Das Thema, auf welches in dieser Arbeit Bezug genommen wird, ist das Vorsteuervergütungsverfahren nach §§ 59 bis 62 UStDV. Im Wesentlichen wird das Vergütungsverfahren betrachtet, welches ausländische Unternehmer im Inland (Deutschland) beanspruchen.
Es wird auf die EG-rechtlichen Grundlagen eingegangen und die Bedeutung dieser Grundlagen für das inländische Vergütungsverfahren als Basis wird hervorgehoben.
Diese Arbeit wird sich im Übrigen mit den allgemeinen Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren und dessen Durchführung beschäftigen, wobei eine ausgewogene, nicht spezialisierte Betrachtung des gesamten Verfahrens im Vordergrund stehen soll.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Allgemeines
2.1 Gültigkeitsbereich der §§ 59 bis 62 UStDV
2.2 Einführung des besonderen Vergütungsverfahrens
2.3 Rechtliche Wirksamkeit des § 18 Abs. 9 UStG
2.4 Gleichzeitiges Bestehen der Voraussetzungen für das bes. Vergütungsverfahren und das allg. Besteuerungsverfahren
2.5 Nachteile des besonderen Vergütungsverfahrens
2.6 Voraussetzungen des § 15 UStG
2.7 Zentrale Erstattungsbehörden
3 Rechtliche Entwicklung und Gemeinschaftsrecht
3.1 Entwicklung des § 18 Abs. 9 UStG
3.2 Regelungsbereiche der 8. und 13. EG-Richtlinie
4 Anwendung des besonderen Vergütungsverfahrens
4.1 Voraussetzungen
4.1.1 Ansässigkeit
4.1.2 Vergütungsberechtigter Unternehmer
4.1.3 maßgeblicher Vergütungszeitraum
4.1.4 Mindesthöhe der Vergütung
4.1.5 schädliche und unschädliche Umsätze
5 Sonderregelungen für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
5.1 Gegenseitigkeit
5.2 Ausschluss bestimmter Ausgaben von der Vergütung
5.3 Höhere Mindestvorsteuerbeträge
6 Entstehung und Fälligkeit des Vergütungsanspruchs
7 Abtretung des Vergütungsanspruchs
8 Durchführung des Vergütungsverfahrens
8.1 Zuständigkeit
8.2 Wechsel vom besonderen Vergütungsverfahren zum allg. Besteuerungsverfahren und umgekehrt
8.3 Vergütungsantrag
8.3.1 Antragsfrist
8.3.2 Rechtsnatur
9 Festsetzung
9.1 Steuervergütungsbescheid
9.2 Korrektur des Vergütungsbescheides
10 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert das Vorsteuervergütungsverfahren nach §§ 59 bis 62 UStDV, welches ausländische Unternehmer für im Inland entstandene Vorsteuern in Anspruch nehmen können. Ziel ist es, die allgemeinen Voraussetzungen sowie die Durchführung des Verfahrens vor dem Hintergrund der EG-rechtlichen Grundlagen ausgewogen darzustellen und die spezifischen Herausforderungen bei der Anwendung zu erläutern.
- EG-rechtliche Grundlagen und deren Bedeutung für das deutsche Vergütungsverfahren
- Abgrenzung zwischen dem besonderen Vergütungsverfahren und dem allgemeinen Besteuerungsverfahren
- Spezifische Voraussetzungen für die Vergütungsberechtigung, insbesondere zur Ansässigkeit und zu Vergütungszeiträumen
- Besonderheiten für Unternehmer aus Drittlandsgebieten
- Verfahrensrechtliche Aspekte bei der Antragstellung und Festsetzung des Vergütungsanspruchs
Auszug aus dem Buch
4.1.4 Mindesthöhe der Vergütung
§ 18 Abs. 9 Satz UStG ermächtigt zur Anordnung einer bestimmten Mindesthöhe der Vergütung, das heißt es kann durch Rechtsverordnung angeordnet werden, dass der Vergütungsanspruch nur festgesetzt wird, wenn er eine bestimmte Mindesthöhe erreicht. § 61 Abs. 2 UStG bestimmt nun die genauen Mindestbeträge ab denen eine Vergütung möglich ist.
Diese Mindestbeträge sind gedeckt durch Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 der 8. EG-Richtlinie, der die Mindestbeträge für die Vergütung in europäischen Rechnungseinheiten angibt. Nach § 61 Abs. 2 Satz 1 UStDV muss der Vergütungsanspruch mindestens 200 € betragen, dies gilt nach § 61 Abs. 2 Satz 2 UStDV jedoch nicht, wenn der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist. Für diese Vergütungszeiträume muss nach § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV der Vergütungsanspruch nur mindestens 25 € betragen.
