Euthanasie im Dritten Reich


Dossier / Travail, 2003

41 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Eine Definition des Begriffs „Euthanasie“

3. Ideologische Hintergründe
3.1. Sozialdarwinismus
3.2. Die „nordische“ Rassenideologie

4. Die Sterilisierung „Erbkranker“ und Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens vor 1933

5. „Erb- und Rassenpflege“ im Dritten Reich (1933- 1939)
5.1 Die Stellung der katholischen Kirche zur Sterilisierung in den Jahren 1933 bis 1939
5.2 „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“

6. Die „Euthanasie- Aktion“ in den Jahren 1939- 1945
6.1 Hintergrund der „Euthanasie- Aktion“
6.2 Die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens
6.3 Die Stellung der katholischen Kirche

7. Fazit

8. Anhang

9. Literaturverzeichnis und Materialien

1. Einleitung

Das Thema „Euthanasie“ im Dritten Reich ist ein sehr umfassendes Thema, so dass ich meine Hausarbeit auf die Sichtweise der katholischen Kirche beschränkt habe.

Hierbei bin ich nicht auf andere Kirchen und Glaubensgemeinschaften eingegangen.

Nach dem Namen der Veranstaltung des Studium Fundamentales „Gott und die Welt. Staat und Kirche in einer ´gottlosen` Gesellschaft“ wollte ich in mein Thema zwei Komponenten einfließen lassen: 1. den Akteur Staat, 2. den Akteur katholische Kirche. Meine Hausarbeit zum Thema „Euthanasie“ soll daher das „Zusammenspiel“ beider Akteure darstellen, dass heißt einerseits das national-sozialistische Regime, andererseits die Position der katholischen Kirche im Dritten Reich darstellen.

Durch die Recherche im Internet nach einem möglichen Thema fand ich verschiedene Quellen zu dem Aspekt „die katholische Kirche im Dritten Reich“.

Nachfolgend habe ich den Schwerpunkt meiner Arbeit auf die Zwangssterilisation und die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens im Dritten Reich gewählt. gewählt. Die schreckliche Vernichtung des jüdischen Volker und anderer Völker, sowie Andersdenkender habe ich bewusst aus meiner Arbeit ausgeklammert.

Meine Hausarbeit enthält folgende Aspekte:

Im Kapitel 2 wird eine kurze Definition des Begriffs „Euthanasie“ gegeben. Das Kapitel 3 mit dem Titel „ideologische Hintergründe“ dient als Einleitung in das Thema uns soll dem Leser einen Überblick über die hinter der Euthanasie- Aktion stehenden Ideologie geben.

Der 4. Punkt soll den geschichtlichen Hintergrund der Sterilisierung darlegen und zur Verdeutlichung dienen. Hierbei war es mir wichtig auszuführen, dass der Gedanke der Sterilisierung nicht im Nationalsozialismus begründet liegt, sondern dass er bereits vor 1933 immer wieder in der Gesellschaft diskutiert wurde.

Unter 5. werden die in dem vorherigen gesammelten Kenntnisse noch einmal festgehalten und dienen als Übergang zum Schwerpunkt meiner Arbeit, den Kapiteln 5.1 bis 6.3.

In den Kapiteln 5.1 bis 5.3 werden die Maßnahmen des Regimes unter Hitler zur Umsetzung der „Erb- und Rassenpflege“ erläutert und es wird das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat beleuchtet werden.

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und die Position der katholischen Kirche zur Sterilisierung wird nachfolgend thematisiert. Es werden primär die Jahre 1933 bis 1939 behandelt, da sie als Beginn der Vernichtungsmaßnahmen gesehen werden kann.

Anschließend wird die zweite Phase, die Jahre 1939 bis 1945 dargestellt werden. Hierbei werden die in den Kapiteln 6.1 bis 6.3 die Hintergründe der „Euthanasie“ - Aktion beleuchtet. Ebenfalls wird das Verhalten der katholischen Kirche in Bezug auf die Vernichtungsmaßnahmen „minderwertiger“ Rassen des NS- Staates behandelt.

Kapitel 7 enthält das Resümee meiner Arbeit.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.Eine Definition des Begriffs „Euthanasie“

Der Begriff „Euthanasie“ wurde bereits in der griechisch- römischen Antike verwendet. Nach ihrem ursprünglichen Sinn bedeutet „Euthanasie“ in griechischer Sprache „schöner Tod“.

