Migration nach der fünften EU-Erweiterung

Auswirkungen auf den polnischen Arbeitsmarkt


Seminararbeit, 2010

15 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die fünfte EU – Erweiterungsrunde
a. Artikel 39 EGV
b. Die Übergangsregelung: Die „2+3+2 Richtlinie“

3. Modelle zur Migration
a. Begriffserklärung: Migration
b. Die Mikroökonomische Migrationstheorie
c. Die Neue Ökonomie der Arbeitsmigration

4. Auswirkungen auf den polnischen Arbeitsmarkt

5. Resümee

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Internetquellen

1. Einleitung

Am 13. Dezember 2002 wurde die Entscheidung beim Gipfeltreffen in Kopenhagen endgültig getroffen. Die Zahl der EU-Länder sollte sich am 1. Mai 2004 fast verdoppeln, von fünfzehn auf fünfundzwanzig. An diesem Tag wurden zehn neue Mitglieder in die Europäische Union aufgenommen. Mit der Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern ist EU-Bevölkerung somit um rund 74 Millionen Menschen angewachsen.[1]

Diese so genannte Osterweiterung war für alle beteiligten Länder eine beträchtliche Herausforderung. Erstens wurden noch nie zuvor so viele Länder gleichzeitig in die EU aufgenommen. Zweitens waren noch nie zuvor die Unterschiede zwischen den beitretenden Staaten und den bisherigen EU-Mitgliedern, sowie die Unterschiede innerhalb der Gruppe der neuen Mitgliedsländer so groß.[2] Vor allem gab es große Diskrepanzen hinsichtlich des Lebensstandards und der Wirtschaftskraft.

Aufgrund dieser Unterschiede und vor allem auch aufgrund der großen Fläche gab es nicht nur positive Erwartungshaltungen.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Migration der Arbeitskräfte im Zuge der fünften EU-Erweiterung im Bezug auf das Beitrittsland Polen. Nach einem kurzen Exkurs zu den Rahmenbedingungen der EU-Erweiterung und deren Bedeutung für die Arbeitskräfte, werden zwei ausgewählte Theorien zur Migration von Arbeitskräften vorgestellt. Daraufhin folgt die Darstellung der Auswirkungen auf den polnischen Arbeitsmarkt, anhand der zuvor genannten Theorien.

2. Die fünfte EU – Erweiterungsrunde

Am 1. Mai 2004 wurde im Zuge der fünften Erweiterungsrunde die Europäische Union um zehn Länder an ihre Ostgrenze erweitert. Dies war ein weiterer Schritt für die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Raumes, dessen Wurzeln sich in den römischen Verträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft finden lassen.[3] Diese erste Osterweiterung wurde besonders wegen ihrer Größe kritisiert, obwohl die neuen Mitgliedstaaten, zum Zeitpunkt ihres Beitritts, zusammen nicht einmal das wirtschaftliche Gewicht der Niederlande erreichten.[4] Es wurden vor allem Einwanderungswellen in die westlich angrenzenden Mitgliedsstaaten der Europäischen Union befürchtet, die die Gefahr von Billigkonkurrenz und die Angst vor Arbeitsplatzverlust nach sich zog. In Deutschland herrschte vor der Erweiterung eine geteilte Meinung. So hatten im März 2004 laut einer Umfrage der Konrad-Adenauer-Stiftung 59 Prozent der Deutschen eine negative Haltung zur EU-Osterweiterung. Es wurde befürchtet, dass Arbeitnehmer oder Unternehmer insbesondere aus Polen in großer Anzahl nach Deutschland kommen würden.[5]

In der EU – Erweiterung sah man allerdings auch einige Vorteile, wie z. B. das Steigerungspotenzial des Exportes durch Erschließung neuer Märkte, positive Effekte des Wirtschaftswachstums der Neumitglieder auf das europäische Gesamtwachstum oder den Aufschwung für die Bauindustrie in Bezug auf die ausbaufähige Infrastruktur der Beitrittsländer.

Da sich die Arbeit mit der Migration der Arbeitskräfte beschäftigt, soll im Folgenden auf die dazugehörigen rechtlichen Grundlagen eingegangen werden.

a. Artikel 39 EGV

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaftsstaaten ist neben Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und Freiheit des Kapitals eine der vier Grundfreiheiten des EU Binnenmarkts.[6] Der Europäische Binnenmarkt sowie die vier Freiheiten markieren wichtige Meilensteine der Europäischen Integration.

