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Was nun, John Stuart Mill?

Würde der Vorzeigeliberale die SRP verbieten?

Title: Was nun, John Stuart Mill?

Term Paper (Advanced seminar) , 2010 , 21 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Rajko Dikmann (Author)

Politics - Political Theory and the History of Ideas Journal
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Debatten über Parteienverbote grassieren seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Sei es nun der einst gescheiterte NPD-Verbotsantrag in den Neunzigern oder die derzeitige Diskussion um einen weiteren Versuch samt möglicher Konsequenzen aus einer solchen „Zensur“ und rechtlichen Legitimationshürden. Parteiverbote sind nicht unumstritten, weil gerade in einem pluralistischen Rechtsstaat ein solcher Vorgang nicht nur begründet werden muss, sondern vordergründig Grundrechten wie der Rede- und Meinungsfreiheit zuwider läuft.

“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (…). Eine Zensur findet nicht statt. (Art. 5.1, GG)

Gerade an besagter Zensur reibt sich Mancher, was durch das Parteienprivileg aus Artikel 21 GG noch verschärft wird. Fürsprecher des Verbots hingegen sehen in Parteien wie der NPD eine Gefahr für die Demokratie und verstehen solche Maßnahmen als anerkannte Möglichkeiten des Prinzips einer wehrhaften Demokratie. Doch abgesehen von aktuellen Überlegungen zum Können und Sollen eines Verbots der NPD gab es in der Geschichte der BRD bereits zwei Fälle, in denen Parteien verboten wurden: Die Sozialistische Reichspartei (SRP) wurde 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956 vom Bundesverfassungsgericht (BVG) verboten.

1806, beinahe 150 Jahre vor dem SRP-Verbot wurde John Stuart Mill geboren. Der englische Philosoph und Ökonom gilt als einer der einflussreichsten liberalen Denker des vorvergangenen Jahrhunderts und schrieb mit „On Liberty“ („Über die Freiheit“, dt.) eine Streitschrift für die Meinungsfreiheit und gegen die Unterdrückung des Meinens der Massen.

„Es braucht auch Schutz gegen die Tyrannei des vorherrschenden Meinens und Empfindens, gegen die Tendenz der Gesellschaft, durch andere Mittel als zivile Strafen ihre eigenen Ideen und Praktiken als Lebensregeln denen als Lebensregeln aufzuerlegen, die eine abweichende Meinung haben.“ (Mill 2004: 10)

Am Ende dieses Gedankens stünde ohne solchen Schutz also keineswegs mehr eine pluralistische Gesellschaft, sondern jenes homogene Konstrukt, das aus dem Meinen der Mehrheit geschaffen wurde. Ausgehend von diesen Gedanken soll diese Arbeit der Frage nachgehen, ob das 1956 ergangene Verbot der SRP mit den freiheitlich-liberalen Gedanken John Stuart Mills zu vereinen ist, oder ob eine solche „Meinungsbeschneidung“ eher ein Übermaß an Regierungsmacht bedeutet, das es zu begrenzen gilt.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

2. „On Liberty“

2.1 Über die Freiheit

2.2 Der Nutzen des Staates

2.3 Die Grenzen der Freiheit

3. Sozialistische Reichspartei

3.1 Partei und Programm: Am Anfang stand das Gestern

3.2 Das SRP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

3 What would Mill do?

3.1 Würde Mill Parteien verbieten?

3.2 Schlussbetrachtungen

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit des Parteiverbots der Sozialistischen Reichspartei (SRP) von 1952 mit den freiheitlich-liberalen Prinzipien des Philosophen John Stuart Mill. Dabei wird analysiert, ob der staatliche Schutz der Demokratie mittels Verboten in Mills Philosophie eine Legitimation findet oder ob dieser Schutz eine unzulässige Einschränkung der individuellen Freiheitsrechte darstellt.

  • Analyse der Freiheitskonzeption von John Stuart Mill unter Berücksichtigung von „On Liberty“.
  • Untersuchung der historischen Hintergründe und der ideologischen Ausrichtung der SRP.
  • Juristische Betrachtung der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zum SRP-Verbot.
  • Diskussion über das Spannungsfeld zwischen der wehrhaften Demokratie und liberaler Meinungsfreiheit.
  • Überlegungen zur heutigen Relevanz eines diskursiven Umgangs mit antidemokratischen Ideologien.

Auszug aus dem Buch

3.1 Würde Mill Parteien verbieten?

In diesem letzten Abschnitt wird nun versucht, jene auf den ersten Blick vollkommen konträr zueinander stehenden Positionen näher zu betrachten und mögliche Schnittpunkte und Gemeinsamkeiten zu finden: Auf der einen Seite Mills liberale Grundposition, nach der die Freiheit im Denken und Handeln die grundlegende und notwendige Voraussetzung für die Entfaltung des individuellen Schöpfergeistes, der Antrieb einer jeden Gesellschaft ist. Auf der anderen Seite das Verbot der SRP, welches per Gesetz einen Teil der Handlungs- und Vereinigungsfreiheit innerhalb einer Gesellschaft und somit eine potentielle Triebfeder gesellschaftlichen Strebens verbietet. Wie passt dies zusammen?

