In der EU gibt es bislang kein einheitliches Gesetz zum Urheberrecht;
vielmehr hat jeder Mitgliedstaat sein eigenes nationales Gesetz, das
territorial begrenzt ist. Es gibt auch keine Richtlinie, welche die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten insgesamt horizontal harmonisieren soll, wie dies z.B. im Markenrecht geschehen ist. Bisher erfolgte lediglich eine vertikale Harmonisierung nationaler Urheberrechte durch acht Richtlinien zur Ausgleichung wettbewerblicher Differenzen im freien Waren- und
Dienstleistungsverkehr und somit zur Förderung des Binnenmarktes. Aus diesen Gründen bleiben Festlegung von Umfang und Voraussetzung des Urheberrechtsschutzes im Groben und Ganzen den Mitgliedstaaten
überlassen. Daher liegen unterschiedliche Schutzvoraussetzungen in den mitgliedstaatlichen Urheberrechten vor. Nur bei Computerprogrammen, Datenbanken und Fotografien muss europaweit eine eigene geistige Schöpfung ohne weitere Anforderungen vorliegen. Dies könnte sich nun durch die Infopaq-Entscheidung des EuGH geändert haben, wonach auch bei Zeitungsartikeln eine eigene geistige Schöpfung genügen soll. Zur Beantwortung der Frage, ob diese Entscheidung eine schleichende Harmonisierung der Schutzvoraussetzung des Urheberrechts darstellt, wird zuerst ein Blick auf das bisherige, vor diesem Urteil liegende Verständnis
der Rechtslage und deren Hintergründe geworfen (B.). Anschließend wird die Infopaq-Entscheidung dargestellt und diskutiert (C.). Sodann werden die Auswirkungen dieser Entscheidung vorgestellt (D.), gefolgt von der Beantwortung der Frage in einem Fazit (E.).
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. HINTERGRÜNDE
I. Das Werk als Schutzvoraussetzung des Urheberrechts
II. Zwei verschiedene Urheberrechtssysteme: droit d’auteur und copyright
III. Kompetenz der EU
IV. Bisherige Harmonisierung
1. Der europäische Werkbegriff
2. Eigene geistige Schöpfung als Kompromiss
3. Einheitlicher europäischer Werkbegriff
C. DIE INFOPAQ-ENTSCHEIDUNG
I. Sachverhalt
II. Fragestellung an den EuGH
III. Antwort des EuGH
1. Begründung
2. Auslegung des Werkbegriffs
IV. Beurteilung der Auslegung
1. Völkerrechtliche Vorgaben
2. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
a) Grammatikalische Auslegung
b) Historische Auslegung
c) Systematisch-teleologische Auslegung
aa) Interpretationsgrundsatz: effet utile
bb) Zwischenergebnis
cc) Richterliche Rechtsfortbildung
V. Ergebnis
D. AUSWIRKUNGEN
I. Konsequenzen für die deutsche Rechtslage (droit d’auteur)
II. Konsequenzen für die britische Rechtslage (copyright)
III. Mehr Leistungsschutz statt Urheberschutz
IV. Weitere strittige Fragen zum Werkbegriff
1. Werkarten
2. Ein Werk oder mehrere Werke
3. Körperliche Festlegung
4. Abgrenzung von Werk und Idee
5. Eigene geistige Schöpfung
E. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Infopaq-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf das europäische Urheberrecht, insbesondere die Frage, ob durch das Urteil eine schleichende Harmonisierung der Schutzvoraussetzungen stattfindet. Im Zentrum steht die Analyse des Begriffs der "eigenen geistigen Schöpfung" und dessen Einfluss auf nationale Schutzstandards.
- Analyse des europäischen und nationalen Werkbegriffs im Urheberrecht.
- Untersuchung der Harmonisierungsprozesse innerhalb der Europäischen Union.
- Diskussion der Infopaq-Entscheidung und deren Auswirkungen auf die Schutzschwelle ("kleine Münze").
- Bewertung des Spannungsfeldes zwischen droit d’auteur und copyright.
- Reflektion über die Rolle des EuGH bei der richterlichen Rechtsfortbildung im Urheberrecht.
Auszug aus dem Buch
C. Die Infopaq-Entscheidung
Infopaq International A/S stellt mithilfe eines Datenerfassungsverfahrens Zusammenfassungen aus dänischen Zeitungsartikeln her und verkauft diese an ihre Kunden. Dabei werden die Zeitungsartikel manuell in einer Datenbank registriert und anschließend als Bilddateien gescannt, welche sodann mit einer speziellen Software durch optische Zeichenerkennung in Textdateien umgewandelt werden. Diese Textdateien werden dann nach von Infopaq-Kunden zuvor festgelegten Begriffen durchsucht, wobei für jeden gefundenen Treffer nicht nur dessen Angaben über die Lokalisierung, sondern auch die jeweils fünf dem Treffer vorangehenden sowie nachfolgenden Wörter als Ausdruck weitergegeben werden. Die eingescannte Bilddatei und die umgewandelte Textdatei werden nach Abschluss des elektronischen Suchvorgangs automatisch gelöscht.
