Nationale Fiskaldisziplin und Stabilität in der Europäischen Währungsunion

Die Reformbedürftigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung


Thèse de Master, 2011

85 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Europäische Währungsunion (EWU)
2.1 Entstehung der EWU
2.2 Ökonomische Bedeutung der EWU
2.2.1 Kosten und Nutzen der EWU
2.2.2 Optimalität der EWU als Wirtschaftsraum

3 Bedeutung der nationalen Fiskaldisziplin hinsichtlich der makroökonomischen Stabilität in der EWU
3.1 Tragbarkeit von Budgetdefiziten
3.2 Ursachen mangelnder nationaler Fiskaldisziplin
3.3 Fiskalpolitische Disziplinierungszwang durch die EWU
3.3.1 Disziplinierung durch die Autonomie der EZB
3.3.2 Disziplinierung durch den Kapitalmarkt und den internationalen Wettbewerb

4 Reformbedürftigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP)
4.1 Stabilitäts- und Wachstumspakt
4.1.1 Entstehung und Konzeption des SWP
4.1.2 Mechanismus des SWP
4.2 Reformbedürftigkeit des SWP
4.2.1 Einhaltung der Referenzkriterien als Indikatoren für Fiskaldisziplin im SWP
4.2.2 Kritik an der Reform von 2005
4.2.3 Weitere reformbedürftige Ansatzpunkte

5 Reformpläne des SWP vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung
5.1 Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die EWU
5.2 Die bail-out-Problematik in der gegenwärtigen Schuldenkrise der EWU
5.3 Reformoptionen in der Diskussion
5.3.1 Flexibilisierung des SWP
5.3.2 Straffung des SWP
5.3.3 Alternative Reformoptionen
5.3.4 Zwischenfazit
5.3.5 Die Reform der „Van Rompuy Task Force“

6 Schlussbetrachtung

Anhang
Anhang 1: Die EWU im Kontext der „traditonellen OCA-Theorien“
Anhang 2: Tragbarkeit von Budgetdefiziten:
Anhang 3: Inflationsrate und Unterbeschäftigung in der Phillips-Kurve:

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Drei Stufen der EWU nach dem Delors-Plan (eigene Darstellung in Anlehnung an EZB (2010))

Abb. 2: Entwicklung der durchschnittl. Inflationsraten p. A. und des gemittelten EZB-Leitzins der Eurozone (EU-16) p. A. seit 1999 (eigene Darstellung, Quelle: Eurostat (2010b)

Abb. 3: Ablauf des SWP-Mechanismus im Zeitverlauf (eigene Darstellung in Anlehnung an Ohr (2009), S. 88))

Abb. 4: Öffentliches Defizit/ Überschuss in Prozent des BIP der EU-16 und EU-27

Abb. 5: Bruttoverschuldung in Prozent des BIP der EU- 27 und EU-16

Abb. 6: Reform der präventiven Komponente des SWP (eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesministerium für Finanzen (2010a))

Abb. 7: Reform der korrektiven Komponente des SWP (eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesministerium für Finanzen(2010a))

Abb. 8: Zusammenhang von Inflationsrate und Unterbeschäftigung - die Phillips-Kurve (eigene Darstellung in Anlehnung an Görgens et al. (2004), S. 306)

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Konvergenzkriterien des EUV (eigene Darstellung in Anlehnung an Breuss (2006) und Hillenbrand (2008))

Tab. 2: Reform vom März 2005 (eigene Darstellung an Breuss (2006))

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Am 15. September 2010 tritt die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Bundestagsdebatte um den Haushalt der Bundesrepublik Deutschland an das Rednerpult. In ihrer Rede sticht eine Aussage besonders hervor. Der Vorwurf an den Altkanzler Gerhard Schröder, dass die negativen ökonomischen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Staaten der Europäischen Währungsunion (EWU) durchaus viel geringer ausgefallen wären, wenn die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) im Jahr 2005 nicht zu einer weiteren „Lockerung“ sondern vielmehr zu einer „Verhärtung“ der Regularien und des Sanktionsmechanismus geführt hätte.[1] Der Vorwurf der Kanzlerin hat den Hintergrund, dass die damalige rotgrüne Bundesregierung unter dem damaligen Kanzler Schröder mit Unterstützung von Frankreich die „Flexibilisierung“ des SWP forcierte und folglich eine Teilschuld daran trage, dass die Länder sich weiterhin nicht ausreichend fiskaldisziplinierend verhielten.

Der von Merkel angesprochene SWP ist unbestritten eines der wichtigsten Werkzeuge um die ökonomische Grundlage für eine funktionierende, wachsende und stabile Währungsunion in Europa zu gewährleisten. Umso alarmierender ist es, dass die Kanzlerin nur eine von vielen Kritikern ist, die bereits seit mehr als einem Jahrzehnt vehement weitere Reformen des Pakts fordern. Für die notwendigen Diskussionsgrundlagen in Politik und Wirtschaft sorgen vor allem sein Regelwerk und dessen unbefriedigende Umsetzung innerhalb der EWU. Insbesondere die Ausführungen der Sanktionsmechanismen lassen Zweifel an Glaubwürdigkeit, Transparenz sowie genereller Funktionsweise des Pakts aufkommen.

Den Staaten werden durch den SWP zu wenige Anreize zur Einhaltung der fiskalischen Disziplin gegeben. Eine solide nationale Finanzpolitik ist jedoch unerlässlich, um die Geldpolitik der EZB bei ihrem Auftrag zur Preisniveaustabilisierung nicht zu beeinträchtigen und um Wirtschaftswachstum wie auch Beschäftigung zu fördern. Die fehlende Durchschlagskraft des Pakts äußert sich darin, dass Verstöße gegen diesen in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Verstärkt wird dieser Trend durch die Wirtschafts- und Finanzkrise.

Die Euro-Staaten erleben derzeit die schwerste Krise in der jungen Geschichte der EWU. Dabei sieht es lange Zeit sehr positiv aus für den Euro als Gemeinschaftswährung in der EWU. Nach seiner Einführung als Buchgeld im Januar 1999 wird er kontinuierlich stärker und der konkurrierende US-Dollar verliert zunehmend an Kraft. Der Euro entwickelt sich zum weltweit zweitwichtigsten Zahlungsmittel und wird aktuell von 17 der 27 EU-Staaten genutzt.

Doch die Ausuferungen der Finanz- und Wirtschaftskrise entwickeln sich primär in der Eurozone zu einer bedrohlichen und stabilitätsgefährdenden Schuldenkrise. Die nationalen Konjunkturprogramme belasten die Haushaltbudgets der EWU-Mitglieder schwer. In der Zukunft sind deshalb hohe Einsparungen notwendig, um die Defizitkriterien des Pakts einzuhalten. Hohe Erwartungen werden daher in die zeitnah geplante Umsetzung der Reform des SWP gesetzt. Die mit dieser Aufgabe vertraute „Van Rompuy Task Force“ soll vor allem dafür sorgen, dass der Pakt den „nötigen Biss bekommt“ um Defizite und Schulden effektiv zu reduzieren.

Im Rahmen dieser Arbeit soll die Frage beantwortet werden, ob die institutionellen Vorkehrungen bzw. die Mechanismen des SWP in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung genügen, um die Stabilität und das Fortbestehen der EWU ausreichend abzusichern, oder es noch weiterer umfassender Reformmaßnahmen bedarf. Vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen - der Wirtschafts- und Finanzkrise - gilt es, die fiskaldisziplinierende Rolle sowie die generelle Reformbedürftigkeit des Pakts zu untersuchen und diesbezüglich relevante Reformoptionen zu diskutieren.

