Einleitung
Die hier vorliegende Arbeit soll die Haftung des Handelnden in der Gründungs-phase der GmbH untersuchen, um sich diesem Thema zu nähern wird zunächst der Begriff der GmbH, der Gründungsprozess der GmbH und die Haftung in der Gründungsphase der GmbH geklärt. Im Weiteren werden die Funktion, sowie der Sinn und Zweck der Handelndenhaftung erörtert und im Fazit kritisch gewürdigt.....
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Die Handelndenhaftung - § 11 Abs. 2 GmbHG
Jeder der im Namen der GmbH Verpflichtungen eingeht und handelt, haftet per-sönlich und gesamtschuldnerisch.52 Nur ein rechtsgeschäftliches Handeln löst die Haftung nach Abs. 2 aus, gesetzliche Schuldverhältnisse sind von der Handelndenhaftung ausgeschlossen, unabhängig davon ist ob für eine Vorge-sellschaft mit der Firmierung, „i.G“, „in Gründung“ oder „GmbH“ (die aber noch nicht eingetragen ist) gehandelt wird.53
Handeln im Sinne des Abs.2 mehrere Personen, haften diese nach Maßgabe des...
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Die GmbH
1.1.1 Der Geschäftsführer
1.1.2 Der Gesellschaftsvertrag
1.1.3 Die Gesellschafterversammlung
2. Gründungsphasen der GmbH
2.1 Die Vorgründungsgesellschaft
2.2 Die Vorgesellschaft
2.2.1 Die Rechtsnatur der Vorgesellschaft
2.3 Die Entstehung der GmbH
2.4 Die Vorrats- und Mantel-GmbH
3. Die Haftung in der Gründungsphase
3.1 Die Haftung der Vorgründungsgesellschaft und der Vor-GmbH
3.1.1 Die Außenhaftung der Gesellschafter
3.1.2 Die Innenhaftung der Gesellschafter
3.1.3 Das Vorbelastungsverbot
3.2 Die Handelndenhaftung - § 11 Abs. 2 GmbHG
3.2.1 Die historische Grundlage
3.2.2 Der Begriff des Handelnden
3.2.2.1 Der faktische Geschäftsführer
3.2.3 Sinn und Zweck der Handelndenhaftung
4. Fazit und kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die rechtliche Haftung der Handelnden während der verschiedenen Gründungsphasen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), insbesondere im Hinblick auf § 11 Abs. 2 GmbHG und deren Zusammenspiel mit dem Haftungsregime der Gesellschafter.
- Phasen der GmbH-Gründung (Vorgründung, Vorgesellschaft, Entstehung)
- Rechtsnatur der Vorgesellschaft (Vor-GmbH)
- Außen- und Innenhaftung der Gesellschafter
- Historische und aktuelle Bedeutung der Handelndenhaftung
- Funktionswandel der Handelndenhaftung im modernen Gesellschaftsrecht
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Historische Grundlage zur Handelndenhaftung
Die Vorschrift zur Haftung Handelnder hat der Gesetzgeber von 1892 aus dem damaligen Aktienrecht übernommen. Die historische Grundlage ist demnach der Art. 211 ADHGB. Dieser zielte auf das zuvor erläuterte Vorbelastungsverbot und das Konzessionssystem ab, um jegliches Handeln einer nicht eingetragenen Kapitalgesellschaft zu unterbinden. Nach damaliger Sicht war dies auch vertretbar. Der historische Zweck dieser Vorschrift war eine Sanktionsfunktion.55
Dieses ist auch in den früheren Kommentaren zum ADHGB zu erkennen. Denn:[…] die Vorschrift des Abs. 2 Artt. 178 u. 211 ist strafender Natur; sie soll (nach den Preuß. Mot. 91) verhüten, dass Aktiengesellschaften vor ertheilter landesherrlicher Genehmigung faktisch als solche ihr Geschäft beginnen.“ 56
Das unerlaubte Handeln im Namen einer noch nicht bestehenden juristischen Person sollte bestraft werden. Im weiteren Verlauf trat dann in der Rechtssprechung des Reichsgerichts die Sicherungsfunktion in den Vordergrund. Dem Gläubiger stand somit anstelle der GmbH ein Schuldner, in Form des Handelnden zur Verfügung.57
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Klärung des Begriffs der GmbH, des Gründungsprozesses und der relevanten Haftungsaspekte sowie Zielsetzung der Arbeit.
2. Gründungsphasen der GmbH: Definition und Abgrenzung der Vorgründungsgesellschaft, der Vorgesellschaft, der Entstehung der GmbH sowie der Vorrats- und Mantel-GmbH.
3. Die Haftung in der Gründungsphase: Untersuchung der verschiedenen Haftungsansätze, insbesondere der Gesellschafterhaftung und der speziellen Handelndenhaftung gemäß § 11 Abs. 2 GmbHG.
4. Fazit und kritische Würdigung: Zusammenfassende Bewertung der Entkoppelung von Gesellschafter- und Handelndenhaftung sowie kritische Einschätzung zur Fortgeltung der Handelndenhaftung.
Schlüsselwörter
GmbH, Gründungsphase, Vorgesellschaft, Vor-GmbH, Handelndenhaftung, § 11 Abs. 2 GmbHG, Außenhaftung, Innenhaftung, Vorbelastungsverbot, Unterbilanzhaftung, faktischer Geschäftsführer, Rechtsprechung, Gesellschaftsrecht, Haftungsrisiko, Kapitalgesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die Haftungssituation von Personen, die für eine Gesellschaft in der Phase zwischen notarieller Beurkundung und Eintragung ins Handelsregister (der sogenannten Vorgesellschaft) handeln.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die unterschiedlichen Gründungsstadien einer GmbH, die Rechtsnatur der Vorgesellschaft und die spezifischen Haftungsregeln für Geschäftsführer und Gesellschafter.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Handelndenhaftung nach § 11 Abs. 2 GmbHG zu analysieren, ihren historischen Hintergrund zu beleuchten und ihre heutige Relevanz im Gefüge mit anderen Haftungsnormen zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Hausarbeit, die auf der Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere BGH-Urteilen) und der einschlägigen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Gründungsphasen sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Gesellschafterhaftung und der Handelndenhaftung, inklusive historischer Grundlagen und begrifflicher Abgrenzungen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie GmbH-Gründung, Vorgesellschaft, Handelndenhaftung und Geschäftsführerhaftung charakterisieren.
Was unterscheidet die Handelndenhaftung von der Gesellschafterhaftung?
Während die Gesellschafterhaftung meist an die Stellung der Gründer und die Unterbilanz der Vorgesellschaft anknüpft, richtet sich die Handelndenhaftung speziell gegen die Person, die im Namen der noch nicht eingetragenen Gesellschaft nach außen Rechtsgeschäfte tätigt.
Ist der Begriff des "faktischen Geschäftsführers" in der Arbeit relevant?
Ja, dieser wird explizit im Kontext der Handelndenhaftung diskutiert, da auch Personen, die ohne förmliche Bestellung wie ein Geschäftsführer handeln, unter die Haftungsregeln des § 11 Abs. 2 GmbHG fallen können.
- Citation du texte
- Thorsten Abeln (Auteur), 2010, Die Haftung des Handelnden in der Gründungsphase der GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170731