Für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erhöhen sich diese Beträge. Der Betrag aus Satz 1 erhöht sich auf 500 €, d.h. ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer kann sich seine Vorsteuer, für Vergütungszeiträume die nicht das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres sind, im besonderen Vergütungsverfahren nur vergüten lassen, wenn der Vergütungsanspruch für diesen Vergütungszeitraum mindestens 500 € beträgt. Der Betrag aus Satz 3 erhöht sich für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer auf 250 €, d.h. ein solcher Unternehmer kann sich seine Vorsteuer für das Kalenderjahr, oder den letzten Zeitraum des Kalenderjahres als Vergütungszeitraum, nur vergüten lassen, wenn der Vergütungsanspruch mind. 250 € beträgt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung gibt einen Überblick über das behandelte Vorsteuervergütungsverfahren nach §§ 59 bis 62 UStDV und definiert den Fokus der Arbeit auf ausländische Unternehmer.
2 Allgemeines: Dieses Kapitel erläutert den Anwendungsbereich der §§ 59 bis 62 UStDV und grenzt das besondere Vergütungsverfahren gegen das allgemeine Besteuerungsverfahren ab.
3 Rechtliche Entwicklung und Gemeinschaftsrecht: Hier wird die Historie des § 18 Abs. 9 UStG sowie die Umsetzung der 8. und 13. EG-Richtlinie in deutsches Recht dargestellt.
4 Anwendung des besonderen Vergütungsverfahrens: Dieses Kapitel detailliert die Grundvoraussetzungen, wie Ansässigkeit, Vergütungszeiträume und Mindestbeträge, sowie die Abgrenzung schädlicher Umsätze.
5 Sonderregelungen für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer: Hier werden die zusätzlichen Einschränkungen für Drittlandsunternehmer behandelt, insbesondere das Gebot der Gegenseitigkeit.
6 Entstehung und Fälligkeit des Vergütungsanspruchs: Die rechtliche Bestimmung der Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs auf Basis der AO und UStDV ist Gegenstand dieses Kapitels.
7 Abtretung des Vergütungsanspruchs: Dieses Kapitel widmet sich der rechtlichen Möglichkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs an Dritte.
8 Durchführung des Vergütungsverfahrens: Hier werden Zuständigkeiten, Verfahrenswechsel und die Anforderungen an den Vergütungsantrag nebst Fristen erörtert.
9 Festsetzung: Die Festsetzung durch Steuervergütungsbescheid sowie Möglichkeiten der Korrektur werden erläutert.
10 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert die Bedeutung der EG-rechtlichen Grundlagen für das inländische Vergütungsverfahren.
Schlüsselwörter
Vorsteuer, Vorsteuervergütungsverfahren, UStDV, UStG, ausländische Unternehmer, EG-Richtlinie, Vergütungszeitraum, Umsatzsteuer, Drittlandsgebiet, Gegenseitigkeit, Vorsteuererstattung, Mindestbetrag, Vergütungsantrag, Steuervergütungsbescheid, Ansässigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Vorsteuervergütungsverfahren nach §§ 59 bis 62 UStDV, durch welches im Ausland ansässige Unternehmer eine Erstattung der im Inland gezahlten Vorsteuer beantragen können.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Zentrum stehen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am besonderen Vergütungsverfahren, die Abgrenzung zu anderen Besteuerungsverfahren, die verfahrensrechtliche Abwicklung durch das Bundeszentralamt für Steuern und die besonderen Regelungen für Unternehmer aus Drittstaaten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist eine fundierte und praxisorientierte Darstellung des gesamten Vergütungsverfahrens, basierend auf den EG-rechtlichen Vorgaben und deren Umsetzung in das deutsche Steuerrecht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegung von Gesetzen und Verordnungen unter Einbeziehung relevanter EG-Richtlinien, der Abgabenordnung (AO) sowie aktueller Rechtsprechung und Kommentarliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtliche Einordnung, die detaillierten materiellen Voraussetzungen (wie Ansässigkeit und Vergütungszeitraum), Besonderheiten für Drittlandsunternehmer sowie das formelle Verfahren zur Beantragung und Festsetzung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Vorsteuer, Vergütungsverfahren, EG-Richtlinien, Gegenseitigkeit, Ansässigkeit und Steuervergütungsbescheid.
Welche Bedeutung hat das Kriterium der "Gegenseitigkeit" für ausländische Unternehmer?
Die Gegenseitigkeit ist eine Voraussetzung für Unternehmer aus Drittlandsgebieten; sie verlangt, dass der Ansässigkeitsstaat des Unternehmers ebenfalls Umsatzsteuervergütungen an inländische Unternehmer gewährt oder dort keine Umsatzsteuer erhebt.
Warum existiert für das Vergütungsverfahren eine spezielle Ausschlussfrist?
Die Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres dient der Verfahrensökonomie, um eine zügige und planbare Abwicklung der Anträge bei den zuständigen Finanzbehörden zu gewährleisten.
Können Vorsteuerbeträge aus verschiedenen Zeiträumen kombiniert werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können bisher nicht berücksichtigte Vergütungszeiträume im Rahmen eines späteren Antrags, insbesondere zum Jahresende, nachgeholt werden, um eine Benachteiligung des Unternehmers zu vermeiden.
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- Anonym (Author), 2007, Das Vorsteuervergütungsverfahren nach §§ 59 bis 62 UStDV, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169288