Welche Anerkennung erfahren Behinderte durch die Umwelt?


Seminar Paper, 2005

143 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung
Ein Auszug aus der Gesetzesbegründung
„Behinderung“ unter verschiedenen Sichtweisen
Meinungen von Studenten aus Fulda und Frankfurt a. M

Sehbehinderung
Vorbemerkung zu den Abschnitten:
- Öffentliche Institutionen: Blinde und Sehgeschädigte
- Freizeitgestaltung: Blinde und Sehgeschädigte
- Die gesellschaftliche Stellung: Blinde und Sehgeschädigte
Blindheit und Sehbehinderung - eine Zusammenfassung
Vorbemerkung zu den Interviews Teil1
- Interview 1
- Interview 2
Interviews Teil2
- Interview 1
- Interview 2
- Vergleich der beiden Interviews

Gehörlosigkeit
Ein kurzer Blick auf die medizinische Behandlung
Öffentliche Institutionen: Gehörlose
Gesetzesgrundlage für den Bereich der Gehörlosen
Das Notfallfax
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Gehörlosen
Barrierefreies Internet mit „Guido“
Allgemeine Informationen u den Interviewpartnern
Fragen zu Gehörlosen und ihren Problemen in öffentlichen Institutionen
Öffentliche Institutionen als Barriere im Leben eines Gehörlosen
Freizeitgestaltung: Gehörlose
Artikel: „Führungen in Gebärdensprache im Städel“
Artikel: „mit den Augen hören…“
Bild: „Gehörlosenkonzert“
Interviews zum Bereich Freizeitgestaltung für Gehörlose
Die nahezu barrierefreie Freizeitgestaltung eines Gehörlosen
Einen Einblick in die Rolle des Gehörlosen Menschen in unsere
Gesellschaft
Artikel: „Heiße Diskussionen in Gebärdensprache“
Artikel: „Eine ignorante Welt jenseits der Stille“
Interviews: Gesellschaftliche Rolle
Eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse im Bereich
der gesellschaftlichen Rolle
Einen Rückblick auf die gesellschaftliche Einleitung des
Gesamtprojekts
Wie definieren sie „Behinderung“?
Welche Anerkennung erfahren Gehörlose durch ihre Umwelt?

Körperbehinderung
Öffentliche Institutionen: Körperbehinderung
Freizeitgestaltung: Körperbehinderung
Gesellschaftliche Rolle: Körperbehinderung
Interview mit einer Sonderschullehrerin
Interview mit einem Körperbehinderten
Welche Anerkennung erfahren körperlich behinderte Menschen durch ihre Umwelt?
Artikel: „Erklären, wie Menschen im Rollstuhl leben“
Artikel: „Restaurants müssen alle offen stehen“
Artikel: „Aufzüge lassen auf sich warten“

Schlussreflexion

Literaturverzeichnis

Einleitung

Behinderung ist nichts Fremdes, nichts Unbekanntes und gehört schon fast zu unserem Alltag dazu. Jeden kann es treffen, denn nicht alle Menschen müssen seit ihrer Geburt mit einer Behinderung leben; manche Menschen trifft es auch erst später, z. B. durch einen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit. Man sieht häufig Rollstuhlfahrer, die ihre Einkäufe erledigen oder Blinde, die sich mit einem Stock oder einem Hund ihren Weg durch die Massen bahnen. Trotzdem muss man leider erwähnen, dass es für behinderte Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen müssen, ob sie geistig behindert sind oder ob sie eine Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit) haben, sehr viel schwerer ist im Leben zurechtzukommen als für „gesunde“ Menschen.

Dies liegt zum einen an dem Verhalten der Menschheit, denn häufig werden Behinderte angestarrt, ausgelacht oder eben einfach nicht anständig behandelt, so wie man andere Menschen auch behandelt.

Zum anderen liegt es daran, dass die Umwelt eben nur minimal an Behinderungen angepasst ist. Denn es gibt z. B. nicht an jeder Ampel einen Signalton, der es blinden Menschen signalisiert, wenn die Ampel grün ist oder abgesenkte Bordsteine, so dass es Rollstuhlfahrer einfacher haben auf den Bordstein zu gelangen.

Unsere Gruppe beschäftigt sich mit den körperlich behinderten Menschen (v. a. mit den Menschen, die im Rollstuhl sitzen müssen), mit den gehörlosen und den sehbehinderten bzw. blinden Menschen.

Dabei stellt sich uns die Frage, welche Anerkennung diese Behinderten durch ihre Umwelt erfahren.

Um diese Frage beantworten zu können, haben wir verschiedene öffentliche Einrichtungen/Institutionen ( z.B. Polizei, Arbeitsamt, Krankenkasse) besucht und geschaut und auch gefragt, ob die jeweilige Institution behinderten gerecht ist. Dabei sind wir hauptsächlich auf die körperlich Behinderten eingegangen. Wir haben nach folgenden Dingen geschaut:

- Gibt es Aufzüge oder Rampen, falls das Gebäude nicht ebenerdig ist?
- Gibt es Behindertenparkplätze?
- Gibt es Seiteneingänge, falls die Türen sich nicht automatisch öffnen oder falls der Hauseingang nur durch Treppen zu erreichen ist?
- Gibt es eventuell Behindertentoiletten?

Auf die Gruppe der Gehörlosen und Blinden konnten wir dabei nur wenig eingehen, denn welche Möglichkeiten gibt es, öffentliche Einrichtungen für Blinde oder Gehörlose behindertengerecht zu machen?! Gab es in dieser Richtung eine Besonderheit, wurde dies natürlich notiert. Diese unterschiedlichen Einrichtungen wurden in sieben verschiedenen Städten besucht und danach miteinander verglichen.

Weiterhin haben wir uns erkundigt, welche Freizeitmöglichkeiten es für diese drei Arten von Behinderungen gibt, z. B. Kinos für Gehörlose mit Untertiteln. Und welche Sportangebote es für diese Behinderungen gibt und ob es überhaupt welche gibt. Außerdem haben wir uns gefragt, wie die gesellschaftliche Stellung für die Behinderten ist. Dabei orientierten wir uns an Strategien und Theorien aus Büchern, die wir dann auf diese drei Arten von Behinderung bezogen haben.

Unsere Beobachtungen und Ergebnisse haben wir mit Besuchen in entsprechenden Einrichtungen sowie mit Interviews mit betroffenen Menschen und mit Fachleuten unterstrichen und belegt.

Somit konnten wir unsere Leitfrage, welche Anerkennung Behinderte durch ihre Umwelt erfahren, größtenteils beantworten.

