Das Verhältnis zwischen der EU und der Ukraine


Seminar Paper, 2001

22 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhalt

1. Zukünftige Nachbarschaft?

2. Das Verhältnis zwischen der EU und der Ukraine
2.1 Die EU-Ostpolitik
2.1.1 Die Strategie der EU
2.1.2 Die EU als soft security provider
2.2 Die Rolle der Ukraine: Zwischen Abgrenzung und Kooperation
2.2.1 Die innenpolitische Situation
2.2.2 Innenpolitische Faktoren der Außenpolitik
2.2.3 Die ukrainische Außenpolitik
2.3 Problemfelder und Handlungsmöglichkeiten in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine
2.3.1 Die Asymmetrien im politischen System
2.3.2 Die Asymmetrien im sozioökonomischen System
2.3.3 Die Asymmetrien im soziokulturellen Bereich
2.3.4 Handlungsmöglichkeiten

3. Die Ukraine: Künftiger Krisenakteur oder Kooperationspartner?

1. Zukünftige Nachbarschaft?

„Die Westorientierung der Ukraine, die nach Abschluss der EU-Erweiterung ein direkter Nachbar der EU sein wird, unterstützen wir. Wir haben ein Interesse an einer stabilen Ukraine, die sich in Richtung Rechtsstaat, Demokratie und Marktwirtschaft entwickelt“.[1]

In seinem Vortrag über die Perspektiven deutscher Politik in Mittel– und Osteuropa skizziert Wolfgang Ischinger, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, eine Situation direkter Nachbarschaft der Europäischen Union (EU) mit der Ukraine. Beim Gipfeltreffen des Europäischen Rates in Nizza im Dezember 2000 bekräftigten die beteiligten Staats- und Regierungschefs ihre Pläne bezüglich der EU-Osterweiterung. Zu den aussichtsreichsten Kandidaten für die erste Erweiterungsrunde zählen Polen, die Slowakei und Ungarn. An dem Tag der Aufnahme dieser Länder wird die Ukraine zu einem direkten Nachbarn der EU. Welcher Art wird diese Nachbarschaft sein? Partnerschaftliche Zusammenarbeit oder gefährliche Krisen und Konflikte in den Grenzgebieten?

Basierend auf einer Darstellung des Verhältnisses zwischen der EU und der Ukraine, werden die außenpolitischen Strategien und Optionen beider Akteure aufgezeigt. Auf Seiten der EU steht vor allem die „Gemeinsame Strategie“ für die Ukraine im Mittelpunkt. Auf ukrainischer Seite die prekäre innenpolitische Situation, die sich erheblich auf deren internationalen Beziehungen auswirkt. Dabei werden besonders die innenpolitischen Faktoren der ukrainischen Außenpolitik berücksichtigt, um die Situation in diesem Land besser veranschaulichen zu können. Für die Beantwortung der oben gestellten Frage bedeutsam sind auch die Asymmetrien in politischen, sozioökonomischen und soziokulturellen Bereichen. Die Frage, ob die Ukraine in Zukunft die Rolle eines Kooperationspartners der EU oder die eines instabilen Krisenakteurs einnimmt, wird am Ende der Seminararbeit behandelt werden.

2. Das Verhältnis zwischen der EU und der Ukraine

Nach dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ hat die Ukraine begonnen – genau wie die meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten - sich nach Westen zu orientieren. Als langfristige Ziele der Außen – und Sicherheitspolitik der meisten dieser Staaten sind vor allem die Beitrittsbestrebungen zur Nato und zur EU zu nennen. Für einige Staaten, wie Polen, die Slowakei und Ungarn scheinen diese Ziele bereits bis 2004 realisierbar zu sein. Mit der Aufnahme der genannten Länder in die EU verschiebt sich deren Außengrenze bis zur Ukraine. Damit sind völlig neue Probleme verbunden, wie sie der EU bis jetzt nicht begegnet sind. Erstmals gilt es, eine Nachbarschaft zu einem Staat aufzubauen, der weder kurzfristig integriert, noch langfristig durch grundlegende Systemgegensätze abgegrenzt werden kann. Auf die Ostpolitik der EU und ihre Strategie bezüglich der Ukraine wird in den folgenden Abschnitten eingegangen.

