Was Sie in diesem Sammelband finden können:
• Eine fundierte Analyse der Digitalisierung in der Pflege, mit besonderem Fokus auf Pflegedokumentation, digitale Technologien und deren Auswirkungen auf Arbeitsprozesse und professionelle Rollen.
• Empirisch gestützte Einblicke in Belastungs- und Entlastungsfaktoren, basierend auf quantitativen und Mixed-Methods-Studien aus stationären und ambulanten Pflegekontexten.
• Praxisnahe Handlungsempfehlungen für Pflegemanagement und Organisationsentwicklung, die strukturelle, organisatorische und technologische Ansatzpunkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzeigen.
• Eine differenzierte Betrachtung von Qualifizierungs-, Beteiligungs- und Change-Management-Erfordernissen, die für eine erfolgreiche Implementierung digitaler Lösungen entscheidend sind.
• Impulse für Pflegepolitik, Bildung und Innovation, die zur Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen, qualitätsorientierten und arbeitsentlastenden Pflegepraxis beitragen
Inhaltsverzeichnis
Was Sie in diesem Sammelband finden können
Vorwort
Einleitung
Die Herausgeber und Autorinnen
1 Digitalisierung in der Pflege - Einblick in den Status quo der digitalen Dokumentation und Perspektiven von Pflegefachkräften aus diversen Settings
1.1 Einleitung
1.2 Methodik
1.3 Theoretische Fundierung
1.4 Ergebnisse und Hypothesen
1.5 Interpretation der Ergebnisse
1.5.1 Limitationen der Studie
1.5.2 Handlungsempfehlungen
1.6 Fazit und Ausblick
2 Belastungsfaktoren und Optimierungspotenziale der Pflegedokumentation in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen: Eine quantitative Online-Umfrage
Abstract
2.1 Einleitung
2.2 Theoretische Fundierung
2.2.1 Grundlagen der Pflegedokumentation
2.2.2 Auswirkungen auf Arbeitszufriedenheit und Gesundheit
2.3 Aktuelle Studienlage
2.4 Maßnahmen zur Reduzierung der Pflegedokumentation
2.4.1 Strukturmodell zur Entbürokratisierung in der Pflege
2.4.2 Organisatorische Strategien zur Entlastung der Pflegekräfte
2.4.3 Digitale Dokumentationssysteme und technologische Innovationen
2.5 Methodik
2.6 Ergebnisse
2.7 Limitationen
2.8 Diskussion
2.9 Fazit – Handlungsempfehlung für die Praxis
3 Interventionsansätze und Empfehlungen für den Umgang mit digitalen Technologien
3.1 Einleitung und theoretischer Hintergrund
3.2 Methodik
3.3 Ergebnisse
3.4 Limitationen
3.5 Diskussion
3.6 Handlungsempfehlungen
3.7 Fazit und Ausblick
Anhang Fragebogen
Literaturverzeichnis
Bitschi
Kisgen
Scholtheis
Sammelband 1
Was Sie in diesem Sammelband finden können
- Eine fundierte Analyse der Digitalisierung in der Pflege, mit besonderem Fokus auf Pflegedokumentation, digitale Technologien und deren Auswirkungen auf Arbeitsprozesse und professionelle Rollen.
- Empirisch gestützte Einblicke in Belastungs- und Entlastungsfaktoren, basierend auf quantitativen und Mixed-Methods-Studien aus stationären und ambulanten Pflegekontexten.
- Praxisnahe Handlungsempfehlungen für Pflegemanagement und Organisationsentwicklung, die strukturelle, organisatorische und technologische Ansatzpunkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzeigen.
- Eine differenzierte Betrachtung von Qualifizierungs-, Beteiligungs- und Change-Management-Erfordernissen, die für eine erfolgreiche Implementierung digitaler Lösungen entscheidend sind.
- Impulse für Pflegepolitik, Bildung und Innovation, die zur Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen, qualitätsorientierten und arbeitsentlastenden Pflegepraxis beitragen.
Vorwort
Das Innovationszentrum Pflege und Gerontologie (IPG) steht für ein transdisziplinäres und unabhängiges Forschungsnetzwerk, das sich der innovativen, praxisorientierten und evidenzbasierten Forschung in den Bereichen Pflege und Gerontologie widmet. Das IPG fördert die Verbindung von Wissenschaft und Praxis, um nachhaltige Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung und den Umgang mit dem Alter und Altern zu erzielen.
Das IPG bietet Studierenden eine Plattform zur Präsentation ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeiten. Dafür wählen wir Arbeiten aus, die sich besonders durch die Verknüpfung von Theorie und Praxis sowie einen hohen Innovationsgrad auszeichnen. Damit wollen wir den wissenschaftlichen Diskurs und den Austausch mit der Praxis fördern sowie die Akademisierung in Pflege und Gerontologie vorantreiben.
Wir bedanken uns bei den Beteiligten für ihre Beiträge und ihr Engagement. Wenn Sie weitere Informationen zu den Beiträgen wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir freuen uns auf den daran anknüpfenden Dialog.
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Mail: info@innovationszentrum-pflege-gerontologie.de
Homepage: www.iu.de/forschung/projekte/ipg/
Prof. Dr. Patrick Fehling,
Pflegewissenschaft
IU Internationale Hochschule, Berlin
Prof. Dr. Melissa Henne,
Management im Sozial- u. Gesundheitswesen,
Fachhochschule der Diakonie, Bielefeld
Prof. Dr. Abdulillah Polat,
Pflegepädagogik
IU Internationale Hochschule, Essen
Prof. Dr. Katharina Rädel-Ablass,
Pflegewissenschaft
IU Internationale Hochschule, Leipzig
Prof. Dr. Marion Roddewig,
Gesundheitspädagogik
IU Internationale Hochschule, Kassel
Prof. Dr. Klaus Schliz,
Pflegemanagement
IU Internationale Hochschule, Ulm
Prof. Dr. Maya Stagge,
Gerontologie
IU Internationale Hochschule, Frankfurt
Einleitung
Dieser Sammelband richtet sich an Fachkräfte im Pflegemanagement, Studierende sowie weitere an der Pflege Interessierte. Es beleuchtet die dringliche Notwendigkeit, auf die dynamischen Veränderungen mit digitaler Dokumentation zu reagieren. Angesichts des demografischen Wandels, des anhaltenden Fachkräftemangels und der zunehmenden Komplexität von Pflegebedürfnissen sind tiefgreifende Anpassungen in den strukturellen und prozessualen Gegebenheiten unabdingbar.
Der erste Beitrag (Bitschi) befasst sich mit Digitalisierung, die sich in den letzten Jahren zu einem zentralen Transformationsfaktor im Gesundheits- und Pflegewesen entwickelt und beeinflusst zunehmend Strukturen, Prozesse und professionelle Rollen. Insbesondere im Bereich der Pflegedokumentation zeigt sich ein deutlicher Wandel von papierbasierten hin zu digitalen Verfahren, der mit hohen Erwartungen an Effizienz, Qualität und Entlastung des Pflegepersonals verbunden ist. Gleichzeitig offenbaren nationale und internationale Vergleiche, dass der Digitalisierungsgrad des deutschen Gesundheitswesens im europäischen Kontext weiterhin vergleichsweise niedrig ist. Digitale Dokumentationssysteme gelten als wesentliches Instrument zur Reduktion bürokratischer Belastungen und zur Verbesserung der Informationsverfügbarkeit im Pflegeprozess. Empirische Befunde weisen jedoch darauf hin, dass digitale Lösungen bislang nicht flächendeckend implementiert sind und ihre Nutzung stark vom jeweiligen Versorgungssetting abhängt. Zudem wird deutlich, dass Pflegekräfte zwar überwiegend eine positive Haltung gegenüber der digitalen Transformation einnehmen, sich jedoch häufig unzureichend in entsprechende Veränderungsprozesse eingebunden fühlen. Der erfolgreiche Einsatz digitaler Technologien erfordert daher nicht nur technische Infrastruktur, sondern auch systematisches Change-Management, kontinuierliche Qualifizierung und partizipative Implementierungsstrategien. Besondere Bedeutung kommt dabei der Sicherstellung von Datenschutz, IT-Sicherheit und Interoperabilität digitaler Systeme zu.
Ziel ist es, aktuelle Erkenntnisse zusammenzuführen, kritische Reflexionen anzuregen und Impulse für eine zukunftsfähige, qualitätsorientierte Gestaltung digitaler Pflegepraxis zu geben.
Im zweiten Beitrag (Kisgen) analysiert Belastungsfaktoren und Optimierungspotenziale der Pflegedokumentation in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen anhand einer quantitativen Online-Befragung von 167 Pflegekräften im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Ziel der Studie ist es, zu identifizieren, welche Dokumentationsanforderungen als besonders zeitintensiv und belastend wahrgenommen werden und welche organisatorischen, strukturellen oder technologischen Maßnahmen zur Entlastung beitragen können. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere die Erstdokumentation bei Aufnahme, die Pflegeplanung sowie die laufende Verlaufsdokumentation einen erheblichen Anteil der Arbeitszeit binden. Ein Großteil der Befragten empfindet den Dokumentationsaufwand als relevanten Stressfaktor, der sich negativ auf Arbeitszufriedenheit, Konzentration und die direkte Pflegezeit auswirkt. Als zentrale strukturelle Belastungsfaktoren werden Zeit- und Personalmangel, doppelte Dokumentation, technische Defizite sowie unklare oder umfangreiche Vorgaben identifiziert. Obwohl digitale Dokumentationssysteme überwiegend genutzt und grundsätzlich positiv bewertet werden, verhindern funktionale und infrastrukturelle Schwächen häufig eine tatsächliche Entlastung. Die Pflegekräfte formulieren einen deutlichen Bedarf an verschlankten Dokumentationsanforderungen, verbesserter technischer Ausstattung, gezielten Schulungen sowie dem Einsatz mobiler, sprachbasierter und automatisierter Dokumentationslösungen. Der Beitrag verdeutlicht, dass eine nachhaltige Reduktion dokumentationsbezogener Belastungen nur durch das Zusammenspiel von strukturellen Reformen, organisatorischer Neuordnung und praxistauglicher Digitalisierung erreicht werden kann und liefert damit wichtige Impulse für Pflegemanagement, Organisationsentwicklung und Pflegepolitik.
Der dritte Beitrag (Scholteis) untersucht Interventionsansätze und Handlungsempfehlungen für den Einsatz digitaler Technologien in der ambulanten Pflege vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen und des Fachkräftemangels. Ziel der empirischen Untersuchung ist es, den Fort- und Weiterbildungsbedarf formell Pflegender im Umgang mit digitalen Technologien zu analysieren sowie Zusammenhänge zwischen Nutzungshäufigkeit, Altersgruppen und Qualifikationsstand zu identifizieren. Methodisch basiert die Studie auf einer Mixed-Methods-Onlinebefragung von 54 Pflegekräften aus dem ambulanten Bereich. Die Ergebnisse zeigen, dass digitale Technologien – insbesondere elektronische Pflegedokumentation und Pflegeplanungssoftware – bereits fest im Arbeitsalltag verankert sind, jedoch Schulungsangebote von weniger als der Hälfte der Befragten wahrgenommen wurden. Pflegekräfte mit entsprechender Fortbildung nutzen digitale Technologien signifikant häufiger, während kein signifikanter Zusammenhang zwischen Alter und Nutzungshäufigkeit festgestellt werden konnte. Als zentrale Hemmnisse werden technische Probleme, Datenschutzbedenken und mangelnde Qualifizierung benannt. Auf Basis der Ergebnisse werden praxisnahe Empfehlungen formuliert, die insbesondere eine kontinuierliche, bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildung, eine frühzeitige Einbindung der Pflegekräfte in Digitalisierungsprozesse sowie klare Strukturen für Datenschutz, technischen Support und Evaluation betonen. Der Beitrag leistet damit einen empirisch fundierten Beitrag zur Weiterentwicklung digital gestützter Pflegepraxis im ambulanten Setting.
Die Beiträge dieses Sammelbandes greifen zentrale Spannungsfelder der Digitalisierung in der Pflege auf und beleuchten diese aus wissenschaftlicher, organisatorischer und praktischer Perspektive. Zusammen vermitteln sie einen differenzierten Überblick über aktuelle Herausforderungen und Entwicklungsprozesse der Pflegedokumentation in stationären und ambulanten Versorgungssettings. Dabei werden sowohl strukturelle und technologische Rahmenbedingungen als auch die Perspektiven und Belastungserfahrungen von Pflegekräften systematisch berücksichtigt. Die Beiträge verdeutlichen, dass digitale Technologien zwar ein erhebliches Potenzial zur Entlastung und Qualitätsverbesserung bieten, ihre Wirksamkeit jedoch maßgeblich von Qualifizierung, Beteiligung, Organisationsstrukturen und technischer Umsetzung abhängt. Neben theoretischen Einordnungen liefern die Arbeiten empirisch fundierte Erkenntnisse und praxisnahe Handlungsempfehlungen für Pflegemanagement, Organisationsentwicklung und Pflegepolitik. Der Sammelband richtet sich damit an alle, die in Pflegepraxis, -management, -bildung oder -forschung tätig sind oder sich mit der Steuerung und Weiterentwicklung von Pflegeorganisationen befassen. Zugleich leistet er einen Beitrag zur vertieften Auseinandersetzung mit notwendigen Reformen und Innovationen im Pflegewesen und zeigt praktikable Ansatzpunkte für eine zukunftsfähige, qualitätsorientierte und arbeitsentlastende Gestaltung digitaler Pflegepraxis auf.
zu den Herausgebern und Autorinnen
Prof. Dr. Patrick Fehling
war als Pflegefachkraft über 20 Jahre in der Akut- und Langzeitversorgung tätig, studierte später Pflegepädagogik, promovierte zur Digitalisierung in der Pflege und hat seit 2020 die Professur zu Pflegepädagogik an der IU Internationale Hochschule inne.
IU Internationale Hochschule, Campus Berlin
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Prof. Dr. Klaus Schliz
ist gelernter Krankenpfleger, hat Pflegemanagement und medizinische Wissenschaften studiert und arbeitet seit 2021 als Professor für Pflegemanagement. Er ist seit über 30 Jahren Inhaber und Geschäftsführer eines mittelgroßen ambulanten Pflegedienstes.
IU Internationale Hochschule, Campus Ulm
Melinda Bitschi, B.A.
ist Krankenschwester mit Weiterbildung in der Fachkrankenpflege für Intensivpflege und Anästhesie (DKG). Sie verfügt über langjährige Berufserfahrung in der stationären Akutpflege. Nach dem Studium des Pflegemanagements (B. A.) studiert sie aktuell Gesundheitsmanagement (M. A.). Ergänzend hat sie Qualifikationen als Pflegedienstleitung, Betriebswirtin im Pflegemanagement sowie im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) erworben. Seit 2025 ist sie als Referentin der Pflegedirektion im Zollernalb Klinikum gGmbH tätig und arbeitet zusätzlich als freiberufliche Dozentin
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Marion Kisgen, B.A.
ist examinierte Altenpflegerin mit über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung in der Langzeitpflege. Nach der Ausbildung war sie in verschiedenen Versorgungsbereichen tätig, auch in der gerontopsychiatrischen Betreuung, sowie die palliative Versorgung. Seit 2007 arbeitet sie in der direkten Patientenversorgung und übernimmt Anleitung neuer Mitarbeitender und Auszubildender. Parallel absolvierte sie ein Pflegemanagement Studium und schloss dieses 2025 ab. Ihre Schwerpunkte liegen in der qualitätsgesicherten Pflegepraxis, der interprofessionellen Zusammenabeit sowie der Organisation und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsprozesse im Hospital Center Neuro-Psychiatrique in Luxemburg
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Anne Scholtheis, B.Sc.
hat parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin eine Vielzahl pflegefachlicher und managementbezogener Weiterbildungen absolviert. Von 2021 bis 2024 absolvierte sie den Studiengang Pflege an der IU Internationalen Hochschule. Seit 2012 ist sie als Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Stiftung Krankenhaus Bethanien in Moers tätig und verfügt über langjährige Berufserfahrung in der stationären und ambulanten Pflege sowie in leitender Funktion.
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
1 Digitalisierung in der Pflege - Einblick in den Status quo der digitalen Dokumentation und Perspektiven von Pflegefachkräften aus diversen Settings
Autorin
Melinda Bitschi
1.1 Einleitung
In den letzten Jahren hat sich Digitalisierung als zentrales Schlagwort etabliert, das Offenheit, Modernität und innovative Ansätze für die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen in verschiedenen Sektoren verspricht (Evans et al., 2020, S. 99). Im speziellen Kontext des Gesundheits- und Pflegewesens zeigt sich ein anhaltender Trend zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen (Deimel & Fritz, 2017, S. 32). Damit wirkt die Digitalisierung branchenübergreifend als zentraler Impulsgeber für die Neugestaltung von Geschäftsprozessen und -modellen (Drauschke & Drauschke, 2020, S. 171). Während die unmittelbar Patientenbetreuung weiterhin ein manueller und persönlicher Prozess bleibt, ist ein klarer Trend zur vollständigen Digitalisierung der Dokumentation und der Unterstützung durch digitale Abläufe im Pflegesektor erkennbar (Oemig, 2019, S. 163). Die Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere in der pflegerischen Versorgung, wirkt sich bereits in vielfältiger Weise auf den Arbeitsalltag von Pflegefachpersonen aus (Hübner et al., 2023, S. 5). Insbesondere der Einsatz von mobilen Endgeräten wie mobilen Computern, Tablets und Smartphones durch das Pflegepersonal ermöglicht eine größere Mobilität innerhalb der Einrichtung (Walsh University Online, 2022). Die automatisierte oder zumindest teilautomatisierte Erfassung von Vitalparametern im Rahmen der pflegerischen Dokumentation wird dabei als ein erster, jedoch unerlässlicher Schritt angesehen (Mischak & Ranegger, 2017, S. 89). Braeseke et al. (2020, S. 10) konstatieren, dass die Digitalisierung in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft im Vergleich zu anderen Branchen auf einem niedrigen Niveau angesiedelt ist. Im europäischen Vergleich befindet sich das deutsche Gesundheitssystem trotz jüngster gesetzlicher Initiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in einer relativ rückständigen Position (Kagerbauer et al., 2023, S. 3). In diversen digitalen Rankings rangiert Deutschland international eher weiter hinten (Demary, 2023, S. 3, 5).
Es besteht weitgehend Konsens darüber, dass der Einsatz digitaler und technologischer Hilfsmittel in der Pflege bedeutende Möglichkeiten bietet (Bundesministerium für Gesundheit [BMG], 2023a). Digitale Lösungen können die Arbeitsbelastung von Pflegekräften reduzieren, insbesondere in Bereichen der Dokumentation, indem sie den Austausch relevanter Daten erleichtern und deren Integration in Pflegedokumentationssysteme automatisieren (Hassinger et al., 2022, S. 52). Auch um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, ist ein innovativer und moderner Neuanfang unumgänglich, der ein entlastendes Arbeitsumfeld schafft (Mania, 2022, S. 40). Die umfangreiche Zeitinvestition in die medizinische Dokumentation, die schätzungsweise 30 bis 40 Prozent der Arbeitszeit vom ärztlichen Personal und Pflegepersonal beansprucht, offenbart ein erhebliches Potenzial zur Effizienzsteigerung (Pförringer & Braun, 2020, S. 151). Eine signifikante Mehrheit der Pflegekräfte, 90 Prozent, empfindet die Bürokratie in ihrem Arbeitsumfeld als belastend (BMG, 2023b, S. 2). Die Studie von Orians und Reisach (2017, S. 38) liefert aufschlussreiche Erkenntnisse über den Arbeitsaufwand von Pflegekräften im Bereich der Dokumentation. Zudem fühlen sich sechs von zehn Pflegekräften durch gesetzliche Vorgaben und Anforderungen der Krankenkassen gezwungen, einen unverhältnismäßig hohen Zeitanteil für Administration und Dokumentation aufzuwenden (Asklepios, 2021, S. 8). Über 80 Prozent des Pflegepersonals berichten von einem Anstieg des bürokratischen Aufwands in den letzten Jahren, wobei ein Drittel sogar von einem extremen Anstieg spricht. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, veraltete analoge Dokumentationsverfahren durch digitale Lösungen zu ersetzen, um dem Primat des Patientenwohls vor bürokratischer Arbeit gerecht zu werden (Pförringer & Braun, 2020, S. 151-152). Ein wesentliches Ziel besteht darin, den gesamten Pflegeprozess nahtlos in die digitale Patientendokumentation zu integrieren, um die Pflegequalität und -effizienz zu verbessern (Hubmann et al., 2021, S. 714). Unter den Expert:innen besteht Übereinstimmung, dass die Digitalisierung, im Angesicht der beschriebenen Situation, eine zentrale Rolle für die Erhaltung und Ausbau der Versorgungsqualität spielen wird (BMG, 2023b, S. 11; Schmidt-Rumposch & Lehringer, 2020, S. 139).
Die vorliegende Bachelorarbeit zielt darauf ab, Einblicke in den aktuellen Stand der digitalen Dokumentation in diversen Pflegesettings in Deutschland zu geben, darunter ambulante Pflegedienste, stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen und die akute Krankenhauspflege. Dabei wird untersucht, in welchem Umfang digitale Dokumentationsverfahren bereits implementiert und angewendet werden, ob Pflegefachkräfte, Pflegehelfer:innen und Auszubildende digital, analog oder sowohl digital als auch analog dokumentieren und beispielsweise die Vitalparameter der Patienten durch den Einsatz automatisierter digitaler Verfahren erfassen. Zudem wird erfragt, wie das Pflegepersonal das Change-Management ihres Arbeitgebers wahrnimmt, welche Einstellung zur digitalen Transformation besteht, welche Vor- und Nachteile im Zusammenhang mit der digitalen Dokumentation geäußert werden und ob eine Effizienzsteigerung durch die Digitalisierung wahrgenommen wird. Die Forschungsfrage lautet: Inwieweit ist die digitale Pflegedokumentation in verschiedenen Settings realisiert und wie bewerten Pflegekräfte die digitale Transformation? Es wurden 4 hypothesen aufgestellt:
Hypothese 1: Es besteht ein Unterschied in der Einstellung zur digitalen Transformation im Gesundheits- und Pflegewesen nach dem Grad der Integration von Pflegekräften in den Prozess der digitalen Transformation.
Hypothese 2: Es besteht eine Abhängigkeit zwischen der Implementierung der digitalen Erfassung des gesamten Pflegeprozesses und verschiedenen Pflegesettings.
Hypothese 3: Die Einstellung zur digitalen Transformation im Gesundheits- und Pflegewesen steht in einem negativen Zusammenhang mit dem Alter der Pflegekräfte
Hypothese 4: Es besteht eine Abhängigkeit in der vollständigen digitalen Erfassung des Pflegeprozesses und Größe der Krankenhäuser.
1.2 Methodik
Literaturanalyse
Das Fundament dieser Arbeit wurde durch eine umfassende Literaturrecherche gelegt, die den Einsatz diverser renommierter Datenbanken und Suchplattformen umfasste (Döring, 2023, S. 162- 164). Hierzu zählten PubMed, SpringerLink und Google Scholar, ergänzt durch elektronische Recherchen über die Hochschulbibliothek der IU Internationalen Hochschule sowie die manuelle Sichtung von Literatur in lokalen Hochschulbibliotheken. Spezifische Schlagwörter wie Digitalisierung, digitale Transformation, Pflege, Pflegedokumentationssysteme, Datensicherheit, Change-Management dienten dabei als Leitfaden für die Suche.
Qualitative Forschung
Beschreibung der Stichprobe
In der vorliegenden Studie wurde ein nicht-probalistisches Stichprobenverfahren verwendet (Akremi, 2022, S. 412-413). Dieses basiert auf einer willkürlichen Auswahl, wie sie charakteristisch für das Schneeballverfahren ist. Hierbei werden selbstgenerierende Stichproben genutzt. Diese Art der Stichprobenziehung ermöglicht es, eine heterogene Gruppe von Teilnehmenden zu erreichen. Der verwendete Fragebogen besteht primär aus geschlossenen Fragen, die auf die Erhebung quantitativer Daten abzielen (Döring & Bortz, 2016, S. 399; Hollenberg, 2016, S. 12). Zusätzlich erlauben halboffene Fragen den Teilnehmenden, Einblicke in ihren Arbeitsalltag zu geben. Für die Befragung wurde ein elektronischer Fragebogen eingesetzt, der digital über einen Link verfügbar war. Die Distribution des Fragebogens erfolgte nach mehreren Pretests im Zeitraum vom 27.10.2023 bis zum 05.02.2024 über diverse Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram, LinkedIN, X und Curawork). In Übereinstimmung mit dieser gängigen Praxis wurde die Online-Umfrage für die vorliegende Studie über einen Onlinedienst, konkret www.surveymonkey.com, realisiert. Diese Plattform stellte sicher, dass jeder Teilnehmende nur einmal an der Umfrage teilnehmen konnte. Im Rahmen der Befragung wurde strikt auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geachtet, dies beinhaltete die Anonymisierung der Teilnehmenden. Für die Teilnahme an der Studie war es erforderlich, dass jede teilnehmende Person ausdrücklich ihre Zustimmung erteilte.
Datenanalyse und Tests
Die deskriptive Statistik mit zusätzlich inferenzstatistischen Methoden welche im Rahmen der Auswertung mit der Software IBM SPSS als auch durch die automatisierte Analysefunktionen von SurveyMonkey durchgeführt wurde, umfasst eine Zusammenfassung der Daten durch Tabellen, Grafiken sowie verschiedene statistische Kennzahlen. Diese Methoden ermöglichen, basierend auf der deskriptiven Datenanalyse, Hypothesen zu testen und zu prüfen, ob zwischen zwei oder mehr Variablen ein signifikanter Zusammenhang besteht (Hartmann et al., 2022, S. 67-69). So wurden für die Hypothesenprüfung der Spearman-Rangkorrelationskoeffizienten, eine Kontingenzanalyse mittels Kreuztabelle ergänzt, und der Chi-Quadrat-Unabhängigkeitstest nach Pearson durchgeführt, um die stochastische Unabhängigkeit der Variablen zu prüfen. Zusätzlich wurden Cramers V und der Phi-Koeffizient verwendet, um die Stärke der Zusammenhänge zwischen kategorialen Variablen zu messen. Für die vorliegende Arbeit wurde das Signifikanzniveaus Alphaniveau (𝛼) einheitlich auf 0,05 festgelegt. Bei der Auswertung der Daten und der Überprüfung der Hypothesen wurde der Ansatz der quantitativen Induktion angewandt (Reichertz, 2022, S. 81). Zudem wurden für Hypothesen 1 und 3 eine lineare Regressionsanalyse durchgeführt, um die Beziehung zwischen den Variablen zu untersuchen.
1.3 Theoretische Fundierung
Begriffserklärungen und Einführung in das Gesundheitswesen
Digitalisierung
In der Forschung zu Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegesektor hat sich gezeigt, dass in der Fachliteratur keine einheitliche Nomenklatur für den Begriff der Digitalisierung existiert (Braeseke et al., 2020, S. 18). Dies führt dazu, dass Digitalisierung in der Literatur auf vielfältige Weise definiert und in unterschiedlichem Umfang operationalisiert wird. Obwohl die Digitalisierung von großer Relevanz ist und umfangreich diskutiert wird, besteht derzeit kein Konsens über eine einheitliche terminologische Basis (Corsten & Roth, 2022, S. 4; Klösch, 2024, S. 37; Winkler et al., 2023, S. 817). Die Bedeutung von Digitalisierung, insbesondere im Gesundheitssektor, ist vielfältig und nicht immer klar definiert (Westerfellhaus, 2019, S. 11). Dies bedeutet, wie Behm und Klenk (2020, S. 497) thematisieren, dass die Diskussion um Digitalisierung im Gesundheitssektor von einer Vielzahl inkonsistent genutzter und unpräziser Begriffe geprägt wird. Sie identifizieren dabei zwei unterschiedliche Begriffsverständnisse: ein engeres, das sich stark auf technische Aspekte konzentriert, und ein weiteres, das ein umfassenderes Konzept der Digitalisierung umfasst. Schmidt-Rumposch und Lehringer (2020, S. 139) und Merda et al. (2017, S. 20-21) erweitern das Verständnis des Digitalisierungsbegriffs auf die Tätigkeit von Pflegekräften. Sie postulieren, dass Digitalisierung im Kontext der Pflege eine integrative Einbindung digitaler Technologien in Pflegeprozesse darstellt. Diese Auffassung schließt elektronische Pflegedokumentation, Telecare sowie den Einsatz technischer Assistenzsysteme, einschließlich KI und Robotik, ein.
Dokumentation im pflegerischen Kontext
Im Arbeitsalltag von Pflegekräften sind Dokumentationsaufgaben von besonderer Bedeutung und besitzen eine signifikante Handlungsrelevanz (Höhmann & Schwarz, 2017, S. 156). Aus medizinischen und rechtlichen Gründen ist akkurate Dokumentation erforderlich, da undokumentierte Aspekte als nicht durchgeführt gelten (Heintges, 2019, S. 304). Die Dokumentationspflicht für Krankenhausträger, festgelegt in § 630f BGB, verlangt die Aufzeichnung medizinisch relevanter Maßnahmen und Ergebnisse zur Sicherung einer adäquaten Behandlung (Hobusch, 2019, S. 104). Das Pflegeberufegesetz etabliert die Grundprinzipien für die Dokumentation in der Pflege, und ergänzend dazu finden sich im § 113 SGB XI spezifische Anforderungen, die den Pflegeprozess unterstützen und zur Qualitätssicherung beitragen sollen (Blank & Potthoff-Zittlau, 2023, S. 25-26). Diese gesetzlichen Vorgaben betonen die transparente Erfassung von Pflegeleistungen, ärztlichen Anweisungen und Patientenkommunikation, um eine umfassende Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die Pflegedokumentation bildet einen integralen Bestandteil des Pflegeprozesses und ist entscheidend für die umfassende Erfassung und Verwaltung von Pflegeinformationen in der Patientenakte (Hübner & Ammenwerth, 2023, S. 129). Ihre Funktion umfasst die vollständige und präzise Aufzeichnung aller Aspekte des Pflegeprozesses und beinhaltet auch Elemente wie den Pflegebericht sowie spezifische Dokumente wie Wunddokumentationen und Risikoerfassungen (Becker, 2020, S. 120).
Chancen und Risiken der Digitalisierung
Prozessqualität
Der Einsatz digitaler Technologien kann maßgeblich zur Prozessqualität im Gesundheitswesen beitragen, insbesondere durch Gewährleistung der Standardkonformität in klinischen Abläufen (Brönneke & Debatin, 2022, S. 344). Es wird konstatiert, dass Pflegekräfte von der Digitalisierung im Krankenhaus primär eine Erleichterung der Arbeitsprozesse, eine Steigerung der Effizienz, eine Reduktion des administrativen Aufwands sowie eine verbesserte Transparenz und Zugänglichkeit der Informationen erwarten (Hubmann et al., 2021, S. 712). Weigeldt (2019, S. 89) akzentuiert diesen Punkt weiter, indem er aufzeigt, dass im Pflegesektor die Digitalisierung insbesondere auf die Reduzierung bürokratischer Belastungen abzielen sollte. Im Bereich der ambulanten Pflegedienste spielt der verstärkte Einsatz digitaler Technologien, darunter vernetzte PCs, Tablets und spezialisierte Apps, eine entscheidende Rolle bei der Optimierung von Arbeitsabläufen (Bleses & Busse, 2020, S. 49-50). Diese modernen technologischen Lösungen, die einen deutlichen Kontrast zu traditionellen analogen Verfahren darstellen, ermöglichen eine erhebliche Optimierung in der Touren- und Dienstleistungsplanung sowie in der Leistungsabrechnung. Im Kontext von Pflegeeinrichtungen ermöglicht die strategische Nutzung digitaler Technologien eine Reduzierung des organisatorischen Aufwands, wodurch Pflegekräften mehr Raum geboten wird, sich auf die Kernaspekte ihrer Arbeit zu konzentrieren (Bleses et al., 2020, S. 14). Dieser Ansatz zielt darauf ab, die organisatorische Effizienz zu steigern und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung zu erhöhen. Dazu zählt nicht nur die Optimierung von Prozessen, sondern auch die Erhöhung der Medikamentensicherheit. Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) befasst sich kritisch mit der Verschreibung und Applikation von Medikamenten, um die Sicherheit und Adhärenz des Patient:innen zu optimieren und wird durch IT-gestützte Verfahren verstärkt, die Wechselwirkungen und Fehlmedikation vorbeugen (Dickmann et al., 2020, S. 130; Klaas & Horn, 2022, S. 308). Fehlen digitale Unterstützungssysteme, sind Pflegefachkräfte oft gezwungen, Medikamente manuell vorzubereiten und zu verabreichen, was zu Stellfehlern führen kann (Baehr, 2023, S. 339). Transkriptionsfehler gelten als klassische Schwachstellen in papierbasierten Prozessen, wobei insbesondere die Fehlinterpretation schlecht leserlicher Handschriften, das Auslassen verschriebener Medikamente und das Übersehen von Medikationsänderungen verbreitete Fehler sind. Köster-Steinebach und Weigand (2019, S. 23) heben hervor, dass die Digitalisierung die AMTS in Krankenhäusern fördert, indem elektronische Verordnungs- und Verwaltungssysteme die Präzision der Medikamentenabgabe steigern und so zur Erhöhung der Patient:innensicherheit beitragen.
Datensicherheit in digitalen Systemen
In der digitalen Transformation, die durch den intensiven Einsatz von Informationstechnologie geprägt ist, ist es entscheidend, IT-Sicherheit zu gewährleisten, um Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Authentizität und Integrität der Daten zu sichern (Lenz, 2020, S. 242; Swoboda et al., 2021, S. 120-121). Angesichts der steigenden Abhängigkeit von Informationstechnologien sind die damit verbundenen Risiken nicht zu unterschätzen (de Greiff, 2020, S. 236-237). Böllhoff (2023, S. 42) hebt hervor, dass mit der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht nur die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten steigt, sondern auch die IT-Sicherheit für die verantwortlichen Agierenden ein zunehmend kritisches Thema wird. In der neuesten Bewertung des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) aus dem Jahr 2023 wird eine zunehmende Bedrohungsintensität im Bereich der IT-Sicherheit verzeichnet, was die Notwendigkeit verstärkter Sicherheitsbemühungen hervorhebt (BSI, 2023, S. 11). Gemäß Art. 9 der DSGVO zählen Gesundheitsdaten zu den Kategorien personenbezogener Daten, die aufgrund ihrer Sensibilität einen besonderen Schutz erfordern. (Kaufmann & Mülder, 2023, S. 545; Irmler, 2023, S. 16; Swoboda et al., 2021, S. 114). Im Management sensibler Daten im Pflegesektor, speziell in der stationären Langzeitpflege, liegt der Fokus auf dem Schutz von Gesundheitsdaten sowie finanziellen Informationen der Pflegebedürftigen (Jäschke et al., 2019, S. 93). Neben medizinischen Details beinhalten diese Daten Rentenbezüge und Sozialhilfeleistungen. Die Einhaltung des Datenschutzes ist durch arbeits- und strafrechtliche Bestimmungen im Gesundheitswesen festgeschrieben und bindet sämtliches Personal an eine strikte Vertraulichkeit bezüglich Patient:innendaten (Irmler, 2023, S. 16).
Change-Management und Digitalisierungsakzeptanz in der Pflegepraxis
Entscheidungen für Veränderungen basieren darauf, ob sich Menschen das Neue vorstellen können, und obwohl die eigentliche Entscheidung punktuell ist, ist der Weg dorthin ein Prozess (Drauschke & Drauschke, 2020, S. 175). Daraus folgend charakterisiert Change-Management als Prozess den Umgang mit Veränderungen in Unternehmen, wobei die Kommunikation eine Schlüsselrolle spielt (Spiegel, 2020, S. 15). Dieser Prozess ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Anpassungsfähigkeit und Stabilität von Organisationen in einer dynamischen Unternehmensumwelt. Die Bedeutung von Change-Management für erfolgreiche digitale Transformationen wird von Schmidt-Rumposch und Lehringer (2020, S. 141-142) hervorgehoben, die betonen, dass die aktive Einbindung des Personals unerlässlich ist. Sie identifizieren vier Kernaspekte des Change-Managements im Pflegebereich: Die kontinuierliche Personalentwicklung zur Förderung digitaler Kompetenzen, ein bedachter Change-Prozess, der genügend Zeit zur Anpassung gewährt und die Partizipation des Personals fördert, die Notwendigkeit einer interprofessionellen Führung, um den Wandel effektiv zu steuern, sowie die Beachtung ethischer und rechtlicher Rahmenbedingungen. In der Praxis werden solche Anpassungsprozesse jedoch nur selten konsequent umgesetzt. Die große Gruppe der Pflegekräfte beteiligt sich kaum an der Entwicklung, Gestaltung und Implementierung technischer Systeme. Innerhalb des Change-Managements ist die Optimierung und Standardisierung von Prozessen eine unabdingbare Voraussetzung für deren erfolgreiche Digitalisierung (Koch et al., 2022, S. 264). In der Praxis bedeutet dies, dass vor der Einführung digitaler Lösungen eine sorgfältige Überarbeitung und Vereinheitlichung der bestehenden Abläufe erfolgen muss, um den Mehrwert der Digitalisierung effektiv zu realisieren. Zudem ist eine adäquate IT-Infrastruktur eine unerlässliche Bedingung für die erfolgreiche Implementierung digitaler Transformationen (Hülsken & Henke, 2022, S. 267). Fortlaufende Personalfortbildungen und Informationsbereitstellung sind entscheidend, um auf Updates und Personalwechsel effektiv zu reagieren (Deix, 2024, S. 221). Neben anderen relevanten Aspekten unterstreichen Hubmann et al. (2021, S. 713) die Bedeutung der Benutzerfreundlichkeit digitaler klinischer Arbeitsplätze als einen ausschlaggebenden Faktor für die Akzeptanz von Digitalisierungsprojekten.
Herausforderungen digitaler Dokumentationssysteme
Während bisher diverse Autoren die Vorteile der elektronischen Dokumentation in der Pflege beleuchtet haben, ist es ebenso entscheidend, die Herausforderungen dieser Technologien zu betrachten. Freund und Rupp (2017, S. 289) thematisieren in ihrer Betrachtung auch die Nachteile der elektronischen Dokumentation. Sie weisen darauf hin, dass für deren Einsatz eine umfassende EDV-Struktur erforderlich ist, welche den initialen Aufwand bei der Systemeinführung erhöht. Zudem führt die Implementierung zu einer Mehrbelastung der EDV-Infrastruktur. Weiterhin thematisieren sie die Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und das Medizinproduktegesetz (MPG) sowie zusätzliche regulatorische Anforderungen wie die Aufbewahrung und Archivierung der Daten. Die fehlende Interoperabilität zwischen Anwendungssystemen kann für Pflegefachpersonal zu redundanten Eingaben und erhöhter Fehleranfälligkeit führen (Ammenwerth & Sellemann, 2023, S. 38). Sofern beispielsweise mobil erfasste Vitalwerte nicht automatisiert in die digitale Patient:innenkurve integriert werden, resultiert dies in einer notwendigen manuellen Übertragung – ein ineffizienter und fehleranfälliger Prozess. Eine weitere Herausforderung digitalisierter Pflegedokumentation ist die potenzielle Zunahme von Überwachungs- und Kontrollmechanismen, die sich auf die Arbeitsabläufe von Pflegekräften infolge der erhöhten Transparenz der dokumentierten Informationen auswirken können (Becker, 2020, 125-126; Fachinger & Mähs, 2019, S. 121).
1.4 Ergebnisse und Hypothesen
An der Befragung beteiligten sich insgesamt 519 Teilnehmende, von denen N=447 die Beantwortungen vollständig abgeschlossen haben. Die Analyse der Ausbildungs- und Berufserfahrung ergab, dass 349 (87,56%) eine dreijährige Pflegefachausbildung abgeschlossen haben, während 8 (1,78%) eine zweijährige Ausbildung Pflegehelfer:in, 22 (4,89%) eine einjährige Ausbildung Pflegehelfer:in haben und 26 (5,78%) aktuell in Ausbildung im Pflegebereich sind. Hinsichtlich der Berufserfahrung waren 26 (6,18%) Teilnehmende ≤ 2 Jahren, 66 (15,68%) drei bis fünf Jahre, 87 (20,67%) sechs bis zehn Jahre, 68 (16,15%) elf bis fünfzehn Jahre, 52 (12,35%) sechzehn bis zwanzig Jahre und 122 (29,98%) > 20 Jahre in ihrem Beruf tätig tätig. In Bezug auf die Trägerschaft der Einrichtungen, in denen die Befragten tätig sind, arbeiten 220 (48,35%) in öffentlichen, 156 (34,29%) in privaten und 79 (17,36%) in freigemeinnützigen Einrichtungen. Unter den Befragten arbeiten 69 (15,16%) in der ambulanten Versorgung, 239 (52,53%) in stationärer Versorgung (akute Behandlung, z.B. Krankenhaus), 127 (27,91%) in stationärer Langzeitbetreuung (z.B. Pflegeheim) und 20 (4,40%) in sonstigen Einrichtungen (z.B. Rehabilitationseinrichtung). Bei der Erfassung der Geschlechteridentität der Studienteilnehmenden ergab sich folgende Verteilung: 388 (86,22%) weiblich, 57 (12,67%) männlich und 5 (1,11%) divers. Das Alter der Teilnehmenden wurde individuell erfasst und zur Beschreibung der Altersstruktur der Stichprobe ein Mittelwert von 37,85 Jahren ermittelt.
Die Frage, ob am Arbeitsplatz die Vitaldaten der Patienten digital erfasst werden, beantworteten 260 (50,10%) mit Ja und 259 (49,90%) mit Nein. Für diejenigen, die mit Ja antworteten, wurde eine Verzweigungslogik angewandt, die sie zu einer weiterführenden Frage leitete: Ob die erfassten Vitalwerte automatisch ins IT-System übertragen werden. Hier gaben 98 (38,13%) Teilnehmende an, dass eine automatische Übertragung stattfindet, während 159 (61,87%) dies verneinten. Darüber hinaus wurde die Gruppe, die die digitale Erfassung der Vitaldaten bejahte, auch gefragt, ob sie einen Vorteil oder eine Zeitersparnis in der digitalen Erfassung der Vitalwerte sehen, insbesondere im Hinblick darauf, diese nicht anschließend manuell auf Papier oder im IT-System zu dokumentieren zu müssen (s. Abb. 1).
Abb. 1:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Im nächsten Schritt der Befragung wurden, nach der Anwendung eine Verzweigungslogik, alle Teilnehmenden befragt, wie der Pflegebericht in ihrem Arbeitsbereich dokumentiert wird (s. Abb. 2).
Abb. 2:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Im weiteren Verlauf wurde gefragt, ob mit einer digitalen Patientenkurve gearbeitet wird. Dabei antworteten 226 (49,67%) mit ja und 229 (50,33%) mit Nein.