Ein Auszug aus der Gesetzesbegründung zu dem…

Behindertengleichstellungsgesetz1

„Am 28.Februar 2002 wurde mit einem breiten parlamentarischen Konsens das neue Gleichstellungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Nachdem 1994 das Benachteiligungsverbot („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“) ins Grundgesetz aufgenommen wurde, schreibt das neue Gleichstellungsgesetz die Rechte behinderter Menschen erstmals umfassend gesetzlich fest.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll dem gewandelten Selbstverständnis behinderter Menschen und dem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik Rechnung getragen werden. Behinderte Menschen wollen in gleicher Weise wie nichtbehinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und nicht nur auf die Fürsorge in der Gesellschaft angewiesen sein.

Die Bundesregierung ist daher bestrebt, möglichst viele Barrieren zu beseitigen, die behinderte Menschen an einer gleichen Teilhabe hindern, rechtliche Diskriminierung auszuschließen und Ursachen für mögliche Benachteiligung zu beseitigen.“

Sozialgesetzbuch IX2

„Verabschiedet wurde das Gesetz am 19.Juni 2001. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf kommt die Bundesregierung einer seit langem bestehenden Forderung nach, das Recht der Rehabilitation behinderter Menschen weiterzuentwickeln und im Sozialgesetzbuch als weiteres Buch zusammenzufassen. Mit einem Sozialgesetzbuch IX. soll anstelle von Divergenz und Unübersichtlichkeit im bestehenden Rehabilitationsrecht Bürger nähe und verbesserte Effizienz auf der Basis eines gemeinsamen Rechts du einer einheitlichen Praxis der Rehabilitation und der Behindertenpolitik gesetzt werden.“

Artikel 1

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) Inhaltsübersicht

Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen § 1 Gesetzesziel

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

§ 3 Behinderung

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

§ 4 Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Abschnitt 2

Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit

§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

(1) Die Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenbereichs die in § 1 genannten Ziele aktiv fördern und bei der Planung von Maßnahmen beachten. Das Gleiche gilt für Landesverwaltungen, einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen. In Bereichen bestehender Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Menschen sind besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung dieser Benachteiligung zulässig. Bei der Anwendung von Gesetzen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist den besonderen Belangen behinderter Frauen Rechnung zu tragen.

(2) Ein Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des Absatzes 1 darf behinderte Menschen nicht benachteiligen. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn behinderte und nicht behinderte Menschen ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch behinderte Menschen in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden.

(3) Besondere Benachteiligungsverbote zu Gunsten von behinderten Menschen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch, bleiben unberührt.

§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr

einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt.

(2) S(1) Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes onstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

Sozialgesetzbuch IX.

Teil 1 Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Kapitel 1 Allgemeine Regelungen

§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

§ 2

Behinderung

(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

§ 3

Vorrang von Prävention

Die Rehabilitationsträger wirken darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird.

§ 4

Leistungen zur Teilhabe

(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung

1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(2) Die Leistungen zur Teilhabe werden zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele nach Maßgabe dieses Buches und der für die zuständigen Leistungsträger geltenden besonderen Vorschriften neben anderen Sozialleistungen erbracht. Die Leistungsträger erbringen die Leistungen im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften nach Lage des Einzelfalls so vollständig, umfassend und in gleicher Qualität, dass Leistungen eines anderen Trägers möglichst nicht erforderlich werden.

(3) Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. Dabei werden behinderte Kinder alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen einbezogen.

§ 5

Leistungsgruppen

Zur Teilhabe werden erbracht

1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
3. Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
4. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

§ 6

Rehabilitationsträger

(1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein

1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nr. 1 und 3,
2. die Bundesanstalt für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nr. 2 und 3,
3. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 4,
4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 3, die Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nr. 1 und 3,
5. die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 4,
6. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4,
7. die Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4.

(2) Die Rehabilitationsträger nehmen ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahr.

Quelle: http://www.behindertenbeauftragter.de/files/1027946170.39/artikel1_frame.htm

„Behinderung“ unter verschiedenen Sichtweisen

Gibt es eine allgemeingültige Definition des Wortes „Behinderung“? Welche Auswirkung hat die Bedeutung des Begriffes auf betroffene Personen? Entsteht der Status des „Behindertseins“ möglicherweise erst durch die Gesellschaft? (…)

Es sind u.a. solche Fragen, die uns im Bezug auf die Leit-Frage unserer Forschungsarbeit ‚Welche Anerkennung erfahren Behinderte durch ihre Umwelt?’ interessieren und uns daraus folgend beschäftigen.

Günther Cloerkes ‚Materialien zur Soziologie der Behinderten- Band1, Buchtitel: Wie man behindert wird’ bringt uns zum einen ersten guten Einblick über die Thematik des Seminars, genauer gesagt über die Diskussion der Begriffsdeutungen: Benachteiligung, soziale Ungleichheit und Behinderung und zum anderen zeigen die einzelnen Beiträge von Soziologen, Pädagogen, Politologen und Psychologen, aus denen sich das Band zusammensetzt, Antworten auf die uns eingangs beschäftigten Fragen auf.

Thomas Schramme, Soziologe/Philosoph und Beitraggeber in ‚Wie man behindert wird' stellt in seinen Untertiteln ‚Skepsis gegenüber der üblichen Sicht auf Behinderung' und ‚Was ist mit „sozialer Konstruktion“ von Behinderung gemeint?’ vier verschiedene Strategien vor, die Behinderung leugnen bzw. das übliche Verständnis von Behinderung leugnen. Schramme verweist auf Cloerkes und die WHO.3 Nach deren Definition würde „Behinderung“ ein allgemein negativer Wert zugeschrieben.4 5 Schramme selbst trifft nach seiner Auffassung eine wichtige Unterscheidung, die im alltäglichen Sprachgebrauch häufig verschliffen würde.6 Es gäbe zum einen die Schädigung, die sich auf die medizinische Verfassung einer Person beziehe, und zum anderen die Behinderung, die die lebensweltliche Situation einer Person betreffe und mit einer Einschränkung von bestimmten Fähigkeiten einhergehe.7

Im folgendem möchte ich nun die Definition der einzelnen Strategien, in der Verbindung, mit der von Schramme beantworteten Frage ‚Was ist mit sozialer Konstruktion von Behinderung gemeint?' tabellenartig (gemäß den Aussagen Schrammes) wiedergeben.

