Mediation als Hilfe in der sozialen Arbeit?

Der Beitrag der Mediation zum Erhalt der Elternschaft nach Trennung und Scheidung


Diplomarbeit, 2010

140 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Scheidungen in Deutschland (Statistik)
2.1 Die Scheidungsrate
2.2 Zahlen der von Scheidung betroffenen Kinder
2.3 Resümee

3 Die Bedeutung der Ehe und Scheidung
3.1 Ein Blick in die Geschichte
3.2 Bedeutung der Ehe heute
3.3 Scheidungsgründe heute
3.3.1 Ansätze von Scheidungstheorien
3.3.2 Empirische Untersuchungen
3.3.3 Resümee

4 Die rechtlichen Regelungen der Beziehung zwischen Eltern und Kindern nach Scheidung oder Trennung
4.1 Elterliche Sorge
4.1.1 Bei Scheidung
4.1.2 Bei Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
4.1.3 Inhalt der elterlichen Sorge
4.1.4 Grenzen der elterlichen Sorge
4.1.5 Resümee
4.2 Recht des Kindes auf Umgang
4.3 Resümee

5 Grundlagen der Mediation
5.1 Das Verfahren der Mediation
5.1.1 Phase 1 - Vorbereitung
5.1.2 Phase 2 - Konfliktanalyse
5.1.3 Phase 3 - Produktive Beilegung der Konflikte
5.1.4 Phase 4 - Mediationsvereinbarung
5.1.5 Phase 5 - Evaluation
5.2 Die Rolle des Mediators
5.3 Grenzen der Mediation
5.3.1 Ansprüche aus geltendem Recht
5.3.2 Nichtvereinbare Positionen
5.3.3 Kognitive Beschränkungen
5.3.4 Therapie
5.3.5 Eskalationsstufen der Konflikte
5.3.6 Mediator
5.3.7 Resümee
5.4 Arbeitsfelder der Mediation

6 Trennungs- und Scheidungsmediation als eine besondere Form der Mediation
6.1 Definition
6.2 Besonderheiten
6.2.1 Konflikte
6.2.2 Kompetenzen des Mediators
6.2.3 Ziele der Parteien
6.2.4 Mediationsvereinbarung
6.2.5 Kinder in der Mediation
6.3 Grenzen der Trennungs- und Scheidungsmediation
6.4 Leistungen der Mediation in der Praxis

7 Gesamtresümee und Ausblick

8 Literaturverzeichnis

9 Anhang
9.1 Fall 1: Verlaufsprotokoll
9.2 Fall 2: Verlaufsprotokoll

2 Einleitung

"Bis dass der Tod euch/uns scheidet…." Mit diesem Satz verbindet jeder das Versprechen, mit seinem Partner ein Leben lang verbunden zu bleiben. Die Zahlen von geschiedenen Ehen und sich trennenden Paaren sprechen allerdings eine andere Sprache. In den letzten 20 Jahren ist die Scheidungsrate kontinuierlich gestiegen. Betroffen davon sind erst einmal die Paare selbst, aber auch Kinder, die aus diesen Verbindungen hervorgegangen sind. In der vorliegenden Arbeit werde ich versuchen die Frage zu beantworten, wie Mediation dazu beitragen kann, auch nach Trennung oder Scheidung Elternschaft weiterhin zu leben.

Im ersten Kapitel der Arbeit werde ich, um eine Vorstellung davon zu vermitteln, wie viele Paare und Kinder heute von Trennung und Scheidung betroffen sind, auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes zurückgreifen und diese darstellen. Über die Statistik hinaus werde ich mich aber im zweiten Kapitel auch der Frage zuwenden, welche Bedeutung eine Scheidung oder Trennung heute im Leben eines Menschen hat. Dafür werfe ich einen kurzen Blick in die Historie und gehe darauf ein, seit wann es Scheidungen und Trennungen im historischen Verlauf einer Gesellschaft gibt und welche Veränderungen verantwortlich dafür sein könnten, dass Scheidungen und Trennungen heute immer häufiger auftreten.

Das dritte Kapitel wird die rechtlichen Beziehungen, die mit der Geburt eines Kindes zwischen diesem und seinen Eltern per Gesetz entstehen, zum Inhalt haben. Kann man sich von seinem Partner trennen und diese Paarebene unwiderruflich verlassen, so sieht der Gesetzgeber die Verantwortung gegenüber den Kindern anders. Wie diese rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und ihrem Kind/ihren Kindern nach Trennung oder Scheidung aussehen und welche Konsequenzen für die ehemaligen Partner damit verbunden sind, wird Inhalt dieses Kapitels sein.

Nachdem in diesem Kapitel die Verpflichtungen der Eltern gegenüber ihrem Kind/ihren Kindern deutlich geworden sind, stellt sich die Frage, wie Eltern es schaffen können, dieser Verantwortung gerecht zu werden, und welche Hilfen die soziale Arbeit dazu anbieten kann. Neben einer Reihe von Beratungsmöglichkeiten gibt es das Angebot, ein Mediationsverfahren in Anspruch zu nehmen. Um zu verstehen, um was es sich bei diesem Verfahren handelt, wird Kapitel vier der allgemeinen Darstellung der Mediation gewidmet sein. Dabei werde ich auf das Verfahren, auf die Rolle des Mediators aber auch auf die Grenzen, die Mediation erfährt, eingehen und zuletzt noch die Felder benennen, in denen Mediation als Konfliktlösungsverfahren von Bedeutung ist.

Nach dieser allgemeinen Darstellung werde ich mich im fünften Kapitel der Trennungs- und Scheidungsmediation als spezieller Form zuwenden. Dazu ist es notwendig, darauf einzugehen, wie Trennungs- und Scheidungsmediation definiert wird, um dann deren Spezifika darzustellen zu können. Geht man davon aus, dass die Trennung vom Partner als zweitgrößte Lebenskrise gleich nach dem Tod desselben gewertet wird[1], so wird deutlich, dass sich beide Partner zu diesem Zeitpunkt in einem individuellen Ausnahmezustand befinden. Gleichzeitig soll nun die Familie in zwei Haushalten neu organisiert werden. Dies ist die Ausgangslage, die jeder Mediator beim ersten Kontakt antrifft. Um dieses Spannungsfeld verstehen und darin mit den Medianten arbeiten zu können, ist es notwendig, darauf einzugehen, was den Konflikt zwischen den Elternteilen ausmacht, welche Kompetenzen der Mediator zusätzlich braucht, was die Ziele der Parteien sind, wie die Vereinbarung der Eltern aussehen soll und welchen Platz die Kinder in diesem Verfahren einnehmen.

Weitere Ausführungen werde ich zu den speziellen Grenzen der Trennungs- oder Scheidungsmediation und zu Widerständen, auf die der Mediator zusätzlich treffen kann, machen.

Am Ende der Arbeit werde ich mich noch damit beschäftigen, was Mediation im Bereich der Trennung oder Scheidung fähig ist zu leisten. Kann Mediation bewirken, dass Eltern ihrer gemeinsamen Verantwortung gegenüber ihrem Kind/ihren Kindern besser gerecht werden? Stärkt Mediation die Familie in zwei Haushalten? Hat das Verfahren nachhaltige Wirkungen auf die Konfliktbearbeitung der Eltern in der Zukunft? Diese Fragen werde ich im Kapitel fünf beantworten.

Abschließend werde ich dann auf die Ausgangsfrage zurückkommen, in einem Gesamtresümee meine gewonnenen Erkenntnisse darstellen und mich am Ende der Frage zuwenden, was diese für die soziale Arbeit bedeuten.

Darüber hinaus befinden sich im Anhang zwei Verlaufsprotokolle von Mediationen, welche von mir durchgeführt wurden. Beim ersten Fall handelt es sich um eine am Ende gescheiterte Mediation bei der es einem Partner nicht gelang, zwischen Paar- und Elternebene zu trennen und dadurch auch der Fokus auf das Kind nicht gegeben war. Die zweite Mediation kann als erfolgreich bewertet werden. Diese zeigt, wie wichtig es ist, als Mediator die Kernfamilie im Blick zu haben und Fehlinformationen von außen aufzudecken.

3 Scheidungen in Deutschland (Statistik)

3.1 Die Scheidungsrate

In der Bundesrepublik Deutschland sind im Jahre 2008 ca. 377.000 Ehen geschlossen worden[2]. Im gleichen Jahr wurden laut dem Statistischen Bundesamt 191.948 Ehen rechtskräftig geschieden. Dies entspricht einem ungefähren Prozentsatz von 50 %, d.h. jede zweite Ehe die geschlossen wird, endet wahrscheinlich mit einer Scheidung. Bei ca. der Hälfte dieser Scheidungen waren keine oder schon erwachsene Kinder betroffen[3].

Vergleicht man diese Zahlen mit Angaben aus dem Jahre 1990 so ergibt sich folgendes Bild: Die Zahl der Eheschließungen lag 1990 bei 516.388[4], die Zahl der Scheidungen bei 154.786[5]. Dies entspricht einem Prozentsatz von 29,9 %. Bei ca. 52 % waren auch hier keine oder erwachsene Kinder von der Scheidung betroffen[6]. Sieht man sich nun die Entwicklung in diesen fast 20 Jahren an, so kann feststellt werden, dass die Eheschließungen kontinuierlich zurückgegangen sind, insgesamt um ca. 27 %, die Anzahl der Scheidungen dabei allerdings um ca. 20 % gestiegen sind. Dies bedeutet, dass trotz weniger eingegangenen Ehen sich mehr Ehepaare scheiden lassen. Hinzukommt, dass es laut Statistischem Bundesamt 2007 zusätzlich ca. 2,4 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften gab. Diese Lebensform ist seit 1996 um ca. 34 % angestiegen[7] und auch hier erfolgen Trennungen zwischen den Partnern, so dass von einer insgesamt höheren Zahl an "sich trennenden Paaren" ausgegangen werden kann.

