Wie lässt sich die Attraktivität von Standorten für Ferienimmobilien systematisch vergleichen, und welche Trade-offs ergeben sich zwischen rechtlichen, steuerlichen, vermietungsrechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien?
Ferienimmobilien im Ausland vereinen Eigennutzungsmotive mit der Option, ertragsorientierte Kurzzeitvermietung zu betreiben. Die Entscheidungsfindung von Investor/innen ist jedoch durch rechtliche, steuerliche und regulatorische Heterogenität erschwert. Erwerb und Nutzung sind in der EU länderweise – teils regional – unterschiedlich geregelt. Beispielhaft verlangt Spanien für zahlreiche Verwaltungsvorgänge im Immobilienkontext die Número de Identidad de Extranjero (NIE) als Identifikationsnummer für ausländische Käufer:innen; sie dient der behördlichen Identifikation, ohne ein Aufenthaltsrecht zu begründen (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación, n. d.). Zudem differenziert das spanische Abgabenrecht zwischen Neubauverkäufen (Umsatzsteuer/IVA) und Bestandsübertragungen (ITP/AJD), wobei insbesondere bei ITP/AJD regionale Zuständigkeiten und damit abweichende Belastungen bestehen (Agencia Tributaria, 2025). Laufende Objektabgaben wie der Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) knüpfen an katasterliche Bemessungsgrundlagen und kommunale Festsetzungen an (Dirección General del Catastro, n. d.). In Portugal fällt beim Erwerb vor allem der Imposto Municipal sobre Transmissões (IMT) an; laufend wird der Imposto Municipal sobre Imóveis (IMI) erhoben (Autoridade Tributária e Aduaneira, n. d.; Governo de Portugal, 2025). Kroatien erhebt – sofern kein Umsatzsteuerfall vorliegt – eine Grunderwerbsteuer von regelmäßig 3 % des Marktwerts, mit definierten Anzeigefristen und Zahlungsmodalitäten (Porezna uprava, n. d.).
Neben Steuern prägen Regelwerke der Kurzzeitvermietung die Standortqualität. In Portugal normiert das Regime Alojamento Local (AL) Registrierung und Mindestanforderungen (Diário da República, 2014, Art. 5; Turismo de Portugal, 2025). In Spanien ist 2025 eine deutlich strengere behördliche Durchsetzung gegenüber nichtkonformen Inseraten öffentlich dokumentiert worden (Tagesspiegel, 2025). Auf EU-Ebene zielt die Verordnung (EU) 2024/1028 auf standardisierte Datenerhebung und -weitergabe durch Plattformen an Behörden und stärkt damit die Governance-Fähigkeit, ohne lokale Genehmigungsfragen zu harmonisieren (EUR-Lex, 2024a, Art. 1, 9–10; EUR-Lex, 2024b).
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- Eva Altmüller (Autor), 2025, Ferienimmobilienstandorte vergleichen. Attraktivität, Trade-offs und Investitionskriterien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1696249