Einleitend werden im 2. Kapitel der wirtschaftspolitische Hintergrund sowie der historische Verlauf der Entstehung der EWU skizziert. Weiterführend werden ökonomische Kosten wie auch der Nutzen eines solchen Zusammenschlusses aufgezeigt und anschließend erläutert inwieweit die EWU einem optimalen Währungsraum entspricht. Im 3. Kapitel wird die Bedeutung der nationalen Fiskaldisziplin hinsichtlich der makroökonomischen Stabilität in der EWU analysiert. Es wird gezeigt, dass eine rechtliche Institution, welche die Regelungen aufstellt und kontrolliert - wie in diesem Zusammenhang vom SWP erwartet - notwendig ist, um die nationalen Regierungen zu fiskalischer Disziplin zu „erziehen“.

Das 4. Kapitel konzentriert sich auf den SWP. So wird dessen Entstehung, Konzeption und erste Reform im Jahre 2005 behandelt, um darauf aufbauend dessen Reformbedürftigkeit zu untersuchen. Die Arbeit schließt im 5. Kapitel ab mit einer Diskussion über die verschiedenen Reformvorschläge des SWP vor dem Hintergrund der aktuellen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die EWU.

2 Die Europäische Währungsunion (EWU)

Dieses Kapitel widmet sich anfangs der geschichtlichen Entstehung und den wichtigsten vertraglichen Pfeilern der Europäischen Währungsunion.[2] Im weiteren Verlauf wird dargelegt, inwieweit der Zusammenschluss zu einer Währungsunion aus ökonomischer Sicht lohnenswert für deren Mitglieder ist. Abschließend wird der Frage nachgegangen, ob es sich bei der EWU um einen optimalen Währungsraum handelt.

2.1 Entstehung der EWU

Im Jahre 2008 spricht der damalige Währungskommissar Joaquin Almunia - rückblickend auf ein fast vollendetes Jahrzehnt nach Beginn der EWU- von einer sehr erfolgreichen Dekade, auf die alle EWU-Mitglieder durchaus Stolz sein können. Die Erfolgsgeschichte der EWU zeige sich hinblickend auf deren Mitgliedstaaten vor allem in der festen Implementierung von makroökonomischer Stabilität, zunehmenden Außenhandel und finanzieller Integration. In Bezug auf die EU bezeichnet Almunia den gemeinsamen Euro als wichtigsten Schlüssel für weitere ökonomische Integration, weltweit betrachtet sogar als sehr bedeutenden Pol für wirtschaftliche Stabilität.[3]

Der Entwicklungsprozess der EWU ist, sicher auch in Anbetracht der künftigen EU- Osterweiterung, als sehr weit fortgeschritten zu bewerten. Doch bis es zur Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung der EWU im Jahre 1999 kommen konnte, ist in der Retrospektive von einem sehr langwidrigem wie auch gleichermaßen sehr steinigen Weg zu sprechen.

Die ersten konkreten Planungen und Debatten zur Verwirklichung einer EWU finden bereits in den frühen fünfziger Jahren statt. Zu einer Umsetzung fehlt es jedoch an politischer Durchsetzungskraft und dem nötigen Konsens der zuständigen Entscheidungsträger.[4] Erst der drohende Zusammenbruch - die sog. „Vertrauenskrise“ - des „Bretton-Woods-System“[5] zum Ende der sechziger Jahre lässt Forderungen nach einer währungspolitischen Kooperation innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) wiederkehren.[6] Die Vertrauenskrise hat zur Folge, dass die Wechselkurse zwischen den EG-Staaten und dem US-Dollar frei „floaten“. Durch die unrealistischen Wechselkurse und den zusätzlichen fluchtartigen Kapitalbewegungen kommt es zu stark ansteigenden Inflationsraten. Die Stabilität des Preissystems auf dem gemeinsamen europäischen Agrarmarkt gerät in Gefahr, so dass das Thema einer Währungsunion eher aus der Not heraus in den Fokus tritt und zunehmend an notwendiger Politikreife gewinnt.[7] Im März 1969 wird daher eine Arbeitsgruppe - unter Vorsitz des luxemburgischen Ministerpräsidenten und Finanzministers Pierre Werner - beauftragt, einen „Stufenplan zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion“ zu konzipieren, um Stabilität und Wachstum auf dem gemeinsamen Markt zu festigen.[8] Die Schwierigkeit dieser Aufgabe bestand primär darin, die gegensätzlichen Vorstellungen von Monetaristen und Ökonomisten zu überbrücken und einen für beide Parteien akzeptablen Kompromiss zu finden.[9]

Der im Oktober 1970 veröffentlichte „Werner-Plan“ sieht vor, dass eine EWU innerhalb der nächsten zehn Jahre realisiert werden kann. Im Detail sollen in drei Stufen - unter Heranziehung wirtschafts- und währungspolitischer Maßnahmen - die ökonomischen und monetären Ungleichgewichte zwischen den damals sechs EG-Staaten abgebaut werden. Als Endergebnis dieser Maßnahmen werden sich eine einheitliche Währung, ein gemeinsames Zentralbankensystem sowie ein wirtschaftspolitisches Entscheidungszentrum, welches für die Koordination der Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik verantwortlich ist, versprochen. Mit dem Vorhaben die Währungs- und Wirtschaftspolitik zeitgleich zu reformieren, wird ein Kompromiss zwischen Monetaristen und Ökonomisten erzielt.[10] Die Konzeption des Werner-Plans beinhaltet bereits mehrere elementare Merkmale der heutigen EWU-Architektur.[11]

Im folgenden Jahr tritt der Werner-Plan nach einigen minimalen Modifizierungen und der Intention, ihn bis zum Jahre 1980 vollständig zu realisieren, in Kraft.[12] In der ersten Stufe wird die Bandbreite der Wechselkurse auf ±1,2 % verringert. Zeitgleich wird versucht, Geld- und Fiskalpolitik zu koordinieren.[13]

Eine Fortführung des Werner-Plans scheitert am endgültigen Zusammenbruch des Bretton- Woods-Systems sowie an den auftretenden Ölpreisschocks, aus denen unüberbrückbare monetäre Turbulenzen und Ungleichgewichte innerhalb der EG resultierten. Desweiteren scheinen die einzelnen Mitglieder nicht bereit dafür, ihre nationale Geld- und Fiskalpolitik einer supranationalen Zentralbehörde anzuvertrauen.[14]

Der nächste richtungsweisende Schritt in Richtung einer gemeinsamen EWU ist den hartnäckigen Bemühungen des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt und des französischen Staatspräsidenten Valery Giscard d'Esting zu verdanken. Auf Initiative von Schmidt und Giscard d'Esting wird im Frühjahr 1979 die Einführung des „Europäischen Währungssystems“ (EWS) veranlasst, um die weiterhin existierenden starken Wechselkursschwankungen zwischen den EG-Staaten unter Kontrolle zu bekommen.[15] Es wird eine künstliche Währung mit dem Namen „European Currency Unit“ (ECU) geschaffen. Dieser setzt sich aus einem Korb bestehend aus den Währungen der Teilnehmerstaaten zusammen, die in prozentualen Anteilen nach ihrer Wirtschaftskraft bewertet werden.[16] Die einzelnen Währungen dürfen sich in einer Bandbreite von maximal ±2,5 % um den vereinbarten Kurs des ECU bewegen. Bei drohendem Verlassen dieses Korridors wird der Wechselkurs mit Hilfe von koordinierten und unlimitierten Devisenmarktinterventionen der Notenbanken wieder stabilisiert.[17]