3.2 Zahlen der von Scheidung betroffenen Kinder

Von diesen Scheidungen sind aber nicht nur Paare betroffen, sondern auch minderjährige Kinder. So wurden im Jahre 2008 in Deutschland 94.521 Ehen geschieden in denen mindestens ein minderjähriges Kinder lebte. Da Ein-Kind-Familien aber eher die Ausnahme darstellen, waren tatsächlich bei 94.521 Scheidungen 150.187 Kinder davon betroffen[8]. Vergleicht man diese Angaben mit denen aus dem Jahre 1990 so ist auch hier ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Im Jahre 1990 wurden 80.713 Ehen geschieden in denen minderjährige Kinder lebten. Betroffen waren durch die Scheidung der Eltern insgesamt 118.340 Kinder, die noch minderjährig waren[9]. Zusätzlich lebten laut Statistischem Bundesamt 2007 auch in 28 % aller nichtehelichen Lebensgemeinschaften minderjährige Kinder[10], so dass durch Trennungen aus diesen Verbindungen weitere Kinder betroffen waren.

3.3 Resümee

Ausgehend von der Entwicklung seit dem Jahre 1990 kann an dieser Stelle zusammengefasst werden, dass die Zahl der Eheschließungen rückläufig ist, dabei aber die Zahl der Scheidungen steigt. Zudem liegt eine steigende Tendenz zur Lebensform der nichtehelichen Lebensgemeinschaft vor. Aus beiden Lebensformen erwachsen Kinder, die im Falle einer Scheidung oder bei Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft von dieser betroffen sind. Legt man diese Zahlen zu Grunde, so stellt sich die Frage: Was führt dazu, dass weniger Ehen geschlossen werden, die Zahl der Scheidungen aber steigt, und warum entscheidet sich eine zunehmende Zahl an Paaren, ihre Beziehung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu leben? Eine Hypothese wäre, dass sich die Einstellung von Paaren zur Ehe, zur Scheidung, wie auch zum Zusammenleben ohne Trauschein und Trennung verändert hat. Hierfür möchte ich einen Blick in die Historie werfen und darlegen, was in früheren Zeiten die Bedeutung der Ehe war, und die Frage beantworten, ob es überhaupt schon Scheidungen gab bzw. welche Bedeutung diesen zugemessen wurden.

4 Die Bedeutung der Ehe und Scheidung

Die klassische Hochzeitsformel geht davon aus, dass eine Ehe in der Regel durch den Tod eines Ehepartners beendet wird. Historische Studien der Familienforschung allerdings zeigen, dass es zu fast allen Zeiten auch eine andere Form gab, eine eheliche Beziehung zu beenden. So geht man heute davon aus, dass die Institution Scheidung wahrscheinlich so alt ist, wie die Ehe selbst.

4.1 Ein Blick in die Geschichte

Erste Hinweise, dass Ehen nicht nur durch den Tod des Ehepartners beendet wurden, findet man schon in Babylon vor rund 4.000 Jahren und auch über die frühen Jäger- und Sammlergesellschaften liegen solche Erkenntnisse vor. Dabei handelte es sich allerdings zahlenmäßig nur um einen kleinen Teil und um kein Massenphänomen. Die Scheidung bedurfte in diesen Fällen besonderen Gründen, wie zum Beispiel dem Ehebruch, und war ein Recht, welches zu dieser Zeit ausschließlich dem Manne zustand[11].

Erst im frühen Mittelalter lassen sich durch die historische Familienforschung empirisch fundierte Aussagen über die Entwicklung der Scheidungszahlen formulieren. Aufgrund des hohen Heiratsalters und der geringen Lebenserwartung war die Ehedauer im Vergleich zur heutigen Zeit recht kurz, ihr Charakter bestand in einer Haushaltsgemeinschaft, und Liebe wurde bei ihrer Begründung nicht vorausgesetzt. Dabei gab es in katholischen Gebieten keinerlei Gründe, die das Beenden einer Ehe zuließen, aber auch in protestantischen Gebieten wurden nur sehr wenige Gründe (z.B. Ehebruch) anerkannt, um eine Ehe zu beenden. Entsprechend gering war die Zahl der Scheidungsanträge zu dieser Zeit[12].

Auch im 19. Jahrhundert waren Scheidungen durchaus möglich, letztlich aber doch eher ein seltenes Ereignis. Dies erklärt sich damit, dass die Ehe unter ökonomischen Gesichtspunkten geschlossen wurde und zur Rollenergänzung diente. Die Abweichung von diesem Muster führte zur Stigmatisierung, so dass eine Scheidung dadurch fast unmöglich wurde[13]. Bauern und auch Handwerker lebten noch relativ lange in dieser traditionellen Lebensform des „ganzen Hauses“[14], während es im ständisch geprägten Bürgertum verstärkt zur Ausbreitung der kapitalistischen Produktionsweise kam und damit zu einer Trennung von Arbeitsstätte und Haushalt. Durch diesen gesellschaftlichen Differenzierungsprozess kristallisierte sich die auf emotional-intime Funktionen spezialisierte bürgerliche Familie heraus[15]. Diese war zunächst eng an die Existenzbedingungen des Bürgertums gebunden, allerdings wurde das sich damit entwickelnde Familienideal im Laufe der Entwicklung des 19. und 20. Jahrhunderts auch für andere Bevölkerungsschichten zunehmend attraktiver[16] und für die Ausbildung der „modernen“ Familie von entscheidender Bedeutung. Dieses neue Leitbild enthielt im Kern schon alle wesentlichen Momente, die auch heute noch als charakteristische Merkmale des Familienlebens hervorgehoben werden: Intensivierung und Intimisierung der Ehebeziehung, zentrale Bedeutung der Kinder und deren Erziehung und Familie als private Sphäre[17]. Ehen wurden nun auf Grund emotionaler und weniger auf Grund dinglicher Bindungen geschlossen. Damit einher ging ein veränderter Anspruch an den Partner. Persönliche Unzulänglichkeiten und außereheliche Beziehungen wurden anders bewertet und führten nun zu Problemen in der Ehe. Jedoch waren die Ehen nicht nur durch persönliche Ansprüche an den Partner gefährdet, auch Existenznöte und schlechte Wohnverhältnisse sorgten für weitere Konflikte. Es kann davon ausgegangen werden, dass mangels Alternativen in Bezug auf Wohnraum, Verdienstmöglichkeiten und auch wegen der Kinder den meisten Ehepaaren trotzdem nichts anderes übrig blieb, als recht und schlecht weiterhin zusammenzuleben[18]. Jedoch wird vermutet, dass bei unüberwindlichen Konflikten auch andere, nicht formale Methoden der Ehelösung, vor allem die Desertion, eine Rolle gespielt haben. Diese quantitativ nicht sehr bedeutende Art der Ehescheidung für die Familie in Deutschland lässt sich auch in anderen Ländern nachweisen. So kamen in England nur wenige Scheidungen vor, und in den Vereinigten Staaten kam es statt zu Scheidungen zunehmend zu Desertionen, da die ökonomische Erschließung des Landes diese begünstigte[19]. Eine auch nur annähernd zahlenmäßige Aussage über die Entwicklung des Scheidungsrisikos im historischen Verlauf kann allerdings an dieser Stelle nicht gemacht werden, da keine hinreichende Datengrundlage vorhanden ist. Dies änderte sich erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit der immer weiteren Verbreitung der amtlichen Statistik[20].

Das sich entwickelnde bürgerliche Leitbild konnte bis 1950 nur von einem kleinen Kreis privilegierter bürgerlicher Schichten gelebt werden, da die krisenhafte Zeit bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu einer Verbesserung des Lebensstandards für die Mehrheit der Bevölkerung führte. Entscheidend für die Etablierung des modernen, bürgerlichen Familienmusters waren die Wandlungsprozesse der späten 50er und frühen 60er Jahre des 20. Jahrhunderts. Mit der Steigerung des Reallohnes (Wirtschaftswunder) und dem Ausbau der sozialen Sicherungssysteme kam es in den 50ern zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensverhältnisse aller Einkommensbezieher[21]. Somit werden die späten 50er und frühen 60er Jahre als die Höhepunkte der modernen Familienentwicklung gesehen[22]. In Westdeutschland galt das Familienmodell mit nicht erwerbstätiger Mutter als einziges Ideal. Unterstützt und gefördert wurde diese Form der Familie speziell durch die Kirchen[23], aber auch die Massenmedien und Parteien trugen zur Propagierung und Verallgemeinerung dieses Familientypus bei. Als Normalfall von Familie setzte sich ein Typ von Kleinfamilie durch, in der der Vater für die materielle Existenzsicherung und die Mutter in erster Linie für Haushalt und Kinder zuständig war[24]. 1950 waren damit 76% aller Mütter mit minderjährigen Kindern Vollzeithausfrauen[25]. Die Berufstätigkeit der Frau wurde von der überwiegenden Mehrzahl der jungen Menschen als ein „vorübergehendes, notgedrungenes, von außen auferlegtes Miterwerben“ gesehen[26]. In dieser Zeit waren für den Einzelnen Eheschließung und Familiengründung selbstverständlich und Teil seines Normalverhaltens. Auch bei Jugendlichen gehörte die Heirat selbstverständlich zu dem, was man sich für die eigene Zukunft vorstellte. Die Ehe wurde als dauerhafte und verpflichtende Bindung und als generell unlösbar angesehen und es wurde der Wunsch geäußert, die Ehescheidung zu erschweren[27]. Ehe und Familie galten als „alleinseligmachend“ und hatten eine exklusive Monopolstellung inne[28]. Alternative Lebensformen standen unter Strafe, wie man am Kuppeleiparagraphen (Verbot des Zusammenlebens unverheirateter Paare) nachweisen kann, und das Abweichen vom gewünschten Normalverhalten (z.B. Geschiedene, Alleinerziehende, alleinstehende Frauen) führte zur Diskriminierung[29]. Auch die Elternschaft wurde von 90 % der jungen Menschen angestrebt und ebenfalls weit über 90 % der Kinder unter sechs Jahren lebten zu dieser Zeit mit beiden leiblichen Eltern zusammen[30].

