Die Freiheit, sein Leben so führen zu dürfen, wie man will, ist eines der elementarsten Rechte
des Menschen. Libertarianisten erheben es sogar zum einzigen, obersten aller Rechte. In dem
Kapitel rights von Narvesons Werk The Libertarian Idea1 versucht er zu zeigen, warum das
Recht auf negative Freiheit das einzige fundamentale Recht sein soll. Positive Rechte
schliesst Narveson aus, denn Rechte korrelieren mit Pflichten, und diese schränken wiederum
die Freiheit ein, da Rechte erzwingbar sind und Zwang der Freiheit abträglich ist. In dieser
Arbeit möchte ich der Frage, ob es Narveson wirklich gelingt, positive Rechte
auszuschliessen, nachgehen.
Auf die Korrelativität von Rechten und Pflichten möchte ich als erstes eingehen, danach auf
die Unterscheidung zwischen negativen und positiven Rechten und Pflichten. Daraufhin
möchte ich den Abschnitt duties to no one in particular genauer untersuchen, wo er ein Recht
auf Hilfe bei Hungersnot verwirft. Im Folgenden muss noch darauf eingegangen werden, ob
das Recht auf Freiheit absolut oder prima facie gilt und wie es sich in Bezug auf andere
Rechte verhält. Dazu untersuche ich den Abschnitt rights prima facie or rights absolute?. Im
zweiten Teil der Arbeit soll es darum gehen, die untersuchten Argumentationspunkte
daraufhin zu diskutieren, inwiefern sie es trotz der Bemühungen Narvesons erlauben, dass
positive Rechte neben dem negativen Freiheitsrecht existieren, solange dabei nicht positive
Freiheit gefordert wird.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Rechte und Pflichten bei Narveson
1.1. Korrelation von Rechten und Pflichten
1.2. Negative vs. positive Rechte und Pflichten
1.3. Duties to no one in particular – keine positiven Rechte?
1.4. Rights prima facie or rights absolute?
2. Positive Rechte – ja oder nein?
2.1. Positive Freiheit verletzt das Recht auf negative Freiheit
2.2. Kein absolutes Recht auf negative Freiheit – positive Rechte können nicht ausgeschlossen werden
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht kritisch die Argumentation von Jan Narveson in dessen Werk "The Libertarian Idea", in welchem er das Recht auf negative Freiheit als das einzig fundamentale Recht zu etablieren versucht. Dabei wird analysiert, ob Narveson positive Rechte tatsächlich schlüssig ausschließen kann oder ob interne Widersprüche und Schwachstellen in seiner Argumentation die Existenz anderer Rechte neben der negativen Freiheit zulassen.
- Korrelation von Rechten und Pflichten
- Unterscheidung zwischen negativen und positiven Rechten
- Kritik an der Ablehnung von Gruppenrechten und Hilfeleistungen
- Die prima facie Geltung des Rechts auf Freiheit
- Möglichkeiten zur Integration positiver Rechte in ein libertäres System
Auszug aus dem Buch
1.1. Korrelation von Rechten und Pflichten
Narveson muss, um von einem Recht auf Freiheit sprechen zu können, definieren, was ein Recht ist. Als erstes sagt Narveson über Rechte aus, dass zwischen ihnen und richtig bzw. falsch - also moralischen Urteilen - eine logische Verbindung bestehe, ebenso wie zu Pflichten. Die Korrelation zu Pflichten führt er im Folgenden weiter aus, die Verbindung zu Moral wird jedoch (noch) beiseite gelassen.
Narveson definiert Rechte in Beziehung zu Pflichten, und zwar folgendermassen: ‚A hat ein Recht’ bedingt ‚A hat ein Recht gegen B’. Dass A ein Recht gegen B hat, bedeutet nichts anderes, als dass B dadurch eine Pflicht A gegenüber hat. Entweder ist dies die Pflicht, etwas zu unterlassen, oder aber etwas zu tun. Narveson legt dies so fest: ‚A hat ein Recht gegen B, x zu tun’ zieht ‚B hat die Pflicht, y zu tun’ nach sich. Dies sei die so genannte Korrelativität von Rechten und Pflichten, da Behauptungen über Rechte Behauptungen über Pflichten nach sich ziehen.