Erläuterung der einzelnen Strategien:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Was ist mit sozialer Konstruktion von Behinderung gemeint?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten8

Wir haben nun, durch die einzelnen Strategien, einen ersten Einblick über Alternativen, die in ihrer Definitionen von der „üblichen Sicht“ auf Behinderung abweichen. Schramme fasst das Wesentliche noch einmal zusammen: „Erstens, es stimmt nicht, dass eine angebliche Behinderung notwendigerweise negativ zu bewerten ist (Aufwertungs- und Differenzstrategie). Zweitens, Behinderung ist keine Eigenschaft von Personen, sondern ergibt sich aus den (veränderbaren) Lebensumständen (Gleichheitsstrategie). Drittens, mit angeblicher Behinderung geht keine medizinisch-wissenschaftlich bestimmbare körperliche oder geistige Normabweichung einher (radikale Strategie) (S.58)“.9

In der Feldphase, die Teil unserer Seminararbeit ist, haben wir, die Teilnehmer der Gruppe, Gelegenheit mit köperbehinderten, sehbehinderten und gehörlosen Menschen direkt in Kontakt zu treten. Zudem sind Gespräche mit Experten und Expertinnen, die durch ihre theoretische oder praktische Arbeit mit den „Betroffenen" verbunden sind, ebenfalls sehr wichtig, um unser Bild über der ‚Situation der Behinderung’ zu erweitern.

Durch Gespräche, Interviews, oder durch das „einfache zuhören“ erfahren wir u.a. etwas über die Persönlichkeit, die jeweiligen Lebensumstände der Betroffenen und sicherlich auch über deren Kontakte zu anderen Menschen mit bzw. ohne einer Behinderung.

Die eben genannten Aspekte finden sich unter einem größeren Gesichtspunkt wieder: Die Rolle des behinderten Menschen in unserer Gesellschaft. Gerade dann wird es für uns sehr spannend sein, nach der abgeschlossenen Feldphase und dem Lesen von Fachliteratur, sich die vier Strategien noch einmal vor Augen zu führen: Aufgrund unserer Erfahrung während des Seminars und den neu gewonnenen Kenntnissen werden uns dann, möglicherweise, ein bzw. mehrere Strategien befremdlich erscheinen. Vielleicht werden wir dann eine bzw. mehrere Strategien in ihrer/ihren Definition(en) ergänzen oder eine weitere Strategie aufstellen.

Meinungen von Studenten aus Fulda und Frankfurt am Main

Welche Anerkennung erfahren behinderte Menschen durch ihre Umwelt?

1.Heidrun Wielage (27, aus Fulda)

Ich hatte schon mal mit Behinderten zu tun, da ich ein Jahr in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet habe, insbesondere waren dort körperlich Behinderte und alte Menschen.

Erfahrungen:

Probleme hatte ich persönlich nicht mit der Umwelt. Wir sind eigentlich überall gut angekommen, wenn wir Ausflüge gemacht haben - das ist alles sehr gut gelaufen. Anerkennung haben sie durch ihre Arbeit erfahren. Obwohl viele dieser Menschen blind sind, konnten sie durch ihre Arbeit in den Werkstätten eine würdige Aufgabe. Es ist auch sehr wichtig für sie, dass sie gebraucht werden.

2. Larissa Kusic ( 20, aus Neu Isenburg)

Ich hatte in meinem privaten Umkreis noch gar nicht mit Behinderten zu tun. Aber natürlich habe ich diesen Personenkreis schon in der Öffentlichkeit erlebt, bin jedoch nicht direkt mit ihnen in Kontakt getreten.

Erfahrungen:

Ich habe schon öfter negative Erfahrungen gemacht, wie Menschen mit Behinderung umgehen. Bisher habe ich nichts enorm Schlimmes gesehen, aber allein schon die Blicke, sag ich mal, die man so beobachtet ... Man sieht, dass es immer noch etwas

„Unnormales“ für andere Leute zu sein scheint und das man daher auch selten hilft. Ich glaube nicht, dass es für viele Menschen schon zum Alltag gehört.

Uwe Albrecht ( 31, aus Fulda)

Ich habe durch meine Arbeit als Krankenpfleger schon mit behinderten Menschen zu tun gehabt.

Erfahrungen:

Ich hatte natürlich auch private Gespräche mit den Menschen. Es gibt sehr unterschiedliche Reaktionen von der „Außenwelt“. Viele Leute sind sehr unsicher im Umgang mit Behinderten, ich habe das Gefühl, weil sie einfach zu wenig damit in Berührung kommen.

Sehbehinderung:

Der Begriff "Sehbehinderung" bezieht sich auf ein beeinträchtigtes Sehvermögen, das auf eine verminderte Sehschärfe und/oder ein reduziertes Gesichtsfeld zurückzuführen ist. Der Verlust des Sehvermögens kann das Sehzentrum, periphere Felder oder nur bestimmte Teile der peripheren Felder des Gesichtsfelds in einem oder beiden Augen betreffen. Man unterscheidet zwischen korrigierbaren und nicht korrigierbaren Sehbeeinträchtigungen:

- Die korrigierbaren wie z.B. die Weitsichtigkeit und Kurzsichtigkeit, lassen sich weitgehend mit einer Brille oder mit Kontaktlinsen beheben.
- Die nichtkorrigierbaren Seheinschränkungen sind häufig angeboren bzw. durch eine Erkrankung oder einen Unfall erworben. Sie betreffen Störungen im Bereich des Sehnervs, der Netzhaut, der Linse oder der Hornhaut.

Als hochgradig sehbehindert gilt, wer eine Herabsetzung auf 1/20 (5%) bis 1/50 (2%) der Norm (100%) aufweist. Diese Werte können mit einer Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr verbessert werden.

Als sehbehindert gilt, dessen Sehschärfe trotz Korrektur in der Ferne und/oder in der Nähe auf 1/3 (30%) bis 1/20 (5%) der Norm (100%) herabgesetzt ist. Schätzungsweise werden pro Jahr 160 blinde Kinder in Deutschland geboren, d.h. 2 blinde Kinder auf 10.000 Geburten. Die Anzahl hochgradig sehbehinderter Kinder wird mit vier- bis sechsmal so hoch angegeben.

Angeborene Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung sind oft mit weiteren Schädigungen verbunden. Der Prozentsatz mehrfach behinderter Kinder wird auf 50% bis 70% geschätzt. Bei vielen dieser Kinder ist eine hirnorganische Schädigung die Ursache für die Behinderung.

