Die Zusammenhänge des Gegenkönigtums Rudolfs von Rheinfelden mit der Kirchenreform in Brunos Buch vom Sachsenkrieg.


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2003

17 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Position Brunos

3. Die Grundlagen des Königtums in der Partei des Gegenkönigs
3.1. Die Erhebung Rudolfs in der Königswahl S.4
3.1.1. Die Wähler
3.1.2. Die Ansprüche und die Rolle der fürstlichen Wähler
3.2. Die Kirchenreform im Gegenkönigtum
3.2.1. Die Bedeutung der Reformkirche als Institution für die Legitimität des Königtums in der Auffassung der Partei des Gegenkönigs
3.2.2. Kirchenreformerische Einflüsse bei der Königserhebung
3.3. Die Rolle und Funktion Rudolfs

4. Die politische Realität des Gegenkönigtums und die Rolle Gregors VII.
4.1. Die Rolle Gregors
4.1.1. Kirchliche und kirchenreformerische Interessen
hinter der neutralen Haltung Gregors VII.
4.1.2.Politische Hintergründe der Haltung Gregors VII.
4.2. Verlauf und Ausgang des Gegenkönigtums

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Eine der wichtigsten Quellen zum Gegenkönigtum Rudolfs von Rheinfelden ist Brunos Buch vom Sachsenkrieg. Trotz der Einseitigkeit der Gesta, die aus Brunos sächsischer, antisalischer Perspektive erzählt, zeigen sich die tatsächlichen Gegebenheiten der Königsherrschaft Rudolfs, die de facto eine Herrschaft über ein regnum Saxonium war. Die Grundlage für das Gegenkönigtum fand sich in der antisalischen Opposition und der Verbindung zwischen der fürstlichen Wahlgruppe um Rudolf mit der Kirchenreform und ihren Anhängern.

Diese Hausarbeit wird sich zunächst kurz mit der Position des Verfassers des Buchs vom Sachsenkrieg, des Klerikers Bruno befassen.

Als nächstes wird die Arbeit auf die Ansprüche und Hintergründe der Partei Rudolfs und ihr Verhältnis zur Reformkirche eingehen. Hierbei ist zum einen der Einfluss der Fürsten, zum anderen der Einfluss der Anhänger der Kirchenreform zu berücksichtigen. Selbstverständnis, Ansichten und Absichten lassen sich besonders anhand der Wahl in Forchheim und den in Brunos Buch vom Sachsenkrieg inserierten Briefen an Gregor VII. nachzeichnen. In diesem Zusammenhang ist sowohl deren Verhältnis zur Kirchenreform und dem Reformpapstum wichtig als auch die Rolle, die die antisalische Partei dem Papst als Repräsentant der Reformkirche zugedacht hatte.

Als zweiter Punkt wird die tatsächliche Position Gregors VII. behandelt, der im Sinne der „iustitia“ den Königstreit auf deutschem Boden entscheiden wollte, um damit auch die Vormachtstellung des Papstes in der Kirche und gegenüber der weltlichen Herrschaft im Sinne der Kirchenreform zu festigen. Vor dem Hintergrund einer geplanten Entscheidung der Königsfrage in einer von ihm geleiteten Versammlung gewährte er zunächst implizit beiden Königen Anerkennung im diplomatischen Diskurs und nahm politisch eine neutrale Haltung ein. Auf die faktische Teilung des Reiches - Rudolf übte die Königsherrschaft in Sachsen aus, in Schwaben behaupteten sich die Anhänger des Gegenkönigs ohne das Rudolf die königliche Herrschaft ausüben konnte und in den übrigen Herzogtümern des Reiches blieb Heinrichs IV. Herrschaft anerkannt – hatte Gregor VII. so keinen Einfluss. Seine eigenen Ansprüche und Ziele ließen sich nicht durchsetzen. Die Anerkennung Rudolfs und Bannung Heinrichs IV. 1080 hat keinen Einfluss auf die Lösung der Königsfrage. Das Gegenkönigtum Rudolfs von Rheinfelden endete mit dessen Schlachtentod, also in der militärischen Auseinandersetzung.