Darüber hinaus wurde untersucht, inwieweit sich die Teilnehmenden durch ihren Arbeitgeber in den Prozess der digitalen Transformation einbezogen fühlen (s. Abb. 3). (s. Abb 3)
Abb. 3:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Bei der Bewertung der Aussage, ich benötige vom Arbeitgeber mehr technische Schulungen und Unterstützung im Umgang mit EDV-gestützten Dokumentationssystemen, zeigten die Antworten folgende Verteilung:
Abb. 4:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Auf die Frage, ob die Digitalisierung in der Zukunft einen Mehrwert in der Patientenversorgung und Pflege schaffen kann, antworteten immerhin 249 (54,73%) mit ja (Abb. 5).
Abb. 5:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Entsprechend war die Haltung der Teilnehmenden zur digitalen Transformation im Gesundheits- und Pflegewesen (Abb. 6).
Abb. 6:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Die Antworten auf die Frage nach den in der Pflegepraxis verwendeten digitalen Technologien sind in Form eines Balkendiagramms visualisiert (Abb. 7).
Abb. 7:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Die Frage, welche Vorteile und welche Nachteile erwarten Sie von der digitalen Dokumentation, ermöglichte Mehrfachnennungen und die Ergebnisse werden als Balkendiagramm visualisiert.
Abb. 8:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 9:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
1.5 Interpretation der Ergebnisse
Die Analyse der digitalen Pflegedokumentationssysteme in verschiedenen Settings zeigt, dass diese zwar im Praxisalltag präsent sind, jedoch noch nicht flächendeckend implementiert wurden. Die positive Einstellung der Pflegekräfte gegenüber der digitalen Transformation, erkennbar an der Wahrnehmung von Vorteilen wie Zeitersparnis, Vertrauen in die Datensicherheit, effizienter Informationsaustausch und einen Mehrwert in der Patientenversorgung, weist darauf hin, dass Widerstände gegen die Implementierung weniger in der Basis der Mitarbeitenden als vielmehr in den strategischen Entscheidungen des Managements und der Entscheidungsträger im Gesundheits- und Pflegewesen zu suchen sind. Die Identifizierung von Herausforderungen und benannten Nachteile der digitalen Dokumentation impliziert die Beteiligung diverser Mitwirkenden. Eine adäquate IT-Infrastruktur, regelmäßige Schulungen und ausreichende Verfügbarkeit von Endgeräten sind dabei kritische Erfolgsfaktoren.
In Bezug auf die erste Hypothese, welche die Integration von Pflegekräften in den Prozess der digitalen Transformation durch den Arbeitgeber und deren Einstellung zur digitalen Transformation im Gesundheits- und Pflegewesen erfasst, ergab die Analyse mittels einer Spearman-Korrelation einen Spearman-Rho von 0,072, der bei einem p-Wert von 0,062 statistisch nicht signifikant ist. Dies deutet darauf hin, dass keine erkennbare statistische Beziehung zwischen dem Grad der Integration der Pflegekräfte in den Transformationsprozess und ihrer Einstellung zur digitalen Transformation vorliegt. Diese Beobachtung legt nahe, dass die Einstellungen der Pflegekräfte von weiteren, in dieser Studie nicht betrachteten Faktoren beeinflusst werden.
Die Überprüfung der zweiten Hypothese mit einer Kreuztabelle und dem Chi-Quadrat-Test offenbart, dass die digitale Erfassung des gesamten Pflegeprozesses signifikant von den verschiedenen Pflegesettings abhängt. Mit einem Pearson-Chi-Quadrat-Wert von 39,26 (df 3) und einem p-Wert von < 0,001 ist die Abhängigkeit zwischen den Variablen signifikant. Zusätzlich zeigen der Phi-Koeffizient und Cramers V mit jeweils einen Wert von 0,29, dass die Stärke des Zusammenhangs zwischen den Kategorien als mittel eingestuft ist. Beide Maße bestätigen die statistische Signifikanz der Ergebnisse. Demnach ist die digitale Erfassung des gesamten Pflegeprozesses zwar in beiden Settings präsent, jedoch in der stationären Langzeitbetreuung eine deutlich höhere Durchdringungsrate aufweisen. Diese Assoziation könnte insbesondere durch gesetzliche Anforderungen beeinflusst sein. Die regulatorischen Rahmenbedingungen, wie sie im § 113 SGB XI definiert sind, legen explizit die Notwendigkeit einer präzisen Dokumentation des Pflegeprozesses in Pflegeeinrichtungen fest (Völkel & Ehmann, 2021, S. 1-2). Die festgestellte stärkere Verbreitung der digitalen Erfassung des Pflegeprozesses in der stationären Langzeitbetreuung könnte mit diesen gesetzlichen Anforderungen korrespondieren.
Die Ergebnisse zur Überprüfung der Hypothese 3 mittels Spearman-Korrelationsanalyse zeigen einen Spearman-Rho von -0,119. Dies deutet auf eine schwache negative Korrelation zwischen dem Alter der Pflegekräfte und ihrer Einstellung zur digitalen Transformation im Gesundheits- und Pflegewesen hin. Der einseitige p-Wert von 0,006 unterstreicht die statistische Signifikanz dieser Beobachtungen. Somit lässt sich ableiten, dass mit zunehmendem Alter der Pflegekräfte eine tendenziell negativere Einstellung zur digitalen Transformation im Gesundheits- und Pflegewesen verzeichnet wird.
Ein Histogramm illustriert im Anhang L die tendenziell negativere Einstellung. Diese Einstellung könnte teilweise durch eine bevorzugte Nutzung traditioneller Arbeitsmethoden beeinflusst sein. Zusätzlich könnte das Tempo der technologischen Einführung ältere Beschäftigte ohne angemessene Schulungsangebote überfordern.
In der Bearbeitung der vierten Hypothese wurde die vollständige digitale Erfassung des gesamten Pflegeprozesses in Relation zur Größe der Krankenhäuser analysiert. Der resultierende Chi-Quadrat-Test (X2 =10,23) mit einem p-Wert von 0,006 weist signifikant darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit einer vollständigen Erfassung des gesamten Pflegeprozesseses mit der Größe des Krankenhauses korreliert. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass bei einer größeren Anzahl an Betten in einer Einrichtung die Implementierung digitaler Dokumentationssysteme wahrscheinlicher wird. Diese statistischen Befunde decken sich mit den Ergebnissen aus dem Zwischenbericht des Digital Radar, die aufzeigen, dass mit zunehmender Größe der Krankenhäuser die Implementierungsrate klinischer Prozesse steigt (Amelung et al., 2022, S. 41-51). Zu diesen klinischen Prozessen zählt unter anderem auch die Pflegedokumentation.
Vergleich der empirischen Ergebnisse mit dem theoretischen Hintergrund
Reflektierend den in der theoretischen Fundierung beschriebenen Wandel von papierbasierten zu digitalen Verfahren, zeigt die Analyse der Daten einen fortschreitenden Digitalisierungsprozess. Ein hoher Anteil der Dokumentation erfolgt bereits über EDV-Systeme. Die Datenanalyse offenbart eine deutliche Zeitersparnis durch automatisierte Erfassung und Übertragung von Vitaldaten, in Übereinstimmung mit den Befunden aus der Literatur. Diese identifizieren Automatisierung als Schlüssel zur Effizienzsteigerung in der Pflege. Im Kontext des Change-Managements betont die Literatur die Notwendigkeit, Mitarbeitende aktiv in den Prozess der Digitalisierung und digitalen Transformation einzubeziehen. Die empirischen Daten zeigen jedoch, dass sich ein erheblicher Anteil der Pflegekräfte als wenig oder gar nicht in den Digitalisierungs- und Transformationsprozess eingebunden fühlt.
1.5.1 Limitationen der Studie
In der wissenschaftlichen Forschung ist es anerkannt, dass die drei Gütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität in einer hierarchischen Beziehung zueinanderstehen. Objektivität bildet die Grundlage, ohne die Reliabilität nicht erreichbar ist und Reliabilität ist wiederum eine Voraussetzung für Validität (Diaz-Bone, 2022, S. 117). In der vorliegenden Studie wurde die Objektivität der Messverfahren und -instrumente sichergestellt, um zu gewährleisten, dass die Messwerte nicht durch Eigenschaften der messenden Person beeinflusst sind (Diaz-Bone, 2022, S. 117). Das Gütekriterium der Objektivität in dieser Studie umfasst die Elemente Durchführungs- Auswertungs- und Interpretationsobjektivität (Krebs & Menold, 2022, S. 549-551). Die Durchführungsobjektivität wurde durch den Einsatz standardisierter Fragebögen sichergestellt, bei denen alle Befragten identisch formulierte Fragen erhielten. Zusätzlich wurde detailliert festgehalten, wie das Datenmaterial für die statistische Analyse modifiziert und wie mit fehlenden Werten umgegangen wurde. Ein weiteres wesentliches Gütekriterium in dieser Studie ist die Reliabilität, welche die Zuverlässigkeit der Messungen sicherstellt (Otte et al., 2023, S. 36-37; Krebs & Menold, 2022, S. 551-552). Sie stellt sicher, dass wiederholte Messungen unter identischen Bedingungen zu gleichen Werten führen. In der vorliegenden Studie wurde zwar die Objektivität der Messung gewährleistet, jedoch wurde die Reliabilität durch das Fehlen wiederholter Messungen nicht überprüft. Dies hat zur Folge, dass auch die Validität der Ergebnisse, die auf die Reliabilität aufbaut, in dieser Studie eingeschränkt ist (Diaz-Bone, 2022, S. 117). Diese Studie nutzt ein willkürliche Auswahlverfahren. Aufgrund dieser Herangehensweise ist zu beachten, dass die auf Basis solcher Stichproben generierten Ergebnisse nur begrenzt verallgemeinerbar sind und vornehmlich Aussagen über die konkret untersuchten Personen zulassen. Bei Online-Befragungen besteht neben der bereits dargelegten Problematik der willkürlichen Auswahl der Befragungsteilnehmer zusätzlich die Herausforderung der fehlenden Verbindlichkeit und sozialen Kontrolle (Brosius et al., 2016, S. 121). Dies kann sich positiv auswirken, indem die Teilnehmenden weniger zu sozial erwünschten Antworten neigen. Jedoch ergibt sich daraus auch eine Unsicherheit hinsichtlich der Identität der tatsächlichen Teilnehmenden und der Verlässlichkeit ihrer Angaben (z.B. bezüglich soziodemografischer Merkmale).
1.5.2 Handlungsempfehlungen
Basierend auf den vorliegenden Untersuchungsergebnissen zeigt sich in der Praxis, dass die traditionelle, papierbasierte Dokumentation durch digitale Akten ersetzt wird. Um diesen Transformationsprozess nachhaltig zu gestalten und die Implementierung digitaler Systeme zu intensivieren, ist die Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter essenziell (Zacher, 2023, S. 645). Hierbei kommt politischen Entscheidungsträger:innen die Aufgabe zu, Finanzierungskonzepte zu entwickeln, die über projektbezogene Laufzeiten hinaus langfristige Unterstützung ermöglichen.
Die Ergebnisse unterstreichen, dass Pflegekräfte sich in den digitalen Wandel unzureichend einbezogen sehen. Entscheidend für eine gelingende Digitalisierung ist, dass Pflegefachkräfte über die Anwendung hinaus digitale Technologien verstehen und beherrschen (Kruhoeffer, 2023, S. 56). Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass Arbeitgeber gezielte Schulungsmaßnahmen bereitstellen, welche die digitalen Kompetenzen des Pflegepersonals systematisch ausbauen und stärken.
Angesichts der Feststellung, dass eine Mehrheit der Pflegekräfte über kein ausreichendes Wissen bezüglich Notfallkonzepten bei IT-Ausfällen verfügt, und in Anbetracht der von Argaw et al. (2020, S. 2) hervorgehobenen essenziellen Rolle der IT-Infrastruktur für die Patient:innensicherheit und Betriebskontinuität, erscheint es dringlich, gezielte Schulungen zu implementieren. Vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Zunahme von Cyberangriffen auf Krankenhäuser und weitere Gesundheitseinrichtungen sind diese Schulungen nicht nur eine präventive Maßnahme, sondern eine wesentliche Komponente zur Gewährleistung der Sicherheit (Köbe, 2023, S. 269; Lehmann & Matusiewicz, 2024, S. 17).
1.6 Fazit und Ausblick
Die Studie gewährt einen Einblick und offenbart, dass die Digitalisierung im Pflegebereich bereits wichtige Fortschritte gemacht hat. Jedoch ist die vollständige Umsetzung digitaler Dokumentationssysteme noch nicht in jeder Einrichtung realisiert. Ergebnisse dieser Studie offenbaren, dass stationäre Langzeitbetreuungen im Vergleich zu anderen Versorgungssettings die digitale Erfassung des Pflegeprozesses umfassender implementiert haben. Zudem zeigt sich, dass jüngere Pflegekräfte tendenziell eine positivere Einstellung zur Digitalisierung haben und die Größe des Krankenhauses mit dem Grad der Digitalisierung korreliert. Die Studie unterstreicht ferner, dass automatisierte Prozesse eine Zeitersparnis mit sich bringen und viele Pflegekräfte digitale Dokumentationssysteme bereits nutzen. Zudem überwiegt eine grundsätzliche positive Haltung der Pflegekräfte zur Digitalisierung. Es bedarf allerdings anhaltender Anstrengungen, um die digitale Kompetenz aller Pflegekräfte zu fördern und IT-Sicherheitskonzepte zu stärken. Der digitale Wandel im Gesundheits- und Pflegewesen verlangt nach einem effektiven Change-Management, wobei ein Top-Down-Ansatz, der von der Führungsebene ausgeht, essenziell ist (Bruhn & Hadwich, 2023, S. 29-30). Müller (2022, S. 30) hebt hervor, dass die digitale Transformation unabhängig vom spezifischen Versorgungsbereich eine zentrale Herausforderung für die Pflege darstellt. Diese Entwicklung erfordert eine organisatorische Infrastruktur. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die Rolle von Führungskräften zu unterstreichen, deren Motivation und Leidenschaft sie zu prägenden Vorbildern für Pflegekräfte macht. Vor diesem Hintergrund sollten zukünftige Forschungen gezielt den Faktoren nachgehen, die einer vollständigen Implementierung digitaler Dokumentationssystem im Gesundheits- und Pflegewesen entgegenstehen. Insbesondere die Untersuchung der Auswirkungen finanzieller Restriktionen, der Effektivität von Change-Management-Strategien sowie des Informationsstands zur Informationssicherheit stehen im Vordergrund. Die Analyse der Rolle des Managements bei der Entwicklung und Anwendung von Maßnahmen zur Überwindung dieser Barrieren ist von zentraler Bedeutung.
Die Dynamik der technologischen Entwicklung im Bereich der Digitalisierung ist bemerkenswert und zeichnet sich durch eine hohe Schnelllebigkeit aus. Obwohl die Pflegebranche insgesamt noch nicht flächendeckend digitalisiert ist, existieren bereits Settings, in denen Pflegekräfte mit künstlicher Intelligenz und entscheidungsunterstützenden Systemen arbeiten. Diese Entwicklung verdeutlicht den fortschreitenden Einzug innovativer Technologien in den Praxisalltag der Pflege. Angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels in der Pflege kann Digitalisierung allein personelle und logistische Probleme nicht lösen und sollte nicht als einzige Problemlösung ohne zusätzliche Faktenbasis betrachtet werden (Deindl, 2024, S. 82). Sie stellt jedoch einen der modernsten Unterstützungsprozesse für zahlreiche komplexe Hauptprozesse im Gesundheits- und Pflegesystem dar.
2 „Belastungsfaktoren und Optimierungspotenziale der Pflegedokumentation in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen:
Eine quantitative Online-Umfrage
Autorin
Marion Kisgen
Keywords
Pflegedokumentation, Belastung, Digitalisierung, Langzeitpflege, Pflegekräfte.
Abstract
Die Pflegedokumentation ist ein zentraler Bestandteil professionellen Pflegehandelns, wird jedoch zunehmend als zeit- und ressourcenintensiv wahrgenommen. Ziel dieser Arbeit war es, dokumentationsbezogene Belastungsfaktoren sowie praxisnahe Optimierungsmöglichkeiten in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm zu identifizieren. Grundlage bildet eine quantitative Online-Befragung von 167 Pflegekräften. Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere die Erstdokumentation bei Aufnahme, die Pflegeplanung und die Verlaufsdokumentation als besonders belastend empfunden werden. Als größtes strukturelles Problem wird der Mangel an Zeit und Personal identifiziert – 68 % der Befragten nannten diesen Aspekt explizit. Trotz verbreiteter Nutzung digitaler Systeme bestehen funktionale und infrastrukturelle Schwächen, die die erhoffte Entlastung einschränken. Die Befragten äußern daher einen klaren Wunsch nach der Verschlankung gesetzlicher Vorgaben, besserer technischer Ausstattung, gezielter Schulung sowie dem Einsatz mobiler oder sprachbasierter Dokumentationslösungen. Die Arbeit liefert praxisrelevante Impulse für das Pflegemanagement und verdeutlicht, dass eine nachhaltige Reduktion dokumentationsbezogener Belastungen nur durch ein Zusammenspiel aus organisatorischen, technischen und strukturellen Maßnahmen erreicht werden kann.
2.1 Einleitung
Problemstellung
Als Basisinstrument professionellen Pflegehandelns bildet die Pflegedokumentation den gesamten Versorgungsprozess ab. Sie dient der Steuerung des Pflegeprozesses, der interdisziplinären Kommunikation sowie der rechtlichen Absicherung. Diese Funktionen sind in den Vorbehaltsaufgaben gemäß § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) sowie in den Dokumentationsanforderungen nach § 113 SGB XI gesetzlich normiert. Gleichzeitig berichten Pflegefachpersonen über einen zunehmenden, komplexen und zeitintensiven Dokumentationsaufwand, der die direkte Versorgung beeinträchtigt (Dassel et al., 2024, S. 9; Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen [MDS], 2005, S. 34). So verbringen Pflegekräfte durchschnittlich rund 13 % ihrer Arbeitszeit mit administrativen Tätigkeiten, ein Großteil davon entfällt auf Dokumentation (Dassel et al., 2024, S. 9). Probleme entstehen durch parallellaufende, nicht standardisierte Dokumentationssysteme, mangelnde digitale Infrastruktur, instabile Internetverbindungen sowie benutzerunfreundliche Softwarelösungen (Lutze et al., 2021, S. 9, 17; Braeseke et al., 2023, S. 3; Dassel et al., 2024, S. 49). Erste Lösungsansätze liefert das Strukturmodell zur entbürokratisierten Pflegedokumentation, das in ersten Evaluationen positive Effekte zeigt, etwa in Form geringeren Zeitaufwands und erhöhter Zufriedenheit. (Braeseke et al., 2023, S. 102-103)
Zielsetzung und Forschungsfrage
Ziel ist es, die wahrgenommenen Belastungsfaktoren der Pflegedokumentation in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen am Beispiel Eifelkreis Bitburg-Prüm zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Anforderungen und Prozesse Pflegekräfte als besonders belastend empfinden und welche Maßnahmen oder Technologien zur Reduzierung der Dokumentationslast beitragen könnten. Die thematische Relevanz ergibt sich sowohl aus pflegewissenschaftlicher als auch aus praktischer Perspektive. Im Zentrum steht die Analyse struktureller und technischer Einflussfaktoren auf den dokumentationsbezogenen Arbeitsaufwand, etwa in Form von Mehrfachdokumentation, unflexiblen Abläufen oder mangelnder Systemkompatibilität. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende zentrale Forschungsfrage:
Welche Anforderungen und Prozesse in der Pflegedokumentation empfinden Pflegekräfte in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm als besonders belastend und welche Strategien oder Technologien könnten dazu beitragen, die Dokumentationslast zu reduzieren?
Zur vertieften Analyse werden darüber hinaus folgende Forschungsfragen betrachtet:
- Welche spezifischen Dokumentationsanforderungen empfinden Pflegekräfte als besonders zeitintensiv und belastend?
- Welche Auswirkungen hat der Dokumentationsaufwand auf die direkte pflegerische Versorgung und die Arbeitszufriedenheit des Personals?
- Welche strukturellen oder technischen Hindernisse erschweren die Umsetzung effizienter Dokumentationsverfahren?
- Inwieweit können digitale Dokumentationssysteme zur Reduzierung der Belastung beitragen und welche Faktoren beeinflussen ihre Wirksamkeit?
2.2 Theoretische Fundierung
2.2.1 Grundlagen der Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation stellt ein zentrales Element professioneller Pflege dar. Sie wird definiert als strukturierte, schriftliche Aufzeichnung aller geplanten und durchgeführten pflegerischen Maßnahmen sowie der diesen zugrunde liegenden Entscheidungsprozesse (Wieteck & Jiang-Siebert, 2025, S. 19-20). Sie ermöglicht es, sämtliche pflegerelevanten Beobachtungen, Einschätzungen und Maßnahmen lückenlos festzuhalten. Dadurch können Pflegekräfte den individuellen Pflegebedarf analysieren, gezielte Maßnahmen planen und ihre Wirksamkeit evaluieren (MDS, 2005, S. 10, 34).
Laut den Maßstäben und Grundsätzen für die vollstationäre Pflege umfasst eine vollständige Pflegedokumentation mindestens die Erfassung von Stammdaten, eine strukturierte Informationssammlung einschließlich biografischer Angaben und Risikoeinschätzungen, eine Maßnahmenplanung, einen Bericht sowie Leistungsnachweise z. B. zur Behandlungspflege, Dekubitusprophylaxe oder weiteren Maßnahmen im Risikomanagement (GKV-Spitzenverband [GKV], 2018, S. 10). Dabei beschreibt die Maßnahmenplanung konkret die auf Basis der Informationssammlung entwickelten pflegerischen Ziele und individuell geplanten Handlungen. Der Bericht hingegen dokumentiert fortlaufend relevante Beobachtungen, Abweichungen sowie Ereignisse im Pflegeverlauf. Die Pflegedokumentation im engeren Sinne integriert diese Elemente zu einer zusammenhängenden Darstellung des gesamten Pflegeprozesses. Sie dient nicht nur der kontinuierlichen Erfassung von Ist-Zuständen, sondern auch der fachlich nachvollziehbaren und rechtlich überprüfbaren Begründung pflegerischer Entscheidungen (GKV, 2018, S. 9-10).
