Vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise rückte das Thema der Managementvergütung mehr denn je in den Fokus des öffentlichen Interesses. Als Gründe für die globale Finanzkrise wurden in der öffentlichen Diskussion schnell überhöhte absolute Vergütungshöhen, erfolgsabhängige Bonuszahlungen und unangemessene Abfindungsregelungen im Top-Management (gerade im Bankensektor) ausgemacht. Die Vergütung von Vorständen soll – wenn man dem allgemeinen Tenor in der Öffentlichkeit Glauben schenkt – einen Anreiz zu „falschen“ bzw. risikofreudigen Verhaltensweisen geben, die zwar kurzfristige Einzahlungsüberschüsse (und damit erfolgsabhängige Bonuszahlungen an den Vorstand) zur Folge haben können aber mit einem hohen unternehmerischen Risiko verbunden sind, durch welches die nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens gefährdet werden kann. Neben dieser weltweiten Diskussion wurden speziell in Deutschland, gerade nach der Zusage von Staats-Garantien und weiteren Maßnahmen zur Stützung des Finanzmarktes, die Managerbezüge (insbesondere im Bankenwesen) intensiv diskutiert.
Aus dieser gesellschaftlichen Diskussion bezüglich der Angemessenheit von Vorstandsvergütungen wuchs der Druck auf die Regierungen, die Bezüge im Top-Management schärfer zu regulieren.
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 18. Juni 2009 mit dem Erlass des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfes eines „Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ (VorstAG) reagiert. Das VorstAG soll dem Zweck dienen, Wirtschafts- und Finanzkrisen, als Resultat „falscher“ Anreize (die kurzfristige Erfolge belohnen und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung außer Acht lassen), zukünftig zu vermeiden. Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ist am 05. August 2009 in Kraft getreten und die Vergütungssysteme in Unternehmen sind seit diesem Zeitpunkt unter Beachtung der Vorgaben dieses Gesetzes auszugestalten.
In ersten betriebswirtschaftlichen Überlegungen zum VorstAG werden einige Risiken für die Funktionen von Vergütungssystemen in Unternehmen wie z.B. von Winter eine „Flucht in die Fixvergütung“ erwähnt. Inwieweit sich diese Risiken auf die Vergütungssysteme und deren Funktionen auswirken und wie Unternehmen diesen bei der Umsetzung des VorstAG in ihren Vergütungssystemen begegnen wird in dieser Arbeit analysiert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Grundlagen der Agency - Theorie
2.2 Ziele und Funktionen von Managementanreizsystemen
3 Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
3.1 Hintergrund der Neufassung des Gesetzes & Datenbasis
3.2 Aspekte des VorstAG
3.2.1 Nachhaltige Unternehmensentwicklung
3.2.2 Üblichkeit der Vergütung
3.2.3 Angemessenheit der Vergütung
3.2.4 Mehrjährigkeit der Bemessungsgrundlage
3.2.5 Begrenzungsmöglichkeit des Aufsichtsrats
3.2.6 Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen
4 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf die Gestaltung und Funktionsweise von Vergütungssystemen in Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Balance zwischen kurzfristigen Anreizen und einer langfristigen, nachhaltigen Unternehmensentwicklung.
- Theoretische Fundierung durch die Agency-Theorie
- Analyse der Funktionen von Managementanreizsystemen
- Kritische Würdigung der gesetzlichen Anforderungen des VorstAG
- Empirische Einordnung der Vorstandsvergütung im DAX 30
- Diskussion über Risiken und Anreizwirkungen bei der gesetzlichen Umsetzung
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Nachhaltige Unternehmensentwicklung
Als einer der Grundpfeiler des VorstAG ist die Ausrichtung der Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu erachten und soll daher den weiteren Aspekten vorangehend betrachtet werden. Der Aspekt der nachhaltigen Unternehmensentwicklung als Ansatzpunkt bei der Gestaltung von Vergütungssystemen soll zwar laut Gesetzgeber „grundsätzlich auch von nichtbörsennotierten Gesellschaften berücksichtigt werden“26, hat aber lediglich für börsennotierte Gesellschaften Gesetzescharakter. Die Verantwortung bzgl. der Umsetzung des Nachhaltigkeitsaspekts obliegt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die durch die Vergütungsstrukturen gesetzten Verhaltensanreize solche sind, die einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung dienlich sind, also bzgl. dieser „angemessen“ sind.