Langfristig ergeben sich nur in einigen Lebensbereichen andauernde Einschränkungen, z.B. in der Orientierung und Fortbewegung oder im lebenspraktischen Bereich, beispielsweise beim Essen mit Messer und Gabel, beim An- und Ausziehen oder später im Erwachsenenalter bei der Haushaltsführung oder beim Unterschreiben eines Dokumentes. Für die Minderung dieser Schwierigkeiten gibt es ab dem Schulalter spezielle Förderprogramme, z.B. die so genannte Schulung in Orientierung und Mobilität oder die Schulung in lebenspraktischen Fertigkeiten.

§ 10 BGG bestimmt, dass blinden und sehbehinderten Menschen das Recht zusteht, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.

Statistischen Angaben zufolge gibt es bundesweit etwa 155.000 Blinde und eine nicht näher erfasste Zahl von Sehbehinderten. Davon sind rund 30.000 Blinde Brailleschriftleser; 23.000 beherrschen die Kurzschrift (Verkehrsschrift) und 7.000 die Vollschrift. 70 % der Blinden sind älter als 65 Jahre.

Vorbemerkung zu den Abschnitten von:

- „Öffentliche Institutionen: Blinde und Sehgeschädigte“
- „Freizeitgestaltung: Blinden und Sehgeschädigte“
- „Die gesellschaftliche Stellung: Blinde und Sehgeschädigte“

In allererster Linie möchte ich erwähnen, dass auf diesem Gebiet nur wenige Informationen zu finden sind. Sowohl in verschiedenen Büchern als auch im Internet werden immer wieder die Begriffe „Blindheit“ und „Sehschädigung“ erklärt. Weiter wird auch Stellung zu den verschiedenen Ursachen von Blindheit und Abgrenzungen der einzelnen Blindheitsgrade genommen. Die pädagogische Tätigkeit in der Zusammenarbeit mit Menschen, die blind oder sehgeschädigt sind, ist ein weiterer wichtiger Punkt in den einzelnen Beiträgen, doch in keinem der Beiträge wird Bezug auf die Freizeitgestaltung oder die gesellschaftliche Stellung der Blinden und Sehgeschädigten genommen.

Um doch Informationen über diesen Aspekt zu bekommen, habe ich mich, auf der Suche nach entsprechendem Material, mit Rainer Delgado, dem Sozialreferenten beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in Verbindung gesetzt und er hat mir per Email verschiedene Informationsmaterialien zukommen lassen. Er hat mir auch eine Email- Adresse von einem Forum gegeben, in dem Menschen mit und ohne eine Sehbehinderung miteinander kommunizieren können. In diesem Forum habe ich zuerst einmal vorgestellt und wurde sehr gut aufgenommen. Fragen bezüglich der Seminararbeit, stellte ich dort ins Forum und bekam schon innerhalb von kürzester Zeit eine Antwort. Somit beziehen sich viele Aussagen in meinen Texten auf Aussagen, die ich von Mitgliedern des Forums bekommen habe.

Öffentliche Institutionen: Blinde und Sehgeschädigte

Jeder Mensch muss in seinem Alltag bestimmte Aufgaben erledigen: Arbeiten, Familie, Hobbys. Aber auch die Behördengänge nehmen einen großen Teil der Erledigungen ein. Es müssen Anträge beim Arbeitsamt gestellt, Änderungen bei der Krankenkasse müssen bekannt gegeben und noch einige Dinge mehr erledigt werden. Diese Erledigungen sind schon für gesunde Menschen zeitaufwendig und zum Teil auch anstrengend, doch auch Menschen mit einer Sehbehinderung bleiben diese Behördengänge nicht erspart.

Um ihre Gänge zu den verschiedenen Behörden zu erledigen haben blinde bzw. sehbehinderte Menschen zwei verschiedene Möglichkeiten: entweder sie gehen mit einer Begleitperson zur Unterstützung oder sie gehen alleine.

Wie auch andere Menschen mit einer Behinderung nehmen sich einige blinde Menschen Familienangehörige, Freunde oder Bekannte mit, um die Hürden der Behörden zu umgehen. Die meisten empfinden das jedoch als sehr schwierig, da viele Angestellten der Ämter versuchen Kontakt mit der Begleitperson aufzunehmen und nicht mit dem Behinderten selbst. In diesem Fall wird über die betroffene Person, aber nicht mit ihr und so muss sie mit anhören, wie die Angestellten Fragen stellen, die die Person eigentlich direkt betreffen: „Wie geht es ihm/ihr denn?“, „Welche Probleme hat er/sie?“ „Wo braucht er/sie Unterstützung“. Es wurde mir auch erzählt, dass einige sogar eher den Kontakt mit dem Blindenhund aufnehmen als mit der blinden bzw. sehbehinderten Person selbst.

Aus diesem Grund bevorzugen viele Menschen, die blind sind oder unter einer Sehbehinderung leiden, ihre Behördengänge alleine zu erledigen. Um den entsprechenden Raum zu finden, fragen sie den Pförtner und beim Ausfüllen der Anträge und Formulare suchen sie sich Hilfe bei Angestellten. Um Anträge, Formulare usw. unterschreiben zu können, gibt es Schablonen oder es wird ein Lineal angelegt. Hierbei handelt es sich um so genannte Unterschriftschablonen, die ihnen als Vorlage dient, damit nicht schief geschrieben wird. Problematisch wird es, wenn in Ämtern Nummern an Wartende vergeben werden, denn wenn man nichts sieht, kann man auch nicht sehen, welche Nummer man hat und wann man an der Reihe ist.

Aus diesem Grund sind Blinde entweder darauf angewiesen, die Person neben sich zu fragen, welche Nummer man hat oder darauf zu warten, dass jemand den Blindenstock oder den Begleithund wahrnimmt und ihnen Hilfe anbietet. Bei manchen Nummernanzeigen gibt es ein Geräusch, wenn die Nummer umschlägt. Darauf achten auch einige zählen so lange mit bis sie an der Reihe sind. Man sieht also, dass Behördengänge für uns zwar anstrengend und zeitaufwendig, aber dennoch einfacher zu erledigen sind, als für die Menschen, die an einer Sehbehinderung leiden und auf Hilfe angewiesen sind.

Freizeitgestaltung: Blinde und Sehgeschädigte

Wer der Meinung ist, dass nur gesunde Menschen die Möglichkeit sich ihr Freizeit aktiv zu gestalten, täuscht sich. Auch Blinde und sehgeschädigte Menschen können an ihrer Freizeitgestaltung aktiv teilnehmen.