So kann mit dem kurzen Blick in die Geschichte festgestellt werde, dass es Scheidungen zu jeder Zeit gab. Sei es, dass für den Mann (im Mittelalter) Gründe vorlagen, die eine Scheidung rechtfertigten, wie zum Beispiel der Ehebruch, oder, wie im 19.Jahrhundert, persönliche Differenzen und/oder ökonomische Nöte. Nicht vergessen darf dabei werden, dass auch die Möglichkeit wahrgenommen wurde, die Heirat nicht formal zu beenden, sondern durch Desertion aus der Ehe zu flüchten. Doch waren insgesamt davon nur wenige Ehen betroffen und die meisten Ehen bestanden zumindest auf dem Papier[31]. Allerdings muss auch mit bedacht werden, dass eine exakte zahlenmäßige Aussage zum Scheidungsrisiko bis Mitte des 19. Jahrhundert kaum möglich ist, da die Datenlage nicht hinreichend bekannt ist. Erst mit der Verbreitung der amtlichen Statistik änderte sich dies. So wird dort dargestellt, dass seit dem Jahre 1888 ein linearer Anstieg der Scheidungshäufigkeit bis heute zu verzeichnen ist, was für alle Industrienationen gilt[32]. In den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts erreichte die Ehe und Familie ihren bisher höchsten Stellenwert. Ehe und Familie gehörten zum Lebenslauf eines Jeden und Scheidungen waren nicht erwünscht. Wie schon dargestellt, wurden der Haushalt und die Kinder von der Mutter versorgt. Dem Vater oblag es, für die materielle Existenz der Familie zu sorgen und damit einher ging zumindest die materielle Abhängigkeit der Frau vom Mann, da die Frauen über keinerlei eigene finanzielle Mittel verfügten. Für die Frauen blieb es aber nicht nur bei der finanziellen Abhängigkeit. Dies wird dadurch deutlich, dass der Mann berechtigt war ein wirksames Arbeitsverhältnis seiner Frau mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichtes fristlos zu kündigen. Damit wurde dem Mann eine rechtliche Vormachtstellung eingeräumt und das Verhältnis der Eheleute war klar patriarchalisch geregelt[33]. Die Scheidungsrate lag 1960 lediglich bei 8,1 %, und das bei ca. 130.000 mehr eingegangenen Ehen als im Jahre 2008[34]. Kam es dennoch zu einer Scheidung, so ging damit auch immer eine Stigmatisierung einher, da das Beenden einer Ehe von der Gesellschaft nicht akzeptiert, sondern als eine zu sanktionierende moralische oder religiöse Verfehlung betrachtet wurde[35].

4.2 Bedeutung der Ehe heute

Seit Mitte der 60er Jahre hat sich in der Bundesrepublik und mit Verzögerung und in abgeschwächter Form auch in der ehemaligen DDR die Situation grundlegend gewandelt[36]. Es kam zu gesellschaftlichen und demographischen Veränderungen, welche als die wichtigsten Krisensymptome der Familie bezeichnet werden: Die Zahl der Eheschließungen ging seit den 60er Jahren kontinuierlich zurück, nach dem Babyboom 1965 folgte ein massiver Geburtenrückgang bis 1985 von fast 50%, und die Zahl der Scheidungen verdoppelte sich zwischen 1965 und 1988. Als Indikator wird die Pluralisierung und Individualisierung der Lebensformen genannt: Die Zahl der Einpersonenhaushalte sowie die Zahl der Haushalte von kinderlosen Ehepaaren stieg deutlich an, durch Scheidungen erhöhte sich die Zahl von Ein-Eltern-Familien, und es erhöhte sich ebenfalls die Zahl von nichtehelichen Lebensgemeinschaften[37]. Dieser soziale Wandel wurde begleitet von einem Wandel des Leitbildes des ehelich-familialen Verhaltens[38]. TYRELL nennt dies einen Prozess der Deinstitutionalisierung der Familie, d.h. die Abnahme der normativen Verbindlichkeiten des bürgerlichen Familienmusters, was er allerdings ausdrücklich als Reduktion und nicht notwendigerweise als Abbau oder Auflösung verstanden wissen will[39].

Ausgegangen ist dieser gesellschaftliche Wandel von der Studentenbewegung, dem Anstieg des Bildungsniveaus von Frauen und deren damit verbundenem verändertem Selbstbewusstsein. Es fand dabei in West-Deutschland nicht nur ein nachhaltiger Wandel auf ideologischer Ebene, sondern auch in der sozialen Realität statt[40]. Durch die Zunahme der Bildungs- und Erwerbsbeteiligung vergrößerte sich die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Frauen. Diese waren nun weniger auf die Versorgung durch einen Partner angewiesen. Ebenfalls veränderte sich die Sexualmoral, unter anderem deshalb, weil nun Empfängnisverhütung möglich war und ein unverheiratetes Zusammenleben wurde kulturell akzeptabler. Die Industriegesellschaft forderte von ihren Mitgliedern eine höhere Mobilität und dies förderte und erforderte häufiger das Alleinleben und auch die Ehelosigkeit. Durch diese neuen Strukturen wurde auch eine langfristige eheliche Festlegung auf einen Partner zunehmend erschwert[41]. Die Folgen davon waren ein Zuwachs in Bezug auf die Pluralität familialer Lebensformen. Dies stellt auf der einen Seite einen Verlust an Sicherheit dar, auf der anderen Seite aber auch einen Gewinn an Freiheit, das Leben individuell zu gestalten[42]. Es wird vermutet, dass die Ehe auf dem Hintergrund dieser Entwicklung einige ihrer gesellschaftlichen Funktionen verloren hat und einem Prozess zunehmender Privatisierung und Individualisierung unterliegt. Den tragenden Sinngehalt der Ehe macht heute die emotionale Bindung zwischen den Eheleuten aus[43]. Damit hat die Ehe im Vergleich zu früher einen Bedeutungswandel erfahren. Im Jahre 1950 befragte Ehepaare charakterisierten die Ehe noch als Zweck- bzw. Solidaritätsverband. Dabei stand der Wunsch nach Geborgenheit und der Wunsch, gemeinsam mit dem Partner etwas aufzubauen an erster Stelle. Befragte Ehepartner aus dem Jahre 1980 dagegen nannten besonders häufig kindorientierte Hoffnungen und Absichten als Grund, eine Ehe einzugehen[44]. Damit stellt sich die Frage, ob auch heute, ein viertel Jahrhundert später, Ehen in der Regel deshalb eingegangen werden, weil ein Kinderwunsch realisiert werden soll oder ob es hierbei Veränderungen gegeben hat.

Eine Studie von SCHNEIDER/RÜGER aus dem Jahre 2007, die die Gründe zu heiraten untersucht hat, zeigt, dass die Motivation, eine Ehe einzugehen individuell unterschiedlich ist. In dieser Studie wurden 754 verheiratete Menschen nach dem Sinn der Ehe befragt. 28,5 % gaben an, dass sie die Ehe als „nützliche“ Institution betrachten. Für sie stellt die Ehe ein Mittel dar, um individuelle und gemeinsame Ziele besser zu erreichen, es dominiert die Überzeugung, dass die Ehe der legitime Ort für die Erziehung von Kindern ist und dass sie der rechtlichen und finanziellen Absicherung dient.

22,8 % antworteten nach dem Sinn der Ehe befragt, dass sie eine Institution mit hoher individueller Bedeutung sei. Diese Befragten legten Wert auf eine liberale Grundhaltung und hoben die persönliche Wertschätzung der Ehe hervor. Die individuelle Wichtigkeit erfährt die Ehe hier aus verschiedenen Sinnzuschreibungen. Neben der Überzeugung, dass die Ehe eine Verbindung auf Lebenszeit darstellt und die kirchliche Trauung von großer Bedeutung ist, gab ein Teil der Befragten an, dass für sie die kirchliche Trauung eher einen erlebnisorientierten Charakter hat. Gemeinsam ist allen Befragten neben dem hohen individuellen Stellenwert der Ehe die tolerante Haltung gegenüber der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Hier wird deutlich, dass fast 23 % die Ehe als wandelbare Institution verstehen, in der traditionelle, religiöse und liberale Aspekte integriert sind.

Für weitere 23% der Befragten liegt der Sinn der Ehe darin, dass sie eine bedeutsame traditionelle kirchliche Institution darstellt, die auf Lebenszeit geschlossen wird. Damit verbunden ist die Ansicht, dass der Wunsch nach Kindern automatisch auch das Eingehen einer Ehe bedeutet. Die Ehe erscheint diesen Befragten als unverzichtbar und ihrer selbst willen schützenswert.

Als eine „sinnentleerte“ Institution werteten 25,7 % die Ehe. Für sie ist die Ehe keine Bindung auf Lebenszeit, eine kirchliche Trauung hat keinerlei Bedeutung und die Ehe stellt auch keine finanzielle und rechtliche Absicherung dar. Des Weiteren wird die Ehe auch nicht als Voraussetzung für Elternschaft gesehen und als verzichtbare gesellschaftliche Institution dargestellt. Die Motive dieser Befragten für die Eheschließung liegen hier in spontan-emotionalen Gründen. Besonders wurde hervorgehoben, dass man die Ehe dem Partner zuliebe eingegangen ist oder die Heirat erfolgte aufgrund eines unreflektierten und spontanen Entschlusses, was dann weniger als begründete Entscheidung, sondern vielmehr als ein „Hineingeraten in die Ehe“ gedeutet werden muss[45].

In dieser Studie kommt zum Ausdruck, dass für ungefähr die Hälfte der Befragten (ca. 51 %) der Wunsch nach Kindern eine Rolle gespielt hat, sich für eine Ehe zu entscheiden. Allerdings bedeutet nur für 23 % der Wunsch nach Kindern auch ein automatisches Eingehen der Ehe. 28,5 % sehen zwar dort den angemessenen Platz, um Kinder zu erziehen, allerdings stehen hier die rechtlichen und finanziellen Sicherheiten, die eine Ehe bietet, im Vordergrund der Entscheidung. Auch die steigende Zahl derer, die sich für ledige Elternschaften entscheiden, sprechen gegen eine alleinige kindorientierte Eheschließung, sondern gerade für die Entkoppelung von Elternschaft und Ehe[46].

Schaut man sich die Gründe der verbleibenden ca. 49 % an, die sich für die Ehe entschieden haben, dann zeigt sich hier deutlich, dass ein breites Spektrum an Gründen für diese Entscheidung vorliegt. Von einem hohen individuellen Stellenwert der Ehe bis hin zu einem „Hineingeraten“ in diese Lebensform. Zum Teil wird sie immer noch als unauflösbar angesehen, für andere ist gerade die mögliche Auflösung der Ehe der Grund, diese überhaupt einzugehen[47]. Ob damit die Möglichkeit der Scheidung nicht zur Schwächung der Ehe beiträgt, sondern gerade zur erhöhten Attraktivität, mag hier dahingestellt bleiben.

