Sünde und Strafe im Kontext der Scharia


Trabajo Escrito, 2010

14 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

DIE ENTSTEHUNG DES ISLAMISCHEN RECHTS

DIE GESTALT DES ISLAMISCHEN RECHTS, DIE SCHARIA
Rechtsfindung durch die Scharia

SÜNDE IM ISLAM
Die Vergebung der Sünden

STRAFE IM ISLAM

FAZIT

Einleitung

Oft erscheint das System der Scharia dem Westen befremdlich. Viel zu oft werden mit ihm grausame Strafen verbunden. Dabei kann kaum ein Mensch die Scharia charakterisieren.

Was im Islam eine Sünde ist, wird stets hart bestraft, scheint das vorherrschende Denken zu sein.

In dieser Hausarbeit wird versucht, ein genaueres Licht auf die Scharia und ihre Entwicklung zu werfen. Denn wer das System der Scharia verstehen will, für den ist eine genaue Kenntnis ihrer Geschichte unabdinglich. Daraus folgend, soll auf die Begriffe „Sünde“ und „Strafe“ im islamischem Verständnis näher eingegangen werden.

Diese Hausarbeit will hinterfragen, worin im Islam „Sünde“ besteht, was die Religion unter Strafe versteht und will dies durch eine genaue geschichtliche Betrachtung fundieren und erklären.

Die Entstehung des Islamischen Rechts

Der Islam wurde in den Jahren 610- 632 n. Chr.[1] von Mohammed ibn 'Abd Allah ibn 'Abd al-Muttalib ibn Haschim ibn 'Abd Manaf al-Quraschi begründet. Seine Entwicklung aber war mit dem Tod seines Propheten keineswegs abgeschlossen. Mohammed begann (nach islamischer Tradition) im Alter von etwa 40 Jahren, 610 n. Chr., den Koran durch den Erzengel Gabriel zu empfangen. Diese Phase der Verkündigung dauerte bis kurz vor seinem Tod an. In seiner Lebenszeit, wirkte Mohammed aber nicht nur als Empfänger des Koran. Die Islamwissenschaft teilt den Koran in Mekkanische und Medinensische Suren ein[2]. Dies ist mit der Hidschra, der Auswanderung der Muslime von Medina nach Mekka, begründet. Nachdem Mohammeds bis dato kleine Anhängerschaft in Mekka, der Heimatstadt des Propheten, nicht mehr respektiert wurde, musste die Gemeinschaft fliehen. Schutz bot ihnen einzig die vorrangig von Juden bewohnte Stadt Yathrib (später Medina). Dort hatten die Einwohner von den Fähigkeiten Mohammeds gehört und hofften, durch ihn als Mediator ihre internen Streitigkeiten beilegen zu können. Mohammed wird ab dieser Zeit (622) also nicht mehr nur die Rolle eines Gesandten, sondern auch die eines Staatsmannes zugeschrieben. [3] Diese Entwicklung zeigt sich auch deutlich in den von ihm empfangenen Suren. Haben die