So gibt es verschiedene Organisationen, z.B den Lions Club, die diesen Menschen helfen an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen, wenn sie es nicht schaffen ihre Freizeit alleine zu organisieren. Zusammen mit den Mitarbeitern solcher Organisation haben auch diese Menschen die Möglichkeit verschiedenen Sportarten oder Hobbys auszuprobieren und zu lernen. Es werden ihnen verschiedene Hilfsmittel und spezielle Ausrüstungen zur Verfügung gestellt und mit diesen können auch diese Menschen Sportarten ausüben, die die „gesunden“ machen. Kegeln, Golf und Radfahren stellen dann auch für Menschen mit einer Sehbehinderung keine Hürde mehr da.

Nicht alle Menschen brauchen Hilfe, um ihre Freizeit aktiv zu gestalten und so nehmen auch sie wie alle anderen am Leben teil. Ebenso der Zugang zum Internet, der mittlerweile immer wichtiger geworden ist, stellt für blinde Menschen kein Hindernis mehr da. Das Gesetz der Barrierefreiheit („§ 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002“ (Quelle: http://www.einfach- fuer-alle.de/artikel/bitv/)), das auch diesen Menschen den Zugang zum Internet sicherstellt, eröffnet ihnen viele, neue Möglichkeiten. Gerade die Möglichkeit der Telekommunikation stellt für blinde und sehgeschädigte Menschen im Jugendalter einen größten Bestandteil ihrer Freizeitbeschäftigung dar.

Aber dies ist nicht die einzige Beschäftigungsmöglichkeit der Sehbehinderten Menschen. Sie haben genauso wie wir, die verschiedensten Möglichkeiten in ihrer Freizeit an diversen Aktivitäten teilzunehmen und auszuprobieren. So können sie ebenso wie wir im Sommer schwimmen gehen und im Winter Eis laufen.

Auch die Tür zu anderen Hobbys ist ihnen nicht versperrt: Schach, ins Kino gehen, Ausgehen und sich mit Leuten treffen stellt für sie ebenso wenig Probleme dar wie das Reisen, wobei sie auch hier wieder wählen können, ob sie alleine in Urlaub gehen oder in Begleitung. Man sieht: auch Menschen mit einer Sehbehinderung haben alle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und müssen sich nicht daheim verstecken.

Ebenso wie bei uns finden auch im Blindensport verschiedene Wettkämpfe, wie zum Beispiel die Weltmeisterschaften oder die Deutschen Meisterschaften, statt. Für jeden „gesunden“ Sportler sind die Olympischen Spiele das Ziel, für jeden „behinderten“ Sportler sind es die Paralympics. Für jede Behinderung gibt es hier entsprechende Disziplinen, so gibt es für Menschen mit einer Sehbehinderung Goalball und Judo, um nur zwei zu nennen. Und auch hier werden kräftig Medaillen gesammelt, so gewann die blinde Schwimmerin Natalie Ball bei den Paralympics 2004 in Athen die Silbermedaille auf der 100 Meter Brust Strecke, Ramona Brussig gewann im Judo die Goldmedaille.

Man sieht dass es auch für Menschen mit einer Sehbehinderung durchaus möglich ist sportliche Erfolge zu feiern, wobei es hier nicht nur um die Platzierung geht, sondern auch um die Teilnahme. Schon diese kann man als großen Erfolg anrechnen.

Um ihren Aktivitäten nachzugehen, brauchen sehbehinderte Menschen oftmals Unterstützung und wenn es „nur“ in der Form eines Blindenhundes ist. Diese Hunde helfen den Menschen sicher durch den Alltag zu kommen und unterstützen sie auch bei der Durchführung ihrer Hobbys, wie zum Beispiel dem Spazierengehen oder dem Einkaufen. Blindenhunde sind keine normalen Hunde: sie werden in bestimmten Zentren, z. B dem internationalen Blindenführ- und Begleithunde-Zentrum (IBBZ) ausgebildet.

Fazit: Menschen, die blind oder sehgeschädigt sind, haben all die Möglichkeiten, die Menschen ohne Sehbehinderung auch haben. Der einzige Unterschied ist, dass der ein oder andere manchmal etwas Hilfe braucht.

Die gesellschaftliche Stellung: Blinde und Sehgeschädigte

Menschen, die nicht den Idealen der Gesellschaft entsprechen, haben oftmals einen schweren Stand in der Gesellschaft. So geht es auch den Menschen mit einer Sehbehinderung.

Häufig wissen „ gesunde“ Menschen nicht mit ihrem Gegenüber, der an einer Sehbehinderung leidet, umzugehen und schließen ihn dann aus. Es fehlt ihnen an Verständnis mit dem Handicap des anderen umzugehen, da sie selbst nicht wissen wie es ist blind oder sehgeschädigt zu sein. Schwierig für sehende Menschen ist es oftmals, dass Blinde bzw. sehgeschädigt Menschen, andere Mittel benötigen, um die gleichen Informationen aufzunehmen wie sie selbst und werden deshalb ausgeschlossen. Aus diesen Gründen gibt es nur wenige Gemeinschaften, die aus „gesunden“ Menschen und Menschen mit einer Sehnehinderung bestehen und sind so häufig von der Gesellschaft isoliert.

Auch blinde Jugendliche haben es schwer sich in die Kultur der sehenden Jugendlichen zu integrieren. Ist es für den sehenden Teenie doch ganz normal, sich zu schminken, bevor er das Haus verlässt, so stellt das den blinden Jugendlichen vor eine große Hürde, denn einfach in den Spiegel blicken und sich schminken geht bei ihnen nicht. Doch in anderen Richtungen, wie das Internet, haben auch diese Menschen keine Probleme sich einzugliedern.

Die gesellschaftliche Stellung wird nicht nur über Familie und Hobbys definiert, sondern auch einen großen Teil über die Berufstätigkeit, die man ausübt. Und gerade in ihrer Berufswahl sind die Möglichkeiten sehbehinderter Menschen ziemlich eingeschränkt, da sie nicht die Möglichkeiten haben mit den Augen Kontakt aufzunehmen und oftmals auf ihren Tastsinn angewiesen sind. Nicht jeder kann seiner Arbeit selbständig nachgehen und braucht Unterstützung, auch um in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. Diese finden sie in Berufbildungswerken (BBW) und Berufsförderungswerken (BFW), wo sie Ausbildungen und Umschulungen ermöglicht bekommen.