2. Die Position Brunos

Bruno, der Verfasser des Buchs vom Sachsenkrieg, war Sachse und zeigt dieses auch deutlich im Text, z. B. in dem er die Sachsen als die „Unsrigen“[1] bezeichnet. Er stammte aus dem Umfeld des Erzbischofs Werner von Magdeburg, der zu den Führern des sächsischen Adelswiderstands gehörte[2], die zu den wichtigsten Unterstützern Rudolfs zählten.[3] Somit war Bruno selbst der Partei des Gegenkönigs zu zurechnen. Die Perspektive des Buchs vom Sachsenkrieg ist die Perspektive der Partei des Gegenkönigs.

3. Die Grundlagen des Königtums in der Partei des Gegenkönigs

3.1. Die Erhebung Rudolfs im Königswahlprozess

3.1.1. Die Wähler in Forchheim

Das Gegenkönigtum Rudolfs beginnt mit seiner Wahl zum König auf dem Fürstentag in Forchheim am 13. März 1077. Wie Bruno schreibt „versammelten sich [während Canossa] die Sachsen und Schwaben zu Forchheim, doch waren auch Gesandte aus anderen Stämmen zugegen“[4]. Tatsächlich handelte es sich bei den Anwesenden um einen „verhältnismäßig kleinen Kreis entschlossener Gegner Heinrichs“[5], eine ‚Absetzungspartei’[6], bestehend aus der sächsischen Adelsopposition um Otto von Northeim, den oberdeutschen Herzögen Rudolf von Rheinfelden (von Schwaben), Welf IV. und Berthold von Zähringen, den Erzbischöfen Siegfried von Mainz, Gebhard von Salzburg und Werner von Magdeburg, sowie den Bischöfen von Worms, Würzburg, Passau und Halberstadt.[7] Die wichtigsten genannten Teilnehmergruppen, zum einen den Sachsen, zum anderen der die Schwaben repräsentierenden Herzog Rudolf mit seinen Parteigängern Welf IV. und Berthold von Zähring, standen schon vor der Exkommunikation Heinrichs in Opposition zu diesem - bzw. wurde ihnen die Absicht nachgesagt, jenen stürzen zu wollen.[8] Die Behauptungen, es würde für „das Wohl des Staates“[9] und „das Beste bezüglich des Reiches“[10] gehandelt, sind kritisch zu sehen. Dass eigene Interessen eine wichtige Rolle spielen, zeigt sich im Text durch die Bedingung Ottos von Northeim, der sich Rudolf „nicht eher zum König setzen [wollte], als bis er verspräche, das ihm widerrechtlich entzogene Amt wieder zurückzugeben“[11] (gemeint ist die Herzogwürde von Bayern)[12], nach der auch „viele andere”[13] das „Versprechen, ihnen Recht zu schaffen“[14] von Rudolf forderten. Das jener auf diese Forderungen einging, wurde durch den päpstlichen Legaten verhindert.[15] Die Erwähnung der Gesandten der anderen Stämme diente vor allem der Betonung der rechtlichen Gültigkeit der Versammlung.