Legt man diese Studie zu Grunde, so zeigt sich, dass die Entscheidung zur Heirat sehr individuell geprägt ist. Jedes Paar hat damit „seinen eigenen“ Grund, sich für diese Lebensform zu entscheiden. Neben der Ehe gibt es heute außerdem vermehrt die Form der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Möglichkeit des Zusammenlebens. Man kann davon ausgehen, dass auch diese Entscheidung von jedem Partner für sich getroffen wird und die Gründe dafür so individuell sind, wie die Partner selbst. Dies bedeutet aber auch, dass sowohl die Ausgestaltung der Ehe, wie auch die Ausgestaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sehr individuell geprägt sind, und es nicht mehr „die Ehe“, „die Familie“[48] bzw. „die nichteheliche Lebensgemeinschaft“ gibt, da die Gründe diese Form zu wählen auch Auswirkungen darauf hat, wie Partnerschaften und Familie gelebt werden.

Es liegt nach meiner Meinung damit die Vermutung nahe, dass es für die Beendigung einer Ehe bzw. einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genauso individuelle Gründe gibt wie für deren Eingehen. Mit diesen Trennungsgründen werde ich mich nun im folgenden Abschnitt näher befassen.

4.3 Scheidungsgründe heute

Bereits im 19. Jahrhundert finden sich bei Sozialdenkern Hinweise auf eine tatsächliche oder vermeintliche Krise der Ehe und Familie. Der Soziologe und Sozialreformer LE PLAY sah ein Indiz für diese Krise im Rückgang traditioneller, auf Respekt und Anstand beruhender Beziehungsformen zwischen Ehegatten und Kindern. Nach ENGELS bestand ein Widerspruch zwischen der bürgerlichen Ideologie, die besagt, dass Heirat aus Liebe geschieht, und der Tatsache, dass die Familiengründung und das alltägliche Leben in der Ehe durch materielle Interessen bestimmt waren. In den 60er Jahren wurde auf die Verbreitung von Wohngemeinschaften, die Propagierung einer antiautoritären Erziehung und eine freizügige Sexualität als Gründe für die Bedrohung der Ehe verwiesen. Seit den 70er Jahren werden in der Bundesrepublik eher bevölkerungsstatistische Merkmale angeführt, wenn von der Krise der Ehe und Familie die Rede ist. Hierbei wird auf fünf Indikatoren verwiesen: den Rückgang der Heiratshäufigkeit, den Geburtenrückgang und auf die Zunahme der Scheidungshäufigkeit. Weitere Indikatoren stellen die Zunahme der wachsenden Zahl an unehelich geborenen Kindern und die Zunahme von nichtehelichen Lebensgemeinschaften dar. Auffallend ist, dass die Merkmale, die als Indikatoren einer solchen Krise angeführt werden, immer wieder wechseln[49].

In jüngster Zeit ist man in Deutschland der Frage nach den Ursachen von Ehescheidungen forschungsmäßig vor allem unter individuell psychologischen Aspekten nachgegangen; weiterhin gibt es rechtssoziologische Abhandlungen, wobei hier der Fokus auf der Umsetzung des geltendes Scheidungsrechts liegt. Studien, die die Ursachen von Ehescheidungen im philosophisch-theologischen Kontext reflektieren, bilden einen weiteren Forschungsschwerpunkt. Weiterhin wurde eine Reihe von demographischen Analysen durchgeführt und versucht, die verursachenden Bedingungen von Ehescheidungen aufgrund von Sozialvariablen zu erklären. Es wurde z.B. eine Korrelation zwischen dem Heiratsalter, der Kinderzahl, der Konfession, der sozialen Schichtung und dem „Scheidungsrisiko“ festgestellt.[50] Derartige einfache Korrelationsberechnungen stellen jedoch keine ausreichenden Analysen von Ursachen von Ehescheidungen dar, da es sich dabei um typische Scheinkorrelationen handeln kann und da eventuell weitere verursachende Faktoren nicht erfasst worden sind. Allerdings soll mit dieser Kritik an demographischen Studien ihr Wert nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern nur vor zu schnell abgeleiteten inhaltlichen Interpretationen gewarnt werden[51]. Im folgenden Teil der Arbeit werde ich verschiedene Ansätze von Scheidungstheorien aufzeigen, um zu versuchen, den Gründen, die zu einer Scheidung führen, so nahe wie möglich zu kommen.

4.3.1 Ansätze von Scheidungstheorien

Die Ehescheidung ist neben der Verwitwung und dem Getrenntleben eine wesentliche Form der Familiendesorganisation bzw. Familienumorganisation. Ihre Bedeutung für die Familiensoziologie ist schon immer betont worden, da Untersuchungen von Ehe und Familie nicht nur deren Funktionieren und Konstituieren im Blick haben dürfen, sondern auch Formen der Umstrukturierung oder Auflösung[52].

Nimmt man den Blick von der gesamtgesellschaftlichen Ebene - makrosoziologische Perspektive - ein, dann wird die Institution Ehe und Familie als ein soziales Subsystem gesehen, dessen Funktionen für die Gesellschaft thematisiert werden. Im Vordergrund stehen die funktionalen Beziehungen zwischen dem System Ehe und Familie und seiner gesellschaftlichen Umwelt. Ergeben sich Änderungen im gesamtgesellschaftlichen System, so führen diese zu neuen Anforderungen an Ehe und Familie. Hier muss es dann zu einer Anpassung kommen. Ergeben sich bei diesem Prozess Probleme, so können diese sich in einem erhöhten Scheidungsrisiko niederschlagen[53]. Legt man die historische Familienforschung zu Grunde, so wird deutlich, dass Ehe und Familie im Laufe der geschichtlichen Entwicklung eine Funktionsverlagerung erfahren haben, da Funktionen zum Beispiel an staatliche Institutionen abgegeben wurden ( private und gesetzliche Kranken-, Unfall- und Sozialversicherung, öffentliches Gesundheitswesen, Kinderkrippen und Kindertagesstätten etc.). Dies stellt zum Einen einen Funktionsverlust, zum Anderen aber auch eine Funktionsentlastung für das Subsystem Ehe und Familie dar. Dieser Funktionsverlust muss nicht notwendigerweise zu einer erhöhten Instabilität von Ehe und Familie führen, da das Subsystem auch Entlastung erfährt. Sieht man allerdings den Funktionsverlust von Ehe und Familie unter dem Aspekt struktureller Veränderungen, so wird deutlich, dass Ehe und Familie durch die Industrialisierung vor allem einen ökonomischen Funktionsverlust erlitten haben. Die damit verbundenen Aufgaben werden nun von staatlichen und gesellschaftlichen Trägern übernommen. Mit der Auflösung des „ganzen Hauses“ kam es jedoch auch zu einem Funktionszuwachs für Ehe und Familie in anderen Bereichen, denn die Auslagerung der ökonomischen Funktionen führte zu einer Konzentration auf die eheliche Partnerbeziehung und die Eltern-Kind-Beziehung. Damit veränderten sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von Heirat dahingehend, dass die emotionale Passung der Partner zur primären Voraussetzung für die Eheschließung wurde. Dies ist nun die Voraussetzung, unter der das Subsystem Ehe und Familie weitere Funktionen wie Reproduktion und Sozialisation erfüllen muss. Mit diesem Funktionszuwachs von Ehe und Familie, der als Sentimentalisierung beschrieben wird, neigt dieses Subsystem allerdings zu hoher Instabilität, da Gefühle dem Wandel unterliegen. Mit dieser hohen Sensibilität von Ehe und Familie könnten sich die steigenden Scheidungszahlen erklären lassen[54].

Wenn Emotionalität die heutige Voraussetzung zum Eingehen einer Ehe ist, dann ist es notwendig, bei der Frage, was Ehen instabil macht, nicht nur den Blick von außen auf die Ehen einzunehmen, sondern auch darauf zu schauen, was das System Ehe aus sich selbst heraus instabil werden lässt.

Diese mikrosoziologische Perspektive konzentriert sich vor allem auf die internen Prozesse und Strukturen der einzelnen Familien[55]. Hierbei gibt es drei Hauptansätze zur Erklärung der Ehescheidung.

Bei (1) handelt es sich um den ökonomischen bzw. Rational-Choice-Ansatz, der als Hauptursache von ehelicher Instabilität und Scheidung die chronische Unterversorgung von Ehegewinn ansieht, so dass sich zumindest für einen Partner das Verbleiben in der Ehe nicht länger lohnt[56]. Dieser Ansatz geht davon aus, dass Ehen geschlossen und stabil gehalten werden, sofern der gemeinsam erwartete Ehegewinn höher ist, als der Gewinn, den jeder der Partner von Alternativen erwarten kann. Der Kernvorgang der Interaktion der Ehepartner ist die erfolgreiche Produktion von Ehegewinn und die Nicht-Verfügbarkeit besserer Alternativen. Die Produktion des Ehegewinns unterliegt allerdings der Gefahr des Effizienzverlustes, wenn mindestens ein Partner seine Aufwendungen für den anderen Partner reduziert. Aus diesem Grund benötigen eheliche Beziehungen ein bestimmtes System der sozialen Kontrolle, welches in der Regel die spezifische emotionale Loyalität der Partner zueinander darstellt[57].

Für den Ansatz (2) liegt die Ursache ehelicher Instabilität in einer unzureichenden sozialen und normativen Einbettung der Akteure[58]. Soziale Einbettungen fungieren als Beziehungskapital, aus dem Ressourcen mobilisiert werden können und die dann den Ehegewinn tangieren. Sie sind weiterhin ein Feld von Interaktion, Kommunikation, sozialer Kontrolle und sozialem Einfluss und dienen so der Stabilisierung der sozialen „Definition“ der Beziehung des Paares als „Einheit“. Die soziale Einbettung in dichte, überlappende und homogene Netzwerke stabilisieren die eheliche Beziehung, wogegen getrennte Netzwerke und die Verfügung der Partner über nicht-ehespezifisches Beziehungskapital die Instabilität der Ehen erhöhen[59]. Allerdings haben Netzwerke keineswegs nur stabilisierende Folgen für die Ehe, da sie Spannungen und Konflikte auslösen können. Dies gilt besonders für das Netzwerk der Verwandten und die unterschiedliche Neigung der Partner zu einer Einbindung in dieses Netzwerk[60]. Eine zweite Quelle von Konflikten ist die Konkurrenz, die Netzwerke auf die eheliche Beziehung selbst ausüben können[61].