Im Falle der „Unangemessenheit“ ist der Aufsichtsrat persönlich haftbar. Der Gesetzgeber verfolgt hiermit das Ziel den sog. „Zeitpräferenzkonflikt“27 zu entschärfen. Dieser beschreibt das Verhalten von Managern, Investitionen zu tätigen, die kurzfristige Einzahlungsüberschüsse versprechen, ohne dabei den langfristigen Erfolg bzw. Misserfolg der Investition zu beachten. Eine offensichtliche Frage die der Aspekt der Nachhaltigkeit aufwirft ist, wie Nachhaltigkeit und damit verbunden eine „nachhaltige“ Unternehmensentwicklung zu definieren sind. Diese Definition bleibt der Gesetzgeber im Rahmen des VorstAG schuldig. Raible und Schmidt sehen, unter in Bezugnahme des Umweltgutachtens des Rats der Sachverständigen für Umweltfragen, welcher Nachhaltigkeit als „…eine regulative Idee zum langfristigen Umgang mit natürlichem Kapital“ definiert, diese als gleichrangig bzgl. „der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung“ und leiten daraus den Begriff der Nachhaltigkeit der Unternehmensentwicklung ab, welcher „u.a. sowohl Innovation, Forschung und Entwicklung, Corporate Social Responsibility als auch Compliance, Umweltschutz sowie Kundenbindung und somit die langfristige Wertschaffung“ umfasst28.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Managervergütung vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit bezüglich des VorstAG.
2 Theoretische Grundlagen: Das Kapitel vermittelt die notwendigen theoretischen Modelle, insbesondere die Prinzipal-Agenten-Theorie, und analysiert deren Bedeutung für die Gestaltung von Managementanreizsystemen.
3 Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG): Dieser Hauptteil beleuchtet die gesetzlichen Neufassungen und deren Auswirkungen auf die Vergütungssysteme anhand verschiedener Kriterien wie Nachhaltigkeit, Üblichkeit und Angemessenheit.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Wirkung des VorstAG auf die Anreizstrukturen in Unternehmen sowie die Herausforderungen bei dessen praktischer Umsetzung.
Schlüsselwörter
Vorstandsvergütung, VorstAG, Agency-Theorie, Managementanreizsysteme, Nachhaltige Unternehmensentwicklung, Angemessenheit, Üblichkeit, Aufsichtsrat, Finanzkrise, Corporate Governance, Bemessungsgrundlage, D&O-Versicherung, variable Vergütung, Anreizsysteme, Selbstselektion
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des 2009 in Kraft getretenen "Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" (VorstAG) auf die Anreizsysteme und die Vergütung von Vorständen in Unternehmen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die theoretische Begründung von Anreizsystemen (Agency-Theorie), die gesetzlichen Anforderungen des VorstAG und deren praktische Umsetzung in den Vergütungsberichten von DAX-Unternehmen.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu untersuchen, ob und wie die durch das VorstAG erzwungenen Änderungen in den Vergütungssystemen das Management zu langfristig orientiertem Handeln bewegen, ohne dabei die notwendigen Funktionen von Anreizsystemen zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewendet?
Die Arbeit nutzt einen theoretischen Rahmen basierend auf der Prinzipal-Agenten-Theorie sowie eine deskriptive Auswertung von empirischen Daten aus Geschäftsberichten der DAX-Unternehmen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse spezifischer Gesetzesaspekte: nachhaltige Unternehmensentwicklung, Üblichkeit und Angemessenheit der Vergütung, Mehrjährigkeit der Bemessungsgrundlage, Begrenzungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats und der Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind VorstAG, Agency-Theorie, Managementanreizsysteme, Nachhaltigkeit, Angemessenheit und Corporate Governance.
Wie wirkt sich laut Arbeit die vertikale Üblichkeit der Vergütung auf die Unternehmensführung aus?
Die Arbeit stellt fest, dass eine strikte Kopplung der Vorstandsvergütung an die niedrigste oder durchschnittliche Mitarbeiterentlohnung kontraproduktiv sein kann, da sie Anreize zum Outsourcing von Unternehmensteilen schaffen kann, um Vergütungsrelationen künstlich zu manipulieren.
Welche Rolle spielt das Bonus-Malus-System im Kontext des VorstAG?
Bonus-Malus-Systeme werden als Möglichkeit diskutiert, die variable Vergütung an eine mehrjährige Betrachtung zu binden, wobei jedoch die Gefahr eines Anreizverlusts beim Management nach schlechten Anfangsjahren besteht.
Wie bewertet die Arbeit die Einführung von Selbstbehalten bei D&O-Versicherungen?
Die Arbeit sieht den Selbstbehalt als ein Mittel, um Vorstände zu einer kritischeren Bewertung von Investitionen zu bewegen, warnt aber gleichzeitig vor einer möglichen Steigerung risikoaversen Verhaltens, das Innovationen hemmen könnte.
- Citation du texte
- Marvin Söding (Auteur), 2011, Auswirkungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf die Managementvergütung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172803