3.1.2. Rolle und Selbstverständnis der fürstlichen Wähler

Unabhängig von den persönlichen Interessen einzelner betont dieser Vorgang eine der Grundlagen des Gegenkönigtums, die Macht der Fürsten und den Willen, diese Macht auch durchzusetzen. Dies äußert sich darin, dass „[die Sachsen und Schwaben] unter den vielen tüchtigen und würdigen Wahlkandidaten [...] schließlich [...] einstimmig den Herzog Rudolf von Schwaben zu ihrem König [erhoben]“[16]. Tatsächlich stand vorher fest, dass Rudolf zum König gewählt werden würde[17], entscheidend ist jedoch die Betonung des Wahlgedankens, der der Königserhebung zugrunde liegt. Dieses traditionelle Recht der Fürsten[18] erfuhr in Forchheim eine Stärkung, was einen bewussten Machtzuwachs der Fürsten bedeutete.[19] Dass die Wahl als politisches Mittel zulässig war, wurde im Nachhinein noch bestärkt durch das mit der Königserhebung Rudolfs verbundene Versprechen, „dass die königliche Gewalt niemandem, wie es bisher Brauch gewesen, als Erbe zu fallen sollte; vielmehr solle der Sohn des Königs, auch wenn er noch so würdig sei, eher durch spontane Wahl als durch Sukzession König werden. Wenn der Sohn des Königs aber nicht würdig sei, oder das Volk ihn nicht wolle, so class=Section2> solle es in der Macht des Volkes stehen, den zum König zu machen, den es wolle.“[20] Das Versprechen klingt wie die Erläuterung der rechtlichen Grundlage der gerade geschehenen Wahl. Allerdings bezieht es sich ausschließlich auf die Regelung der Königsnachfolge, also regelte es die Designation eines Nachfolgers und war Ausdruck des Vordringens des Wahlprinzips gegenüber dem Erbrecht, das sich bereits vor Forchheim abzeichnete.[21] Dass gerade Rudolf zum Gegenkönig gewählt wurde hing zum einen mit seiner Verschwägerung mit dem salischen Königshaus zusammen[22], zum anderen mit seiner Nähe zu Papst Gregor VII und zur Kirchenreform.[23]

3.2. Die Kirchenreform im Gegenkönigtum

3.2.1. Die Bedeutung der Reformkirche als Institution für die Legitimität des Königtums in der Auffassung der Partei des Gegenkönigs

In Brunos Beschreibung der Ereignisse zeigt sich, dass die Verbindung zwischen Kirchenreform und der Wählergruppe ein wichtiges Fundament der Ereignisse um und nach Forchheim war. „Auch der päpstliche Legat[24] war anwesend, um alles, was die Unsrigen zum gemeinsamen besten bezüglich des Reiches anordnen würden, durch das Ansehen der apostolischen Würde zu festigen“[25], betont Bruno. Hier äußert sich das Ansinnen der Partei um Rudolf von Rheinfelden, den neuen König auch päpstlich zu legitimieren.[26] Zu klären ist, ob „Rudolf von Rheinfelden der Kurie gegenüber ein allzu durchsichtiges und von Gregor VII. auch durchschautes Spiel versucht habe, um für die Fürstenpartei in der kirchlichen Verurteilung Heinrichs eine zusätzliche Legitimation zum Handeln zu finden“[27] oder, ob dieses Ansinnen mehr als nur eine Instrumentalisierung war, und zumindest für Teile der Oppositionspartei Gedanken der Kirchenreform zu deren Selbstverständnis gehörten.

Die Exkommunikation und Absetzung Heinrichs IV. durch Papst Gregor lieferte die nötigen Argumente, mit denen die ‚Absetzungspartei’ die Erhebung eines neuen Königs begründete. Laut der sächsischen Deutung, die Bruno vertrat, und die in den inserierten Briefen an Gregor VII. kolportiert wird, wurde Heinrich IV. in Canossa zwar vom Bann losgesprochen, aber die Sachsen bestehen darauf,

„dass an dem Spruch, welcher bezüglich des Reichs gegen ihn ergangen war, nichts geändert sei, und auch jetzt wissen wir noch nicht, ob er überhaupt geändert werden kann. Denn wir mögen auf keinen Fall verstehen, wie die Lösung der Eide rückgängig gemacht werden kann. Wenn aber keine Eide binden, kann das Amt des König nicht verwaltet werden.“[28]