Im Kapitel über die Grenzen der Freiheit wurden bereits die drei Freiheitsbereiche nach Mill skizziert: Die innere Freiheit des Bewusstseins (Meinungsfreiheit), sowie die Handlungs- und daran anknüpfend Assoziationsfreiheit. Mit dem Verbot beschneidet das Bvg nicht etwa nur die Handlungs- und Assoziationsfreiheit der SRP. Durch die Aberkennung des Parteienstatus nimmt es gänzlich die Möglichkeit der Ausübung von diesen zweien der drei wesentlichen Merkmale von Mills Freiheitsbegriff. Auch die innere Freiheit des Bewusstseins ist dadurch berührt. Zwar kann jedes einzelne Ex-SRP-Mitglied noch seine Meinung äußern, dies allerdings im Privaten und nicht etwa öffentlichen Raum, da die Plattform zu einer solchen Äußerung durch das Parteiverbot ebenfalls genommen ist. Um es zu wiederholen: zwei der drei Freiheitsbegriffe nach Mill sind durch das Parteiverbot gänzlich genommen, der dritte geschädigt.

Zusammenfassung der Kapitel

2. „On Liberty“: Dieses Kapitel erläutert Mills liberale Grundthesen, insbesondere die Bedeutung der Meinungs- und Handlungsfreiheit sowie den utilitaristischen Staatsbegriff als Mittel zum Schutz des Gesamtnutzens.

3. Sozialistische Reichspartei: Hier werden die Entstehung, das Programm und die ideologische Nähe der SRP zum Nationalsozialismus dargelegt sowie die historische Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der Partei analysiert.

3 What would Mill do?: Dieser Abschnitt führt die theoretischen Ansätze Mills und die rechtliche Praxis des Verbots zusammen, um die grundsätzliche Frage der Vereinbarkeit von liberaler Freiheit und staatlicher Notwehr zu erörtern.

3.2 Schlussbetrachtungen: Die Arbeit schließt mit einer Reflexion über die Grenzen utilitaristischer Ethik und plädiert für einen intensiveren diskursiven Umgang mit demokratiefeindlichen Akteuren auf individueller Ebene.

Schlüsselwörter

John Stuart Mill, On Liberty, Parteiverbot, Sozialistische Reichspartei, SRP, Bundesverfassungsgericht, Meinungsfreiheit, Handlungsfreiheit, Utilitarismus, wehrhafte Demokratie, Liberalismus, Rechtsgeschichte, politischer Diskurs, Grundrechte, Demokratieschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der liberalen Freiheitsphilosophie von John Stuart Mill und der rechtlichen Praxis der wehrhaften Demokratie in Deutschland, exemplarisch dargestellt am Verbot der SRP.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Kerngebiete sind politische Philosophie (Liberalismus/Utilitarismus), deutsche Verfassungsgeschichte und die Analyse von Parteiverbotsverfahren.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob das Verbot der SRP im Jahr 1952 mit den Überzeugungen John Stuart Mills zu rechtfertigen wäre.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer vergleichenden Textanalyse der Werke von John Stuart Mill und der juristischen Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Neben einer theoretischen Einführung in Mills Freiheitsverständnis wird die SRP historisch eingeordnet und die Argumentation des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Partei kritisch hinterfragt.

Welche Begriffe sind für die Arbeit prägend?

Wichtige Begriffe sind unter anderem die „Tyrannei der Mehrheit“, der Konsequentialismus, der Präventionsauftrag und die Grenze der Meinungsfreiheit.

Welche Rolle spielt die „sokratische Dialektik“ in Mills Argumentation?

Mill setzt auf den offenen Disput, um durch das Hinterfragen von Widersprüchen in der Denkstruktur eines Gegenübers eine Richtigstellung von Irrtümern zu erreichen.

Wie bewertet der Autor den Umgang mit heutigen rechtsextremen Ideologien?

Der Autor schlägt vor, neben der rein rechtlichen Verbotskultur verstärkt den argumentativen Dialog und die Auseinandersetzung mit Individuen zu suchen, um rechtes Gedankengut zu entlarven.

Inwiefern beeinflusst das SRP-Verbot die politische Handlungsfreiheit?

Das Verbot entzieht der Partei die Basis für die öffentliche Artikulation und schränkt damit massiv die Handlungs- und Vereinigungsfreiheit nach Mill ein.

Zu welchem Schluss kommt die Arbeit hinsichtlich Mills Position zum Verbot?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass Mill das Verbot der SRP vermutlich als notwendige Schutzmaßnahme unterstützen würde, da die Partei das demokratische Fundament der Freiheit mit den Mitteln der Demokratie selbst abschaffen wollte.

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Details

Title
Was nun, John Stuart Mill?
Subtitle
Würde der Vorzeigeliberale die SRP verbieten?
College
Johannes Gutenberg University Mainz
Grade
1,0
Author
Rajko Dikmann (Author)
Publication Year
2010
Pages
21
Catalog Number
V170655
ISBN (eBook)
9783640896684
ISBN (Book)
9783640896851
Language
German
Tags
john stuart mill würde vorzeigeliberale Parteiverbot Parteienverbot wehrhafte Demokratie Liberalismus SRP NPD Utilitarismus politische Philosophie
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Rajko Dikmann (Author), 2010, Was nun, John Stuart Mill?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170655
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