Narveson unterscheidet zwischen einer stärkeren und einer schwächeren Lesart. Die stärkere besagt, dass A dann und nur dann ein Recht gegen B hat, wenn B auch eine Pflicht gegenüber A hat. Die schwächere Version besagt nur, dass B eine Pflicht hat, wenn A ein Recht hat. Bei der stärkeren Version hat logisch gesehen also entweder A ein Recht und B gleichzeitig eine Pflicht, oder keiner von beiden hat ein Recht bzw. eine Pflicht. Den Fall, dass A ein Recht und B keine Pflicht hat oder umgekehrt, gibt es in dieser Version nicht – Rechte und Pflichten treten nur zusammen auf. Bei der schwächeren Lesart hingegen kann es den Fall geben, dass B eine Pflicht hat, ohne dass A ein Recht hätte. Dies wird für Narvesons Argumentation gegen positive Rechte später noch wichtig.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die libertäre Position von Narveson und Darlegung der Forschungsfrage bezüglich der Exklusivität des negativen Freiheitsrechts.
1. Rechte und Pflichten bei Narveson: Untersuchung der Grundlagen von Narvesons Rechtsauffassung, insbesondere der Korrelation von Rechten und Pflichten sowie der Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Pflichten.
1.1. Korrelation von Rechten und Pflichten: Analyse der logischen Definition von Rechten als Ansprüche gegen andere Individuen und die Unterscheidung zwischen starken und schwachen Korrelativitäten.
1.2. Negative vs. positive Rechte und Pflichten: Abgrenzung der Konzepte von Unterlassungspflichten (negativ) und aktiven Handlungspflichten (positiv) im Kontext der Freiheit.
1.3. Duties to no one in particular – keine positiven Rechte?: Diskussion von Narvesons Ablehnung von Gruppenrechten und positiven Rechten am Beispiel der Hilfspflichten bei Hungersnot.
1.4. Rights prima facie or rights absolute?: Auseinandersetzung mit dem Paradoxon der Erzwingbarkeit und der Frage, ob das Recht auf Freiheit absolut oder lediglich prima facie gilt.
2. Positive Rechte – ja oder nein?: Zusammenfassende Diskussion über die prinzipielle Vereinbarkeit von positiven Rechten mit dem libertären System, sofern diese nicht die Freiheit einschränken.
2.1. Positive Freiheit verletzt das Recht auf negative Freiheit: Argumentation, dass die Forderung nach "positiver Freiheit" einen inneren Widerspruch darstellt, da sie Zwang zur Freiheitserweiterung erfordert.
2.2. Kein absolutes Recht auf negative Freiheit – positive Rechte können nicht ausgeschlossen werden: Fazit, dass aufgrund der Notwendigkeit von Abwägungen auch andere (positive) Rechte neben dem negativen Freiheitsrecht existieren können.
Schlüsselwörter
Narveson, Libertarianismus, negative Freiheit, positive Freiheit, Rechte, Pflichten, Korrelativität, prima facie, Zwang, Erzwingbarkeit, Gruppenrechte, Hunger, Moral, Individuum, Freiheitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert kritisch das Argument von Jan Narveson, nach dem das Recht auf negative Freiheit das einzige fundamentale Recht darstellt, und hinterfragt dessen Ausschluss positiver Rechte.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Konzepte von Rechten und Pflichten, die Unterscheidung zwischen negativer und positiver Freiheit, sowie die Frage nach der Erzwingbarkeit moralischer Ansprüche.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, dass Narvesons Argumentation Schwachstellen enthält, die eine Integration positiver Rechte in ein libertäres System ermöglichen könnten, ohne dabei die Freiheit als oberstes Gut zwangsläufig zu korrumpieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin verwendet eine rekonstruktive und kritische Textanalyse der theoretischen Ausführungen Narvesons in seinem Werk "The Libertarian Idea", um logische Inkonsistenzen aufzudecken.
Was steht im inhaltlichen Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Narvesons Definitionen von Rechten und Pflichten, seine Haltung zu Gruppenrechten (am Beispiel von Hungerleidenden) und die Problematik der "prima facie"-Geltung von Freiheitsrechten.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen: Negative Freiheit, positive Pflichten, Korrelativität, Libertarianismus, Erzwingbarkeit und moralische Abwägung.
Wie begründet Narveson die Ablehnung positiver Rechte?
Er argumentiert, dass positive Rechte mit positiven Pflichten einhergehen, die aktive Handlungen erzwingen. Da Zwang die negative Freiheit beschneidet, seien positive Rechte nicht mit einem System vereinbar, das ausschließlich negative Freiheit schützt.
Warum reicht Narvesons Argumentation nach Ansicht der Autorin nicht vollständig aus?
Die Autorin kritisiert, dass Narveson bei der Korrelativität von Rechten und Pflichten nicht konsequent bleibt und zudem die Ungenauigkeit bei der Anwendung von Rechten bei negativen Freiheitsrechten ebenso akzeptiert wie bei den von ihm verworfenen Gruppenrechten.
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- Allegra Schiesser (Autor), 2010, Narvesons Argument für das negative Freiheitsrecht als einziges Recht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/171893