Die Art der sozialen Einbettung ist insbesondere für den Fall einer Krise und einer eventuell ins Auge gefassten Trennung von großer Bedeutung. Überlappende und dichte Netzwerke verhindern Ehekrisen weitgehend und lassen Gedanken an eine Trennung erst gar nicht entstehen, nicht zuletzt über das dort in der Regel vorhandene starke Framing der Beziehung als „Einheit“[62].

Die (3) Erklärung betont Änderungen in den sozialen Strukturen und erklärt den Anstieg der Scheidungen durch die Möglichkeit zu attraktiven Alternativen, wie zum Beispiel ein Leben als Single, leben in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, oder in der Alternative einen neuen Partner zu finden und sich wieder zu verheiraten, wenn die aktuelle Beziehung nicht mehr zufriedenstellend genug ist[63]. Hiermit kann auch die Tatsache erklärt werden, dass in den jüngeren Kohorten die Stabilität der Ehen drastisch gesunken ist. Ehen, die in Schwierigkeiten kamen, wurden in den älteren Kohorten nicht einfach aufgegeben. Die bloße Nichtverfügbarkeit von Alternativen war die Hauptkraft, die die eheliche Beziehung stabil hielt, wenn der Ehegewinn nicht hoch und die soziale Geltung des Modells „gute Ehe“ nicht länger stark genug war. In den jüngeren Kohorten dagegen trennen sich Paare schon dann, wenn die ersten (auch kleinere) Schwierigkeiten auftreten, da sich den Partnern genug andere Alternativen bieten[64].

Jeder dieser Ansätze, der die internen Strukturen und Interaktionen der Ehepartner im Blick hat, kommt für sich zu Erkenntnissen, die das Scheidungsrisiko der Partner erhöhen und, obwohl es sich um unterschiedliche Ansätze handelt, widersprechen sie sich gegenseitig nicht. Z. B. können Anreize nur unter Bezug auf alternative Möglichkeiten bewertet werden, und Werte und Normen erhalten ihre Legitimation, Plausibilität und Relevanz nur innerhalb des Kontextes funktionierender aktueller Beziehungen und der Stabilität in einem weiteren sozialen Kontext[65].

Ein anderer Ansatz von Scheidungstheorien, ist das Einnehmen einer individualistischen Perspektive . Dieser Ansatz geht nicht von eigenständigen Systemen, Gruppen oder Interaktionen aus, im Fokus stehen vielmehr die Eigenschaften und Interessen der einzelnen Akteure. Aus dieser Perspektive werden Aussagen über die Beziehungen der Familie, zur Umwelt und über das interfamiliale Beziehungsgeflecht getroffen. Am bedeutendsten sind hier die Theorien des rationalen Handelns (social-choice bzw. rational-choice theory, Austauschtheorien[66] ). Die gemeinsame Ausgangsbasis dieser theoretischen Ansätze besteht darin, dass individuelle Handlungen und spezielle Entscheidungen auf der Basis von Kosten-Nutzen-Abwägung erklärt werden. Hierbei stellt die Ehe eine Produktionsgemeinschaft dar, die Haushaltsgüter wie Gesundheit, Kinder oder sexuelle Befriedigung produziert. Diese Produktion ist abhängig von bestimmten Rahmenbedingungen wie Einkommen, Zeitressourcen und auch von Fähigkeiten und Kenntnissen der einzelnen Haushaltsmitglieder. Diese Produktionsgemeinschaft bildet sich auf dem Heiratsmarkt. Bei der Heirat können die Akteure aber nur antizipieren, dass die Ehe ihnen einen höheren Nutzen bringt als das Single-Dasein. Jedoch kann der erwartete Ehenutzen von dem tatsächlichen deutlich abweichen, da man bei der Heirat nur begrenzte Informationen über sich und den anderen hat und sich Fähigkeiten und Kenntnisse, die zum Ehegewinn beitragen sollen, im Laufe der Zeit ändern können. Wird dieser Gewinn nicht erreicht, so kann dies zur Scheidung führen, jedoch nur, wenn Alternativen bestehen und trotz der Kosten einer Scheidung (materielle Transferleistungen, Stigmatisierung) für den Einzelnen wieder einen höheren Nutzen versprechen. Ein entscheidender Unterschied zu den zuvor vorgestellten Theorien liegt darin, dass hier die Ehescheidung als ein Resultat einer Entscheidung gesehen werden kann, da der Grund für die Scheidung das Vorhandensein bzw. die Erwartung von gewinnbringenden Alternativen darstellt. Kritisch wird hier angemerkt, dass diese Theorie zu Grund legt, dass sich Handlungen ausschließlich oder vorwiegend an der Maxime der individuellen Nutzenmaximierung orientieren[67].

In den dargestellten Theorieansätzen wird für mich deutlich, dass jede Theorie für sich genommen Erklärungen liefern kann, warum Ehepartner die Entscheidung treffen sich zu trennen. Keine der Theorien nimmt aber für sich in Anspruch, dass durch sie alleine die zunehmende Instabilität von Ehen erklärt werden kann. So sind es Theorien, die aus verschiedenen Perspektiven versuchen, Phänomene zu erklären, wohl wissend, dass eine Erklärung erst dann der „Wahrheit“ am nächsten kommt, wenn die Erkenntnisse aus den verschiedenen Blickwinkeln miteinander verschränkt werden. So dürfte kaum eine Ehe lediglich daran scheitern, dass ein spezielles System Ehe nicht die Anpassung an die Umwelt schafft, wenn diese Umwelt verlangt, dass die Frau in der Ehe vermehrt mit erwerbstätig ist. Würden dabei nicht sowohl die Interaktionen der Partner zu diesem Thema genauso wie auch die Interaktionen mit den sozialen Netzwerken (Verwandte, Freunde) und die individuellen Fähigkeiten der Ehepartner bei den Überlegungen mit einbezogen werden, käme das Ergebnis dieser Überlegungen sicherlich nicht sehr nahe an den Wahrheitsgehalt der Scheidungsgründe heran. Nach meiner Meinung ist hier der Blick bis ins Detail von großer Wichtigkeit, denn nur so kann man Scheinfolgerungen vermeiden.

Für mich ist ein wichtiger Kritikpunkt an allen vorgestellten Theorien, dass nicht eine Theorie das Rechtssystem in seine Überlegungen mit einbezieht. Es dürfte in Hinblick auf die Scheidungsraten einen großen Unterschied machen, wie Scheidungen im Gesetz verankert sind und wie diese bewertet werden[68]. Ebenso wenig berücksichtigt keine Theorie, inwieweit der Ablauf eines Scheidungsverfahrens, in das die Partner oft über Jahre eingebunden sind, die Lebenswirklichkeit dieser Akteure beeinflusst.

Nachdem ich nun theoretisch versucht habe darzulegen, was Ehen instabil machen könnte, ist im Folgenden auch der Blick auf empirische Untersuchungen dazu wichtig. Hierbei kann überprüft werden, inwieweit diese Theorien von der Praxis bestätigt werden. Wegweisend war und ist hier die Mannheimer Scheidungsstudie, die ich im folgenden Kapitel darstellen möchte.

4.3.2 Empirische Untersuchungen

Ein fast durchgängiges Problem bislang vorliegender empirischer Untersuchungen zum Scheidungsrisiko war der Mangel an geeigneten Daten. Bisherige Untersuchungen beruhten zum einen auf der amtlichen Statistik, in der zahlreiche Merkmale, die zur Erklärung des Scheidungsrisikos in Betracht kommen, nicht enthalten sind, und zum anderen auf sozialwissenschaftlichen Erhebungen, die entweder nicht auf einer Zufallsauswahl beruhen oder das Scheidungsereignis in unzureichender Fallzahl erfassen. Hinzu kommt, dass bei den meisten Erhebungen Veränderungen wichtiger Faktoren im Lebenslauf nicht oder nur ungenügend erfasst wurden. Mit der (1) Mannheimer Scheidungsstudie [69] liegen Daten vor, die viele bisher bestehende Probleme ausräumen und neue Untersuchungs-möglichkeiten eröffnen[70].

Diese Studie geht davon aus, dass die Entscheidung eine Ehe zu beenden, das Ergebnis vielfältiger Entwicklungen im Lebenslauf von Männern und Frauen darstellt. Scheidungen, so wird angenommen, sind das Ergebnis einer Ehe und damit das Ergebnis eines Kumulationsprozesses, bei dem die Eigenschaften und Verhaltensweisen beider Ehepartner neben bestimmten rationalen Merkmalen ihrer Beziehung bedeutsam sind. Die Besonderheit dieser Studie ist, dass sowohl die rationale, wie auch die biographische Perspektive der Paare abgefragt wurden. Dies hatte zur Konsequenz, dass die Basis der Studie nur Fragebögen sein konnten, die von beiden Ehepartnern beantwortet wurden. Nur so konnte die Paarperspektive konsequent umgesetzt werden[71]. Diese Studie ist durch ein spezielles Auswahlverfahren[72] hinreichend groß und speziell auf die Untersuchung verschiedener Scheidungsursachen ausgerichtet, die bislang nicht befriedigend aufgeklärt sind. Das Fragenprogramm ist stark an theoretischen Überlegungen und Hypothesen orientiert und die Formulierung konkreter Hypothesen ist explizit auf westliche Industrienationen zugeschnitten. Zielsetzung der Erhebung war es, verschiedene Theorien zur Erklärung der Ehescheidung empirisch zu untersuchen und dabei neben dem Fallzahlenproblem einige Informationsdefizite schon vorhandener Datensätze (als wichtig angesehene Variablen fehlen) zu vermeiden.

