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Interessentenklagen und ihre Verträglichkeit mit den Systementscheidungen des deutschen Rechts

Title: Interessentenklagen und ihre Verträglichkeit mit den Systementscheidungen des deutschen Rechts

Seminar Paper , 2003 , 55 Pages , Grade: 14 Punkte (gut)

Autor:in: Lukas Beck (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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Summary Excerpt Details

Was sind Interessentenklagen? Schon das von einer Interessentenklage angestrebte Ziel zu bestimmen, fällt nicht so leicht wie bei einer Popularklage oder einer Verletztenklage. Nur um Rechtskontrolle des Verwaltungshandelns kann es natürlich solange nicht gehen, als die Klagelegitimation auf einer Beziehung des Klägers zum Klagegegenstand beruht. Andererseits muss dieser negative Befund auch für den reinen Schutz subjektiver Rechte der Gewaltunterworfenen gelten, weil über die Beeinträchtigung dieser Rechte hinaus jedes "Interesse" zur Klage berechtigt. Da diese beiden Ziele schon von der Verletzten- und Popularklage bedient werden, liegt der Schluss nahe, dass bei der Interessentenklage beide Zielrichtungen kombiniert sind. Nun ist die Einführung einer Interessentenklage im deutschen Recht eines der am heftigsten umstrittenen Themen im Bereich des Verwaltungsprozessrechts. Dieser Streit ist kein junger. Er erfreut sich schon seit Jahrzehnten einer regen Auseinendersetzung. Dies mag vor allem daran liegen, dass es hier nicht einfach um die Einführung einer weiteren Klageart in das nationale Recht geht. Zündstoff bietet vor allem die Tatsache, dass hier auch und besonders die Systementscheidung des Verwaltungsprozessrechts für den Schutz subjektiv-öffentlicher Rechte als gewichtiges Argument gegen eine weite Einführung der Interessentenklage dient. Demgegenüber dient die Interessentenklage nicht zu geringem Teil, ja fast hauptsächlich, der Kontrolle der objektiven Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Es geht hier also vor allem um den Widerstreit zweier unterschiedlicher Rechtsschutzsysteme. Die Beleuchtung des Konzepts der Interessentenklage im Allgemeinen und deren Verträglichkeit mit den Systementscheidungen des deutschen Rechts im Besonderen, ist Gegenstand dieses Beitrages.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Begriffe um die Interessentenklage

I. Popularklage

II. Verletztenklage

III. Interessentenklage

1. Begriff der Interessentenklage

2. Insbesondere die Verbandsklage

a) Der Verbandsbegriff

b) Die materiellrechtliche Verbandsklage

c) Die verfahrensrechtliche Verbandsklage

IV. kurze Problemskizzierung

C. Entwicklung der Systementscheidung des Verwaltungsrechts

D. Interessentenklagen im nationalen Recht

I. Feststellungsklage, § 43 I VwGO

1. Das Rechtsverhältnis

2. Das Tatbestandsmerkmal des „berechtigten Interesses“

3. Die Anwendung von § 42 II VwGO auf Feststellungsklagen

a) Entwicklung der Anwendungsfrage in der Rechtsprechung

b) heutiger Meinungsstand

c) Bewertung der Diskussion um die Analogie

4. Zusammenfassung

II. Normenkontrollverfahren, § 47 VwGO

1. Zweck der Normenkontrolle

2. Merkmal der „Rechte“ in § 47 II S.1 VwGO

3. Behördenanträge als Interessentenklagen?

4. „Interessenten-Charakter“ durch temporäre Ausweitung?

5. Zusammenfassung

III. Anfechtungsklage, § 42 I 1. Alt VwGO

1. Bedeutung des Wortlautes des § 42 II VwGO

2. Möglichkeiten für die Verbandsklage innerhalb von § 42 VwGO

IV. Anwendungsfeld Naturschutz

V. Zusammenfassung

E. Gemeinschafts- und völkerrechtliche Gesichtspunkte

I. Beeinflussbarkeit der deutschen Systementscheidung

II. Einflussnahme des Gemeinschaftsrechts

III. Einflussnahme des Völkerrechts

F. Verfassungsrechtliche Berührpunkte

I. Bedeutung des Art. 19 IV GG

1. Art. 19 IV GG als Hindernis für die Interessentenklage ?

2. Ausweitung der Garantien des Art. 19 IV GG ?

II. Art. 3 I GG als Maßstab für die Einführung der Interessentenklage?

III. Das Demokratieprinzip als eine Forderung nach verstärkt gemeinwohlorientiertem Rechtsschutz?

G. Rechtspolitische Betrachtung

H. Fazit

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die Arbeit untersucht die dogmatische Einordnung sowie die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Interessentenklage innerhalb des deutschen Verwaltungsprozessrechts. Dabei wird analysiert, inwieweit das bestehende, stark auf den Individualschutz ausgerichtete System für kollektive Gemeinwohlinteressen geöffnet werden kann und muss, insbesondere unter Berücksichtigung europarechtlicher und völkerrechtlicher Einflüsse.