Aus der Position des einzelnen EU- Bürgers ist der freie Personenverkehr sicherlich die grundlegendste der vier Freiheiten, die im Artikel 39 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union festgelegt wurde.[7]

Artikel 39 Absatz 1 EGV:

„Innerhalb der Gemeinschaft ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleistet.“

Artikel 39 Absatz 2 EGV

„Sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen.“

Diese Artikel besagen demnach, dass jeder Unionsbürger das Recht hat, ungeachtet seines Wohnortes in jedem Mitgliedsstaat, auch wenn er dessen Staatsangehörigkeit nicht besitzt, unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben, wie ein Angehöriger dieses Staates.

Freizügigkeit ist also dann gegeben, wenn es keine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung und die sonstigen Arbeitsbedingungen gibt. Um jedoch der bereits genannten Angst vor übermäßiger Zuwanderung zu begegnen, wurde daher im sogenannten Göteborg Kompromiss die „2+3+2 Richtlinie“ geschaffen.

b. Die Übergangsregelung: Die „2+3+2 Richtlinie“

Der völlig schrankenfreie Zugang polnischer Arbeitnehmer zu den Arbeitsmärkten der EU wird durch die im Ergebnis der Beitrittsverhandlungen ausgehandelte Sonderregelung bis maximal sieben Jahre eingeengt. Eine Richtlinie gibt den alten EU-Staaten die Möglichkeit, den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt für die neuen Mitgliedstaaten nicht sofort vollständig öffnen zu müssen. So durfte beispielsweise Deutschland weiterhin nationale und bilaterale Abkommen anwenden, um den Zugang von Staatsangehörigen bestimmter neuer EU-Mitglieder zum deutschen Arbeitsmarkt zu regeln.[8] Es wurde festgelegt, dass für die ersten beiden Jahre nach der EU-Ost-Erweiterung ohne Angabe von Gründen der Personenverkehr eingeschränkt werden kann. Bei konkreten Problemen ist eine weitere Einschränkung für weitere drei Jahre möglich. Sind in den alten EU-Mitgliedsstaaten erhebliche Probleme auf dem Arbeitsmarkt anzutreffen, so ist gegen Rechenschaft vor der EU-Kommission eine weitere „Fristverlängerung“ von zwei Jahren möglich gewesen.[9]

3. Modelle zur Migration

a. Begriffserklärung: Migration

Der Begriff der Migration stammt von dem lateinischen Wort „migrare bzw. migratio“ (wandern, wegziehen, Wanderung). Er ist in den letzten Jahren, beeinflusst durch das weltweit verwendete englische Wort „migration“, auch in der deutschen Alltagssprache heimisch geworden.[10]

Die Ursachen dafür, dass Menschen wandern, sind unterschiedlich. Jedoch ist die Motivation dahinter meist der Wunsch nach Verbesserung der Lebenssituation – weniger Armut, bessere Bildung und Lebensqualität.

Diese Gründe für Migration lassen sich in Pull- und Push-Faktoren einteilen. Als Pull-Faktoren werden Wanderungsmotive bezeichnet, die dadurch entstehen, dass fremde Regionen anziehend wirken und somit das Verlassen der Heimat bewirken. Im Gegenteil dazu sind Push-Faktoren Bedingungen und Situationen im Heimatland, die unbefriedigend sind und dadurch zur Auswanderung führen.

[...]


[1] Vgl.: http://www.uni-leipzig.de/~pwl/10_3.pdf, abgerufen am 25.03.2011

[2] Vgl.: http://www.uni-leipzig.de/~pwl/10_3.pdf, abgerufen am 25.03.2011

[3] Vgl. Hellriegel, 2007, S. 1

[4] Vgl: http://www.kas.de/wf/doc/kas_6724-544-1-30.pdf; abgerufen am 07.03.2011

[5] Vgl: http://www.kas.de/wf/doc/kas_6724-544-1-30.pdf; abgerufen am 07.03.2011

[6] Vgl. http://doku.iab.de/kurzber/2009/kb0909.pdf, abgerufen am 07.03.2011

[7] Vgl: EURO-LEX (2006), S. 57

[8] Vgl.: http://www.kas.de/wf/doc/kas_6724-544-1-30.pdf, abgerufen am 07.03.2011

[9] Vgl. Honekopp, 2004, S. 34 ff

[10] Vgl. Han (2010); S. 6

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Migration nach der fünften EU-Erweiterung
Untertitel
Auswirkungen auf den polnischen Arbeitsmarkt
Hochschule
AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart
Veranstaltung
VWL
Note
1,5
Autor
Jahr
2010
Seiten
15
Katalognummer
V171363
ISBN (eBook)
9783640906642
ISBN (Buch)
9783640906659
Dateigröße
487 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ost-Erweiterung, Polen, Migration, Arbeitsmarkt
Arbeit zitieren
Marina Jelencic (Autor:in), 2010, Migration nach der fünften EU-Erweiterung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/171363

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Im eBook lesen
Titel: Migration nach der fünften EU-Erweiterung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden