Politisch motivierte Internetzensur in der Volksrepublik China

Struktur und die Rollen von Microsoft, Yahoo und Google


Bachelorarbeit, 2010

44 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Gliederung

1. Einleitung
1.1. Thematische Hinführung
1.2. Literaturbericht

2. Theoretischer Zugang
2.1. Grundlagen der Menschenrechte
2.2. Kodifizierung der Menschenrechte
2.3. Kategorisierung von Internetzensur

3. Strukturelle Grundlagen der Internetzensur
3.1. Grundlagen des politischen Systems
3.2. Juristische Grundlagen
3.3. Behördenapparat

4. Durchführung der Internetzensur
4.1. Project Golden Shield
4.2. Sonstige Formen der Internetzensur
4.3. Umgehensmöglichkeiten

5. Die Rollen von Google, Yahoo und Microsoft
5.1. Microsoft
5.2. Yahoo
5.3. Google

6. Fazit und Ausblick

1. Einleitung

1.1. Thematische Hinführung

„All censorship exists to prevent anyone from challenging current conceptions and existing institutions. All progress is initiated by challenging current conceptions, and executed by supplanting existing institutions. Consequently the first condition of progress is the removal of censorship.“

- George Bernard Shaw, Vorwort zu „ Mrs. Warren’s Profession “ (1893)

Man kann davon ausgehen, dass Shaws Zitat schon allein aus zeitgeschichtlichen Gründen nicht als Anspielung auf die erst noch entstehenden kommunistischen Staaten zu verstehen ist. Vielmehr ist es als Kritik an den bestehenden, monarchisch geprägten Strukturen seiner Zeit zu werten. Doch wenngleich diese sich auf Anhänger der gegenüberliegenden politischen Richtung stützten so ist ihnen doch eins gemein: ein ausgeprägter Hang zum Konservatismus[1] begründete durch eine Staatsstruktur, welche auf einer grundlegenden ideologischen Überzeugung beruht. Während dies im Europa des 19. Jahrhunderts der (schon stark bröckelnde) Glaube an die deren Herrschaft begründende bessere Herkunft von Adel und Monarch war so gilt es im modernen China des 21. Jahrhunderts den als überlegen proklamierten Sozialismus zu verwirklichen. Hierzu zählt insbesondere auch die Verteidigung eines dessen wichtigster Grundprinzipien, der Gleichheit, gegenüber dem externen Einfluss des Ungleichheit schürenden Kapitalismus. Dass dies in China mittlerweile auf Basis eines keineswegs mehr egalitären Systems geschieht erscheint dabei fast unterzugehen. Teil dessen stark hierarchisch gegliederten Staatsapparats zur Aufrechterhaltung einer weitestgehend pervertierten Ideologie ist die breitgefächerte politische Zensur. Dies ist v.a. dergestalt von Interesse, dass der Staat, d.h. die Kommunistische Partei, in den vergangen beiden Jahrzehnten vor der großen Herausforderung stand, ein anti-demokratisches System aus wirtschaftlichen Gründen für eine zutiefst basisdemokratische Element zu öffnen: dem Internet.

In dieser Arbeit soll der Frage nach den Auswirkungen dieses informationstechnologischen Spagats zwischen Meinungsfreiheit und Regulierung im chinesischen Internet nachgegangen werden.[2] Hierzu soll zunächst das staatliche Korsett aus positiven Rechtsnormen sowie der mit dem Internet betraute chinesische Behördenapparat entschlüsselt werden um im Folgenden konkrete Praktiken der Webzensur im Reich der Mitte aufzuzeigen. Besonderer Fokus hierbei liege hier auf den amerikanischen IT-Konzernen Microsoft, Yahoo und Google, welchen in der Vergangenheit im Versuch, den chinesischen Markt zu erschließen, tragende Rollen in der behördlichen Durchsetzung der Beschränkung der Meinungsfreiheit zukamen.

1.2. Literaturbericht

Die Literatur über das chinesische Rechts- und Zensursystem ist mannigfaltig. Zunächst gilt es, betont linientreue von kritisch-neutralen Publikationen zu trennen. Dies ist insbesondere aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil der für diese Arbeit relevanten Informationen v.a. im Web niederlegt ist von Bedeutung. Aufgrund der an sich flüchtigen Natur des Internets ist es daher zwingend erforderlich zu versuchen, Informationen stets von etablierten Nachrichtenagenturen und Webseiten zu beziehen, um somit ein maximales Maß an Nachvollziehbarkeit und Authentizität sicherzustellen. Doch auch im Bereich der Monographien und Sammelbände ist zu unterscheiden. Viele Publikationen machen entweder nur vage, kaum verwertbare Aussagen über bestimmte, außerhalb Chinas nur schwer erfassbare Sachverhalte oder basieren auf veralteten Informationen. Als besonders wertvoll hat sich die Arbeit der OpenNet Initiative erwiesen, in deren Rahmen erst kürzlich die umfassende, von Ronald Deibert et al herausgegebene Schriftensammlung Access ControlledThe Shaping of Power, Rights and Rule in Cyberspace erschienen ist. Neben einer Sammlung an für das Phänomen der Internetzensur einschlägiger Aufsätze beinhaltet diese höchst aktuelle Publikation Berichte zur Situation zahlreicher Industrie- und Schwellenländern. Darüber hinaus sei der 2007 in Thailand erschienene Sammelband Free Expression in Asian Cyberspace erwähnt, welche begleitend zur 2006 in Manila abgehaltenen Konferenz der Southeast Asian Press Alliance erschien und die dort gehaltenen Reden, zahlreicher Experten auf dem Gebiet der politischen Internetzensur enthält. Eine ganz andere Perspektive eröffnen Oystein Alme und Morten Vagen. In der Monographie Silenced – China’s Great Wall of Censorhsip erläutern sie vor dem Hintergrund Almes Tätigkeit als Radioredakteur eines pro-tibetischen Senders viele Facetten der chinesischen Internetzensur.

Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass die zum Zwecke dieser Arbeit konsultierten Quellen von durchweg hochwertiger journalistischer bzw. wissenschaftlicher Qualität waren und den Rückgriff auf einen breit angelegten und aktuellen Wissensfundus ermöglichten.

2. Theoretischer Zugang

Dieser erste Abschnitt der vorliegenden Arbeit dient der Schaffung von wesentlichen Grundlagen zur Erschließung potenzieller Verletzungen der Meinungsfreiheit im chinesischen Internet. In einem ersten Schritt wird hierzu auf die ideengeschichtliche Ableitung der Menschenrechte eingegangen, welche die Basis des Postulats der Informations- und Meinungsfreiheit bilden. Es sei darauf hingewiesen, dass es explizit kein Anliegen dieser Arbeit ist, die Frage des universellen oder rein kulturrelativen Charakters der Menschenrechte zu erforschen. Vielmehr sollen deren Definitionen, wie sie in der Declaration of Human Rights durch die Vereinten Nationen 1948 niedergelegt wurden dazu dienen, dieser Arbeit eine einheitliche Begrifflichkeit zu verleihen.[3] In einem zweiten Schritt wird das Schema der OpenNet Initiative zur kategorischen Erfassung von Internetfilterung erläutert, mittels dessen diese Arbeit Aussagen über Breite und Tiefe der chinesischen Webzensur treffen wird.

2.1. Grundlagen der Menschenrechte

Die Vorstellung allgemein verbindlicher Menschenrechte fußt auf dem naturrechtlichen Konzept einer überpositiven Norminstanz, welche einen jeden Menschen mit denselben, universell geltenden Rechten ausstattet. Diese konstituiert sich aus der Würde, die der Mensch als solcher besitzt und eine Degradierung zum reinen Objekt des Handelns Anderer verbietet. An dieser Stelle soll aus kontextuellen Gründen bewusst auf eine umfassende ideengeschichtliche Ableitung des Begriffs der „Würde“ verzichtet werden, dennoch aber kurz die drei wichtigsten, abendländischen Ansätze ihres Konzepts aufgezeigt werden, als da wären:

- Die Philosophie Ciceros
- Das Christentum
- Die Aufklärung

Während Cicero in seinem früheren Werk De rei publica[4] noch an den aristotelischen Begriff der Würde anknüpft, welche dem Menschen erst durch tugendhafte Leistungen durch die Gesellschaft verliehen wird, entwickelt er in den später verfassten De officiis[5] eine allgemeingültige Vorstellung der Würde. Demnach unterscheide den Menschen dessen Vernunftbegabtheit von den Tieren. Im Gegensatz zu späteren Konzeptionen ist die hierdurch erlangte Würde zwar bereits angeboren jedoch stets durch übermäßige Hingabe zu Lust und Luxus wieder verlierbar.[6] Anders als Cicero, der die Würde des Menschen von unten her definierte, entsteht mit dem Aufkommen des frühen Christentums ein andersgerichteter Ansatz. So wird aus der biblischen Feststellung, der Mensch sei nach dem Ebenbild des christlichen Gottes geschaffen, eine besondere Schutzbedürftigkeit des Wesens Mensch als solchem postuliert. Im Lichte dieser Herleitung erscheint es daher auch als zwingend, die Möglichkeit des Verlusts der Menschenwürde zu verneinen. Der jedoch prägendste Einfluss auf das abendländische Verständnis von Menschenwürde und –rechten ist dem Zeitalter der Aufklärung zuzurechnen. Während Autoren wie John Locke, Jean Jacques Rousseau oder Montesquieu sich vor allem mit der systemischen Sicherung der von ihnen als geltend anerkannten Menschenrechte befassten, findet sich eine theoretische Herleitung ebendieser in Immanuel Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten[7]:

Die Wesen […] haben […], wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen relativen Wert, als Mittel, und heißen daher Sachen, dagegen vernünftige Wesen Personen genannt werden, weil ihre Natur sie schon als Zwecke an sich selbst, d.h. als etwas, das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf, auszeichnet, mithin sofern alle Willkür einschränkt (und ein Gegenstand der Achtung ist).[8]

Kant leitet ebenfalls die Würde des Menschen von dessen, ihn von den Tieren unterscheidender Vernunftbegabtheit ab, schließt dabei aber die Möglichkeit des Verlust oder freiwilligen Verzichts aufgrund des inhärenten Selbstzwecks des Menschen als solchem aus. Der entscheidende Durchbruch dieser Herleitung besteht in deren Universalität. Im Gegensatz zu Cicero ist bei Kant die Frage der Menschenwürde nicht mehr an eine jeweilige Einzelfallentscheidung gebunden. Gleichzeitig führt er die Menschenwürde nicht auf eine sich jeglicher Falsifizierbarkeit entziehenden und darüber hinaus nur von Teilen der Gesellschaft geteilten theistischen Prämisse zurück.[9] Erst auf dieser Basis ist es den Aufklärern erstmals möglich, nicht nur die Setzung allgemeinverbindlicher Menschenrechte durch positives Recht zu postulieren sondern noch einen Schritt weiter zu gehen und diese als vorstaatlich und unabhängig von Raum, Zeit oder Gesetzgeber zu deklarieren.[10]

2.2. Kodifizierung der Menschenrechte

Folgendes Schaubild bietet eine Übersicht über die verschiedenen Stufen der Kodifizierung der Menschenrechte:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: Die Geschichte der Menschenrechte. Quelle: Information zur politischen Bildung 4/2007. S. 15.

Während die schon 1215 in Großbritannien in Kraft getretene Magna Charta zunächst lediglich dem adeligen Teil der Bevölkerung Freiheitsrechte einräumte, gewährte der Habeas Corpus Act von 1679 erstmals allgemeinverbindlichen Schutz vor willkürlicher Verhaftung. Darüber hinaus stärkten sowohl die Petition of Rights (1628) als auch die Bill of Rights (1689) die Stellung des Parlaments gegenüber dem britischen König, in deren Folge willkürliche Verwaltungsakte zumindest theoretisch weitestgehend abgeschafft wurden. Wenngleich noch entfernt vom Gedanken der Volkssouveränität stellt diese Stärkung des Parlamentarismus auf den Schutz des Menschen vor der Degradierung zum reinen Objekt des Handelns anderer (hier: des Monarchen) ab. Ein Jahrhundert später finden in Nordamerika und Frankreich Revolutionen statt, wobei insbesondere letztere ganz maßgeblich von dem von Jean-Jacques Rousseau entwickelten Prinzip der Volkssouveränität beeinflusst war.[11] Beiden gemein ist die erstmalige Verkündung eines umfassenden Katalogs an Menschen- und Bürgerrechten auf nationaler Ebene.