Die Bedeutung von Euthanasie stammt aus der sogenannten Philosophie der Stoa, in welcher der Mensch das Recht auf Freitod hatte, wenn ihm sein Leben, im Falle von Krankheit und Gebrechlichkeit im Alter, als lebensunwert erschien. Folglich bedeutete „Euthanasie“ einen schnellen und schmerzlosen Tod, ohne jeglichen Einwirken einer anderen Person.

In der Theologie galt die Euthanasie, dass heißt die Verübung von Selbstmord, beziehungsweise die Tötung auf Verlangen mit der christlichen Lehre als unvereinbar.

Im Laufe der Jahrhunderte wandelte sich die Bedeutung des Begriffs in die sogenannte Sterbehilfe.

In der medizinischen Ethik umfasste dies die Möglichkeit des Arztes, dem Kranken das Sterben durch schmerzlindernde oder schmerzbeseitigende Medikamente zu erleichtern und folglich das Leben des Patienten zu verkürzen.

In Deutschland ist die Durchführung von eugenischen Maßnahmen nach §216 StGB strafbar, sie wird jedoch von verschiedenen Seiten seit mehreren Jahren gefordert.

In den Niederlanden wurde die Euthanasie als erstes Land der Welt seit November 2000 legalisiert, die Zustimmung des Senats erfolgte jedoch noch nicht.

In der Zeit des Nationalsozialismus verlor der Begriff „Euthanasie“ seine ursprüngliche Bedeutung und wurde von den Nationalsozialisten aus Gründen der Tarnung in die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens umgewandelt.

Der Begriff Euthanasie blieb aus Gründen der Tarnung erhalten, bedeutete aber folglich im Dritten Reich die Ermordung von Geisteskranken, alten oder kranken Menschen, soziale Minderheiten, sowie gesellschaftlichen Randgruppen. Viele wurden in Anstalten untergebracht und dort zum einen sterilisiert, zu einem späteren Zeitpunkt durch die Vergasung bzw. Injektion getötet wurden.

In einigen Fällen wurde die Euthanasie in vielerlei Hinsicht auch als „Gnadentod“ für die unheilbar Kranken bezeichnet.

Die Euthanasie wurde sowohl an Kindern, als auch an Erwachsenen durchgeführt.

3. Ideologische Hintergründe

Die ideologischen Ursprünge des Vernichtungsgedanken, welche durch die Unfruchtbarmachung und die Maßnahmen zur Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens vollzogen wurden, liegen zum einen in der Theorie des Sozialdarwinismus und zum anderen in der nationalsozialistischen Rassenideologie. Beide ideologischen Hintergründe sollen im folgenden beleuchtet werden und als grundlegende Gedanken für den weiteren Inhalt der Hausarbeit dienen.

3.1 Sozialdarwinismus

Ein Ursprung, welcher den Begriff der Euthanasie im Nationalsozialismus geprägt hat, liegt in der Theorie des sogenannten Sozialdarwinismus, welcher vom Naturforscher Charles Darwin in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begründet wurde.

Darwin verfasste 1859 eines seiner berühmtesten Werke mit dem Titel „On the Origin of Species by Means of Natural Selection or the Preservation of Favoured Races in the Struggle for Life“ ("Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein").[1]

Hierin beschrieb er, dass der „Kampf ums Dasein“ in der Natur zu einer natürlichen Auslese, einer „Natural Selection“ führe, wobei sich die besser angepasste Lebensform gegenüber der weniger angepassten Lebensform durchsetze. Nach dieser sogenannten „Selektionstheorie“ könne das sich besser an die Umwelt angepasste Individuum im „Kampf ums Dasein“ behaupten, dass heißt besser fortpflanzen und folglich eine größere Anzahl von Nachkommen zeugen. Die schlechter angepasste Lebensform, werde sich hingegen auf lange Sicht gesehen nicht weiter fortpflanzen können, wonach es laut Darwin zu einer Auslese komme.

Im Nationalsozialismus wurde Darwins Theorie der „natürlichen Auslese“ von Flora und Fauna übernommen, wobei der „Kampf ums Dasein“ hierbei aber auf die Gesellschaft übertragen wurde. Folglich wurde das Leben der Menschen und Völker als einen unablässigen Kampf auf Leben und Tod definiert, wobei der „arische Herrenmensch“ siege und der Schwächere, der schwache, nicht- arische Mensch zum Untergang verurteilt sei.

Dieser Aspekt wird unter Punkt 3.2 noch näher beleuchtet werden.