Natürlich werden Menschen mit einer Sehbehinderung nicht genauso behandelt wie Menschen ohne dieses Handicap und so gibt es oftmals auch „ besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte.“

(Quelle: http://home1.t-online.de/home/dbsv_/computer/index.htm)

Doch trotz dieser Förderungen und Unterstützungen herrscht unter Menschen mit einer Sehbehinderung eine hohe Arbeitslosenquote, was verschiedene Ursachen hat. Ein großes Spektrum der Berufsauswahl oder von Bildungsabschlüssen steht diesen Menschen nicht zur Verfügung (Quelle: Renate Walthes: Einführung in die Blinden und Sehbehindertenpädagogik, S.140).

Damit diese Menschen trotzdem arbeiten können, gibt es Blindenwerkstätten, in denen sie einfache Blindenwaren, wie zum Beispiel Korbwaren, herstellen oder Dinge sortieren (Quelle: Renate Walthes: Einführung in die Blinden und Sehbehindertenpädagogik, S.141f).

All diese Dinge führen dazu, dass Menschen, die blind oder sehgeschädigt sind einen sehr schweren Stand in der Gesellschaft haben und leider nur sehr selten integriert werden.

Ich persönlich bin der Meinung, dass allein durch Gesetze, entsprechende Schulen und Integrationswerke, wird ein Grundstein für die gesellschaftliche Anerkennung der Sehbehinderten gelegt, doch die Umsetzung des ganzen sieht meistens ganz anders aus.

Blindheit und Sehbehinderung - Eine Zusammenfassung

Blindheit ist keine seltene Behinderung, so kommen jedes Jahr rund 160 Kinder ohne Augenlicht auf die Welt. Doch nicht alle Menschen sind von Geburt an blind und erst ein schwerer Unfall oder eine Erkrankung führt dazu, dass die Menschen ihre Sehkraft verlieren. Nicht alle Menschen, die unter einer Sehbehinderung leiden, sind blind: manchen können aufgrund einer Augenerkrankung nur noch Umrisse oder Konturen erkennen. Dann gelten sie als sehbehindert. Doch hier muss man zwischen der korrigierbaren und der nicht-korrigierbaren Sehbehinderung unterscheiden: Weit- oder Kurzsichtigkeit kann man mit dem Tragen einer Brille korrigieren, Störungen im Bereich des Sehnervs, der Netzhaut, der Linse oder der Hornhaut gelten als irreparable Schäden. Probleme treten schon bei der Definition von „blind“ auf, denn die Begriffe „Blindheit“ und „Sehbehinderung“ lassen sich nur schwer voneinander trennen. Viele Menschen sind der Meinung, dass die Menschen, die kein Licht mehr wahrnehmen können, blind sind. Oftmals werde auch nur geringe Abstriche gemacht: wer die Hilfsmittel der Blinden in Anspruch nehmen muss, ist ebenfalls blind. Dass diese Personen zum Teil noch Umrisse und Konturen wahrnehmen können, spielt dabei oftmals keine Rolle.

Diese Behinderung bringt auch Einschränkungen im alltäglichen Leben mit sich, z.B. beim Essen, beim Einkaufen oder bei den Behördengängen. Doch wer meint, dass die Menschen, die an Blindheit oder einer Sehbehinderung leiden, sich den ganzen Tag daheim verstecken und nie vor die Tür gehen, der täuscht sich.

Der Besuch von öffentlichen Institutionen, wie z.B. Arbeitsamt oder Krankenkasse, stellt für blinde oder sehbehinderte Menschen kein Problem dar. Manche nehmen sich eine Begleitperson mit, die ihnen beim Ausfüllen von Papieren oder dem Finden der entsprechenden Räumlichkeiten hilft. Aber nicht jeder braucht hier Unterstützung und so erledigen manche ihre Behördengänge alleine und suchen sich ihre Unterstützung beim Pförtner oder sie lassen sich die entsprechenden Formulare von den Angestellten ausfüllen, sodass sie am Ende nur noch unterschreiben müssen. Schwierig wird es nur dann, wenn sie Nummern ziehen müssen, aber dann fragen sie einfach ihren Sitznachbarn und dann ist auch das kein Problem mehr.

Man sieht, auch Menschen, die blind oder sehbehindert sind, können ihre Behördengänge alleine erledigen.

Ebenso sieht es in ihrer Freizeit aus. Nicht nur „gesunde“ Menschen haben die Möglichkeit sich ihre Freizeit aktiv zu gestalten, auch Menschen mit einer Sehbehinderung können aktiv an verschiedenen Freizeitmöglichkeiten teilnehmen.

Für Menschen, die Schwierigkeiten haben ihre Freizeit alleine zu gestalten, gibt es Organisationen wie zum Beispiel den Lions Club, die ihnen helfen ihre Freizeit zu organisieren. So haben auch blinde oder sehgeschädigte Menschen die Möglichkeit verschiedene Sportarten und Hobbys mit der Hilfe und Unterstützung von Betreuern auszuprobieren und zu lernen. Weiter werden ihnen auch bestimmte Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, sodass Sportarten wie zum Beispiel Golf keine Hürde mehr für sie darstellen.

Viele blinde Menschen nutzen in ihrer Freiheit das Internet, ohne die Hilfe von anderen. Wichtig hierfür ist das Gesetz der Barrierefreiheit („§ 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002“ (Quelle:http://www.einfach- fuer-alle.de/artikel/bitv/), das auch diesen Menschen den Zugang zum Internet ermöglicht.

Das Internet ist nicht die einzige Freizeitmöglichkeit der blinden und sehgeschädigten Menschen, sie können ebenfalls wie „gesunde“ Menschen schwimmen oder Eis laufen gehen, aber dennoch nimmt es einen großen Teil in ihrer freien Zeit ein. Das Menschen sich mit einer Sehbehinderung nicht verstecken brauchen, wird auch mit den Erfolgen im Blindensport unterstrichen. Die Teilnahme an den Paralympics stellt für viele blinde Sportler, und auch andere behinderte Sportler, den Höhepunkt ihrer sportlichen Karriere dar.

Man sieht also: auch Menschen mit einer Sehbehinderung haben die verschiedensten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Der einzige Unterschied ist, dass sie ab und zu etwas Hilfe brauchen.

Menschen, die nicht den Idealen der Gesellschaft entsprechen, haben es oftmals schwer von der Gesellschaft akzeptiert zu werden und ihren Platz in dieser zu finden. So ist es auch bei Menschen mit einer Sehbehinderung.

Eine Ursache hierfür ist das mangelnde Verständnis, welches „gesunde“ Menschen den sehbehinderten Menschen entgegenbringen. Sie wissen nicht, was es bedeutet blind zu sein und welche Schwierigkeiten das im Alltag mit sich bringt. Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, ziehen sich die Menschen zurück und die Sehbehinderten bleiben alleine zurück.

