Die Akzeptanz wohlfahrtsstaatlicher Institutionen: Wirkung von Reziprozitäts- oder Gerechtigkeitsvorstellungen?


Trabajo, 2008

22 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Wohlfahrtsstaat: Entwicklungen und Ziele
2.1 Historische Entwicklungen des Wohlfahrtsstaates
2.2 Grundideen und Ziele des Wohlfahrtsstaates

3. Akzeptanztheoretische Annäherung
3.1 Modelle und Akzeptanzfaktoren
3.1.1 Wohlfahrtsstaatliche Einstellungskonzepte
3.1.2 Die Bedeutung von Eigeninteresse und Gerechtigkeitsvorstellungen
3.1.3 Reziprozitätsnormen im Wohlfahrtsstaat
3.2 Empirische Überprüfung der Akzeptanzfaktoren
3.2.1 Die Akzeptanz wohlfahrtsstaatlicher Institutionen
3.2.2 Kritikpunkte

4. Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Seit geraumer Zeit wird den europäischen Wohlfahrtsstaaten und insbesondere dem deutschen Sozialstaat eine Krise mit tief greifenden Veränderungen attestiert. Die demografische Entwicklung verringert in absehbarer Zeit das Erwerbspersonenpotential und lässt den Altenquotient ansteigen, was den Druck auf die Finanzierbarkeit sozialstaatlicher Institutionen wie der Rentenversicherung erhöht. Zusätzlich lässt sich ein Ökonomisierungsdruck auf wohlfahrtsstaatliche Institutionen feststellen, der im Zuge der Globalisierung immer akuter wird. Kritiker fordern einen Abbau bzw. Einschränkungen von Sozialleistungen um die bestehenden Institutionen aufrechtzuerhalten. Europaweit lassen sich daher einschneidende Reformen in den Sozialsystemen beobachten, die die Leistungsempfänger verstärkt zu mehr Eigeninitiative fordern und deren materielle Unterstützung zunehmend in Frage stellen. Trotz alledem genießen die wohlfahrtsstaatlichen Institutionen weitgehend hohe Akzeptanz und Zustimmung. Die zentrale Fragestellung dieser Arbeit ist daher welche Gründe und Faktoren es für die Zustimmung dieser Institutionen gibt. Sind es eigennützige Motive der Bürger, die wohlfahrtsstaatliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen oder Gerechtigkeitsvorstellungen, die die Bürger teilen? Oder spielen Reziprozitätsnormen, die in der wissenschaftlichen Diskussion zunehmend Erwähnung finden und Gegenleistungen der Leistungsempfänger postulieren, eine entscheidende Rolle als Erklärungsfaktor?

Im ersten Teil der Arbeit wird ein kurzer Abriss über die Entwicklung des Wohlfahrtsstaates durchgeführt, um dessen lange Tradition und die damit gewachsene Akzeptanz seiner Institutionen aufzuzeigen. Zusätzlich wird auf die Institutionen des deutschen Sozialstaates und dessen grundlegende Ideen und Ziele eingegangen. Im zweiten Teil der Arbeit werden zentrale Modelle der Akzeptanzforschung und die wichtigsten Akzeptanzfaktoren behandelt, um deren Bedeutung für die Akzeptanz wohlfahrtsstaatlicher Einrichtungen darzustellen. Abschließend werden die Faktoren anhand einiger Institutionen einer empirischen Überprüfung unterzogen und kritisch hinterfragt.

2. Der Wohlfahrtsstaat: Entwicklungen und Ziele

2.1 Historische Entwicklungen des Wohlfahrtsstaates

Wohlfahrtsstaaten in Europa haben eine lange Tradition und sind tief im Bewusstsein ihrer Bevölkerungen verwurzelt. Bereits im 17. Jahrhundert wird der Begriff der Wohlfahrt geprägt und als Verantwortung der Fürsten den „(…) gemeinen Nutz aller Untertanen im Auge zu behalten“ interpretiert (Pilz 1998: 89). Im 18. Jahrhundert prägen Gelehrte wie Adam Smith den Begriff der Wohlfahrt, wenngleich ersterer in seiner Funktion als Ökonom auf Rechtssicherheit und Freiheit der Wirtschaft pocht (vgl. ebd.: 90). Zu praktischer (politischer) Relevanz gelangt die Idee des Wohlfahrtsstaates mit Ausbreitung der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts. Die wachsende Zahl an Arbeitern veranlasste Staaten dazu dieser politisch wichtigen Gruppe Unterstützung zu gewähren um deren Potential (Wählerstimmen) zu nutzen und Aufruhren vorzubeugen (vgl. ebd.: 91). In Deutschland wurde zu Zeiten des Kaiserreichs unter Bismarck die Arbeiter- und Sozialversicherung, sowie später Unfall- und Altersversicherung eingeführt, um die Armut unter den Arbeitern einzudämmen und sozialdemokratischen Kräften entgegenzuwirken. 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung als weitere wohlfahrtsstaatliche Institution eingeführt. In der Folge war der deutsche Wohlfahrtsstaat entscheidende Stütze der Weimarer Republik. Im Zuge von Weltwirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit geriet die wohlfahrtsstaatliche Versorgung jedoch in Gefahr und führte zur Destabilisierung der Republik. Im Dritten Reich wurden die Institutionen des Wohlfahrtsstaates zwar beibehalten, jedoch im Sinne der faschistischen Ideologie umgestaltet und weiterentwickelt um Arbeitskräfte für die Rüstungsindustrie zu mobilisieren (vgl. Butterwegge 1999: 26ff.).