2.1 Die EU-Ostpolitik

Die EU spielt eine Hauptrolle als gestaltender politischer Akteur in Europa. Sie besitzt die nötigen Ressourcen und Instrumente, um für Stabilität auf dem Kontinent zu sorgen. Sie verfügt neben umfassenden Instrumenten auch über die nötigen Erfahrungen in den Bereichen der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Zusammenarbeit und der regionalen Integration. Die EU- Ostpolitik ist gekennzeichnet durch den Willen zur Partnerschaft und Kooperation bis hin zur Assoziation und Integration. Dabei gibt es kein klar definiertes Territorium der EU und keine genaue Vorstellung davon, wo die genaue Trennlinie zwischen Europa und Asien liegt. Die EU versucht, die postsowjetischen Nachfolgestaaten in ihrem Transformationsprozeß zu unterstützen und hofft auf eine erfolgreiche Entwicklung rechtstaatlicher Demokratien und sozialer Marktwirtschaften in diesen Ländern.

Eine dementsprechende Assoziierungs- und Kooperationspolitik der EU soll für privilegierte Wirtschaftsbeziehungen sorgen, und die Wettbewerbsfähigkeit der mittel- und osteuropäischen Länder im Welthandel gesteigert werden. Demokratische und rechtsstaatliche Strukuren sollen gefördert werden und eine eventuelle Mitgliedschaft vorbereitet werden.[2] Die Grundlage der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine bildet das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), welches seit dem 1. März 1998 in Kraft ist. Es regelt das gemeinschaftliche Handeln und gibt den EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig einen verbindlichen Handlungsrahmen vor.[3]

Gerade für die territorial große und bevölkerungsstarke Ukraine wurde vom Europäischen Rat zusätzlich eine „gemeinsame Strategie“ angenommen.

2.1.1 Die Strategie der EU

Durch den Vertrag von Amsterdam wurde 1997 die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) weiter gestärkt, indem die Mitgliedsländer unter anderem das Instrument der „gemeinsamen Strategie“ eingeführt haben. Am 11. Dezember 1999 hat der Europäische Rat eine Strategie für die Ukraine angenommen.

Im Ersten Teil des Strategiepapiers beschreibt die Union ihre Vorstellungen über die Gestaltung der Partnerschaft mit der Ukraine. Diese Partnerschaft, „die sich auf gemeinsame Werte und Interessen stützt, ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in Europa“.[4] Die Rechtsgrundlage für die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine bildet das PKA. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens haben sich die Beziehungen intensiviert, und erste Ergebnisse konnten konkretisiert werden, wie anhand einiger Beispiele im Folgenden gezeigt wird.

Im Zweiten Teil des Strategiepapiers werden drei Hauptziele formuliert. Erstens soll der demokratische und wirtschaftliche Reformprozeß der Ukraine unterstützt werden. Rechtsstaatliche Konditionen müssen geschaffen werden, um eine funktionierende Marktwirtschaft aufbauen zu können. Zweites Hauptziel ist die Wahrung von Stabilität und Sicherheit sowie die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen. Mit der Wahl der Ukraine in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2001 verstärkt sich die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit auf Beamten- und Ministerebene. Besonderes Interesse bekundet die EU an der Zusammenarbeit in den Bereichen Überwachung der Ausfuhr und Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Reformen im Energiesektor werden von der Ukraine gefordert, um Nuklearsicherheit zu gewährleisten. Speziell wird die Ukraine an die 1995 getroffene Vereinbarung mit der G7 erinnert, das Atomkraftwerk Tschernobyl endgültig abzuschalten.[5] Fast genau ein Jahr nach Annahme der Strategie, am 15. Dezember 2000, wurde der letzte der einst vier Reaktoren in Tschernobyl stillgelegt, nachdem sich die Ukraine eine Teilfinanzierung von Ersatzkraftwerken garantieren ließ. Außerdem wollen die EU und die G-7-Staaten gemeinsam 715 Millionen Dollar zahlen, damit der Schutzsarkophag um den havarierten Reaktor erneuert werden kann.[6] Neben der atomaren Bedrohung muß die EU auch mit Gefahrenquellen rechnen, die aus der katastrophalen Umweltsituation in der Ukraine entstehen können. Als Beispiele seien hier grenzüberschreitende Luft- und Wasserverschmutzungen genannt.[7] Als drittes Hauptziel will die EU den Ausbau der Zusammenarbeit mit der Ukraine im Kontext der EU-Erweiterung unterstützen. Schon heute will die EU die Grundlagen für eine gemeinsame Außengrenze mit der Ukraine schaffen. Die Ukraine soll sich in die Weltwirtschaft integrieren, indem sie die Kriterien für einen Beitritt zur Welthandelsorganisation erfüllt, die Möglichkeiten des PKA zur Erleichterung des zweiseitigen Handels mit der EU ausschöpft, Investitionen sinnvoll verwendet und sich um eine Freihandelszone mit der EU bemüht. Was die Sicherheit der Grenze angeht, will die EU in den Bereichen Justiz und Inneres verstärkt auf die Verwaltung der Ukraine einwirken. Illegale Einwanderung, Menschenhandel, Geldwäsche, Waffen- und Drogenhandel sind einige der Gefahren, die der neue Nachbar Ukraine mit sich bringt.

