Die Formierung der Bekennenden Kirche im Kampf gegen Deutschchristliche Positionen - Der evangelische Kirchenkampf 1933-34


Dossier / Travail, 2003

21 Pages, Note: 2,0 (gut)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Situation nach 1919

2. Die Deutschen Christen

3. Die Bekennende Kirche

4. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

dokumente
Anhang i – Richtlinien der Glaubensbewegung deutsche Christen 26. Mai 1932 . I
anhang II – THEOLOGISCHE ERKLÄRUNG DER BEKENNTNISSYNODE VON BARMEN 29.-31. MAI 1934 . III

Einleitung

Durch das Thema des letzten Semesters im Seminar Kirchengeschichte, durch die Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und durch die Begegnung mit couragierten Persönlichkeiten begann ich mich für die „Bekennende Kirche“ bzw. den kirchlichen Widerstand im Dritten Reich zu interessieren. Die Zeit des Nationalsozialismus ist ein Kapitel der Geschichte, mit dem man sich gar nicht oft und ausführlich genug auseinandersetzen kann. So entstand meine Motivation, mich mit der Entstehung der Bekennenden Kirche im Rahmen einer Hausarbeit zu befassen.

Um Form und Umfang dieser Arbeit zu wahren, soll sich in der Bearbeitung auf die Jahre 1932 bis 1934 beschränkt werden. Dennoch werde ich kurz die Situation nach 1919 darstellen, um einen geeigneten Einstieg in das Thema zu finden. Auch die Darstellungen zu den Deutschen Christen werden überblicksartig gestaltet. Etwas ausführlicher werde ich dann die Positionen und Ziele der Bekennenden Kirche herausarbeiten. Dadurch schlägt diese Hausarbeit einen weiten geschichtlichen Bogen von 1919 bis 1934. Dies kann nur gelingen, indem gekürzt und gestrafft wird.

Es kann in dieser Arbeit nicht darum gehen, die Wandlung der evangelischen Theologie in der Zeit von 1919 bis 1933/34 ausführlich zu behandeln, obwohl es für das Verständnis der Differenz zwischen Deutschen Christen und Bekennender Kirche hilfreich wäre; dieses Thema bedarf jedoch einer eigenständigen Hausarbeit.

Für die Ausarbeitung einiger Passagen, besonders zur Vorgeschichte und zu den Deutschen Christen, stütze ich mich insbesondere auf Scholder[1], da ich dieses zweibändige Werk für äußerst informativ, reichhaltig und für die Bearbeitung dieses Themas nicht zuletzt wegen seines Umfangs sehr geeignet halte.

1. Situation nach 1919

Der Erste Weltkrieg, verbunden mit dem Wegfall der Monarchie und der Installation der Weimarer Verfassung von 1919, bedeutete für das protestantische Christentum in Deutschland einen tiefen Einschnitt. Durch das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments stand der deutsche Protestantismus erstmals vor der Aufgabe, „unabhängig von staatlicher Bevormundung eine seinem eigenen Wesen entsprechende Kirchenverfassung zu entwickeln.“[2] Damit verbunden war auch die Aufgabe der „Neuregelung des Verhältnisses von Kirche und Staat“.[3] Was letzteres betrifft, so erscholl in weiten Kreisen der Ruf nach der vollständigen Trennung von Kirche und Staat. Da es bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts eine Staatskirche im engeren Sinn nicht mehr gegeben hatte (durch die Installation kirchlicher Selbstverwaltungsformen), konnte diese Forderung nur bedeuten, der Kirche alle in der Öffentlichkeit gewährten Privilegien zu entziehen, den Religionsunterricht an den Schulen einzustellen, die theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen zu schließen und alle finanziellen Hilfsleistungen einzustellen. Eine derartige Trennung der Kirche vom Staat existierte in Frankreich seit 1905 und in Russland seit 1917, wurde jedoch mit der Weimarer Verfassung in Deutschland 1919 nicht umgesetzt. Es wurde lediglich die aus der Paulskirchenverfassung stammende Bestimmung übernommen, nach der „keine Staatskirche bestehe und jede Religionsgemeinschaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle gültigen Gesetzes ordne und verwalte“.[4] Mit dieser Bestimmung behielten die Kirchen „den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften, das Recht der Steuererhebung von ihren Mitgliedern, [...] die [...] theologischen Fakultäten an den staatlichen Hochschulen und den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den Schulen, allerdings mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen.“[5] Damit war die Stellung der Kirchen im Staat verfassungsmäßig geregelt. Die wechselseitigen Beziehungen wurden mit Konkordaten und Kirchenverträgen verabredet und fixiert. Durch diese Verträge hat die Weimarer Republik „eine enge Zusammenarbeit von Kirche und Staat angebahnt, die beiden großen Kirchen vor anderen Religionsgemeinschaften [...] in hohem Maße privilegiert.“[6] Die Aufgabe der Regelung des Verhältnisses von neuem demokratischem Staat und Kirche ist also durchaus zu Gunsten der beiden großen Kirchen bewältigt worden.[7]