Die Pflegedokumentation dient nicht nur der Versorgungssteuerung, sondern auch der rechtlichen und administrativen Absicherung (Bachem et al., 2014, S. 295-296).
Die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege definieren pflegefachliche Anforderungen an die Dokumentation, insbesondere in Bereichen wie Dekubitus- und Sturzprophylaxe, Schmerzmanagement, Ernährungsmanagement sowie der Betreuung von Menschen mit Demenz (DNQP, n.d.). Neben den sozialrechtlichen Vorgaben betont das Pflegeberufegesetz im Rahmen der Ausbildung die Bedeutung einer vollständigen und nachvollziehbaren Dokumentation pflegerischer Maßnahmen (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 lit. c PflBG).
Die Dokumentationspflicht ist damit nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern essenziell für eine transparente und kontinuierliche pflegerische Versorgung. Sie schützt Pflegebedürftige und Pflegekräfte gleichermaßen, sichert die Qualität der Versorgung und verhindert haftungsrechtliche Risiken.
Belastungsfaktoren in der Pflegedokumentation
Die Pflegedokumentation wird von Pflegekräften zunehmend als psychisch belastend erlebt, da sie zeitliche Ressourcen bindet und administrativen Druck erzeugt (Dassel et al., 2024, S. 10). Zur theoretischen Einordnung dieser Belastung unterscheidet die Arbeitspsychologie gemäß DIN EN ISO 10075-1 zwischen psychischer Belastung (den äußeren Einflüssen auf den Menschen) und psychischer Beanspruchung, also der individuellen Reaktion darauf, abhängig von persönlichen Voraussetzungen, Ressourcen und Strategien (Deutsches Institut für Normung [DIN], 2018, S. 6; Joiko et al., 2014, S. 10).
Das damit verbundene Belastungs-Beanspruchungs-Modell beschreibt, wie anhaltende oder übermäßige Anforderungen, beispielsweise durch komplexe Dokumentationspflichten, zu negativer Beanspruchung wie Stress oder Erschöpfung führen können, sofern Ausgleichsressourcen fehlen (Joiko et al., 2014, S. 10-13). Ergänzend dazu erklärt das transaktionale Stressmodell von Lazarus, dass Stress entsteht, wenn eine Person die wahrgenommenen Anforderungen als ihre individuellen Bewältigungsressourcen übersteigend bewertet (Lazarus & Folkman, 1984, S. 19).
Auch das Job-Demands-Resources-Modell (JD-R) nach Demerouti et al. (2001) liefert eine anwendungsnahe Perspektive: Es verdeutlicht, dass hohe arbeitsbezogene Anforderungen, etwa durch zeitintensive Pflegedokumentation, bei gleichzeitiger Knappheit an Ressourcen wie Personal, Zeit oder digitaler Unterstützung das Risiko für Überlastung und Erschöpfung erhöhen (Demerouti et al., 2001, S. 501).
Dabei beeinflussen sowohl individuelle als auch strukturelle Faktoren das Belastungserleben. Persönliche Ressourcen wie berufliche Erfahrung, Stressbewältigungskompetenz oder Selbstwirksamkeit wirken dabei puffernd, während organisationale Rahmenbedingungen, wie etwa mangelhafte Technik, häufige Umstrukturierungen oder unklare Führung, die Beanspruchung verstärken können (Höhmann et al., 2016, S. 77-79).
Bis zur Reform des sogenannten Pflege-TÜV im Jahr 2019 galt die Dokumentation als zentrales Prüfkriterium der MD-Prüfungen; vielfach als „Dreh- und Angelpunkt“ der Qualitätsprüfung bezeichnet (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz [PQsG], 2020, S. 1-2, 6-7). In der Folge etablierte sich eine Dokumentationspraxis, die häufig mehr auf rechtliche Absicherung denn auf tatsächliche Pflegebedarfe ausgerichtet war. Der Grundsatz „Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht getan“ führte zu einer Kultur der Überdokumentation, die Pflegezeit bindet und die subjektiv empfundene Belastung verstärken kann.
Zeitaufwand, Mehrfachdokumentation und bürokratische Hürden
In qualitativen Befragungen berichten Mitarbeitende, es sei „wichtiger teilweise zu schreiben, als sich um die Leute zu kümmern“ (Senghaas & Struck, 2023, S. 17-18). Diese Aussage spiegelt das Empfinden wider, dass der eigentliche Pflegeauftrag zunehmend durch Verwaltungsarbeit verdrängt wird, was als Entfremdung vom Berufsethos wahrgenommen wird (Senghaas & Struck, 2023, S. 17-18, 27-28).
Ein besonders ineffizienter Aspekt ist die Mehrfachdokumentation. Fehlende Schnittstellen zwischen Softwaresystemen und parallele EDV- und Papierdokumentation führen dabei zu erheblichem Mehraufwand (Dassel et al., 2024, S. 13-14). Diese technische und organisatorische Redundanz wird von Pflegekräften nicht nur als zeitaufwendig, sondern auch als kognitiv belastend empfunden (Dassel et al., 2024, S. 49-50, 54).
Bürokratische Hürden entstehen nachweislich nicht primär durch gesetzliche Vorgaben, sondern vor allem durch interne Prozesse wie doppelte Erfassungen, überflüssige Formulare oder unklare Verantwortlichkeiten (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMFSFJ], 2007, S. 2-3, 164).
Die Belastungen durch Zeitdruck und Dokumentationsaufwand treten im stationären Pflegebereich besonders ausgeprägt zutage: Laut der Allensbach-Studie (2023) empfinden 79 % der Pflegekräfte in Altenheimen ihre Arbeit als (sehr) stark belastend, signifikant häufiger als ihre Kollegen in der ambulanten Pflege oder im Krankenhaus (Institut für Demoskopie Allensbach, 2023, S. 13).
2.2.2 Auswirkungen auf Arbeitszufriedenheit und Gesundheit
Die hohe Dokumentationslast in Pflegeheimen beeinflusst sowohl die Arbeitszufriedenheit als auch die psychische und physische Gesundheit der Pflegekräfte erheblich. Nach Herzbergs Zwei-Faktoren-Theorie handelt es sich bei der Dokumentation um einen Hygienefaktor: Sie motiviert nicht, kann bei übermäßiger Ausprägung aber zu starker Unzufriedenheit führen (Herzberg, 1968, S. 7).
Das Job-Demands-Resources-Modell (JD-R) verdeutlicht, dass eine hohe Arbeitsanforderung wie die Pflegedokumentation bei gleichzeitig geringem Ressourcenausgleich zu Burnout führen kann (Demerouti et al., 2001, S. 501).
Digitale Dokumentationssysteme bieten theoretisch Potenzial zur Entlastung, wenn sie an den Pflegealltag angepasst und ergonomisch implementiert werden. Fallstudien zeigen, dass Einrichtungen mit mobiler, intuitiver Dokumentation eine höhere Arbeitszufriedenheit und geringere Fehlzeiten verzeichnen (Lutze et al., 2021, S. 121-124; Fischer & Endter, 2023, S. 558-160).
Zusammenfassend zeigt sich, dass der Dokumentationsaufwand in Pflegeheimen eine zentrale Belastung darstellt. Eine Reduktion unnötiger Bürokratie und die gezielte Einführung nutzerfreundlicher Technologien sind entscheidend, um Arbeitszufriedenheit, Gesundheit und Verbleibsperspektive im Pflegeberuf zu sichern.
2.3 Aktuelle Studienlage
Die Allensbach-Studie „Die berufliche Situation von Pflegefachkräften 2023 “ wurde vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag von Media Tenor International durchgeführt. Für die vorliegende Fragestellung besonders relevant sind die Aussagen der Pflegekräfte, die in stationären Altenpflegeeinrichtungen tätig sind. Diese berichten im Vergleich zu anderen Pflegebereichen von einer besonders hohen beruflichen Belastung. 44 % der Pflegekräfte im Altenheim geben an, häufig das Gefühl zu haben, den Bewohnern nicht ausreichend helfen zu können, weitere 47 % verspüren dieses Gefühl zumindest gelegentlich. Pflegekräfte im Altenheim fühlen sich im Durchschnitt stärker belastet als ihre Kollegen in ambulanten Diensten oder im Krankenhaus. Auch wenn die Allensbach-Studie die Belastungsfaktoren nicht explizit nach Pflegebereichen aufschlüsselt, zeigen die Gesamtergebnisse, über alle Pflegebereiche hinweg, dass Zeitdruck (73 %), hoher Verwaltungsaufwand (74 %) sowie organisatorische Mängel (53 %) zu den am häufigsten genannten Belastungen zählen. Die Studie zeigt darüber hinaus, dass die berufliche Zufriedenheit im Altenheim niedriger ist als in anderen Pflegebereichen und sich seit 2021 nicht verbessert hat. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass dokumentationsbezogene und organisatorische Anforderungen für Pflegekräfte in Altenheimen eine erhebliche psychische und praktische Belastung darstellen und somit zentrale Ansatzpunkte für entlastende Maßnahmen bieten (Institut für Demoskopie Allensbach, 2023).
Die Studie „Arbeitsentlastung durch Pflegesoftware“ der Bertelsmann Stiftung (2024), untersucht die konkreten Entlastungspotenziale neuartiger Pflegesoftware in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen. Basierend auf qualitativen Interviews wurden zentrale Gütekriterien definiert, die zur Entlastung beitragen können. Zu den wichtigsten gehören Anwendbarkeit, Kompatibilität, Zuverlässigkeit, Datensicherheit sowie eine gute Integration in bestehende Pflegeprozesse. Besonders entlastend wirken Softwarelösungen, die sprachbasierte Eingabe ermöglichen, mobile Nutzung unterstützen und den gesamten Pflegeprozess, von Assessment bis Evaluation, strukturiert und intuitiv abbilden. Ein zentrales Ergebnis ist, dass technische Qualität allein nicht genügt: Entscheidend sind auch organisationale Voraussetzungen wie Schulung, klare Zuständigkeiten und Unterstützung durch das Management (Dassel et al., 2024).
Beide Studien ergänzen sich ideal: Während die Allensbach-Erhebung den subjektiven Belastungsdruck in der Pflegepraxis eindrucksvoll aufzeigt, liefert die Bertelsmann-Studie konkrete technologische Lösungsansätze. Ihre Ergebnisse bieten damit eine fundierte Grundlage für die Auseinandersetzung mit der Pflegedokumentation.
2.4 Maßnahmen zur Reduzierung der Pflegedokumentation
Angesichts des steigenden Pflegebedarfs und des sich zuspitzenden Fachkräftemangels kommt der Entlastung durch effizientere Dokumentationsverfahren eine zunehmende Bedeutung zu. Dabei zielen gesetzgeberische, organisatorische und technologische Ansätze darauf ab, sowohl die Pflegequalität als auch die Rechtssicherheit aufrechtzuerhalten (Deutscher Pflegerat, 2015; Bachem et al., 2014, S. 195). Die Belastung durch Dokumentation bezieht sich dabei nicht nur auf den zeitlichen Umfang, sondern auch auf die empfundene Bürokratisierung und mangelnde Praxistauglichkeit vieler Systeme.
2.4.1 Strukturmodell zur Entbürokratisierung in der Pflege und gesetzliche Reformen
Ein zentraler Reformschritt zur Entlastung des Pflegepersonals war die Einführung des Strukturmodells zur entbürokratisierten Pflegedokumentation. Das Strukturmodell umfasst vier Elemente, die den Pflegeprozess im Sinne eines personzentrierten Ansatzes strukturieren (MDS, 2019, S. 11-13; EinSTEP, n.d.).
1. Strukturierte Informationssammlung (SIS®). Erhebung individueller Informationen in sechs Themenfeldern auf Basis subjektiver Selbsteinschätzung und professioneller Einschätzung durch Pflegefachkräfte. Die SIS® beinhaltet auch eine Risikoeinschätzung (MDS, 2019, S. 16; Wolf-Ostermann et al., 2017, S. 55-56).
2. Maßnahmenplanung: Ableitung und Dokumentation individueller pflegerischer, betreuender und therapeutischer Maßnahmen auf Basis der SIS®,
3. Pflegebericht: Tagesaktuelle Dokumentation relevanter Ereignisse und Abweichungen vom Standardverlauf, zur interprofessionellen Kommunikation.
4. Evaluation: Systematische Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und kontinuierlichen Anpassung.
Das Modell konzentriert sich bewusst auf die Dokumentation von Abweichungen vom Normalverlauf, um Redundanzen zu vermeiden und Pflegekräfte administrativ zu entlasten (EinSTEP, n.d.). Es basiert auf einem personzentrierten Pflegeverständnis und stärkt die pflegefachliche Eigenverantwortung (MDS, 2019, S. 11, 20). Im Vergleich zu klassischen Dokumentationsmodellen zeichnet sich das Strukturmodell durch eine stärkere Prozessorientierung, Effizienz und inhaltliche Reduktion auf wesentliche pflegerelevante Aspekte aus (EinSTEP, n.d.; MDS, 2019, S. 8, 18-19).
Neben dem Strukturmodell tragen verschiedene gesetzliche Reformen dazu bei, die Pflegedokumentation in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen zu modernisieren und zu entlasten. Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), das im Juni 2021 in Kraft trat, schafft die Grundlage für eine digitale Infrastruktur in der Pflege.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG), das am 26. März 2024 in Kraft trat. Es verpflichtet alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, einschließlich der Pflegeeinrichtungen, zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bis spätestens zum 15. Januar 2025 (BMG, 2024a).
Ein zentrales Element der Digitalisierung im Pflegebereich ist die verpflichtende Anbindung stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI), die durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) geregelt wird.
2.4.2 Organisatorische Strategien zur Entlastung der Pflegekräfte
Neben gesetzgeberischen Reformen kommt insbesondere innerbetrieblichen Maßnahmen eine zentrale Bedeutung bei der Entlastung von Pflegekräften zu. Auf organisatorischer Ebene können Pflegedienstleitungen direkt im Pflegeheim neue Strukturen und digitale Instrumente implementieren, um den Arbeitsalltag effizienter zu gestalten. Ein wesentliches Beispiel stellt die Umstellung der Pflegedokumentation auf das Strukturmodell (SIS®) dar. Diese Maßnahme führt laut der Fraunhofer-Studie EvaSIS (2017) zu einer signifikanten Reduktion des Dokumentationsaufwands. Pflegekräfte berichten von einer Zeitersparnis von teilweise über 30 % (Wolf-Ostermann et al., 2017, S. 81). Auch das Forschungsprojekt Sprint-Doku zeigt, dass durch KI-basierte Spracherkennung die Dokumentationszeit um etwa ein Drittel gesenkt werden kann (Hamburger Fernhochschule [HFH], 2022).
Weitere Entlastungspotenziale ergeben sich durch die Integration der Dokumentation in den Pflegeprozess sowie durch die Einrichtung fester Dokumentationszeiten (Fischer & Endter, 2023, S. 560; IEGUS et al., 2022, S. 339).
Auch digitale Technologien bieten beträchtliche Entlastungspotenziale. Mobile Dokumentationssysteme, automatische Vitalwerterfassung und Spracherkennung werden von Pflegekräften nicht nur als zeitsparend, sondern auch als qualitätssteigernd bewertet (Fischer & Endter, 2023, S. 560; IEGUS et al., 2022, S. 339). In der Praxis bleiben diese Potenziale jedoch häufig ungenutzt. Auch die Möglichkeit, administrative Aufgaben wie Pflegeplanung oder Abrechnung im Homeoffice durchzuführen, wird von den Pflegekräften positiv bewertet (IEGUS et al., 2022, S. 328).
Eine nachhaltige Entlastung entsteht dort, wo Effizienzsteigerung, Gesundheitsförderung und Digitalisierung als integrative Prinzipien organisationalen Handelns verstanden werden (IEGUS et al., 2022, S. 558-559; Boll et al., 2023, S. 5, 61).
2.4.3 Digitale Dokumentationssysteme und technologische Innovationen
Systeme wie SENSO®, Vivendi PD oder Medifox DAN ermöglichen eine strukturierte, mobile und teilautomatisierte Erfassung pflegerelevanter Daten. Standardisierte Eingabemasken, Textbausteine und integrierte Entscheidungsunterstützungen beschleunigen Prozesse und vermeiden Medienbrüche (Develop Group, n.d.; MediFox DAN, n.d.; Connext, n.d.). Mobile Endgeräte wie Tablets und Smartphones erlauben die unmittelbare Dokumentation am Pflegebett, wodurch Wegezeiten reduziert und Beobachtungen zeitnah erfasst werden (Dohr & Goldgruber, 2024, S. 35). Ergänzend bieten Innovationen wie Spracherkennung, KI-Assistenzsysteme und automatische Risikoeinschätzungen zusätzliches Potenzial zur Entlastung. Pilotprojekte zeigen, dass benutzerfreundliche und datenschutzkonforme Systeme, die auf die Pflegepraxis abgestimmt sind, signifikant Zeit einsparen können (Lutze et al., 2021, S. 9-10). So ermöglichte im Projekt PflegeDigital@BW der Sprachassistent Voize eine sprachgestützte Dokumentation direkt am Pflegebett, was den Aufwand reduzierte und Prozesse effizienter machte (Menne & Stolz-Hoppmann, 2023). Das Projekt Sprint-Doku untersuchte Spracherkennung und Sprachsteuerung auf Basis neuronaler Netze und Deep Learning. Diese Technologien können bis zu ein Drittel der Dokumentationszeit einsparen und ermöglichen Pflegekräften, mehr Zeit für Bewohner aufzuwenden (Becker & Recken, 2019, S. 28-30).
2.5 Methodik
Zur Beantwortung der Fragestellung wurde eine quantitative Erhebungsmethode gewählt. Für die Datenerhebung wurde ein strukturierter Online-Fragebogen entwickelt, der über die Plattform Tivian (ehemals Unipark) technisch umgesetzt wurde. Der verwendete Fragebogen wurde im Rahmen dieser Studie selbst konstruiert. Dabei wurden teils bestehende Frageformulierungen aus früheren Studien übernommen, teils neue Items entwickelt und an die spezifische Erhebungssituation angepasst. Die Teilnahme erfolgte freiwillig, anonym und nach aktiver Zustimmung zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO. Der Fragebogen bestand hauptsächlich aus geschlossenen Fragen, darunter sowohl Einfach- als auch Mehrfachauswahlfragen sowie Likert-Skalen zur Einschätzung von Belastungen und Zufriedenheit. Darüber hinaus wurde am Ende der Umfrage eine offene Frage gestellt, in der die Teilnehmenden eigene Vorschläge zur Verbesserung der Dokumentationsprozesse einbringen konnten (Züll & Menold, 2022, S. 1128). Inhaltlich war der Fragebogen in fünf thematische Abschnitte gegliedert. Vor Beginn der eigentlichen Befragung wurde ein Pretest mit elf Personen durchgeführt (Weichbold, 2022, S. 444).
Die Zielpopulation dieser Untersuchung umfasst alle Pflegekräfte, die in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm tätig sind (Döring, 2023, S. 294). Dazu zählen u.a. examinierte Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte sowie Auszubildende. Jede Einrichtung wurde per E-Mail gebeten, die Anzahl der pflegenden Mitarbeitenden mit Dokumentationstätigkeit anzugeben. Alle Einrichtungen antworteten, wodurch eine Populationsgröße von N = 653 Pflegekräften ermittelt werden konnte.
Zur statistischen Absicherung wurde eine Stichprobengröße berechnet. Bei einer Fehlerspanne von 5 % und einem Konfidenzniveau von 95 % wären n = 243 Rückmeldungen erforderlich gewesen. Da dieses Ziel nicht erreicht wurde, wurde das Konfidenzniveau auf 85 % gesenkt, womit eine Stichprobengröße von mindestens n = 158 ausreichend war. Insgesamt nahmen n = 219 Personen teil, wovon n = 167 (76,3 %) den Fragebogen vollständig ausfüllten.
Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurden zwei Kreuztabellen mithilfe des EFS Reporting+ der Umfrageplattform, sowie in Excel erstellt, um die Häufigkeitsverteilungen in Bezug auf die Berufsposition der Befragten darzustellen. Die Auswertung erfolgte ausschließlich deskriptiv.
2.6 Ergebnisse
Insgesamt beteiligten sich 167 Personen an der Befragung. Bezüglich der Generationszugehörigkeit zeigt sich eine heterogene Verteilung. Hinsichtlich der beruflichen Stellung innerhalb der Pflege waren Mehrfachantworten möglich. Bei 190 Antworten gaben mehr als die Hälfte der Teilnehmenden (53 %, n = 88) an, examinierte Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung zu sein. Weitere 17 % (n = 29) gaben an, in einer Leitungsfunktion wie Wohnbereichs- oder Stationsleitung tätig zu sein. Pflegehilfskräfte mit 16% (n = 26) und Pflegeassistenten 8% (n = 13) stellten weitere Positionen der Stichprobe dar, während sich 8 % (n = 13) noch in der Ausbildung befinden. Zudem werden unter der Kategorie „Sonstige Pflegeposition mit Dokumentationsaufgaben“ (13 %, n = 21) diverse Rollen genannt, etwa Pflegedienstleitungen, Praxisanleitende, Pflegecontroller oder beratende Fachkräfte.