In ihren Augen führte die Absolution von Canossa also nicht zur Wiederherstellung der Königswürde. In der Tat war dies in den Augen der Sachsen nicht möglich, da die Eidlösung die notwendigen Vorraussetzungen für die Königsherrschaft Heinrichs IV. beseitigt hatte. Für die Sachsen galt also: „Da wir nun schon über ein Jahr ohne Herrscher waren, haben unsere Fürsten durch Wahl einen anderen auf den Platz gestellt, dessen sich jener unwürdig erwies.“[29] Hierbei handelt es sich um die Instrumentalisierung päpstlicher Beschlüsse und Handlungen, die der Partei Rudolfs zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen nützlich waren, gleichzeitig aber auch die Rolle des römischen Pontifikats für das deutsche Königtum deutlich aufwertete.

Die Argumentation der Sachsen führt weiter. Laut Bruno war nicht nur „die Wahl eines neuen König durch seine [Gregors] Zustimmung bestätigt“[30], sondern in den Briefen machen die Sachsen gegenüber Gregor VII. deutlich, dass sie „jene Last“[31] – den neuen König – „nur auf euer [Gregors] Geheiß auf [...] [sich] genommen haben“[32]. Der Gehorsam gegenüber dem apostolischen Stuhl[33] wird in den Briefen genauso wie die Annerkennung Rudolfs und erneute Bannung Heinrichs IV. durch den päpstlichen Legaten als Grundlage, sowohl der Wahl, als auch der Königsherrschaft Rudolfs immer wieder betont.[34] Dies ist Teil der diplomatischen Politik der Partei Rudolfs, die in ihren Briefen an Gregor VII. diesen doch noch dazu zu bewegen versuchte, die Rolle anzunehmen, die ihm bereits für die Wahl bei Forchheim zugedacht war: die formelle Legitimation und Bestätigung dessen Königsherrschaft durch die christliche Kirche.

[...]


[1] Nostrates. Bruno: Brunos Buch vom Sachsenkrieg, in: Quellen zur Geschichte Kaiser Heinrichs des Vierten (FSGA 12), übersetzt: Frann-Joseph Schmale, Darmstadt, 1963, C. 91, S. 332 / 333 ; nostris. Bruno, C. 95, S. 338 / 339.

[2] Franz-Joseph Schmale, Quellen zur Geschichte Kaiser Heinrichs des Vierten (FSGA 12), S. 29ff.

[3] s. u.

[4] Interea Saxones et Suevi Forcheim conveniunt, sed et aliis regionibus legati aderant. Bruno, C. 91, S. 332 / 333.

[5] Walter Schlesinger: Die Wahl Rudolfs von Rheinfelden zum Gegenkönig 1077 in Forchheim, in: Investiturstreit und Reichsverfassung (VuF 17), Hrsg.: Josef Fleckenstein. Sigmaringen ... , S. 72.

[6] ‚Deposition faction’. Ian Stuart Robinson: Robinson. 1056 – 1106, Cambridge, 1999, S. 156 ; Jörgen Vogel: Gregor VII. und Heinrich IV. nach Canossa – Zeugnisse ihres Selbstverständnis, Berlin / New York, 1983, S. 40.

[7] Vgl. Schlesinger, S. 71; Robinson, S. 167.

[8] Zu den Sachsen: vgl.: Schlesinger, S. 70. Zu Rudolf: Hermann Jakobs: Rudolf von Rheinfelden und die Kirchenreform, in: VuF 17, S. 94, 110 ; Tilman Struve: Rudolf von Schwaben in der zeitgenössischen Historiographie, in: Ex Ipsis Rerum Documentis (Festschrift für Harald Zimmermann), Hrsg.: Klaus Herbers / Hans Henning Kortüm / Carlo Servatius. Sigmaringen 1991. S. 460ff.

[9] Rei publice commodo , Bruno, C. 91, S.332 / 333.

[10] de regno [...] utiliter. Bruno, C. 91, S. 332 / 333.

[11] Dux non prius volebat eum sibi regem constituere, nisi promitteret honorem sibi iniuste ablatum restituere. Bruno, C. 91, S. 332 u. 334 / S. 333 u. 335.