„Die zweite Aufgabe, die Reform der Verfassungsstruktur der evangelischen Landeskirchentümer, hat nach dem Ersten Weltkrieg eine Welle hochfliegender Reformpläne gezeitigt, im Ergebnis jedoch eine eher konservative, am Überkommenen festhaltende Neuordnung erbracht.“[8] Innerhalb der einzelnen Landeskirchen bildeten sich „Notkirchenleitungen“[9], welche die Funktion des ehemaligen landesherrlichen Kirchenregiments übernahmen. Das Ziel dieser Führungsgruppen war vor allem „die Wahrung der landeskirchlichen und kirchenbehördlichen Interessen“[10]. Der Durchsetzung dieser Interessen standen zwei denkbare Risiken entgegen: Zum einen eine mögliche Revolution von Seiten der volkskirchlichen Bewegungen und zum anderen der Ruf nach einer Reichskirche. „Was die Volkskirchenbewegungen betraf, so hatte Otto Dibelius [...] schon im Frühjahr 1919 bemerkt, daß sie keine Revolutionierung der Kirche gebracht hätten, ‚sondern im Gegenteil eine Neubelebung der organisierten Kirche‘.“[11] Es war vielerorts gelungen, die Bewegungen „von unten“ in die Landeskirchen zu integrieren und die volkskirchlichen Interessen für die Kirchenleitungen nutzbar zu machen. Eine viel größere Bedrohung für die Unabhängigkeit der einzelnen Landeskirchen ging aber von dem in weiten Kreisen geäußerten Wunsch nach einer evangelischen deutschen Reichskirche aus. Dieser kirchliche Einigungsgedanke war nicht neu, ist aber während des Ersten Weltkrieges zu neuem Leben erwacht. Bisher war es lediglich gelungen, ein Beratungsgremium der Kirchenleitungen ins Leben zu rufen (1852 Eisenacher Konferenz), das weder Kompetenzen noch öffentlichen Widerhall besaß; sowie 1886 den „Evangelische[n] Bund zur Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen“[12] zu gründen. Angesichts

dieser im Ansatz steckengebliebenen Bemühungen lag es nun nahe, nach den politischen Umbrüchen der (Nach-)Kriegszeit die Pläne für einen geeinten Protestantismus in Deutschland neu zu beleben. Über einen längeren Diskussions- und Abwägungsprozess[13] kam es am 25. Mai 1922 in Wittenberg zur Gründung des „Deutschen Evangelischen Kirchenbundes“, einem föderativen Bündnis, welches den Landeskirchen ihre volle Verkündigungs-, Verfassungs- und Verwaltungsfreiheit beließ, nach außen jedoch – gegenüber Staat, Öffentlichkeit und Ökumene – eine gemeinsame Vertretung des deutschen Protestantismus ermöglichte. Parallel zu dieser Entwicklung entstanden in den 28 deutschen evangelischen Landeskirchen 28 unterschiedliche Kirchenverfassungen, Verwaltungs- und Leitungsformen.[14] Dieser Prozess kam um die Mitte der zwanziger Jahre weitgehend zum Abschluss, als sich die neuen Leitungsorgane konstituiert hatten und die Verfassungen in Kraft getreten waren.[15]

Dieses Kapitel sollte die Situation darstellen, in welcher sich die evangelische Kirche vor der Machtergreifung Hitlers und damit des Nationalsozialismus in Deutschland befand. Es war nach 1919 nicht gelungen, eine Deutsche Evangelische Kirche zu gründen und damit den deutschen Protestantismus nach innen wie nach außen zu vereinen; statt dessen wurden die einzelnen Landeskirchen in ihrer verfassungsmäßigen Freiheit und Unabhängigkeit gestärkt.

Freilich gäbe es in einer „Vorgeschichte“ weitaus mehr Momente zu berücksichtigen, dies kann aber nicht im Rahmen dieser Hausarbeit geschehen.[16] Um den in späteren Jahren stattfindenden „Kampf um die Reichskirche“ aus seinem Ursprung zu verstehen, sind oben genannte Punkte das Minimum. An dieser Stelle muss die Betrachtung wesentlicher Aspekte der „Vorgeschichte“ der nationalsozialistischen Machtergreifung und den damit verbundenen theologischen und kirchlichen Streitfragen abgeschlossen werden.

[...]


[1] Scholder 1980 und Scholder 1985

[2] Wallmann 2000, S.256

[3] Ebd., S. 262

[4] Weimarer Reichsverfassung, Artikel 137. Zitiert nach Wallmann 2000, S.263

[5] Wallmann 2000, S. 263

[6] Wallmann 2000, S. 264

[7] Vgl. zum Ganzen Wallmann 2000, S.262-264

[8] Wallmann 2000, S. 264

[9] Scholder 1980, S. 34

[10] Scholder 1980, S. 35

[11] Scholder 1980, S. 35

[12] Scholder 1980, S. 35

[13] Vgl. im Einzelnen Scholder 1980, S. 36f.

[14] Vgl. Scholder 1980, S. 39

[15] Vgl. zum Ganzen Scholder 1980, S.31-42 und Wallmann 2000, S. 256-266

[16] Zur ausführlicheren „Vorgeschichte“ siehe Scholder 1980

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Die Formierung der Bekennenden Kirche im Kampf gegen Deutschchristliche Positionen - Der evangelische Kirchenkampf 1933-34
Université
Protestant University of Applied Sciences Berlin  (Religions- und Gemeindepädagogik)
Cours
Kirchengeschichte 4
Note
2,0 (gut)
Auteur
Année
2003
Pages
21
N° de catalogue
V17211
ISBN (ebook)
9783638218368
Taille d'un fichier
513 KB
Langue
allemand
Mots clés
Formierung, Bekennenden, Kirche, Kampf, Deutschchristliche, Positionen, Kirchenkampf, Kirchengeschichte
Citation du texte
Robert Stenzel (Auteur), 2003, Die Formierung der Bekennenden Kirche im Kampf gegen Deutschchristliche Positionen - Der evangelische Kirchenkampf 1933-34, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17211

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Formierung der Bekennenden Kirche im Kampf gegen Deutschchristliche Positionen - Der evangelische Kirchenkampf 1933-34



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur