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Das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ und die Leitlinien der deutschen Diözesen

Eine kirchenrechtliche Untersuchung

Title: Das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ und die Leitlinien der deutschen Diözesen

Seminar Paper , 2008 , 13 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Martin Baier (Author)

Theology - Systematic Theology
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Kein anderes Dokument hat in der jüngeren Kirchengeschichte so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie das am 07. Juli 2007 promulgierte Motu Proprio Papst Benedikts XVI. „Summorum Pontificum“ und die im Vorfeld angekündigten sog. Ausführungsbestimmungen der Deutschen Bischofskonferenz. Vielen ist der Begriff „Motu Proprio“ und seine Bedeutung als Rechtsdokument der Heiligen Kirche nicht bekannt. Zwei Dokumente befassten sich in jüngerer Zeit mit der Zulassung des Tridentinischen Meßritus: Im Jahre 1984 teilte die Heilige Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen in einem Brief mit, dass die “Tridentinische Messe bedingt erlaubt sei.“ Vier Jahre später befasste sich das „MP Ecclesia Dei“ Papst Johannes Paul II. in Zusammenhang mit den Vorfällen von Erzbischof Lefebvre mit diesem Thema. Aus aktuellem Anlass, persönlichem Interesse und, da es bis zu diesem Zeitpunkt keine allgemeine zusammenfassende Darstellung gibt, wurde dieses Thema von mir gewählt. In einem ersten Teil soll das „MP“ als kirchenrechtliches Dokument betrachtet werden. Die Aufmerksamkeit im zweiten Abschnitt liegt auf den „Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz“ bevor im dritten Teil ein abschließender Vergleich vorgenommen werden soll.

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Inhaltsverzeichnis

0. EINLEITUNG

1. DAS MOTU PROPRIO „SUMMORUM PONTIFICUM“ AUS KIRCHENRECHTLICHER SICHT

1.1 Der Gesetzescharekter des Motu Proprio „Summorum Pontificum“

2. DIE LEITLINIEN FÜR DIE DEUTSCHEN DIÖZESEN

2.2 Kirchenrechtliche Definition von allgemeinen Ausführungsbestimmungen

3. VERGLEICH DES MOTU PROPRIO „SUMMORUM PONTIFICUM“ MIT DEN LEITLINIEN DER DEUTSCHEN BISCHÖFE

4. RESÜMEE

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Diese kirchenrechtliche Untersuchung befasst sich mit dem Motu Proprio „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI. und setzt dieses in Verhältnis zu den von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Leitlinien. Ziel der Arbeit ist es, den kirchenrechtlichen Status des Motu Proprio zu klären und die Konformität der diözesanen Ausführungsbestimmungen mit dem universalen Kirchenrecht kritisch zu prüfen.

  • Kirchenrechtliche Einordnung des Motu Proprio „Summorum Pontificum“
  • Analyse des Gesetzescharakters päpstlicher Erlasse
  • Definition und rechtliche Reichweite von Ausführungsbestimmungen
  • Kritischer Vergleich zwischen päpstlichem Dokument und deutschen Leitlinien
  • Untersuchung der Rechtswirksamkeit partikularer Beschlüsse gegenüber universalem Recht

Auszug aus dem Buch

1.1 Der Gesetzescharekter des Motu Proprio „Summorum Pontificum“

Wie wir oben sehen konnten, ist ein „MP“ als verbindliches Recht der Gesamtkirche zu behandeln. Wie wird dieser Charakter im vorliegenden „MP“ deutlich? Um diese Frage zu beantworten, möchte ich auf einige Artikel von „Summorum Pontificum“ näher eingehen.

Gleich zu Beginn seines Schreibens bestimmt der Papst in Art. 2, dass „der Priester weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius“ für die Feier des Usus antiquor eine Genehmigung benötigt. Durch diesen Artikel nimmt der Heilige Vater die Angelegenheit „der traditionellen lateinischen Messe den Bischöfen aus der Hand und übergibt sie den Priestern.“ Vergleicht man diese Formulierung mit dem „MP Ecclesia Dei“, ist ein großer Schritt in Richtung Eigenständigkeit in dieser Sache getan worden.

Dass der Papst der oberste Wächter und Gesetzgeber über die Richtlinien der Liturgie ist, wird durch das „MP“ indirekt deutlich. In seinem Begleitbrief an die Bischöfe, den er seinem Schreiben „Summorum Pontificum“ beifügte, betont er: „Abschließend, liebe Mitbrüder, liegt mir daran zu betonen, dass diese neuen Bestimmungen in keiner Weise Eure Autorität und Verantwortlichkeit schmälern, weder hinsichtlich der Liturgie noch was die Seelsorge an Euren Gläubigen anbelangt. […] Nichts wird folglich der Autorität des Bischofs weggenommen, dessen Aufgabe in jedem Fall jene bleibt, darüber zu wachen, dass alles friedlich und sachlich geschieht.“

Zusammenfassung der Kapitel

0. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die liturgische Situation unter Kardinal Ratzinger und stellt das Motu Proprio in den Kontext der Bemühungen um die außerordentliche Form der Liturgie.

