Widersprüche in der Rechtsordnung stellen sowohl den Normgeber als auch den Rechtsanwender vor besondere Herausforderungen. Oftmals bereitet bereits die Identifikation eines Widerspruchs Schwierigkeiten. Wurde ein Widerspruch erkannt, so muss er entweder durch den Normgeber behoben oder durch den Rechtsanwender mit Hilfe besonderer Argumentationsmethoden gelöst werden. In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, inwiefern Wertungswidersprüche in der Rechtsanwendung auftauchen und wie sie behandelt werden. Hierzu ist der Wertungswiderspruch zunächst von anderen Widerspruchstypen abzugrenzen. Anschließend werden Prüfungsmaßstäbe erarbeitet, nach denen sich ein Wertungswiderspruch bemisst. Prüfungsgegenstand ist schließlich die Rechtsanwendung des § 110 EnWG in der Sache citiworks AG ./. Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Die Praxisrelevanz der Entscheidungen zeigt sich an der Betroffenheit aller Objektnetze (Strom und Gas) in Deutschland. Zudem erlässt die Bundesnetzagentur seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keine neuen Feststellungsbescheide mehr nach § 110 Abs. 4 EnWG. Es folgt vollumfänglich dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und bejaht einen Netzzugangsanspruch gem. § 20 EnWG, auch wenn es sich um ein Objektnetz nach § 110 EnWG handelt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Begriff des Wertungswiderspruchs
I. Allgemeiner Sprachgebrauch
II. Kategorisierung von Widersprüchen
1. Normwiderspruch
2. Wertungswiderspruch
3. Andere Widerspruchstypen
C. Prüfungsmaßstäbe
I. Verfassungsrechtliche Vorgaben
1. Gewaltenteilung und Gesetzesbindung
2. Rechtssicherheit/Vertrauensschutz und Bestimmtheitsgebot
3. Bundesstaats- und Demokratieprinzip
4. „Systemgerechtigkeit“ und „Folgerichtigkeit“ des Art. 3 Abs. 1 GG
5. Das Prinzip der Widerspruchsfreiheit als eigener Prüfungsmaßstab?
II. Leitprinzipien des Energierechts
III. Gesetzgeberisches Ziel der konkreten legislativen Maßnahmen
D. Rechtsprechungsanalyse in der Sache citiworks
I. Sachverhalt
II. Verfahrensüberblick
III. Netzzugangsanspruch gem. § 20 EnWG
IV. Ausnahme vom Netzzugang: Objektnetze gem. § 110 EnWG
1. Inhalt und Reichweite des § 110 EnWG
a) Typen von Objektnetzen
b) Entstehungsgeschichte
c) Leitziele des Energiewirtschaftsgesetzes
d) Feststellungsbescheid der Regulierungsbehörde
2. Vereinbarkeit mit Europarecht
a) Art. 20 Richtlinie 2003/54/EG
b) Eingereichte Stellungnahmen
c) Schlussantrag des Generalanwalts Mazák
d) Urteil des Europäischen Gerichtshofs
3. Notwendigkeit der teleologischen Reduktion?
a) Inhalt und Voraussetzungen der Rechtsfigur
b) Richtlinienkonforme Auslegung
c) Zwischenergebnis für den Bestand des § 110 EnWG
d) Netzzugangsanspruch gem. § 19 GWB als Schranke des § 110 EnWG
aa) Anwendbarkeit des Kartellrechts
bb) Inhalt und Reichweite des § 19 GWB
cc) Konsequenz für die Anwendung des § 110 EnWG
e) Ergebnis für den Bestand des § 110 EnWG
V. Folgen für die Rechtsanwendung und den Gesetzgeber
1. Derzeitige Regulierungspraxis und Anwendung der Rechtsvorschrift
2. Neufassung/Ersetzung des § 110 EnWG durch den Gesetzgeber
E. Zusammenfassung in 10 Thesen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die Problematik von Wertungswidersprüchen in der Rechtsanwendung, insbesondere im Kontext des Energiewirtschaftsrechts. Zentrales Ziel ist es, auf Basis einer Analyse der Rechtsprechung zum § 110 EnWG in der Sache citiworks aufzuzeigen, wie Wertungswidersprüche rechtlich einzuordnen und zu behandeln sind, und dabei eine tragfähige, effiziente Lösung für die Regulierungspraxis zu entwickeln.