Das Befragungsinstrument werde ich in einer kurzen Skizze darstellen, um die Komplexität der Studie zu zeigen. Es bestand aus einem Interview von ca. 52 Minuten Länge. Dieses Interview wurde anhand eines Fragebogens geführt, der in dreizehn Blöcke unterteilt war. Im ersten Block wurden Fragen zur ehelichen Stabilität aus soziologischer Perspektive gestellt, wie zum Beispiel Daten, die den Beginn der dauerhaften Beziehung markierten. Ein zweiter Frageblock beschäftigte sich mit vorehelichen Faktoren. Darunter fielen Fragen nach den genauen Umständen zu Beginn der festen Beziehung und ebenso Fragen, welche die Akzeptanz zu Beginn der Beziehung im sozialen Umfeld des Paares betrafen. Eine große Bedeutung für die Stabilität von Ehen wird Kindern zugemessen. Damit beschäftigte sich der dritte Fragenblock. Soweit die Paare keine Kinder hatten wurde die Frage aufgeworfen, ob bei Eheschließung ein Kinderwunsch vorhanden war oder ob das Paar freiwillig keine Kinder hatte. Im nachfolgen Block wurde nach der internen Struktur und Organisation der Ehe gefragt. Bei diesen Fragen kam es auch darauf an, ob ein Wandel im Laufe der Ehezeit zu verzeichnen war. Innerhalb der austauschtheoretischen Scheidungsforschung nimmt die Ehequalität eine wichtige Rolle ein. Fragen zur Ehequalität wurden auf den Ehebeginn und auch auf den aktuellen Zeitpunkt, bzw. Zeitpunkt der Entscheidung zur Scheidung bezogen und bildeten den fünften Fragenkomplex. Der sechste Fragenblock beschäftigte sich mit dauerhaften Belastungen für die Ehe, wie zum Beispiel lang bestehende Konflikte. Ehescheidungen sind keine Ereignisse, die plötzlich auftreten. Deshalb wurden im siebten Block Daten erhoben, die mögliche Umbruchpunkte in der Ehe darstellten und damit eventuell zur Scheidung führten (aber auch, bei bestehenden Ehen, Krisen anzeigten, die überwunden werden konnten). Statistiken zeigen, dass Scheidungskinder ein erhöhtes Risiko zur Scheidungsneigung aufweisen. Deshalb wurde auch die Qualität der Ehe leiblicher oder sozialer Eltern beider Ehepartner abgefragt. Im neunten Fragenblock befanden sich Fragen zur Einbettung der Paare in soziale Netzwerke, bezogen auf Verwandtschaft und Freunde. In der theoretischen Tradition des Systems Familie werden, wie von mir dargestellt, Ehescheidungen unter anderem als rationale Abwägung der Vor- und Nachteile einer Ehe verstanden. Fragen nach den ehespezifischen Investitionen befanden sich im zehnten Fragenkomplex. Da auch das Bildungsniveau der Ehepartner von großer Bedeutung für die Ausgestaltung der Ehe ist, wurden dazu ebenfalls Daten erhoben. Eng damit verbunden sind Fragen, die die Berufsbiographie der Ehepartner betreffen, sie standen beim zwölften Fragenkomplex im Fokus. Ein letzter Fragenkatalog beschäftigte sich mit der wirtschaftlichen Situation über die Dauer der Ehe hinweg sowie auf die aktuelle wirtschaftliche Zufriedenheit.

Mit diesem von mir nur skizzenhaft dargestellten Befragungsinstrument gelang es, eine Datenquelle zu erstellen, die die Möglichkeit erschloss, soziologische Ursachen einer Ehescheidung genau zu untersuchen. Die großen Vorteile dieser Studie liegen in der konsequenten Umsetzung der Biographie- und Paarorientierung sowie in der Breite der erhobenen Variablen[73].

Auf Grund der Daten der Mannheimer Scheidungsstudie haben VON GOSTOMSKI, HARTMANN und KOPP in einer empirischen Analyse versucht, soziostrukturelle Bestimmungsgründe einer Ehescheidung zu benennen. Die Studie zeigt, dass erwartungsgemäß die Ehen der ältesten Kohorte am stabilsten sind. In der Kohorte bis 1960 ließen sich lediglich 2%, in der Kohorte 1961-1970 bereits 7% und in der Kohorte 1971-1980 dann 12% scheiden. VON GOSTOMSKI, HARTMANN und KOPP schließen daraus, dass der entscheidende soziale Wandel hinsichtlich des Anstiegs der Scheidungsraten bereits die Eheschließungsjahrgänge der 70er Jahre betroffen hat. Ein weiteres Ergebnis der Studie bestätigt die Vermutung, dass die Wohnortsgröße Einfluss auf das Scheidungsrisiko nimmt. Das geringste Scheidungsrisiko haben hierbei Paare, die in einem Wohnort mit bis zu 100.000 Einwohnern leben. Auch die These der Scheidungstransmission erhält hier eine neue Bestätigung, da die Scheidung der Eltern einen risikofördernden Einfluss darstellt. Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass das zunehmende Heiratsalter von Mann und Frau das Scheidungsrisiko verringert. Hingegen beeinflusst die vorherige Probeehe, also ein uneheliches vorheriges Zusammenleben, das Scheidungsrisiko nicht positiv. Eine religiöse Bindung beider Partner und die damit verbundene kirchliche Trauung verringert das Scheidungsrisiko, nicht aber allein die Zugehörigkeit der Partner zur katholischen Kirche. Den theoretischen Erwartungen entsprechend haben bildungshomogene Paare eine geringere Scheidungsrate als Paare mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen. Allerdings zeigt sich ein Unterschied bei dem Einfluss der beruflichen Ausbildung der Partner. Während die berufliche Ausbildung der Frau keine Wirkung hat, stabilisiert die Ausbildung des Ehemannes und die Vollzeiterwerbstätigkeit die Ehe eindeutig. Ist die Frau hingegen voll erwerbstätig, stellt dies einen Risikofaktor für die Ehe dar. Stabilisiert wird die Ehe hingegen durch gemeinsame Kinder, unabhängig davon, ob die Kinder in oder noch vor der Ehe geboren werden. Ebenfalls stabilisierend wirkt sich gemeinsamer Immobilienbesitz auf die Ehe aus.

Diese Analyse zeigt, dass soziostrukturellen Faktoren, wie auch die Theorien annahmen, eine wichtige Rolle bei der Erklärung des Scheidungsverhaltens zukommt. Des Weiteren konnten Thesen, die von der ökonomischen Theorie der Familie (siehe 2.3.1) abgeleitet werden, ebenfalls bestätigt werden[74].

Eine weitere - retrospektive Studie - legte BEHLING vor, die im Jahre 2002 entstand und zum Ziel hatte, subjektive Scheidungsgründe und wie die Geschiedenen diese wahrnehmen, zu benennen[75].

An dieser Studie nahmen 322 Geschiedene bzw. Getrenntlebende teil. Es handelte sich dabei um 256 Frauen und 66 Männer, die sich auf Grund von Zeitungsanzeigen gemeldet hatten. Grundlage für die Befragung stellte der „Fragebogen zur Untersuchung von subjektiven Scheidungsgründen“ von MADARASZ dar. Er dient der deskriptiven Erfassung von Scheidungsursachen aus der Sicht der Geschiedenen.

Das Befragungsinstrument war ein Fragebogen mit 164 Items. Im ersten Teil des Bogens wurden Angaben zur Person und zur Partnerschaft gemacht. Die demographischen Variablen umfassten Geschlecht, Alter, Konfession, Schulbildung, Berufstätigkeit, Wohnortsgröße und Anzahl der Kinder. Unterpunkte zum Thema Partnerschaft waren Heiratsalter, Ehedauer, die Dauer der Partnerschaft bis zur Heirat und die Dauer des vorherigen Zusammenlebens. Ebenso wurde erfragt, wie lange die Scheidung/Trennung zurückliegt. In einem weiteren Teil des Fragebogens sollten Aussagen zur Partnerschaft zum Zeitpunkt des Eingehens der Beziehung gemacht werden. Fünf Items befassten sich mit der subjektiven Wahrnehmung von Ähnlichkeiten der Partner, ebenfalls zum Zeitpunkt des Eingehens der Partnerschaft. In weiteren Fragen wurde versucht zu ermitteln, ob zu Beginn der Partnerschaft auch eine Trennung/Scheidung vorstellbar war. Dieser Fragenkomplex wurde dann auch noch einmal gestellt, bezogen auf den späteren Zeitraum der Beziehung. In einer weiteren Kategorie wurden Fragen zum ersten Scheidungsgedanken, zum Eheverlauf, zum eingeschätzten Scheidungsrisiko und zur Initiative zu Scheidung gestellt. Die allgemeinen subjektiven Scheidungsgründe wurden durch 22 Items erfasst. 15 Items befassten sich mit Bedingungen bzw. Umständen, die den Entschluss zur Scheidung erleichterten, mit 19 Items wurde erfragt, was die störungsauslösenden Bedingungen waren und in weiteren 18 Items wurden die entscheidungstheoretischen Umstände versucht zu ermitteln[76].

Die Auswertung der Fragebögen ergab, dass die befragten Männer und Frauen im Schnitt seit fünf Jahren geschieden waren bzw. seit ca. 2 Jahren getrennt lebten. Der erste Gedanke zur Scheidung trat bei den Frauen nach 9,2 Jahren, bei den Männern nach 7,6 Jahren auf. Die Initiative zur Scheidung/Trennung ging aus Sicht der Frauen von 66,8 % von ihnen selbst aus, in 24,1 % vom Partner und bei 9,1 % war es eine gemeinsame Entscheidung. Die Männer gaben an, dass sie in 35,4 % der Fälle die Scheidung selbst initiierten, in 46,2 % die Partnerin die Scheidung wünschte und in 18,5 % die Scheidung auf Grund einer gemeinsamen Entscheidung erfolgte.

Die drei häufigsten Scheidungsgründe waren (1) die unterschiedliche Entwicklung der Partner, (2) Kompetenzdefizite des Partners zur Führung einer zufrieden stellenden Partnerschaft (Kommunikation, Sozialkompetenz, Stressbewältigung) und (3) enttäuschte Erwartungen in der Partnerschaft (Verarmung der Beziehung, Mangel an Liebe und Leidenschaft). Weitere wichtige Scheidungsgründe waren Gleichgültigkeit und fehlender Respekt des Partners sowie emotionale Beziehungsprobleme. Außereheliche Beziehungen des Partners sowie das eigene Verlieben in einen anderen Menschen spielten als Scheidungsgrund eine eher untergeordnete Rolle.

Gefragt nach den scheidungserleichternden Bedingungen wurden von den Befragten am häufigsten das Fehlverhalten des Partners, eine unbefriedigende Sexualität und die geringe Passung zwischen den Partnern genannt. Die Frauen nannten vermehrt ihre finanzielle Unabhängigkeit und die eigene hohe Autonomie als scheidungserleichternde Faktoren. Erwachsene Kinder, Hoffnung auf eine bessere Partnerschaft und die Scheidung der Eltern (Transmissionsriemen) wirkten sich nicht nennenswert als erleichternde Bedingungen aus. Erschwert wurde die Entscheidung zu Trennung/Scheidung durch die Verantwortung gegenüber den Kindern, durch die finanzielle Verschlechterung und dadurch, dass die Befragten nicht daran glaubten, in Zukunft einen besseren Partner zu finden.