Wichtigstes Dokument der neuzeitlichen Entwicklung der Menschenrechte ist die Universal Declaration of Human Rights der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948, zu deren Unterzeichnern auch China zählt und deren Definitionen den in dieser Arbeit verwendeten Begriff der Menschenrechte konfigurieren. Von besonderem Interesse sei hierbei Artikel 19, welcher Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert:

“Everyone has the right to freedom of opinion and expression; this right includes freedom to hold opinions without interference and to seek, receive and impart information and ideas through any media and regardless of frontiers.”[12]

Der Vollständigkeit halber seien der International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights[13] sowie der International Covenant on Civil and Political Rights[14] erwähnt, welche den Versuch darstellen, die bis dato lediglich als rechtlich unverbindlich geltenden Menschenrechte auch völkerrechtlich zu institutionalisieren. Während ersterer (unter Vorbehalten) von China unterschrieben und ratifiziert wurde steht im Falle des International Convenant on Civil and Political Rights die Ratifikation noch aus.[15]

2.3. Kategorisierung von Internetzensur

In diesem Abschnitt soll die von der OpenNet Initiative (ONI) entwickelte Theorie zur systematischen Erfassung von Webzensur vorgestellt werden. Die ONI ist ein Gemeinschaftsprojekt verschiedener Institute der Havard University, der University of Toronto sowie der kanadischen SecDev Group, welches es sich zum Ziel gesetzt hat weltweit Internetzensur sowie virtuelle Überwachungsmaßnahmen unabhängig und unparteiisch zu untersuchen, aufzeigen und zu analysieren.[16] Zu diesem Zwecke werden in dem zu untersuchenden Land zunächst verschiedene Bereiche des Internets thematisch kategorisiert und auf das jeweilige Maß an Filterung untersucht. Je nach Umfang und Intensität der in den jeweiligen Kategorien betriebenen staatlichen Zensur erfolgt eine Einordnung in folgendes Bewertungsschema:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Eigene Darstellung nach Access Controlled (2010), S. 111f.

Erläuterung der Kategorien:

Politisch: Websites oppositionellen Inhalts; darüber hinaus auch Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Minderheitenrechte sowie religiösen Bewegungen betreffende Inhalte.

Sozial: Inhalt mit Bezug auf Glücksspiel, illegalen Drogen oder Alkohol; des Weiteren auch sexuelle sowie weitere potenziell als heikel oder anzüglich wahrgenommene Inhalte.

Konflikte und Sicherheit: Inhalte zum Thema bewaffneter Konflikte und Gruppierungen, Grenzstreitigkeiten sowie Separatistenbewegungen.

Internet Anwendungen: Websites, die Dienstleistungen wie e-Mail, Content Hosting, Übersetzungen, sowie Hilfen zur Umgehung von Internetfiltern anbieten; darüber hinaus auch Suchmaschinen.[17]

Erläuterung der Zensurstufen:

Keine Anzeichen von Zensur: keine Hinweise auf Filterung des Internets.

Vermutete Zensur: bestehende Verbindungsabnormalitäten deuten auf mögliche staatliche Zensurmaßnahmen hin, können jedoch nicht zweifelsfrei auf beabsichtigte, staatliche Interventionen zurückgeführt werden.

Punktuelle Zensur: Präsenz loser Filterung weniger Websites über wenige Teilbereiche einer Kategorie hinweg oder lockere Filterung lediglich eines Teilbereichs.

Substanzielle Zensur: durch Breite oder Tiefe der Filterung charakterisiert; entweder schwache Filterung sämtlicher Teilbereiche einer Kategorie oder mittleres Niveau an Zensur eines kompletten Teilbereichs.