Mit der Konstituierung des Sozialstaates bei der Gründung der Bundesrepublik 1949 (Artikel 20, Abs. 1 GG) wurden die bestehenden Institutionen weitgehend restauriert und reformiert, blieben in ihrer Grundstruktur aber erhalten (z.B. die Beitragsfinanzierung der Renten- und Arbeitslosenversicherung). Des Weiteren zeigte sich, dass tief greifende Reformen der Institutionen auf massiven Widerstand stießen und in der Folgezeit daher kaum verändert wurden (vgl. Alber 1989: 66f.). Durch das Anheben des Wohlstandsniveaus in Folge des so genannten Wirtschaftswunders kam es vielmehr zur Ausweitung sozialstaatlicher Leistungen (z.B. durch das Bundessozialhilfegesetz von 1961). Diese Entwicklung wurde jedoch mit dem Auftreten der beiden großen Wirtschaftskrisen Mitte der 1970er bzw. Anfang der 1980er Jahre jäh gestoppt. Das Ausmaß der Sozialleistungen wurde in Frage gestellt und Leistungskürzungen beschlossen. Im Zuge der Globalisierungsdiskussion in den 1990er Jahren, die die Finanzierbarkeit des gegenwärtigen Leistungsniveaus anzweifelte, wurde diese Politik fortgeführt (vgl. ebd.). Als vorläufiger Höhepunkt einschneidender Sozialreformen gelten die ab 2004 verabschiedeten Hartz-Reformen im Rahmen der so genannten Agenda 2010.

Die aufgezeigte Entwicklung europäischer Wohlfahrtsstaaten und insbesondere des deutschen Sozialstaats verdeutlicht die lange Tradition wohlfahrtsstaatlicher Arrangements. Somit wird deutlich, dass letztere zum Staatsverständnis ihrer Bürger zählen und per se Akzeptanz genießen. Eine umfassende Erklärung der genauen Faktoren wohlfahrtsstaatlicher Akzeptanz ist hingegen Gegenstand des zweiten Teils der Arbeit.

2.2 Grundideen und Ziele des Wohlfahrtsstaates

Grundlegend für die Akzeptanzforschung ist das Wissen über den zu untersuchenden Gegenstand. Um die erklärenden Faktoren zu verstehen und einzuordnen, muss daher zunächst auf die Grundideen und Ziele des Wohlfahrtsstaates eingegangen werden, da diese die Vorstellungen und Erwartungen der Bürger maßgeblich beeinflussen.

Zunächst muss festgehalten werden, dass die Vorstellungen über die Ziele und Leistungen, die der Wohlfahrtsstaat zu erfüllen hat, sowohl im nationalen wie im europäischen bzw. internationalen Rahmen sehr weit auseinander gehen. Die Spanne reicht von umfassender Wohlfahrtspolitik bis hin zum weniger intervenierenden Sozialstaat. Zu der wohl bekanntesten Unterscheidung in der Wohlfahrtsstaatsforschung gehört Esping-Andersens Dreiteilung in liberale, korporatistische (gelegentlich auch konservativ genannt) und sozialdemokratische Wohlfahrtsstaatregime. Diese unterscheiden sich durch das Ausmaß ihrer „Dekommodifikation“, d.h. inwieweit die individuelle Existenz von kapitalistischen Märkten abhängt oder mit anderen Worten inwieweit der Staat zum Schutz seiner Bürger in wirtschaftliche Strukturen eingreift (vgl. Braun 1998: 112). Deutschland ist in dieser Unterscheidung den korporatistischen Regimen zuzuordnen, die nur begrenzt intervenieren und sich auch durch Kompetenzabgaben an nichtstaatliche Akteure auszeichnen (Subsidiaritätsprinzip).