Im Jahre 1987 wird die „Einheitliche Europäischen Akte“ (EEA) verabschiedet. Mit ihr soll die Vollendung eines Binnenmarktes mit vollkommener Liberalisierung von Geld- sowie Kapitalverkehr bis zum Ende des Jahres 1992 realisiert werden. In den Verhandlungen zur EEA wird sich zudem auf eine weitere Stärkung der gemeinsamen Zusammenarbeit im monetären Bereich verständigt.[18]

Im darauffolgenden Jahr wird in Hannover auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EG ein Ausschuss zur Prüfung der EWU, unter Leitung des Kommissionspräsidenten Jacques Delors, eingesetzt.[19] Der daraufhin erstellte „Delors-Bericht“ orientiert sich im Detail stark am Werner-Plan und beabsichtigt wie dieser die Verwirklichung der EWU in exakt drei Stufen. Hinsichtlich des Werner-Plans unterscheidet sich der Delors-Plan vor allem darin, dass dieser zwar - wie auch bereits im Werner-Plan vorgesehen - die Notwendigkeit einer Koordinierung der europäischen Makropolitik sowie feste Obergrenzen von Budgetdefiziten anspricht, allerdings auf eine zentrale Fiskalpolitik verzichtet.[20] Die folgende Abbildung 1 veranschaulicht den Delors-Plan.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Drei Stufen der EWU nach dem Delors-Plan (eigene Darstellung in Anlehnung an EZB (2010))[21]

Die Umsetzung der ersten Stufe des Delors-Plans beginnt im Juli 1990 mit dem Hauptziel die verschiedenen nationalen Wirtschafts- sowie Währungspolitiken stärker auf Geldwertstabilität und Haushaltsdisziplin auszurichten. Außerdem wird die schon seit längerer Zeit beabsichtigte vollständige Liberalisierung des Kapitalmarktes in die Tat umgesetzt.[22]

Die detaillierten Ziele, Regelungen sowie den konkreten Zeitplan zur Umsetzung der EWU werden im Februar 1992 in Maastricht durch die auf zwölf Mitglieder angewachsenen Staatsund Regierungschefs im „Vertrag von Maastricht“ (EUV)[23] besiegelt und nach einem mühevollen Ratifizierungsprozess im November 1993 auch rechtswirksam in Kraft gesetzt. Grundsätzlich handelt es sich beim Vertrag von Maastricht um einen Mantelvertrag, welcher die politischen Ziele der EU festlegt und - im Kontext dieser Arbeit sehr von Bedeutung - die „Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion“ proklamiert.[24]

Wie im EUV vereinbart beginnt die zweite Stufe der EWU am 1. Januar 1994 mit der Gründung des „Europäischen Währungsinstituts“ (EWI) als Übergangsinstitution zur Vorbereitung der letzten Stufe und der Gründung der „Europäischen Zentralbank“ (EZB).[25] Darüberhinaus passen die Mitglieder die nationalen Gesetze so an, dass fortan die Unabhängigkeit der EZB gewährleistet wird. Durch das generelle Verbot, Kredite an die Mitgliedstaaten zu vergeben, 26 wird die autonome Geldpolitik der EZB zusätzlich gefestigt.[26]

Abschließend sollen in der zweiten Stufe des Delors-Plans die Geldpolitiken der Mitglieder noch enger koordiniert werden, um die nötige Konvergenz hinsichtlich der Preisniveaustabilität für den Übergang zur dritten Stufe zu schaffen. Die rechtlichen, institutionellen sowie organisatorischen Grundlagen für eine einheitliche Geldpolitik sollen kreiert werden.[27]

Die dritte Stufe der EWU setzt mit der Ernennung des Euro als gemeinsame Währung der Gemeinschaft ein.[28] Um die Vertragsbestimmungen über die EWU vollständig zu komplementieren und zu konkretisieren verabschiedete der EU-Rat im Juni 1997 den „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ (SWP). Dieser beinhaltet zwei Verordnungen und dient der Sicherung der Haushaltsdisziplin in der EWU.[29]

Wirtschaftliche Voraussetzung an der Teilnahme der anschließenden dritten Stufe, die am 1. Januar 1999 beginnt, ist die Erfüllung der sog. „Konvergenzkriterien“, die der Vereinheitlichung und vor allem der Stabilität ihrer wirtschaftlichen sowie fiskalischen Situation garantieren sollen.[30] Einen Überblick über die elementaren Kriterien und deren Erfüllungsrahmen vor und nach Beginn der dritten Stufe der EWU liefert die folgende Tabelle 1.

Die Erfüllung der Konvergenzkriterien erteilt den Staaten die Legitimation, den Euro einführen zu dürfen. Die Beurteilung findet durch den Europäischen Rat statt, welcher seine Entscheidungen auf den Grundlagen eines Kommissionsberichtes trifft. Ferner haben die Zentralbanken der Mitgliedsstaaten zu Beginn der dritten Stufe politische Unabhängigkeit aufzuweisen und die Zuständigkeit der Geldpolitik an die EZB zu übergeben. Grundsätzlich sind die Konvergenzkriterien nicht als „bindend“ zu betrachten, sondern viel mehr als Indikatoren, die bei der Entscheidung über die Teilnahme an der EWU „angemessen berücksichtigt“ werden.[31]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Konvergenzkriterien des EUV (eigene Darstellung in Anlehnung an Breuss (2006) und Hillenbrand (2008))[32]

Nach Verabschiedung des EUV und der Festlegung der Konvergenzkriterien zur Teilnahme an der EWU kommt es zu einer Beschleunigung des wirtschaftlichen Konvergenzprozesses innerhalb der EWU. Die Zinssätze und Inflationsraten sinken und primär in den Hochzinsstaaten kommt es zu wirtschaftlichen „Boomphasen“. Mehrere Staaten verfehlen die Kriterien dennoch sehr offensichtlich, so dass auf die geplante erste Prüfung im Jahr 1996 verzichtet wird. Die erste für die EWU-Teilnahme relevante Prüfung erfolgt daher erst 1998. In diesem Jahr entscheidet der EU-Rat dann einstimmig, dass elf Mitgliedstaaten die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der dritten Stufe der EWU und für die Einführung des Euro am 1. Januar 1999 erfüllen. Es wird beanstandet, dass auch zu diesem Zeitpunkt die meisten Staaten weiterhin das Schuldenkriterium von 60 % des BIP teilweise sehr deutlich überschreiten.[33]

Im letzten und abschließenden Schritt werden am 1. Januar 2002 die Währungen der einzelnen Mitglieder durch den Euro ersetzt. Zum 1. Januar 2011 führt Estland als nunmehr 17. Staat den Euro als nationale Währung ein. Mit Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich benutzen gegenwärtig zehn Mitglieder der EU noch keinen Euro. Dänemark und das Vereinigte Königreich erhalten im Vertrag von Maastricht spezielle Ausnahmeregelungen, so dass sie nur zur Einführung des Euro verpflichtet sind, sollten es ihre Parlamente beschließen oder in einem Referendum für die Einführung gestimmt wird. Die anderen Staaten sind vertraglich zur Einführung verpflichtet.[34]

2.2 Ökonomische Bedeutung der EWU

Die währungspolitische Einigung Europas im Jahre 1969 wird auf Basis zweier Hauptmotive eingeleitet. Zum einem zur „Verbesserung der Stellung Europas im internationalen Währungssystem insbesondere gegenüber den USA“[35], zum anderen zur „Schaffung eines einheitlichen 36 europäischen Marktes“[36]. Diese Motive bilden zudem die wichtigsten Grundlagen für die Einführung des Euro als gemeinsame europäische Währung.[37] Nach heutigem Stand sind diese beiden Motive als ausreichend erfüllt zu bewerten.

In diesem Abschnitt werden zunächst die ökonomischen Kosten und Nutzen der EWU skizziert um im anschließenden Kapitel - unter zusätzlicher Heranziehung der Ergebnisse der in Anhang 1 erläuterten Ansätze im Rahmen der traditionellen Theorien optimaler Währungsräume - eine Beurteilung über die Optimalität der EWU als Währungsraum vorzunehmen.

2.2.1 Kosten und Nutzen der EWU

Der Schritt zur EWU ist mit ökonomischem Kosten wie auch mit Nutzen verbunden, so dass sich für die potentiellen Teilnehmer primär die Frage stellt, ob im Endergebnis Kosten oder Nutzen überwiegen.[38]

Zusätzlich zu den einmalig anfallenden Umstellungskosten ergeben sich die ökonomischen Kosten der EWU überwiegend aus dem Verlust des flexiblen Wechselkurses sowie dem Verzicht auf eine autonome Geldpolitik als potentielle wirtschaftspolitische Anpassungsinstrumente nach dem Eintritt eines Schocks.[39] Durch den Beitritt in die Währungsunion verzichtet der Staat auf die Möglichkeit, Produktion und Beschäftigung nach einem internen oder externen makroökonomischen Schock durch währungs- und geldpolitische Maßnahmen wieder zu stabilisieren.[40]

Der Schritt zur Einheitswährung führt dazu, dass die Geldpolitik in der EWU nur noch einheitlich durch die EZB und nicht mehr national differenziert vollzogen wird. Demnach können auch keine unterschiedlichen Konjunkturverläufe der Mitgliedstaaten mehr berücksichtigt werden.[41]

Mit Beitritt zur EWU gibt ein Mitgliedstaat die Möglichkeit der eigenen nationalen Geldpolitik auf und kann fortan nicht länger mit nationalen Zinsbewegungen oder einer Abwertung der eigenen Währung die eigene Wettbewerbsposition auf den Gütermärkten beeinflussen. Eine Abwertung der eigenen Währung hat grundsätzlich die positive Eigenschaft, dass der Export belebt wird und so Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden können. Folglich profitieren viele Volkswirtschaften, primär Staaten deren internationale Wettbewerbsfähigkeit eher gering ist, von diesem wirtschaftspolitischen Instrument. Exportstarke Länder mit einer starken Währung sind von solchen Aktionen ihrer Weltmarktkonkurrenz negativ betroffen, da deren Exportgüter nun auf dem Markt des abwertenden Landes relativ teurer werden und folglich deren Nachfrage nach Importgütern sinkt.[42]

Zudem ist in der EWU der Mechanismus des Währungswettbewerbs ausgeschaltet, was das Trittbrettfahrer-Verhalten einiger Mitgliedstaaten begünstigen kann. Eine Regierung mit eigener nationaler Währung ist einem größeren Druck ausgesetzt, eine stabilitätsgerechte Politik zu betreiben. Bei nationaler Geldpolitik und nationaler Währung gilt die Qualität der Währung - abzulesen anhand niedriger Zinsen, niedriger Inflationsraten und stabilen Wechselkursen - als starkes Indiz für die Qualität einer Regierungspolitik.[43]

Ferner entsteht durch den Verzicht einer autonomen Geldpolitik auch ein Verlust an der bisherigen Seigniorage. Speziell die Staaten die bereits vor Beginn der Währungsunion ihre Staatsausgaben anteilig durch Geldemission finanzieren oder solche die ein unterentwickeltes Steuersystem aufweisen, sind von dem Verlust der Seigniorage finanziell deutlich betroffen. Mit der Hinfälligkeit der Seigniorage ist auch ein gewisser Verlust an fiskalpolitischer Autonomie verknüpft, da die nötigen finanziellen Mittel für die Fiskalpolitik nun schwieriger aufzubringen sind.[44]

Durch die Einführung der EWU versprechen sich die verantwortlichen politischen Entscheidungsträger eine nachhaltige Stärkung des europäischen Binnenmarktes und des weltwirtschaftlichen Gewichts der EU. Ein weiteres Ziel ist es, eine starke Gemeinschaftswährung zu implementieren, mit der nennenswerte Effizienzgewinne im europäischen Handels-, Kapital- sowie Zahlungsverkehr umgesetzt werden können.[45]

Mit dem Beitritt in die EWU ergibt sich zunächst ein Nutzen aus der größeren Liquidität der Währung in einem vergrößerten Währungsgebiet.[46] Eine gemeinsame Währung wie der Euro stellt ein weltweites Medium dar, und gilt als fähiger Konkurrent zu Dollar und Yen.[47] Dieses war bereits im Jahre 1969 ein Hauptmotiv für die Gründung einer EWU.

Weiterführend ergibt sich ein monetärer Effizienzgewinn für den teilnehmenden Staat, primär auf mikroökonomischer Ebene, der sich aus dem Wegfall wechselkursbedingter Transaktionskosten, Informationskosten und weiterer Risiken wie z.B. Unsicherheits-, Konfusions- und Kalkulationskosten zusammensetzt.[48] Auf makroökonomischer Ebene ist diese Kostenersparnis eher als gering zu bewerten.[49] Eine Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahre 1990 veranschaulicht das erwartete Kostenersparungspotential durch die Einführung einer EWU. Die Ersparnis beträgt zwischen 0,3 % und 0,5 % des damaligen europäischen BIP, verteilt sich allerdings sehr ungleichmäßig auf die Mitglieder.[50] Untersuchungen von Gross und Thygesen aus dem gleichen Jahr bestätigen die Ergebnisse der Kommission indem sie ähnliche Werte zwischen 0,25 % und 0,5 % des BIP erhalten.[51]

Insbesondere der Wegfall der Transaktionskosten, als eines der bedeutsamsten Handelshemmnisse, löst einen integrations- und wettbewerbsfördernden Effekt aus. Aus der Wettbewerbsintensivierung und den damit einhergehenden Effizienzverbesserungen sind deutliche Wachstumsimpulse zu erwarten.[52] Die Integration und der Austausch auf den Güter- und Faktormärkten nehmen zu, wodurch sich die internationale Allokation der Ressourcen verbessert. Ferner führen die nun entfallenden Wechselkursschwankungen zu einer Reduzierung der Unsicherheit im Außenhandel und im Kapitalverkehr. Bzgl. der Direktinvestitionen wird eine Entscheidung nun vermehrt auf zusätzliche Kriterien basieren und das Motiv der Umgehung von Wechselkursrisiken ist zunehmend hinfällig. Ebenso hinfällig sind die wechselkursbedingten Risikoprämien, die primär in “Schwachwährungsländern“ zu hohen Zinsaufschlägen führen. Weiterhin wird die Gefahr realwirtschaftlicher Verzerrungen in Folge einer Falschbewertung der Wechselkurse irrelevant.[53]

Darüberhinaus werden durch den Wegfall von Wechselkurs- und nationaler Geldpolitik auch konkurrierende, wohlfahrtsmindernde Abwertungsverläufe vermieden und die Preisdiskriminierung wird zunehmend erschwert.[54]

2.2.2 Optimalität der EWU als Wirtschaftsraum

Grundsätzlich setzen sich die OCA-Theorien mit der Leitfrage auseinander, welche Länder für eine ökonomisch erfolgreiche Währungsunion prädestiniert sind. Sie betonen, dass die Abwägung der Kosten und Nutzen einer WU nur unter expliziter Bezugnahme der individuellen Besonderheiten des betrachteten Landes erfolgen kann.[55]

Eine ausführliche Erläuterung und Prüfung den Beurteilungskriterien der traditionellen OCA- Theorien in Hinblick auf die EWU ist in Anhang 1 zu finden. Hiernach sind speziell Staaten für eine WU geeignet, die vornehmlich symmetrischen Schocks unterworfen sind, oder die zumindest über effiziente alternative Anpassungsinstrumente verfügen. Optimal ist es, wenn sich Regionen mit gemeinsamer Währung vorfinden, zwischen diesen Regionen aber flexible Wechselkurse bestehen.[56] Diese Voraussetzung ist in der gegenwärtigen Konstellation auf dem Weltmarkt gegeben.

