberalismus, Staat und Selbsttechnologien“, S. 51

16 vgl. Ulrich Beck, „Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne.“, S. 62

17 Thomas Lemke, „Neoliberalismus, Staat und Selbsttechnologien“, S. 51

18 erarbeitet aus Ebenda.

19 ebenda S.52

20 Peter Fuchs, „Prävention - Zur Mythologie und Realität einer paradoxen Zuvorkommenheit“, S. 368

21 http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/vorsorgeuntersuchungen/risikoeinstufung-im- mutterpass/#c24949

22 Corina Wustmann, „Lernen lernen: Lernmethodische Kompetenzen von Kindern in Tageseinrichtungen fördern“, S. 37

23 Ebenda.

24 Anne Katrin Künster et.al, „ Je früher um so besser? Wann Kinderschutz beginnen sollte“, S. 53

25 Ebenda.

26 Ebenda. S. 59

27 Peter Fuchs, „Prävention - Zur Mythologie und Realität einer paradoxen Zuvorkommenheit“, S. 363

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Reflexion auf Prävention, Frühe Hilfen und den Fall Kevin
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
2,3
Autoren
Jahr
2011
Seiten
33
Katalognummer
V169108
ISBN (eBook)
9783640873449
ISBN (Buch)
9783640873036
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kevin, Prävention, Intervention, Datenschutz, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Strafe, Missbrauch, Schutz, Obhut, Frühe Hilfen, Frühwarnsytem, Kooperation, Risiko, soziales Frühwarnsystem
Arbeit zitieren
Daniel Rahn (Autor:in)Svenja Christ (Autor:in)Georg Nikolaev (Autor:in), 2011, Reflexion auf Prävention, Frühe Hilfen und den Fall Kevin, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169108

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