[12] Vgl. Robinson , S. 168.

[13] Alii multi. Bruno, C. 91, S. 332 / 333.

[14] Ut ille se correcturum promitteret. Bruno, C. 91, S. 334 / 335.

[15] Vgl. Bruno, C. 91, S. 334 / 335.

[16] Ex multis, quos probitate dignos in electione proposuerunt, tandem Rodolfum, ducem Suevorum, regem sibi Saxones et Suevi concorditer elegerunt. Bruno, C. 91, S. 332 / 333.

[17] Vgl. Robinson, S. 167 ; Schlesinger, S. 72 ; Struve, S. 464.

[18] Vgl. Robinson, S. 154 ; Schlesinger, S. 74f.

[19] Vgl. Robinson, S. 170 ; Vogel, S. 44.

[20] Ut regia potestas nulli per hereditatem, sicut ante fuit consuetudo, cederet, sed filius regis, etiam si valde dignus esset, potius per electionem spontanem quam per successionis lineam rex proveniret; si vero non esset dignus regis filius, vel si nollet eum polpulus, quem regem facere vellet, haberet in potestate populus. Bruno, C. 91, S. 334 / 335.

[21] Vgl. Schlesinger, S. 76f.

[22] Vgl. Jakobs, S. 88.

[23] Vgl. Struve, S. 466.

[24] Tatsächlich waren es zwei Legaten. Vgl. Robinson, S. 166.

[25] Aderat etiam legatus apostolici, qui cuncta, quae de regno nostrates utiliter disponeret, apostolicae sublimitatis auctoritate firmaret. Bruno, C. 91, S. 332 / 333.

[26] Vgl. Vogel, S. 44.

[27] Jakobs, S. 94.

[28] De sententia regni, quae in eum processit, nichil mutatum esse intelleximus, sed nunc quidem, si mutari possit, intelligimus. Absolution enim illa iuramentorum qualiter cassari possit, nullo modo percipere valemus. Sine sacramentorum autem observatione regiae dignitatis officium nequaquam administrari potest. Bruno, C. 108, S. 356 / 357.

[29] Ergo cum iam ultra anni terminum sine rectore essemus, in locum, de quo praevaricatus est ille, alius principum nostrorum electione subrogatus est. Bruno, C. 108, S. 356 / 357.

[30] Electione novi regis consensu suo confirmaverat. Bruno, C.104, S. 348 / 349.

[31] Sarcinam illam. Bruno, C. 108, S. 345 /355.

[32] Sola vestra auctoritate iubente suscepi[viunt]. Bruno, C. 108, S. 354 / 355.

[33] Vgl. Bruno, C. 110, S.360 / 361 ; C. 112, S. 364 / 365 ; C. 115, S. 376 / 377.

[34] Vgl. Bruno, C. 108, S.360 / 361 ; C. 110, S. 360 / 361 ; C. 110, S. 364 / 365. C. 112, S. 366 / 367. C. 114. S. 374 / 375 ; C. 115, S. 378 / 379.

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Die Zusammenhänge des Gegenkönigtums Rudolfs von Rheinfelden mit der Kirchenreform in Brunos Buch vom Sachsenkrieg.
Université
University of Stuttgart  (Historisches Institut Mittlere Geschichte)
Cours
Proseminar Der Invesdtiturstreit
Note
1,3
Auteur
Année
2003
Pages
17
N° de catalogue
V16954
ISBN (ebook)
9783638216524
Taille d'un fichier
525 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zusammenhänge, Gegenkönigtums, Rudolfs, Rheinfelden, Kirchenreform, Brunos, Buch, Sachsenkrieg, Proseminar, Invesdtiturstreit
Citation du texte
Marc Regler (Auteur), 2003, Die Zusammenhänge des Gegenkönigtums Rudolfs von Rheinfelden mit der Kirchenreform in Brunos Buch vom Sachsenkrieg., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16954

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