Die EWU umfasst momentan 17 Mitglieder und erwartet im Rahmen der Ostererweiterung noch weiteren künftigen Zuwachs. Dies sollten schlagkräftige Argumente dafür sein, dass der ökonomische Nutzen aus dem Zusammenschluss bzw. dem Beitritt in eine EWU überwiegt. Zumindest in der individuellen Entscheidung jeder dieser 17 Mitglieder. Die potentiellen Vorteile einer EWU fußen jedoch konkret auf der Annahme, dass die einheitliche Währung auch die notwendige Stabilität aufweisen wird.

Im Rahmen der ökonomischen Kosten wird als Hauptargument aufgeführt, dass sich die Mitglieder einer WU der Geldpolitik als nationales konjunkturpolitisches Instrument berauben. Solange regional unterschiedliche Wirtschaftsentwicklungen und asymmetrische Störungen sowie divergierende wirtschaftspolitische Präferenzen existieren, ist dieses Instrument weiterhin nötig. Eine einheitliche und unabhängige EZB kann die unterschiedlichen wirtschaftlichen Charakteristika in ihrer Geldpolitik nicht explizit berücksichtigen. Ohne die Grundlage gemeinsamer wirtschaftlicher Konvergenz ist ein gemeinsames Geldmengenziel, ein einheitliches Zinsniveau sowie ein gemeinsamer Außenwert der Währung gegenüber Drittländern für alle Mitgliedstaaten nicht die optimale Lösung.[57]

Daher ist es sinnvoll, dass die potentiellen europäischen Mitgliedsstaaten erst ihre geld- und finanzpolitische Reife anhand der im Vertrag von Maastricht festgelegten ökonomischen Konvergenzkriterien nachweisen, um die Eintrittsberechtigung in die EWU zu erhalten. Durch die Erfüllung der Konvergenzkriterien vor Beitritt in die EWU soll gewährleistet werden dass hier nur Länder zusammenkommen, die bereits ähnliche Inflationsraten besitzen, oder kongruenten wirtschaftspolitischen Strategien nachgehen.[58] Es wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die Stabilität der europäischen Gemeinschaftswährung hinreichend abgesichert ist.[59]

Die EU-Kommission ist von der wirtschaftlichen Homogenität der Mitglieder überzeugt. Sie ist der Auffassung, dass aufgrund der angleichenden Kerndaten der Mitgliedsländer, asymmetrische Schocks fortan rudimentär auftreten.[60]

Eine Analyse der ökonomischen Kosten und Nutzen einer WU wird in der Literatur durchaus auch als problematisch beurteilt, da die Vergleichbarkeit und auch Quantifizierbarkeit der einzelnen Aspekte eher mangelhaft erscheint und folglich keine eindeutige Aussage über die Optimalität eines Währungsraums möglich ist.[61]

Aus diesem Grund erscheint es primär von hoher Bedeutung, inwieweit es die EWU schafft - trotz nicht vollkommener wirtschaftlicher Konvergenz - eine nach innen und nach außen stabile Gemeinschaftswährung zu garantieren. Zudem hängt der Erfolg der EWU - speziell in Hinblick auf die Stabilität des Euro - maßgeblich davon ab, in welchem Maße es gelingt, die fiskalpolitischen Aktivitäten der Mitglieder so zu disziplinieren, dass die befürchteten inflationären Tendenzen vermieden werden. Diesbezüglich ist es von hoher Relevanz, dass sich die nati-62 onalen Budgetpolitiken innerhalb der EWU auf ein stabilitätsverträgliches Maß einpendeln.[62]

3 Bedeutung der nationalen Fiskaldisziplin hinsichtlich der makroökonomischen Stabilität in der EWU

In Jahre 1989 wird im Delors-Bericht die Problematik nationaler Verschuldung in einer zukünftigen Währungsunion konkret thematisiert. Es entsteht ein Bewusstsein für die Gefahr, dass Inkonsistenzen zwischen einer unkontrollierten nationalen Fiskalpolitik und dem Umsetzen einer preisstabilen Währungsunion auftreten. Zudem kommt man in dem Bericht zu dem Entschluss, dass für eine ausreichende fiskalische Disziplinierung schuldenbegrenzende Regeln 63 unumgänglich sind.[63] Folglich werden im Rahmen der Konvergenzkriterien zwei schuldenbegrenzende Normen hinsichtlich der öffentlichen Haushalte der Mitglieder im EUV festgeschrieben: Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des BIP und die jährliche Nettoneuverschuldung darf nicht mehr als 3 % des BIP ausmachen.[64]

Eine erfolgreich funktionierende und stabile EWU bedarf einer adäquaten geldpolitischen Strategie und effizient eingesetzter Instrumente der EZB. Das bedeutet, dass eine glaubwürdige institutionelle Absicherung ihrer Unabhängigkeit sowie ihr Endziel der Preisstabilität gewährleistet sein sollten. Der disziplinierte Einsatz, der weiterhin in nationaler Hand verbleibenden Fiskalpolitik, ist diesbezüglich von enormer Bedeutung.[65]

In diesem Kapitel wird daher die Bedeutung der nationalen Fiskaldisziplin hinsichtlich der makroökonomischen Stabilität in der EWU analysiert. Es soll ferner gezeigt werden, dass eine rechtliche Institution, welche die Regelungen aufstellt und kontrolliert, unumgänglich ist, um die nationalen Regierungen zu fiskalischer Disziplin zu bewegen.

3.1 Tragbarkeit von Budgetdefiziten

Im Folgenden wird das Problem der Tragbarkeit von Haushaltsdefiziten erläutert. Unter Heranziehung der Arithmetik der Budgetrestriktion soll insbesondere die Gefahr der Schuldendynamik verdeutlicht werden.

Eine Vielzahl von EWU-Mitgliedstaaten weisen aktuell wie auch schon in der Vergangenheit hohe Schuldenquoten auf, die die Unabhängigkeit der EZB bzgl. ihrer Geldpolitik gefährden und weitere negative Effekte nach sich ziehen können. Vor allem in den 1980er und 1990er Jahren haben viele der aktuellen EWU-Mitglieder hohe Budgetdefizite entstehen lassen um negative Schocks zu absorbieren.[66]

Die kommenden mathematischen Ausführungen beruhen auf Veröffentlichungen von Wagner (1997), Breuss (2006) und De Grauwe (2009).[67]

Die Gleichung der staatlichen Budgetrestriktion stellt sich wie folgt auf:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

wobei G die Staatsausgaben, T die Steuereinnahmen, r den Zinssatz der Staatsschulden B und M die monetäre Basis bezeichnet.

Die linke Seite der Gleichung (1) gibt das staatliche Budgetdefizit an, welches sich aus dem Primärbudgetdefizit (G-T) und den Zinszahlungen für die staatlichen Schulden (rB) zusammensetzt. Die rechte Seite der Gleichung zeigt die Finanzierungsseite. Das Budgetdefizit kann entweder durch Veränderungen der Schuldenhöhe[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] oder der Geldmenge[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] finanziert werden. Zur Vereinfachung werden im weiteren Verlauf der Rechnung die Veränderungen von Schulden und Geldmenge pro Zeiteinheit t mit einem Punkt über den Variablen gekennzeichnet[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]

Es folgt eine Umschreibung der staatlichen Budgetrestriktion. Die genaueren Zwischenschritte werden explizit in Anhang 2 mathematisch dargestellt und erklärt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gleichung (2) zeigt: Wenn der Zinssatz für die staatlichen Schulden die Wachstumsrate des BIP übersteigt, steigt die Schuldenquote ohne Grenzen an.

Nach u.a. Blanchard et al. (1990) wird eine öffentliche Verschuldung dann als „tragbar“ bezeichnet, sollte sie „im Einklang mit der intertemporalen Budgetrestriktion des Staates stehen“.[68]

Die Schuldendynamik kann nur gestoppt werden, wenn ein Budgetüberschuss realisiert wird, also das Primärdefizit (g - t) negativ wird. Eine weitere Option um die Schuldendynamik in den Griff zu bekommen stellen die Erzielung hoher Einnahmen aus Geldschöpfung („Seigniorage“) dar. Beide Möglichkeiten haben allerdings eine tendenziell verstärkende inflationäre Wirkung zur Folge.[69]

Die Erläuterung der Budgetrestriktion wird durch folgenden Frage erleichtert: Unter welcher Bedingung wird die Schuldenquote zu einem „konstanten Wert“?

Es wird b = 0 gesetzt.

Dies ergibt folgende Gleichung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Sollten demnach die nominalen Zinsraten die nominale Wachstumsrate des BIP übersteigen, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass ein Budgetüberschuss realisiert wird (t >g) oder dass die Geldschöpfung hoch genug ist, um die Schuldenquote zu stabilisieren.

Folgende generelle Aussage kann getätigt werden: Hat ein Land in der Vergangenheit ein starkes Defizit angehäuft, hat es nun korrespondierende starke Primärüberschüsse zu erwirtschaften, um ein automatisches Ansteigen der Schuldenquote („Schuldendynamik“) zu verhindern. Die Regierung hat folglich die Ausgaben zu kürzen oder die Steuern zu erhöhen, und dies in der Regel über mehrere Jahre hinweg, bis das Defizit abgebaut ist.[70]

Sollte es aber in dem Zeitraum des Schuldenabbaus wiederum dazu kommen, sei es aus eigenem Verschulden oder unverschuldet in Folge symmetrischer oder asymmetrischer wirtschaftlicher Schocks, dass ein Staat in eine wirtschaftliche Lage kommt, die eine zusätzliche Erhöhung des Budgetdefizits erfordert, wird eine Zurückführung der Schuldenquote immer schwieriger.[71] Dies ist stabilitätspolitisch äußerst bedenklich.

Das Eintreten eines wirtschaftlichen Schocks hat für den Staat Einnahmeausfälle zur Folge, da mit einem niedrigeren BIP die Besteuerungsgrundlage sinkt. Weiterhin werden durch einen wirtschaftlichen Schock auch höhere Ausgaben fällig, um sozial-, konjunktur- und strukturpolitische Maßnahmen zur Absorption des Schocks zu tätigen.[72]

Es entsteht ein erhöhter Kapitalbedarf für den Staat. Sollte bereits ein Budgetdefizit bestehen, fehlen die notwendigen finanziellen Eigenmittel, um mit Hilfe wirtschaftspolitischer Instrumente eine Korrektur des Schocks vorzunehmen. Die Option, die dem Staat jetzt zur Deckung seines erhöhten Kapitalbedarfs offen steht, ist eine weitere Aufnahme von Schulden auf dem Kapitalmarkt und somit eine weitere Ausweitung des Budgetdefizits.[73]

Eine permanent laufende Staatsverschuldung bremst das wirtschaftliche Wachstum und es besteht die Gefahr, dass der Staat in eine Schuldenspirale gerät, wenn er seine Zinsverpflichtungen aus der hohen Staatsverschuldung nicht mehr durch erzielte Mehreinnahmen in wirtschaftlichen Wachstumsphasen befriedigen kann.[74]

3.2 Ursachen mangelnder nationaler Fiskaldisziplin

Der Zusammenhang zwischen der Entwicklung von Staatsausgaben und Staatsverschuldung wird in der Literatur auf mehrere unterschiedliche Arten erklärt. Wichtige Erkenntnisse in diesem Zusammenhang liefern die politökonomischen Ansätze.[75] Aus politökonomischer Sicht kann ein fiskalundiszipliniertes Verhalten der Regierungen anhand des kurzfristigen Zeithorizonts der entscheidenden Politiker erklärt werden. Die Politiker betrachten primär die kurzfristigen Folgen ihrer Haushaltspolitik und bringen den langfristigen Auswirkungen nicht genügend Augenmerk entgegen. Dieses Verhalten kann durch „eine systematische Verzerrung in der Wahrnehmung öffentlicher Budgets“ (die sog. „Fiskalillusion“), die zu einer Unterschätzung der Kreditfinanzierungskosten gegenüber den Steuerfinanzierungskosten führt, erklärt werden.[76] Dies bedeutet vereinfacht, dass der Zusammenhang zwischen der heutigen Verschuldung und der zukünftigen Besteuerung nicht durchschaut wird, sei es von den Wählern oder auch von den politischen Entscheidungsträgern. In diesem Zusammenhang ist den politischen Akteuren kein bewusstes Verschulden bzw. egoistisches Handeln zur Lasten der nachkommenden Generationen vorzuwerfen.[77]

Viel wahrscheinlicher und in der Realität oftmals zu beobachten ist in diesem Zusammenhang eher ein eigennütziges Verhalten der Akteure in Politik und Bürokratie, bei dem die Verschiebung der Finanzierungslasten bewusst durchgeführt wird. Nationale Regierungen sind stets auf ihre Budgetmaximierung fokussiert. Es werden Entscheidungen getätigt, die vielmals eine zu große Menge an Finanzmitteln benötigen, aber zumindest die eigene gegenwärtige Nutzenposition verbessern. So streben Nationalstaaten vorsätzlich Haushaltsdefizite an, die hinsichtlich der Gemeinschaft und der zukünftigen Generationen eher suboptimal sind.[78]

Die nationalen Regierungen leiden unter einem Zeitinkonsistenzproblem, welches sich zusätzlich negativ auf dessen Glaubwürdigkeit auswirkt. Die Entscheidungen über die nationalen Haushalte finden unter Zielkonflikten statt. Grundsätzlich ist es den nationalen Regierungen i.d.R. bewusst, dass langfristig betrachtet eine stabile Haushaltspolitik der Grundstein für wirtschaftliches Wachstum und Wohlfahrt ist. Trotzdem kann es für sie effizient sein - u.a. aus konjunktur- und beschäftigungspolitischen Interessen - kurzfristig, von dieser langfristig angekündigten Strategie abzuweichen. Die nationale Fiskalpolitik leidet grundsätzlich unter einem Glaubwürdigkeitsproblem.[79]

