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Zwischen Sicherheit und Freiheit. Die Soziale Arbeit im Spannungsfeld der Menschenrechte und Sicherungsverwahrung in Deutschland

Título: Zwischen Sicherheit und Freiheit. Die Soziale Arbeit im Spannungsfeld der Menschenrechte und Sicherungsverwahrung in Deutschland

Tesis (Bachelor) , 2026 , 52 Páginas , Calificación: 1,1

Autor:in: C. Schmidt (Autor)

Trabajo social
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Diese Arbeit untersucht die Sicherungsverwahrung im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit und fragt, inwiefern die Soziale Arbeit ihrem menschenrechtlichen Anspruch in diesem Kontext gerecht werden kann. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass auch Personen, die schwere Straftaten begangen haben, Träger unveräußerlicher Rechte bleiben. Anhand rechtlicher Grundlagen, zentraler Urteile des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts sowie berufsethischer Leitlinien wird analysiert, welche Handlungsspielräume und Grenzen sich für die Soziale Arbeit ergeben. Im Fokus stehen Beziehungsarbeit, Resozialisierung und Übergangsmanagement, aber auch strukturelle Begrenzungen durch Sicherheitsinteressen und Machtverhältnisse.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

  • Abkürzungsverzeichnis
  • Abbildungsverzeichnis
  • 1. Einleitung
  • 2. Menschenrechte
    • 2.1 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
    • 2.2 Die Europäische Menschenrechtskonvention
  • 3. Das professionelle Selbstverständnis der Sozialen Arbeit
    • 3.1 Vom Doppelmandat zum Tripelmandat
    • 3.2 Die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
  • 4. Die Geschichte der Sicherungsverwahrung
  • 5. Rechtliche Rahmenbedingungen der Sicherungsverwahrung
    • 5.1 Das Grundgesetz
    • 5.2 Die Europäische Menschenrechtskonvention
    • 5.3 Das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung
    • 5.4 Rechtsprechungen des EGMR und BVerfG
      • 5.4.1 EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 – M./. Deutschland
      • 5.4.2 BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011
      • 5.4.3 EGMR, Urteil vom 07. Januar 2016 – Bergmann ./. Deutschland
  • 6. Die Rolle der Sozialen Arbeit in der Sicherungsverwahrung
    • 6.1 Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit
    • 6.2 Aufgabenfelder in der Sicherungsverwahrung
      • 6.2.1 Beziehungsarbeit im Zwangskontext
      • 6.2.2 Resozialisierung in der Sicherungsverwahrung
      • 6.2.3 Übergangsmanagement
    • 6.3 Menschenrechtliche Anforderungen an die Praxis
    • 6.4 Handlungsmöglichkeiten und Grenzen
  • 7. Fazit
  • Literaturverzeichnis

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht, inwiefern die Soziale Arbeit ihren menschenrechtlichen Ansprüchen innerhalb der Sicherungsverwahrung in Deutschland gerecht werden kann. Dabei sollen die Handlungsmöglichkeiten und Grenzen für die Profession herausgearbeitet werden, um ein tieferes Verständnis des Spannungsfeldes zwischen Sicherheit und Freiheit zu schaffen.

  • Menschenrechte als universelle Grundlage und ethische Orientierung für staatliches und professionelles Handeln.
  • Das professionelle Selbstverständnis der Sozialen Arbeit, insbesondere ihre Rolle als Menschenrechtsprofession und die Herausforderungen des Doppel- und Tripelmandats.
  • Die historischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Sicherungsverwahrung in Deutschland, geprägt durch das Grundgesetz, die EMRK und maßgebliche Gerichtsurteile.
  • Konkrete Aufgabenfelder der Sozialen Arbeit in der Sicherungsverwahrung: Beziehungsarbeit im Zwangskontext, Resozialisierung und Übergangsmanagement.
  • Analyse der Handlungsmöglichkeiten und strukturellen Grenzen der Sozialen Arbeit bei der Umsetzung menschenrechtlicher Anforderungen im Kontext der Sicherungsverwahrung.

Auszug aus dem Buch

6.2.1 Beziehungsarbeit im Zwangskontext

Beziehungsarbeit bildet unabhängig vom Handlungsfeld, die Grundlage der Sozialen Arbeit. Sie ist Voraussetzung für Beratung, Motivation, Kriseninterventionen und Veränderungen. In der Sicherungsverwahrung nimmt sie eine besondere Rolle ein, da sie unter Bedingungen stattfindet, die sich von einem freiwilligen Hilfesetting unterscheiden. Der Rahmen einer totalen Institution, Machtasymmetrien und das Fehlen echter Freiwilligkeit prägen die Interaktion zwischen Sozialarbeiter*innen und den Untergebrachten. Dadurch werden erhöhte Anforderungen an die professionelle Gestaltung der Beziehung sowie an die Reflexionsfähigkeit der Fachkräfte gestellt. (vgl. Klug & Niebauer, 2022, S.96; vgl. Pohl, 2013, S.59)

Die Sicherungsverwahrung ist ein Zwangskontext. Das bedeutet, dass die Untergebrachten nicht freiwillig mit Sozialarbeiter*innen in Kontakt treten, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben und individueller Bedürfnisse auf die Interaktion angewiesen sind. (vgl. Klug & Niebauer, 2022, S.101; vgl. Pohl, 2013, S.59) Kooperatives Verhalten im Strafvollzug kann darüber entscheiden, ob Hilfe gewährt, Vollzugslockerungen bewilligt oder therapeutische Maßnahmen initiiert werden. Hierdurch entsteht ein Spannungsfeld, in dem Kooperation strategisch motiviert sein kann. Fachkräfte müssen zwischen authentischer Zusammenarbeit und instrumenteller Nutzung der Beziehung durch die Untergebrachten unterscheiden und erkennen. Dadurch entsteht ein asymmetrisches Verhältnis. Während Untergebrachte in fast allen Lebensbereichen stark eingeschränkt sind, verfügen Fachkräfte über Entscheidungsmacht und Informationszugänge. (vgl. Pohl, 2013, S.59)

Gerade unter diesen Bedingungen wird Beratung zu einer wichtigen Aufgabe der Beziehungsarbeit. Sie bietet die Möglichkeit, persönliche Herausforderungen zu besprechen, Ressourcen zu erkennen und neue Handlungsperspektiven zu entwickeln. Im Strafvollzug und in der Sicherungsverwahrung bleibt die Beratung insoweit freiwillig, dass die Entscheidung der Inhalte sowie der Umsetzung der Untergebrachte selbst treffen kann. Fachkräfte unterstützen bei der Orientierung und vermitteln Informationen. Beratung soll dazu beitragen, die Mitwirkungsbereitschaft zu stärken, Motivation aufzubauen und Perspektiven zu entwickeln. Nach Klug und Niebauer ist die Beratung eine Art Koproduktion, in der Hilfe angeboten und freiwillig angenommen wird. (vgl. SenJustV, 2024, S.21f.; vgl. Klug & Niebauer, 2022, S.48)

Eine wichtige Anforderung an die Beziehungsarbeit und der Beratung im Zwangskontext ist Transparenz. Fachkräfte müssen benennen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihres Hilfeauftrags wahrnehmen und in welchen Situationen gesetzliche Vorgaben oder Dokumentationspflichten im Vordergrund stehen. Diese Offenheit ist notwendig, um unrealistische Erwartungen vorzubeugen und das Risiko von Vertrauensbrüchen zu reduzieren. Sozialarbeiter*innen müssen das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle offen legen, anstatt es zu verbergen. So kann eine authentische Beziehung entstehen, die auf Vertrauen im begrenzten Rahmen und auf Verlässlichkeit basiert. Dabei ist jedoch entscheidend, dass Fachkräfte ihre professionelle Rolle nicht aufgeben. Ziel ist eine Beziehung, die Halt, Orientierung und Ansätze für Veränderungen bietet. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Lebenswelt der Untergebrachten durch monotone Abläufe, fehlende Rückzugsmöglichkeiten, Machtkonflikte und institutionelle Zwänge geprägt ist. (vgl. Pohl, 2013, S.67f., S.179; vgl. DBSH, 2024, S.35)

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit im Kontext der Sicherungsverwahrung ein, formuliert die Forschungsfrage und skizziert das literaturbasierte Vorgehen.

2. Menschenrechte: Dieses Kapitel beleuchtet die universelle Gültigkeit und Bedeutung der Menschenrechte als grundlegendes Schutzprinzip und als ethische Orientierung für die Soziale Arbeit.

3. Das professionelle Selbstverständnis der Sozialen Arbeit: Hier wird das Selbstverständnis der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession erläutert, inklusive des Doppel- und Tripelmandats sowie ihrer berufsethischen Prinzipien.

4. Die Geschichte der Sicherungsverwahrung: Das Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung und die Belastung der Sicherungsverwahrung, von ihrer Einführung im Nationalsozialismus bis zu den modernen menschenrechtsorientierten Reformen.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen der Sicherungsverwahrung: Die rechtlichen Grundlagen der Sicherungsverwahrung werden anhand der Normenpyramide dargestellt, wobei das Grundgesetz, die EMRK sowie einschlägige Rechtsprechungen des EGMR und BVerfG beleuchtet werden.

6. Die Rolle der Sozialen Arbeit in der Sicherungsverwahrung: Dieses Kapitel analysiert die konkreten Aufgabenfelder der Sozialen Arbeit in der Sicherungsverwahrung, darunter Beziehungsarbeit im Zwangskontext, Resozialisierung und Übergangsmanagement, sowie die menschenrechtlichen Anforderungen an die Praxis und deren Grenzen.