  • Grundlagen und Abgrenzung der verschiedenen Klagesysteme (Popularklage, Verletztenklage, Interessentenklage)
  • Analyse der Interessentenklage in der Feststellungsklage und im Normenkontrollverfahren
  • Die Rolle der Verbandsklage im Naturschutzrecht als praktisches Anwendungsfeld
  • Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Vereinbarkeit mit Art. 19 IV GG
  • Europarechtliche Impulse und die rechtspolitische Notwendigkeit zur Kompensation von Vollzugsdefiziten

Auszug aus dem Buch

I. Popularklage

Der Popularklage liegt die großzügigste Konzeption der Klagelegitimation zugrunde. Hier ist jedermann zur Klage berechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob er zum Klagegegenstand in irgendeiner Beziehung steht, also durch die Verwaltung in seinen Rechten oder Interessen beeinträchtigt, beschwert oder sonst berührt wird. Im System der Popularklage hat es keine Bedeutung, ob der Kläger wirkliche oder vermeintliche, eigene oder fremde, private oder öffentliche Interessen wahrnimmt. Zu seiner Klageberechtigung kommt er also ohne besondere Legitimation.

Eine eher isoliert dastehende, allerdings verfassungskräftig eingeräumte Ausformung dieser Legitimation besteht im Petitionsrecht (Art. 17 GG). Dieses Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, darf von jedermann wahrgenommen werden. Gerade diese uneingeschränkte Beschwerdemöglichkeit lässt aber die Ausformungen des Petitionsrechts, wie Gegenvorstellung und Aufsichtsbeschwerde, als wenig geeignet für die Verwendung als Rechtsschutzmittel erscheinen. Das Klagerecht, vor allem das der Anfechtung, gibt seinem Träger eine bedeutsame Rechtsmacht in Form einer Gestaltungsmöglichkeit. Wäre diese jedermann eingeräumt, stünde eine weitgehende Überlastung der Gerichte durch querulatorische Klagen zu befürchten1. Auch Rechtssicherheitserwägungen spielen hier eine bedeutsame Rolle. Soll der Verwaltungsakt ein wirksames Instrumentarium der Exekutive sein, so muss dieser auch eine entsprechende Bestandskraft haben, die nicht bei jedem erdenklichen Angriff zerstört werden kann. Seine Anfechtung muss also nicht nur temporär befristet sein, auch die Bezugsmenge der zur Anfechtung Berechtigten darf ein vernünftiges Maß nicht übersteigen. Eine Begrenzung der Legitimation ist also ein notwendiges Mittel, um einen für alle Rechtssubjekte dienlichen Rechtsverkehr zu gewährleisten.

Gegen die Legitimation des quivis ex populo herrscht im deutschen Verwaltungsprozessrecht daher eine recht einmütige Abneigung. Es verwundert daher auch nicht allzu sehr, dass sich die Furcht vor einer Aufweichung der Klagelegitimation in handfesten Argumenten gegen die Einführung der Interessentenklage wiederspiegelt, die ähnlich der Popularklage einen weiteren Antragsstellerkreis als die dem deutschen System eigene Verletztenklage aufweist. Nach aller Kritik sollte aber darauf hingewiesen sein, dass eine Rechtsordnung, die sich für die Popularklage als Kontrollinstrument der objektiven Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns entscheidet, das Ziel Exekutivkontrolle am besten erreicht2.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Die Arbeit führt in die Thematik der Interessentenklagen auf nationaler Ebene ein und beleuchtet die Einflüsse auf das bestehende Verwaltungsprozessrecht sowie verfassungsrechtliche Vorgaben.

B. Begriffe um die Interessentenklage: Dieses Kapitel definiert die Klagelegitimation und grenzt die drei Ausgestaltungsmöglichkeiten Popularklage, Verletztenklage und Interessentenklage voneinander ab.