Mekkanischen Suren gemein, dass eine Art „Endzeit verkündet wird“[4] widmen sich die Medinensischen Suren vorrangig Fragen der damaligen Alltagspolitik und des Alltagsrechts. Aus muslimischer Sichtweise wird Mohammed als der erste Rechtsprecher im islamischen Sinne gesehen.[5] Mit dem Tod des Propheten war der vermutlich mündlich und rudimentär schriftlich überlieferte Koran[6], also die Sammlung der von Mohammed empfangenen Botschaften, fast alles was derjungen Gemeinde als Regelwerk zur Verfügung stand. Neben diesem gab es lediglich die vom Propheten bekannte Tradition. Zu ihr gehören die 5 Säulen des Islam, diejeder gläubige Muslim zu erfüllen hat. Sie umfassen das Gebet (fünfmal am Tage), die Almosenabgabe, das Glaubensbekenntnis, das Fasten während des Ramadan sowie die Pilgerfahrt nach Mekka.[7] [8] Bereits zu Mohammeds Lebzeiten erlebte der Islam eine (für eine neue Religion) starke Verbreitung. Geschuldet wird dies dem von Mohammed taktisch klug geführten Feldzug gegen seine einstige Heimat Mekka sein. Nach seinem Tod aber, führten die Nachfolger Mohammeds (die als Kalifen religiöse und politische Führer der Gemeinde waren) in kurzer Zeit zahllose Feldzüge, die die einst kleine Gemeinschaft schnell zu einer unüberschaubar großen werden lies. Diese glich aber keinem homogenen Reich, sondern war vielmehr ein heterogener Zusammenschluss von Stämmen und Städten.[9] Dies stellte die Kalifen vor eine neue Herausforderung und machte die Formung eines gemeinsamen Rechts unabdingbar. Gerade aufgrund der heterogenen Masse der damaligen Muslime, konnten aber nicht beliebige Gesetze erlassen werden. Alles rationale Rechtsdenken brauchte eine Legitimation durch das Leben und Wirken des Propheten.[10] Es ist aber auch als unwahrscheinlich anzunehmen, dass die gerade (zwangs-)konvertierten Stämme und Städte sich einem völlig neuen Recht unterworfen hätten. Herrschten doch bereits damals seit Jahrhunderten bestehende feste Bräuche in der arabischen Welt.[11] Es ist wohl der große Verdienst der Umaijaden-Kalifen (der ersten vier Nachfolgern Mohammeds), dieses Problem zu lösen und ein islamisches Recht zu schaffen und zu etablieren. Sie etablierten Kadis, Richter, die im Namen der kalifalen Autorität Urteile fällten. In diesen stützten sie sich zunächst auf vorislamisches Brauchtum. Parallel zu ihnen etablierten sichjedoch Rechtsgelehrte (die später auch Kadi-Ämter übernahmen), deren wichtigstes Anliegen es war, die Entstehung eines islamischen Rechts zu fördern. Der Zahl und Vielfalt der damaligen islamischen Gebiete ist geschuldet, dass hierbei verschiedene Schulen entstanden. Sie alle hatten aber eine gemeinsame Basis, die in Mohammeds Hinterlassenschaft, dem Koran und der Gemeindeordnung von Medina, bestand. Es war nun zwar ein grober Korpus rechtlicher Bestimmungen entstandenjedoch war dieser noch lange nicht ausgefeilt genug, um als islamisches Recht oder gar als Fundament eines islamischen Staates zu dienen. Um die Zahl der Quellen der Rechtsfindung (usul al-fiqh) zu erhöhen, begannen Rechtsgelehrte damit, Überlieferungen aus dem Leben Mohammeds (Hadithe) hinzuzuziehen. Diese Hadithe enthalten meist Aussprüche oder Taten des Propheten, und sie waren parallel zur Entwicklung des Rechts von Schriftgelehrten gesammelt worden. Um ihre Authentizität zu beweisen, mussten diese eine Kette von Überlieferern (Isnad) bis zum Propheten aufweisen. Diese kann aus wissenschaftlicher Sichtjedoch häufig als unzuverlässig und als eher dem Drang des Beweises geschuldet angesehen werden.[12] [13] [14] Zusammengefasst werden können Hadithe u. a. mit dem Begriff„Sunna“ - was soviel wie Handlungsweise bedeutet, heute aber mit „Handlung aus dem Leben des Propheten“ gleich steht.[15] Außerdem entwickelten die Rechtsgelehrten ein System, in dem sie Regeln aufstellten, durch welche ein Richtspruch begründet werden konnte. Dazujedoch später mehr.

Will mensch das Rechtssystem des Islam verstehen, ist es von immenser Wichtigkeit seine Zusammensetzung zu kennen. Es gab nie das „Eine“ von Mohammed überlieferte Recht. Vielmehr brachte die Entwicklung der Religionsgemeinschaft mit der Zeit die Notwendigkeit mit sich, das vorhandene Recht auszubauen. Um eine Akzeptanz dieses Rechtes zu erwirken, war esjedoch erforderlich, bis dahin geltendes Recht geschickt weiterhin anzuwenden (Gewohnheitsrecht) sowie plausible Quellen für Neuerungen anzugeben (Koran und Sunna). Aus diesen Faktoren entwickelte sich schließlich die Scharia.

Die Gestalt des Islamischen Rechts, die Scharia

War die Betrachtung des Islamischen Rechts bisher vorrangig formaler Natur, ist es bei einer Betrachtung der Scharia unumgänglich, auch die theologische Ebene zu betrachten. Der Begriff„Scharia“ kommt im Koran nicht vor, übersetzen könnte mensch ihn aber mit „Weg“ bzw. „der gebahnte Weg“.[16] Bis Ende des 8. Jahrhunderts n. Chr. gab es zwar Regeln und Rechtsprechung, jedoch kein allgemeingültiges Recht, nach dem sich ein gläubiger Muslim richten konnte. Dies änderte sich mit dem Auftreten des Rechtsgelehrten ash-Schafi’i (767­820). Er war es, der den Koran zum eigentlichen Willen Gottes erhob und ihn zur Grundlage jeglichen islamischen Rechts machte. An die Seite des Korans stellte er die Sunna, die mehr zählte als regionale Traditionen, diesejedoch nicht vollkommen außer Kraft setzte. Die Sunna konnte dem Koran nicht widersprechen und ergänzte ihn in Fragen, zu denen er schwieg. Das System asch-Schafi’is fand in relativ kurzer Zeit allgemeine Anerkennung. Unter dem Namen Scharia war eine Art Kodex des islamischen Rechts entstanden.[17]

Die Scharia umfasst weit mehr, als wir uns im europäischen Sinne unter „Recht“ vorstellen würden. Sie beinhaltet Riten, Sitten und Gebräuche, Regeln für Glaube und Leben des Muslims. In ihrem Selbstverständnis unter Muslimen wird sie sowohl als unerlässliches Mittel zur Erhaltung des Lebens als auch des Eintritts ins Himmelreich gesehen.[18]

Die Gestalt der Scharia darf mensch sichjedoch nicht als Buch vorstellen. Sie ist vielmehr eine relativ offene Sammlung von Rechten und Pflichten. Natürlich setzt dies voraus, dass in einigen Fragen Einigkeit unter den Gelehrten herrscht.

Rechtsfindung dur]ch die Scharia

Das arabische Wort für Rechtsfindung (tlw. auch Rechtsentwicklung) heißt „fiqh“, islamische Rechtsgelehrte heißen „faqih“. Etwa ab dem 9. Jahrhundert n. Chr. entwickelten sich vier (sunnitische) Rechtsschulen (Madhab), die sich in ihrem Gottverständnis bzw. ihrer Rechtsauslegung in Details unterscheiden [19]. Erläutert werden soll hierjedoch nur ihre Bedeutung für die Rechtsfindung. Hier nämlich spielt der Begriff des Itjtihad eine übergeordnete Rolle. Dieser bezeichnet das totale Verausgaben der körperlichen und geistigen Kräfte mit dem Ziel, ein möglichst hohes Verständnis des islamischen Rechts zu erlangen. Wer diese Fertigkeit nicht besaß, sollte sich lieber an bereits gesprochenen Urteilen/festgelegten Grundsätzen orientieren. Da freie Rechtsfindungjedes Gelehrten zweifelsfrei ins Chaos führen würde, wurden die Tore des Itjtihad (im sunnitischen Islam) etwa Ende des 10. Jahrhunderts geschlossen.[20] Die meisten Gelehrten orientierten sich bereits zuvor meist nur noch an den Lehren der großen Madhab. Gibt es dennoch strittige Fragen, also solche, die nicht eindeutig durch Koran, Sunna oder der Meinung einer Madhab geklärt

[...]


[1] Schöller 2008, S. 30 ff.

[2] Bobzin 2007, S. 123

[3] Lohlker 2008, S. 44 ff.

[4] Bobzin 2007, S. 26 ff.

[5] Lohlker 2008, S. 58

[6] Fred M. Donner: „The Qur’an in it’s historical context“

[7] Ruthven 2010, S. 217-223

[8] Krämer 2008, S. 27

[9] Ebenda, S. 43

[10] Lohlker 2008, S. 57

[11] Orthmann 2002, S. 90 ff.

[12] Lohlker 2008, S. 58-60

[13] Lohlker 2008, S. 64

[14] Ruthven 2010, S. 69 ff.

[15] Schöller 2008, S. 62 ff.

[16] Lohlker 2008, S. 66

[17] Hourani 1991, S. 96-99

[18] Ruthven 2010, S. 116 ff.

[19] Hallaq 2005, S. 150 ff

[20] Ruthven 2010, S. 128-129

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Sünde und Strafe im Kontext der Scharia
Universidad
Free University of Berlin
Calificación
1,0
Autor
Año
2010
Páginas
14
No. de catálogo
V169638
ISBN (Ebook)
9783640880348
ISBN (Libro)
9783640882649
Tamaño de fichero
432 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
sünde, strafe, kontext, scharia, wodzicki
Citar trabajo
Lucas Wodzicki (Autor), 2010, Sünde und Strafe im Kontext der Scharia, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169638

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