Als störungsauslösende Bedingung nannten Männer wie Frauen am häufigsten außerehelichen Beziehungen des Partners[77] (nicht jedoch als Scheidungsgrund), Stressanhäufung im Alltag und das Alter der Kinder[78]. Gefragt nach dem Verlauf der Ehe gaben beide Geschlechter am häufigsten einen schleichenden Zerfall ihrer Partnerschaft an.

Deutlich wurde durch diese Befragung, dass Stress aus der Sicht der Befragten übereinstimmend als negativ für die Beziehung bewertet wird und durch Stress Defizite der eigenen Kompetenzen und der des Partners verstärkt werden. Diese Ergebnisse decken sich mit den Annahmen des staatstheoretischen Modells von Bodenmann, wonach eine inadäquate Bewältigung verschiedener Stressoren eine Verschlechterung der dekadischen Kommunikation und Stressbewältigung zur Folge hat.

Die Dauer der Ehe korreliert nicht mit der zuvor benannten Partnerähnlichkeit, auch konnten keine Zusammenhänge zwischen den demographischen Merkmalen und der Stärke der Liebe zu Beginn und in der späteren Phase der Partnerschaft nachgewiesen werden. Dafür bestand ein Zusammenhang zwischen der Ehedauer und dem zuvor eingeschätzten Scheidungsrisikos. Deutlich wurde auch, dass der gesellschaftliche Status und das Einkommen des Partners als attraktiv eingeschätzt werden und die Ehe dadurch stabiler ist. Diejenigen, die die Scheidung/Trennung initiiert hatten[79] schätzten emotionale Beziehungsprobleme stärker als Scheidungsgrund ein als die Nichtinitiatoren. Diese Initiatoren nahmen die geringe emotionale Bindung somit eher als scheidungserleichternde Bedingung. Nicht-Initiatoren nannten vor allem ihre emotionale Verbundenheit als entscheidungstheoretischen Grund, während Initiatoren hauptsächlich Verpflichtungserklärung und Schuldgefühle sowie materielle und situationsbezogene Erwägungen als entscheidungstheoretisch angaben[80].

Beschäftigt man sich mit theoretischen Konzepten und empirischen Untersuchungen zu Scheidungsgründen so wird die Vermutung bestätigt, dass weder die Theorie noch die Empirie Scheidungsgründe eindeutig und exklusiv benennen können. Deutlich wird hier, dass aus verschiedenen Blickwinkeln auf das System Ehe einzelne Gründe erkannt werden, die zum Scheitern führen können, allerdings jeweils auch andere Gründe parallel dazu vorhanden sind. Keine Ehe scheitert aus rein soziostrukturellen Gründen, wie auch keine Ehe aus rein subjektiven Gründen scheitert. Es können aus den Untersuchungen Tendenzen dargelegt werden, die zur Instabilität von Ehen beitragen können, warum allerdings eine Ehe tatsächlich scheitert, kann nur von den Partnern selbst beantwortet werden. Dies bedeutet aber auch, dass diejenigen, welche mit Menschen arbeiten, die in Scheidung oder Trennung leben, ganz genau hinhören müssen, welche Gründe von den jeweiligen Partnern benannt werden. Nur so kann auch in der sozialen Arbeit diesen Menschen Rechnung getragen werden.

4.3.3 Resümee

Davon ausgehend, dass in der heutigen Zeit weniger Ehen geschlossen werden, gleichzeitig aber die Scheidungsrate steigt, hatte ich die These aufgestellt, dass sich die Bedeutung der Ehe und Scheidung in der heutigen Zeit gegenüber früher gewandelt hat und dass dies auf einen sozialen Wandel in der Gesellschaft zurückzuführen ist. Sieht man sich die Ergebnisse aus den verschiedenen Konzepten und Studien an, so kann dies bestätigt werden.

War in der Vergangenheit die Ehe vor allem als Versorgung der Frau zu sehen und speziell in den 50er und 60er Jahre von allen erwünscht und ist eine Ehe automatisch eingegangen worden, wenn ein Paar eine Familie gründen wollte, so hat sich auch dort ein Wandel vollzogen. Frauen sind heute vielfach selbständiger und finanziell vom Partner unabhängiger. Heute ist der Wunsch, eine Ehe einzugehen in der Regel eine individuelle Entscheidung der jeweiligen Partner. Dem gleichzusetzen ist die Entscheidung gegen eine Ehe, aber für ein Lebensgemeinschaft. Dies bedeutet aber auch, dass jedes Paar, welches sich zum Heiraten oder zum Zusammenleben entscheidet, für sich eigene Kriterien entwickelt, dies zu tun.

Damit verändert sich auch das Profil des gemeinsamen Familienlebens. Speziell in der Zeit des Wirtschaftswunders war Familie dadurch geprägt, dass der Mann Alleinverdiener der Familie war und die Mutter die gemeinsamen Kinder, ohne dass sie außerhalb des Haushalts arbeitete, versorgte und erzog. Ging eine Frau in dieser Zeit einer Arbeit nach, so lag dies in der Regel daran, dass sie dies aus einer finanziellen Not heraus tat. Dieses Familienbild hat sich in der heutigen Zeit deutlich gewandelt. Mütter sind nicht mehr grundsätzlich zu Hause und versorgen und erziehen alleine die Kinder, sondern gehen, auch wenn keine finanzielle Not besteht, arbeiten. Väter stellen nicht mehr alleine das Familienkapital zur Verfügung, sondern leisten lediglich einen Teil dazu. Der andere Teil wird von der Frau geleistet, und die Versorgung und Erziehung der Kinder wird von den Elternteilen gemeinsam erbracht. Durch diese veränderten Gegebenheiten strukturiert jede Familie heute ihr Familienleben individuell und verleiht ihm damit ihr eigenes Profil.

Haben sich Paare für Kinder entschieden, so kann davon ausgegangen werden, dass auch die Familienstrukturen von Individualität geprägt sind. Sicherlich setzen Gesetz und Gesellschaft bestimmte Rahmenbedingungen, wie z.B. die Schulpflicht für Kinder, der jede Familie unterworfen ist. Wie sich aber Familie im Innenverhältnis konstruiert und dieses lebt, bleibt zu großen Teilen ihnen selbst überlassen.

Aber auch die Bedeutung einer Scheidung hat sich im Laufe der Zeit verändert. Ging damit in früheren Jahren automatisch eine Stigmatisierung einher, so besteht heute auf Grund des veränderten Scheidungs- und Scheidungsfolgerechts eine vereinfachte Möglichkeit, eine Ehe zu beenden. So stellt heute eine Scheidung nicht erst den letzten Ausweg dar, um einer Ehe zu entkommen, sondern eine akzeptierte Möglichkeit, Ehekonflikte zu lösen. Dies bedeutet eine größere Freiheit in der Entscheidung, welche viele Paare auch nutzen. In der Regel entscheidet mindestens ein Partner, dass diese Ehe oder Beziehung, in der Form wie sie gerade besteht, für ihn nicht mehr lesbar ist und fordert die Trennung oder Scheidung. Wie schon die Gründe der Heirat oder die Entscheidung zum Zusammenleben individuell geprägt waren, sind auch die Gründe, sich zu trennen, so individuell, wie die Paare selbst.

Kommt es zu einer Trennung von Partnern, die gemeinsame Kinder haben, so kann davon ausgegangen werden, dass diese Trennung ein einschneidendes Ereignis darstellt, welches bearbeitet werden muss[81]. Dies gilt insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Mit der Geburt eines Kindes entstehen per Gesetz rechtliche Beziehungen zwischen dem Kind und seinen Eltern. Fraglich ist nun, was mit diesem Verhältnis bei einer Trennung der Eltern geschieht. Bleibt es weiterhin erhalten oder erlischt es? Macht das Gesetz den Eltern Vorgaben, wie die Elternschaft, wenn sie weiter besteht, zu leben ist, oder haben die Eltern die Freiheit, dieses Verhältnis weiterhin individuell zu gestalten?

Diese Fragen gilt es zu klären, um das Elternverhältnis zu dem Kind/den Kindern für die Zukunft neu zu gestalten. Diese neue Gestaltung stellt dann eine der schwierigsten Aufgaben dar, die die Eltern gemeinsam zu bewältigen haben. Die Bewältigung ist dabei vielfach abhängig von soziostrukturellen Maßnahmen wie speziellen Beratungsangeboten und den Unterstützungsleistungen sozialer Netzwerke[82], da Eltern in Scheidungs- oder Trennungssituationen in der Regel mit der Aufgabe alleine überfordert sind. Auch die soziale Arbeit macht hier Eltern im Bereich der Lebensberatung oder im Rahmen der psychologischen Beratung Angebote, damit eine Neugestaltung der Familie erfolgreich verlaufen kann.

Im nun folgenden Kapitel werde ich mich damit beschäftigen, wie nach einer Trennung oder Scheidung die rechtlichen Beziehungen zwischen Kindern und ihren Eltern aussehen, und die Frage beantworten, ob es von Seiten des Gesetzgebers möglich ist, das Eltern-Kind-Verhältnis soweit als möglich so zu leben, wie zu der Zeit, als alle noch in einem Haushalt lebten.

5 Die rechtlichen Regelungen der Beziehung zwischen Eltern und Kindern nach Scheidung oder Trennung

5.1 Elterliche Sorge

Mit der Elternschaft begründet sich zwischen den Eltern und den Kindern ein rechtliches Verhältnis, welches in den §§ 1616ff BGB näher geregelt wird[83]. Gemäß § 1626 Abs.1, S.1 BGB steht den Eltern damit ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind zu, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren[84]. Dies bedeutet, dass für jedes Kind, das in einer Ehe geboren wird, die Ehepartner gemeinsam die Sorge zum Wohl des Kindes ausüben.

5.1.1 Bei Scheidung

Kommt es zur Scheidung der Eltern stellt sich die Frage, ob dieses gemeinsame Sorgerecht den Eltern erhalten bleibt.