Die Bundesrepublik sieht sich, wie im Grundgesetz festgeschrieben, als Sozialstaat an. Demnach ist Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Art. 20, Abs. 1 GG). Nullmeier (2000: 361) beschreibt den Sozialstaat „(…) ein auf die Herstellung und Wahrung einer gerechten Sozialordnung ausgerichtetes politisches Gemeinwesen.“ Ferner bildet „(…) [s]oziale Gerechtigkeit (…) den zentralen Fokus dieser Form von Staatlichkeit.“ Obwohl aufgrund dieser vagen Vorgaben und Begrifflichkeiten Uneinigkeit in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Sozialpolitik besteht, gibt es eine Reihe von Zielen und Aufgaben, die dem Sozialstaat zugeschrieben werden. Heinze et al. (1999: 15) nennen vier grundlegende Prinzipien, denen ein moderner Wohlfahrtsstaat nachkommen sollte. Die Schutzfunktion beschreibt die klassischen Aufgaben wohlfahrtsstaatlicher Institutionen. Diese sollen die Bevölkerung vor den „Risiken der Industriegesellschaft“, d.h. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter und Invalidität, schützen. Die Verteilungs- und Umverteilungsfunktion stellt einen aktiven Eingriff des Staates in die Einkommensstruktur der Bevölkerung dar. Der Staat zieht somit Abgaben ein um anderen Bürgern Hilfe zuteil kommen zu lassen (etwa durch die Sozialhilfe bzw. die neue Grundsicherung). Die Produktivitätsfunktion stellt die Wichtigkeit des Faktors Arbeit für eine Volkswirtschaft heraus. Aufgabe des Staates ist es daher diesen Faktor zu erhalten und zu fördern (durch Absicherung und gesetzliche Rahmenbedingungen). Die gesellschaftspolitische Funktion beschreibt eine eher normative Aufgabe des Staates. Dieser soll seinen Bürger durch Integration und Legitimation zur Teilhabe am (politischen) Leben befähigen (durch Bereitstellung von Bildung etc.). In eine ähnliche Richtung geht Pilz (1998: 101f.), der ebenfalls vier Ziele wohlfahrtsstaatlicher Politik nennt. Die erste Prämisse enthält die bereits dargestellte Schutzfunktion mit Betonung der Fürsorge für Hilfsbedürftige und der sozialen Sicherung. Des Weiteren obliegt es dem Staat existenzielle Güter wie Bildung, Gesundheit und Umwelt zur Verfügung zu stellen, um diese nicht von Einkommen und Status abhängig zu machen. Zentrale Aufgabe ist es außerdem zur „Verringerung einkommensabhängiger Ungleichheiten bei der privaten Vorsorge“ beizutragen, d.h. Transfers wie Wohn- oder Kindergeld zu zahlen. Ebenfalls genannt wird die Förderung des allgemeinen Wohlfahrtsniveaus durch aktive Politik. Diese Prämisse wird jedoch vor dem Hintergrund der Diskussion um die Intensität der Interventionen des Staates als sehr kontrovers angesehen.

In Abgrenzung zu anderen Wohlfahrtsstaaten zeichnet sich der deutsche Sozialstaat durch eine ganze Reihe von Prinzipien aus, die den klassischen wohlfahrtsstaatlichen Zielen nicht entgegenlaufen, aber eigene Akzente setzen. So entsprechen das von Heinze et al. (1999: 17) genannte Versicherungsprinzip, das Versorgungsprinzip, das Fürsorge- und das Finalprinzip den bereits zuvor angesprochenen Zielen. Die Autoren nennen jedoch auch spezielle Charakteristika des Sozialstaats, vor allem das Solidarprinzip und das Subsidiaritätsprinzip. Ersteres bezeichnet Umverteilungen aller Beitragszahler einer Versicherung in Richtung Hilfsbedürftiger, d.h. Sozialleistungsempfänger. Letzteres umschreibt die Kompetenzabgabe an nichtstaatliche Akteure wie z.B. Wohlfahrtsverbände, die vor allem Leistungen im Gesundheitswesen erfüllen. Nur wenn diese nicht in der Lage sind die erforderlichen Leistungen zu erbringen, greift der Staat ein.

Die genannten Prinzipien zeigen das Selbstverständnis des deutschen Sozialstaats, der sich nicht als umfassender „Versorgungsstaat“ skandinavischer Prägung ansieht, sondern vielmehr als korporatistischer Wohlfahrtsstaat im Sinne Esping-Andersens. Bereits jetzt wird deutlich, dass den sozialstaatlichen Institutionen Gerechtigkeitsvorstellungen zugrunde liegen. Diese sind zwar (verfassungs-)rechtlich nicht verankert und bieten Spielraum für Interpretationen, sind jedoch allgegenwärtig.

[...]

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Die Akzeptanz wohlfahrtsstaatlicher Institutionen: Wirkung von Reziprozitäts- oder Gerechtigkeitsvorstellungen?
Universidad
University of Koblenz-Landau  (Institut für Wirtschaftswissenschaft)
Curso
Soziale Inklusion im wohlfahrtsstaatlichen Vergleich
Calificación
1,0
Autor
Año
2008
Páginas
22
No. de catálogo
V172452
ISBN (Ebook)
9783640923502
Tamaño de fichero
558 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wohlfahrtsstaat, Akzeptanzforschung, Reziprozität, Soziale Gerechtigkeit, Sozialstaat
Citar trabajo
Matthias Balzer (Autor), 2008, Die Akzeptanz wohlfahrtsstaatlicher Institutionen: Wirkung von Reziprozitäts- oder Gerechtigkeitsvorstellungen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172452

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