Blinde Jugendliche haben es ebenfalls schwer sich zu integrieren, da es für sie oftmals eine große Hürde darstellt bei den neusten Trends mitzuhalten. Einfach in den Spiegel schauen und sich schminken geht nicht. Doch wenn es um das Internet geht, haben auch sie keine Probleme und die Tür zu anderen Hobbys steht ihnen, wie oben bereits geschrieben, ebenfalls offen. Problem dabei ist, dass Menschen mit einer Sehbehinderung oftmals unter sich bleiben und keinen Kontakt zu „gesunden“ Menschen haben.

Da man Menschen häufig über seine Berufstätigkeit definiert, stellt auch das ein großes Problem dar. Blinde Menschen können nicht jede Arbeit ausführen und sind so auf Hilfe und Unterstützung angewiesen.

Diese finden sie in Berufbildungswerken (BBW) und Berufsförderungswerken (BFW), wo sie die Möglichkeiten einer Ausbildung oder Umschulung erhalten. Dennoch herrscht hier eine große Arbeitslosenquote, doch damit diese Menschen trotzdem arbeiten können, gibt es die Blindenwerkstätten, in denen sie einfache Waren herstellen und Dinge sortieren.

Durch Gesetze und Organisation wird versucht, Menschen mit einer Sehbehinderung in die Gesellschaft zu integrieren. Doch die Realität, vor allem die der Umsetzung, sieht meist anders aus.

Vorbemerkung zu den Interviews

Zuerst möchte ich anmerken, dass es gar nicht so einfach war, einen Partner für das Interview zu finden und so stellte ich die Frage nach einem Interviewpartner ins Forum des DBSV. Ich bekam zwei Zusagen und beide fragten gleich, wann wir telefonieren, doch ich schlug ihnen vor, die Fragen per Email zu schicken. Diesen Vorschlag unterbreitete ich ihnen, weil ich nicht riskieren wollte, dass Inhalte und Meinungen durch das Mitschreiben während eines Telefonats verloren gehen.

Inhaltlich habe ich bei beiden Interviews nichts verbessert, korrigiert habe ich auch nur Rechtschreibefehler. Für dieses Interview stellten sich Ali G. und ChristopherAlexander K. zur Verfügung. Mit Christopher habe ich schon längeren Kontakt, Ali lernte ich erst durch das Interview kennen.

Interview 1: Ali G.

Interview 2: Christopher-Alexander K.

Interview 1

Befragter: Ali G.

Alter: 25

1. Seit wann lebst du mit deiner Behinderung?

Von Geburt an lebe ich mit meiner Behinderung.

2. Was ist die Ursache für deine Behinderung?

Die Ursache meiner Behinderung ist eine vererbliche Augenkrankheit.

3. Worin bestehen Schwierigkeiten im Alltag?

Hauptsächlich sind dies Dinge, die explizit ein Sehvermögen

beanspruchen. Die schwerste Hürde ist die doch im fremden Bereich eingeschränkte Mobilität.

4. Welche negativen / positiven Erfahrungen hast du im Umgang mit deinen Mitmenschen erlebt?

Negative Erlebnisse hatte ich keine, an die ich mich erinnern kann. Aber was ich wohl erlebt habe, ist die Hilfsbereitschaft von sehr vielen Menschen, entgegen der Aussage vieler anderer Behinderter.

5. Wie selbstständig kannst du dein Leben führen?

Ich kann mein Leben relativ selbstständig führen. Wo ich ein Auge brauche, ist jedoch Hilfe angesagt. Hier hilft mir meine Frau.

6. Was stört dich an deinen Mitmenschen?

Mich stört, dass es so wenig Menschen sind, die von sich aus auf die Idee kommen, Kontakte mit Behinderten (in meinem Fall mit Blinden) aufzunehmen. Ich kann es zwar verstehen, aber traurig ist es schon. Die meisten Kontakte gingen von mir aus. Aber einige sprechen Dich doch an, und wenn es deshalb ist, um Dir über die Straße zu helfen.

7. Welches Verhalten kannst du nicht leiden?

Was jeder nicht leiden kann: Ignoranz und Großkotzigkeit!

8. Welche Aufgaben/Termine musst du jede Woche erledigen?

Die regelmäßigsten Termine sind der Gang zur Berufsschule und zur

Arbeit. Außerdem singe ich in einem Chor mit, wo die meisten Menschen aber wesentlich älter sind, als ich.

9. Was machst du in deiner Freizeit?

Ich mache viel am Computer, gehe gerne in Kneipen, höre Musik und gehe gerne anderweitig raus. Lieber tue ich das in Gesellschaft.

10. Wo lebst du (alleine, oder in betreutem Wohnen)?

Ich lebe mit meiner Frau, also für euch Akademiker dann in betreutem Wohnen.

11. Wie geht deine Familie mit deiner Behinderung um?

Mit ihr geht sie absolut problemlos um!

12. Würdest du einen vermehrten Kontakt mit "Sehenden" begrüßen oder ihn eher verweigern?

Ich würde ihn niemals verweigern. In meiner Natur liegt die

Kontaktfreudigkeit. Ich kann so ziemlich mit allen Menschen, ob jung, alt oder anderweitig eingeschränkt.

13. In welchem Bereich sollte der Staat deiner Meinung nach mehr für blinde oder sehbehinderte Menschen tun?

Vor allem sollte er endlich mal alle Ampeln im Straßenverkehr mit Signaltönen und Vibration ausstatten! Das würde uns in vielerlei Hinsichten unabhängiger machen. Dann sollte der Arbeitsmarkt mehr Behinderte beschäftigen, ein entsprechender Gesetzentwurf wäre hierfür unumgänglich, da es sonst keiner oder nur wenige tun würden.

14. Wie betrachtest du die gesellschaftliche Stellung der blinden und sehbehinderten Menschen?

Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht wirklich beantworten. Denn ich weiß nicht wirklich, wie die Mehrheit der Menschen uns sieht. Aber ich habe das Gefühl, dass sie nicht allzu gut ist. Sonst würde vermutlich hinsichtlich Integration ins Arbeitsleben, Schulwesen etc. mehr getan werden.

15. Was sollte deiner Meinung nach getan werden, um Menschen mit einer Sehbehinderung und Menschen ohne eine Behinderung einander näher zu bringen?