- Identifikation und Abgrenzung von Wertungswidersprüchen von anderen Widerspruchstypen
- Analyse verfassungsrechtlicher und energierechtlicher Prüfungsmaßstäbe
- Detaillierte Untersuchung der Rechtsanwendung des § 110 EnWG in der Sache citiworks
- Bewertung der Rolle des § 19 GWB als Alternative zur Netzzugangsregulierung
- Entwicklung von Reformvorschlägen für den Gesetzgeber zur Vermeidung regulatorischer Ineffizienzen
Auszug aus dem Buch
D. Rechtsprechungsanalyse in der Sache citiworks
Das Energieversorgungsunternehmen citiworks AG belieferte seit Anfang 2004 die auf dem Flughafen Leipzig/Halle gelegene Anschlussstelle der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH mit Elektrizität. Diesem 100%igem bundeseigenen Unternehmen obliegt die Kontrolle des Flugverkehrs in Deutschland. Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH betreibt den dortigen Flughafen. Hierzu unterhält sie ein Energieversorgungsnetz, durch das im Jahr 2004 sie sowie weitere 93 Unternehmen auf dem Flughafengelände mit Strom beliefert wurde. 85,4% der Gesamtstrommenge in diesem Jahr wurde vom Flughafenbetreiber selbst verbraucht. Der Netzbetreiber beantragte die Anerkennung als Objektnetz gem. § 110 Abs. 4 EnWG. Im Verwaltungsverfahren wurde citiworks beigeladen. Mit Bescheid vom 12. 7. 2006 gab die zuständige Landesregulierungsbehörde dem Antrag statt und erkannte das Energieversorgungsnetz als Objektnetz i. S. des § 110 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EnWG an. Hiergegen wandte sich citiworks an das OLG Dresden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Einleitung in die Herausforderungen von Widersprüchen in der Rechtsordnung und Vorstellung des Untersuchungsgegenstands der Arbeit.
B. Begriff des Wertungswiderspruchs: Systematische Einordnung und Abgrenzung von Norm- und Wertungswidersprüchen sowie weiteren Widerspruchstypen in der Rechtswissenschaft.
C. Prüfungsmaßstäbe: Darlegung verfassungsrechtlicher Vorgaben und energierechtlicher Leitziele als Grundlage für eine widerspruchsfreie Rechtsanwendung.
D. Rechtsprechungsanalyse in der Sache citiworks: Detaillierte Untersuchung der Fallgeschichte, der europarechtlichen Vorgaben und der gerichtlichen Auslegung des § 110 EnWG.
E. Zusammenfassung in 10 Thesen: Komprimierte Darstellung der wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Untersuchung.
Schlüsselwörter
Wertungswiderspruch, EnWG, Objektnetze, Netzzugang, citiworks, Rechtsanwendung, Europarecht, § 110 EnWG, § 19 GWB, Kosteneffizienz, teleologische Reduktion, Rechtsfortbildung, Energierecht, Wettbewerbsförderung, Regulierungspraxis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Problematik von Wertungswidersprüchen in der Rechtsanwendung und deren Lösung anhand der spezifischen energiewirtschaftsrechtlichen Fallkonstellation um die citiworks AG.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind das Energiewirtschaftsrecht, das Verfassungsrecht (insb. Gewaltenteilung und Gesetzesbindung), das Kartellrecht sowie Fragen der europäischen Richtlinienkonformität.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die systematische Behandlung von Wertungswidersprüchen zu klären und darzulegen, wie der Gesetzgeber und die Rechtsprechung eine effiziente Rechtsanwendung bei Objektnetzen sicherstellen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien und rechtswissenschaftlicher Literatur, insbesondere unter Anwendung teleologischer Auslegungsmethoden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Widerspruchstypen, die Herleitung verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstäbe und eine intensive Analyse des Verfahrens um § 110 EnWG in der Sache citiworks.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Wertungswiderspruch, § 110 EnWG, Objektnetze, Netzzugang, § 19 GWB und Kosteneffizienz geprägt.
Welche Bedeutung hat § 110 EnWG in diesem Zusammenhang?
§ 110 EnWG regelt die Ausnahme von Objektnetzen von der regulierten Netzzugangspflicht, was aufgrund europarechtlicher Vorgaben zu erheblichen Anwendungsproblemen führte.
Warum wird § 19 GWB als Lösung vorgeschlagen?
Der Autor schlägt die Anwendung des § 19 GWB vor, da dieser eine kosteneffizientere und verhältnismäßigere Lösung für den Netzzugang bei Objektnetzen bietet als eine rein regulatorische Überregulierung.
- Citar trabajo
- Sebastian Böhme (Autor), 2011, Wertungswidersprüche in der Rechtsanwendung am Beispiel der Rechtsprechung zum § 110 EnWG in der Sache "citiworks", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/171116