Mit der Reform des Kindschaftsrechts vom 1. Juli 1998 setzte sich ein neues Verständnis der Scheidung durch. Mit den neuen Regelungen wurde der psychosozialen Entwicklung der Kinder Rechnung getragen, wonach sie für diese beide Eltern benötigen. In § 1684 Abs.1 BGB wurde der Kontakt zu Vater und Mutter nach der elterlichen Scheidung als Recht des Kindes gesetzlich festgeschrieben[85]. Die Eltern haben damit vorrangig die Pflicht, die Beziehungen des Kindes zu beiden Eltern zu ermöglichen und weiter zu entwickeln. Dem nachrangig ist das Recht der Eltern auf ihre Beziehung zum Kind. Hier wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Rechtsposition des Kindes als vorrangig betrachtet und den Eltern damit die Verpflichtung auferlegt, dem Anspruch des Kindes auf eine kontinuierliche und befriedigende Beziehungsgestaltung zu seinen Eltern gerecht zu werden[86]. Gemäß § 1687 BGB steht den Eltern, welchen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (gemäß § 1626 BGB), auch bei einer dauerhaften Trennung diese weiterhin zu. Mit der Einführung dieser Reform wurde somit die gemeinsame elterliche Sorge im Falle einer Scheidung als Regelfall etabliert[87]. Dies bedeutet, dass alle Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, von den Eltern in gegenseitigem Einvernehmen getroffen werden müssen. In Angelegenheiten des täglichen Lebens hat der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung und Vertretung[88].

Was diese gemeinsame Sorge für Eltern und Kinder genauer beinhaltet, werde ich noch detaillierter darstellen. Notwendig ist meines Erachtens, erst darauf einzugehen, ob Eltern, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, für gemeinsame Kinder ebenfalls ein gemeinsames Sorgerecht per Gesetz zusteht.

[...]


[1] vgl. DIMU 1999; 11

[2] vgl. www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab3.asp

[3] vgl.www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Bevoelkerung/EheschliessungenScheidungen/Tabellen/Content75/EhescheidungenKinder,templateId=renderPrint.psml

[4] vgl. www.efg-hohenstaufenstr.de/downloads/tabellen/scheidungeneheschliessungen.htm

[5] vgl. www.destatis.de zu Bevölkerung/Eheschließungen und Scheidungen

[6] vgl. www.destatis.de zu Bevölkerung / Eheschließungen und Scheidungen

[7] vgl.www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2008/08/PD08__307__122.psml

[8] vgl. www.destatis.de zu Bevölkerung / Eheschließungen und Scheidungen

[9] vgl. www.destatis.de zu Bevölkerung / Eheschließungen und Scheidungen

[10] vgl.www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2008/08/PD08__307__122.psml

[11] vgl. HILL/KOPP 2006; 268f

[12] vgl. HILL/KOPP 2006; 270

[13] vgl. HILL/KOPP 2006; 270

[14] vgl. ROSENBAUM 1996; 251

[15] vgl. PEUKERT/DÜRR 1995; 2

[16] Zahlenmäßig spielte die bürgerliche Familie im 19. Jahrhundert eine untergeordnete Rolle. Sie erlangte ihre Bedeutung durch ihre Leitbildfunktion für andere sozialen Schichten. Der vorherrschende Familientyp war durch die große Zahl der proletarischen Bevölkerung die Arbeiterfamilie. Wohnen und Arbeiten waren hier ebenfalls getrennte Bereiche und durch den Wegfall der Heiratsbeschränkungen konnte sich auch hier das Ideal der Liebesheirat durchsetzen, und das bürgerliche Familienideal mit der Vorstellung der nicht erwerbstätigen Hausfrau und Mutter wurde auch unter den Arbeiterfrauen populär (vgl. PEUKERT/DÜRR 1995; 3).

[17] vgl. ROSENBAUM 1996; 251

[18] vgl. ROSENBAUM 1996; 236

[19] vgl. HILL/KOPP 2006; 270f

[20] vgl. HILL/KOPP 2006; 270f

[21] vgl. PEUKERT/DÜRR 1995; 3

[22] vgl. PEUKERT/DÜRR 1995; 3

[23] vgl. NAVE-HERZ 2006; 56

[24] vgl. PEUKERT/DÜRR 1995; 3

[25] vgl. NAVE-HERZ 2006; 56

[26] vgl. PEUKERT/DÜRR 1995; 3

[27] vgl. PEUKERT 2008; 20

[28] vgl. TYRELL 1990; 150

[29] vgl. PEUKERT/DÜRR 1995; 4

[30] vgl. PEUKERT 2008; 21

[31] Hier kann nur zur Quantität der Scheidungen eine Aussage getroffen werden. Die Zahlen lassen keine Rückschlüsse auf die Qualität der bestehenden Ehen zu (vgl. ROSENBAUM 1996; 236).

[32] vgl. HILL/KOPP 2006; 270f

[33] vgl. BARABAS/ERLER 2002; 56

[34] vgl. www.efg-hohenstaufenstr.de

[35] vgl. ROTTLEUTHNER-LUTTER 1992; 55

[36] vgl. PEUKERT 2008; 21

[37] vgl. PEUKERT/DÜRR 1995; 6

[38] vgl. PEUKERT 2008; 28

[39] vgl. TYRELL 1990; 146ff

[40] vgl. NAVE-HERZ 2006; 57

[41] vgl. PEUKERT/DÜRR 1995; 10

[42] vgl. TYRELL 1990; 156

[43] vgl. ROTTLEUTHNER-LUTTER 1992; 54

[44] vgl. PEUKERT 2008; 41

[45] vgl. SCHNEIDER/RÜGER 2007; 140ff

[46] vgl. SCHNEIDER/RÜGER 2007; 135

[47] vgl. SCHNEIDER/RÜGER 2007; 135

[48] vgl. BARABAS/ERLER 2002; 83

[49] vgl. ROTTLEUTHNER-LUTTER 1992; 52

[50] D.h. die höchste Wahrscheinlichkeit einer Ehescheidung besteht bei Paaren die kinderlos, evangelisch oder konfessionslos sind, in einem frühen Alter geheiratet haben, wenn die Ehefrau erwerbstätig ist und über ein höheres Bildungsniveau als der Ehemann verfügt und das Paar nicht im eigenen Haus wohnt (vgl. NAVE-HERZ 2009; 121).

[51] vgl. NAVE-HERZ 2009; 120f

[52] vgl. ROTTLEUTHNER-LUTTER 1992; 60

[53] vgl. ROTTLEUTHNER-LUTTER 1992; 61

[54] vgl. ROTTLEUTHNER-LUTTER 1992; 62f

[55] vgl. ROTTLEUTHNER-LUTTER 1992; 63

[56] vgl. ESSER 2001; 103

[57] vgl. ESSER 2001; 103, ebenso HILL/KOPP 2006; 281ff

[58] vgl. ESSER 2001; 103

[59] vgl. ESSER 2003; 120ff

[60] Sie werden als Verbündete, Rückzugsraum oder als „Alternative“ bei Streitigkeiten instrumentalisiert und erhöhen damit die Konfliktlage der Partner (vgl. ESSER 2003; 128).

[61] vgl. ESSER 2003; 128

[62] vgl. ESSER 2003; 128

[63] vgl. ESSER 2001; 103

[64] vgl. ESSER 2001; 126, ebenso Hill/KOPP 2006; 273ff

[65] vgl. ESSER 2001; 103

[66] zurückgehend auf die Modelle von Homans, Tribaut und Kelley (vgl. HILL/KOPP 2006; 277).

[67] vgl. ROTTLEUTHNER-LUTTER 1992; 66ff, ebenso HILL/KOPP 2006; 277ff

[68] Abkehr vom Schuldprinzip hin zum Zerrüttungsprinzip durch die Reform des Ehe- und Familienrechts von 1977

[69] Sie ist Hauptgegenstand des Projektes „Determinanten der Ehescheidung“ und wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert (vgl. KLEIN/KOPP 1999; 11). Obwohl die Studie 1999 bereits beendet wurde, bezieht sich die neue Literatur immer noch auf diese Studie, da es keine neuere Erhebung in dieser Form gibt.

[70] vgl. KLEIN/KOPP 1999; 11

[71] Retroperspektifische Fragen wurden zum Teil als Proxyinterview, als eine Befragung über den (ehemaligen) Partner, geführt.

[72] 100.000 telefonische Screening-Interviews führten zu einer Auswahl von ca. 2500 verheirateten/verwitweten und 2500 geschiedenen Personen, die befragt werden konnten.

[73] vgl. KLEIN/KOPP 1999; 11-20

[74] vgl. VON GOSTOMSKI/ HARTMANN/ KOPP 1999, 54ff

[75] vgl. BEHLING 2008; 1

[76] vgl. BEHLING 2008, 42ff

[77] vgl. auch DIMU 1999; 26

[78] Dieser Befund deckt sich mit den Ergebnissen der Studie von NAVE-HERZ aus dem Jahre 1990 (vgl. NAVE-HERZ, DAUM-JABALLAH, HAUSER, MATTHIAS, SCHELLER; 1990, 57ff)

[79] In Übereinstimmung mit dem Statistischen Bundesamt sind dies zu zwei Drittel Frauen (vgl. BEHLING; 2008, 79)

[80] vgl. BEHLING 2008; 50ff

[81] vgl. DIMU 1999; 26

[82] vgl. BRACHES-CHYREK 2002; 80

[83] vgl. ZORN 2008; 1

[84] vgl. ZORN 2008; 110

[85] vgl. HAMMERSBACHER 2000; 40

[86] vgl. FTHENAKIS/WALBINER 2008; 86, WIESNER 2003; 60

[87] vgl. FTHENAKIS/WALBINER 2008; 88

[88] vgl. MÄHLER/MÄHLER 2009; 480

Ende der Leseprobe aus 140 Seiten

Details

Titel
Mediation als Hilfe in der sozialen Arbeit?
Untertitel
Der Beitrag der Mediation zum Erhalt der Elternschaft nach Trennung und Scheidung
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Autor
Jahr
2010
Seiten
140
Katalognummer
V171688
ISBN (eBook)
9783640913268
ISBN (Buch)
9783640912414
Dateigröße
1011 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Im Anhang befinden sich zwei Verlaufsprotokolle von durchgeführten Mediationen
Schlagworte
Trennung, Scheidung, Eskalationsstufen, Scheidungsstudie, Jugendamt, nichteheliche Lebensgemeinschaft, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Konflikte
Arbeit zitieren
Heike Matejka (Autor:in), 2010, Mediation als Hilfe in der sozialen Arbeit?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/171688

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