Da gibt es kein Patentrezept. Aber als Beispiel würden mir spielerische Veranstaltungen einfallen, in denen sich Blinde und Sehende treffen könnten. Erfahrungsreich mag auch sein, Sehende mal unter einer Augenbinde durch die Straßen laufen zu lassen oder ihnen einen vollen Teller mit Essen hinzustellen, damit sie ein Gefühl für die uns betreffenden Sensibilitäten bekommen. Damit meine ich die Kompensierung von wegfallenden Sinnesorganen, in unserem Fall das Sehen.

16. Möchtest du sonst noch etwas anmerken oder etwas loswerden? Wenn nicht, dann bedanke ich mich an dieser Stelle dafür, dass du dich als Interviewpartner zur Verfügung gestellt hast.

Ein Wunsch hätte ich schon: es wäre sehr schön, wenn eure wissenschaftliche Arbeit nicht den Eindruck der armen Behinderten verstärkt. Das ist z.B. sicherlich nicht etwas, was Blinde und Sehende zueinander führt. Eine gewisse Objektivität wäre hier sehr hilfreich.

Wenn ich mich übrigens schon am Interview beteiligt habe, würde ich mich doch tatsächlich sehr darüber freuen, wenn ich von euren Ergebnissen lesen könnte. Das wäre eine faire Gegenleistung zum Interview.

Interview 2

Name: Christopher-Alexander K.

Alter: 22

1. Seit wann lebst du mit deiner Behinderung?

Von Geburt an war ich stark sehbehindert: Ich konnte nur auf einem Auge sehen, und da auch nur 10 - 30 %. Ab dem Alter von 9 Jahren verschlechterte sich dies durch das Fortschreiten meiner Augenerkrankung. Trotz mehrerer Operationen erblindete ich 1995, also mit 12 Jahren.

2. Was ist die Ursache für deine Behinderung?

Die Augenerkrankung nennt sich retrolentale Fibroplasie. Es handelt sich dabei um Verwachsungsstränge im Auge, die vor allem die Netzhaut und meist das ganze Auge in Mitleidenschaft ziehen. In meinem Fall kam es zu mehreren Netzhautablösungen, deren intensive Behandlung weitere Schäden für das Auge mit sich zog und es schließlich ganz zerstörte.

3. Worin bestehen Schwierigkeiten im Alltag?

Im Alltag müssen viele für nicht Behinderte selbstverständliche Tätigkeiten intensiver vorbereitet oder gelernt werden. Ich persönlich sehe in folgenden Punkten die größten Schwierigkeiten:

- Mobilität: Jeder Weg in freier Umgebung muss mit einem Mobilitätslehrer oder wenigstens einem Sehenden, der gut erklären kann und sich viel Zeit nimmt, einstudiert und geübt werden, damit man ihn mit dem weißen Stock oder einem Führhund gehen kann. Für unbekannte Wege, und handelt es sich nur um 500 m, muss ein Taxi gerufen werden, wenn man sich nicht verlaufen will. Das wird etwas teuer.
- Schriftstü>Texterkennungsprogramm (wie FineReader oder Omnipage) ausgelesen werden. Allerdings gibt es mit einigen Schriften Probleme; Handschrift wird überhaupt nicht erkannt. Das Ausfüllen von Formularen ist mit dem PC nur schwer bis gar nicht möglich. Ganz um sehende Hilfe komme ich beim Ordnung halten und Posterledigen also nicht herum. Außerdem dauert das Einscannen umfangreicherer Werke dann auch ziemlich lange.
- Wäsche: Ich habe mir inzwischen zeigen lassen, wie man prinzipiell wäscht. Allerdings ist es nur schwer möglich, die Farbe der einzelnen Kleidungsstücke zu berücksichtigen, was ja manchmal nötig ist. Es gibt zwar Knöpfe, um die Stücke zu markieren, diese sind aber doch recht umständlich und müssen mit sehender Hilfe in ziemlich mühsamer Kleinarbeit angebracht werden. Farberkennungsgeräte sind unglaublich teuer (meines Wissens nach über 1.000 Euro). Deshalb lasse ich mir Hosen und Pullis meist noch zu Hause waschen.
- Kochen: ist besser möglich als gedacht, aber natürlich schwieriger zu erlernen und auszuprobieren. Ob ein Stück Fleisch z. B. durchgebraten ist oder nicht, kann man dann allenfalls riechen oder vielleicht an dessen Zähigkeit ertasten. Ob Brot oder Käse schimmelig bzw. Fleisch schlecht ist, kann man auch nur durch Fühlen und vor allem Riechen herausfinden. Deshalb werfe ich zur Vorsicht bestimmt das eine oder andere Mal mehr weg, als ich eigentlich müsste.

[...]


1 http://www.behindertenbeauftragter.de/files/1027946170.39/begruendungsgbIX.pdf

2 http.//www.behindertenbeauftragter.de/files/1027946170.39/Begruendung.pdf

3 Weltgesundheitsorganisation

4 Schramme, Thomas: Psychische Behinderung: Natürliches Phänomen oder soziales Konstrukt?, Skepsis gegenüber der üblichen Sicht auf Behinderung, in: Cloerkes, Günther (Hrsg.): Wie man behindert wird, Texte zur Konstruktion einer sozialen Rolle und zur Lebenssituation betroffener Menschen, Heidelberg 2003, S.54

5 Aus der Sicht der meisten Nicht-Behinderten: „Behindertsein ist schrecklich, Behindertsein ist hässlich, Behindertsein ist leidvoll“. (ebd., S.53)

6 ebd., S.54

7 ebd., S.54

8 Die Tabellen sind von mir selbst erstellt worden, daher nicht im Buch vorhanden. Der Text ist entnommen aus: Thomas Schramme ‚Skepsis gegenüber der üblichen Sicht auf Behinderung’ (S.54-58) und ‚Was ist mit „sozialer Konstruktion“ von Behinderung gemeint?’ (S.58-61)

9 Schramme, Thomas: Skepsis gegenüber der üblichen sicht auf Behinderung, 2003, S.58 15

Excerpt out of 143 pages

Details

Title
Welche Anerkennung erfahren Behinderte durch die Umwelt?
College
University of Frankfurt (Main)
Grade
1,0
Author
Year
2005
Pages
143
Catalog Number
V173141
ISBN (eBook)
9783668519121
ISBN (Book)
9783668519138
File size
6022 KB
Language
German
Keywords
soziale Ungleichheit, Behinderung, Benachteiligung, Blind, Sehgeschädigt, Sehbehinderung, Gehörlose, Gebärdensprache, Gesellschaft, Körperbehinderung, Rollstuhl
Quote paper
Dipl.Päd. Dominik Pohl (Author), 2005, Welche Anerkennung erfahren Behinderte durch die Umwelt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/173141

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