7. Fazit: Das Fazit fasst die Erkenntnisse zur Forschungsfrage zusammen, hebt die bleibenden Spannungsfelder hervor und betont die Bedeutung menschenrechtsorientierten Handelns der Sozialen Arbeit.

Schlüsselwörter

Sicherungsverwahrung, Soziale Arbeit, Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit, Zwangskontext, Resozialisierung, Übergangsmanagement, Menschenwürde, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Doppelmandat, Tripelmandat

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit dem Spannungsfeld zwischen dem Freiheitsanspruch von Individuen und dem Sicherheitsinteresse der Gesellschaft im Kontext der Sicherungsverwahrung und untersucht die Rolle der Sozialen Arbeit in diesem herausfordernden Bereich.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themenfelder sind die Menschenrechte, das professionelle Selbstverständnis der Sozialen Arbeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sicherungsverwahrung sowie die praktischen Aufgabenfelder der Sozialen Arbeit wie Beziehungsarbeit, Resozialisierung und Übergangsmanagement.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, zu untersuchen, inwiefern die Soziale Arbeit ihren menschenrechtlichen Ansprüchen innerhalb der Sicherungsverwahrung in Deutschland gerecht werden kann und welche Handlungsmöglichkeiten und Grenzen für die Profession dabei bestehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Analyse erfolgt anhand eines literaturbasierten Vorgehens, das rechtliche Grundlagen, fachwissenschaftliche Veröffentlichungen, berufsethische Leitlinien und Rechtsprechungen heranzieht.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung der Sicherungsverwahrung, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rolle der Sozialen Arbeit in diesem Kontext sowie die daraus resultierenden menschenrechtlichen Anforderungen an die Praxis, Handlungsmöglichkeiten und Grenzen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselwörter sind Sicherungsverwahrung, Soziale Arbeit, Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit, Zwangskontext, Resozialisierung, Übergangsmanagement, Menschenwürde, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Doppelmandat und Tripelmandat.

Welche historische Belastung trägt die Sicherungsverwahrung in Deutschland?

Die Sicherungsverwahrung wurde 1933 im Nationalsozialismus eingeführt und diente damals nicht nur dem Schutz vor gefährlichen Straftäter*innen, sondern auch dem Missbrauch zur politischen und sozialen Ausgrenzung, was ihre heutige Anwendung historisch belastet.

Was versteht man unter dem "Abstandsgebot" im Kontext der Sicherungsverwahrung?

Das "Abstandsgebot" ist eine Anforderung des Bundesverfassungsgerichts, die besagt, dass sich die Sicherungsverwahrung in der praktischen Umsetzung deutlich vom regulären Strafvollzug unterscheiden muss, um ihren freiheits- und therapieorientierten Charakter zu wahren.

Wie unterscheidet sich die Beziehungsarbeit in der Sicherungsverwahrung von anderen Feldern der Sozialen Arbeit?

In der Sicherungsverwahrung findet Beziehungsarbeit in einem Zwangskontext statt, der durch eine totale Institution, Machtasymmetrien und das Fehlen echter Freiwilligkeit geprägt ist, was erhöhte Anforderungen an Transparenz, Reflexionsfähigkeit und den Umgang mit emotionalen Belastungen stellt.

Welche Rolle spielt das "Recht auf Hoffnung" für die Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung?

Das "Recht auf Hoffnung" leitet der EGMR aus Artikel 3 der EMRK ab und bedeutet, dass ein Freiheitsentzug ohne Aussicht auf Entlassung nicht akzeptabel ist. Für die Soziale Arbeit impliziert dies die Pflicht, den Untergebrachten realistische Entwicklungsperspektiven zu eröffnen und sie bei Schritten zur möglichen Entlassung zu begleiten.

Final del extracto de 52 páginas  - subir

Detalles

Título
Zwischen Sicherheit und Freiheit. Die Soziale Arbeit im Spannungsfeld der Menschenrechte und Sicherungsverwahrung in Deutschland
Universidad
Catholic University for Applied Sciences Berlin
Calificación
1,1
Autor
C. Schmidt (Autor)
Año de publicación
2026
Páginas
52
No. de catálogo
V1696663
ISBN (PDF)
9783389177198
ISBN (Libro)
9783389177204
Idioma
Alemán
Etiqueta
Sicherungsverwahrung Menschenrechte soziale Arbeit soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession EMRK AEMR Bundesverfassungsgericht Europäische Menschenrechtskonvention
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
C. Schmidt (Autor), 2026, Zwischen Sicherheit und Freiheit. Die Soziale Arbeit im Spannungsfeld der Menschenrechte und Sicherungsverwahrung in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1696663
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