Der BGH, XII. ZS., hat mit seinen Urteilen vom 09.07.2008, abgedruckt in BGH FamRZ 2008, 1822 ff und 1828ff, eine Revolution eingeleitet, als er die Grundsätze zum Ausgleich ehebedingter Zuwendungen auf den Vermögensausgleich von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und sonstigen Partnerschaften wie verwitweten Geschwistern, sonstigen Verwandten und Freunden erstreckte.
Die Arbeit stellt anhand der Entscheidung des BGH die Grundsätze zu den Ausgleichsansprüchen des Partners dar, der während der Dauer der Lebensgemeinschaft erhebliche finanzielle Beiträge oder seinen Arbeitseinsatz zum Hausbau bzw. Immobilienerwerb des anderen Partners geleistet hat.
Die Rechtsprechung des BGH begründet eine neue Ära. Mit der Annäherung an die Ehe bleibt dennoch ein Konfliktpotential, das mit dem Abschluss einer notariellen Vereinbarung vermieden werden kann.
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung
II Die Übertragung der Grundsätze zum Ausgleich ehebedingter Zuwendungen
1. Die Ausgangssituation in einer Ehe
2. Die Übertragung der Grundsätze – dogmatische Grundlagen
3. Die Ausnahme: Die dogmatischen Grundlagen
a. Gesellschaftsrecht, Ausgleich nach den §§ 730 ff BGB
b. Bereicherungsrecht, §§ 812 ff BGB
c. Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB
III Bewertung
1. Aufwertung der Einstandsgemeinschaften
2. Die neue Rechtsprechung begründet eine neue Ära, weil sie u.a.
3. Fazit:
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die juristische Ausweitung von Ausgleichsansprüchen bei der Auflösung faktischer Lebensgemeinschaften. Das zentrale Forschungsanliegen besteht darin, zu analysieren, wie der Bundesgerichtshof (BGH) durch seine Rechtsprechung die Grundsätze zum Ausgleich ehebedingter Zuwendungen auf nichteheliche Lebensgemeinschaften und sonstige Partnerschaften überträgt, um unbillige Vermögensverschiebungen zu verhindern.
- Dogmatische Grundlagen des Vermögensausgleichs
- Vergleich der Rechtslage von Ehegatten und Lebensgefährten
- Anwendung von Gesellschaftsrecht, Bereicherungsrecht und Wegfall der Geschäftsgrundlage
- Rechtliche Bedeutung der Aufwertung von Einstandsgemeinschaften
- Notwendigkeit notarieller Vorsorge trotz neuer Rechtsprechung
Auszug aus dem Buch
Die Ausgangssituation in einer Ehe
Grundsätzlich erfolgt der Vermögensausgleich zwischen Eheleuten bei Scheidung nach den gesetzlichen Regeln des Ehegüterrechtes. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Abs. 1 BGB) ermöglicht dem Partner eine Teilhabe am Überschuss des anderen Ehegatten. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu (§ 1378 Abs. 1 BGB).
Das Ausschließlichkeitsprinzip, wonach grundsätzlich keine anderen Ausgleichsregelungen zum Zuge kommen, wenn der Zugewinnausgleich eingreift, ist „in vielfältiger Weise“ durchbrochen. Der strikte Zugewinnausgleich kann im Falle einer Scheidung zu Ungerechtigkeiten führen.
So kann eine nach der Eigentümerstellung erfolgte Zuordnung zum Vermögen eines Ehegatten deshalb unbillig sein, weil der andere Ehegatte in der Ehe diesen Vermögenswert durch seine maßgeblichen finanziellen Beiträge oder seine über das eheübliche Maß hinausgehenden Arbeitsleistungen geschaffen hat. Zu Ungerechtigkeiten kommt es in diesen Fällen insbesondere bei Gütertrennung. Die Rechtsprechung hält deshalb Ausgleichslösungen neben dem Zugewinnausgleich für unverzichtbar, wenn die bestehende Vermögensverteilung mit Treu und Glauben unvereinbar und unzumutbar ist.
Eine Korrektur kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Zugewinnausgleich nicht erfolgt oder keine sachgerechten Ergebnisse erbringt. Wenn keine vorrangige ausdrückliche Abrede der Ehegatten über den Vermögensausgleich vorliegt, keine Schenkung des Leistenden gegeben ist und eine Ehegatteninnengesellschaft mit einem über die Verwirklichung ihrer Ehegemeinschaft hinausgehenden Zweck nicht besteht, kommen Ansprüche nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB in Betracht, sofern die Zubilligung eines Anspruchs aus Gründen der Billigkeit erforderlich erscheint.
Zusammenfassung der Kapitel
I Einleitung: Diese Einführung beleuchtet den gesellschaftlichen Wandel hin zu vielfältigen Formen des Zusammenlebens und die daraus resultierenden Abwicklungsprobleme bei Trennungen.
II Die Übertragung der Grundsätze zum Ausgleich ehebedingter Zuwendungen: In diesem Kapitel werden die dogmatischen Grundlagen für Ausgleichsansprüche in Ehen sowie die Übertragung dieser Prinzipien auf nichteheliche Lebensgemeinschaften und sonstige Partnerschaften detailliert analysiert.
III Bewertung: Das abschließende Kapitel bewertet die Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung auf die Verrechtlichung faktischer Lebensgemeinschaften und zieht ein Fazit zur praktischen Notwendigkeit vertraglicher Absicherungen.
Schlüsselwörter
Vermögensausgleich, faktische Lebensgemeinschaft, ehebedingte Zuwendungen, BGH, Einstandsgemeinschaften, Gesellschaftsrecht, Bereicherungsrecht, Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, Rechtsfortbildung, Kooperationsvertrag, Lebenspartnerschaft, Vermögensverschiebung, Ausgleichsanspruch, Treu und Glauben.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Möglichkeiten zum Vermögensausgleich bei Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften unter Berücksichtigung aktueller BGH-Urteile.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?
Im Mittelpunkt stehen die dogmatischen Grundlagen des Vermögensausgleichs, insbesondere die Anwendung von Gesellschafts- und Bereicherungsrecht auf Lebensgefährten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie durch Rechtsfortbildung unbillige Vermögenshärten bei Trennung außerhalb der Ehe vermieden werden können.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre durch Analyse von Gesetzestexten, aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil erläutert die dogmatischen Instrumente, wie den Kooperationsvertrag sui generis und die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Wodurch zeichnet sich die Arbeit aus?
Sie charakterisiert sich durch die Verknüpfung von Familien- und Schuldrecht und bewertet kritisch die „neue Ära“ der Rechtsprechung zu Lebensgemeinschaften.
Wie definiert der BGH eine „Einstandsgemeinschaft“?
Dies sind enge soziale Beziehungen mit gegenseitigem Fürsorgewillen, die auch ohne sexuelle Komponente bestehen können.
Warum ist trotz der neuen BGH-Rechtsprechung ein notarieller Vertrag weiterhin ratsam?
Das Fazit betont, dass ein notarieller Vertrag klare Verhältnisse schafft und das Konfliktpotenzial bei einer Trennung präventiv deutlich mindert.
- Citation du texte
- Dagmar Bierbrauer (Auteur), 2011, Die Übertragung der Grundsätze zum Ausgleich ehebedingter Zuwendungen auf den Vermögensausgleich von faktischen Lebensgemeinschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169212