Diesen Ansatz macht Adolf Hitler auch in der folgenden Rede vor Offiziersanwärtern deutlich:

„ Die Natur lehrt uns bei jedem Blick in ihr Walten, daß... das Prinzip der Auslese sie beherrscht, dass der Stärkere Sieger bleibt, und der Schwächere unterliegt... (Die Natur) kennt vor allem nicht den Begriff der Humanität, der besagt, daß der Schwächere unter allen Umständen zu fördern und zu erhalten sei, selbst auf die Kosten der Existenz des Stärkeren ... Die Natur kennt in der Schwäche keinen Milderungsgrund... im Gegenteil, die Schwäche ist der Grund zur Verurteilung...“[2]

Demnach kann das sozialdarwinistische Denkmodell aus nationalsozialistischer Sichtweise als eine der Rechtfertigungsgründe für die Vernichtungsideologie angesehen werden.

3.2 Die „nordische“ Rassenideologie

Die sogenannte Rassenideologie der Nationalsozialisten sah die „nordische Rasse“ als Idealbild. Der nordische Mensch verkörperte Eigenschaften, wie zum Beispiel Stärke, Tapferkeit oder Gebildetheit, er galt als heldenhaft und verfügte zudem über gute Erbanlagen. Menschen, die nicht dem nordischen Ideal entsprachen galten als sogenannte „Untermenschen“.

Das nachfolgende Zitat verdeutlicht dieses[3]:

„ ...Die nordische Seele, vergleichsweise immer jugendlich geblieben, geht nicht bloß in ihrer ´Umwelt` auf, sie ist ´welt` - gerichtet. Die nordische Seele ist in einem ausgesprochenen Maße willens- und bewußtseinsbestimmt. Dies gibt ihre Klarheit und Helle, ihre Kühle, ihre Nüchternheit ... Nur die nordische Seele komme eine ´faustische`, eine ewig strebende, sich nur im Streben, Erforschen und Gestalten erfüllende, dabei nie zur Ruhe kommende, sich an die Welt verlierende, nach dem Unendlichen und Unerfüllbaren Greifende werden.“[4]

Diese Aussage lässt erkennen, dass durch die Hervorhebung der „nordischen Rasse“ der Gegensatz zu anderen Rassen verschärft wurde.

Demnach stand die Erhaltung des „Ariertums“, verbunden mit dem sozialdarwinistischen Theoriemodell im Vordergrund der Vernichtungsideologie der Nationalsozialisten. Hierbei galt es das Erbgut des arischen Menschen zu schützen und zu erhalten. Vor allem aber wurde der Reinhaltung des Erbgutes große Bedeutung beigemessen, denn eine „Rassenmischung bedeutete eine `Niedersenkung des Niveaus der höheren Rasse´ “[5]. Die Erhöhung der Geburtenrate, welche der Vermehrung der arischen Rasse dienen sollte, ist ebenfalls als wichtiger Punkt zu nennen, welcher zur Erhaltung der Rasse beitragen sollte.

Als politischer Hintergrund der Rassenideologie kann der verlorene Erste Weltkrieg und der damit verbundene „Schmach“ des Versailler Vertrags gesehen werden. Folglich hatte es sich Adolf Hitler nach seiner Machtergreifung vom 1. Januar 1933 zu einer seiner Aufgaben gemacht, die Stellung des Deutschen Reichs sowohl außenpolitisch als auch innenpolitisch zu stärken, um letztendlich den Status als Weltmacht zu erlangen.

Daher wurden die Eigenschaften des starken, kämpferischen nordischen Mannes hervorgehoben, um somit das Ansehen Deutschlands zu restaurieren.

Folglich wurde aus der Ideologie des Sozialdarwinismus das „Vorbild des Ariers“ geschaffen, welches die Menschen in „Arier“ und „nicht- Arier“ aufspaltete und somit als Rechtfertigung für die Sterilisierungs- und Vernichtungsmaßnahmen diente.

4. Die Sterilisierung „Erbkranker“ und die Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens vor 1933

Die Unfruchtbarmachung und Ermordung von Menschen hinsichtlich eugenischer Aspekte beinhaltet eine lange Vorgeschichte.

Bereits in den Vereinigten Staaten von Amerika wurden Mitte des 19. Jahrhunderts Sterilisierungsmaßnahmen auf gesetzlicher Grundlage durchgeführt, wobei dieses jedoch nur wenigen Staaten betraf.

In seinem Buch „Die Rassenhygiene in den Vereinigten Staaten von Nord Amerika“ von 1919 beschrieb Géza von Hoffmann die Sterilisierungsmaßnahmen, jedoch ließ er hierbei den Leser glauben, dass die Sterilisierung in Amerika als übliches Mittel galt, wobei bis zum Jahre 1933 in lediglich 14 Staaten circa nur 100 Sterilisationen durchgeführt wurden. Dieser Aspekt wurde durch die NS- Propaganda wieder aufgenommen und diente unter anderem als Rechtfertigungsgrund für die Vollziehung der Sterilisierung.

Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurden, ausgehend von der Theorie des Sozialdarwinismus nach Charles Darwin, Ideen der Rassenhygiene und der Erbgesundheitspflege, Eugenik verbreitet, siehe Kapitel 3.2.

Bereits im Jahre 1885 forderte der Eugeniker Alfred Ploetz, Gründer der "Gesellschaft für Rassenhygiene" Ärzte auf, einem kränklichen oder missgebildeten Neugeborenen einen sanften Tod zu bereiten. In den weiteren Jahren wurden unter anderem Forderungen über die Sterilisierungen von sozial schwachen Klassen durch den Mediziners Paul Naecke im Jahr 1889 oder die Sterilisierung unheilbarer Trinker, wie zum Beispiel der Psychiater Ernst Rüdin 1903 geäußert.

In der Öffentlichkeit, beziehungsweise in Fachgremien wurden solche Ansätze zu dieser Zeit noch mit Entrüstung aufgenommen, dennoch sah man die Vermehrung „erblich minderwertiger“ schon als eine Gefahr für die Gesellschaft an, zumal ein „lawinenartiges Anwachsen der Minderwertigen“[6] befürchtet wurde und die Angst vor der „Entartung“ durch „Minderwertige“ geschürt wurde.

Zur Zeit der Weimarer Republik erfuhren diese Gedanken eine Radikalisierung. Unter den Anhängern des Sozialdarwinismus verbreitete sich zunehmend die Auffassung, dass der "Kampf ums Dasein" eine Begünstigung der sogenannten Untüchtigen durch die Errungenschaften der modernen Zivilisation, wie zum Beispiel die Wohlfahrtsmaßnahmen des Staates und Fortschritt in der Medizin, darstellte. Dies führte zu dem Vorwurf, dass die Fürsorge des Staates und die Sozialgesetzgebung auch den „Minderwertigen“ zu Teil werde und damit die natürliche Selektion der „minderwertigen Menschen“ verhindert werde. Dies hätte vielmehr eine Aufhabung des „Kampfes ums Dasein“ und damit eine Förderung der Verschlechterung der Art zur Folge.

Davon ausgehend forderten die Sozialdarwinisten Gegenmaßnahmen des Staates für eine gesetzlich geregelte Fortpflanzungshygiene, um die "erblich Minderwertigen" an der Fortpflanzung zu hindern.

Der Staat wurde hierbei als Institution verstanden, welcher die natürliche positive Selektion beziehungsweise die Auslese steuern sollte.

Auch wurde die Auffassung vertreten, dass die gesunden und starken Menschen ihr Leben während des Ersten Weltkrieges für ihr Land geopfert hätten. Die deutsche Bevölkerung habe hingegen hungern müssen, während die Patienten der Heil- und Pflegeanstalten die notwendigen Nahrungsmittel bekommen und potentielle Lazarettbetten besetzt hätten.

[...]


[1] Vgl. Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und Ruprecht, 3. Auflage, Göttingen 1984, Seite 11.

[2] Hitler, Adolf; In: Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und Ruprecht, 3. Auflage, Göttingen 1984, Seite 27.

[3] Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und Ruprecht, 3. Auflage, Göttingen 1984, Seite 32.

[4] Rassenpolitik. Der Reichsführer SS , SS Hauptamt, Berlin; In:, Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und Ruprecht, 3. Auflage, Göttingen 1984, Seite 32.

[5] Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“, Vandenhoeck und Ruprecht, 3. Auflage, Göttingen 1984, Seite 34.

[6] Nowak, Kurt; In: „Euthanasie“ und Sterilisierung im „Dritten Reich“ , Vandenhoeck und Ruprecht, 3. Auflage, Göttingen 1984, Seite 59.

Fin de l'extrait de 41 pages

Résumé des informations

Titre
Euthanasie im Dritten Reich
Université
University of Erfurt  (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Cours
Studium Fundamentale
Note
1,0
Auteur
Année
2003
Pages
41
N° de catalogue
V16922
ISBN (ebook)
9783638216289
Taille d'un fichier
586 KB
Langue
allemand
Mots clés
Euthanasie, Dritten, Reich, Studium, Fundamentale
Citation du texte
Anne Mareike Schwarz (Auteur), 2003, Euthanasie im Dritten Reich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16922

Commentaires

  • invité le 12/9/2019

    Für eine 1,0 enthält die Arbeit hier und da schon sehr gravierende Rechtschreibfehler und manche Sätze sind auch leider etwas unklar formuliert...

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