Damit die Ziele überhaupt erreicht werden können, müssen die richtigen Instrumente und Mittel eingesetzt werden. Die Strategie sieht vor, daß der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten bestehende Aktionen, Programme, Instrumente und Politiken auf ihre Kohärenz, Einheitlichkeit und Effektivität hin überprüfen. Der Rat ist zuständig für die Ausarbeitung eines Arbeitsplans zur Umsetzung der Gemeinsamen Strategie. Er bewertet die Maßnahmen der EU und legt dem Europäischen Rat mindestens einmal jährlich. Er prüft außerdem die Situation in der Ukraine und bewertet die Qualität der Zusammenarbeit.

Im Dritten Teil der Strategie werden die spezifischen Initiativen aufgeführt. Durch die Einbindung der Ukraine in internationale Organisationen, wie den Europarat oder die OSZE, soll eine Festigung des Rechtsstaates erreicht werden, indem die Staatengemeinschaft auf die Einhaltung gemeinsamer Vereinbarungen beharrt. So wird in der Strategie die Abschaffung der Todesstrafe im Zusammenhang mit den Schlußfolgerungen von Dublin genannt. Die Todesstrafe wurde ebenfalls im Jahr 2000 von der Ukraine als gesetzlich legitimierte Strafe abgeschafft.

[...]


[1] Ischinger, Wolfgang (2000): unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_archiv?land_id=180&a_type=Reden&archiv_id=733 (Stand: 08.12.2000)

[2] vgl. Vertragsgrundlage für die Assoziierungs- und Kooperationspolitik: Art. 133, 182-188, 281,300, 308, 310 EGV

[3] Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes betont die Verbindlichkeit für die Mitgliedstaaten. Ein nachträglicher Rückzug aus einem PKA ist nicht möglich. vgl. Weidenfeld, Werner/ Wessels, Wolfgang (20007): S. 69-72

[4] Gemeinsame Strategie des Europäischen Rates vom 11.Dezember 1999 für die Ukraine. 1999/877/GASP, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. 23.12.1999 S.L331/1 bzw. unter http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de (Stand: 06.11.2000)

[5] Am 26. April 1986 hatte sich im Reaktorblock 4 in Tschernobyl das schwerste Unglück in der Geschichte der zivilen Nutzung der Atomenergie ereignet. Damals wurde binnen drei Monaten um den explodierten und radioaktiv verseuchten Reaktor eine Betonhülle gebaut, die dringend saniert werden muß.

[6] 715 Millionen Dollar für Einbetonierung. unter http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,83882,00.html (Stand: 05.07.2000)

[7] Auf die ökologischen Probleme als Hauptrisiken im erweiterten Sicherheitsverständnis wird im Unterpunkt 2.3.2 eingegangen.

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Details

Title
Das Verhältnis zwischen der EU und der Ukraine
College
University of Passau  (Lehrstuhl für PoWi II)
Course
PS Europa zwischen nationaler und integrierter Außen- und Sicherheitspolitik
Grade
1,7
Author
Year
2001
Pages
22
Catalog Number
V17259
ISBN (eBook)
9783638218733
ISBN (Book)
9783656525271
File size
500 KB
Language
German
Keywords
Verhältnis, Ukraine, Europa, Außen-, Sicherheitspolitik
Quote paper
Christian Freiburg (Author), 2001, Das Verhältnis zwischen der EU und der Ukraine, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17259

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