Der Großteil arbeitet seit über einem Jahrzehnt in der Pflege. 36 % (n = 60) gaben an, zwischen 11 und 20 Jahren Berufserfahrung zu haben, während 28 % (n = 47) bereits seit über 20 Jahren im Beruf tätig sind. Weitere 19 % (n = 32) verfügten über eine Berufserfahrung von 6 bis 10 Jahren, und 16 % (n = 27) sind seit einem bis fünf Jahren im Pflegebereich tätig. Nur eine Person gab an, weniger als ein Jahr Erfahrung zu haben. Der Median liegt bei 11-20 Jahren.
Über die Hälfte der Befragten (51 %, n = 86) arbeitet in Vollzeit. Teilzeitbeschäftigungen waren ebenfalls stark vertreten: 37 % (n = 62) arbeiten in Teilzeit ab 50 %, während 8 % (n = 14) in geringerem Umfang tätig sind. Nur wenige Personen geben ein anderes Beschäftigungsmodell an (1 %, n = 2) oder machen keine Angabe (2 %, n = 3).
Schließlich wurde die Größe der Einrichtung, gemessen an der Anzahl der Pflegeplätze, erfasst. Die größte Gruppe der Befragten (40 %, n = 67) ist in Einrichtungen mit 101 bis 150 Pflegeplätzen tätig. Weitere 28 % (n = 47) arbeiten in Einrichtungen mit 61 bis 100 Plätzen, 23 % (n = 39) in kleineren Einrichtungen mit 31 bis 60 Plätzen. Nur 8 % (n = 14) sind in sehr kleinen Einrichtungen mit weniger als 30 Pflegeplätzen beschäftigt.
Im zweiten Teil der Befragung wurde die aktuelle Dokumentationspraxis sowie die subjektiv empfundene Belastung durch Dokumentationsaufgaben im Pflegealltag erfasst. Eine deutliche Mehrheit von 69 % (n = 116) gibt an, dass in ihrer Einrichtung überwiegend elektronisch dokumentiert werde, etwa über EDV-Systeme am PC oder Tablet. 22 % (n = 36) berichten von einer Mischform, bei der papierbasierte und elektronische Verfahren zu etwa gleichen Teilen zum Einsatz kommen.
Ein weiterer Aspekt der Erhebung bezog sich auf das in der jeweiligen Einrichtung verwendete pflegerische Dokumentationskonzept. Am häufigsten wird das Strukturmodell SIS® (Strukturierte Informationssammlung) genannt, welches von 46 % (n = 77) der Teilnehmenden als aktuell genutztes Modell angegeben wird. Andere verbreitete Konzepte sind das AEDL-Modell nach Krohwinkel (15 %, n = 25) sowie das Grundbedürfnismodell nach Henderson (11 %, n = 19) und das ATL-Modell nach Juchli (7 %, n = 12). Bemerkenswert ist, dass 18 % (n = 30) der Befragten nicht angeben konnten, nach welchem Modell dokumentiert wird. Unter „Sonstiges“ werden zudem vereinzelt weitere Angaben wie „IMed-one“, „DIP“, „Lebensprojekt“ und „P&D“ genannt (2 %, n = 4).
Die Frage nach dem Zeitaufwand für Dokumentation in einer durchschnittlichen Schicht zeigt ein differenziertes Bild. Der Großteil der Befragten gibt an, täglich zwischen 31 und 60 Minuten mit Dokumentationsaufgaben beschäftigt zu sein (40 %, n = 67). Weitere 25 % (n = 42) schätzen ihren zeitlichen Aufwand auf 61 bis 90 Minuten pro Schicht, während 10 % (n = 16) sogar mehr als 90 Minuten täglich aufwenden. 20 % (n = 34) dokumentieren laut eigener Angabe 15 bis 30 Minuten pro Schicht, während nur eine geringe Gruppe (5 %, n = 8) einen Aufwand von weniger als 15 Minuten angibt. Der Median liegt bei 31-60 Minuten.
Um zu ermitteln, welche Dokumentationsaufgaben als besonders zeitintensiv wahrgenommen werden, hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, bis zu drei Hauptbelastungen auszuwählen. Abbildung 1 veranschaulicht die Verteilung der Antworten.
Abb. 1: Zeitintensive Dokumentationsaufgaben
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Wie in Abb. 1 ersichtlich, ist die am häufigsten als besonders zeitaufwendig empfundene Aufgabe die Erstdokumentation bei Aufnahme eines neuen Bewohners, einschließlich der umfassenden Anamnese und Erhebung beim Einzug. Die Abbildung 2 zeigt, welche Dokumentationsaufgaben von verschiedenen Berufsgruppen als besonders zeitintensiv wahrgenommen wird.
Abb. 2: Zeitintensive Dokumentationsaufgaben nach Qualifikation bzw. Funktion
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Insgesamt ist die Erstdokumentation bei Aufnahme die meistgenannte Aufgabe. Sie wird am häufigsten von Pflegeassistenten (69 %), Wohnbereichsleitungen (69 %) und sonstigen Pflegepositionen (62 %) genannt. Auch Auszubildende liegen bei 62 %, Pflegefachkräfte bei 57%, während Pflegehilfskräfte mit 38 % deutlich niedriger bewerteten.
Zur Erfassung der subjektiven Belastung durch Dokumentationsaufgaben wurden den Teilnehmenden im dritten Teil der Umfrage sechs standardisierte Aussagen vorgelegt.
Abb. 3: Subjektive Belastung durch Dokumentationsaufgaben
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Wie in Abbildung 3 dargestellt, zeigt die Analyse, dass die Pflegedokumentation einen zu großen Teil der Arbeitszeit in Anspruch nimmt. 74 Prozent der Befragten stimmen der Aussage in den oberen drei Antwortstufen zu, während 25 Prozent sie in den unteren drei Stufen ablehnen. 77 Prozent der Teilnehmenden ordnen sich in den oberen drei Stufen ein, während 23 Prozent zu den ablehnenden Antwortoptionen tendieren.
Zur Einschätzung der emotionalen Belastung durch Dokumentation wurden die Teilnehmenden gebeten anzugeben, in welchem Ausmaß sie die Pflegedokumentation als Stressfaktor empfinden. Hierzu stand eine siebenstufige Skala zur Verfügung. Insgesamt geben 41 % (n = 68) der Befragten an, dass sie die Pflegedokumentation als hohen bis extrem hohen Stressfaktor empfinden. Davon wählen 28 % (n = 46) die Stufe 5 (hoher Stress), 9 % (n = 15) die Stufe 6 (sehr hoher Stress) und 4 % (n = 7) die höchste Kategorie 7 (extrem hoher Stress). Weitere 35 % (n = 59) ordnen sich im mittleren Bereich ein und wählen die Stufe 4 (mäßiger Stress). Nur 19 % (n = 40) der Teilnehmenden stufen die Dokumentation als weniger oder gar nicht stressbelastend ein.
Im Rahmen der Befragung wurde auch erfasst, ob und welche physischen oder psychischen Auswirkungen die Pflegekräfte in Folge der Dokumentationsbelastung wahrnehmen. Am häufigsten werden Konzentrationsprobleme als Folge der Dokumentationsbelastung angegeben: 50 % (n = 84) der Befragten wählen diese Option. Ebenso häufig wird Stress genannt, den 44 % (n = 74) als direkte Folge der Dokumentation erleben.
Abb. 4: Auswirkungen des Dokumentationsaufwands
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Wie in Abbildung 4 dargestellt, weist die Aussage „Ich muss gelegentlich Pflegehandlungen verkürzen oder aufschieben, um die Dokumentation vollständig erledigen zu können“, einen Modus und Median von 4 (stimme eher zu) auf. 60 % der Befragten stimmen der Aussage zu (Antwortstufen 4 bis 6), während 40 % ablehnen. Bei der Aussage „Der hohe Dokumentationsaufwand wirkt sich negativ auf meine Arbeitszufriedenheit ausliegt der Anteil der Zustimmung bei 67 %, die Ablehnung liegt bei 33 %.
In Teil vier der Umfrage wurde erhoben, ob in den Einrichtungen der Teilnehmenden ein elektronisches Pflegedokumentationssystem genutzt wird. 69 % (n = 115) berichten, dass die Dokumentation überwiegend digital über ein fest installiertes EDV-System erfolgt.
Abb. 5: Bewertung elektronischer Pflegedokumentation
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Die Verteilung der Antworten zur Aussage „Der Einsatz eines elektronischen Dokumentationssystems erleichtert meine Dokumentationsarbeit“ zeigt einen Median von 4 (stimme eher zu). Der häufigste Wert liegt ebenfalls bei Antwortstufe 4 (Stimme eher zu). 79 % der Befragten äußern Zustimmung (Stufen 4–6), während 21 % Ablehnung angeben (Stufen 1–3). Zur Aussage „Durch die elektronische Dokumentation spare ich Zeit im Vergleich zur Papierform zeigen 69 % der Antworten zeigen Zustimmung, 31 % Ablehnung. Die Aussage „Die von uns verwendete Pflegedokumentations-Software ist benutzerfreundlich und intuitiv“ stimmen 60 % der Befragten zu, 40 % lehnen ab. Zur Aussage „In unserer Einrichtung stehen ausreichend Computer oder mobile Endgeräte zur Verfügung“ wird von 53 % der Befragten bejaht, 47 % äußern Ablehnung. Die Verteilung ist vergleichsweise ausgeglichener als bei anderen Aussagen. Die Aussage „Insgesamt trägt die elektronische Pflegedokumentation dazu bei, die Pflegequalität zu verbessern“ zeigt einen Median von 4 (stimme eher zu), der Modus liegt ebenfalls bei Stufe 4. Zustimmung äußern 78 % der Befragten, während 22 % ablehnen. Für die Aussage „Ich persönlich würde mir mehr digitale Unterstützung bei der Dokumentation wünschen“ liegt der Median sowie der Modus bei 5 (Stimme zu). 79 % der Antworten liegen im Zustimmungsbereich, 21 % im Ablehnungsbereich. Diese Aussage weist den höchsten Medianwert und eine besonders hohe Zustimmung in den oberen beiden Stufen auf.
Im letzten Teil der Befragung wurden die Teilnehmenden gebeten, anzugeben, welche konkreten organisatorischen, technischen oder strukturellen Hürden in ihrer Einrichtung einer effizienten Durchführung der Pflegedokumentation im Wege stehen.
Am häufigsten wird Personalmangel bzw. Zeitmangel als Hindernis genannt: 68 % (n = 114) der Befragten geben an, dass in ihrer Einrichtung nicht genügend Personal oder Zeit zur Verfügung stehe, um die Dokumentation durchzuführen. Auch technische Probleme stellen für viele ein relevantes Hindernis dar: 43 % (n = 72) geben an, dass die technische Infrastruktur unzureichend sei, beispielsweise durch zu wenige Endgeräte oder instabile Netzwerke. 34 % (n = 56) der Pflegekräfte berichten von unklaren oder umfangreichen Dokumentationsvorgaben, die sich zudem häufig ändern und dadurch die Arbeit zusätzlich erschwerten. Ein weiteres häufig genanntes Hindernis ist unzureichende Schulung: 32 % (n = 54) der Befragten geben an, dass sie nicht ausreichend auf das Dokumentieren oder die Nutzung der eingesetzten Systeme vorbereitet würden. 20 % (n = 33) nennen Widerstand im Team gegenüber Veränderungen, etwa gegenüber neuen Dokumentationsverfahren oder Technologien, als hinderlichen Faktor. Auch komplizierte Formulare oder Softwarelösungen werden von 19 % (n = 31) als schwer handhabbar und damit hemmend für eine effiziente Dokumentation beschrieben. 17 % (n = 29) verweisen auf die Anforderungen externer Prüfstellen (z. B. durch den MD), die einen besonders hohen Dokumentationsaufwand erfordern. Zudem geben 14 % (n = 23) an, dass auch interne Prüfanforderungen, wie hausinterne Kontrollen und Nachweispflichten, zu einer erhöhten Belastung führten. Schließlich berichten 8 % (n = 13) der Teilnehmenden, dass in ihrer Einrichtung kein elektronisches Dokumentationssystem vorhanden sei und daher ausschließlich papierbasiert dokumentiert werden müsse. Zusätzlich zu den vorgegebenen Antwortoptionen können die Teilnehmenden unter der Kategorie „Andere Maßnahmen“ eigene Hürden für eine effiziente Pflegedokumentation benennen. In diesem Zusammenhang werden unter anderem folgende Punkte genannt:
- Die Einschätzung, dass Pflegeplanung und Dokumentation in allen Bereichen übertrieben sei,
- Hinweise auf mangelnde Motivation oder Einstellung einzelner Kollegen („Kollegen haben keinen Bock“),
- Kritische Anmerkung zu fehlender fachlicher oder sozialer Eignung im Team („Zu faule und dumme Kollege“),
Im weiteren Rahmen der Befragung wird erhoben, welche Maßnahmen aus Sicht der Teilnehmenden am ehesten zur Reduzierung der Dokumentationslast beitragen können. Die Frage erlaubt eine Auswahl von bis zu drei prioritären Maßnahmen, dadurch sind 429 Nennungen zustande gekommen. Die Häufigkeiten und prozentuale Verteilung sind in der folgenden Abbildung 6 ersichtlich (siehe Anhang B, Tab. B 6). In Abbildung 7 werden diese Maßnahmen den jeweiligen Pflegepositionen zugeordnet (siehe Anhang B, Tab. B 7).
Wie in Abb. 6 zeigt, würden jeweils 51 % der Befragten am ehesten eine Entlastung der Dokumentationslast durch mehr Personal oder entlastende Hilfskräfte sowie durch eine Verschlankung der Dokumentationsvorgaben erreichen wollen. 30 % sprechen sich für bessere Schulungen und klare Anleitungen aus, während 28 % den Einsatz mobiler und sprachbasierter Technik befürworten. 24 % wünschen sich eine benutzerfreundlichere Software, und 20 % setzen auf automatisierte Datenerfassung durch vernetzte Geräte. Das Strukturmodell (SIS®) sowie eine verbesserte Arbeitsorganisation werden jeweils von 17 % der Befragten genannt. 19 % sehen in einer besseren Teamkommunikation eine Möglichkeit zur Reduzierung der Dokumentationslast.
Abb. 6: Top-Maßnahmen zur Reduktion der Dokumentationslast
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Abb. 7: Maßnahmen zur Reduktion der Dokumentationslast nach PositionAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
Die Abbildung 7 zeigt, welche Maßnahmen zur Reduktion der Dokumentationslast aus Sicht verschiedener Berufsgruppen am ehesten als wirksam eingeschätzt wird. Auffällig ist, dass zwei Maßnahmen, „mehr Personal“ und „verschlankte Dokumentationsvorgaben“, gruppenübergreifend besonders häufig genannt werden. „Mehr Personal“ erzielt durchweg hohe Zustimmungswerte und wird von Pflegeassistenten mit 69 % am häufigsten genannt, gefolgt von Wohnbereichsleitungen und Auszubildenden (jeweils 62 %). Am niedrigsten fällt die Zustimmung bei sonstigen Pflegepositionen aus (38 %). „Verschlankte Dokumentationsvorgaben“ erreichen mit 57 % bei Pflegefachkräften die höchste Zustimmung, dicht gefolgt von Pflegehilfskräften (54 %). Auszubildende stimmen dieser Maßnahme mit nur 15 % am seltensten zu, der niedrigste Wert über alle Gruppen hinweg. Das „Strukturmodell (SIS®)“ wird generell wenig favorisiert. Die höchste Zustimmung findet sich bei Pflegefachkräften (20 %) und Wohnbereichsleitungen (17 %), während Auszubildende es überhaupt nicht nennen (0 %). Bei „besseren Schulungen“ liegt die höchste Zustimmung bei Auszubildenden und Pflegehilfskräften (jeweils 38 %), gefolgt von Wohnbereichsleitungen (34 %). Am wenigsten Zuspruch zeigt sich bei Pflegeassistenten (15 %). Die Maßnahme „benutzerfreundliche Software“ wird von Auszubildenden mit 31 % am häufigsten genannt, gefolgt von sonstigen Pflegepositionen (29 %) und Pflegefachkräften (28 %). Pflegehilfskräfte nennen diese Option mit nur 12 % am seltensten. „Mobile und sprachbasierte Technik“ findet besonders hohe Zustimmung bei sonstigen Pflegepositionen (52 %) sowie Wohnbereichsleitungen (31 %), leicht vor Pflegefachkräften (28 %). Auch bei der „automatisierten Datenerfassung“ zeigt sich die stärkste Zustimmung bei sonstigen Pflegepositionen (33 %) und bei Auszubildenden (31 %), höher als bei Pflegefachkräften (24 %) und Pflegehilfskräften (8 %). „Bessere Arbeitsorganisation“ wird vergleichsweise selten genannt, am häufigsten noch von Pflegehilfskräften (27 %) und am seltensten von Pflegeassistenten (8 %). Die Maßnahme „verbesserte Kommunikation“ wird am stärksten von Pflegeassistenten (38 %) und Pflegehilfskräften (27 %) genannt, jedoch deutlich weniger von Auszubildenden (8 %) und Wohnbereichsleitungen (10 %).
Im letzten Teil der Befragung werden die Teilnehmenden offen gefragt, welchen Aspekt der Pflegedokumentation sie verändern würden, wenn sie dazu die Möglichkeit haben. Die 62 inhaltlich auswertbaren Antworten lassen sich in 7 Hauptkategorien zusammenfassen, die in Abbildung 8 dargestellt werden:
Abb. 8: Kategorisierte Nennungen zur Veränderung
Quelle: Eigene Darstellung
1. Reduktion und Entbürokratisierung der Dokumentation: n = 24. Der mit Abstand häufigste Wunsch ist die Verringerung des Dokumentationsumfangs. Gefordert werden z. B. „weniger Doku“, „keine sinnlosen Einträge“, „Wegfall von Routineeinträgen“ oder „zurück zu mehr Pflegezeit“. Auch der Wunsch nach einer einheitlichen, bundesweiten Vorgabe wird genannt. Viele betonten, dass Dokumentation häufig an realen Versorgungsbedarfen vorbeigehe und von externen Prüfanforderungen getrieben sei.
2. Abschaffung von Doppel- und Mehrfacheinträgen: n = 15. Mehrere Teilnehmende bemängeln doppelte oder dreifache Dokumentation, z. B. bei Lagerungsplänen, Medikamentengabe oder Flüssigkeitsbilanz. Es wird vorgeschlagen, dass Informationen zentral erfasst und vernetzt sein sollten. Ein Vorschlag lautet: „Nur die Pflichtdokumentation führen, keine zusätzliche interne Doku.“
3. Technische Verbesserung und Digitalisierung: n = 19 . Zahlreiche Antworten beziehen sich auf die Qualität der Software und der IT-Infrastruktur. Genannt werden u. a. „bessere Programme“, „schnelleres Internet“, „mobile Geräte“, „Übersichtlichkeit“ und „weniger Klicks“. Auch der Wunsch nach KI-gestützter Software wurde mehrfach formuliert – z. B. zur automatisierten Berichtserstellung oder Datenübernahme.
4. Personelle Entlastung und feste Zuständigkeiten: n = 12 Einige wünschen sich mehr Personal oder eigens abgestellte Kräfte für die Dokumentation (z. B. Stationssekretären). Andere nennen feste Dokumentationszeiten oder die Möglichkeit, dass nicht jede Pflegekraft dasselbe dokumentieren muss.
5. Bessere Schulung und rechtliche Sicherheit: n = 9. Thematisiert wird die Unsicherheit im Umgang mit Dokumentation, insbesondere bei rechtlicher Formulierung und Sprachbarrieren. Gewünscht werden gezielte Schulungen zur rechtssicheren und effektiven Dokumentation, auch für internationale Mitarbeitende.
6. Bessere Organisation und Kommunikation: n = 7. Einige Antworten beziehen sich auf interne Abstimmungen und Strukturen. Genannt wird z. B. der Konflikt zwischen internen QM-Vorgaben und externen Prüfanforderungen oder das Fehlen klarer Verantwortlichkeiten im Doku-Prozess.
7. Systemvernetzung und automatische Datenerfassung: n = 5 Ein kleinerer Teil der Befragten wünscht sich systemübergreifende Lösungen, z. B. eine bessere Verknüpfung zwischen Krankenhaus und Pflegeheim oder die automatische Datenübertragung medizinischer Geräte in die Doku-Software.
Bevor die Ergebnisse abschließend eingeordnet und diskutiert werden, sollen im nächsten Schritt die zentralen Limitationen der Untersuchung benannt werden, um deren Aussagekraft angemessen zu bewerten.
2.7 Limitationen
Trotz des sorgfältig entwickelten Forschungsdesigns und der technisch standardisierten Durchführung der Online-Befragung ergeben sich mehrere methodische Limitationen, die sich entlang des Forschungsprozesses darstellen lassen. Zur Einordnung dienen die Gütekriterien quantitativer Forschung: Objektivität, Reliabilität und Validität.
Die Studie wurde als nicht-experimentelle Feldforschung mit einmaligem Querschnittsdesign realisiert. Daraus ergeben sich konzeptionsbedingte Einschränkungen hinsichtlich der Validität. Da kein hypothesenprüfendes Design gewählt wurde, war die Untersuchung nicht darauf ausgelegt, kausale Beziehungen zu überprüfen. Entsprechend können lediglich beschreibende Aussagen über Häufigkeiten und wahrgenommene Belastungen gemacht werden. Die Studie verfolgt damit bewusst einen deskriptiven Forschungsansatz (Döring, 2023, S. 152).