C. Entwicklung der Systementscheidung des Verwaltungsrechts: Hier wird der historische Kontext der Systementscheidung für den Individualrechtsschutz und deren Entwicklung vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart analysiert.

D. Interessentenklagen im nationalen Recht: Die verschiedenen nationalen Klagearten wie Feststellungsklage, Normenkontrollverfahren und Anfechtungsklage werden auf ihr Potenzial zur Aufnahme von Elementen der Interessentenklage hin geprüft.

E. Gemeinschafts- und völkerrechtliche Gesichtspunkte: Das Kapitel untersucht, wie supranationales Recht und internationale Abkommen, wie die Aarhus-Konvention, die deutsche Rechtstradition beeinflussen.

F. Verfassungsrechtliche Berührpunkte: Es wird erörtert, ob die Interessentenklage mit den verfassungsrechtlichen Garantien, insbesondere Art. 19 IV GG, Art. 3 I GG und dem Demokratieprinzip, vereinbar ist.

G. Rechtspolitische Betrachtung: Eine Abwägung der Argumente hinsichtlich der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer breiteren Einführung der Interessentenklage zur Schließung von Vollzugsdefiziten.

H. Fazit: Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass das deutsche System den Zugang zur Interessentenklage ermöglichen kann, sofern er vernünftigen Beschränkungen unterworfen bleibt.

Schlüsselwörter

Interessentenklage, Verwaltungsprozessrecht, Klagelegitimation, Verletztenklage, Popularklage, Verbandsklage, Individualrechtsschutz, Gemeinwohl, Objektive Rechtskontrolle, VwGO, Rechtsschutzinteresse, Normenkontrolle, Schutznormtheorie, Naturschutz, Aarhus-Konvention

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und Grenzen der Interessentenklage im deutschen Verwaltungsrecht und setzt sich mit der Frage auseinander, wie das System des Individualrechtsschutzes für das Gemeinwohl geöffnet werden kann.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zu den zentralen Themen gehören die dogmatischen Grundlagen des Verwaltungsrechtsschutzes, die historische Entwicklung der Klagearten, der Einfluss von Gemeinschaftsrecht und Völkerrecht sowie verfassungsrechtliche Fragen wie der Schutzbereich des Art. 19 IV GG.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel besteht darin, die verfassungsrechtliche und methodische Zulässigkeit der Interessentenklage zu klären und zu prüfen, inwieweit diese Klageart als Instrument zur Kontrolle der objektiven Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns dienen kann.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Literatur zum Verwaltungs- und Verfassungsrecht basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung bestehender nationaler Klagearten (Feststellungsklage, Normenkontrolle, Anfechtungsklage), die Analyse supranationaler Einflüsse sowie eine detaillierte Prüfung verfassungsrechtlicher Bedenken und rechtspolitischer Erwägungen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie Klagebefugnis, Schutznormtheorie, objektive Rechtskontrolle und Gemeinwohlverantwortung sowie die spezifischen Klagearten wie Verbands- und Interessentenklage geprägt.

Inwieweit spielt der Naturschutz eine Rolle für die Interessentenklage?

Der Naturschutz wird als das prominenteste und erfolgreichste Anwendungsfeld der Interessentenklage identifiziert, insbesondere durch die Einführung der Verbandsklage in § 61 BNatSchG.

Wie bewertet der Autor den Einfluss von Art. 19 IV GG?

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 19 IV GG kein unüberwindbares Hindernis für die Einführung einer Interessentenklage darstellt, da die verfassungsrechtliche Garantie des Individualrechtsschutzes eine ergänzende objektive Rechtskontrolle nicht ausschließt.

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Details

Title
Interessentenklagen und ihre Verträglichkeit mit den Systementscheidungen des deutschen Rechts
College
University of Tubingen  (Rechtswissenschaftliche Fakultät)
Course
Seminar „Rechtsfragen des Verwaltungsprozessrechts“
Grade
14 Punkte (gut)
Author
Lukas Beck (Author)
Publication Year
2003
Pages
55
Catalog Number
V16987
ISBN (eBook)
9783638216746
ISBN (Book)
9783638727570
Language
German
Tags
Interessentenklagen Verträglichkeit Systementscheidungen Rechts Seminar Verwaltungsprozessrechts“
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Lukas Beck (Author), 2003, Interessentenklagen und ihre Verträglichkeit mit den Systementscheidungen des deutschen Rechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16987
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