1. DAS MOTU PROPRIO „SUMMORUM PONTIFICUM“ AUS KIRCHENRECHTLICHER SICHT: Dieses Kapitel definiert das „Motu Proprio“ als Form der päpstlichen Gesetzgebung und erörtert dessen verpflichtenden Charakter für die Gesamtkirche.

1.1 Der Gesetzescharekter des Motu Proprio „Summorum Pontificum“: Der Unterpunkt analysiert spezifische Artikel des Dokuments, um die päpstliche Autorität und die Eigenständigkeit der Priester bei der Feier des Usus antiquor zu verdeutlichen.

2. DIE LEITLINIEN FÜR DIE DEUTSCHEN DIÖZESEN: Hier wird die Reaktion der deutschen Bischöfe auf das Motu Proprio untersucht, insbesondere die Herausgabe eigener Ausführungsbestimmungen.

2.2 Kirchenrechtliche Definition von allgemeinen Ausführungsbestimmungen: Dieser Abschnitt klärt den kirchenrechtlichen Status solcher Bestimmungen und betont deren Abhängigkeit vom übergeordneten Gesetz.

3. VERGLEICH DES MOTU PROPRIO „SUMMORUM PONTIFICUM“ MIT DEN LEITLINIEN DER DEUTSCHEN BISCHÖFE: Das Kapitel vergleicht die päpstlichen Vorgaben direkt mit den in Deutschland vereinbarten Leitlinien und deckt rechtliche Unstimmigkeiten auf.

4. RESÜMEE: Das Resümee zieht ein Fazit über die Konflikte zwischen universellem und partikularem Recht und äußert den Wunsch nach einer respektvollen liturgischen Erneuerung.

Schlüsselwörter

Motu Proprio, Summorum Pontificum, Kirchenrecht, Liturgie, Usus antiquor, Deutsche Bischofskonferenz, Leitlinien, Codex Iuris Canonici, Päpstliche Autorität, Tridentinische Messe, Ausführungsbestimmungen, Partikularrecht, Liturgiekonstitution, Gesamtkirche, Benedikt XVI.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser kirchenrechtlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das Verhältnis des päpstlichen Schreibens „Summorum Pontificum“ zu den darauf reagierenden „Leitlinien“ der deutschen Bischöfe und prüft, inwiefern die diözesanen Regelungen mit dem universalen Kirchenrecht konform gehen.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Fokus stehen die päpstliche Gesetzgebungsgewalt, die liturgische Ordnung der lateinischen Kirche und die Rolle der Ortsbischöfe bei der Umsetzung des überlieferten Meßritus.

Was ist die zentrale Forschungsfrage?

Die Arbeit fragt danach, wie sich der Vorrang des päpstlichen Rechts (universales Recht) gegenüber den partikularen Ausführungsbestimmungen der deutschen Bischofskonferenz in Bezug auf die Zulassung der außerordentlichen Form der Liturgie darstellt.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Der Autor wendet eine kirchenrechtliche Analyse an, indem er den Codex Iuris Canonici (CIC/1983) sowie die einschlägigen Dokumente des Apostolischen Stuhls und der Bischofskonferenz juristisch interpretiert und vergleicht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Der Hauptteil erörtert zunächst den Rechtscharakter eines Motu Proprio, definiert allgemein geltende Ausführungsbestimmungen und führt anschließend einen kritischen Punkt-für-Punkt-Vergleich zwischen dem päpstlichen Dokument und den deutschen Leitlinien durch.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Summorum Pontificum, Kirchenrecht, Usus antiquor und das Spannungsfeld zwischen universellem und partikularerem Kirchenrecht definiert.

Wie bewertet der Autor die Wirksamkeit der deutschen Leitlinien im Vergleich zum päpstlichen Motu Proprio?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Leitlinien der deutschen Bischöfe in mehreren Punkten nicht mit dem „Summorum Pontificum“ konform sind und somit, als bloßes Partikularrecht, das universale päpstliche Recht nicht wirksam außer Kraft setzen können.

Welches konkrete Fallbeispiel aus der Arbeit belegt die Diskrepanz in der praktischen Umsetzung?

Die Arbeit verweist unter anderem auf das Bistum Augsburg, wo die Bischöfe eine Mindestgröße von 25 Personen für eine Gruppe festlegten, obwohl das päpstliche Schreiben keine derartige zahlenmäßige Einschränkung für die Gläubigen vorsieht.

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Details

Title
Das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ und die Leitlinien der deutschen Diözesen
Subtitle
Eine kirchenrechtliche Untersuchung
College
Philosophisch-Theologische Hochschule Brixen
Course
Hauptseminar
Grade
1,0
Author
Martin Baier (Author)
Publication Year
2008
Pages
13
Catalog Number
V169924
ISBN (eBook)
9783640884582
ISBN (Book)
9783640884339
Language
German
Tags
Kirchenrecht; Alte Messe; Motu Proprio; Summorum Pontificum; Papst; Lefebvre;
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Martin Baier (Author), 2008, Das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ und die Leitlinien der deutschen Diözesen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169924
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