Zur Datenerhebung wurde ein standardisierter Fragebogen über die Plattform Tivian eingesetzt. Die standardisierte Gestaltung spricht grundsätzlich für eine hohe Durchführungsobjektivität (Döring, 2023, S. 438). Allerdings wurde die Befragung im gewohnten Umfeld der Teilnehmenden durchgeführt, also außerhalb einer kontrollierten Untersuchungsumgebung (2023, S. 203). In Bezug auf die Konstruktvalidität zeigen sich Einschränkungen, da einzelne Fragen begrifflich unklar formuliert waren. So wurden beispielsweise in den Freitextfeldern unter dem Begriff „Dokumentationsmodell“ häufig EDV-Systeme genannt, was auf eine Verwechslung zwischen theoretischem Konzept und praktischer Softwareanwendung hinweist. Dass z. B. 18 % der Befragten nicht angeben konnten, nach welchem Modell sie dokumentieren, weist auf mögliche Verständnisschwierigkeiten oder Informationsdefizite hin. In solchen Fällen ist unklar, ob tatsächlich das gewünschte theoretische Konstrukt erfasst wurde (Krebs & Menold, 2022, S. 557).
Eine zentrale Einschränkung betrifft die externe Validität. Zwar war die Zielgruppe in der vorliegenden Studie eindeutig als Pflegekräfte in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen des Eifelkreis Bitburg-Prüm definiert, aber da der Link über verschiedene Kanäle wie Flyer, persönliche Kontakte, WhatsApp und soziale Netzwerke verbreitet wurde, besteht die Möglichkeit, dass auch Personen außerhalb der gewünschten Zielgruppe teilgenommen haben. Weitere Verzerrungen zeigen sich in der Zusammensetzung der Stichprobe: Es nahmen überproportional viele examinierte Fachkräfte teil, während Pflegehilfskräfte deutlich seltener vertreten waren. Entsprechend ist die Aussagekraft der Ergebnisse, insbesondere in Hinblick auf belastungsbezogene Unterschiede nach Qualifikationsgrad, begrenzt. Ein weiterer relevanter Aspekt betrifft die Teilnahmemotivation. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere Personen mit besonderem Interesse am Thema oder subjektiv hoher Belastung eher zur Teilnahme bereit waren. Dieser sogenannte Selbstselektionsbias (Döring, 2023, S. 307) stellt eine weitere Einschränkung der externen Validität dar.
Die Reliabilität der Erhebung, wird durch die automatisierte Datenerfassung und den weitgehend geschlossenen Fragebogenaufbau gestützt. Der Umgang mit offenen Antworten stellt eine potenzielle Schwäche dar: Zwar wurden die Freitextangaben thematisch kategorisiert, jedoch erfolgte die Kategorisierung ohne Codierabgleich oder unabhängige Zweitbewertung. Dies schränkt die Interpretationsobjektivität ein, die laut Döring (2023, S. 438) nur dann gegeben ist, wenn Auswertungen intersubjektiv nachvollziehbar und frei von individuellen Deutungen sind.
2.8 Diskussion
Interpretation der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen deutlich, dass Pflegekräfte in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm die Pflegedokumentation überwiegend als belastend empfinden. Besonders auffällig ist, dass die Erstdokumentation bei Aufnahme (56 %) sowie die Pflegeplanung (49 %) und die laufende Pflegedokumentation (39 %) als besonders zeitintensiv wahrgenommen werden. Dies weist darauf hin, dass sowohl einmalig komplexe als auch regelmäßig wiederkehrende Dokumentationsaufgaben eine erhebliche Belastung darstellen. Die Kombination aus hohem Detailgrad, wie bei der Pflegeplanung und hoher Frequenz, wie bei der Verlaufsdokumentation, erzeugt einen zusätzlichen Druck, der über die bloße Arbeitsaufgabe hinausgeht. Diese Einschätzung wird durch die Studie zur Entbürokratisierung der Pflege in Sachsen bestätigt, in der ausdrücklich auf die Belastung durch komplexe und technisch unzureichend umgesetzte Dokumentationsmodelle hingewiesen wird (Braeseke et al., 2023, S. 3, 52).
Dies wird durch die Angaben zum empfundenen Stress weiter untermauert: 50 % der Befragten berichten von Konzentrationsproblemen, 44 % nennen Stresssymptome, 26 % geben Müdigkeit und Fehleranfälligkeit an. 41 % der Pflegekräfte stufen den Stress durch Dokumentation als hoch bis extrem hoch ein, während sich sogar 74 % durch die Dokumentation regelmäßig gestresst oder unter Zeitdruck fühlen. Die Dokumentation wirkt sich somit nicht nur auf den Arbeitsprozess, sondern auch direkt auf das physische und psychische Wohlbefinden der Pflegekräfte aus und ist als gesundheitsrelevanter Belastungsfaktor zu interpretieren. Dass dies kein regional begrenztes Phänomen ist, zeigt die Allensbach-Studie (2023 S. 13-15). Diese bestätigt, dass 79 % der Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz ihre Arbeit als stark oder sehr stark belastend empfinden. Als häufigste Belastungsfaktoren werden dabei Zeitdruck (74 %) und ein hoher Verwaltungsaufwand (73 %) genannt. Dass 25 % der Befragten im Eifelkreis Bitburg-Prüm einen Stellenwechsel oder eine Reduktion der Arbeitszeit in Betracht ziehen, verdeutlicht eine spürbare Belastung. Laut der Allensbach-Studie (2023) bedeutet dies jedoch nicht zwangsläufig konkrete Ausstiegspläne: Nur 32 % der Wechselwilligen würden den Pflegebereich ganz verlassen, 35 % blieben im Gesundheitswesen, und 33 % sind unentschlossen. Die Studie wertet solche Angaben vor allem als Ausdruck von Unmut über die hohen Belastungen im Berufsalltag (Institut für Demoskopie Allensbach 2023, S. 34).
Ein strukturelles Problem zeigt sich auch in den Zeitangaben: 75 % der Pflegekräfte dokumentieren pro Schicht zwischen 31 Minuten und mehr als einer Stunde. Der zeitliche Aufwand konkurriert hier direkt mit der eigentlichen pflegerischen Tätigkeit und reduziert die Zeit für unmittelbare Bewohnerkontakte. Diese Interpretation wird durch die Angabe gestützt, dass 67 % der Befragten angeben, die Dokumentation wirke sich negativ auf ihre Arbeitszufriedenheit aus. Es wird festgehalten, dass Dokumentationspflichten und administrative Aufgaben die Pflege am Menschen einschränken und zur inneren Kündigung beitragen (IEGUS et al., 2022, S. 60).
Als größte konkrete Hürde im Dokumentationsprozess nennen 68 % der Befragten den Personal- -bzw. Zeitmangel, gefolgt von doppelter Dokumentation (44 %), technischen Problemen (43 %), unklaren oder umfangreichen Vorgaben (34 %) sowie unzureichender Schulung (32 %). Diese Angaben verdeutlichen, dass die Belastung nicht nur durch das „Was“ der Dokumentation, sondern in erheblichem Maße auch durch das „Wie“ und „Womit“ entsteht.
Im zweiten Teil der Umfrage wurden mögliche Strategien zur Entlastung abgefragt. Die meistgenannten Maßnahmen sind mehr Personal oder Hilfskräfte für die Dokumentation (51 %) sowie eine Verschlankung der Dokumentationsvorgaben (51 %). An dritter Stelle werden bessere Schulungen (30%), gefolgt von mobilen oder sprachbasierten Technologien genannt (28 %), benutzerfreundlicherer Software (24 %) und automatisierter Datenerfassung (20 %). Dies zeigt, dass die Pflegekräfte sich vorrangig eine personelle und inhaltliche Entlastung wünschen, bevor technische Lösungen in Betracht gezogen werden. Digitalisierung wird prinzipiell begrüßt, sofern sie tatsächlich zur Vereinfachung beiträgt und nicht neue Belastungen verursacht. Es wird betont, dass Digitalisierung nur dann zur Entlastung beiträgt, wenn sie sinnvoll in den Pflegeprozess integriert wird und funktional ist. Andernfalls führe sie zu Mehrarbeit und Frustration. Besonders gewünscht seien mobile Eingabesysteme, Spracherkennung und automatisierte Prozesse – genau jene Elemente, die auch in den offenen Antworten der Eifelkreis-Umfrage mehrfach genannt werden (Dassel et al., 2024, S. 58-61).
Diese Ambivalenz zeigt sich auch in den Ergebnissen zur Nutzung elektronischer Dokumentation: Zwar nutzen 69 % bereits elektronische Systeme, und 79 % geben an, dass diese die Arbeit erleichtern. 69 % berichten von Zeitersparnis. Gleichzeitig beklagen 73 % häufige technische Probleme und 79 % äußern den Wunsch nach mehr digitaler Unterstützung. Es wird deutlich, dass digitale Systeme zwar prinzipiell positiv bewertet werden, in der Praxis jedoch oft mit funktionalen oder infrastrukturellen Problemen zu kämpfen haben. Auch die Studie zur stationären Pflege in Sachsen zeigt ein ähnliches Bild: Obwohl 95 % der Einrichtungen ihre Pflegeplanung und -dokumentation bereits mehrheitlich bis komplett digital durchführen, planen dennoch 63 % der befragten Einrichtungen den weiteren Ausbau digitaler Ausstattung, was auf einen fortbestehenden Unterstützungsbedarf hinweist (Braeseke et al., 2023, S. 85, 89).
Besonders aufschlussreich sind auch die freien Antworten der Teilnehmenden. Hier wurde wiederholt auf den Wunsch nach weniger Pflicht- und Doppeldokumentation hingewiesen, ebenso auf die Notwendigkeit schnellerer und übersichtlicherer Softwarelösungen sowie auf Potenziale durch Automatisierung, Spracherkennung und mobile Geräte. Einige Befragte fordern feste Zeiten oder sogar ein eigenes „Dokumentationssekretariat“, das gezielt entlastet.
Insgesamt lässt sich interpretieren, dass die Dokumentationslast vor allem dann als besonders hoch empfunden wird, wenn die Rahmenbedingungen – personell, technisch und organisatorisch – unzureichend sind.
2.9 Fazit – Handlungsempfehlung für die Praxis
Ein zentrales Handlungsfeld ist die Reduktion des Dokumentationsumfangs auf das fachlich und rechtlich notwendige Maß. Dies spricht für eine Überprüfung bestehender Anforderungen, sowohl auf betrieblicher als auch auf gesetzlicher Ebene, mit dem Ziel, Pflegedokumentation wieder stärker auf das Wesentliche zu konzentrieren. Der konsequente Einsatz des Strukturmodells (SIS®) als entbürokratisierter Dokumentationsansatz könnte hierbei als Grundlage dienen.
Ebenso deutlich wurde der Wunsch nach personeller Entlastung durch gezielte Unterstützung bei der Dokumentation. Viele Pflegekräfte sehen in der zusätzlichen Bereitstellung von Hilfskräften, Stationssekretariaten oder entlastendem Personal eine Möglichkeit, die Belastung der examinierten Fachkräfte zu verringern. Auch feste Zeitfenster für die Dokumentation, organisatorisch verankert im Schichtablauf, wurden mehrfach genannt und sollten bei der Dienstplanung berücksichtigt werden.
Im Bereich der technischen Infrastruktur zeigt sich ein großes Potenzial. Zwar wird in den meisten Einrichtungen bereits elektronisch dokumentiert, die damit verbundenen Erfahrungen sind jedoch ambivalent. Viele Teilnehmende berichten von instabilen Systemen, zu wenigen Endgeräten oder langsamen Programmen. Daraus ergibt sich die Empfehlung, in benutzerfreundliche, stabile und leistungsfähige Dokumentationssysteme zu investieren, die an die Anforderungen des Pflegealltags angepasst sind. Dabei ist besonders auf eine intuitive Bedienbarkeit und übersichtliche Strukturen zu achten, um Einarbeitungszeiten zu verkürzen und Fehlerquellen zu minimieren.
Darüber hinaus zeigt sich, dass mobile und sprachbasierte Technologien ein hohes Entlastungspotenzial bieten. Die Möglichkeit, direkt am Pflegeplatz per Tablet oder per Sprachsteuerung zu dokumentieren, würde Wege verkürzen, Medienbrüche vermeiden und die Dokumentation näher an den Pflegeprozess heranführen. Auch die automatische Übertragung von Vitalwerten oder Bewegungsdaten, etwa durch Sensoren, wurde als wünschenswert genannt. Solche Technologien könnten dazu beitragen, manuelle Eintragungen zu reduzieren und Fehlerquellen zu minimieren.
Eine weitere zentrale Empfehlung betrifft den Bereich der Schulung und Qualifikation. Dies betrifft nicht nur die technische Anwendung, sondern auch das rechtlich sichere und fachlich korrekte Dokumentieren. Regelmäßige Schulungen, auch für bestehende Teams, sollten daher fester Bestandteil der Qualitätssicherung sein. Dabei ist auch auf die sprachliche Unterstützung ausländischer Pflegekräfte zu achten, um Missverständnisse und Fehler in der Dokumentation zu vermeiden.
Nicht zuletzt wurde der Wunsch nach klaren, verbindlichen und einheitlichen Vorgaben geäußert. Viele Pflegekräfte erleben eine Unsicherheit durch widersprüchliche Anforderungen seitens interner Qualitätsvorgaben, externer Prüfstellen und rechtlicher Rahmenbedingungen. Eine bundesweit einheitliche, praxistaugliche Definition der Pflichtdokumentation könnte helfen, Rechtssicherheit zu schaffen und unnötige Nachweisdokumentationen zu vermeiden.
Die Pflegedokumentation muss organisatorisch entlastet, technisch verbessert und inhaltlich verschlankt werden. Nur durch ein Zusammenspiel aus strukturpolitischen, technischen und personellen Maßnahmen kann sie als sinnvoller Bestandteil professioneller Pflegearbeit erhalten bleiben, ohne zur Belastung zu werden.
3 Interventionsansätze und Empfehlungen für den Umgang mit digitalen Technologien
Autorin
Anne Scholtheis
3.1 Einleitung und theoretischer Hintergrund
Eine beträchtliche Anzahl älterer oder kranker Menschen lebt weitgehend eigenständig in ihren eigenen vier Wänden und erhält Unterstützung von ambulanten Pflegeeinrichtungen. Nachdem der Pflegedienst die Wohnung verlassen hat, ist die betreffende Person jedoch meist wieder auf sich allein gestellt. Nicht immer sind Angehörige zugegen und die technische Ausstattung geht oftmals nicht „über den klassischen Hausnotrufknopf hinaus“ (Braeseke et al., 2017, S. 6). Gesundheitliche Notfälle, Unfälle oder andere unvorhergesehene Ereignisse werden innerhalb der privaten Wohnung unter Umständen nicht so schnell bemerkt, wie es in öffentlichen Bereichen der Fall wäre. Die Herausforderung besteht darin, effektive Wege zu finden, um auch zwischen den Pflegebesuchen oder -interventionen auf gesundheitliche Geschehnisse reagieren zu können. Hier könnten moderne Technologien eine Rolle spielen, um die Lücke zu schließen und eine kontinuierliche Überwachung zu gewährleisten. Um trotz des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels insbesondere in der Pflege bei Pflegebedürftigkeit möglichst lange in den eigenen vier Wänden verbleiben zu können, bedarf es innovativer Lösungsansätze, insbesondere, wenn es um die medizinische und pflegerische Versorgung geht. Der Einsatz verschiedener Technologien im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung soll helfen, diese Herausforderungen zu meistern, insbesondere auch im Kontext von formell Pflegenden. Das übergeordnete Ziel dieser Forschungsarbeit ist es, praxisnahe Interventionsansätze zu identifizieren und Empfehlungen abzuleiten, die formell Pflegende bei der Integration digitaler Technologien in die häusliche Pflege unterstützen. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht nur auf der Verbesserung der Pflegequalität, Effizienz und Lebensqualität der Pflegebedürftigen, sondern auch auf der Zufriedenheit und dem Wohlbefinden der Pflegekräfte. Die Forschungsfragen lauten folglich:
- Welcher Fort- und Weiterbildungsbedarf besteht, damit Pflegekräfte digitale Technologien sicher und effektiv nutzen können?
- Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Altersgruppe der Pflegekräfte und deren Nutzung digitaler Technologien in der Pflege?
Es werden demzufolge folgende Hypothesen aufgestellt:
Hypothese 1:
Pflegekräfte, die Fortbildungen für die Nutzung digitaler Technologien erhalten haben, nutzen diese häufiger als Pflegekräfte ohne entsprechende Kenntnisse, da sie so über ein tieferes Verständnis für den Umgang mit digitalen Technologien verfügen.
Hypothese 2:
Jüngere Altersgruppen sind bezüglich digitaler Technologien aufgeschlossener und sehen mehr Vorteile als ältere Altersgruppen, da sie als Digital Natives bereits vermehrt mit digitalen Technologien vertraut sind.
Hypothese 3:
Mangelnde / fehlende Schulungen stellen ein Hindernis für den Umgang mit digitalen Technologien dar, weil so Datenschutz und Datensicherheit vermehrt gefährdet sind.
Stand der Literatur
In jüngster Zeit wurden vielfältige Technologien für die Pflege entwickelt und erforscht, um Pflegende zu entlasten und Pflegebedürftige in ihrem Alltag zu unterstützen. Die Bandbreite reicht von simplen Hilfsmitteln, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern, bis hin zu komplexen Robotersystemen, die verschiedene alltägliche Aufgaben übernehmen sollen. Viele dieser technologischen Lösungen sind jedoch noch nicht im Pflegealltag angekommen (Boll-Westermann et al., 2019, S. 10). Die rapide Zunahme von medizinischen Daten, kombiniert mit neuen Analysemöglichkeiten und der Integration digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) zur Begleitung individueller Therapien, führt zu einer immer differenzierteren Optimierung der medizinischen Versorgung. Die Digitalisierung bildet somit die Grundlage für eine erwünschte Personalisierung und individualisierte Verbesserung von Diagnose und Therapie (Brönneke et al, 2020, S. 13). Um diese Entwicklung weiter zu verwirklichen, bedarf es „umfassender regulatorischer Anpassungen. Dabei geht es um eine Balance zwischen medizinischem Nutzen auf der einen, sowie Datensicherheit und Schutz der Privatsphäre auf der anderen Seite“ (Brönneke et al., 2020, S. 13). Nach Weber (2022, S. 9) soll die Implementierung digitaler Technologien im Bereich der Pflege verschiedene Ziele erreichen, darunter die Kostendämpfung, die Bewältigung des Arbeitskräftemangels bzw. des Pflegenotstands, die Entlastung von Pflegekräften und informell Pflegenden von physisch und/oder psychisch anspruchsvollen Tätigkeiten, die Sicherstellung der Versorgung auch in dünn besiedelten oder abgelegenen Regionen, die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens in den eigenen vier Wänden für pflege- und hilfsbedürftige Menschen sowie die Erschließung neuer Märkte mit potenziell wohlstandsfördernder oder -sichernder Wirkung.
Gemäß BMG (2024) soll die Telemedizin ausgebaut werden, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen. Hierfür wird die durch Fachpersonal assistierte Telemedizin eingeführt, die beispielsweise in Apotheken und Gesundheitskiosken in Anspruch genommen werden kann. Die bisherige 30-Prozent-Limitierung für telemedizinische Leistungen wird aufgehoben . Das Ziel besteht darin, bis 2026 in mindestens 60 Prozent der hausärztlich unterversorgten Regionen eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin zu schaffen.
Laut Digitalisierungsstrategie des BMG (2024) ist der Austausch von Informationen über sichere digitale Kommunikationskanäle unter Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) geplant, und bis 2026 sollen 80 Prozent der Kommunikationsvorgänge im Gesundheits- und Pflegewesen papierlos erfolgen.
Digitale Gesundheitsanwendungen
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind digitale Medizinprodukte mit geringem Risiko, die Versicherte bei der Behandlung von Krankheiten oder der Kompensation von Beeinträchtigungen unterstützen können. Sie finden Anwendung in verschiedenen Bereichen wie Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie. Gesundheits-Apps für Smartphones sind dabei eine häufige Form, aber es gibt auch browserbasierte Anwendungen oder Software für den Einsatz auf herkömmlichen Desktop-Rechnern (Werner-Böhm, 2023, S. 40).
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19.12.2019 wurde die Möglichkeit der "App auf Rezept" für Patientinnen und Patienten in die Gesundheitsversorgung geschaffen (§§ 33a und 139e SGB V). Hierfür ist erforderlich, dass die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) erfolgreich das Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen hat und im Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) aufgeführt ist. In diesem Verzeichnis werden wesentliche Informationen zur DiGA für Ärzte, Psychotherapeuten und Nutzer zusammenfassend dargestellt. Dies gewährleistet umfassende Transparenz, um gut informierte Entscheidungen zu ermöglichen und eine vertrauensvolle Nutzung zu fördern (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), 2024). Nähere Informationen dazu sind in der Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung DiGAV) aus dem Jahr 2020 enthalten.
Nun haben etwa 73 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet und von der Krankenkasse erstattet werden können. Versicherte, die einen Nachweis über eine entsprechende Indikation bei ihrer Krankenkasse vorlegen, haben die Möglichkeit, eine gewünschte digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) auch ohne ärztliche Verordnung zu erhalten (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), 2023, S. 8).