Tiefgreifende Zensur: durch Breite und Tiefe der Filterung charakterisiert; intensive Filterung in allen Teilbereichen der Kategorie.[18]

Komplementäres Element dieser Herangehensweise ist die Untersuchung von Transparenz und Konsistenz der betriebenen Zensur. Einerseits stellt sich hierbei die Frage, inwiefern Zensur in für die Bevölkerung nachvollziehbarer Art und Weise betrieben wird, oder ob der Anschein erweckt wird, bestimmte Inhalte seien aus rein technischen Gründen nicht verfügbar. Konsistenz hingegen bezieht sich auf möglicherweise unterschiedlich streng ausgeführte Internetfilterung verschiedener Internet Service Provider (ISP).

[...]


[1] Es sei daran erinnert, dass ein relatives Konzepte wie das des Konservatismus stets im Bezug auf den gesellschaftlichen Status Quo zu begreifen sind. Anders als ein Begriffe wie beispielsweise „christdemokratisch“ ist „konservativ“ im Vakuum betrachtet genauso wenig eine politische Richtung wie „links“ oder „rechts“ Himmelsrichtungen sind.

[2] Unter Ausklammerung der Sonderverwaltungszonen Hong Kong und Macau, welche einer grundlegend verschiedenen Jurisdiktion unterliegen.

[3] Dennoch sei darauf hingewiesen, dass die Einforderung bestimmter westlicher, als „Menschenrecht“ deklarierter Ansprüche solange keinen höheren Geltungsanspruch als beispielsweise islamistisch-fundamentalistische begründete Normen genießen, solange auch deren Begründung rein dogmatisch und/oder explizit kulturbezogener Natur ist.

[4] Cicero, Marcus Tullius (2001): De re publica. Vom Gemeinwesen. Ditzingen: Reclam.

[5] Cicero, Marcus Tullius (1986): De officiis. Vom pflichtgemäßen Handeln. Ditzingen. Reclam.

[6] Ebd, Buch 1. Absätze 105 -106.

[7] Kant, Immanuel (1978): Metaphysik der Sitten, in H.J. Türk / W. Trutwin (Hrsg.): Philosophisches Kolleg 4, Anthropologie. Düsseldorf: Patmos.

[8] Ebd, S. 32f.

[9] Eine hieran anschließende Diskussion über das Wesen der Vernunft sowie der Frage, ob diese auch bei höher entwickelten Tieren anzutreffen ist wird in dieser Arbeit bewusst ausgespart.

[10] Herrmann, Alex (2007): Idee der Menschenrechte, in: Information zur politischen Bildung, Menschenrechte, 4/2007, S. 9.

[11] Rousseau, Jean-Jacques (1986): Vom Gesellschaftsvertrag. Ditzingen: Reclam.

[12] United Nations (2010): The Universal Declaration Of Human Rights, Artikel 19. Online verfügbar unter: http://www.un.org/en/documents/udhr/index.shtml (zuletzt abgerufen am 10.05.2010).

[13] United Nations (2010): Treaty Collection. Online verfügbar unter: http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-3&chapter=4&lang=en#7 (zuletzt abgerufen am 09.05.2010).

[14] United Nations (2010): Treaty Collection. Online verfügbar unter: http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-4&chapter=4&lang=en#4 (zuletzt abgerufen am 09.05.2010).

[15] Ebd.

[16] OpenNet Initiative (2010): About ONI. Online verfügbar unter: http://opennet.net/about-oni (zuletzt abgerufen am 10.05.2010).

[17] Deibert, R. et al (2010): Access controlled. The Shaping of Power, Rights, and Rule in Cyberspace, S. 111f.

[18] Ebd. S. 112.

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Politisch motivierte Internetzensur in der Volksrepublik China
Untertitel
Struktur und die Rollen von Microsoft, Yahoo und Google
Hochschule
Universität Passau  (Lehrstuhl für Polititkwissenschaft Gellner)
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
44
Katalognummer
V169989
ISBN (eBook)
9783640885183
ISBN (Buch)
9783640885305
Dateigröße
1999 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
China, Internet, Zensur, Yahoo, Google, Microsoft, Volksrepublik China, Internetzensur
Arbeit zitieren
Julian Knab (Autor:in), 2010, Politisch motivierte Internetzensur in der Volksrepublik China, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169989

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