Der Fachverband dänischer Tageszeitungen Danske Dagblades Forening vertritt die Ansicht, dass für diese Art der Bearbeitung die Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber erforderlich sei, da ansonsten deren Urheberrechte aufgrund von unrechtmäßigen Vervielfältigungen gem. Art. 2 a) InfoRL verletzt werden. Dagegen erhebt Infopaq Feststellungsklage auf Anerkennung ihres Rechts, ohne Zustimmung der Rechtsinhaber diesen Dienst anbieten zu können. Infopaq sieht die einzelnen Vervielfältigungsschritte als vorübergehende Handlungen i.S.v. Art. 5 I InfoRL und somit nicht vom Vervielfältigungsrecht des Art. 2 a) InfoRL erfasst, und darüber hinaus bei den aus elf Wörtern bestehenden Textauszügen keine teilweisen Vervielfältigungshandlungen der Zeitungsartikel i.S.v. Art. 2 a) InfoRL.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die fehlende horizontale Harmonisierung des Urheberrechts in der EU und führt in die zentrale Fragestellung zur Infopaq-Entscheidung ein.
B. HINTERGRÜNDE: Dieses Kapitel erläutert das Grundverständnis des Werkbegriffs, die Differenzen zwischen droit d’auteur und copyright sowie die bisherige punktuelle Harmonisierung durch Richtlinien.
C. DIE INFOPAQ-ENTSCHEIDUNG: Hier werden der zugrunde liegende Sachverhalt, die Vorlagefragen an den EuGH sowie die Begründung und Auslegung des Gerichtshofs detailliert analysiert.
D. AUSWIRKUNGEN: Das Kapitel diskutiert die Konsequenzen des Urteils für die deutsche und britische Rechtslage sowie die Auswirkungen auf den Leistungsschutz und offene Fragen zum Werkbegriff.
E. FAZIT: Das Fazit fasst zusammen, dass eine Harmonisierung des Werkbegriffs auf niedrigem Niveau stattgefunden hat und die Infopaq-Entscheidung einen wichtigen Schritt in Richtung eines europäischen Urheberrechts darstellt.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Infopaq-Entscheidung, EuGH, Harmonisierung, Werkbegriff, eigene geistige Schöpfung, kleine Münze, droit d’auteur, copyright, Vervielfältigung, Schutzvoraussetzung, Rechtsfortbildung, Gestaltungshöhe, Binnenmarkt, Richtlinien.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der Infopaq-Entscheidung des EuGH auf die europäische Harmonisierung der Schutzvoraussetzungen im Urheberrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Arbeit behandelt den europäischen Werkbegriff, die Unterschiede zwischen kontinentalem und angloamerikanischem Urheberrecht sowie die Rolle der Rechtsprechung bei der Harmonisierung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist zu untersuchen, ob die Infopaq-Entscheidung eine "schleichende Harmonisierung" der urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen bewirkt hat.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, die Auslegung von Richtlinien und die Untersuchung der Rechtsprechung des EuGH.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der detaillierten juristischen Bewertung der Infopaq-Entscheidung, der Auslegung des Werkbegriffs durch den EuGH und den daraus resultierenden Auswirkungen auf nationale Rechtssysteme.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Werkbegriff, eigene geistige Schöpfung, Harmonisierung, Infopaq-Entscheidung und Gestaltungshöhe.
Welche Bedeutung hat die "kleine Münze" in diesem Zusammenhang?
Die "kleine Münze" bezieht sich auf Werke mit geringem schöpferischen Gehalt; die Arbeit untersucht, ob diese nun europaweit durch die Rechtsprechung des EuGH geschützt sind.
Wie bewertet der Autor die Rolle des EuGH?
Der Autor sieht den EuGH als treibende Kraft ("Motor") der Harmonisierung, der durch richterliche Rechtsfortbildung und die Auslegung des gemeinschaftsrechtlichen Besitzstands das Urheberrecht maßgeblich prägt.
- Arbeit zitieren
- Alexander Wedel (Autor:in), 2010, Die Infopaq-Entscheidung des EuGH: Schleichende Harmonisierung der Schutzvoraussetzung des Urheberrechts?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169769