Digitale Pflegeanwendungen
Nach Kratky & Löffler (2022, S. 50) sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA) Programme, die als App oder browserbasierte Webanwendungen auf Handys, Tablets oder PCs funktionieren. Sie können sowohl von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren, als auch dazu dienen, die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegepersonen zu verbessern (BMG, 2024). Ihr Hauptziel ist es, Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mildern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken (BMG, 2024). In Deutschland sind DiPA erstattungsfähig, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen aufgenommen wurden. Das BfArM prüft die Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und -sicherheit sowie den pflegerischen Nutzen gemäß § 78a SGB XI. Die Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis dient als Qualitätsund Sicherheitssiegel für ein digitales Produkt. Die Kostenübernahme für DiPA und die notwendige ergänzende Unterstützungsleistung durch einen ambulanten Pflegedienst können Pflegebedürftige aller Pflegegrade oder deren Betreuungspersonen bei der Deutschen Pflegekasse beantragen und erfordern keine ärztliche Verordnung (Kratky & Löffler, 2022, S. 50). Die monatliche Unterstützungsleistung beläuft sich maximal auf 50 Euro. Die Aufnahme der ersten Anwendungen wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 erfolgen (BMG, 2024).
Elektronische Pflegedokumentation
Die elektronische Pflegedokumentation umfasst die digitale Erfassung, Verwaltung und Auswertung von pflegerelevanten Informationen. Je nach Software kann sie unterschiedliche Funktionen beinhalten. Neben der Erfassung von Patientendaten, Pflegebedarfen, medizinischen Verordnungen und persönlichen Informationen können die durchgeführten Pflegeleistungen, Vitalzeichen, Beobachtungen des Gesundheitszustands etc. dokumentiert werden. Durch den Einsatz von elektronischen Dokumentationssystemen sollen Defizite wie schlechte Lesbarkeit, Uneindeutigkeit und Doppeldokumentation behoben werden (Müller-Dümke & Evel, 2017, S. 80). In der ambulante Pflege haben sich in vielen Unternehmen elektronische Dokumentationssysteme und mobile Dokumentationsassistenten (MDA) etabliert. MDA sind „handelsübliche Smartphones, die über eine spezielle Software verfügen, die primär der Optimierung ablauforganisatorischer Prozesse dient“ (Daxberger, 2018, S. 27). Über die MDA sind die Tourendaten verfügbar, zu denen beispielsweise die geplante Abfolge der Betreuungen, Wegzeiten, vorgesehene Leistungen sowie personenbezogene Informationen zu einzelnen Pflegebedürftigen gehören. Zudem erfolgt die digitale Dokumentation der tatsächlichen Betreuungsdauer und Abweichungen davon werden automatisiert erfasst. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Pflegekräfte mit der Software ortsunabhängig telefonieren, Textnachrichten senden und empfangen können (Daxberger, 2018, S. 27).
Telemedizin und Telepflege
Bei Telemedizin handelt sich um einen Bereich der Telematik, der sich gezielt auf medizinische Anwendungen konzentriert. Der Begriff Telematik ist dabei eine Zusammensetzung aus Telekommunikation und Informatik. „Telemedizin ermöglicht es, unter Einsatz audiovisueller Kommunikationstechnologien trotz räumlicher Trennung z. B. Diagnostik, Konsultation, Monitoring und medizinische Notfalldienste anzubieten“ (BMG, 2023). Laut einer Rahmenvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband dient sie der Überwindung räumlicher Entfernungen im Rahmen von medizinischen Sachverhalten. Unter dem Begriff Telemedizin … wird die Messung, Erfassung und Übermittlung von Informationen oder die Anwendung von medizinischen Verfahren mit Hilfe von elektronischen Informationsund Kommunikationstechnologien zwischen Ärzten, Ärzten und Patienten, sowie ggf. unter Einbindung von nichtärztlichem Fachpersonal für den Fall verstanden, dass diese sich nicht an derselben Örtlichkeit befinden (GKV-Spitzenverband, 2013).
Gemeint sind damit Daten in Bezug auf Prävention und Diagnostik, Behandlung und Weiterbehandlung (GKV-Spitzenverband, 2013). Technologien, die darunterfallen, sind z. B. die elektronische Patientenakte, Telemonitoring, Telekonsile, Videosprechstunden, die elektronische Gesundheitskarte oder elektronische Arztbriefe.
Telepflege umfasst laut Studie „Weiterentwicklung der eHealth-Strategie“ des Bundesgesundheitsministeriums Einzelanwendungen, die es ermöglichen, Pflegetätigkeiten zu bewältigen, indem sie virtuelle Präsenz oder Supervision nutzen. Dabei zeichnet sich die Telepflege durch ihre Langfristigkeit sowie durch Einzelanwendungen aus, die keinen expliziten telemedizinischen Fokus haben, wie beispielsweise Alarmierungssysteme zur Sturzprävention im häuslichen Umfeld. Des Weiteren können Dienstleister vor Ort durch räumlich entfernte Spezialisten mittels Telepflege-Anwendungen angeleitet werden (PwC Strategy & (Germany) GmbH, 2016, S. 29).
Rechtlicher Rahmen / Gesetze
Der Vorrang der häuslichen Pflege gemäß § 3 SGB XI unterstreicht die Absicht der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung zu unterstützen. Diese Ausrichtung ist im Kontext des digitalen Wandels von Bedeutung, um digitale Lösungen effektiv zu integrieren und gleichzeitig rechtliche Fragen und Verpflichtungen im Pflegebereich anzugehen. Eine entscheidende Rolle spielen hierbei Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten. „ Daten sind eine wesentliche Voraussetzung für den digitalen Wandel“ (EK, 2018, S. 2). Dabei ist es von zentraler Bedeutung, auch die Datensicherheit zu integrieren, um eine umfassende Sicherung und Integrität der Daten zu gewährleisten. Während Datenschutz den „Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht durch Umgang mit seinen personenbezogenen Daten“ (Petrlic et al., 2022, S. 11) meint, befasst sich Datensicherheit mit dem allgemeinen Schutz von Daten, unabhängig davon, ob sie personenbezogen sind oder nicht. In diesem Zusammenhang fallen unter die Datensicherheit nicht ausschließlich personenbezogene Informationen, sondern sämtliche Daten eines Unternehmens. Der Fokus liegt dabei nicht darauf zu entscheiden, ob Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, sondern darauf, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einen effektiven Schutz der Daten zu gewährleisten (Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, 2024). Im Bereich der Datennutzung sind prinzipiell die Bestimmungen des Urheber-, Nutzungs-, Übertragungs- und Verwertungsrechts zu beachten (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), 2024). Die Förderung digitaler Technologien im Gesundheits- und Pflegesektor wird europaweit vorangetrieben. Dazu erstellte die Europäische Kommission 2018 eine Mitteilung zur digitalen Gesundheitsversorgung und Pflege. Sie umfasst drei Säulen (EK, 2018, S. 4).
Säule 1: Sicherer Zugang zu Gesundheitsdaten und sicherer Austausch dieser Daten
Säule 2: Vernetzung und Austausch von Gesundheitsdaten für Forschung, schnellere Diagnose und bessere Gesundheit
Säule 3: Stärkung der aufgeklärten Mitwirkung der Bürger/innen und der patientenorientierten Pflege durch digitale Hilfsmittel
Die Vorschriften der Europäischen Union zu Medizinprodukten, Datenschutz, elektronischer Identifizierung und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen bieten verschiedene Wege, um den verantwortungsbewussten Einsatz digitaler Technologien im Gesundheits- und Pflegebereich zu fördern (EK, 2018, S. 4)
In Deutschland wird der gesetzliche Rahmen für den Ausbau und die Entwicklung der Digitalisierung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gesetzt. Seit 2016 wurden verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien verabschiedet, um die Integration digitaler Technologien im Gesundheitswesen voranzubringen.
E-Health-Gesetz
Das E-Health-Gesetz, das am 29. Dezember 2015 in Kraft trat, markierte einen bedeutenden Schritt in Richtung digitaler Transformation im Gesundheitswesen. Es legte den Grundstein für die sichere Telematikinfrastruktur (TI) und die Einführung medizinischer digitaler Anwendungen. Ziel dieses Gesetzes war es, die Potenziale der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine rasche Implementierung entsprechender Anwendungen für die Patienten zu ermöglichen. Es wurden klare Vorgaben und Fristen für die Organisationen der Selbstverwaltung festgelegt, deren Nichteinhaltung teilweise zu Sanktionen führen konnte. Zu den Schwerpunkten der Regelungen zählten die Förderung der Einführung und Nutzung medizinischer Anwendungen, die Weiterentwicklung der TI als maßgebliche und sichere Infrastruktur, die Verbesserung der Interoperabilität verschiedener IT-Systeme im Gesundheitswesen und die Förderung telemedizinischer Leistungen (BMG, 2022). Seitdem wurde die Digitalisierung des Gesundheitswesens durch weitere gesetzliche Maßnahmen vorangetrieben, darunter das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) sowie das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG), das am 9. Juni 2021 in Kraft trat. Das BMG (2023) fasst unter dem Begriff E-Health Anwendungen zusammen, die moderne Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, um die Behandlung und Betreuung von Patienten zu unterstützen. E-Health (Electronic Health) umfasst Telemedizin, mobile Gesundheitsanwendungen (Mobile Health oder M-Health) sowie computergestützte Lernangebote (E-Learning) im Gesundheitsbereich (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), 2024).
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation trat am 19. Dezember 2019 in Kraft und hat das Ziel, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern und innovative digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Regelversorgung zu integrieren. Im Rahmen des Gesetzes können bestimmte Gesundheits-Apps nun vom Arzt verschrieben werden, wobei die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Diese Regelung erleichtert den Herstellern den Zugang, da die Apps nach einer Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorläufig für ein Jahr erstattet werden. Während dieser Periode ist der Hersteller verpflichtet, beim BfArM nachzuweisen, dass seine App einen positiven Beitrag zur Versorgung der Patienten leistet. Der Innovationsfonds wird bis ins Jahr 2024 verlängert, um innovative Ansätze aus Forschungsprojekten schnell in die Versorgung zu integrieren. Krankenkassen können digitale Innovationen fördern. Apotheken und Krankenhäuser wurden bereits verpflichtet, sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen. Für ambulante Pflegedienste ist dies freiwillig. Die Integration in das digitale Netzwerk kann die Koordination und den Austausch von relevanten Gesundheitsinformationen jedoch verbessern, was letztendlich die Qualität der Versorgung und die Effizienz in der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsdienstleistern fördern kann. Eine weitere Neuerung ermöglicht es Ärzten, Videosprechstunden aktiv anzubieten und auch Patienten zu behandeln, die sie zuvor nicht persönlich gesehen haben. In Anbetracht dieser Entwicklung sollen Krankenkassen zukünftig ihre Versicherten dabei unterstützen, ihre digitale Gesundheitskompetenz zu verbessern. Dies könnte durch Förderungen für Schulungen, beispielsweise zum korrekten Umgang mit Gesundheits-Apps, erfolgen (BMG, 2024).
Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG)
Ein zentraler Eckpfeiler der Pflegedigitalisierung ist das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), das im Juni 2021 in Kraft trat. Dieses Gesetz legt einen mehrstufigen Zeitplan fest, um die Digitalisierung in der Pflege zu fördern. Es sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, das verschiedene Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen und Pflegebereich abdeckt. Es beinhaltet die Förderung und Weiterentwicklung von digitalen Pflegeanwendungen, die Weiterentwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen, den Ausbau und die Attraktivitätssteigerung der Telemedizin, ein Update für die Telematikinfrastruktur, die Weiterentwicklung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte, die ganzheitliche Förderung der digitalen Vernetzung, Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz sowie die Entlastung von Leistungserbringern durch gesetzliche Datenschutz-Folgenabschätzungen (BMG, 2024). Diese Maßnahmen sollen die Integration digitaler Lösungen fördern, den Datenschutz stärken und die digitale Gesundheitskompetenz verbessern.
Fort- und Weiterbildungsbedarf für Pflegekräfte im Umgang mit digitalen Technologien
Die professionelle Pflege erfordert, dass Fachkräfte über aktuelles und wissenschaftlich belegtes Wissen verfügen, das sie im Berufsalltag anwenden können. In zunehmendem Maße ist es für Pflegekräfte auch wichtig, die Fähigkeit zu entwickeln, digitale Informationstechnologien zu nutzen, um ihre Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen (BMBF, 2015). Die Einführung digitaler Technologien und Methoden in die Pflegepraxis macht somit auch Anpassungen in der pflegeberuflichen Bildung erforderlich (Telieps et al., 2022, S. 7). Die erforderliche Medienkompetenz spielt eine entscheidende Rolle, um die Chancen der Digitalisierung in der ambulanten Pflege zu nutzen und gleichzeitig mögliche Herausforderungen zu bewältigen. Lutze et al. (2021, S. 11) sehen für eine erfolgreiche Einführung digitaler Technologien und dessen Nutzung eine frühzeitige Mitarbeitereinbindung und die Schulung von interessierten und technikaffinen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als zentrale Voraussetzung. Der Fort- und Weiterbildungsbedarf für Pflegekräfte im Umgang mit digitalen Technologien kann vielfältig sein und muss je nach Stand der Technik und Bedarf in der Pflegepraxis Berücksichtigung finden. Die Komplexität dieser Technologien, angefangen von Software-Handling bis hin zu Datenschutzbestimmungen, erfordert ein umfassendes Verständnis seitens der Pflegekräfte. Neben der Vermittlung von Grundlagen (z. B. Bedienung von Geräten) kann durch Schulungen die optimale Anwendung der Funktion erlernt werden, um Arbeitsprozesse zu verbessern. Ein fundiertes Verständnis kann zu einer positiven Einstellung gegenüber den Technologien führen und dessen Akzeptanz im täglichen Arbeitsalltag fördern. In Schulungen können Pflegekräfte die erforderlichen Datenschutzanforderungen erlernen, was wiederum die Sicherheit der Daten und die Integrität des Systems gewährleistet. Neben Präsenzveranstaltungen in Form von Workshops, Seminaren o. ä. existieren inzwischen flexible Lernmöglichkeiten, die mobil- und zeitunabhängig genutzt werden können und sich zwischen Online- und Offline-Modi bewegen. Diese Blended Learning-Ansätze sind besonders für den Pflegebereich geeignet und berücksichtigen die unterschiedlichen Lernpräferenzen der Mitarbeiter, die sowohl in der Pflege als auch in anderen Berufsgruppen vorhanden sind (Eckart, 2018, S. 42). Daneben können internetbasierte Fort- und Weiterbildungsangebote, sowie der Zugang zu medizinischen Datenbanken, einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Qualifikation des Personals und die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern.
3.2 Methodik
Zur Beantwortung der Forschungsfragen und zur Ermittlung der erforderlichen Daten wurde eine Umfrage durchgeführt. Sie kombinierte mit sowohl geschlossenen als auch offenen Fragen Elemente der quantitativen und qualitativen Forschung, wobei der Schwerpunkt auf der quantitativen Seite lag. Die Kombination aus beiden Anteilen wird häufig als Mixed-Methods-Ansatz bezeichnet. Die geschlossenen, Multiple-Choice-Fragen ermöglichten die Erfassung von strukturierten, numerischen Daten, da die Teilnehmer aus einer vordefinierten Liste von Antwortmöglichkeiten wählen konnten. Die offenen Fragen ließen Raum für freie, qualitative Antwortmöglichkeiten. Die erstellte Umfrage wurde internetbasiert als Online-Umfrage über das Umfrage-Tool Unipark erstellt.
Stichprobenauswahl
Im Rahmen der erstellten Umfrage wurden 54 Personen befragt. Sie richtete sich an formell Pflegende aus dem ambulanten Pflegebereich. Dieses schloss examiniertes Pflegepersonal, Pflegehelfer:innen und sonstige in der Pflege tätigen Berufsgruppen ein (z. B. Medizinische Fachangestellte). Grundvoraussetzung für die Teilnahme war die Tätigkeit in einem ambulanten Pflegedienst. Zur Beantwortung der Umfrage wurden Anfragen an umliegende Pflegedienste und an Studiengruppen aus der Pflege gestellt.
Entwicklung und Durchführung der Umfrage
Unter Berücksichtigung der Forschungsfragen und des Forschungsziels wurden insgesamt zwölf Fragen mit geschlossenen und offenen Antwortmöglichkeiten erstellt. Diese wurden in die webbasierte Software EFS-Survey von Tivian eingepflegt (Unipark). Bei vier Fragen waren Mehrfachnennungen möglich. Vorab wurde ein Pretest durchgeführt, der die Verständlichkeit des Fragebogens sicherstellte und technische Probleme ausschloss. Ein weiterer Aspekt des Pretests war die „Überprüfung der Zuverlässigkeit (Reliabilität) und Gültigkeit (Validität)“ (Schwarz HSLU, 2023) des Fragebogens. Ein Erhebungsinstrument ist reliabel, wenn „unter gleichen Bedingungen und gleichen Probanden mehrmalig das geforderte gleiche Ergebnis gemessen“ wird (Schwarz HSLU, 2023). Validität ist gegeben, wenn „das Merkmal, das gemessen werden soll, auch tatsächlich gemessen wird“ (Braunecker, 2016, S. 75). Das dritte Gütekriterium ist die Objektivität. Braunecker (2016, S. 73) beschreibt dies als „Freiheit von subjektiven Einflüssen. Das ist dann der Fall, wenn die Ergebnisse nicht durch eine die Erhebung durchführende Person verzerrt werden“. Die Methode der Online-Umfrage wurde gewählt, da sie über das Internet jederzeit zugänglich ist und ortsunabhängig durchgeführt werden kann. Organisatorisch konnte so zeiteffizient und kostengünstig gearbeitet werden. Die Umfrage erfolgte anonym. Es wurden keine Kontaktdaten oder Namen erfasst. Das genutzte Umfragetool erstellte einen Link zur Teilnahme, der über verschiedene Kommunikationskanäle, darunter E-Mail und WhatsApp, verbreitet wurde. Der Zeitraum der Durchführung erstreckte sich vom 08.11.2023 bis zum 08.12.2023. Der Fragebogen umfasste geschlossene, halboffene und offene Antwortmöglichkeiten.
Statistische Datenerhebung und Datenanalyse
Zur statistischen Datenanalyse wurde die Software IBM SPSS Statistics ausgewählt. Zunächst erfolgte eine deskriptive (beschreibende) Auswertung. Um die ermittelten Daten zu beschreiben und diese anschaulich darzustellen, wurden Häufigkeitstabellen zu den einzelnen Fragen angelegt. Durch diese Art der Datenanalyse konnten auch die Hypothesen getestet werden, „also Vermutungen über spezifische Zusammenhänge zwischen Ereignissen und/oder Merkmalen“ (Schaffer & Schaffer, 2019, S. 46).
Im Rahmen der Bachelorarbeit wurden drei Hypothesen erstellt und mit dem erstellten Fragebogen überprüft. Diese werden im Folgenden kurz und prägnant erläutert.
Im Hinblick auf Hypothese 1 erfolgte zunächst ein Vergleich der Nutzungshäufigkeit von Technologien zwischen Pflegekräften mit und ohne Fortbildungen im Umgang mit digitalen Technologien. Um festzustellen, ob die Häufigkeit zwischen den beiden Gruppen signifikant unterschiedlich ist, wurden zunächst die Voraussetzungen für einen t-Test geprüft und ermittelt. Normalverteilungstests prüfen die Verteilungsform einer Stichprobe. Eine signifikante Abweichung von der Normalverteilung ist bei Signifikanzen unter 0,05 der Fall. Es wurde daher das Signifikanzniveau von 5% gewählt. Um die vorhandenen Daten auf Normalverteilung zu testen, wurde der Kolmogorov-Smirnov-Test angewandt. Analog wurde hier und zu Hypothese 3 der Mann-Whitney-U-Test durchgeführt.
Um Hypothese 2 zu überprüfen, wurde die Rangkorrelationsanalyse nach Spearman angewendet. Damit konnte ein Zusammenhang zwischen der Altersgruppe und der Häufigkeit der Nutzung von digitalen Technologien überprüft werden. Die Rangkorrelationsanalyse nach Spearman berechnet den linearen Zusammenhang zweier mindestens ordinalskalierter Variablen.
3.3 Ergebnisse
Dieses Kapitel widmet sich der Ergebnisdarstellung der Umfrageergebnisse und Hypothesenprüfung.
Zunächst die relevantesten Häufigkeitstabellen:
Ich bin:
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Wie lange arbeiten Sie bereits in der Pflege?
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Die Fragen zu „Welche digitalen Technologien kennen Sie bereits aus der pflegerischen Versorgung“ wurde wie folgt beantwortet (Mehrfachnennungen möglich).
Gesundheits- Apps
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Telemedizin
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Pflegeplanungssoftware
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Wie oft nutzen Sie digitale Technologien in Ihrer Pflegearbeit?
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Haben Sie Schulungen / Fortbildungen im Umgang mit digitalenTechnologien in der Pflege erhalten?
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Die Frage zu “Welche Vorteile sehen Sie in der Verwendung digitaler Technologien in der Pflege?“ wurde wie folgt beantwortet (Mehrfachnennungen möglich).
Verbesserte Patientenüberwachung (Vitalwerte, Stürze etc.)
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Geringer/einfacher Dokumentationsaufwand
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Bessere Kommunikation im Pflegeteam
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Mehr Lebensqualität für Pflegebedürftige
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Bessere Qualität der Patientenversorgung
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Verbesserte Kommunikation mit dem Arzt
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Die Frage nach „Welche Bedenken sehen Sie bei der Nutzung digitaler Technologien in der Pflege (Mehrfachnennungen möglich)?“ wurde wie folgt beantwortet:
Technische Probleme
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Datenschutzbedenken / Sicherheitsrisiken
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Mangelnde Kenntnisse / Schulungen
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Zu hohe Kosten
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Ethische Bedenken
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Reduzierung zwischenmenschlicher
Kontakte
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Für wie wichtig ist die Nutzung digitaler Technologien in Zukunft?
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Schließlich wurde die Frage „Welche Anforderungen haben Sie an digitale Technologien (Mehrfachnennungen möglich)?“ wie folgt beantwortet:
Leichte Nutzbarkeit
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Barrierefreiheit
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Pflegerischer Nutzen
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Hohe Qualität
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Unterstützung Dritter
(z.B. Angehörige)
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Datenschutz und Datensicherheit
Abb. in Leseprobe nicht enthalten
Hypothese 1:
Bei der Auswertung des Kolmogorov-Smirnov-Tests zeigt sich, dass die Signifikanz kleiner als 0,05 ist, was darauf hindeutet, dass die Stichprobe nicht normalverteilt ist. Aufgrund der Nicht-Normalverteilung der Variable sind die Voraussetzungen für einen t-Test nicht erfüllt. Als Alternativen boten sich der Mann-Whitney-U-Test (unabhängige Stichproben) und der Wilcoxon-Test (abhängige Stichproben) an. Die mittleren Ränge bieten erste Hinweise darauf, dass die Personen, die eine Fortbildung erhalten haben, die Technologien signifikant häufiger nutzen als die Personen, die keine Fortbildung erhalten haben. Die Umfrage ergab anhand der Häufigkeitstabellen, dass bereits 72,2% der Befragten täglich digitale Technologien in ihrer Pflegearbeit nutzen, doch lediglich 48,1% haben bisher Schulungen oder Fortbildungen besucht.
Hypothese 2:
Die Auswertung der zweiten Hypothese mittels Rangkorrelationsanalyse nach Spearman zeigt deutlich, dass die Signifikanz weit über 0,05 liegt. Daher konnte kein signifikanter Zusammenhang zwischen der Altersgruppe und der Häufigkeit der Nutzung digitaler Technologien nachgewiesen werden.
Hypothese 3:
Auch hier geben die mittleren Ränge Hinweise zum Zusammenhang zwischen der Teilnahme an Schulungen/ Fortbildungen und darauf, ob die Nutzung digitaler Technologien zukünftig als wichtig erachtet wird. Das Ergebnis zeigt, dass für Hypothese 3 kein signifikanter Unterschied zwischen den beiden Gruppen besteht.
3.4 Limitationen
Die Ergebnisse der Umfrage beruhen auf der Grundlage einer kleinen, begrenzten Anzahl von Teilnehmern und Teilnehmerinnen, was sich auf die Repräsentativität auswirkt. Die Begrenzung der Umfrage aufgrund ihrer Kürze könnte dazu geführt haben, dass bestimmte Aspekte nicht umfassend erfasst wurden und eine detailliertere Erhebung mit spezifischeren Fragestellungen andere Ergebnisse liefert. Des Weiteren könnten regionale Unterschiede oder auch Unterschiede nach Arbeitsbereichen bestehen. Die Vielfalt der Pflegepraxis im häuslichen Umfeld kann zu variierenden Anforderungen und Herausforderungen führen, die möglicherweise nicht ausreichend in der begrenzten Stichprobe dieser Studie abgebildet sind. Die Vielfalt der in der Pflege tätigen Personen, ihre unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründe könnten nicht ausreichend berücksichtigt sein. Diese Faktoren nehmen auch Einfluss auf die individuelle Wahrnehmung der Befragten in Bezug auf die Vor- und Nachteile digitaler Technologien. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass sich Technologien stetig weiterentwickeln und in naher Zukunft durch fortgeschrittenere Lösungen ersetzt werden könnten.
3.5 Diskussion
Die Umfrage ergab, dass Personen, die eine Fortbildung zu digitalen Technologien erhalten haben, diese auch häufiger nutzen als die Personen, die keine Fortbildung erhalten haben. Dies zeigt, dass Fortbildungsmaßnahmen einen positiven Einfluss auf die Akzeptanz und den Einsatz digitaler Technologien in der Pflege haben können. Trotz des hohen Anteils (72,2%) von Pflegekräften, die täglich digitale Technologien in ihrer Arbeit nutzen, gaben nur 48,1% an, Schulungen oder Fortbildungen in diesem Bereich absolviert zu haben. Diese Diskrepanz legt nahe, dass ein beträchtlicher Teil der Pflegekräfte digitale Technologien eigenständig in ihre Praxis integriert, ohne dabei Fort- oder Weiterbildungen in Anspruch genommen zu haben. Dies könnte z. B. auf eine hohe Selbstlernkompetenz oder Eigeninitiative hindeuten. Gleichzeitig könnte es aber auch auf Herausforderungen bei der Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit von entsprechenden Schulungsangeboten hinweisen. Diese Erkenntnisse könnten dazu dienen, zukünftige Schulungsmaßnahmen besser auf die Bedürfnisse und den bereits vorhandenen Kenntnisstand der Pflegekräfte zuzuschneiden.
Die deskriptive Auswertung der Umfrage ergab außerdem, dass besonders elektronische Gesundheitsakten (63%) und Pflegeplanungssoftware (61,1%) in der pflegerischen Arbeit bekannt sind. Lediglich 5,6 % der Befragten kennen keine digitalen Technologien aus der Pflegepraxis. Aufgrund dieser Ergebnisse lässt sich feststellen, dass elektronische Gesundheitsakten und Pflegeplanungssoftware, die am weitesten verbreiteten digitalen Technologien in der pflegerischen Arbeit sind. Diese Zahlen bieten Einblicke in die Bekanntheit und Nutzung verschiedener Technologien, liefern aber keine Aussagen über die Zufriedenheit oder die spezifischen Gründe für die Nutzung oder Nichtnutzung. Ein Großteil der Befragten sahen Vorzüge bei digitalen Technologien. Die meisten Vorteile wurden in der verbesserten Patientenüberwachung (79,6%), im geringeren, vereinfachten Arbeitsaufwand (72,2%), in der verbesserten Kommunikation mit dem Arzt (57,4%) und in der besseren Qualität der Patientenversorgung (51,9%) gesehen. Eine weitere Angabe bezog sich auf die bessere Integration des Patienten in den Behandlungsprozess. Eine befragte Person gab den Hinweis, dass die Effizienz digitaler Technologien von der reibungslosen Funktionalität der Schnittstellen zwischen verschiedenen Softwareanwendungen abhängt.
Die Umfrage ergab keine signifikanten Unterschiede in der Häufigkeit der Nutzung digitaler Technologien zwischen diesen Gruppen. Dies kann darin liegen, dass die Altersgruppen selbst keinen entscheidenden Einfluss auf die Technologienutzung in der ambulanten Pflege haben, oder es könnte bedeuten, dass die Fortschritte in der Digitalisierung zu einer gewissen Angleichung in der Technologieakzeptanz führen, unabhängig vom Alter.
Obwohl die spezifischen Themen Datenschutz und Datensicherheit in der Umfrage nur indirekt angesprochen wurden, erfordert der Umgang mit digitalen Technologien ein Verständnis für Datenschutzbestimmungen und Datensicherheitsrichtlinien. 42,6% der Befragten äußerten Datenschutzbedenken oder Sicherheitsrisiken. Des Weiteren ergab die deskriptive Auswertung von Frage elf, in der nach den Anforderungen an digitale Technologien gefragt wurde, dass 55,6% der Befragten Datenschutz und Datensicherheit als wichtige Aspekte betrachten. Die Integration solcher Themen in Schulungen könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für diese wichtigen rechtlichen Aspekte zu schärfen. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte die Technologien in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen verwenden. Die Bedenken zum Datenschutz unterstreichen die Bedeutung von Maßnahmen und Funktionen, die die Sicherheit und Vertraulichkeit von Daten gewährleisten, um das Vertrauen der Pflegekräfte in den Einsatz digitaler Technologien zu stärken. Insgesamt sind Schulungen ein entscheidender Faktor, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte die Potenziale digitaler Technologien voll ausschöpfen können, ohne dabei auf Hindernisse zu stoßen, die durch mangelndes Wissen entstehen könnten.
Beantwortung der Forschungsfragen:
Die Ergebnisse der deskriptiven Auswertung verdeutlichen, dass elektronische Gesundheitsakten und Pflegeplanungssoftware die dominierenden digitalen Technologien in der pflegerischen, ambulanten Arbeit darstellen, da sie von einer Mehrheit der Pflegekräfte bekannt sind. Im Gegensatz dazu sind andere Technologien wie vernetzte Gesundheitsgeräte, Gesundheits-Apps, Telemedizin oder Sicherheitssysteme zwar teilweise bekannt, jedoch noch nicht ausreichend etabliert und verbreitet in der Pflegepraxis. Das liegt daran, dass einige Technologien noch nicht ausreichend entwickelt oder erprobt sind, um im Alltag der ambulanten Pflege wirksam eingesetzt zu werden. Ein weiterer Punkt ist der Kostenfaktor. Hohe Kosten können ein Hindernis für die breite Einführung von Technologien in der ambulanten Pflege darstellen, insbesondere wenn die finanziellen Ressourcen begrenzt sind.
3.6 Handlungsempfehlungen
Empfehlung 1:
Die Einführung der Digitalisierung wird von einigen Pflegekräften anfangs ggf. als störende Veränderung ihrer Arbeitsabläufe erlebt. Es ist daher wichtig, dass ihnen ausreichend Zeit zur Anpassung gegeben wird und dass sie die Möglichkeit erhalten, ihre Bedenken und Vorbehalte frühzeitig zu äußern und zu besprechen. Pflegekräfte sollten daher von Anfang an aktiv in den Prozess der Digitalisierung eingebunden werden. Eine bedarfsorientierte, stufenweise Einarbeitung unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen kann helfen, Überforderung zu vermeiden. Die Gründe für die Einführung der digitalen Technologien sollten klar kommuniziert und Ziele festgelegt werden. Von Vorteil ist außerdem, wenn digitale Anwendungen nutzerfreundlich gestaltet sind, sowie einfach und selbsterklärend aufgebaut sind.
Empfehlung 2:
Die finanzielle Übernahme von digitalen Technologien für den ambulanten Pflegebereich ist begrenzt. Um genaue und aktuelle Informationen zu Kostenübernahmen zu erhalten, empfiehlt es sich, mit der jeweiligen Krankenkasse oder privaten Versicherung in Kontakt zu treten. Das Bundesministerium für Gesundheit und die Verbände der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene stellen Orientierungshilfen zur Verfügung, um die Implementierung von Digitalisierungsmöglichkeiten in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen gemäß § 8 Absatz 8 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) zu erleichtern. Hierzu können Fördermittel für Digitalisierungsprojekte beantragt werden. Außerdem bieten in manchen Regionen Forschungsprojekte die Möglichkeit, diverse Technologien für die Pflege zu testen. Die gesetzlichen Regelungen sind zu berücksichtigen.
Empfehlung 3:
Um digitale Technologien im Pflegealltag zu implementieren und sie voll und verantwortungsbewusst nutzen zu können, sind Fort- und Weiterbildungen vonnöten. Dies gilt für formell Pflegende, im ambulanten Bereich jedoch auch für die Pflegebedürftigen und/oder Angehörigen bzw. informell Pflegenden. Die Schulungen sollten nicht nur zu Beginn, sondern auch kontinuierlich und bedarfsorientiert stattfinden. Dies betrifft neben den technischen Anforderungen auch den Umgang mit personenbezogenen Daten. Fort- und Weiterbildungen sollten dabei den Bedürfnissen und dem Erfahrungsniveau der Pflegekräfte entsprechen und in enger Abstimmung mit ihren beruflichen Anforderungen stehen. Die Schulungen sollten praxisnah gestaltet sein und konkrete Anwendungsbeispiele aus dem Pflegealltag aufgreifen, um den Transfer des Gelernten in die tägliche Arbeit zu erleichtern. Angesichts der raschen technologischen Entwicklungen ist es entscheidend, dass Pflegekräfte regelmäßig über neue digitale Tools und Anwendungen informiert werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten kontinuierlich zu erweitern und anzupassen.
Alle Beteiligten sollten zudem über Datenschutz und Datensicherheit informiert werden und diesbezüglich geschult werden, damit eine Umsetzung auch in der Praxis gegeben ist. Mitarbeitenden sollte bekannt sein, wie Daten erfasst, gespeichert, übertragen und verwendet werden und an wen sie sich bei Fragen oder Bedenken wenden können. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist je nach Größe des Pflegedienstes verpflichtend und wird in der DSGVO geregelt. So ist ein Experte verfügbar, der als Ansprechpartner fungieren kann.
Empfehlung 4:
Für technische Schwierigkeiten oder Probleme, sowie dessen Behebung und Meldung sollten Verfahrensanweisungen erstellt werden. Des Weiteren sollte ein technischer Support verfügbar sein, der Unterstützung bietet. Die Implementierung eines Wartungsplans für alle technologischen Geräte und Systeme ist sinnvoll. So können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden.
Empfehlung 5:
Regelmäßige Evaluationen sind hilfreich, um zu beurteilen, ob die festgelegten Ziele bei der Einführung der Technologien erreicht wurden. Dazu zählen z. B. die Qualitätssteigerung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Patientenzufriedenheit. Basierend auf dem Feedback von Pflegekräften und Patienten können Anpassungen und Weiterentwicklungen vorgenommen werden. Zunächst müssen Kriterien festgelegt werden, anhand denen die verwendeten Technologien bewertet werden sollen. Zum Erhalt von Feedback können z. B. Besprechungen, Interviews oder Umfragen durchgeführt werden. Basierend auf dessen Ergebnissen werden Anpassungen durchgeführt und besprochen. Durch die Evaluierung und Anpassung kann sichergestellt werden, dass digitale Technologien kontinuierlich den Bedürfnissen der Pflegekräfte entsprechen und einen positiven Beitrag zur Pflegepraxis leisten.
Empfehlung 6:
Ältere und pflegebedürftige Menschen haben das Recht, über ihre Lebensführung zu bestimmen, einschließlich der Entscheidung, digitale Unterstützung abzulehnen. Jede Anwendung sollte vorab mit der betreffenden Person besprochen und abgestimmt werden. Dafür ist es wichtig, die Person über digitale Technologien zu informieren oder zu schulen, damit sie Risiken und konkrete Vorteile bestimmter Technologien abwägen kann. Die rechtlichen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit dem Nutzen eines digitalen Produkts müssen in jedem Einzelfall individuell abgewogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Entscheidungen für ältere und pflegebedürftige Personen getroffen werden, die nicht mehr in der Lage sind, selbst darüber zu entscheiden (BMG, 2024).
Pflegebedürftige und Angehörige sollten über vorhandene Möglichkeiten, sowie dessen Vor- und Nachteile informiert werden, bzw. wissen an wen sie sich wenden können. In persönlichen Gesprächen können individuelle Fragen z. B. über Nutzen, Funktionen oder Kosten erklärt werden. Auch sollte erläutert werden, wie Datenschutz gewährleistet wird und welche Maßnahmen getroffen werden, um Risiken zu minimieren. Zum Beispiel können Pflegeberatungsstellen oder Technik-Finder im Netz Informationen zu digital-technischen Produkten geben, die individuell von Nutzen sein könnten.
3.7 Fazit und Ausblick
Im Hinblick auf die vielfältigen Entwicklungen im Bereich digitaler Lösungen im Pflegebereich stehen Pflegenden und Pflegebedürftigen Veränderungen bevor. Neue Innovationen und Technologien werden voraussichtlich dazu beitragen, die Pflegeprozesse weiter zu optimieren und die Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern. Ein zentraler Aspekt, der im Rahmen dieser Studie herausgestellt wurde, ist die Bedeutung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte. Der Fort- und Weiterbildungsbedarf im Umgang mit digitalen Technologien kann vielfältig sein und muss je nach Stand der Wissenschaft fortwährend angepasst werden. Die angebotenen Schulungen sollten auf dem neuesten Stand der Technik beruhen. Je nach spezifischen Anforderungen aus der Pflegepraxis sollten auch die individuellen Bedürfnisse der Pflegekräfte Berücksichtigung finden und bestehende Probleme in Fort- und Weiterbildungen aufgegriffen werden. Ein solides Wissensfundament ermöglicht es Pflegekräften nicht nur, Herausforderungen zu bewältigen, sondern auch die Chancen dieser Technologien optimal zu nutzen. Geschulte Pflegekräfte sind in der Lage, digitale Technologien nicht nur effektiv einzusetzen, sondern auch kritisch zu bewerten und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Diese kontinuierliche Weiterbildung ist entscheidend, um den Pflegeprozess zu optimieren, die Qualität der Pflegeleistungen zu verbessern und letztendlich die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu steigern. Des Weiteren zeigt die Analyse, dass eine erfolgreiche Integration digitaler Technologien in die häusliche Pflege ein Umdenken in der Organisation und Finanzierung von Pflegeleistungen erfordert. Eine angemessene Förderung und Finanzierung von digitalen Pflegetechnologien sind entscheidend, um ihre Einführung und Nutzung zu erleichtern. Der erfolgreiche Umgang mit diesen Veränderungen erfordert jedoch Anpassungsbereitschaft, erwähnte Schulungen und eine sorgfältige Integration digitaler Technologien in den Pflegealltag. Es sind fortschrittliche Technologien verfügbar, um digitale Daten zu übermitteln, zu verarbeiten oder zu nutzen. Gleichzeitig ist die Vernetzung zwischen den verschiedenen Einrichtungen aber nicht gegeben. Informationen werden häufig noch auf Papier übermittelt. Nicht immer treffen kompatible Medienarten aufeinander oder Pflegekräfte müssen zwischen analogen und digitalen Formen jonglieren.
Des Weiteren ist nicht abzusehen, wann eine flächendeckende Nutzung der entwickelten Technologien verfügbar ist. Die Geschwindigkeit der digitalen Transformation hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter technologische Entwicklungen, politische Entscheidungen, Finanzierungsmechanismen und die Akzeptanz der Technologien durch die Pflegekräfte und die Pflegebedürftigen. Eine schrittweise Zunahme der Nutzung kann jedoch mit der Weiterentwicklung und Integration fortschrittlicher Technologien in den kommenden Jahren erwartet werden.
Infolgedessen können weitere Forschung und vertiefte Analysen dazu beitragen, ein detaillierteres Verständnis für die Integration digitaler Technologien in verschiedene Altersgruppen innerhalb der Pflege zu entwickeln und präzisere Empfehlungen zu formulieren. Es ist wichtig, dass Forschung und Praxis eng zusammenarbeiten, um die Potenziale digitaler Technologien vollständig auszuschöpfen und eine hochwertige Pflege für alle zu gewährleisten.
Anhang
Fragebogen
1. Welchem Geschlecht ordnen Sie sich zu?
- männlich
- weiblich
- divers
2. Zu welcher Altersgruppe gehören Sie?
- 18-35
- 36-50
- 51-65
- 66 und älter
3. Ich bin:
- examinierte Pflegefachkraft
- Pflegehelfer/in
- Sonstiges
4. Wie lange arbeiten Sie bereits in der Pflege?
- 0-10 Jahre
- 11-20 Jahre
- 21-30 Jahre
- 31-40 Jahre
- mehr als 40 Jahre
5. Welche digitalen Technologien kennen Sie bereits aus der pfle gerischen Arbeit (Mehrfachnennungen sind möglich) ?
- Gesundheits-Apps
- Elektronische Gesundheitsakten (EHR)
- Vernetzte Gesundheitsgeräte
- Telemedizin
- Robotik
- Pflegeplanungssoftware
- Sicherheitssysteme
- Sonstiges
- keine
6. Wie oft nutzen Sie digitale Technologien in Ihrer Pflegearbeit?
- täglich
- mehrmals pro Woche
- einmal pro Woche
- selten
- nie
7. Haben Sie Schulungen / Fortbildungen im Umgang mit digitalen Technologien in der Pflege erhalten?
- ja
- nein
- Wenn ja, wofür?
8. Welche Vorteile sehen Sie in der Verwendung digitaler Technolo gien in der Pflege (Mehrfachnennungen möglich)?
- Verbesserte Patientenüberwachung (Vitalwerte, Stürze etc.)
- Geringerer, vereinfachter Dokumentationsaufwand
- Bessere Kommunikation im Pflegeteam
- Mehr Lebensqualität für Pflegebedürftige
- Bessere Qualität der Patientenversorgung
- Verbesserte Kommunikation mit dem Arzt
- Sonstiges
- Ich sehe keine Vorteile
9. Welche Bedenken sehen Sie bei der Nutzung digitaler Technolo gien in der Pflege (Mehrfachnennungen möglich)?
- Technische Probleme
- Datenschutzbedenken / Sicherheitsrisiken
- Mangelnde Kenntnisse / Schulungen der Pflegekräfte
- Mangelnde Kenntnisse / Schulungen der Pflegebedürftigen
- zu hohe Kosten
- Ethische Bedenken
- Reduzierung zwischenmenschlicher Kontakte
- Sonstiges
- Ich habe keine Bedenken
10. Für wie wichtig erachten Sie die die Nutzung digitaler Technologien in der Zukunft?
- sehr wichtig
- wichtig
- weniger wichtig
- nicht wichtig
11. Welche Anforderungen haben Sie an digitale Technologien (Mehrfachnennungen möglich) ?
- Leichte Nutzbarkeit
- Barrierefreiheit
- Pflegerischer Nutzen
- Hohe Qualität
- Unterstützung Dritter (z.B. Angehörige)
- Datenschutz und Datensicherheit
- Sonstiges
12. Welche Empfehlungen würden Sie für die erfolgreiche Integra tion von digitalen Technologien in die Pflege und dessen Um gang geben?
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- Innovationszentrum Pflege & Gerontologie (IPG) (Herausgeber:in), Prof. Dr. Patrick Fehling (Herausgeber:in), Prof. Dr. Klaus Schliz (Herausgeber:in), Melinda Bitschi (Autor:in), Marion Kisgen (Autor:in), Anne Scholtheis (Autor:in), 2025, IPG-Sammelband 1: Digitale Pflegedokumentation im Wandel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1710720