In der Theorie „politischer Konjunkturzyklen“, wird die fiskalische Disziplinlosigkeit explizit darin gesehen, dass Regierungen trotz der bewussten Vorzüge langfristiger Haushaltskonsolidierung zum Sinne ihres Machterhalts durch temporäre Budgetdefizite manipulierend in die Ökonomie eingreifen. Sie tendieren zu opportunistischen Verhalten, in dem sie versuchen das Wohlwollen der Wähler zu erhöhen um ihre Wiederwahlchancen im politischen Wettbewerb zu verbessern.[80] Wichtige fiskalpolitische Entscheidungen werden deshalb häufig durch die politischen Konjunkturzyklen beeinflusst und nicht durch die Heranziehung europäischer Stabilitätsaspekte.[81]

Es sollte jedoch auch berücksichtigt werden, dass nachhaltige und langfristige Konsolidierungsmaßnahmen, die mit individuellen Nutzeneinbußen der Bürgen bzw. Wählern einhergehen, sehr schwer zu vermitteln sind bzw. selten die nötige Akzeptanz finden. Steuererhöhungen oder Staatsausgabensenkungen sind bezüglich einer Wiederwahl keine unterstützendenden Mittel, sondern vielmehr als unpopulär und kontraproduktiv zu bewerten. Folglich präferieren die regierenden Politiker eine weitere Verschuldung gegenüber einer Steuererhöhung zur Finanzierung ihrer Ausgaben.[82]

[...]


[1] Vgl. Tagesschau (2010), http://tagesschau.vo.llnwd.net/d3/video/2010/0915/TV-20100915-2008-2601.webm.h264.mp4, Stand 15.09.2010.

[2] Die Bezeichnung Europäische Währungsunion (EWU) wird in der Literatur synonym zur Bezeichnung Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) gebraucht. Ferner würde eine umfassende Präsentation der einzelnen EU-Organe samt ihrer Struktur und ihrer Aufgaben über den Umfang dieser Arbeit hinausgehen. Die Internetseite der EU, http://europa.eu/institutions/index_de.htm, Stand. 13.12.2010, bietet einen umfassenden Überblick über die Institutionen der EU und andere relevante Organe.

[3] Vgl. EU-Kommission (2008), Vorwort.

[4] Vgl. Polster (2002), S. 294.

[5] Das Bretton-Woods-System wird auch als „Fester-Dollar-Kurs-Standard“ bezeichnet, da der Dollar zur Weltwährung aller Mitglieder des Internationalen Währungsfond (IWF) wird. Die Paritäten werden ab 1950 nur noch in Dollar ausgegeben. Ausführliche Erläuterungen hierzu sind u.a. in Breuss (2006), S. 358 ff. zu finden.

[6] Vgl. Clemens et al. (2008), S. 200-201. Ursache der Vertrauenskrise ist, dass die Goldbindung des Dollars aufgrund der chronisch defizitären Leistungsbilanz der USA nicht weiter aufrechterhalten werden konnte. Zudem standen in Europa die D-Mark unter Aufwertungsdruck, und das britische Pfund sowie auch der französische Franc unter Abwertungsdruck. Das Vertrauen in den Dollar als Anker des Weltwährungssystems ging verloren und auf dem Finanzmarkt kamen Zweifel an der Garantie eines jederzeitigen Umtauschs des Dollars in Gold zu dem seit 1934 fixierten Preis (vgl. Polster (2002), S. 296. u. Brunn (2004), S. 214-215).

[7] Bereits zum damaligen Zeitpunkt wickelt die EG an die 50 % ihres Außenhandels untereinander ab (vgl. Hillenbrand (2004), S. 243).

[8] Vgl. Clemens et al. (2008), S. 201.

[9] Die Monetaristen - als Anhänger einer monetären Integrationsstrategie - vertreten den Standpunkt, dass eine strikte gemeinschaftliche Wechselkurspolitik mit dem Ziel eines festen Wechselkurses sowie einer einheitlichen Währung die notwendigen wirtschaftlichen Anpassungen in den betroffenen Staaten automatisch bewirkt. Diese Strategie wird von Frankreich, Belgien, Luxemburg und auch von der Kommission präferiert. Die Ökonomisten hingegen befürworten ein ökonomistisches Integrationsmodell, in dem die makroökonomische Koordinierung - insbesondere von Haushalts-, Lohnpolitik - die Basis für die zukünftige Schaffung einer Währungsunion darstellt (vgl. Puetter (2009), S. 5556).

[10] Vgl. Brunn (2004), S. 215-216.

[11] Vgl. Puetter (2009),S. 56.

[12] Vgl. Brunn (2004), S. 215-216.

[13] In diesem Zusammenhang wird von der sog. „Währungsschlange“ gesprochen. Genauere grafische Ausführungen hierzu sind u.a. in Clemens et al. (2008), S. 205.f. zu finden.

[14] Vgl. Rübel (2009), S. 194. Es sind Parallelen - u.a.in Form starker makroökonomischen Schocks sowie der sehr kritisch gesehenen Zentralisierung der Geldpolitik - zu der gegenwärtigen Situation der EWU zu erkennen.

[15] Vgl. Köhler (1999), S. 14.

[16] Vgl. Brunn(2004), S. 226-228.

[17] Vgl. Brasche (2008), S. 141.

[18] Vgl. Rübel (2009), S. 195.

[19] Vgl. Puetter (2009), S. 65-67.

[20] Vgl. Rübel (2009), S. 195.

[21] Vgl. EZB (2010), http://www.ecb.int/ecb/history/emu/html/index.de.html#stage1, Stand 13.12.20101.

[22] Vgl. Weidenfeld u. Wessels (2009), S. 38.

[23] Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird synonym der Begriff „EU-Vertrag“ (EUV) verwendet.

[24] Die Artikel des EUV beziehen sich primär auf wirtschaftspolitische Regelungen über die offene Methode der Koordinierung im Wirtschaftsbereich, die Kompetenzverteilungen im Währungsbereich, dem SWP, der Solidarität zwischen den Mitgliedern und der no-bail-out-Klausel sowie dem Verbot von Zentralbankkrediten (vgl. Breuss (2006), S. 398-399).

[25] Vgl. Puetter (2009), S. 78-79.

[26] Vgl. Hillenbrand( 2004), S. 250-251.

[27] Vgl. Rübel (2009), S. 196.

[28] Vgl. Hillenbrand (2004), S. 250-251.

[29] Vgl. EZB (2010), http://www.ecb.int/ecb/history/emu/html/index.de.html#stage1). Detaillierte Ausführungen über Entstehung, Hintergrund und Mechanismus des SWP sind Hauptbestandteil des 4. Kapitels dieser Arbeit.

[30] Vgl. Hillenbrand (2004), S. 250-251. Die Einhaltung der Konvergenzkriterien wird in einer Regelmäßigkeit von zwei Jahren überprüftt (vgl. Weidenfeld u. Wessels (2009), S. 371).

[31] Vgl. Breuss (2006), S.404 ff.

[32] Vgl. Breuss (2006), S. 404 ff. u. Hillenbrand (2008), S. 410-411.

[33] Vgl. EZB (2010), http://www.ecb.int/ecb/history/emu/html/index.de.html#stage1. Die Teilnehmer der ersten Stunde sind: Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland. Einzig Griechenland bleibt die nötige Legitimation des Rates vorerst verwehrt (vgl. EZB (2010), http://www.ecb.int/ecb/history/emu/html/index.de.html#stage1).

