Debatten über Parteienverbote grassieren seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Sei es nun der einst gescheiterte NPD-Verbotsantrag in den Neunzigern oder die derzeitige Diskussion um einen weiteren Versuch samt möglicher Konsequenzen aus einer solchen „Zensur“ und rechtlichen Legitimationshürden. Parteiverbote sind nicht unumstritten, weil gerade in einem pluralistischen Rechtsstaat ein solcher Vorgang nicht nur begründet werden muss, sondern vordergründig Grundrechten wie der Rede- und Meinungsfreiheit zuwider läuft.
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (…). Eine Zensur findet nicht statt. (Art. 5.1, GG)
Gerade an besagter Zensur reibt sich Mancher, was durch das Parteienprivileg aus Artikel 21 GG noch verschärft wird. Fürsprecher des Verbots hingegen sehen in Parteien wie der NPD eine Gefahr für die Demokratie und verstehen solche Maßnahmen als anerkannte Möglichkeiten des Prinzips einer wehrhaften Demokratie. Doch abgesehen von aktuellen Überlegungen zum Können und Sollen eines Verbots der NPD gab es in der Geschichte der BRD bereits zwei Fälle, in denen Parteien verboten wurden: Die Sozialistische Reichspartei (SRP) wurde 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956 vom Bundesverfassungsgericht (BVG) verboten.
1806, beinahe 150 Jahre vor dem SRP-Verbot wurde John Stuart Mill geboren. Der englische Philosoph und Ökonom gilt als einer der einflussreichsten liberalen Denker des vorvergangenen Jahrhunderts und schrieb mit „On Liberty“ („Über die Freiheit“, dt.) eine Streitschrift für die Meinungsfreiheit und gegen die Unterdrückung des Meinens der Massen.
„Es braucht auch Schutz gegen die Tyrannei des vorherrschenden Meinens und Empfindens, gegen die Tendenz der Gesellschaft, durch andere Mittel als zivile Strafen ihre eigenen Ideen und Praktiken als Lebensregeln denen als Lebensregeln aufzuerlegen, die eine abweichende Meinung haben.“ (Mill 2004: 10)
Am Ende dieses Gedankens stünde ohne solchen Schutz also keineswegs mehr eine pluralistische Gesellschaft, sondern jenes homogene Konstrukt, das aus dem Meinen der Mehrheit geschaffen wurde. Ausgehend von diesen Gedanken soll diese Arbeit der Frage nachgehen, ob das 1956 ergangene Verbot der SRP mit den freiheitlich-liberalen Gedanken John Stuart Mills zu vereinen ist, oder ob eine solche „Meinungsbeschneidung“ eher ein Übermaß an Regierungsmacht bedeutet, das es zu begrenzen gilt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- „On Liberty“
- Über die Freiheit
- Der Nutzen des Staates
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht, ob das Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 mit den freiheitlich-liberalen Gedanken von John Stuart Mill vereinbar ist. Sie analysiert, ob ein solches Verbot eine „Meinungsbeschneidung“ darstellt oder ob es als ein notwendiges Mittel zur Abwehr von Gefahren für die Demokratie betrachtet werden kann.
- John Stuart Mills Freiheitsgedanken und „On Liberty“
- Das SRP-Verbot und seine rechtlichen Grundlagen
- Der Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Demokratie
- Der Einfluss der „Tyrannei der Mehrheit“ auf die politische Meinungsbildung
- Die Rolle des Staates in der Gewährleistung von Freiheit und Sicherheit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Thema des Parteiverbots in der Bundesrepublik Deutschland vor und führt in die Problematik von Meinungsfreiheit und Demokratie ein. Kapitel 2 widmet sich John Stuart Mills Werk „On Liberty“ und beleuchtet dessen zentrale Argumente für die Freiheit des Individuums. Kapitel 3 diskutiert das SRP-Verbot durch das Bundesverfassungsgericht und stellt dessen rechtliche und politische Begründungen dar. Kapitel 4 analysiert den Konflikt zwischen Mills Freiheitsgedanken und dem SRP-Verbot und betrachtet die Frage, ob ein solches Verbot mit seinen liberalen Prinzipien vereinbar ist.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Meinungsfreiheit, Demokratie, Parteiverbot, John Stuart Mill, „On Liberty“, SRP, Bundesverfassungsgericht, Tyrannei der Mehrheit, Utilitarismus, Freiheit des Individuums, Schutz der Demokratie.
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- Rajko Dikmann (Autor), 2010, Was nun, John Stuart Mill?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170655