[34] Vgl. EZB (2011), http://www.ecb.int/euro/intro/html/index.de.html, Stand:16.01.2011.

[35] In der damaligen Vertrauenskrise verstärkte sich seitens der europäischen Mitglieder der Eindruck, dass sich die USA vermehrt auf seine eigenen Interessen konzentriert und seine Verantwortung für das internationale Währungssystem als sekundär betrachtet. Ferner versprachen sich die europäischen Länder dadurch, dass sie fortan in der Währungspolitik mit einer Stimmer sprachen eine effektiverer Durchsetzung und Behauptung ihrer wirtschaftlichen Interessen (vgl. Krugman/ Obstfeld (2004), S.775-776).

[36] In der damals bereits bestehenden Zollunion führten zu den weiterhin existierenden Beschränkungen der Bewegungen von Waren und Produktionsfaktoren auch die unsicheren und schwankenden Wechselkurse zu gefährlichen Beeinträchtigungen des europäischen Binnenhandels. Nach Meinung der europäischen Staatsführer bedarf es zur Umsetzung eines einheitlichen europäischen Marktes auch untereinander festgelegte Wechselkurse (vgl. Krugman/ Obstfeld (2004), S.776).

[37] Vgl. Krugman/ Obstfeld (2004), S. 775-776.

[38] Vgl. Willms (1992), S. 179.

[39] Vgl. Rübel (2009), S. 203. und Auria (1997), S. 22-23. Diese einmaligen Umstellungskosten, die mit der Einführung des Euro im Bankensystem und den Unternehmen einhergehen sind in Relation zu anderen anfallenden Kosten durch den Beitritt in eine Währungsunion eher als gering zu bewerten (vgl. Heinemann (1998), S. 2-3).

[40] Vgl. Willms (1992), S. 185.

[41] Vgl. Canzoneri / Rogers (1990), S. 419 ff.

[42] Vgl. Brasche (2003), S. 113-114.

[43] Vgl. Ohr (1996), S. 111.

[44] Vgl. Auria (1997), S. 23.

[45] Vgl. Ahrens (2003), S. 13.

[46] Vgl. Heinemann (1998), S. 2-3

[47] Vgl. El-Agraa (2004), S. 147.f.

[48] Vgl. Krugman/ Obstfeld (2004), S. 792 und Heinemann (1998), S. 2-3.

[49] Vgl. Mourmouras/ Arghyrou (2000), S. 44.

[50] Die Einsparungen für ein Mitglied sind z.B. abhängig von der internationalen Verwendung der Inlandswährung, dem Umfang des Güterund Kapitalverkehrs mit den anderen Mitgliedern (vgl. Willms (1992), S. 186).

[51] Vgl. Mourmouras/ Arghyrou (2000), S. 44.

[52] Vgl. Heinemann (1998), S. 3.

[53] Vgl. Ohr (1996), S. 219.

[54] Vgl. Ahrens (2003), S. 13.

[55] Vgl. Heinemann(1998), S. 14.

[56] Vgl. Heinemann(1998), S. 14-15.

[57] Vgl. Ohr (1996), S. 220-221.

[58] Vgl. Ohr (2001), S. 437-438.

[59] Vgl. Jarchow/ Rühmann (1997), S. 226-227..

[60] Vgl. Rübel (2009), S. 203-204.

[61] Vgl Ohr (2001), S. 437.

[62] Vgl. Ohr (2001), S. 437.

[63] Vgl. Heinemann (1995), S. 79. Nach Meinung des Ausschusses ist es unwahrscheinlich, dass eine ausreichende Disziplinierung über den apitalmarktmechanismus erzielt wird (vgl. Heinemann (1995), S. 79.).

[64] Vgl. De Grauwe (2009), S. 230.

[65] Vgl. Görgens et al.(2004), S. 352-353.

[66] Vgl. Wagner (1997), S. 170 ff.

[67] Vgl. Wagner (1997), S. 170 ff., De Grauwe (2009), S. 226-227 u. Breuss (2006), S. 504 ff..

[68] Vgl. Blanchard et al.(1990), S. 7 ff.

[69] Vgl. De Grauwe (2009), S. 226.

[70] Vgl. De Grauwe (2009), S. 226.

[71] Eine eindeutige Differenzierung über Verschulden und nicht-Verschulden ist in der Realität sehr schwer vorzunehmen (vgl. Wagner (1997), S. 179).

[72] Vgl. Konow (2002), S. 19-20.

[73] Vgl. Mourmuras u. Arghyrou (2000), S. 17.

[74] Vgl. Wagner (1997), S. 171.

[75] Einen Ansatz aus spieltheoretischer Sicht liefern Ohr/Schmidt (2003). Sie erläutern die fiskalische Disziplinlosigkeit der politischen Entscheidungsträger anhand des Gefangenendilemmas.

[76] Vgl. Föttinger (1998), S. 56-57. In der Literatur wird viel Kritik an dem Erklärungsansatz der Fiskalillusion geübt. Besonders wird die Dauerhaftigkeit der verzerrten Wahrnehmung kritisiert. Es scheint nicht realistisch, dass unter Heranziehung von u.a. Lerneffekten, pluralistischer Demokratie, unabhängigen Medien und wissenschaftlicher Forschung eine dauerhafte Fehleinschätzung bestehen bleibt (vgl. Föttinger (1998), S. 57-58).

[77] Vgl. Heinemann (1995), S. 93. Downs (1957) führt dies auf die „rationale Ignoranz“ des Wählers zurück.

[78] Vgl. Fritsch et al. (2007), S. 405-410.

[79] Vgl. Ohr / Schmidt (2003), S. 16-17.

[80] Vgl. Föttinger (1998) ,S. 59 und Ohr/ Schmidt (2004a), S. 185-186.

[81] Vgl. Ohr/Schmidt (2004b), S. 384.

[82] Vgl. Caesar (1994) S. 241 und Hishow (2003), S. 3-4.

Fin de l'extrait de 85 pages

Résumé des informations

Titre
Nationale Fiskaldisziplin und Stabilität in der Europäischen Währungsunion
Sous-titre
Die Reformbedürftigkeit des Stabilitäts- und Wachstumspakts vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung
Université
University of Göttingen  (Institut für Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,7
Auteur
Année
2011
Pages
85
N° de catalogue
V173059
ISBN (ebook)
9783640932320
ISBN (Livre)
9783640932498
Taille d'un fichier
752 KB
Langue
allemand
Annotations
Im Rahmen dieser "brandaktuellen" Arbeit wird die Frage beantwortet, ob die institutionellen Vorkehrungen bzw. die Mechanismen des SWP in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung genügen, um die Stabilität und das Fortbestehen der EWU ausreichend abzusichern, oder es noch weiterer umfassender Reformmaßnahmen bedarf. Vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen – der Wirtschafts- und Finanzkrise – werden die fiskaldisziplinierende Rolle sowie die generelle Reformbedürftigkeit des Pakts untersucht und diesbezüglich relevante Reformoptionen diskutiert.
Mots clés
Euro, Krise, Eurokrise, EWU, Stabilität, Fiskaldisziplin, Stabilitäts- und Wachstumspakt, SWP, Währungskrise, Wirtschaftskrise, Finanzkrise, bailout, Reform, Eurosünder, Europäische Währungsunion, Fiskalpolititk, Europäische Wirtschaftspolitik, Reformoptionen
Citation du texte
Master in International Economics Björn Schömann (Auteur), 2011, Nationale Fiskaldisziplin und Stabilität in der Europäischen Währungsunion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/173059

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